Memorandum: Geistige Landesverteidigung

Thanner geistige LandesV

17. November 2025 – Klaudia Tanner @tannerklaudia via X.com 16.11.2025 „Es ist gut und wichtig, dass die geistige Landesverteidigung wieder verstärkt an den Schulen unterrichtet wird, sie ist elementarer Teil der umfassenden Landesverteidigung. Unsere Informationsoffiziere leisten schon jetzt an den Schulen großartige Arbeit, ihre Besuche werden von Schülerinnen und Schülern sehr geschätzt! #missionvorwärts (KT)“ Der link führt zu einem ORF-Bericht, der „einen von 600 Informationsoffizieren“ bei einem Vortrag in der HTL Linzer Technikum. ORF-O-Ton: „Geistige Landesverteidigung infolge des Ukrainekriegs soll vermehrt in die Schullehrpläne aufgenommen werden. Erstmals werden die Schüler ab kommendem Jahr am Ende der Pflichtschulzeit im Rahmen des Geschichtsunterrichtsunterrichtes in Landesverteidigung unterrichtet.“

ethos.at klärt auf: Grundlage der geistigen Landesverteidigung ist der Zusatzartikel 9a B-VG aus dem Jahr 1975 unter Kanzler Bruno Kreisky. Hier der Wortlaut gemäß ris.gv.at

Artikel 9a.

(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.

(3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.

(4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.

Der ORF/ZIB-Bericht zeigt einen Informationsofizier des Bundesheeres, also einen Vertreter der militärischen Landesverteidigung. Die militärische Landesverteidigung und ihre Aufgaben regelt der Artikel 79 B-VG folgendermaßen:

Artikel 79.

(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt

1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.

(3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.

(4) Welche Behörden und Organe die Mitwirkung des Bundesheeres zu den im Abs. 2 genannten Zwecken unmittelbar in Anspruch nehmen können, bestimmt das Wehrgesetz.

(5) Selbständiges militärisches Einschreiten zu den im Abs. 2 genannten Zwecken ist nur zulässig, wenn entweder die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das militärische Einschreiten herbeizuführen, und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde, oder wenn es sich um die Zurückweisung eines tätlichen Angriffes oder um die Beseitigung eines gewalttätigen Widerstandes handelt, die gegen eine Abteilung des Bundesheeres gerichtet sind.

Festzuhalten ist, dass das Bundesheer gemäß Artikel 79 weder direkt, noch ferner dazu bestimmt ist, Offiziere in die Schulen zu entsenden. O-Ton ORF: „Das Interesse der Schulen ist stark gestiegen; waren es 2017 rund 220 Veranstaltungen, sind es mittlerweile fast 3.000 (dreitausend). Auch das eine Folge des Krieges in der Ukraine.“ Es ist in Frage zu stellen, ob die massiv zunehmenden Einsätze von Offizieren an unseren Schulen verfassungskonform sind. Damit wird ein Teil, der im Artikel 9a explizit von militärischer Landesverteidigung getrennt wurde, direkt dem Militär unterstellt. Das ist mit Sicherheit nicht verfassungskonform. Zu fordern ist, dass für geistige Landesverteidigung die Vertreter der österreichischen Intelligenzia herangezogen werden.

ethos.at ist bereit und imstande, Bürger unseres Landes zu rekrutieren, die als Vertreter der geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Landesverteidigung der Jugend als Gesprächspartner und Vorbild dienen können.

SIEHE AUCH:

50 Jahren wirtschaftliche Landesverteidigung

Broschüre des BMLV über umfassende Landesverteidigung

+ Geistige Landesverteidigung als Teil der Gesamtverteidigung. Vergleich Schweiz/Österreich. Quelle: The Defence Horizon Journal (TDHJ.org 15.9.2025)

Weiterlesen

Der neue ORF – Öffentlich. Rechtlich. Frei.

Von Walter O. Siller, für das Mahnwacheteam Dornbirn

13. November 2025 – Warum diese Initiative entstanden ist: Immer mehr Menschen erkennen, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag – alle Menschen sachlich, unabhängig und vollständig zu informieren – oft nicht mehr eingelöst wird. Aus diesem Bewusstsein heraus ist die Initiative „Der neue ORF – Öffentlich. Rechtlich. Frei.“ entstanden.

Wir verstehen uns nicht als Gegner des bestehenden Systems, sondern als Einladung an alle, die Journalismus wieder im ursprünglichen Sinn leben wollen: für Wahrheit, Transparenz und Vertrauen. 

An die Journalistinnen, Reporter und Redakteure, die frei von politischen und wirtschaftlichen Zwängen berichten möchten.

An die Politik, an Entscheidungsträger und an alle Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen, damit Medien wieder ihrer demokratischen Aufgabe gerecht werden.

Diese Initiative zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Berichterstattung im Sinne des Gesetzes und der Menschen gestaltet sein kann – respektvoll, überprüfbar und ohne Spaltung.

Wer sich dieser Vision anschließen möchte, kann über die Mailadresse neuerORF@pm.me Kontakt aufnehmen und aktiv mitgestalten – für einen Journalismus, der wieder Vertrauen verdient.

Themen, die Raum verdient hätten – und wie der neue ORF darüber berichten wird

1. Einwegkunststoffe und neue Preisaufschläge

Ab 2026 werden Hersteller bestimmter Kunststoffprodukte mit 225 € Zusatzkosten pro Tonne belastet.

Der neue ORF erklärt, was hinter dieser Zahl steht, welche Ziele die EU verfolgt und welche Auswirkungen dies für Konsumenten, Betriebe und Umwelt hat. Dazu kommen Stimmen von Ministerium, Industrie, Konsumentenschutz und Umweltorganisationen – gleichwertig, überprüfbar, respektvoll.

2. EU-Pläne für einen eigenen Geheimdienst

Eine geplante europäische Nachrichtendienstagentur im Format des amerikanischen CIA sorgt für Diskussionen.

Der neue ORF hat recherchiert, welche Dokumente tatsächlich existieren, welche Kontrollmechanismen vorgesehen sind und welche Gefahren mangelnder Aufsicht bergen könnten.

Demokratie lebt von Transparenz – daher werden im Beitrag Fragen gestellt, statt Spekulationen zu bedienen.

3. Der MIG-Pilot und ein fast eskalierter Konflikt

Berichte über eine angebliche Geheimdienstaktion, bei der ein russischer Pilot bestochen werden sollte, um mit einer MiG in der EU zu landen, hätten eine gründliche Quellenprüfung verlangt.

Der neue ORF hat alle verfügbaren Fakten offen gelegt – wer berichtet zuerst, was belegt, was widerlegt. So wird klar, wie schnell Fehlinformation gefährliche Dynamik erzeugen kann.

