Venture Clienting

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INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH lädt ein

Venture Clienting – Innovationen mit Start-ups schneller und mit geringem Risiko umsetzen

Innovation Meetup am 18. Februar 2026

(pressetext.com pts008/05.02.2026) – Wie können Unternehmen neue Technologien und Lösungen von Start-ups nutzen, ohne sofort in Beteiligungen, lange Integrationsprojekte oder hohe Vorabinvestitionen einzusteigen? Venture Clienting ist ein Innovationsansatz, bei dem Corporates nicht als Investor auftreten, sondern als zahlender Kunde: Eine Lösung wird in klar abgegrenzten Pilotprojekten getestet und bei Erfolg skaliert. Damit rückt der konkrete Business Impact in den Vordergrund und Risiken bleiben besser steuerbar als bei rein kapitalgetriebenen Modellen.

INiTS zeigt beim Innovation Meetup „Venture Clienting“, wie dieses Modell in der Praxis funktioniert, welche Voraussetzungen es braucht und wie die Zusammenarbeit zwischen Start-up-Tempo und Corporate-Realität tatsächlich gelingt. Im Mittelpunkt stehen reale Use Cases, Learnings aus der Umsetzung und die Frage, was Organisationen konkret tun müssen, um aus Kooperationen messbare Ergebnisse zu machen.

Das erwartet Sie beim Meetup:

Zwischen Start-up-Tempo und Corporate-Realität: Venture Clienting richtig nutzen

Keynote von Viktoria Ilger, Sustainable Transformers

Partnerschaft auf Augenhöhe: Zug-um-Zug gemeinsam wachsen

Markus Pietzka, INiTS

Praxisbeispiele & Use Cases aus der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Startups:

Startup Kooperationen – wie holt man die Organisation ins Boot?

Natalie Hammerich, Frequentis

Digitale Klientengeldverwaltung und Zahlungslösung mit Pflegenavi

Rainer Schuster, Pflegenavi und Patrik Lindenthal, Caritas

Vom Startup zum strategischen Partner: Wie Compass und Data Science Service gemeinsam neue Märkte erschließen

Wolfgang A. Brunauer, Data Science Services und Hermann Futter, Compass Verlag

Podiumsdiskussion: „Was brauchen wir, damit Venture Clienting erfolgreich funktioniert?“

Moderation: Michael Hähnle, INiTS. Mit: Viktoria Ilger, Natalie Hammerich, Rainer Schuster, Hermann Futter und Nina Eibl, Health Hub Vienna

Networking & Buffet

Warum Venture Clienting relevant ist

Viele Unternehmen suchen nach Wegen, Innovation schnell, nah am Kerngeschäft und mit überschaubarem Risiko umzusetzen. Venture Clienting setzt genau dort an: Statt auf Prognosen und Portfolio-Logik zu bauen, wird die Eignung einer Startup-Lösung über einen realen Anwendungsfall validiert. Das verkürzt Entscheidungswege und erhöht die Chance, dass aus einem Pilot auch tatsächlich eine skalierbare Zusammenarbeit wird.

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Stiftungsfonds sind nicht immer konservativ

Fianzbildungsstrategie

(pressetext.com pts019/05.02.2026) – Stiftungsfonds können sich nicht nur für Stiftungen eignen, sondern auch für private Anleger – Doch die Produktkategorie ist hinsichtlich Anlagestil sowie Asset-Klassen-Auswahl und -Gewichtung sehr heterogen – Professionelle Unterstützung bei der Fondsauswahl ist deshalb empfehlenswert

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Eine ausgewogene Asset Allokation, mindestens Kapitalerhalt und regelmäßige Ausschüttungen: Das sind typische Merkmale von Stiftungsfonds. Entstanden sind diese Investmentlösungen ursprünglich, weil vor allem kleinere Stiftungen sich keine individuelle Verwaltung des Stiftungsvermögens leisten können. Die ausschüttenden Fonds waren und sind somit eine standardisierte Antwort auf die Bedürfnisse der Stiftungen. Denn immerhin rund ein Drittel der mittlerweile mehr als 25.000 Stiftungen in Deutschland verfügen über ein Vermögen von weniger als 100.000 Euro.

Das Ziel ist zum einen, ordentliche Erträge zu erwirtschaften, um die jeweiligen Stiftungszwecke auch erfüllen zu können. Zum anderen geht es aber auch darum, das investierte Kapital keinen zu großen Risiken auszusetzen, damit das Stiftungsvermögen idealerweise in jedem Marktumfeld erhalten bleibt. Bei vielen Produkten handelt es sich daher um defensive bis ausgewogene Mischfonds mit möglichst festen, regelmäßigen Ausschüttungen. Daneben gibt es aber auch durchaus offensiver ausgerichtete Stiftungsfonds – mit Aktienquoten von 50 Prozent und mehr.

Anders als es der Name vermuten lässt, eignet sich die Fondskategorie aber nicht nur für Stiftungen. Auch immer mehr private Investoren, die ihr Vermögen professionell und breit diversifiziert managen lassen wollen, entdecken die Vorzüge der Stiftungsfonds. Das Angebot wächst, weil in den vergangenen Jahren immer mehr Asset Manager ihre Fonds auch für geringe Mindestanlagesummen zugänglich gemacht haben.

Möglichst nur ein Baustein von mehreren

„Ein optimal geschütztes Vermögen besteht aus einem gesunden Mix aus mehreren Asset-Klassen. Insofern können Stiftungsfonds durchaus ein geeignetes Instrument für die Vermögensstrukturierung darstellen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland. Allerdings sollte diese Produktkategorie für private Anleger nur ein Baustein eines gut austarierten Portfolios sein.

Tilmes weist darauf hin, dass der Begriff „Stiftungsfonds“ nicht geschützt ist. Das hat zur Folge, dass sich die rund 40 in Deutschland unter dieser Bezeichnung erhältlichen Fonds zum Teil sehr stark unterscheiden, weil sie sich nicht an standardisierte Vorgaben zum Investmentansatz oder Anlagestil halten müssen. Während einige sehr defensiv aufgestellt sind, sind andere aufgrund hoher Aktienquoten sowie der Beimischung von Hochzinsanleihen und/oder Alternativen Assets nur für risikobereitere Investoren geeignet. „Und eine echte Garantie, keine Verluste zu produzieren, bieten die Fonds auch nicht“, berichtet der FPSB-Vorstand. Schließlich können sich selbst gute Fondsmanager auftretenden Marktverwerfungen nicht komplett entziehen.

Auch wenn die Produkte keine Renditeturbos sind, so können die zumeist in der Kategorie defensive Mischfonds angesiedelten Stiftungsfonds insbesondere für Anleger, die verlässliche Ausschüttungen wollen, interessant sein. Zudem legen viele der Stiftungsfonds ein Hauptaugenmerk auf nachhaltige Auswahlkriterien – weil Nachhaltigkeit von jeher bei Stiftungen eine große Rolle spielt. Auch dies könnte ein Beweggrund sein, sich die Produkte näher anzuschauen.

Kosten im Auge behalten

Nach Ansicht von Prof. Tilmes sollten aber auch die Kosten bei der Auswahl eine große Rolle spielen. Gebühren sollten schließlich möglichst niedrig gehalten werden, da sie die Rendite signifikant beeinflussen. „Kosten zwischen 1,5 oder 2 Prozent und manchmal sogar noch deutlich darüber muss ein Fondsmanager gerade bei defensiven Fondsstrukturen erst einmal wieder hereinholen“, sagt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist.

Um die anspruchsvolle Fondsauswahl möglichst gut zu bewältigen, sollten sich Anleger unabhängige Unterstützung bei denen vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals holen. Sie können Anlegern dabei helfen, ein passendes Fondsportfolio aufzubauen. Die Professionals entwickeln zunächst mit ihren Kunden eine genaue individuelle Bedarfsanalyse, die sich am Risikoprofil des Anlegers und dessen persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnissen orientiert. Auf Basis dieser Analyse können sie ihre Kunden dann entsprechend beraten, so dass diese eine langfristige Vermögensaufteilung mit den richtigen Produkten aufbauen können, die auch zu ihrer individuellen Situation passt.

