10.3.23 Heute.at berichtet über die Unrechtmäßigkeit der Impfeinladungen der Stadt Wien: "Ein Wiener sah dadurch sein 'Recht auf Geheimhaltung' verletzt und schrieb eine E-Mail an die MA 15 und die ÖGK und wollte wissen, wie die beiden Stellen an die Patientendaten kommen und woher sie wissen wollen, dass er nicht geimpft sei. Nachdem keine Antwort kam, wandte er sich an die Datenschutzbehörde.
Jetzt gab die Datenschutzbehörde dem Wiener nach über einem Jahr Prüfung Recht. Konkret steht in dem Bescheid: "Der Beschwerde wird stattgegeben und es wird festgestellt, dass der Beschwerdegegner den beschwerdeführer dadurch in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt hat, indem der Beschwerdegegner unrechtmäßig auf die Daten des Beschwerdeführers im zentralen Impfregister und im zentralen Patientenindex zugegriffen und diese Daten zum Zweck des Versands eines Schreibens mit Informationen betreffend einen termin für eine Corona-Schutzimpfung verarbeitet hat."
Siehe auch: Corona History