4. Korruption in der Ukraine – und Lehren für den Journalismus

Neue Enthüllungen über Korruption in der Ukraine werfen Fragen an frühere Berichterstattung auf.

Der neue ORF hat offen dargelegt, welche Informationen damals verfügbar waren und welche heute korrigiert werden müssen. Ehrlicher Journalismus heißt auch: (Eigene) Fehler erkennen und transparent berichtigen.

5. Österreichs Wirtschaft zwischen Stagnation und Reformbedarf

Die aktuellen Daten zeigen deutliche Gegensätze: Produktion stagniert, Inflation bleibt hoch, Arbeitslosigkeit steigt – während die Staatsverschuldung weiter wächst.

Der neue ORF hat Zahlen von Statistik Austria, Eurostat, WIFO und OECD zusammengeführt, eingeordnet und für alle verständlich erklärt. Im Studio und in den Beiträgen kamen Wirtschaftsforscher, Unternehmer, Arbeitnehmer und Konsumenten gleichberechtigt zu Wort – Daten statt Meinung. Von den verantwortlichen Politikern forderte der neue ORF klare, überprüfbare Antworten. Auf ausweichende Formulierungen folgten gezielte Nachfragen, bis konkrete, dokumentierte und für die Menschen nachvollziehbare Aussagen vorlagen. Alle Beteiligten – auch Regierungsvertreter – stellten sich offen den Fragen. Der Beitrag zeigte, wie kritischer, aber respektvoller Journalismus Vertrauen schafft.

6. Olympia und Geschlechtergerechtigkeit im Sport

Nach dem Beschluss, Trans-Athleten im Frauensport auszuschließen, hat der neue ORF beide Seiten mit Würde behandelt:

Athletinnen, die faire Bedingungen fordern, und Transpersonen, die Teilhabe wünschen.

Medizinische, sportethische und rechtliche Aspekte werden mit belegten Fakten erklärt.

Ziel: Verständnis statt Spaltung.

Stimmen der Zuschauerinnen und Zuschauer

„Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass wirklich alle Seiten gehört werden – keine Schuldzuweisungen, keine Parolen, nur Fakten und Menschlichkeit.“

„So stelle ich mir Journalismus vor: Wenn ein Politiker ausweicht, wird höflich, aber konsequent nachgefragt. Da fühle ich mich als Bürger endlich ernst genommen.“

„Die Beiträge dieser Woche haben mir gezeigt, dass Information nicht spalten muss. Ich verstehe jetzt besser, warum manche Dinge so sind – und was wir gemeinsam ändern können.“

Weiterlesen

Rechnungshof Tipps für Lehrer

Rechnungshof Schulaufsicht

+ Lehrerinnen und Lehrer sollen verstärkt Feedback ihrer Schülerinnen und Schüler einholen

+ Qualitätsmanagement für Schulen soll im Fokus der Tätigkeit von Schulqualitätsmanagerinnen und -managern stehen

07. November 2025 (Presseinformation des Rechnungshof Österreich)  – Die Schulaufsicht in Österreich wurde 2019 grundlegend reformiert: Sie ist seither nicht mehr schulartenspezifisch, sondern schulartenübergreifend organisiert. Aus den ehemaligen Landes- und Pflichtschulinspektorinnen und -inspektoren wurden Schulqualitätsmanagerinnen beziehungsweise -manager (SQM). Im heute veröffentlichten Bericht „Schulaufsicht Neu – Qualitätsmanagement für Schulen“ zeigt der Rechnungshof auf, dass diese fünf Jahre nach der Reform noch nicht optimal implementiert ist. Verbesserungspotenzial gibt es etwa bei der Qualitätskontrolle an den Schulen. Zudem legt der Rechnungshof Einsparungsmöglichkeiten von etwa 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr dar. Geprüft wurden das vormalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bildungsdirektionen für Niederösterreich und Vorarlberg. Außerdem holten die Prüferinnen und Prüfer Informationen bei 14 Schulen ein und führten Gespräche mit SQM. Prüfungszeitraum waren im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Qualitätsmanagement für Schulen soll im Fokus der Tätigkeit von Schulqualitätsmanagerinnen und -managern stehen

Die Kernaufgabe der SQM ist das Qualitätsmanagement für Schulen. Zudem haben sie die Fachaufsicht über die Schulleitungen der ihnen zugewiesenen Schulen. Weiters sind sie im Eskalationsfall für das Krisen- und Beschwerdemanagement zuständig. In Gesprächen mit dem Rechnungshof gaben die SQM jedoch an, dass das Krisen- und Beschwerdemanagement einen Großteil ihrer Arbeitszeit in Anspruch nehme. Weil ihre konkreten Tätigkeiten (Ressourcen) nicht entsprechend erfasst wurden, war auch nicht bekannt, ob das Qualitätsmanagement für Schulen im Fokus ihrer Arbeit stand. Obwohl dem Bildungsministerium bereits vor der Umstrukturierung der Schulaufsicht bekannt war, dass das Krisen- und Beschwerdemanagement ein hohes Ausmaß ihrer Ressourcen band, startete es erst im Jänner 2024 ein Projekt zum Beschwerdemanagement.

Umgerechnet 196 vollzeitbeschäftigte SQM waren über das Schuljahr 2023/24 österreichweit tätig. Ihre Arbeitslast ist zum Teil unausgewogen: So hatten in der Bildungsdirektion für Niederösterreich sechs SQM mehr als 60 Schulen zu betreuen. In der Bildungsregion 4 (Tulln) war eine SQM für 90 Schulen zuständig. Durchschnittlich war eine beziehungsweise ein SQM in Niederösterreich für 41 Schulen zugeteilt. In Vorarlberg betreute eine beziehungsweise ein SQM zwischen acht und 42 Schulen.

Einsparungspotenzial: 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr

Fünf Jahre nach ihrer Einführung standen die Schulleitungen und SQM der schulartenübergreifenden Schulaufsicht ambivalent gegenüber – vor allem gab es Bedenken, dass die schulartenspezifische Expertise verloren gehen könnte. Um die schulartenspezifische Expertise zu verbessern, wurden die Fachstäbe in den Bildungsdirektionen um elf Planstellen aufgestockt. Damit erhöhte sich der Personalaufwand um durchschnittlich 1,37 Millionen Euro pro Jahr. 2023 lag der Personalaufwand für die Schulaufsichtsbediensteten in den Bildungsdirektionen österreichweit bei 25,62 Millionen Euro.