Professionals leisten wichtige Unterstützung

Ganz wichtig dabei: Die Professionals sind aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung in der Lage, die gesamte finanzielle Situation des Anlegers zu überblicken und entsprechend darauf zu reagieren – und das in einem persönlichen Gespräch. Diese ganzheitliche und vernetzte Beratungsphilosophie grenzt sich deutlich von den oft dominierenden produkt- und vertriebsorientierten Beratungsansätzen ab.

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10 Gebote für weniger Bürokratie

BMEIA Schellhorn

Von Entbürokratisierungsstaatsekretär Sepp Schellhorn

6. Februar 2026 – (Ursprünglich in DerStandard.at 31.1.26) Entbürokratisierung ist weder ein Angriff auf die Verwaltung noch ein Abbau von Schutzstandards. Sie ist eine Frage staatlicher Handlungsfähigkeit. Vielleicht hilft es, sie nicht als Schlagwort, sondern als Haltung zu begreifen. In diesem Sinne möchte ich zehn Leitgedanken formulieren:

Erstens: Du sollst die Realität höher achten als das Formular. Regeln müssen dem Alltag dienen – nicht umgekehrt. Der österreichische Rechtsbestand ist seit 1970 von rund 8.400 auf über 56.000 Paragrafen angewachsen. Nicht alles davon ist heute noch zweckmäßig.

Zweitens: Du sollst Komplexität nicht mit Überregulierung verwechseln. Komplexe Wirklichkeit braucht kluge Regeln, nicht immer neue. Genehmigungsverfahren dauern hierzulande im Schnitt 222 Tage – mit hohen Kosten für Verwaltung und Wirtschaft.

Drittens: Du sollst schlechte Regeln nicht digitalisieren. Digitalisierung wirkt nur dort entlastend, wo Verfahren zuvor vereinfacht wurden. Analoge Komplexität bleibt auch digital komplex.

Viertens: Du sollst Lebenszeit als politische Währung achten. Bürokratie kostet nicht nur Geld, sondern Zeit. Für Bürgerinnen und Bürger summieren sich Formulare von Minuten zu Tagen; volkswirtschaftlich bedeutet das Milliarden Euro an verlorener Produktivität.

Fünftens: Du sollst Verantwortung nicht hinter Vorschriften verstecken. Regeln dürfen Entscheidungen leiten, aber nicht das Denken ersetzen. Wo Verantwortung zerfällt, verliert der Staat an Wirksamkeit.

Sechstens: Du sollst Kontrolle verhältnismäßig einsetzen. Kontrolle ist unverzichtbar, dort, wo sie Leben schützt und Sicherheit gewährleistet. Problematisch wird sie, wenn formale Nachweise und parallele Berichtspflichten echte Aufsicht ersetzen. Nicht mehr Kontrolle macht Systeme sicherer, sondern bessere.

Siebtens: Du sollst anerkennen, dass Bürokratie meist gut gemeint ist. Gerade deshalb ist sie so schwer abzubauen. Entbürokratisierung ist kein Angriff, sondern ein Lernprozess.

Achtens: Du sollst die vielen kleinen Reibungsverluste ernst nehmen. Nicht der große Fels blockiert Systeme, sondern tausend kleine Kiesel. Rund 72 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen berichten von deutlich gestiegenem Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren.

Neuntens: Du sollst den Rechtsstaat nicht mit Unverständlichkeit verwechseln. Ein verständlicher Staat ist kein schwächerer Staat. Eurobarometer-Daten zeigen: Verständlichkeit stärkt Vertrauen – Österreich liegt hier nur im Mittelfeld.

Zehntens: Du sollst den Staat als Ermöglicher denken. Entbürokratisierung bedeutet nicht Rückzug, sondern Konzentration auf das Wesentliche – damit Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gedeihen können.

Genau zwischen Bürokratie-Bashing und Bürokratie-Verklärung liegt unsere Verantwortung. Ein moderner Rechtsstaat misst sich nicht an der Menge seiner Regeln, sondern an ihrer Verständlichkeit und Umsetzbarkeit. Daran arbeite ich – nicht mit der Kettensäge, sondern mit Präzision. (Sepp Schellhorn, 31.1.2026)

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CFU stellt ihr Programm vor

Gehring li Ebner re

29. Jänner 2026 (Pressemitteilung der CFU Christlich Freisinnige Union) – Die Gründer Dr. Rudolf Gehring und Mag. Christian Ebner, bislang mit eigenen Parteien aktiv, haben ihre Vereinigung bekannt gegeben und ihr Programm vorgestellt. 

Foto: Rudolf Gehring (li) und Christian Ebner (re)

Mut und Zuversicht für einen Neubeginn

 Wie Freisinnige und CPÖ zueinander gefunden haben

2024 waren die Freisinnigen und die CPÖ (Christliche Partei Österreichs) tragende Säulen des Öxit-Bündnisses, das trotz erheblicher Hürden fast die Schwelle der erforderlichen 2.600 Unterstützungserklärungen erreichte. Aus dieser Zusammenarbeit sind Freundschaften und ein politischer Dialog entstanden. Im Rahmen dieses Dialogs hat sich gezeigt, dass wir einander gut verstehen und inhaltlich ergänzen. Daraus ist bei Rudolf Gehring (CPÖ) und Christian Ebner (Freisinnige) die Idee eines Zusammenschlusses entstanden, um für künftige Wahlantritte mit einer breiteren Basis gerüstet zu sein.
Rasch wurde eine Einigung auf ein gemeinsames Parteiprogramm erzielt. Auf dieser Grundlage haben die Gremien der beiden Parteien den Zusammenschluss zur Christlich Freisinnigen Union (CFU) beschlossen.

Gemeinsames Ziel ist ein neuer Weg für Österreich!

Die CFU will Politik auf der Grundlage christlicher und freisinniger Werte gestalten.
Der Staat muss die Freiheit und die Selbstbestimmung der Bürger gewährleisten und soll sie mit möglichst wenigen Vorschriften belasten. In der Wirtschaft bekennt sich die CFU zur freien Marktwirtschaft. Die Sozialpolitik basiert auf der christlichen Soziallehre.

Die Familie ist die wichtigste soziale Gemeinschaft und soll in allen Bereichen gestärkt werden.
Ohne starke Familien gibt es kein starkes Land.

Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe.

Der Staat hat die Grenzen zu sichern, für Recht und Ordnung zu sorgen und den Bürgern bei der Bewältigung von Notsituation zu helfen, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können.

Wir treten für Österreichs nationale Selbstbestimmung und Souveränität unter Beachtung der immerwährenden Neutralität ein.

Zentrale Anliegen der CFU

1. Der Staat soll dem Bürger politisch neutral gegenübertreten.

Weder im öffentlichen Raum, noch an Schulen, sollen Ideologien beworben werden. Non-Governmental sollte auch „kein Steuergeld“ heißen. Insbesondere politische NGOs sollten kein Steuergeld erhalten und Spenden an solche Organisationen sollten nicht steuerbegünstigt sein. Wenn politische Parteien bestimmte Inhalte bewerben wollen, dann sollen sie das mit Parteimitteln tun, nicht mit Steuergeld.

2. Wir wollen, dass sich Arbeiten mehr lohnt und dass Nichtstun nicht mehr belohnt wird.
Deshalb wollen wir eine Flat Tax, so wie es sie z. B. in Estland oder in Ungarn gibt. Wir wollen, dass Sozialleistungen und erhaltene Unterhaltszahlungen, die familieninterne Sozialleistungen sind, ebenso wie Bruttopensionen die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer erhöhen. Umgekehrt sollen geleistete Unterhaltszahlungen die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer reduzieren. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung abschaffen. Die Sozialhilfe soll durch ein Bürgergeld ersetzt werden, das sich mit steigendem Einkommen gleitend reduziert, sodass mehr Arbeit immer zu mehr Nettoeinkommen führt. Bürgergeld-Bezieher sollen von keinen Gebühren befreit sein.

3. Die christliche Soziallehre basiert auf freiwilliger Solidarität, nicht auf sozialistischem Zwang.
Wir stehen für Hilfe zur Selbsthilfe, die soziale Hängematte lehnen wir ab. Wie in der Schweiz soll man sich die Krankenversicherung aussuchen dürfen. Auch bei den Pensionen soll es, wie in der Schweiz, weniger Staat und mehr Eigenvorsorge geben, d. h. die Eigenvorsorge soll ebenso viel Gewicht wie das Umlagesystem haben.
Wir wollen keine Form von Planwirtschaft und lehnen jeden „Grün-Sozialismus“ ab.

