Gesetzgebung braucht Qualitätskontrolle! - Prof. Brigitta Lurger

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Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

Antworten habe ich unten eingefügt.

- Wo sind die Rechtsprofessoren, die in Frage stellen, dass Gesetze fast nur noch nach einem "Ministerialentwurf" den Weg ins Parlament finden?

Prof. Lurger: Ministerialentwurf wäre ja noch schön. Aber um die Begutachtung zu vermeiden, werden von der Regierung viele Gesetze als IA eingeführt, das ist noch viel undemokratischer. Und ja natürlich wird das von allen Professorinnen kritisiert. Vielleicht ist es nicht jeden Tag im ORF, aber an der Uni und in den Publikationen ist diese Kritik präsent.

- Wie tief wurde die Basis unserer Verfassung (Parlament = Gesetzgebung), die noch jeder Gymnasiast in der Unterstufe als Basiswissen lernen muss, von der Realverfassung unseres Landes verschüttet?

Prof. Lurger: Das müssen Sie die Professorinnen des Verfassungsrechts fragen. Ich habe übrigens keine Verfassung in der Schule gelernt.

- Wie lange können Rechtsprofessoren bei der sukzessiven Demontage unserer Demokratie durch Gesetze wie das B-KSG noch zuschauen?

Prof. Lurger: Betrifft wohl auch die Expertinnen des Verfassungsrechts.

- Warum schaffen Rechtsprofessoren keine Qualitätsststandards für die Gesetzgebung?

Prof. Lurger: Natürlich gibt es Forschungen dazu. Aber es muss die Legistinnen der Ministerien, die Politikerinnen und die Legislative und deren interne und externe Zwänge erst erreichen bzw von dieser akzeptiert und umgesetzt werden. Außerdem stellt sich in einer Demokratie die Frage, was die Qualität der Gesetzgebung denn ausmacht. Auch darüber braucht es einen demokratischen Diskurs. Was ist denn die „Qualität“ für Sie? Können Sie ihre Auffassung davon auch für alle anderen verbindlich machen?

- Welche Maßnahmen empfehlen Rechtsprofessoren, um bei der Gesetzgebung bzw. bei jedem einzelnen Gesetz zu gewährleisten, dass der Artikel 1 B-VG beachtet wird?

Prof. Lurger: Wieder: Verfassungsrechtlerinnen bitte fragen.

mhG

Univ.-Prof. Dr.iur. Brigitta Lurger LL.M. (Harvard)