Auch an den Schulen selbst fallen Personalaufwendungen für die Schulaufsicht an. Bei der Abgeltung der Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und -Schulkoordinatoren zeigt der Rechnungshof ein Einsparungs-Potenzial in der Höhe von etwa 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr auf, indem das Belohnungsschema der Pflichtschulen auf die Bundesschulen angewendet wird. Erfreulich: Das nunmehrige Bildungsministerium kündigte an, die Empfehlung des Rechnungshofes umzusetzen.

Daten aus Bildungsmonitoring verwenden

Mit der Umstrukturierung der Schulaufsicht wurde auch ein neues Qualitätsmanagement an den Schulen eingeführt. Die entsprechenden Instrumente standen jedoch erst vier Jahre nach Umstrukturierung der Schulaufsicht zur Verfügung. Das Bildungsministerium verschob unter anderem wegen der COVID-19-Pandemie die verpflichtende Erarbeitung der pädagogischen Leitvorstellungen und des Schulentwicklungsplans durch die Schulen auf Ende Jänner 2023. Der Rechnungshof stellte an den von ihm besuchten Schulen fest, dass die Instrumente vorlagen und großteils genutzt wurden. Er weist aber kritisch darauf hin, dass die Daten aus dem Bildungsmonitoring (etwa Zentralmatura-Ergebnisse oder individuelle Kompetenzmessung PLUS) noch von untergeordneter Bedeutung waren. Die SQM wären dazu anzuhalten, diese Daten zu verwenden.

Feedbacktool: Maßnahmen zur Nutzungssteigerung dringend geboten

Insgesamt hebt der Rechnungshof die Bedeutung von regelmäßigen Feedbacks für die Schul- und Unterrichtsentwicklung hervor. In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der Lizenz- und Wartungskosten von 4,08 Millionen Euro (Schuljahre 2021/22 bis 2026/27) verweist der Rechnungshof kritisch auf das ungenutzte Potenzial eines Evaluations- und Feedbacktools, dessen Zugangsrechte 2021 beschafft wurden. Es dient unter anderem zum Feedback der Schülerinnen und Schüler an die Lehrpersonen und der Lehrpersonen an die Schulleitung. Mindestens 45 Prozent der potenziellen Benutzerinnen und Benutzer hatten es im Schuljahr 2022/23 dafür nachweislich nicht verwendet. Maßnahmen zur Nutzungssteigerung waren daher dringend geboten.

Späte Qualitätskontrolle

Einführung und Umsetzung des neuen Qualitätsmanagements für Schulen bedürfen einer Qualitätskontrolle. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen SQM und Schulleitung sind dafür das zentrale Instrument. In den ersten 14 Monaten nach verpflichtender Einführung wurden diese Gespräche in Niederösterreich an 39 Prozent, in Vorarlberg an 28 Prozent und im Bildungsministerium an 57 Prozent der Schulen geführt. Eine späte Qualitätssicherung am Ende der Frist (Anfang 2026) kann den Umsetzungserfolg der Reform jedoch erheblich verzögern und auch die Akzeptanz bei den Schulleitungen schwächen.

Valide Aussagen darüber, ob das Qualitätsmanagement für Schulen nun Verbesserungen brachte, sind nicht möglich. Der Grund: Das Ministerium hatte keine messbaren Ziele und Indikatoren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in Schulen festgelegt. Der Rechnungshof empfiehlt daher, messbare Ziele und Indikatoren festzulegen.

Externe Beratungskosten senken

In den Jahren 2019 bis 2023 tätigte das Bildungsministerium im Zusammenhang mit der Schulaufsicht Neu und dem Qualitätsmanagement Auszahlungen in Höhe von 6,99 Millionen Euro für den Sachaufwand; Personalaufwand und Overhead schlugen in diesem Zeitraum mit 4,96 Millionen Euro zu Buche.

Von 2019 bis 2023 zahlte das Bildungsministerium an ein Unternehmen 428.000 Euro aus, etwa für Beratungsleistungen bei der Veranstaltung von Schulaufsichtskongressen sowie für die Betreuung der Pilotierung eines regionalen Entwicklungsplans. Um externe Beratungskosten zu senken, empfiehlt der Rechnungshof, für künftige Projekte im Bildungsministerium Projektmanagement-Kompetenzen aufzubauen. Das Ministerium sagte auch die Umsetzung dieser Empfehlung zu.

Bericht: Schulaufsicht Neu – Qualitätsmanagement für Schulen

Der RH überprüfte von April bis Oktober 2024 die Umstrukturierung der Schulaufsicht und das Qualitätsmanagement für Schulen. Die Gebarungsüberprüfung betraf das vormalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Bildungsdirektionen für Niederösterreich und für Vorarlberg. Im Hinblick auf die am 1. April 2025 in Kraft getretene Novelle des Bundesministeriengesetzes richtet der RH seine Empfehlungen an das nunmehr zuständige Bundesministerium für Bildung.

Prüfungsziel war die Beurteilung der Ausgangslage der Schulaufsicht und des Qualitätsmanagements vor der Bildungsreform 2017, des finanziellen Rahmens für die Reformprojekte und ihrer Umsetzung, der Aufgabenwahrnehmung durch die Schulaufsicht sowie der Steuerung der Schul- und Unterrichtsqualität. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 bzw. die Kalenderjahre 2019 bis 2023.

Weiterlesen

Grokipedia gegen Wikipedia

12. November 2025 – Markus Fiedler präsentiert auf seinem youtube-Kanal WIKIHAUSEN Groteskes und Postfaktisches in den Berichten und Methoden von Wikipedia. Er zeigt auf, wie die organisierte Manipulation der Wikipedia die politische Meinungsbildung gefährdet. Neuester Beitrag 112: Grokipedia: Wie gut ist Elon Musks neue K.I.-Enzyklopädie?

SIEHE AUCH:

Die dunkle Seite der Wikipedia, 120min, 2015

https://youtu.be/5vdHiPGhIc0

Zensur – Die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien, 120min, 2017

https://youtu.be/HH-Ym-an2xw

Internationale Situation bei Wikipedia, Interview Helen Buyniski, 53min, 2020

https://youtu.be/FS3K5RaXlGA

Mit Vorsicht zu genießen: Wikipedia (von Bernd Stracke)

Weiterlesen

30 Jahre Nationalfonds

Parlament Festakt 2025 11 10

Festakt im Parlament erinnert an die Leistungen des Nationalfonds und blickt in die Zukunft

10. November 2025 (ParlamentsKorrespondenz) [Hervorhebungen ethos.at] – Vor dreißig Jahren, am 27. April 1995, trat zum 50. Jahrestag der Wiederherstellung der Republik das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus in Kraft. Mit einem Festakt im Parlament blickte der Nationalfonds am Ort seiner Entstehung heute auf drei Jahrzehnte der tätigen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zurück. Neben dem Rückblick auf das Geleistete standen die gegenwärtigen und künftigen Aufgaben des Nationalfonds im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Foto (C) ​Johannes Zinner, von rechts: Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), Präsident des Nationalrates a. D. Andreas Khol, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler a. D. Franz Vranitzky, Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner (ÖVP), Vorstand des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds Judith Pfeffer, Parlamentsdirektor Harald Dossi

Zu den Aufgaben des Nationalfonds zählt die Vergabe des Simon-Wiesenthal-Preises an Menschen und Organisationen, die sich gegen Antisemitismus und für Aufklärung über den Holocaust einsetzen. Aktuell läuft die Einreichfrist für 2025. Einzelpersonen und Gruppen aus dem In- und Ausland sind eingeladen, sich bis 19. Dezember 2025 zu bewerben oder können vorgeschlagen werden.