4. Österreich braucht mehr Kinder.
Eltern sollen weniger Steuern und Abgaben bezahlen als Kinderlose mit gleich hohem Bruttoeinkommen. Ein Kinderfreibetrag in Höhe einer fiktiven Unterhaltszahlung soll das zentrale Instrument der Familienförderung werden. Bei Betreuung zuhause soll dieser Freibetrag höher sein, denn schließlich erspart sich der Staat Kindergarten-Kosten. Pro unterhaltspflichtigem Kind sollen sich die Beiträge zur Pensionsversicherung um 10% reduzieren. Damit jene, die innerhalb der Familie Kinder oder Ältere betreuen, hinsichtlich der Pension nicht benachteiligt werden, soll es während der Betreuungsjahre ein automatisches Pensionsbeitragssplitting unter Ehegatten geben. Folglich werden familieninterne Arbeiten wie Kinderbetreuung oder Pflege der Angehörigen pensionsrechtlich der Erwerbsarbeit gleichgestellt.

5. Wir wollen einen schlanken, sparsamen Staat.
Der Staat ist nicht der Erziehungsberechtigte der Bürger und der Unternehmen. Der Dschungel der Vorschriften sollte radikal durchforstet werden. Die Steuerlast soll deutlich niedriger sein, der Staat soll aber deutlich weniger an Zuschüssen und Förderungen verteilen. Die Pflichtmitgliedschaften bei den Kammern sollen abgeschafft werden.

6. Das Leben ist uns heilig.

Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch soll nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, der die Abtreibung durchführt und an dieser verdient. Diese Beratung sollte von jener qualifizierten, neutralen Stelle durchgeführt werden, die der betroffenen Frau am geeignetsten erscheint, um sie bei dieser schwerwiegenden und unwiderruflichen Entscheidung zu unterstützen (z.B. kirchliche Beratungsstellen oder Lebens- und Sozialberater). Zwischen Beratung und Abtreibung sollte eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen eingeführt werden.
Analog zum Sterilisationsverbot sollen irreversible, geschlechtsverstümmelnde, operative Eingriffe und Hormonbehandlungen erst ab dem 25. Lebensjahr und nach ärztlicher Aufklärung zulässig sein.
Dem Geist des hippokratischen Eides folgend, lehnen wir Sterbehilfe ab.

7. Österreich muss wieder das Recht haben sich die Zuwanderer auszusuchen.
Wobei eine zahlenmäßig beschränkte Zuwanderung von gut integrierbaren Personen in den Arbeitsmarkt durchaus sinnvoll ist. Die Asyl-Zuwanderung ist hingegen schädlich. Der Familiennachzug sollte beendet werden und die Zusatzvereinbarung zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967 aufgekündigt werden. Zudem sollte eine Volksabstimmung über die Aufkündigung der beim Europarat angesiedelten EMRK (gem. Art. 58 der EMRK) und deren Streichung aus der Verfassung abgehalten werden. Das Problem des EU-Asylrechts könnte durch einen in den EU-Verträgen verankerten Ausstieg aus der EU-Asyl-Politik (auf EU-Chinesisch „Opt-out“ genannt) oder durch einen EU-Austritt (Öxit) gelöst werden.

8. Österreich muss wieder sicherer und gerechter werden.
Die Strafmündigkeit sollte auf 12 Jahre gesenkt werden. Das Recht auf Selbstverteidigung muss gestärkt werden – wer mit einem Messer angegriffen wird, soll sich mit einer Pistole verteidigen dürfen.
Die Justiz darf für den Staat kein Geschäft sein, Gerichtsgebühren sollen lediglich kostendeckend sein.
Verfassungsrichter sollen ebenso wie der Bundespräsident vom Volk gewählt werden.

9. Es braucht eine neue Verfassung für ein demokratischeres Österreich.
Die Verfassung wurde im Laufe der Jahrzehnte völlig überfrachtet.
Es braucht eine neue Verfassung, die sich darauf beschränkt, die Säulen unserer Demokratie zu definieren. Die neue Verfassung soll Vorrang vor internationalen Vereinbarungen haben (inkl. EU-Recht, EMRK und UNO).
Österreich sollte eine direkte Demokratie, eine Schuldenbremse und einen eigenverantwortlichen Föderalismus, wie in der Schweiz, einführen.
Es sollte ein faires Wahlrecht eingeführt werden, bei dem jede Stimme gleich viel wert ist. Das Briefwahlrecht und die Prozenthürden sollten abgeschafft werden.

Der Kanzler soll nicht mehr das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen sein, der gewählte Präsident soll auch Regierungschef sein, wie in den USA.
Die Neutralität sollte weiterhin in der Verfassung verankert sein.
Das Volk soll über die neue Verfassung abstimmen und jegliche zukünftige Verfassungsänderungen sollen nur mehr mittels Volksabstimmung möglich sein.

10. Die EU ist völlig falsch abgebogen, daher: EU-Kurswechsel oder Öxit.
Die gesamte EU sollte zu einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft umgebaut werden – einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik, die so wie die EFTA funktioniert, der Österreich von 1960 bis 1994 angehörte. Man könnte sich diesem Ziel annähern, indem man eine Reihe von Opt-outs aus dem EU-Recht verhandelt, wie z. B. aus der Asyl-Politik, der Klima- und Energiepolitik oder der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Auf solch grundlegende Reformen werden sich die 27 Mitgliedstaaten, wenn überhaupt, nur einigen können, wenn mehrere Staaten die Abhaltung von Austritts-Volksabstimmungen beschließen. D. h. für eine Lösung der EU-Probleme braucht es jedenfalls eine Öxit-Volksabstimmung, die entweder zu einer großen EU-Reform oder zum Öxit führen kann. Im Fall des Öxits sollten wir wieder der EFTA beitreten, die einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik sowie Freihandelsverträge mit Drittstaaten bietet.

11. Aktive Friedenspolitik statt Krieg.
Der Nationalrat wird aufgefordert, den Frieden für Österreich und die Sicherheit unseres Landes durch gesetzliche Maßnahmen und aktives politisches Handeln zu gewährleisten.
Davon umfasst sind alle verteidigungspolitischen Fragen wie Waffenlieferungen, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche Sanktionen oder die Beteiligung österreichischer Soldaten.
Österreich setzt sich unter Wahrung der immerwährenden Neutralität gemäß den Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes 1955 weltweit für den Frieden ein und beteiligt sich an keinen Kriegen oder kriegsfördernden Programmen.

Das vollständige Parteiprogramm ist unter www.christlich-freisinnige-union.at abrufbar.

Unfähige Regierung, falsch abgebogene EU

Die Österreicher leiden unter der höchsten Steuerlast der Geschichte, trotzdem ist das Budgetdefizit völlig außer Kontrolle.

Die Österreicher werden immer ärmer: Das reale BIP pro Kopf war 2025 um 1,1 % niedriger als 2019 (!). Das sind 6 verlorene Jahre, die wir den unfähigen Regierungskoalitionen von ÖVP-Grüne, ÖVP-SPÖ-NEOS und der politisch völlig falsch abgebogenen EU verdanken.

Die überwuchernden Vorschriften der EU sind nicht nur kleine Ärgernisse, sie treiben die Preise in die Höhe und sorgen dafür, dass unsere Wirtschaft immer mehr an Wettbewerbsfähigkeit verliert und folglich auch die Arbeitsplätze verloren gehen. Die EU höhlt unsere Neutralität aus, der wir 70 Jahre Frieden verdanken. Die EU beschneidet unsere demokratische Selbstbestimmung. Die nicht gewählten Bürokraten der EU-Kommission geben den Ton an. Die EU hat ein Zensur-Regime errichtet und die Meinungsfreiheit wird immer mehr zurückgedrängt.

Symptomatisch zeigt sich das Bild bei Betrachtung der Inflation: Im Nicht-EU-Land Schweiz beträgt die Inflation 0 %, in der Eurozone 2 %, in Österreich 3,9%.

