"Ihr persönlicher Termin für die Corona-Schutzimpfung ist da!"

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Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich

16. Dezember 2021 - Stell dir vor, Du bekommst einen Brief mit der Einladung zu einem Impftermin, den Du Dir gar nicht gewünscht hast - dann ist Weihnachten 2021!

Nach Wien, wo die neonrote Stadtregierung immer schneller und noch übertriebener auf jede Coronavirusvariante reagiert, als die türkisgrüne Bundesregierung, wurden nun auch in den Bundesländern Weihnachtsbriefe mit der Frohbotschaft "Ihr persönlicher Termin für die Corona-Schutzimpfung ist da!" verschickt. Spätestens seit Ausbruch der "4. Welle", bei der zahlreiche "zweifach vakzinierte"Menschen positiv getestet wurden, sollte der Begriff "Schutzimpfung" mit Vorsicht verwendet werden. Aber das ist eine andere Geschichte.

Hier geht es darum, dass dieser Brief persönlich adressiert an alle Menschen verschickt wurde, die bisher noch nicht bereit waren, sich als Versuchskaninchen für völlig unzureichend getestete Vakzines herzugeben.

Zufällig? Nein, die Vermutung liegt nahe, dass der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen (SV) und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zielgenau vorgegangen sind. So zielgerichtet und fokussiert, dass Sie dabei die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) übersehen haben könnten.

Um dies zu prüfen, empfiehlt Unser Kandidat 2022 eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB). Das dafür erforderliche Formular mit dem Titel Beschwerde an die Datenschutzbehörde: Geheimhaltung (PDF, 914 KB) findet sich unter dem Link auf dsb.gv.at Es kann online ausgefüllt werden, muss dann ausgedruckt und signiert werden und ist mit einer Kopie der "persönlichen Einladung" an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Das Formular

DSB Beschwerde Impfvorladung

FELD: Verantwortlicher (Beschwerdegegner)

Unser Kandidat 2022 empfiehlt folgende Angaben:

Bundesministerium für Gesundheits

Stubenring 1

1010 Wien

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

+43 1 71100 - 0

FELDER Der Beschwerdegegner hat bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gegen mein Grundrecht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG verstoßen indem er Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 DSGVO/ Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 bzw. 9 DSGVO nicht beachtet hat.

2.1. bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten wurde gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 DSGVO verstoßen.

2.2. meine personenbezogenen Daten wurden nicht rechtmäßig, ohne bzw. hinreichende Rechtfertigungsgründe gem Art. 6 DSGVO verarbeitet.

2.3. meine sensiblen personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig, ohne bzw. hinreichende Rechtfertigungsgründe gem Art. 9 DSGVO verarbeitet hat.

2.4. meine Daten über strafgerichtliche Verurteilungen und Straftaten wurden nicht bzw. nicht hinreichend unter der notwendigen behördlichen Aufsicht gem Art. 10 DSGVO verarbeitet.

Unser Kandidat 2022 empfiehlt: 2.1 + 2.2 + 2.3 ankreuzen

FELD: Zu dem behaupteten Verstoß teile ich folgenden Sachverhalt mit:

Unser Kandidat 2020 empfiehlt folgende Angaben:

Mit dem beigefügtem Schreiben wurde ich zu einem "Therapietermin" eingeladen. Daraus ergibt sich für mich der dringende Verdacht, dass dieser Einladung eine unzulässige Weitergabe und Verarbeitung meiner besonders geschützten persönlichen Gesundheitsdaten (Art. 5, 6 und 9 DSGVO) zugrunde liegt. Ich beantrage daher, die Grundrechtsverletzung festzustellen, die Datenverarbeitung gem. §22 Abs. 2 DSG zu untersagen und gem §22 Abs. 5 DSG eine Geldbuße zu verhängen. (ANHANG: eigene Einladung als pdf hochladen)

Ergänzung: Offener Brief eines souveränen Bürgers

An den Dachverband der Sozialversicherungsträger.

An das Bundesministerium füe Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Sehr Geehrte!

Ich finde heute in meinem Postkasten einen Brief von Ihnen, in dem mir, mit Rufzeichen versehen, mein persönlicher Termin für die Corona-Schutzimpfung als da-seiend mit geteilt wird. Ich habe dieses Schreibens mit Befremden in Empfang genommen und gelesen und ich frage mich ernsthaft, woher Sie die Unverschämtheit nehmen, mir, meiner Gattin und unserer Mitbewohnerin einen derartigen Brief zuzusenden, völlig ungefragt und ungebeten?