Haubner: Ein Schritt, mit dem Geschichte geschrieben wurde

„Manchmal genügt nur ein Schritt, um Geschichte zu schreiben. Ein einziger Schritt, der nicht nur juristische, sondern vor allem moralische Bedeutung hat.“ Ein solcher Schritt sei mit dem Gesetz über die Errichtung des Nationalfonds gesetzt worden, sagte der Zweite Nationalratspräsident Peter Haubner in seinen Eröffnungsworten. Die Abhaltung des Festaktes im Hohen Haus sei von tiefer Symbolkraft. „Wir müssen gerade deshalb mit hoher Sensibilität darauf achten, welche Art von Veranstaltungen wir hier im Hohen Haus abhalten und welche Signale wir damit aussenden“, mahnte der Zweite Nationalratspräsident. Der Festakt unterstreiche, das Österreich sich mit der Gründung des Nationalfonds dazu bekannt habe, dass das vom NS-Terrorregime verursachte Leid niemals vergessen, relativiert, verdrängt oder verharmlost werden dürfe.

Neben dem Gedenken gelte es auch, das Erinnern lebendig zu halten. Seit seiner Gründung unterstütze der Nationalfonds mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten die Verfolgten des NS-Regimes und trage damit zur individuellen Anerkennung des erlittenen Unrechts bei. 2001 sei auf Grundlage des Washingtoner Abkommens der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet worden, um für zehntausende Menschen offene Fragen über Verluste und Schäden umfassend zu lösen. 2019 sei der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich hinzugekommen.

Als zwei wichtige Projekte, die der Nationalfonds zur Stärkung der österreichischen Gedenkkultur umsetzen konnte, hob Haubner die neue österreichische Länderausstellung im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau und die Errichtung der Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte in Wien hervor. Seit 2021 werde zudem im Parlament der Simon-Wiesenthal-Preis verliehen. 2024 sei mit einer Gesetzesnovelle die Arbeit des Fonds noch stärker auf die Zukunft ausgerichtet worden. Impulse für eine zeitgemäße Präventionsarbeit und zur Wissensvermittlung über den Nationalsozialismus setze die jährliche Konferenz, die der Nationalfonds im Parlament organisiere.

Der Nationalfonds sei zudem mit der Errichtung einer Gedenkstätte für die NS-Opfer aus den Reihen der Roma und Sinti betraut worden. Diese Gedenkstätte unterstreiche die Verantwortung Österreichs, das Unrecht, das dieser Volksgruppe zugefügt wurde, anzuerkennen und alle Opfergruppen der NS-Verfolgung in das kollektive historische Gedächtnis einzubeziehen. Eine umfassende Erinnerungskultur müsse aller Verfolgten gedenken, sei es wegen ihrer politischen Einstellung, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, der sexuellen Orientierung, der körperlichen oder geistigen Behinderung, des Vorwurfs der sogenannten Asozialität oder aus welchen Gründen immer Menschen zu Opfern des typisch nationalsozialistischen Unrechts wurden.

Das 30-Jahr-Jubiläum sei auch ein Moment des Innehaltens, um Danke zu sagen – vor allem den Überlebenden, die den Mut gefunden hätten, ihre Geschichte zu erzählen. Haubner dankte auch allen Akteurinnen und Akteuren, die die Arbeit des Nationalfonds ermöglicht haben und weiter ermöglichen. Seit der Gründung habe der Fonds rund 3.200 Projekte und Programme mit insgesamt über 40 Mio. Ꞓ fördern können.

Deutliche Worte fand Haubner zur Gefahr des Antisemitismus. Dieser stehe den demokratischen Prinzipien diametral entgegen und gefährde ihr moralisches Fundament. „Wer Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Herkunft ausgrenzt, der greift auch das Herz der Demokratie an, er greift die Idee an, dass alle Menschen in gleicher Würde geboren sind“, sagte Haubner. Er gefährde die gesamte Demokratie. Eine wachsame Demokratie stelle sich dieser Gefahr mit Haltung entgegen. 30 Jahre Nationalfonds bedeuten laut Haubner, „die Vergangenheit anerkennen, aber auch die Gegenwart aktiv zu gestalten, um die Zukunft zu sichern“. Nur so könne Erinnerung weitergetragen werden, „als Verpflichtung, als Mahnung und als Quelle unserer Menschlichkeit“, schloss Haubner.

Van der Bellen: Erinnerung bedeutet auch Anerkennung

In seiner Festrede erinnerte Bundespräsident Alexander Van der Bellen an den ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wonach alle Menschen frei und gleich an Würden und Rechten geboren sind. Vor weniger als 100 Jahren sei diese Würde des Menschen aber doch antastbar gewesen, sagte Van der Bellen in Erinnerung an die Novemberpogrome des Jahres 1938. Das NS-Regime habe Verbrechen begangen, die in einem von der Aufklärung geprägten Europa zuvor für undenkbar gegolten hatten. Nach 1945 habe in Österreich darüber lange Schweigen und Verdrängung geherrscht. Erst 1991 habe Bundeskanzler Franz Vranitzky ausdrücklich vor dem Parlament die Mitverantwortung von Österreicherinnen und Österreichern an den NS-Verbrechen einbekannt. „Österreich trägt Verantwortung“, betonte der Bundespräsident. 1995 sei als klares Zeichen dafür der Nationalfonds eingerichtet worden, dessen Auftrag alle Opfergruppen einbeziehe.

