Juristen gegen GIS und GEZ

23. Jänner 2024 - Die neueste Sprechstunde AUF1 befasst sich mit den staatlichen Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nachdem in Deutschland bereits im Jahre 2013 die Haushaltsabgabe für alle Haushalte – unabhängig von Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts – eingeführt worden war, zog nun 2024 Österreich nach. Während sich private Fernsehsender aus Werbeeinnahmen oder – wie AUF1 – allein aus Spenden finanzieren, maßen sich die Öffentlich-Rechtlichen an, den Bürger monatlich abzuzocken, ohne auf dessen Wünsche einzugehen, geschweige denn, objektiv zu berichten! Gegen diese arrogante Art, die Menschen wie rechtlose Untertanen zu behandeln, regt sich in beiden Staaten Widerstand. Immer mehr Bürger weigern sich, die staatliche Rundfunkgebühr zu entrichten.

 Auf1 gg Gis GEZ

AUF1-Moderatorin Sabine Petzl lud daher drei Juristen ins Studio ein, um gemeinsam auszuloten, welche Möglichkeiten es gibt, die Zahlung der Zwangsgebühr abzuwenden. Für die Darstellung der Situation in Deutschland und als Tippgeber gegen den GEZ-Wahnsinn (die GEZ heißt mittlerweile beschönigend „Beitragsservice“) war der Münchner Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget angereist – aus Wien kamen der Rechtsanwalt MMag. Markus Koisser sowie der pensionierte Verwaltungsrichter Mag. Gernot Klobcic ins Linzer Studio. Alle drei Juristen geben wertvolle Hinweise zur gegenwärtigen Rechtslage und warten mit Angaben zu Internetseiten auf, auf denen man das Rüstzeug für aktiven Widerstand gegen die staatliche Abzocke erhält!

ORF: Fall für Verfassungsgerichtshof

„Handwerklich schlecht gemacht“ sei das Gesetz zur ORF-Haushaltsabgabe, sagt Rechtsanwalt Koisser. Und deshalb laufe jetzt auch eine Reparaturfrist. Sollte das Gesetz endgültig aufgehoben werden, sollten Zahlungen überhaupt nur unter Vorbehalt erfolgen, rät der ehemalige Verwaltungsrichter Klopcic. Er kritisiert auch die Intransparenz des ORF.

„Für jedes Bundesland gilt aufgrund der Landesabgabe eine andere Beitragshöhe“. Im Gegensatz dazu sei in Deutschland in allen Bundesländern – trotz unterschiedlicher Anzahl der Sender – durch die Staatsvertragslösung ein einheitlicher Betrag zu entrichten.

Besonders die Regelung über die Zahlungspflicht für Unternehmen sei fragwürdig, meinen die Juristen. Für Gewerbetreibende mit mehreren Mitarbeitern steige etwa die finanzielle Belastung, analog gelte auch in Deutschland eine Staffelung. Durch die Unternehmensregelung müsse dann beispielsweise der spendenfinanzierte Sender AUF1 künftig als Unternehmen via Rundfunkgebühr die Konkurrenz ORF subventionieren.

Staatlicher Abzocke entkommen

Konkret raten die Anwälte zu folgender Vorgangsweise. Das erste Schreiben über den ORF-Beitrag (OBS) sei rein informativ. Das nächste Schreiben werde die Zahlungsaufforderung über die Entrichtung der Gebühr sein. Der erste Schritt sollte dann ein Widerruf der SEPA-Lastschrift sein. „Gleichzeitig soll man per Einschreiben einen Antrag auf Befreiung stellen“, rät Rechtsanwalt Koisser. „Und weiters einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Höhe der Zahlungsverpflichtung stellen.“ Sobald der Bescheid zugestellt wurde, könne man eine Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.

„Wichtig ist es, die Fristen zu beachten.“ Außerdem raten die Juristen, den Schriftverkehr mit der Behörde zu dokumentieren, um dies notfalls bei Gericht nachweisen zu können. Mögliche weitere Schritte könnten zum Bundesverwaltungsgericht oder gar zum Verfassungsgerichtshof führen.

+ Über deutlichen Anstieg an spürbaren Erdbeben berichtet ORF.at (23.1.2024). Bisher wurden im Jänner 20 spürbare Erdbeben registriert, und insgesamt 60 messbare. Das Wunder trotz drohender Naturkatastrophen: die Erderwärmung wurde nicht als Ursache genannt!

Ermäßigung und Befreiung

Weitere Möglichkeit – sowohl in Deutschland als auch in Österreich – sei, einen Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung der Rundfunkgebühr zu stellen. In Österreich gilt bis 2026 dieselbe Regelung wie bei der GIS-Gebühr, erklärt Klopcic. „Man muss die soziale Bedürftigkeit nachweisen, also etwa Pensionist, AMS-Bezieher oder Alleinerzieher sein.“

In Deutschland ist eine Ermäßigung oder Befreiung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Angaben dazu seien aber auf der offiziellen Internetseite des sogenannten Beitragsservice der Staatsmedien (ehemals GEZ) eher dürftig. Bei der Suche nach Gegenmaßnahmen sollte man auf private Seiten ausweichen, rät der Münchner Rechtsanwalt von Herget.

Reform der Öffentlich-Rechtlichen nötig

Generell sind sich die Juristen einig: Die Staatsmedien würden ihrem Auftrag zur objektiven freien Berichterstattung in keiner Weise nachkommen. Es brauche dringend eine Reform. Außerdem gehe es um die Entscheidungsfreiheit der Bürger. Jeder Bürger müsse die Wahl haben, selbst zu entscheiden, was er bezahlt und nutzt. Man fragt sich zu Recht, weshalb eine Sendeminute im Öffentlich-Rechtlichen mehr kostet als im Privatfernsehen. „Finden sich genügend Menschen zusammen, die gegen diese Zwangsgebühren aufstehen, wird sich mit Sicherheit etwas bewegen“, so die Juristen unisono.

Ergänzung 24. März 2024: Wolfgang Berger berichtet: "Eine breite Front aus Rechtsanwält*innen und Plattformen haben gegen diese geplante Zwangsabgabe mobil gemacht und erste Erfolge sind zu verbuchen. Der VfGH hat eine erste Prüfung veranlasst und die Bundesregierung aufgefordert sich binnen 8 Wochen zum ORF-Gesetz zu äußern. Ob dies ebenso verläuft wie bei den COVID-Gesetzen bleibt abzuwarten. Was aber jeder Haushalt machen kann im Falle der Zusendung einer Zahlungsaufforderung ist hier ersichtlich. Ob dieser Weg immer zum Erfolg führt ist aber fraglich."

MUSTERBRIEF siehe sebö

SIEHE AUCH: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig.