Der Schutz von Grundrechten im Digital Services Act (DSA)
Am 13. März, 17:00 - 19:00 Uhr
RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien
In einer digitalisierten Welt kommt digitalen Plattformen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Wahrung von Grundrechten zu. Aus diesem Grund hat die Europäische Union mit dem Digital Services Act eine Grundlage zum Schutz der Rechte vor der Einflussnahme durch sehr große Plattformbetreiber geschaffen und nimmt die Anbieter in die Pflicht, diesen Schutz zu gewährleisten. Der KommAustria als Koordinatorin für Digitale Dienste kommt dabei die Aufgabe zu, die Umsetzung des Digital Services Act in Österreich sicherzustellen bzw. unterstützend tätig zu werden.
Eröffnet wird die Veranstaltung von Prof. Matthias Kettemann, der die Ergebnisse seiner gemeinsam mit Caroline Böck und Martin Müller verfassten Studie „Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im Digital Services Act“ vorstellen wird, die als erster Teil einer Schriftenreihe zum Digital Services Act durch die KommAustria publiziert wird.
Im Anschluss wird ein Expertenpanel bestehend aus Prof. Josef Trappel (Universität Salzburg) und Mag. Hannes Seidelberger (Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb) gemeinsam mit Prof. Matthias Kettemann die Ergebnisse der Studie in den aktuellen Diskurs um den digitalen Grundrechtsschutz einordnen. Moderiert wird die Veranstaltung von Andreas Kunigk, Pressesprecher der RTR GmbH.
Erster DSA-Jahresbericht der KommAustria zeigt Fortschritte beim Schutz der Nutzerrechte durch den Digital Services Act
18. August 2025 – (Pressemitteilung der KommAustria) - Mit ihrem ersten Jahresbericht als Koordinatorin für Digitale Dienste, fasst die Medienbehörde KommAustria die 2024 erreichten Fortschritte bei der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Österreich zusammen. Die dargelegten Tätigkeiten zielen darauf ab, ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz der Nutzer:innen im Internet auf Basis der EU-Verordnung zu gewährleisten.
Nutzerrechte: KommAustria als Koordinatorin für digitale Dienste wichtige Anlaufstelle
Nutzer:innen, die feststellen, dass ein Vermittlungsdienst sich nicht an die Regeln des DSA hält, können bei der KommAustria Beschwerde einreichen. Diese bearbeitet die Beschwerde dann im Sinne des DSA weiter. Im Berichtsjahr bearbeitete die KommAustria 34 Beschwerden. Der Schwerpunkt lag dabei auf Beschwerden über sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs). Dazu zählen die großen sozialen Netzwerke. Diese Beschwerden werden nach dem Niederlassungsprinzip in den meisten Fällen vom irischen Koordinator für digitale Dienste entschieden. Am häufigsten wurden unzureichende Begründungen bei Inhaltsmoderationen und Nutzerkontosperren, mangelhafte Überprüfungen dieser Beschränkungen sowie das Fehlen nutzerfreundlicher Kontaktstellen beanstandet.
Um das Wissen über den DSA zu fördern, engagiert sich die KommAustria aktiv in der Wissensvermittlung, um Nutzer:innen die bestmöglichen Voraussetzungen für die Nutzung der zahlreichen DSA-Werkzeuge zu bieten. Bei regelmäßigen Veranstaltungen wurden wichtige Themen wie Jugendschutz, Zugang von Forschern zu Plattformdaten (oder Beteiligung der Zivilgesellschaft) sowie Hassrede und Redefreiheit thematisiert. Dabei präsentierten namhafte Expertinnen und Experten Inhalte des DSA und dessen Umsetzung. Zudem wurde eine zentrale Informationsseite eingerichtet, die alle notwendigen Informationen enthält, um Nutzern die Durchsetzung ihrer Rechte im Online-Bereich zu ermöglichen. Sie finden diese unter: https://www.rtr.at/DSA_Austria
Zertifizierung von Trusted Flaggern und RTR Medien als Streitbeilegungssstelle
Im ersten Jahr der DSA-Umsetzung lag ein besonderer Fokus auf der Schaffung bzw. Zertifizierung von Strukturen, mit den Nutzer:innen, ihre Rechte gegenüber Plattformen besser durchsetzen können. Hierzu wurde der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) als eine von bisher nur sechs außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen in ganz Europa zertifiziert und kann von Nutzer:innen bereits konsultiert werden. Die Streitbeilegungsstelle ist hier zu erreichen: https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/Beschwerdestelle/Beschwerdeportal.de.html.