Das Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalfonds habe vielen Überlebenden möglich gemacht, sich wieder als Teil Österreichs zu fühlen. „Anerkennung des Leids ist zur Linderung des Traumas von damals unerlässlich“. Er habe immer wieder erfahren, wie wichtig diese späte Anerkennung sei, sagte Van der Bellen. Bei Treffen mit Holocaust-Überlebenden, ihren Kindern und Enkeln spüre er oft eine tiefe Verbundenheit mit der alten Heimat Österreich. Dazu habe der „beständige Brückenbau“ durch den Nationalfonds wesentlich beigetragen. Der Bundespräsident würdigte die „tätige Verantwortung“ des Nationalfonds. Erinnerung an die Ermordeten sei ein Prozess, der nie abgeschlossen sei. Er bedeute auch Anerkennung. Daher hoffe er, dass für alle Opfergruppen ein Ort des würdigen Gedenkens entstehen könne.

Antisemitismus und Rassismus seien auch im neuen Jahrtausend nicht überwunden. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit würden vor wachsenden Herausforderungen stehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sei 1948 verabschiedet worden, als die Erinnerung an die nationalsozialistischen Gräueltaten noch lebendig war. Auch heute brauche es Institutionen wie den Nationalfonds als Hüter der Erinnerung daran, dass Demokratie und Freiheit nicht selbstverständlich seien. Jede Generation müsse lernen, sie zu bewahren und entschlossen zu verteidigen.

Der Nationalfonds habe in dreißig Jahren viele Menschen erreicht und Beiträge geleistet, Österreich zum Besseren zu verändern und Bewusstsein zu schaffen. Das sei durch die geförderten Projekte, aber vor allem auch durch die persönlichen Kontakte gelungen. Er danke den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr wertvolles Wirken und wünsche ihnen und dem Nationalfonds alles Gute zum Jubiläum.

Gespräch mit Franz Vranitzky und Andreas Khol über die Geschichte des Nationalfonds

Mit der Einrichtung des Nationalfonds im Jahr 1995 setzte die Republik 50 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur ein klares und dauerhaftes Zeichen der Übernahme von historischer Verantwortung. Über die Hintergründe der Entstehung des Fonds und die Bedeutung dieses Schrittes sprachen Nationalratspräsident a.D. Andreas Khol und Bundeskanzler a.D. Franz Vranitzky mit Nationalfonds-Vorständin Hannah Lessing.

Von Lessing auf seine vielbeachtete Rede am 8. Juli 1991 im Nationalrat angesprochen, die einen Paradigmenwechsel in der österreichischen Erinnerungskultur einleitete, erinnerte sich Vranitzky, wie offen der „Opfermythos“ davor gepflegt worden sei. Für ihn kam dieser einer „Lebenslüge“ gleich, auf der der Staat „nicht weiter aufgebaut werden“ könne. Er nahm daher den Jugoslawienkrieg „vor der Haustür“ zum Anlass, um daran zu erinnern, dass derartige Gräueltaten auch in Österreich begangen worden seien, und viele Österreicherinnen und Österreicher Mitschuld daran getragen hätten. Khol sprach von einer „Pioniertat“ Vranitzkys, da ein Großteil der Menschen darüber nicht informiert gewesen sei – auch wenn die international geführte Diskussion über eine Mitschuld Österreichs an der Verbrechen des Nationalsozialismus bereits vor der Wahl Kurt Waldheims zum Bundespräsidenten eingesetzt habe.

Mit dem Nationalfondsgesetz sei Österreich schließlich seiner „moralischen Verpflichtung“ nachgekommen, erklärte Khol und berichtete, wie für dessen Beschluss in allen Fraktionen habe geworben werden müssen. Dessen Beschluss und Inkrafttreten 1995 habe auch Österreichs internationaler Reputation gedient, wie Vranitzky ergänzte, da der Vorwurf, immer noch „verkappte Nazis“ zu sein, an Grundlage verlor. Dazu beigetragen habe laut Khol auch die in Folge beschlossene Rückgabe von geraubten Kunstwerken sowie die Entschädigung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen.

Neben dem Kampf gegen den Antisemitismus, der etwa aufgrund des Gaza-Krieges neue Formen entwickelt habe, gelte es heute, verschiedenen autoritären Tendenzen entgegenzutreten, so Khol. In Anlehnung an das vielzitierte Böckenförde-Theorem, wonach der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren kann, plädierte Khol für die Festigung des demokratischen „Grundwertesockels“. Dies könne etwa über die Förderung politischer Bildung im Rahmen des Grundwehrdienstes bzw. des Zivildienstes an „Schulen der Nation“ geschehen. Aber auch den Medien komme dabei eine wichtige Rolle zu, die oftmals durch „Angstmacherei“, „dem Autoritären den Weg ebne“, kritisierte Khol.

Vranitzky verwies in dieser Hinsicht auf die sozialen Medien, durch die „von niemanden gewählte Techno-Milliardäre“ die Politik beeinflussen würden, was sich zu einem „Todesstoß für die Demokratie“ entwickeln könne. Es dürfe auch nicht „verdrängt“ werden, dass der Kampf gegen den Autoritarismus jeden Tag geführt werden müsse und verschiedenste politische Bereiche betreffe. So schließe etwa die EU aus Angst vor Strafzöllen „gar nicht so unfaule Kompromisse“ mit autoritären Regierungen. „Verdrängt“ werde dabei aber auch, dass Europa an sich eine „Weltmacht“ sei und wenn es sich nicht in einzelne Nationalismen „aufsplittert“, diesen entgegentreten könne, plädierte Vranitzky.

Sarah Gärtner-Horvath über Emmerich Gärtner-Horvath

Den Abschluss bildete eine Lesung von Nachkommen der dritten Generation. Sarah Gärtner-Horvath las aus Erinnerungen ihres Vaters Emmerich Gärtner-Horvath. Er berichtet darin, was ihn bewegte, 2005 am Interviewprojekt zur Geschichte der Burgenland-Roma „Mri Historija“ (Meine Geschichte) teilzunehmen und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen über ihre Erlebnisse während der NS-Zeit zu befragen. Ihr Vater habe drei seiner Geschwister nie kennengelernt, da sie vor seiner Geburt ermordet wurden, berichtete Sarah Gärtner-Horvath. Die Frage, wie so etwas möglich war und warum es so wenig Widerstand dagegen gab, sei für ihn immer drängender geworden.

Das Zeitzeugenprojekt der Burgenland-Roma sei dabei mehr als nur ein Forschungsprojekt. Es sei eine Reise zu den eigenen Wurzeln geworden, unterstrich Gärtner-Horvath. „Es ist ein Erbe und eine Ermutigung, hinzuschauen, wo andere wegsehen. Zu fragen, wenn es bequemer wäre, zu schweigen“, sagte sie. Ihr Vater habe mit denen gesprochen, die zu lange keine Stimme hatten. „Ihre Stimmen sind auch für uns bewahrt – für unsere Generation und jene, die nach uns kommen, damit wir verstehen, wer wir sind, und was es bedeutet, Mensch zu bleiben“.

