Teilerfolge für geringfügig Beschäftigte

Vorerst gute Nachrichten für mehrfach geringfügig Beschäftigte

24. März 2025 – (Pressemitteilung des Kulturrats Österreich) Ministeriumsweisung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) teilweise zurückgewiesen, darin angeordnete Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld sind rechtswidrig. + Schlechte Nachrichten warten im Regierungsprogramm

Mehrfach geringfügig Beschäftigte hatten jahrelang keinen Zugang mehr zur Arbeitslosenversicherung. Bereits 2022 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass dies rechtswidrig ist und eine großzügige Reparaturfrist bis 31.3.2024 gesetzt. Mit dieser Entscheidung hob der VfGH ein Detail im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) auf und stellte fest, dass zur praktischen Anwendung gesetzliche Regelungen zu treffen sein werden. Das ist nicht passiert. Stattdessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Frühling 2024 eine nicht öffentliche Durchführungsweisung erlassen, die weiter gehende Verschärfungen enthielt. Auch Teile davon sind rechtswidrig, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt hat.

Schon das Bundesverwaltungsgericht (eine juristische Ebene darunter) hatte zum Teil drastische Worte für die Vorgehensweise des Arbeitsministeriums und zu dessen Durchführungsweisung an das AMS: „Diese behördliche Argumentation, die auf den gegenständlichen Fall zutrifft, ist vor dem Hintergrund des Gesetzestextes jedoch denkunmöglich. […] Abschließend scheint aufgrund dieser Ausführungen behördenintern hinterfragenswert, ob die Mitarbeiter der belangten Behörde durch solche Handlungsanleitungen oder die aktenkundige Durchführungsweisung des BMAW überhaupt bei der Durchführung ihrer Arbeitstätigkeit gebunden werden können.“

Was bedeutet die neue Rechtsentscheidung praktisch? Schluss mit bestimmten AMS-Ausschlüssen.

Mehrfach geringfügig Beschäftigte, die aus diesen Beschäftigungen in einem Kalendermonat insgesamt mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 Euro) verdienen, sind seit 1.4.2024 auch arbeitslosenversichert. Das führt zu Änderungen sowohl im Zugang zu Arbeitslosengeld als auch in Bezug auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Mit seiner Entscheidung hebt der VwGH einen besonders perfiden Teil der ersten Durchführungsweisung vom Frühling 2024 als rechtswidrig auf. Das AMS muss bestimmte Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld beenden, die das Arbeitsministerium im Frühling 2024 per Durchführungsweisung angeordnet hatte. Das gilt auch rückwirkend ab dem 1.4.2024.

Eine geringfügige Beschäftigung, bei der zumindest einen Tag Arbeitslosenversicherung anfiel, darf nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen, solange diese geringfügige Beschäftigung noch aufrecht ist. Was bedeutet das praktisch? Wird beispielsweise eine Teil- oder Vollzeitanstellung beendet, muss eine dazu parallele geringfügige Beschäftigung nicht gekündigt werden, um als arbeitslos zu gelten und Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können.

Neue Durchführungsweisung wieder nicht öffentlich. Kulturrat veröffentlicht Infoseite.

Die jüngsten Änderungen sind bislang nicht öffentlich nachvollziehbar. Auch die neuen dem AMS vorgeschriebenen Durchführungsweisungen sind nicht veröffentlicht. Schnipsel finden sich auf den Websites des AMS (nicht auf allen aktualisiert), nicht aber z. B. bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als zuständige Sozialversicherungsanstalt. Der Kulturrat Österreich hat eine Informationsseite zum praktischen Stand der Dinge zusammengestellt.

Weitere Informationen: Änderungen bei mehrfach geringfügig Beschäftigten

Nächste Probleme durch Regierungsprogramm angekündigt

Der geringfügigen Beschäftigung (u.a. als möglicher Zuverdienst zu AMS-Geldleistungen) will die neue Bundesregierung an den Kragen. Im aktuellen Regierungsprogramm sind nun – noch kryptisch – Maßnahmen angekündigt, die sehr viel weitreichendere Auswirkungen auf Existenzsicherung und Jobsuche während eines Arbeitslosengeldbezugs haben werden als die aktuellen Umsetzungen.