Ungeachtet all der "5 (!) wichtigen Gründe", die Sie auf der Rückseite dieses Briefes angeführt haben, worüber man diskutieren könnte, ist zuallererst die Frage der Verletzung meiner und der Privatsphäre meiner Familie ein prinzipielles Thema. Denn ob, wann und womit ich möglicherweise geimpft bin oder auch nicht, ist wohl in allererster und ausnahmslos einziger Linie meine und die Angelegenheit meiner Familie. Sie haben hier gar nichts mitzureden, Sie haben mir gar nichts vorzuschlagen, Sie haben mir schon gar nicht irgendeinen "persönlichen Termin" für irgendetwas vorzuschlagen, Sie gehen hier ganz eindeutig zu weit.

Es macht mich fassungslos, mit welcher Anmaßung Sie hier etwas, noch dazu knapp vor Weihnachten, dem Fest des Friedens und der Feier von Christi Geburt, versenden, was eindeutig die Grenzen des guten Geschmacks weit überschreitet, sind Sie und alle Behörden doch im Grunde einfach nur die Angestellten von allen Bürgern der Republik Österreich und somit reine Service- Einrichtungen, die zum Wohle aller ihre Arbeit tun sollten.

Für mich verwahre ich mich auf das Heftigste, dass mir von Ihrer Seite irgendein wie auch immer gearteter Vorschlag für einen nur für mich geltenden "persönlichen Termin" gemacht wird, das ist meine alleinige Entscheidungskompetenz. Dieser Übergriff wird von mir peinlichst genau dokumentiert, denn ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht eine gesetzeswidrige Handlung Ihrerseits vorliegt, die man als mündiger Staatsbürger auf keinen Fall hinnehmen wird dürfen.

Weiters untersage ich Ihnen in Zukunft, mir Post in einem völlig falsch verstandenen und unangebrachten, scheinbar vertrauensvollen Ton zuzusenden, da mein Vertrauen in Sie, Ihre Behörde und im Besonderen in das von einem grünen Politiker geführten Gesundheitsministerium schon seit längerer Zeit auf ein Maß abgefallen ist, das weit unter der Nulllinie liegt. Menschen, Personen oder Beamte, die es sich erlauben, solche widerwärtigen Briefe zu versenden, haben meine Achtung verloren, denn der Staatsbürger ist immer noch der Souverän und Sie verdienen Ihr Geld durch die Arbeits- und Steuerleistung der Bürger.

Wenn Sie schreiben, "wir möchten ... wieder unser gewohntes Leben wieder führen", empfinde ich das als Frechheit sondergleichen! Wie wollen Sie wissen, ob mein Leben und Ihr Leben das Gleiche ist, was Sie hier als "gewohnt und normal" bezeichnen? Mein Leben ist seit Beginn der Lockdowns im März 2020 kein wesentlich Anderes als vorher, ich halte die vier wichtigen Grundregeln ein und habe keinerlei Probleme mit gelebter Distanz.

Ich weiß auch, dass das "normale und gewohnte Leben", welches viele Menschen führen, der ursächliche Weg in jede Krankheit sind, nicht nur im Falle von Corona. Ansonsten lese ich keine Zeitungen, sehe kein TV und gebe nichts, absolut gar nichts auf die Aussagen von ideologisch irregeführten Experten und Politikern.

Mit unfreundlichen Grüßen, Sie können mich auch meinetwegen ganz gepflegt aAl.

Österreich, am 13. Dezember 2021.

Wolfgang Mikula

Ergänzung: Musterbrief an den Dachverband von Helmut Hoyer

An den

Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen

Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Betrifft: Ihr Schreiben „Ihr persönlicher Termin für die Corona-Schutzimpfung ist da!“

Auskunftsverlangen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie haben mir eine Einladung zur Corona-Schutzimpfung gesandt. Ich muss annehmen, dass diese auf von Ihnen zusammen mit anderen Daten erfassten Gesundheitsdaten basiert. Ich ersuche Sie höflich auf Basis Art. 15 DSGVO um Mitteilung, welche meine Person betreffenden Daten von Ihnen verarbeitet wurden und werden, mit Information zu:

- Datenquelle – vom wem wurden welche Daten bezogen, sowie jeweilige gesetzliche Grundlage des Datenbezuges

- Verarbeitungszweck

- Kategorie der personenbezogenen Daten

- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen gegenüber Sie meine personenbezogenen Daten offengelegt haben oder noch offen zu legen beabsichtigen

- Dauer, für welche Sie meine personenbezogenen Daten zu speichern beabsichtigen

Ich gehe davon aus, dass mir ein Recht auf Berichtigung oder Löschung der auf meine Person bezogenen und von Ihnen verarbeiteten Daten bzw. auf Einschränkung der Verarbeitung oder aber eines Widerspruchsrechts gegen diese Bearbeitung zusteht. Über diesen Rechtsanspruch haben Sie mich entgegen entsprechender gesetzlicher Verpflichtung bisher nicht informiert.