Yuval Yaary erinnert an seinen Großvater Moshe Jahoda

Yuval Yaary las aus den Erinnerungen seines Großvaters. Moshe Jahoda war Zeuge, wie während des Novemberpogroms 1938 die Synagoge „Turnertempel“ im 15. Wiener Gemeindebezirk brannte und damit ein Stück seiner Kindheit in Flammen aufging. Die Geschichte meines Großvaters habe aber „nicht mit dem Feuer geendet“, betonte Yaary. Sein Leben sei weitergegangen, mit Familie, Kindern und Enkeln wie ihm.

Moshe Jahoda habe nach allem Schmerz und Verlust die Kraft gefunden, nach Österreich zurückzukehren, vor allem dank einer jüngeren Generation von Österreicherinnen und Österreichern, die bereit war, offen über die Vergangenheit zu sprechen, Verantwortung zu übernehmen und Verständnis zu zeigen. „Und ich, sein Nachfahre, bin heute hier, weil er nicht aufgehört hat zu glauben, dass Leben und Würde stärker sind als Hass und Zerstörung. Das ist sein Vermächtnis an uns“, sagte Yaari.

Für die musikalische Umrahmung sorgten Aliosha Biz, Violine, Joschi Schneeberger, Kontrabass und Harri Stojka, Gitarre. (Schluss Festakt) s

Parlament Musiker 2025 11 10

Foto: (c) Parlamentsdirektion/​Johannes Zinner: Musikalische Untermalung. Aliosha Biz – Violine, Harri Stojka – Gitarre, Joschi Schneeberger – Kontrabass

Weiterlesen

CoPilot über die „Baustelle Parlament“

Abgerufen am 8. November 2025

Hubert Thurnhofer beurteilt die österreichische Verfassung in seinem Buch „Baustelle Parlament“ äußerst kritisch. Er beschreibt sie als nicht für das 21. Jahrhundert geeignet, veraltet und in vielen Teilen unzeitgemäß. Zu seinen zentralen Kritikpunkten zählen:

Antiquiert und fragmentiert: Die Verfassung von 1920, ergänzt durch zahlreiche spätere Zubauten, ist zu einem Flickwerk geworden, das den heutigen Anforderungen an Demokratie und gesellschaftliche Funktionalität nicht gerecht wird. Thurnhofer bezeichnet sie metaphorisch als „Verfassung in schlechter Verfassung“ oder gar als „Verfassungsruine“.

Fehlende Zweckbestimmung: Sie enthält keine klare Zweckbestimmung, was laut Thurnhofer die Erneuerung der Demokratie auf Basis der bestehenden Verfassung unmöglich macht.

Übermächtige Parteien und Bürokratien: Die Verfassung stützt sich auf mächtige Parteien und staatliche Apparate, wodurch der Bürger in seiner Souveränität eingeschränkt wird.

Inhaltliche Lücken: Themen wie Kunst, Kultur, Bildung, Ethik, Würde und Frieden werden vernachlässigt oder sind nur rudimentär berücksichtigt. Menschenrechte existieren nur in stark eingeschränktem Maße, vergleichbar mit einem „Liliput-Format“.

Unmodern und teilweise dysfunktional: Trotz seines Umfangs von über 600 Seiten enthält das Regelwerk viele bürokratische Vorschriften, während wesentliche gesellschaftliche Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht ausreichend adressiert werden.

Kritik an politischen Akteuren: Thurnhofer betont, dass aktuelle Politiker, Bürokaten und Juristen weder das Format noch die staatsrechtliche Bildung besitzen, um die Verfassung zeitgemäß zu reformieren. Er kritisiert die gängigen Lobpreisungen der „Schönheit“ der Verfassung als realitätsfern.

Seine Schlussfolgerung lautet, dass die bestehende Verfassung völlig neu gedacht und geschrieben werden müsste, um den Anforderungen der modernen Demokratie gerecht zu werden. Thurnhofer schließt jedoch optimistisch, dass das Volk als Souverän die Fähigkeit besitzt, eine bessere, zukunftsfähige Verfassung zu gestalten.

Zusammengefasst betrachtet Thurnhofer die österreichische Verfassung als veraltet, unvollständig, bürokratisch und reformbedürftig, und seine Arbeit ist sowohl eine kritische Analyse als auch ein Aufruf zu demokratischem Handeln.

Was sagt ChatGPT?

Abgerufen am 8. November 2025

Hubert Thurnhofer ist ein österreichischer Philosoph, Publizist und Aktivist, der in seinem Buch „Baustelle Parlament“ (2016) eine ausgesprochen kritische Sicht auf das österreichische politische System und damit auch auf die Bundesverfassung formuliert.
Da ich keine Live-Websuche durchführen kann, stütze ich mich auf den öffentlich dokumentierten Inhalt des Buches und Aussagen Thurnhofers in Interviews und begleitenden Texten.
Zentrale Punkte seiner Verfassungskritik
Thurnhofer betrachtet die österreichische Verfassung nicht als stabiles Fundament, sondern als „Baustelle“, die grundlegende strukturelle Probleme aufweist. Seine Hauptkritikpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Zersplitterung und mangelnde Systematik. Er kritisiert, dass die österreichische Bundesverfassung aus einem Flickwerk von über Jahrzehnte angefügten Einzelbestimmungen besteht, statt aus einem kohärenten Normsystem. Sein Argument: Die Verfassung sei inkonsequent aufgebaut, juristisch schwer durchschaubar, und für Bürger*innen kaum verständlich.

2. Machtkonzentration bei Parteien. Thurnhofer diagnostiziert eine „Parteienherrschaft“ (sein Begriff), die durch die Verfassung begünstigt werde. Die politischen Parteien hätten de facto mehr Einfluss als die verfassungsmäßig vorgesehenen Institutionen. Der Parlamentarismus werde so ausgehöhlt, weil Abgeordnete weitgehend dem Klubzwang folgen.
3. Demokratiedefizite. Er argumentiert, dass die österreichische Demokratie formell, aber nicht funktional gut funktioniert.
Zu seinen Kritikpunkten zählen: geringe direkte Mitbestimmung, mangelnde Transparenz politischer Entscheidungsprozesse, 
schwache Kontrolle der Exekutive.
4. Fehlende Gewaltenteilung in der Praxis. Thurnhofer meint, dass die Verfassung zwar Gewaltenteilung vorsieht, diese aber in der politischen Realität durch Personalverflechtung, Parteibuchlogik und Postenbesetzungen ausgehöhlt werde.
5. Reformbedarf durch eine echte Verfassungskonvention. Er plädiert für eine tiefgreifende Verfassungsreform, die die Macht der Parteien begrenzt, Bürgerbeteiligung stärkt, und eine „Verfassung im eigentlichen Sinn“ schafft – klar strukturiert, verständlich und demokratisch legitimiert.
Zusammengefasst
Hubert Thurnhofer beurteilt die österreichische Verfassung als:
✅ inkonsistent aufgebaut
✅ politisch deformiert durch Parteienmacht
✅ demokratisch verbesserungsbedürftig
✅ reformbedürftig auf systemischer Ebene
Für ihn ist die Verfassung keine stabile Grundlage, sondern tatsächlich eine Baustelle, die grundlegende Modernisierung braucht.

