KI in der Bundesverwaltung

Der Rechnungshof fordert vertrauenswürdige KI in der Bundesverwaltung: Ethische Standards stärken

20. Juni 2025 – (Presseinformation des Rechnungshofes Österreich) – Die öffentliche Verwaltung trägt eine besondere Verantwortung beim Einsatz von KI, denn sie verfügt über umfangreiche Daten, zu deren Schutz sie verpflichtet ist. Zudem besteht das Risiko von Vertrauens- und Akzeptanzproblemen der Bürgerinnen und Bürger durch mangelhafte Rechenschaftspflichten, Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Einsatz von KI-Systemen. In seinem heute vorgelegten Bericht „Künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung“ hat der Rechnungshof unter anderem die Vorgaben für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung geprüft – und zwar im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium, im vormaligen Klimaschutzministerium, im vormaligen Beamtenministerium sowie im Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BRZ).

Bei bereits im Einsatz befindlichen KI-Anwendungen vermisst der Rechnungshof vielfach entsprechende Risikoklassifikationen und die Anwendung KI-spezifischer Standards. Ein Gesamtüberblick über alle KI-Anwendungen im Bund fehlte. Prüfungszeitraum sind im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2023. Mit Stand Juni 2024 waren 35 KI-Anwendungen und KI-Projekte in den vier überprüften Bundesministerien im Einsatz. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung von KI werden ihre Anwendungsbereiche zukünftig noch weiter ausgedehnt werden.

Das Bundeskanzleramt nutzte etwa eine KI zur Bildverarbeitung, das Finanzministerium setzte KI vor allem im Bereich „Predictive Analysis“ ein – ein Verfahren, das sich historischer Daten bedient, um zukünftige Ereignisse mittels mathematischer Modelle vorherzusagen. Im vormaligen Klimaschutzministerium kam KI im Zusammenhang mit der Abwicklung des Klimabonus zum Einsatz und das Beamtenministerium startete 2024 in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium das KI-Projekt „Ressort-Chatbot zur erleichterten Informationsbeschaffung“.

Bei den entsprechenden Anwendungsbeschreibungen der Ministerien vermisste der Rechnungshof vielfach Risikoklassifikationen, KI-spezifische Zertifizierungen Presseinformation zum Bericht „Künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung“ vom 20. Juni 2025 beziehungsweise Standards sowie die Berücksichtigung des Beamtenministerium entwickelten Leitfadens „Digitale Verwaltung und Ethik“.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, für die Projektierung beziehungsweise Implementierung von KI-Anwendungen die Entwicklung eines Standardvorgehens voranzutreiben und Kooperation zu fördern. Besonders geachtet werden sollte auf KI-spezifische Risikobewertungen, die Etablierung KI-spezifischer Standards und Zertifizierungen, die Anwendung KI-spezifischer Entwicklungs- und Lebenszyklusmodelle sowie die Umsetzung vertrauensschaffender Prinzipien.

Umsetzung des AI Acts rechtzeitig vorbereiten

Dem AI Act der EU kam – auch mangels nationaler Rechtsvorschriften zum Einsatz von KI – hierzulande die größte Bedeutung zu. Er trat im August 2024 in Kraft und war unmittelbar wirksam, wobei einzelne Regelungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Geltung erlangen werden. Der AI Act überträgt Anbietern und Betreibern von KI-Systemen umfangreiche Verpflichtungen. Somit besteht Handlungsbedarf für alle öffentlichen Einrichtungen.

Der Rechnungshof empfiehlt, sich auf die Anforderungen des AI Acts – insbesondere KI-Kompetenz, Risiko- und Qualitätsmanagement, Dokumentationspflichten, Transparenzpflichten, Ausschluss verbotener Praktiken – rechtzeitig vorzubereiten. Um Doppelgleisigkeiten und uneinheitliche Risikobeurteilungen zu vermeiden, sollen die entsprechenden Maßnahmen intensiv koordiniert werden.

Zuständigkeiten klar abgrenzen

Die Digitalisierungssektion im Bundeskanzleramt ist in Österreich für die im AI Act vorgegebenen nationalen Umsetzungsschritte zuständig. So hat beispielsweise jeder Mitgliedstaat bis August 2025 mindestens eine notifizierende Behörde – zur Überprüfung, Notifizierung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen – eine Marktüberwachungsbehörde zu benennen. Die Marktüberwachungsbehörde soll unter anderem Hochrisiko-KI-Systeme überwachen und die bis August 2026 einzurichtenden KI-Reallabore beaufsichtigen.

Die organisatorischen Strukturen im Zusammenhang mit dem AI Act sind komplex. Bereits bei der Konzeption der entsprechenden Behördenstruktur ist daher Vorsorge für die gesamtstaatliche Koordinierung zu treffen. Wichtig wäre etwa, dass Zuständigkeiten klar abgegrenzt werden.

Die Gefahr von Doppelgleisigkeiten sieht der Rechnungshof im Übrigen auch, weil zwar viele KI-Gremien eingerichtet wurden, eine Gesamtsteuerung auf Bundesebene jedoch bislang fehlte.

Verbindlichkeit des Ethik-Leitfadens stärken

Das Beamtenministerium veröffentlichte 2023 den unverbindlichen Praxis-Leitfaden „Digitale Verwaltung und Ethik“ zur Orientierung bei der Bewertung ethischer Fragestellungen im Zusammenhang mit KI. Der Rechnungshof empfiehlt, diesen Leitfaden nach einer Aktualisierung in den Ministerrat einzubringen. Dort wäre auf einen Beschluss hinzuwirken, wonach sich die Bundesministerien verpflichten, die Grundsätze vertrauenswürdiger KI einzuhalten und umzusetzen.

Vorgaben für Bedienstete zum Einsatz von KI fehlten größtenteils

Neben dem Einsatz interner KI-Anwendungen haben die überprüften Stellen den Umgang der Bediensteten mit frei zugänglichen KI-Anwendungen (etwa ChatGPT, Google Gemini, DeepL) im Dienstbetrieb zu regeln. Für die Bediensteten im Bundeskanzleramt, im Klimaschutzministerium, im Beamtenministerium sowie im BRZ wurden keine verpflichtenden Regelungen zum Umgang mit KI-basierten Anwendungen erlassen. Von den überprüften Stellen wies nur das damalige Klimaschutzministerium seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf hin, den Einsatz von KI-Anwendungen kenntlich zu machen.

Kompetenzaufbau beim Personal

Speziell für die Bearbeitung von KI-Themen ausgebildetes Personal setzte nur das Finanzministerium ein. Für die zukünftige Personalplanung erachtet der Rechnungshof die Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den nötigen KI-Fachkenntnissen als zentral, um die Herausforderungen auf diesem Gebiet bewältigen zu können. Zudem empfiehlt er, die Aus- und Weiterbildung der mit KI befassten Bediensteten weiter zu intensivieren und auf die laufend neuen Anforderungen anzupassen.

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RAAM: 3 Österreicher starten!

Race Across America10

10. Juni 2025 – (pressetext.com) Drei Österreicher starten beim härtesten Radrennen der Welt in Oceanside, Kalifornien. Nach seinem zweiten Platz im Vorjahr möchte Lukas Kaufmann heuer ganz nach oben. Neben Lukas Kaufmann starten auch Philipp Kaider und Kurt Matzler in der Solo-Kategorie des RAAM 2025. Trotz sportlicher Rivalität verbindet sie der gemeinsame Respekt vor der Herausforderung – und der Anspruch, Österreich im internationalen Ultra-Radsport ganz nach vorne zu bringen. Kaufmann dazu: „Ich habe alles optimiert – vom Material bis zur Ernährung. Jetzt heißt es: ruhig bleiben, fokussieren und das Maximum abrufen.“

Kaufmann geht mit einem klaren Ziel vor Augen und einem starken Team und eine individuelle Nährstoffstrategie an den Start. Die Profiprodukte von Peeroton kommen dabei genau zum richtigen Zeitpunkt: Im Rennen, in dem über 5.000 Kilometer mit 50.000 Höhenmetern zu bewältigen sind, ist eine präzise abgestimmte Energieversorgung der Schlüssel zum Erfolg.

Regeneration, Fokus, Leistung – alles aus einer Hand

Peeroton sorgt nicht nur für Energiezufuhr in der Wüste und auf den Hochplateaus der USA, sondern auch für schnelle Regeneration nach den härtesten Etappen. Speziell abgestimmte Elektrolyte, Vitamine, Aminosäuren und Carbo-Mineral-Drinks helfen, Krämpfe zu vermeiden und die Konzentration über Tage hinweg hoch zu halten – selbst bei wenig Schlaf, extremen Temperaturen und körperlicher Dauerbelastung.

„Im Vorjahr habe ich gemerkt, wie wichtig es ist, dass das Ernährungskonzept zu 100 Prozent sitzt. Mit Peeroton als Partner habe ich heuer ein völlig neues Level an Kontrolle, Versorgung und Sicherheit“, sagt Lukas.

Erfahrung trifft Wissenschaft

Seit über 30 Jahren ist Peeroton der Partner des österreichischen Spitzen- und Leistungssports. Die Produkte sind wissenschaftlich entwickelt, praxiserprobt und von internationalen Anti-Doping-Standards zertifiziert. Peeroton ist seit über 10 Jahre Offizieller Ausstatter des Olympic Teams Austria und war 20 Jahre Offizieller Ausstatter des Austria Ski Teams.

Für Lukas bedeutet das: maximale Sicherheit, höchste Qualität und individuell abgestimmte Unterstützung rund um die Uhr. Lukas ernährt sich während des Wettbewerbs nur flüssig, für das Team gibt es einen eigenen Koch mit Dominik Grünwald, der für das Wohlbefinden sorgt. Für Zwischendurch hat das Begleitteam ausreichend die Peeroton Powerpack Energie Riegel mit.

Teamwork mit System

Im Zentrum der Vorbereitung stand auch heuer wieder die Optimierung der Abläufe im 14-köpfigen Support-Team. Neben Technik, Mentalcoaching und Streckenmanagement spielte 2025 erstmals auch die Rolle eines ernährungswissenschaftlich geschulten Energy Coaches eine zentrale Rolle – mit Peeroton als Know-how-Partner und Versorger.