Wir sagen klar: Zuverdienst am AMS stärken, nicht schwächen! Zuverdienstmöglichkeiten zu AMS-Bezügen sind existenziell notwendig. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass neben vielen anderen auch Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen kontinuierlich in ihren Branchen tätig sein können – in einem Umfeld, in dem es in der Regel darauf ankommt, präsent zu bleiben, manchmal auch nur mit kleinen, kurzfristigen Jobs.

Zum besseren Verständnis der Reihe nach. Was ist hier passiert? Eine Chronologie.

2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft, in der Folge vertritt die ÖGK die Rechtsansicht, dass mehrfach geringfügig Beschäftigte nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzubinden sind auch wenn sie innerhalb eines Kalendermonats die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Die Arbeiterkammer Wien unterstützt Betroffene, sich auf dem Rechtsweg dagegen zu wehren – erfolgreich.

2022 entscheidet schließlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass diese Praxis rechtswidrig ist und setzt eine großzügige Reparaturfrist bis 31.3.2024. Eine Rechtsänderung findet jedoch nicht statt.

Frühling 2024: Im letzten Moment vor Fristablauf erlässt das Arbeitsministerium die erwähnte Durchführungsweisung, erneute Verschärfungen und Ausschlüsse inklusive. Die Durchführungsweisung ist nicht öffentlich. Nicht nur der Kulturrat Österreich protestiert, siehe z. B. hier und hier.

November 2024: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hebt einen besonders perfiden Teil dieser ersten Durchführungsweisung vom Frühling 2024 als rechtswidrig auf. Eine geringfügige Beschäftigung, bei der zumindest einen Tag Arbeitslosenversicherung anfiel, darf nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen. Was bedeutet das praktisch? Wenn also beispielsweise eine Teil- oder Vollzeitanstellung beendet wurde, wäre die Arbeitslosigkeit erst eingetreten, wenn auch eine dazu parallele geringfügige Beschäftigung gekündigt wird.

Infolge der Entscheidung gibt es eine neue Durchführungsweisung des Arbeitsministeriums. Diese ist erneut nicht öffentlich. Aktuelle Informationen haben wir hier zusammengetragen.

KOMMENTAR von Peter Weingärtner

Sehr geehrte Damen und Herren +++ !

Danke für Ihre Initiative zur Stärkung der Teilzeitarbeit! Ich betrachte die „Ideen“ der Regierung dazu als unmittelbaren Angriff auf Alleinerziehende, Journalisten und Kulturschaffende!

Seit 2012 versuche ich ALLEN Parteien (außer F, die benutzen Wording oft für Ihre Zwecke) ein Modell zur Notstandshilfe zu unterbreiten, das verfassungskonform, praktikabel und realistischer wäre.

Vereinfacht: für jeden Hunderter, den man mehr verdient, bekommt man 50 Euro weniger. (kleiner Polster unten, kleine Belohnung für Vollzeit inklusive). Die Zahlen sind durchaus brauchbar, anstatt Zwangsarbeit wird auf positive Motivation gesetzt. Bis jetzt ist es mir nicht einmal gelungen ein Gespräch mit einem Hinterbänkler Experten zu bekommen…

Gerne würde ich darüber mit Euch in den Austausch eintreten.