Weiterlesen

Die Wichtigen

Die Wichtigen von Peter Weingaertner

Karikatur von Peter Weingärtner / Weingaertner

Die Nachrichten

von Peter Weingärtner

Alles ist ganz einfach, nur die Wechselwirkungen sind kompliziert.

Kunst ist das was fehlt. Wenn viele erkennen dass es gefehlt hat wird es Kultur.

Der Mensch ist kein staatenbildendes Lebewesen, sondern ein bandenbildendes.

Wir brauchen keine Bevölkerung die das Wirtschaftssystem ernährt, sondern ein Wirtschaftssystem, das die Bevölkerung ernährt.

Der Sinn und Zweck eines Gesetzes liegt nicht in ihm selbst verborgen sondern in der Situation die es regelt.

In der Wissenschaft wiegt das leichter Messbare leider mehr.

Die Gesetze sind ein Dickicht, gepflanzt von Ahnungslosen und gedüngt von jenen, die sich darin verstecken wollen.

Der Demokrat macht es sich aus, der spirituelle Mensch glaubt es ist schon ausgemacht.

Wenn man glauben will glaubt man schon, wenn man wissen will braucht man 100.000 Jahre und 100.000 Gelehrte.

Es gibt leider nur 2 Rechtsprinzipien die immer und überall gelten:

1. Wer zahlt schafft an

2. was der Herr darf darf der Knecht noch lange nicht.

Und jetzt noch zur Kultur:

Es gibt nur zwei objektive Kriterien zur Bewertung von Kunst:

1. Wie groß ist die emotionale Wirkung auf wie viele Menschen?

2. Wie viele künstlerische Entscheidungsprozesse liegen dem Werk zugrunde?

Alle anderen Kriterien sind subjektiv, kulturabhängig oder einfach nur Elitenquatsch.

Weiterlesen

Kunst als Alternative zum Sparbuch

Leontjew Fisch rot

28. Oktober 2025 – Mehr als 30 Milliarden Euro suchen heuer – nicht nur am Weltspartag – Sicherheit auf Sparbüchern. Jeder Österreicher ein Sparefroh? Wie unfroh sind die Menschen, die nicht wissen, wohin mit dem Geld?

Bild: Igor Leontjew, „Auch Fische schwimmen nicht im Geld“, Öl auf Leinwand, 50×70 cm

Paradox I: je größer die Wirtschaftskrise (2008, 2020) umso mehr sparen die Österreicher, doch umso stärker ist der Wertverlust des Ersparten! (Rund 10 Prozent Wertverlust jährlich!) Details: Statistik Austria.

Paradox II: Wer in Friedenszeiten einen „Notgroschen auf die hohe Kante“ legt, handelt klug. Wer allerdings in Kriegszeiten (und die EU hat bereits auf Kriegswirtschaft umgestellt!) spart, der ist dumm. Denn der schleichende Geldverlust wird sich mit jeder Eskalationsstufe beschleunigen. Hyperinflation kommt schneller, als die Menschen denken, und schneller, als die meisten Menschen denken können. Ein Großteil der Künstler und Künslterinnen lebt im oder am Rande des Existenzminimums. Klug wäre es, die neuen Ersparnisse (nicht einmal die bisher angesparten Guthaben von über 800 Milliarden!) für Kunst und Kultur zu „verjubeln“ – damit Künstler und Künstlerinnen im Präkariat auch einmal einen Grund zum Jubeln haben.

Für alle, die nicht genug gespart haben für eine weitere Vorsorge-Wohnung und aus ökologischen Gründen auch kein Zweit-Auto wollen, gibt es eine Alternative: Kunst als Anlage!

Die hohe Qualität unserer Kultur wird – nicht nur am Nationalfeiertag – gerne genannt, wenn es um die österreichische Identität geht. Doch allzu oft rühmt sich das Land seiner toten Künstler, viel zu wenig interessieren sich die Österreicher für die lebenden.

Der Kunstraum Steiermark (in Langenwang) öffnet seine Türen für alle, die Werke voller Lebenskraft kennenlernen wollen.

Eine Sammlung mit weit über 500 Werken bietet auch Perlen für Sparer, die alternative Investments suchen! Hubert Thurnhofer, Autor der Kunstmarkt-Formel, gibt persönlich Einblicke in den Markt.

Jederzeit nach telefonischer Vereinbarung: 0699 1266 0929

Weihnachts-Selection 2025

25 Werke aus der Sammlung Thurnhofer um je 2025 Euro.

Kunst bringt Farbe in den grauen Alltag und muss kein Vermögen kosten.

Abschließend: Was sagt der Philosoph zum Weltspartag? Mir ist in meinem Leben nichts erspart geblieben.

Weiterlesen

COVID-19: FWF Forschungsprojekt 2022-2026

FWF

Populismus und Verschwörung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

FWF Österreichischer Wissenschaftsfonds / Grant-DOI 10.55776/I6035 / Abstract von Prof. Reinhard Heinisch 

27. Oktober 2025 –  In diesem Forschungsprojekt wird die Beziehung zwischen Populismus und Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie untersucht. Dies steht in direktem Zusammenhang mit der wahrgenommenen Radikalisierung eines Teils der politischen und öffentlichen Sphäre gegen Wissenschaftler:innen, insbesondere im Bereich der Gesundheit und der Pandemiebekämpfung.

Die Forschung versucht zu verstehen, wie Populisten durch den Einsatz von Verschwörungstheorien um politische Vorteile kämpfen und welche Folgen dies hat. Das Projekt stellt die Frage, inwieweit Verschwörungsbehauptungen verwendet werden, wie sie konstruiert sind und wie wirksam diese sind.

Konkret konzentriert sich die Analyse auf den Einfluss von Parteien und ihren Anführern, die als radikal rechtspopulistisch eingestuft werden, und zwar in vier ausgewählten Ländern – Schweiz, Österreich, Italien und Frankreich -, weil diese über lang etablierte und besonders erfolgreiche rechtspopulistische Parteien verfügen.