Die Österreicher riskieren, zu einer Minderheit im eigenen Land zu werden. Die Islamisierung schreitet voran und die Christen werden zunehmend zum Ziel von Angriffen. Das liegt einerseits an der linken Asyl-Politik der EU und anderseits daran, dass die Österreicher zu wenige Kinder bekommen, was auch an der familien- und kinderfeindlichen Politik liegt.

Die fortschreitende Überfremdung wird an den immer schlechter werdenden öffentlichen Schulen besonders dramatisch erkennbar. In Wien sprechen die Hälfte der Schulanfänger nur unzureichend Deutsch.

Auch das Gesundheitssystem ist überlastet, weil immer mehr Menschen, die keine Beiträge einzahlen, Leistungen konsumieren und weil wir keine Regierung haben, die über die nötige Kompetenz verfügt, um eine große Gesundheitsreform umzusetzen. Während immer mehr Menschen in Österreich leben, ist die Anzahl der Kassenärzte in Österreich sogar gesunken.

Die CFU ist zur Übernahme von Verantwortung bereit

Das erste Ziel ist der Antritt bei der EU-Wahl im Frühjahr 2029 und das aus drei Gründen:
1. Bei der EU-Wahl ist es leichter als bei Landtagswahlen oder Nationalratswahlen, die nötigen beglaubigten Unterstützungserklärungen für einen Wahlantritt zu sammeln.
2. Bei der EU-Wahl sind die Menschen eher geneigt, neue Parteien zu wählen.
3. Beim Thema EU unterscheidet sich die CFU besonders stark von den anderen Parteien.
Bei einem Erfolg bei der EU-Wahl im Frühjahr 2029 ist auch ein Erfolg bei der Nationalratswahl im Herbst 2029 möglich. Einen vorherigen Antritt bei Landtagswahlen würden wir nur unter besonders günstigen Umständen wagen.

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Politik als Lotterie

Impflotterie 2022

25. Jänner 2026 – Der Finanzausschuss des Parlaments hat am 20.1.26 einen Bericht über die Bekämpfung illegalen Glücksspiels vorgelegt, der eine zunehmende Verflechtung mit organisierter Kriminalität sowie umfangreiche Spenden von Casinos und Lotterien an soziale und gemeinnützige Organisationen dokumentiert. Nach dem Motto, was die Mafia schlecht macht, das kann die Regierung besser, ist ein „Gesetzentwurf zu Beleglotterien“ geplant. Darin ist vorgesehen monatlich 100 Gewinne in der Höhe von jeweils 2.500 Ꞓ unter jenen Personen zu verlosen, die beim Finanzministerium Kassenbelege eingereicht haben. So kommt eine der verruchtesten Maßnahmen der Corona-Herrschaft wieder zurück aufs politische Parkett. Zur Erinnerung: ORF startete am 22.11.2021 seine „Impflotterie Österreich“.

Beim gleichen Spielchen im Auftrag der Regierung wollte der ORF jedoch nicht mitmachen. Noch am 21.1.2022 verlautbarte die damalige Oppositionspartei SPÖ: „Unsere Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner fordert seit Monaten positive Anreize zur Erhöhung der Impfquote. Jetzt haben wir uns durchgesetzt! Im Rahmen einer Impflotterie werden Gutscheine in der Höhe von 500 Euro verlost.“ Nicht mehr als eine Milliarde Euro sollte dafür fließen, wusste derStandard am 15.2.22, während die Salzburger Nachrichten schon am 13.2.22 schrieben: „Impflotterie ist endgültig passé“.

Rückblickende waren die Corona-Maßnahmen von der ersten Stunde an als Impflotterie angelegt. Seit März 2020 verbreiteten Politiker aller Coleurs aller Länder, dass „nur die Impfung“ die Menschheit vor dem Untergang retten könne. Nach unzureichenden Tests wurden Impfungen bereits als „Weihnachtsgeschenk“ 2020 verabreicht. Ob sie wirken, wie sie wirken, welche Nebenwirkungen sie haben – das alles war von Anfang an reines Glückspiel, in anderen Worten: Hasard.

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Covid-Folgen: Mangelhafte Daten

RH post Covid

Anmerkung ethos.at: Der Rechnungshof kommt nun – fast sechs Jahre nach Ausbruch der Corona-Herrschaft – zu dem Ergebnis: belastbare Daten über postakute Infektionssyndrome PAIS fehlen. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit. ethos-Chefredakteur HTH kritisierte seit Ausbruch der Corona-Herrschaft die Vernebelung der Datenlage. Insbesondere mit dem Rollout der experimentellen mRNA wäre eine exakte Erhebung über alle Folgewirkungen wissenschaftlich notwendig gewesen. Statt dessen wurden Opfer schwerer Impffolgen als Simulanten brüskiert und leichte Folgen komplett ignoriert. „Keine Nebenwirkungen gemeldet“, wurde von Impfärzten behauptet und den Medien verbreitet. Die Wahrheit war immer: Keine Nebenwirkungen bekannt, weil man sie aufgrund mangelnder Informationen nicht kennen konnte. Die Fakten konnte man nicht kennen, weil man die Daten nicht erheben wollte. Statt exakter Zahlen der Infektionen wurden ominöse Inzidenzen berechnet. Nicht einmal die Zahl der Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen konnte oder wollte man exakt erheben.

SIEHE AUCH: Rechnungshof deckt Corona-Lügen auf (Kommentare auf fischundfleisch.com)

Postakute Infektionssyndrome: Belastbare Daten und koordinierte Versorgung empfohlen

 

 Wien, 23. Jänner 2026 (Presseinformation des Rechnungshofes) Kriterien für Begutachtungen festlegen, etwa für Hausbesuche

Belastungsintoleranz, unverhältnismäßige Müdigkeit, Beeinträchtigungen des Nerven- oder Immunsystems, grippeähnliche Symptome und eine Vielzahl anderer, auch unspezifischer Symptome kennzeichnen postakute Infektionssyndrome, kurz: PAIS. Zu PAIS zählen Erkrankungen wie Long/Post COVID und Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Der Rechnungshof überprüfte die „Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen“ (pdf) und stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht fest: Über eine klare Definition von PAIS gibt es noch keinen (internationalen) Konsens und auch die Datenlage zu PAIS war in Österreich schwierig zu ermitteln. Gesicherte epidemiologische Daten, also darüber, wie häufig und weit verbreitet eine Krankheit ist, wären jedoch wesentlich, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu planen. Weiters notwendig: Es sollte zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung erarbeitet werden. Und: Bei Gutachten zu etwa Berufsunfähigkeit sollen Prozesse festgelegt werden, wie zur Möglichkeit von Hausbesuchen. Der Rechnungshof prüfte das Thema unter anderem aufgrund von Anregungen aus seinem Bürgerbeteiligungsverfahren #zeigenSieauf. Geprüfte Stellen waren das Gesundheitsministerium, das Sozialministeriumservice, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Datenlage sollte verbessert werden

Gründe für den Mangel an belastbaren Daten waren unter anderem, dass eine Definition für PAIS fehlte und zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung die verpflichtende Codierung von Diagnosen im niedergelassenen Bereich ausständig war; sie war ab 2026 geplant. Diagnosecodierungen nach einem internationalen Standard (ICD-10) waren nur im Krankenanstalten- und Rehabilitationsbereich (teilweise) verpflichtend. Um Schätzwerte zur Verbreitung von PAIS zu erhalten, wurde auf internationale Studien zurückgegriffen. Diese Schätzwerte wiesen jedoch eine hohe Schwankungsbreite, also Abweichungen der Werte, auf. Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung, unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer geeignete Maßnahmen zu forcieren, um die Datenlage zu PAIS zu verbessern. Dies auch, um den Bedarf an einer zielgerichteten Versorgung der PAIS-Patientinnen und -Patienten auf Basis einer zuverlässigen Versorgungsplanung definieren und diese in der Folge umsetzen zu können.

PAIS-Geschehen in Österreich

Um das PAIS-Geschehen in Österreich vor dem Hintergrund der stark eingeschränkten Datenlage ansatz- beziehungsweise näherungsweise darstellen zu können, zog der Rechnungshof unter anderem Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der ÖGK, Maßnahmen der PVA im Bereich ambulante und stationäre Rehabilitation und Daten aus dem Bereich der Fondskrankenanstalten heran. Er legte seinen Auswertungen drei mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte ICD-10-Codes zugrunde.

So waren bei der ÖGK im Zeitraum Jänner 2020 bis Ende Juni 2024 104.199 abgeschlossene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen mit PAIS-Diagnosen erfasst, davon 90 Prozent in den Jahren 2021 und 2022. Drei Viertel der 104.199 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen dauerten maximal zehn Tage, 90 Prozent maximal 25 Tage. Die erfassten Personen waren durchschnittlich 42 Jahre alt und es waren mehr Frauen (rund 58 Prozent) als Männer betroffen.

Die PVA erfasste von 2019 bis 2024 14.240 Rehabilitationsaufenthalte (2.700 ambulant, 11.540 stationär) mit PAIS-Diagnosen. Ambulante PAIS-Rehabilitationsaufenthalte stiegen von 2021 bis 2024 auf das 3,6-Fache (705 Aufenthalte) an, stationäre PAIS-Rehabilitationsaufenthalte erreichten im Jahr 2022 mit 4.425 Aufenthalten den Höhepunkt und sanken danach stetig. 2024 waren es beispielsweise 1.814 Aufenthalte.

[Anmerkung ethos.at: Im Dezember 2022 verbreiteten Österreichs Medien die Lüge über „50 anerkannte Impfschäden“.]

Aktionsplan wenig konkret, Nationales Referenzzentrum nicht für Daten zuständig

Im Jahr 2024 veröffentlichte das Gesundheitsministerium den Aktionsplan PAIS. Das „strategische Expertenpapier mit Empfehlungscharakter“ wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus über 60 nominierten Mitgliedern, erarbeitet. Der Plan enthält allgemein formulierte Empfehlungen zu acht Handlungsfeldern, aber unter anderem keine Angaben zu den konkreten Kosten der einzelnen Empfehlungen beziehungsweise kaum Angaben zur Finanzierung.

Ebenfalls 2024 wurde das Nationale Referenzzentrum für postvirale Syndrome an der Medizinischen Universität Wien eingerichtet. Es sollte laut Gesundheitsministerium vor allem als zentraler Wissens-Hub und Wissensdrehscheibe dienen. Für Datenmanagement und -analyse etwa war es nicht zuständig, ebenso wenig dafür, ein PAIS-Register zu führen beziehungsweise Patientinnen und Patienten zu versorgen.

Gesamtstrategie für Versorgung sollte erarbeitet werden

Der auch für PAIS geltende Versorgungspfad sieht laut Gesundheitsministerium vor: Eine erste Abklärung soll vor allem im allgemeinmedizinischen niedergelassenen Bereich erfolgen. Falls erforderlich soll weitere Diagnostik beziehungsweise Behandlung etwa im fachärztlichen niedergelassenen Bereich oder in speziellen Versorgungsstrukturen stattfinden. Der Aktionsplan PAIS wies für PAIS-Betroffene unter anderem darauf hin, dass „derzeit […] ihre Versorgung aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt verfügbar“ sei. Zum Handlungsfeld Versorgung empfahl der Aktionsplan zehn Maßnahmen, darunter den Aufbau von spezifischen Versorgungsstrukturen.

Bundesländer überlegten oder planten zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung spezi­fische PAIS-Versorgungsstrukturen, wobei teilweise unter anderem noch unklar war, wie sie konkret finanziert und ausgestaltet sein sollen. Der Rechnungshof empfiehlt, zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für eine adäquate PAIS-Versorgung zu erarbeiten. Dabei soll auf einen effizienten und effektiven Ressourceneinsatz unter Berücksichtigung bestehender Angebote geachtet werden.

Kriterien für Begutachtungen festlegen

PAIS-Betroffene haben, sofern sie die allgemein gültigen Voraussetzungen erfüllen, auch Anspruch auf Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der Sozialversicherung und des Bundes. Für die Zuerkennung von etwa Pflegegeld, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension oder Behindertenpass ist die medizinische Begutachtung der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die PVA beziehungsweise das Sozialministeriumservice notwendig. Weder die PVA noch das Sozialministeriumservice hatte besondere Vorgaben für die medizinische Begutachtung von Personen mit PAIS.

Das Sozialministeriumservice veranlasst für die Erstellung von Gutachten, mit Ausnahmefällen, keine Hausbesuche. Die PVA führt Begutachtungen zu Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension in Begutachtungs­kompetenzzentren durch und veranlasst, im Unterschied zum Pflegegeld, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen. Der Rechnungshof empfiehlt, im Interesse der Nachvollziehbarkeit vorab Kriterien schriftlich festzulegen, wann welche Art der Begutachtung – insbesondere persönliche Begutachtungen wie Hausbesuche oder zum Beispiel in Begutachtungskompetenzzentren – grundsätzlich zur Anwendung kommen sollte. Für die zielgerichtete fachliche Fortbildung von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern erachtet der Rechnungshof nicht nur diese selbst, sondern auch die PVA und das Sozialministeriumservice für verantwortlich.

Leistungen unter dem Aspekt von PAIS

Der Rechnungshof analysierte im Rahmen der starken Limitationen – etwa fehlende Definition – und bezogen auf die drei abgestimmten Diagnosecodes ausgewählte Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der ÖGK, der PVA und des Bundes unter dem Aspekt von PAIS. Die analysierten Leistungen unterschieden im Zugang nicht zwischen PAIS-Betroffenen oder anderen Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten. Die Auswertungen zeigten zum Beispiel: Im Zeitraum 2019 bis 2024 wurde 313 PAIS-Betroffenen eine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension zugesprochen. Soweit Diagnosen für die PVA beim Pflegegeld auswertbar waren, stellten sich die Daten wie folgt dar: Im Zeitraum 2019 bis Juni 2024 erhielten 168 PAIS-Betroffene Pflegegeld zuerkannt. Der Behindertenpass diente dem Nachweis einer Behinderung, gewährte selbst aber keine Geld- oder Sachleistungen. PAIS-Diagnosen waren aus den Behindertenpassverfahren elektronisch nicht auswertbar.

Bericht: Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen

Der Rechnungshof überprüfte von Juli 2024 bis März 2025 die Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS). Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, das Sozialministeriumservice, die Österreichische Gesundheitskasse und die Pensionsversicherungsanstalt.

Prüfungsziele waren

• die Darstellung und Beurteilung der Datenlage und -qualität für PAIS,

• die Darstellung und Beurteilung von Maßnahmen des Bundes, unter anderem Aktionsplan zu post­akuten Infektionssyndromen (PAIS), Nationales Referenzzentrum für postvirale Syndrome,

• die Erhebung und Darstellung von Versorgungsangeboten für PAIS sowie

• die Analyse ausgewählter sozialrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit PAIS (unter anderem Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Grad der Behinderung und Behindertenpass, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension).

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023. Bei Bedarf ging der Rechnungshof auch auf frühere beziehungsweise spätere Entwicklungen bis Jahresanfang 2025 ein.

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B-VG BVG Verfassung: Schönheit und Eleganz?

rote Bücher und Glas

Kommentare über ausgewählte Artikel der österreichischen Bundesverfassung

Politische Ästhetik / Jurisprudenz / Juristerei / Rechtsphilosophie / Rechtsdogmatik / Rechtspraxis

Jänner 2026 – Sechs Jahre hat die Metamorphose vom Bonmot zum Buch gedauert. Van der Bellens Coup 2019, bei der Beseitigung der FPÖ aus der Bundesregierung „die Eleganz, ja die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung“ zur alleinigen Maxime seines Handels zu erheben, findet sich nun als Titel eines Sammelbandes mit juristischen und literarischen Beiträgen wieder.

Das schön und elegant designte Buch durfte Ende 2025 in der Manz’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung (MANZ) das Licht der Welt erblicken. Titel: „Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ (Hg. Christoph Bezemek). Der Untertitel „Ein literarischer Kommentar“ ist (diplomatisch formuliert) nicht ganz zutreffend.

1. finden sich im Sammelbad keine literarischen Kommentare, sondern assoziative Literatur aller Art zu einzelnen Artikeln des BVG.

2. finden sich zu den gleichen Artikeln des BVG (vorwiegend B-VG) fundierte juristische Kommentare.