Freundliche Grüße, Peter Weingärtner

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Die Zukunft der Personenbetreuung

Award Personenbetreuer 2025

Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Österreich hat nach 2024 zum zweiten Mal den „DAHEIM BETREUT AWARD“ ausgeschrieben und verleiht die Auszeichnungen an je zwei Gewinner aus jedem Bundesland am 3. April 2025 in Wien. Zur Vorstellung des Projekts, bei dem rund 500 Bewerbungen eingereicht wurden, kamen:

+ Toni Faber, Dompfarrer zu St. Stephan (wird bei der Award Verleihung die Festansprache halten)

+ Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes

+ Karin Hamminger, Vorsitzende der „Daheim Betreut Award“ Jury

+ Andreas Herz, Obmann des Fachverbands Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich

Moderation: Stefan Ratzenberger

Karin Hamminger führte die Bedeutung des „DAHEIM BETREUT AWARDs“ aus und erläuterte die Arbeit der Jury, die aus über 500 Bewerbungen 19 Gewinner:innen nominierte (pro Bundesland zwei Personen; mit der Ausnahme Vorarlberg, da hier drei Gewinner:innen ausgezeichnet werden).  „Die Sichtbarkeit der Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in der öffentlichen Wahrnehmung werde dank des ‚DAHEIM BETREUT AWARDs‘ deutlich gesteigert und das Verständnis für diese wertvolle Arbeit geschärft“, führt Karin Hamminger aus.

Der Dompfarrer zu St. Stephan, Toni Faber, verwies auf die ethische Verpflichtung der Betreuung der Nächsten, die in unserer schnelllebigen Welt stark eingebüßt hat, aber aufgrund der immer älter werden Generationen eine so sehr wichtige Arbeit an und für die Gesellschaft darstellt. „Wir müssen uns des Umstandes bewusst sein, dass die alten Betreuungszyklen des Mehrgenerationenhaushalts nicht mehr existieren. Immer mehr Menschen leben in Single-Haushalten. Diese große Herausforderung wird nicht nur im urbanen, sondern auch ruralem Umfeld auf uns zukommen“, so Dompfarrer Toni Faber.

Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, sieht in der 24-Stunden-Betreuung ein „Betreuungsmodell der Zukunft“, weil es nicht nur das Gesundheits- und Pflegesystem finanziell und strukturell entlaste, sondern vor allem die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen und Familien besser berücksichtige: „Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen Lebensqualität. Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass jeder Mensch – und wir sprechen hier nicht nur von älteren Menschen – so betreut bzw. gepflegt wird, wie und wo er bzw. sie es möchte.“

Sie verlangt daher dringend verbesserte Rahmenbedingungen: „24-Stunden-Pflege darf kein Luxus sein. Die Politik ist gefordert, die Einkommensgrenzen für Förderungen von 2.500 EUR auf mindestens 3.500 EUR anzuheben, jährlich zu valorisieren und die Förderung von 800 Euro auf 1500 zu erhöhen.“

„Mit dem DAHEIM BETREUT AWARD bekommt diese unverzichtbare, aber zu oft unsichtbare Stütze unserer Gesellschaft verdiente Aufmerksamkeit und notwendige Relevanz in der breiten Öffentlichkeit“, betont Korosec.

„In den vergangenen Jahren konnte die Wirtschaftskammer Österreich wichtige und wesentliche Weichen für die Zukunft und für die Erleichterung der Arbeit der Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer im Interesse aller zu betreuenden Personen und deren Angehörigen stellen“, führt Fachverbandsobmann Andreas Herz aus; und weiter: „Es bedarf einer überparteilichen und zielführenden Strategie für die Personenbetreuung in Österreich – denn der Bedarf wird durch die demographische Entwicklung vorgezeigt.“ Über die Webseite daheimbetreut.at bietet die WKO Infos für Pflegkräfte in 12 Sprachen.

HINTERGRUND

Empathie, Geduld, Flexibilität, Vertrauenswürdigkeit, Einfühlungsvermögen, Teamarbeit, Verlässlichkeit und Selbstfürsorge sind nur einige, aber so sehr entscheidende Attribute, um verlässliche Betreuung und Unterstützung für Menschen in meist fordernden Lebenssituationen zu gewährleisten. Diese Attribute beschreiben jene Frauen und Männer, die die stetig steigende Zahl der zu betreuenden Menschen in Österreich in der umgangssprachlichen „24-Stunden-Pflege“ umsorgen.