Ich bin sehr erstaunt, dass Sie offensichtlich über Daten zu meiner Person verfügen und daher davon ausgehen, dass ich nicht gegen COVID geimpft sei. Mich überrascht Ihre «Impfeinladung» auch deshalb, weil Sie nicht über persönliche Gesundheitsdaten zu meiner Person verfügen, die Sie in die Lage versetzen würden, zu beurteilen, ob eine (weitere) COVID-Impfung für mich geeignet und empfehlenswert ist oder aber ob Kontraindikationen bestehen. Sollten Sie über derartige Daten verfügen, verweise ich auf obige Ausführungen und erwarte die Übermittlung einer Kopie der von Ihnen diesbezüglich gesammelten und verarbeiteten Daten.

Zusammenfassend fordere ich Sie daher im Sinne des Datenschutzgesetzes aus oben angeführten Gründen auf,

1. mir eine Kopie sämtlicher zu meiner Person bezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung bei Ihnen sind, zu übermitteln.

2. diese Daten gemäß § 750 ASVG unverzüglich zu löschen und mir die Löschung der Daten zu bestätigen.;

3. mir mitzuteilen, ob meine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben wurden und falls ja, an wen (Name, Anschrift) auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Zweck.

Ihre Antwort senden Sie bitte an meine oben angegebene, auch von Ihnen für Ihre „Impfeinladung“ verwendete Postanschrift.

Ich weise darauf hin, dass Sie gemäss DSGVO verpflichtet sind, dieses Schreiben innerhalb eines Monats nach Eingang zu bearbeiten, bzw. mir innerhalb dieser Frist mitzuteilen, dass Sie mehr Zeit - bis zu zwei Monaten(!) - benötigen, um meine Anfrage zu beantworten. Sie sind ebenso verpflichtet, dieses Schreiben zu beantworten, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie auf diesen Antrag nicht eingehen müssen, auch eine diesbezügliche Information samt Begründung haben Sie mir gemäss DSGVO innerhalb eines Monats zukommen zu lassen.

Ich merke mir somit für den Eingang Ihrer Antwort den (TERMIN 10 TAGE nach Absendedatum) vor. Abhängig von ihrer Beantwortung behalte ich mir eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde vor.

Für die Zukunft:

1. Ich untersage die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.

2. Ich untersage die Verknüpfung meiner Daten mit Daten aus anderen Datenquellen.

3. Ich verlange die unverzügliche Löschung von zukünftig entstehenden Gesundheitsdaten nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsfalles.

In Erwartung ihrer fristgerechten Antwort

mit freundlichen Grüßen

VORNAME ZUNAME

Siehe auch: Clemens G. Arvay, Corona-Impfstoffe: Rettung oder Risiko? Wirkungsweisen, Schutz und Nebenwirkungen der Hoffnungsträger. Artikel auf pressetext.com am 29.6.2021


10.3.23 Heute.at berichtet über die Unrechtmäßigkeit der Impfeinladungen der Stadt Wien: "Ein Wiener sah dadurch sein 'Recht auf Geheimhaltung' verletzt und schrieb eine E-Mail an die MA 15 und die ÖGK und wollte wissen, wie die beiden Stellen an die Patientendaten kommen und woher sie wissen wollen, dass er nicht geimpft sei. Nachdem keine Antwort kam, wandte er sich an die Datenschutzbehörde.

Jetzt gab die Datenschutzbehörde dem Wiener nach über einem Jahr Prüfung Recht. Konkret steht in dem Bescheid: "Der Beschwerde wird stattgegeben und es wird festgestellt, dass der Beschwerdegegner den beschwerdeführer dadurch in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt hat, indem der Beschwerdegegner unrechtmäßig auf die Daten des Beschwerdeführers im zentralen Impfregister und im zentralen Patientenindex zugegriffen und diese Daten zum Zweck des Versands eines Schreibens mit Informationen betreffend einen termin für eine Corona-Schutzimpfung verarbeitet hat."

Siehe auch: Corona History