3. Jedenfalls ist das Buch nicht „ein“ Kommentar, sondern die Gesamtheit von 2×21 Beiträgen zuzüglich Vorwort und Einleitung.

So stellt sich die Frage: ergeben drei Halbwahrheiten eine oder mehr als eine Wahrheit oder das Gegenteil, oder was?

 

Gemeinsam ist allen Beiträgen, dass sie von „führenden“ Schriftstellern (10) und -innen (11) und von „führenden“ Juristen (17) und weniger -innen (4) ausgeführt wurden, so der Herausgeber Christoph Bezemek, der selbst eine kritische Einleitung bzw. „Einordnung“ beisteuerte. Seine Intention „die Bundesverfassung in wesentlichen Passagen für eine breite Bevölkerung zu öffnen“, ist allerdings nicht mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis, denn Bezemek ist der Überzeugung: „die Kenntnis (und Auseinandersetzung mit) der Bundesverfassung ist einer kleinen Zahl von Initiierten vorbehalten, die im Austausch miteinander die Deutungshoheit über ihren Gehalt beanspruchen.“ Das könnte ironisch gemeint sein; ist es aber nicht angesichts der folgenden Klarstellung: „Das hat in der akademischen Auseinandersetzung und in der richterlichen Rechtsanwendung so auch unbedingt seine Berechtigung.

Diese juristische Grundhaltung widerspricht der Idee der Aufklärung im Geiste Immanuel Kants (auf den sich Bezemek mehrfach beruft). So eine Haltung kann keine Auswege aus der „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ aufzeigen, sondern führt im Gegenteil in die Sackgasse der Expertokratie. Expertokratie ist – so wie jede Autokratie – das Gegenteil von Demokratie. Dies sollte jeder Mensch, somit auch jeder Jurist, spätestens angesichts der Gesetzgebungs-, Verordnungs- und Exekutivpraxis während der Coronakrise erkannt haben.

Der apodiktische Vorbehalt von der „unbedingten Berechtigung der Deutungshoheit“ wirft ein schiefes Licht auf die Bemühungen eines nicht führenden Philosophen, der unberührt von juridischen Initiations-Riten und ungeführt von den hoheitlichen Deutungen der Verfassungsjuristen, seine Betrachtungen zu Form und Inhalt, sowie Sinn und Zweck von Verfassungen im Allgemeinen sowie unserer Verfassung im Besonderen anstellt. (Beginnend mit „Baustelle Parlament“, 2020)

Die folgenden Anmerkungen über „Die Schönheit und Eleganz…“ können daher nicht als gewöhnliche Rezension, sondern nur als anstandslose Anmaßung gelesen werden. Wem das zu aggressiv erscheint, der kann die folgenden Ausführungen auch als Parallelaktion bezeichnen. Diese folgt chronologisch jenen „ausgewählten Bestimmungen der Bundesverfassung, deren Schönheit, deren Eleganz und deren Gewicht offenkundig scheinen“ (Bezemek). Dabei bleiben die literarischen Beiträge den Geschmäckern der aufgeklärten Leser überlassen, die juristischen Kommentare jedoch sind Gegenstand meiner parallel geführten Kritik, wie ich sie im Geiste von Immanuel Kant verstehe: frei von jeglicher Unmündigkeit bzw. befreit vom „Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ (Was ist Aufklärung?)

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Russland ist Europa

Buch des Jahres

31. Dezember 2025 – Von November 1989 bis Juni 1994 erlebte ich die russische Transformation live in Moskau. Auf den Zerfall der Sowjetunion folgten die Unabhängigkeitserklärungen der Sowjetrepubliken, die Loslösung der „Bruderstaaten“ des Ostblocks und das Ende des Militärbündnisses Warschauer Pakt. Auf die politische Transformation folgte die wirtschaftliche. Das bedeutete: erstmals massiver Import von Konsumgütern aus Amerika, Europa und China; danach die Privatisierung unter Jelzin nach dem Modell der „Chikago Boys“ mit dem Ergebnis, dass sich wenige Oligarchen – meist ehemalige Komsomolzen – die Industriebetriebe unter den Nagel gerissen haben. Das Ende des Kommunismus öffnete dem Raubtierkapitalismus Tür und Tor.

2025 erlebte ich das Jahr der deutschen Transformation – wieder mitten drin, denn als EU-Mitglied gilt: mitgehangen und -gefangen. Durch Trump abgenabelt von der Schutzmacht USA, etablierte Deutschlands Kanzler Merz die Kriegshetze gegen Putins Russland als neue Staatsdoktrin. Die Demontage der deutschen Wirtschaft, die bereits zu Beginn dieses Jahrzehnts mit dem EU-Green-Deal (Hauptverantwortliche ist die Deutsche Ursula von der Leyen) eingleitet wurde, erreichte heuer ihren Höhepunkt (früher hätte man gesagt: Tiefpunkt) durch Umstellung auf Kriegswirtschaft und Aufnahme gigantischer zusätzlicher Staatsschulden von 800 Milliarden Euro. Dieser Schuldenberg wurde von der Deutschland-Propaganda umbenannt und umgedeutet zum „Sondervermögen“. George Orwells hat in 1984 die derzeit gültigen Leitsätze vorweg genommen: „Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke.“

Einer der wenigen Staatsmänner, die sich für einen Dialog mit Russland engagieren, ist der frühere Berater von Helmut Kohl, Horst Teltschik. Er hat im Oktober 2025 sein neues Buch „Die 329 Tage zur deutschen Einigung“ vorgestellt und nutzte die Gelegenheit, um die Schlüsselfrage zu stellen: „Wie können wir Präsident Putin gewinnen, eine friedliche Lösung zu akzeptieren und eine gesamteuropäische Friedensperiode einzuleiten?“ Eine Frage, für die sich die Kriegstreiber 2025 nicht nur nicht interessieren; diese Frage wird vielmehr als russische Propaganada, wenn nicht sogar als Verrat an den deutschen Kriegsplänen betrachtet.

Teltschik fordert unbeeindruckt von der herrschenden Kriegsrhetorik: „Ich bin der Meinung, dass wir Wege suchen müssen, um bilateral wie multilateral das Gespräch mit Russland wieder in Gang zu bringen. Ich halte das für unverzichtbar. Es geht nicht darum, ob wir Putin mögen oder nicht. Die Frage ist: Wie können wir es erreichen? Ich würde heute versuchen, eine Gesprächsebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland, zwischen der EU und Russland und der NATO und Russland zu entwickeln.“ (Quelle: Diplo.news)

Mehrfach zitierte Hugo Portisch den ehemaligen Kanzler-Berater in seinem Buch „Russland und wir“, das 2020 erschienen ist. Der Journalist zeichnet den Bogen von der Besiedlung Sibiriens, die er mit der Kolonialisierung Amerikas durch GB, Frankreich, Spanien und Portugal vergleicht, bis in die Gegenwart, die Putin-Ära. Aufschlussreich ist das Urteil von Portisch: „Russland ist Europa“. Sein Buch, das 2020, ein paar Monate vor seinem Tod, erschienen ist, kann nicht als historische Abhandlung, sondern kursorische Sammlung seiner Eindrücke betrachtet werden. 1967 veröffentlichte er das Buch „So sah ich Sibirien“ und 2020 schrieb er: „Wer heute nach Sibirien kommt, hat Europa nicht verlassen, sondern sich nur von einem Punkt Europas nach einem anderen Punkt Europas begeben.“ Er begründet dies mit dem Vordringen der europäischen Russen nach Sibirien bis an den Pazifik in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ab 1853 konnte Gouverneur Murawjow im Bündis mit dem Marineoffizier Newelskoj, der den Amur vom Pazifik kommend aufwärts segelte, riesige Landflächen östlich des Baikalsees für Russland vereinnahmen.

Damals wusste man nicht, welche Schätze sich unter der sibirischen Taiga befinden. So gilt seither und heute umso mehr: Russland ist eine Weltmacht, auch wenn Obama „es offiziell auf den Rang einer ‚Regionalmacht‘ heruntergestuft hat.“ (122) Es folgte die Russland-Politik Bidens, der jegliche Verbindung zwischen EU und Russland kappen wollte. Symptomatisch: die Sprengung der Gas-Pipeline Nordstream kurz vor Inbetriebnahme. 2025 hat Trump eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen und damit die EudSSR ebenso verprellt wie Russland als Weltmacht de facto wieder anerkannt. Typisch Trump: die Anerkennung Russlands als politischen Player hinderte den Alleinherrscher der USA nicht daran, russische Rohstofflieferungen nach Europa weiterhin zu hintertreiben.