Korrekt werden sie „Personenbetreuer:innen“ genannt; sind selbstständig erwerbstätig, stammen zumeist aus osteuropäischen EU-Ländern und erfüllen jene Tätigkeiten der Obsorge im Familienverbund, die ebendieser nicht ausüben kann.

Die Betätigungsfelder reichen von punktueller, respektive temporärer Unterstützung bis hin zu umfassenden Betreuungsleistungen über längere Zeiträume und Betreuungszyklen. Die Personenbetreuer:innen decken flexibel und maßgeschneidert ein breites Spektrum von Anforderungen und Bedürfnissen ab.

Derzeit arbeiten knapp 57.000 Personenbetreuer:innen in Österreich; um rund fünf Prozent weniger, als noch im Jahr 2020. Damals waren es noch mehr als 60.000 Personenbetreuer:innen. Für das Jahr 2030 wird mit einem Bedarf von bis zu 80.000 Personenbetreuer:innen zu rechnen sein. Der stete Abwärtstrend und der damit verbundene Rückgang der zur Verfügung stehenden Personenbetreuer:innen stellt eine große Herausforderung für die zu betreuenden Personen in Österreich dar, da die demographische Entwicklung deutlich zeigt, dass ein Zuwachs an Personenbetreuer:innen dringend von Nöten ist.

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Schnittstelle KI und Neurowissenschaften

„Die Antrittsvorlesungen von Nina Hubig und Jie Mei markieren einen Meilenstein in der interdisziplinären Forschung an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz (KI), Neurowissenschaften und Medizin. Sie zeigten eindrucksvoll, wie erklärbare KI dazu beitragen kann, die komplexen Prozesse des Gehirns besser zu verstehen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Insbesondere kann KI die frühzeitige Erkennung und Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen wie Parkinson revolutionieren. Gleichzeitig eröffnet die enge Zusammenarbeit dieser Disziplinen neue Möglichkeiten für präzisere Diagnosen und personalisierte Therapieansätze – ein entscheidender Fortschritt, der jedoch nur mit transparenten und nachvollziehbaren KI-Entscheidungsprozessen realisiert werden kann“, so IT:U-Gründungspräsidentin Stefanie Lindstaedt.

Vierte Antrittsvorlesung an der IT:U

Linz (APA / OTS 19. März 2025) – Wie Künstliche Intelligenz hilft, das Gehirn besser zu verstehen + Verständlichkeit Künstlicher Intelligenz als Schlüssel für Fortschritt in der Medizin und der Erforschung neurodegenerativer Erkrankungen

Am Dienstag, 18. März 2025, fand an der IT:U Interdisciplinary Transformation University Austria ein weiterer Abend der Serie der „First Lectures“ statt. Die beiden IT:U Gründungsprofessorinnen Nina Hubig, Assistent Professor of Explainable Artificial Intelligence, und Jie Mei, Assistant Professor of Computational Neuroscience, widmeten sich „Neuro-(X)AI“ und der „Black Box of Minds and Machines“ und stellten damit die Erklärbarkeit Künstlicher Intelligenz (KI) und ihre Bedeutung für die Neurowissenschaften in den Mittelpunkt. Besonders in der Erforschung des menschlichen Gehirns kann KI dazu beitragen, komplexe neuronale Prozesse besser zu verstehen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen.

Ein zentrales Anwendungsfeld ist die frühzeitige Erkennung neurodegenerativer Erkrankungen wie Parkinson, was sowohl für die Forschung als auch für die medizinische Praxis bahnbrechende Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig kann KI die Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen und die Patientenkommunikation unterstützen – jedoch nur, wenn ihre Prozesse transparent und nachvollziehbar sind.