Im Jahr 2024 wurden zudem sechs Organisationen als „Trusted Flagger” zertifiziert, die eine breite Palette rechtswidriger Inhalte wie Konsumenten- und Jugendschutz oder etwa Cyberbullying abdecken. Diese bilden eine wichtige Anlaufstelle für österreichische Nutzer:innen und unterstützen dann auf einem priorisierten Meldeweg Plattformen beim Erkennen illegaler Inhalte im digitalen Raum. Mit sechs von 16 europaweit zertifizierten Trusted Flaggern hat Österreich im ersten Jahr besonders rasch wichtige Voraussetzungen für die Bekämpfung illegaler Inhalte geschaffen. Mehr Informationen zu Trusted Flaggern: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/trusted-flaggers-under-dsa
Europäische Zusammenarbeit: KommAustria in aktiver Position
Im Rahmen des European Board for Digital Services, dem unabhängigen Beratungsgremium der Europäischen Kommission für den DSA, wurden acht Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich intensiv mit unterschiedlichen inhaltlichen Aspekten, wie etwa Jugend- und Konsumentenschutz, Zusammenarbeit und Definitionen des DSA auseinandersetzen. Die Europäische Kommission führt den Vorsitz jeder Arbeitsgruppe, während jede Gruppe einen stellvertretenden Vorsitz erhält, der im ersten Treffen für ein Jahr gewählt wird. Die KommAustria wurde zum stellvertretenden Vorsitz der Arbeitsgruppe für Anordnungen und strafrechtliche Angelegenheiten gewählt. Hier wird daran gearbeitet, die grenzüberschreitende Durchsetzung behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen an Plattformen zu verbessern.
Das Board for Digital Services selbst kam im Berichtszeitraum zu dreizehn Sitzungen zusammen, darunter Ad-hoc-Sitzungen, die sich mit den großen Verfahren der Europäischen Kommission gegen Diensteanbieter beschäftigten. Weitere Informationen dazu sind unter https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-board verfügbar.
Darüber hinaus fand eine intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen nationalen Behörden statt, darunter etwa dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz sowie dem Bundesministerium des Innern. Eine besonders enge Zusammenarbeit wird mit der Datenschutzbehörde gepflegt, hier wurde am 23.04.2024 wurde gemeinsam mit dem RTR-Fachbereich Medien ein Memorandum of Understanding hinsichtlich des DSA unterzeichnet.
Bericht und weitere Informationen
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) legt damit ihren ersten Bericht über ihre Tätigkeit als österreichischer Koordinator für digitale Dienste gemäß Art. 55 des Digital Services Act (DSA) vor. Mit Inkrafttreten des Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetzes (KDDG), BGBl. 182/2023, wurde die Behörde am 17.02.2024 als Koordinator für digitale Dienste gemäß Art. 49 Abs. 1 und 2 DSA in Verbindung mit § 2 Abs. 1 KDDG benannt. Mit diesem Gesetz wurde die Zuständigkeit der KommAustria im Bereich der Aufsicht über digitale Plattformen erweitert, wie sie zunächst durch die Novelle des AMD-G über Video-Sharing-Plattform-Dienste im Jahr 2021 festgelegt wurde. Der vollständige Bericht kann unter https://www.rtr.at/KDD_Jahresbericht_2024 abgerufen werden.