Unter Verwendung eines Methodenmixes erstellt das Projekt zunächst eine umfangreiche Sammlung und Analyse relevanter Reden und Texte, um das Ausmaß und die Unterschiede zwischen verschwörungsbezogenen Behauptungen zu ermitteln. Dieser Teil der Forschung wird von den Schweizer Projektpartnern an der Universität Lausanne geleitet. D

as Team der Universität Salzburg widmet sich den Einstellungen der Bürger:innen und befasst sich vor allem mit der Wirksamkeit von spezifischen Verschwörungsbehauptungen über COVID-19 und die Wissenschaft. Dabei wird geklärt, welche Faktoren dies besonders begünstigen. Zu diesem Zweck werden eigene Umfragen durchgeführt. Dazu kommen drei Arten von so genannten Umfrageexperimenten zum Einsatz. Bei diesen werden zufällig ausgewählten Befragten (Testgruppe) auf eine bestimmte Weise verschiedene Verschwörungstheorien als Stimuli vorgesetzt, während andere Befragte (Kontrollgruppe) neutrale Inhalte zu Gesicht bekommen. Anschließend können mit Hilfe eines statistischen Verfahrens durch den Vergleich der Gruppen und unter Bezugnahme auf die anderen abgefragten Inhalte des Fragebogens Rückschlüsse darauf gezogen werden, warum sich Verschwörungstheorien in bestimmten Bevölkerungsgruppen stärker verfestigen. Diese Technik wurde gewählt, um die Meinungen der Befragten aufzudecken, die bei einer direkten Befragung zum Thema Verschwörung eher verborgen bleiben würden.

Das Forschungsprojekt liefert somit neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Populismus, Verschwörungstheorien und gesundheitspolitische Fragen, die nicht nur für die Sozialwissenschaften, sondern auch für Regierungsstellen und die breite Öffentlichkeit relevant sind. Die Forschung zeigt nicht nur mögliche nationale und kulturelle Unterschiede auf, sondern wird auch dazu beitragen, Strategien zur Eindämmung der Auswirkungen medizinischer Verschwörungstheorien zu finden.

SIEHE AUCH: Ein Fünftel neigt zu Verschwörungsmythen (ORF.at 27.10.25)

Weiterlesen

Manifest für den neuen ORF

Leuchtturm ORF

27. Oktober 2025 – Das Team für Friede und Freiheit engagiert sich in Vorarlberg seit drei Jahren für einen besseren ORF und unterstützt mit Leuchtturm ORF und Mahnmwachen in Dornbirn das Projekt von Jimmy Gerum, der mit Leuchtturm ARD am 15. Oktober 2025 beim Verwaltungsgericht Leipzig einen großen Erfolg feiern konnte mit dem Urteil: „Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“

Frieden, Freiheit, Neutralität: Mahnwache in Bregenz am 11.10.2025

Walter Siller und das Team für Friede und Freiheit haben mit dem Manifest für den neuen ORF eine Diskussionsgrundlage geliefert, die alle Kritiker des bestehenden ORF bei ihren Aktivitäten unterstützen kann.

UNSERE gemeinsame Stimme für Wahrheit, Transparenz und Vertrauen

Wir leben in einer Zeit, in der klare, verlässliche und unabhängige Information wichtiger ist als je zuvor. Der neue ORF steht dafür ein ‒ als öffentlich-rechtliche Informationsplattform für alle Menschen in Österreich. Er gehört niemandem, außer uns allen gemeinsam. Sein Auftrag ist es, zu informieren, nicht zu beeinflussen! Zu klären, nicht zu bewerten! Zu verbinden, nicht zu spalten!

Das Forum für die Menschen

Der neue ORF ist frei von Werbung, wirtschaftlichen Interessen und parteipolitischem Einfluss. Jeder Beitrag, jede Sendung und jede Recherche dient einzig dem öffentlichen Wohl. Jede Stimme, jede Region und jede Lebensrealität in Österreich findet Gehör. Wahrheit, Ausgewogenheit und Würde stehen im Mittelpunkt seiner Arbeit.

Transparenz als Fundament

Alle Entscheidungen, Budgets und Redaktionsprozesse sind öffentlich einsehbar. Der neue ORF ist ein Haus aus Glas ‒ nichts wird verborgen, alles darf hinterfragt werden. Die Menschen selbst, vertreten durch den Bürgerrat, tragen die Verantwortung mit. So entsteht Vertrauen ‒ nicht durch Worte, sondern durch Offenheit und Haltung!

Fakten statt Meinung

Die Nachrichten des neuen ORF berichten, was ist ‒ nicht, was jemand darüber denkt. Fakten werden sorgfältig geprüft, Quellen offengelegt, Zusammenhänge erklärt. Wo es unterschiedliche Sichtweisen gibt, werden sie nebeneinander gestellt. So entsteht Raum für eigene Gedanken, für echte Meinungsbildung und inneres Urteil.

Bildung und Bewusstsein

Der neue ORF begleitet die Menschen auf dem Weg zu Wissen, Verständnis und Mitgefühl. Wissenschaft, Bildung, Kultur und Forschung erhalten jenen Platz, den sie verdienen ‒ als Fundament einer freien und aufgeklärten Gesellschaft. Jeder Beitrag soll nicht belehren, sondern befähigen.

Bürgernähe und Mitbestimmung

Der neue ORF hört zu. Menschen können Themen einbringen, Fragen stellen und Korrekturen anregen. Jede Stimme zählt. Der Bürgerrat sorgt dafür, dass der ORF das bleibt, was er ist ‒ die Stimme des Volkes, getragen von Vertrauen und Verantwortung.

Ein Beitrag für das Gemeinwohl

Mit einem fairen Beitrag von maximal 50 Euro pro Jahr ermöglicht jeder Haushalt diese nabhängige Form des Journalismus. Kein Geld fließt in Werbung oder Unterhaltung, sondern in Wahrheit, Aufklärung und Bildung ‒ für alle Generationen.

Unsere gemeinsame Vision

Der neue ORF ist kein Sender im alten Sinn. Er ist eine Plattform des Wissens, ein Spiegel unserer Gesellschaft und ein Ort des Dialogs. Er stärkt Demokratie, Frieden und Menschlichkeit ‒ in Österreich und darüber hinaus. Wir glauben an die Kraft der Wahrheit. An die Verantwortung jedes Einzelnen. An die Würde der Information. An einen ORF, der den Menschen dient ‒ und sonst niemandem! 

www.friedeundfreiheit.jetzt – ORF – Oeffentlich-Rechtlich-Frei

Weiterlesen