Erklärbare KI in Hochrisiko-Entscheidungen

IT:U Gründungsprofessorin Nina Hubig legte in ihrer Antrittsvorlesung dar, wie Künstliche Intelligenz die Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen und in der Patientenkommunikation verbessern kann – aber nur, wenn Menschen dem Entscheidungsprozess gut folgen und vertrauen können. Sie betonte, dass KI klare, verständliche Erklärungen liefern muss – das ist auch ein zentrales Prinzip im KI-Gesetz der EU. Von Bedeutung ist das insbesondere in risikobehafteten Bereichen wie etwa der Medizin. Anwendung findet KI hier etwa in der Kardiologie, um auf Basis von Patient:innendaten den Erfolg von Eingriffen vorauszusagen. Nina Hubig untersucht, wie Erklärbarkeit Kardiolog:innen helfen kann, Risikovorhersagen zu interpretieren, während gleichzeitig eine patientenzentrierte Kommunikation sichergestellt wird.

„„KI spiegelt die Gesellschaft wider und damit auch unsere Werte, Vorurteile und Komplexitäten. Letztlich geht es nicht nur darum, KI zu verstehen oder zu erklären, sondern darum, unser Verständnis von uns selbst und davon, wer wir sein wollen, zu vertiefen““, so Nina Hubig, Assistent Professor of Explainable Artificial Intelligence.

KI zur Entschlüsselung der Neurowissenschaften

Die Forschung von IT:U Gründungsprofessorin Jie Mei verbindet Künstliche Intelligenz und Neurowissenschaften. Sie setzt KI ein, um die Gehirnforschung zu verbessern und optimiert KI-Modelle mit neurowissenschaftlichen Prinzipien. Sie hob hervor, dass die Neurowissenschaften ein sich entwickelndes Feld bleiben, das mit Unsicherheiten besetzt ist, die den Herausforderungen in der KI-Forschung entsprechen. Ihre Arbeit trägt zu Fortschritten in beiden Bereichen bei, so kann KI etwa zur frühzeitigen Erkennung neurodegenerativer Erkrankungen beitragen: KI-Modelle könnten eine frühere Erkennung der Parkinson-Krankheit durch Veränderungen des Geruchssinns als Indikator ermöglichen. Sie helfen auch dabei, Gehirnregionen zu identifizieren, die durch den Fortschritt der Parkinson-Krankheit betroffen sind.

„Neurowissenschaften sind ein junges Feld, das erst vor etwa 60 Jahren benannt wurde, und es sucht immer noch nach einer einheitlichen Theorie. Für mich liegt die Schönheit nicht nur in der Komplexität des Gehirns, sondern auch in den vielen Unsicherheiten, denen wir gegenüberstehen – der Unsicherheit darüber, was wir nicht wissen, der Unsicherheit darüber, welche Teile unseres Wissens möglicherweise falsch sind und der Unsicherheit darüber, welche Ansätze besser geeignet sind, um das Gehirn zu erforschen““, beschreibt Jie Mei, Assistant Professor of Computational Neuroscience.

Die Professorinnen

Nina Hubig, Assistent Professor of Explainable Artificial Intelligence:

https://it-u.at/en/research/professors/nina-hubig/

Jie Mei, Assistant Professor of Computational Neuroscience:

https://it-u.at/en/research/professors/jie-mei/

Die „First Lectures“ – ein neues Format – innovativ, interdisziplinär und interaktiv

Das Format der „First Lecture“ bietet spannende Einblicke in die elf Forschungsgruppen der IT:U, Österreichs jüngster Technischer Universität, die sich – basierend auf interdisziplinärer Forschung und projektbasiertem, personalisiertem Lernen – der digitalen Transformation widmet, diese proaktiv gestaltet und lösungsorientiert vorantreibt. Alle Termine werden über www.it-u.at sowie auf Social Media vorab bekanntgegeben und laden mit Voranmeldung zur Teilnahme vor Ort sowie online ein.

Alle Antrittsvorlesungen zum Nachsehen: Inaugural Lecture – YouTube

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