26.11.2021 - Dipl-Ing. nat. techn. Dr. iur. Dipl. in Law Heinrich Wohlmeyer, der ehemalige Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Biotechnologie (ÖGBT), hat einen Vorhalt an die Bundesregierung, den Bundespräsidenten und Verfassungsjuristen, welche die in Österreich aufgezwungene allgemeine Impfpflicht für zulässig erklären, verfasst. Hier seine Ausführungen:
Foto: Dr. Wohlmeyer mit dem Bild "Das letzte Abendmahl" von Albert Hoffmann im Kunstraum, 2016
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Ich halte meinen Vorhalt lesbar kurz
und kann bei Bedarf mit Unterlagen und persönlichen Erfahrungen dienen. Die Entscheidungen der Politiker und die Meinungen der Juristen gehen mehrfach von falschen Voraussetzungen aus.
Dass die gegenwärtige Corona-Epidemie eine gefährliche Grippe ist, steht außer Zweifel; ebenso die Tatsache, dass die verordneten Maßnahmen nicht sachentsprechend sind. Es ist nachgewiesen, und von der WHO auch bestätigt, dass sie keine Pandemie ist, die extreme Notmaßnahmen erfordert. Vielmehr genügen die nationalen Seuchengesetze.
Staatsbürger zu Handlungen zu zwingen, deren Wirksamkeit ungesichert ist und deren Folgen vernachlässigt werden, ist schlicht ‚rechtskriminell‘. Ein beigelegter umfassender Haftungsausschluss der ‚Impfstoff‘-Lieferanten untermauert dies. Ich zähle in der gebotenen Kürze nur folgende Tatsachen auf:
- Es wird behauptet, dass die ‚mRNA-Impfstoffe nicht ins Genom des Menschen eingehen, sondern nach einiger Zeit ‚ausgeschieden‘ werden. Das ist eine unrichtige Behauptung. Das sind keine Impfstoffe im klassischen Sinn, sondern eine genetische Abwehrprogrammierung des Körpers. Das Genom wird nachhaltig verändert. Dies Bürgern aufzuzwingen, ist eine nie dagewesene Verletzung der körperlichen Integrität und der Menschenrechte, die in unsere Verfassung rezipiert worden sind.
- Die Politiker und Verfassungsexperten vergleichen bei ihren Beurteilungen traditionelle echte Impfstoffe (Masern, Pocken etc.) mit den mRNA-‚Impfstoffen‘. Dadurch wird Ungleiches als Referenz herangezogen.
- Die anfangs behauptete Immunisierung - ein Begriff, den Sie alle noch immer verwenden, um die Impfpflicht zu rechtfertigen - trifft nicht zu. Man flüchtet sich in die Aussage, dass schwere Verläufe gemildert werden und dass laufende Nachimpfungen erforderlich seien. Vielmehr besteht die plausible Gefahr, dass gefährlichere Mutationen ausgelöst werden (‚Auslesezüchtung‘); das heißt, es resultiert eine Verschlechterung der Situation, die mit weiteren sinnlosen Impf-Kampagnen beantwortet wird.
- Corona-Viren sind ubiquitär [Anm: allgegenwärtig], je mehr wir testen, desto mehr ‚Positive‘ finden wir der Natur der Sache nach und erklären daraufhin Österreich zum Hotspot der Welt. Damit zerstören wir national und international nicht nur die Wirtschaftsgrundlagen, sondern auch Menschenschicksale. Hinzu kommt noch die beschränkte Aussagekraft der gängigen Tests.
- Die vorgeschriebenen Behandlungsprotokolle sind contra-produktiv. Statt bei den ersten Anzeichen sofort medikamentös (insbesondere Blutverdünnung, um Thromben abzufangen) und thermotherapeutisch - Corona-Viren sterben bei 56°C - zu intervenieren, wird auf Versorgung mit Sauerstoff gesetzt. Letzteres ist nützlich, aber bewirkt keine Heilung.
Der Vorgang ist klar: Die auch durch die nRNA-‚Impfung‘ ausgelösten Thromben verlegen dünne und langsam durchflossene Blutgefäße (insbesondere in Gehirn und Lunge). Die gut dokumentierten Folgeschäden zeigen dies.
Es werden Milliarden in diese ‚Impf-Therapie‘ gesteckt, aber die medikamentöse Behandlung wird vernachlässigt, insbesondere jene vor Ort bei den praktischen Ärzten und Fachärzten. Anschließend wundern wir uns über überfüllte Spitäler.
Ich darf Sie daher dringlich bitten von nicht rechtfertigbaren Zwangsmaßnahmen gegen alle Bürger abzusehen und auf ein unterstütztes Überdauern der Infektion mit Corona-Viren zu setzen. Taiwan kann ein erfolgreiches Vorbild sein.
Ich selbst werde einen Impfzwang nicht akzeptieren und Bußgelder auch nicht bezahlen. Wenn ich deshalb eingesperrt werden sollte, werde ich mich in einem ‚Justiz-Lockdown‘ befinden, gegen den ich dann individuell Einspruch erheben kann.
Ihr besorgter Heinrich Wohlmeyer