Portisch übersieht die demokratischen Schwächen Russlands nicht, betont aber: „Eine ganz schlimme Taktik von Russland-skeptischen Medien und Politikern ist es, Leute, die sich um ein Verständnis mit Putin bemühen, sofort zu verdächtigen, westliche Ideen zu verraten, schon weil sie versuchen, ‚Putin zu verstehen‘. […] Verstehen heißt ja nicht, die gleiche Meinung zu teilen oder alles zu akzeptieren, was man versteht. Aber man muss verstehen, um zu wissen, was bei Verhandlungen wichtig und erreichbar ist.“

[Anmerkung HTH: ich war immer Querdenker, bevor und nachdem dieser Begriff diffamiert wurde. Ich war immer Putinversteher – und mehr als das: ich verstehe 150 Millionen Russen und alle Anghörigen der ehemaligen Sowjetunion, die russisch sprechen.]

In seiner kursorischen Betrachtung ist Portisch leider ein historischer Fehler unterlaufen (und es ist schade, dass im Verlag kein Lektor zu finden war, der diesen Fehler korrigiert hätte): „Als die Sowjetunion vor ihrem Zusammenbruch stand, gab es eine Reihe einflussreicher amerikanischer Berater, die aus der neoliberalen Schule Chicagos kamen, der viel zitierten Chicago-Boys, die Putin vor allem einen grundsätzlichen Rat gaben: Wolle man Russland retten, so müsste man die gesamte verstaatlichte Wirtschaft Russlands über Nacht privatisieren, und danach die Preiskontrollen aufgeben. Das würde schon dafür sorgen, dass sich die Wirtschaft Russlands durch freie Konkurrenz und Tüchtigkeit praktisch über Nacht erhole. Und genau das tat Putin.“

Wahr ist vielmehr, dass Jelzin und sein engster Kreis von 1991 bis 1999 für die Privatisierung mit allen negativen Folgen verantwortlich sind: Preisfreigabe und Hyperinflation, Herausbildung einer Oligarchen-Kaste durch weitgehend unkontrollierte Privatisierung, bei gleichzeitiger Verarmung großer Teile der Bevölkerung. Erst als Jelzin das Ruder am 31. Dezember 1999 an Putin übergab (der erst im Mai 1999 zum Ministerpräsidenten aufstiegen war), konnte Putin beginnen, das Chaos, das die Raubtierkapitalisten angerichtet hatten, wieder aufzuräumen. 

Alle Russen, die die Jelzin-Ära noch miterlebt haben, stehen deshalb bis heute hinter Putin, weil er klar gemacht hat, dass sich die Wirtschaft den Interessen der Politik, und somit die Oligarchen den Interessen der Polis unterzuordnen haben. Mit Chodorkowski statuierte Putin ein Exempel. Das war nicht gerecht, aber notwendig. Wer Putin unterstellt, er sei autoritär, hat recht. Wer Putin unterstellt, er sei kein Demokrat, soll zunächst mal erklären, was er unter Demokratie versteht und wie er/sie bislang Demokratie praktiziert hat. Diese Frage richtet sich an alle Politikdarsteller der EU-Staaten, beginnend mit Ursula van der Leyen bis hinunter zu den Abgeordneten aller Parlamente der EU-Staaten.

Sapere aude!

Update 17. Februar 2026 – Bereits 2019 erschien „Russisches Roulette: Vom Kalten Krieg zum Kalten Frieden“ von Horst Teltschik im C.H. Beck Verlag. Für Herbst 2026 ist eine Neuauflage als Taschenbuch geplant; der Verlag verrät jedoch nicht, ob es sich um einer überarbeitete, ergänzte Ausgabe handelt. Was Teltschik schon 2019 zu sagen hatte, verriet er Julia Dudnik, die ihn für russland.news am Rande des Petersburger Dialog in Königswiner interviewte.

Update 24. Februar 2026Dr. Daniele Ganser via FB: Vor genau vier Jahren, am 24. Februar 2022, ist Russland in die Ukraine einmarschiert. Das war ein Verstoss gegen das Völkerrecht und das UNO-Gewaltverbot. Wir haben im Westen aber den Fehler gemacht, daraus ein Schwarz-Weiss-Bild zu zeichnen, guter Westen gegen böses Russland. Dieses Bild entsprach nie der Wahrheit, denn die Vorgeschichte des Krieges, also die NATO-Osterweiterung und den illegalen Putsch in Kiew am 20. Februar 2014, mussten dafür ignoriert werden. Die NATO-Osterweiterung war ein Wortbruch. Der Putsch von 2014 wurde durch die USA unterstützt. Dies bedeutet: Die russische Invasion war von den USA und von der NATO provoziert. Der Bürgerkrieg brach 2014 aus und wurde vom Westen angeheizt. CIA-Direktor John Brennan flog nach dem Putsch am 12. April 2014 im Geheimen nach Kiew und traf dort zusammen mit US-Botschafter Geoffrey Pyatt die Mitglieder der neuen ukrainischen Übergangsregierung. Das alles wird im Westen verschwiegen. Man darf nicht darüber sprechen. Wer daran erinnert, wird als «Putin-Versteher» diffamiert, das kenne ich aus eigener Erfahrung. Man darf sich dadurch aber nicht einschüchtern lassen, denn die Kriegspropaganda geht weiter: Bundeskanzler Friedrich Merz postet diese Tage auf X: „Die Geschichte lehrt uns: Beschwichtigung schafft keinen Frieden. Sie ermutigt den Aggressor. Wer heute einem naiven Pazifismus folgt, befördert die Kriege von morgen.“ Damit setzt Merz weiterhin auf Krieg und Konfrontation mit Russland und Waffenlieferungen an die Ukraine. Das ist genau falsch und hat in den vergangenen vier Jahren auch nicht funktioniert. Blackrock hat in Rüstungskonzerne investiert und daher profitiert. Aber das ist nicht im Interesse der Menschheitsfamilie. Es braucht Frieden zwischen Deutschland, Russland und der Ukraine. Es sind schon mehr als 1 Million Menschen gestorben. Das Töten an der Front muss nach vier Jahren aufhören. Waffenlieferungen an Kiew werden nicht zum Sieg der Ukraine führen. Das müsste auch der Bundeskanzler erkennen.

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TKG wünscht besinnliches Weihnachtsfest

TKG Weihnachten

24. Dezember 2025 –  (Mitteilung der TKG via APA / OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) wünscht allen Menschen in Österreich ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und ein friedvolles Neues Jahr 2026. Weihnachten ist ein Fest, das weit über religiöse Grenzen hinausgeht. Es wird von gläubigen, weniger religiösen und nicht religiösen Menschen gleichermaßen begangen – im Kreis der Familie, unter Freundinnen und Freunden, in einer Atmosphäre der Besinnung und des Zusammenhalts.

Auch zehntausende Menschen mit Wurzeln in der Türkei, die Österreich seit Jahrzehnten als ihre Heimat sehen, teilen diese Freude und Verbundenheit. Gerade vor diesem Hintergrund sieht sich die TKG veranlasst, eine klare gesellschaftspolitische Mahnung auszusprechen.


Mit Sorge beobachtet die TKG öffentliche Darstellungen, die geeignet sind, religiöse oder ethnische Gruppen pauschal zu problematisieren. Solche Kommunikationsformen können das Vertrauen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen und stehen im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich.

In Österreich leben rund 800.000 Musliminnen und Muslime, die seit Jahrzehnten zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Landes beitragen. Sie auf statistische Problemkategorien zu reduzieren, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem Geist der Bundesverfassung der Republik Österreich.

Die TKG betont, dass berechtigte Sicherheitsanliegen in einzelnen Stadtteilen ( siehe Favoriten in Wien) ernst genommen werden müssen, ohne diese Anliegen zur Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen zu instrumentalisieren. Eine demokratische Gesellschaft lebt von Vertrauen, Fairness und gegenseitigem Respekt.