Links:

https://www.youtube.com/live/zXFFYqSrzrA?si=oVgzzGggFTX97z39

https://www.youtube.com/embed/zXFFYqSrzrA?si=nUuoH4ko-XS_hPTs

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Aufruf gegen WHO-Willkürherrschaft

Offener Brief an Österreichs Gesundheitsministerin und die Abgeordneten zum Nationalrat

Wien, 2. Juni 2025

Sehr geehrte…

die WHO hat in den letzten Jahren zwei Vereinbarungen vorgelegt:

+ den Pandemievertrag und

+ die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV / IHR)

Der Pandemievertrag wird für Österreich nur dann gültig, wenn der Nationalrat ihn ratifiziert – und wir hoffen, dass Sie das nicht tun werden.

Wirklich dringend ist Ihr Aktivwerden aber in Sachen Internationale Gesundheitsvorschriften:

Lehnen Sie die Änderungen der IGV ab!

Österreich hat noch wenige Wochen Zeit, um die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften abzulehnen. Bis zum 19. Juli 2025 muss Österreichs Widerspruch bei der WHO eingelangt sein. Es liegt also an Ihnen, gemeinsam mit allen anderen Nationalratsabgeordneten, sich ausdrücklich dagegen auszusprechen. Sonst treten die Änderungen automatisch in Kraft und das würde unter anderem Folgendes bedeuten: 

– Dass dann aus den WHO-Empfehlungen für alle Länder verbindliche Vorschriften würden, obwohl die Empfehlungen auch in der Vergangenheit bereits widerstandslos umgesetzt wurden.

– Dass im Namen der Bekämpfung sogenannter „Fehlinformationen“ die freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt werden könnte.

– Dass der Generaldirektor der WHO allein entscheiden könnte, ob und wann eine Pandemie oder ein Gesundheitsnotstand ausgerufen wird. – Dabei hat jedes Ausrufen einer Pandemie bedenkliche Auswirkungen auf die Dauer der Zulassungsverfahren und damit auf die Sicherheit (!) von neuen Medikamenten!

Dass der Kopf einer internationalen Institution als Einzelperson (die nie demokratisch gewählt wurde) über Maßnahmen in Österreich entscheiden könnte (von Lockdowns bis zu medizinischen Zwangsmaßnahmen) – mit unserem Rechtsstaat unvereinbar!

Er könnte vorschreiben, welche Gesundheitsuntersuchungen die österreichische Bevölkerung vornehmen lassen und welchen medizinischen Behandlungen (z.B. Medikamente und Impfungen) sie sich unterziehen müsste. Er könnte verlangen, dass Menschen in ihrer Mobilität überwacht und eingeschränkt werden, sobald sie von der WHO als Gefährder klassifiziert sind.

Diese Bedenken lassen sich aus dem Inhalt der Internationalen Gesundheitsvorschriften (teilweise in Kombination mit dem Pandemievertrag) eindeutig ableiten. Das aktuelle Dokument können Sie hier herunterladen.

Die WHO ist leider nicht mehr unabhängig!

Die WHO hat während der Coronazeit massive Fehlentscheidungen angeregt, die nicht nur die persönlichen Freiheitsrechte der Menschen eingeschränkt, sondern in vielen Fällen auch deren Gesundheit gefährdet haben. Denken Sie an den weltweiten Impfdruck – mit einer neuartigen Technologie, die bei weitem nicht ausreichend geprüft war und zu zahlreichen, auch schweren, Nebenwirkungen bis zum Tod geführt hat (nachzulesen in unserer Studienbibliothek). Auch das breite Testen von Gesunden hielt keiner wissenschaftlichen Beurteilung stand, hatte aber zahlreiche belastende Quarantäne-Tage mit horrenden wirtschaftlichen Auswirkungen zur Folge. Nicht zuletzt entstanden unserem Land durch diese Fehlentscheidungen Milliarden an Kosten, die uns jetzt im Budget fehlen. – Erklären lässt sich diese Tatsache dadurch, dass die WHO eben schon lange nicht mehr unabhängig und im alleinigen Interesse der Gesundheit handelt.

Eine juristische Einschätzung finden Sie in der afa-zone.at

Es liegt jetzt in Ihrer Verantwortung!

Dieser Organisation nun noch mehr Entscheidungsgewalt über die Menschen in Österreich einzuräumen, wäre grob fahrlässig. Bitte nehmen Sie daher Ihre Verantwortung gegenüber der österreichischen Bevölkerung wahr, erheben Sie jetzt Ihre Stimme und lehnen Sie die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften ab!

Herzliche Grüße

Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen und Dr. Lukas Trimmel

für die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich

P.S.: Wenn Österreich die Änderungen der IGV ablehnt, kann unser Land auch weiterhin Empfehlungen der WHO in seinen Entscheidungen berücksichtigen. Aber wir müssen dann nicht. Eine Frage der Souveränität also, über die Sie jetzt entscheiden.

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