Weihnachtswunsch der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG)

Der abschließende Weihnachtswunsch der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich ist daher klar: Ein Ende politischer Strategien und Kampagnen, die mit hohem Budget und weitreichenden Netzwerken auf internationale Akteure zurückgreifen oder diese gezielt in Österreich einsetzen, um – zum Nachteil der Republik Österreich – verfassungsmäßige Rechte auszuhöhlen und gesellschaftliche Gruppen pauschal zu stigmatisieren. Solche Vorgehensweisen schaden dem gesellschaftlichen Zusammenleben, untergraben das Vertrauen in demokratische Institutionen und leisten dem inneren Frieden unseres Landes keinen Dienst:

– Ein klares Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von Religion oder Herkunft.

– Und eine Integrations- und Sicherheitspolitik, die auf Realitätssinn, Dialog und Rechtsstaatlichkeit basiert – nicht auf Polarisierung.

Frohe Weihnachten

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EU dereguliert Finanzmärkte

pixabay kleiner Sparer

Kommission lanciert umfassendes Paket zur vollständigen Integration der EU-Finanzmärkte

4. Dezember 2025 – (Pressemitteilung der Europäischen Kommission) – Die Europäische Kommission hat heute ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beseitigung von Hindernissen und zur Erschließung des vollen Potenzials des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen angenommen. Dieses Paket ist ein zentraler Bestandteil der Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU), die darauf abzielt, ein integrierteres, effizienteres und wettbewerbsfähigeres Finanzsystem zu schaffen, das den EU-Bürgern bessere Optionen für die Steigerung ihres Wohlstands bietet und Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln unterstützt.

Foto pixabay: Investoren als Sparer

[Anm. HTH: Sparen und Investieren sind so unterschiedliche Dinge wie das Sammeln einer Kanne Heidelbeeren im Wald und das Abholzen eines Quadratkilometer Waldes mit Harvestern. Dass die EU das Sparen der kleinen Leute in der gleichen Abteilung ver- und behandelt wie die finanzindustriellen Investitonen – und nur darum geht es in diesem Paket! – könnte man als „niedlich“ bezeichnen, wenn es sich nicht um arglistige Täuschung handeln würde. Wer die Entwicklung der Finanzindustrie seit 2008 beobachtet hat, kann die Behauptung, „EU-Bürgern bessere Optionen für die Steigerung ihres Wohlstands“ bieten zu wollen, nur als Verhöhnung empfinden.]

Mehr integrierte Kapitalmärkte sind von wesentlicher Bedeutung, um die Wirtschaftskraft der EU zu stärken und strategische Prioritäten wie Wettbewerbsfähigkeit, digitaler und grüner Wandel, Verteidigung und Sicherheit zu erreichen. Eine tiefere Integration der Finanzmärkte ist kein Ziel, sondern ein Mittel, um einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen, der größer ist als die Summe seiner nationalen Teile. Der vereinfachte Zugang zu den Kapitalmärkten senkt die Kosten und macht die Märkte für Investoren und Unternehmen in allen Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Größe attraktiver.

Trotz der jüngsten Fortschritte sind die EU-Finanzmärkte nach wie vor stark fragmentiert, klein und wettbewerbsfähig, wobei potenzielle Größenvorteile und Effizienzgewinne fehlen. Im Jahr 2024 belief sich die Marktkapitalisierung der Börsen auf 73 % des BIP der EU, verglichen mit 270 % in den USA. Finanzinstitute sind nach wie vor mit unterschiedlichen Anforderungen und Praktiken in den Mitgliedstaaten konfrontiert, was grenzüberschreitende Geschäfte behindert und die Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen einschränkt, was sich negativ auf die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirkt.

Das heutige Paket vereinfacht den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der EU erheblich und kommt nur neun Monate nach seiner Ankündigung in der SIU-Strategie, was die politische Bedeutung und Dringlichkeit dieses Themas unterstreicht.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Beseitigung von Hindernissen für die Marktintegration und Nutzung von Skaleneffekten: Das Paket zielt darauf ab, Hindernisse für die Integration in Handel, Nachhandel und Vermögensverwaltung zu beseitigen. Ziel ist es, den Marktteilnehmern ein reibungsloseres Funktionieren zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen und so die Kostenunterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen zu verringern. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören die Verbesserung der Passmöglichkeiten für regulierte Märkte (RM) und Zentralverwahrer (CSD), die Einführung des Status „Pan-European Market Operator“ (PEMO) für Betreiber von Handelsplätzen, um Unternehmensstrukturen und -lizenzen in einem einzigen Rechtsträger oder Lizenzformat zu straffen, und die Straffung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds (OGAW und AIF) in der Union.

Förderung von Innovationen

Das Paket konzentriert sich auf die Beseitigung regulatorischer Innovationshemmnisse im Zusammenhang mit der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Sie passt den Rechtsrahmen zur Unterstützung dieser Technologien an und ändert die DLT-Pilotverordnung (DLTPR), um die Grenzen zu lockern, die Verhältnismäßigkeit und Flexibilität zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, wodurch die Einführung neuer Technologien im Finanzsektor gefördert wird. 

Straffung und Verbesserung der Aufsicht

Verbesserungen des Aufsichtsrahmens [Anm. HTH: Verbesserungen für die Player des Finanzmarktes, nicht für die Kontrollore, die ohnehin schon jetzt jeder Entwicklung hinterherlaufen!] stehen in engem Zusammenhang mit der Beseitigung regulatorischer Hindernisse [sic!]. Das Paket zielt darauf ab, Unstimmigkeiten und Komplexitäten aufgrund fragmentierter nationaler Aufsichtsansätze anzugehen, die Aufsicht wirksamer und förderlicher für grenzüberschreitende Tätigkeiten zu machen und gleichzeitig auf neu auftretende Risiken zu reagieren. Dazu gehört die Übertragung direkter Aufsichtsbefugnisse über bedeutende Marktinfrastrukturen wie bestimmte Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs), Zentralverwahrer und alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Stärkung der Koordinierungsfunktion der ESMA für den Vermögensverwaltungssektor.

Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Wie in früheren SIU-Maßnahmen gesehen, wird das Paket den Kapitalmarktrahmen weiter vereinfachen, indem Richtlinien in Verordnungen umgewandelt, die Befugnisse der Stufe 2 gestrafft und die nationalen Optionen und Ermessensspielräume verringert werden, um eine Überregulierung zu verhindern.

Hintergrund

Die Stärkung der Wirtschaft der EU und die Stärkung ihrer internationalen Position sind von zentraler Bedeutung für das Mandat der Europäischen Kommission. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit wird dargelegt, wie diese Ziele erreicht werden können, wobei die Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU) als Schlüsselfaktor für diesen Plan dient. Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, betont der Europäische Rat, wie wichtig es ist, einheitliche und robuste europäische Kapitalmärkte zu schaffen, auf die jeder in der EU zugreifen kann. Im März 2025 ersuchte der Rat die Kommission, sich mit der Kapitalmarktaufsicht und der Verringerung der Fragmentierung zu befassen. Im September 2025 unterstützte das Parlament den Plan der Kommission für neue Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Handels- und Nachhandelssysteme, zur Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse und zur Aktualisierung des Rahmens für neue Technologien.

Nächste Schritte

Die Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und gebilligt werden. Diese Komponenten sind miteinander verbunden und bilden zusammen ein kohärentes Paket von Reformen, die für die Schaffung eines echten Binnenmarkts über die gesamte Investitionskette hinweg unerlässlich sind. Die Wahrung der Einheitlichkeit des Pakets ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zusammen, um eine rasche und wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten.

Maria Luís Albuquerque, Mitglied der Kommission für Finanzdienstleistungen sowie für die Spar- und Investitionsunion: „ Zu lange hat Europa eine Zersplitterung toleriert, die unsere Wirtschaft zurückhält. Heute treffen wir eine bewusste Entscheidung, den Kurs zu ändern. Durch den Aufbau eines echten Binnenmarkts werden wir den Menschen bessere Möglichkeiten bieten, ihr Vermögen zu vergrößern, und wir werden eine stärkere Finanzierung für die Prioritäten Europas freisetzen. Die Marktintegration ist keine technische Übung – sie ist ein politischer Imperativ für Europas Wohlstand und globale Relevanz.“

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