+ Entgegen den Erwartungen: Umstellung des ORF-Beitrags reduzierte Aufwendungen nicht
+ Rechnungshof prüfte beim Finanzministerium und bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS GmbH)

06. März 2026 (Presseinformationn des Rechnungshofs) - Ab 2024 löste die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS GmbH) die Gebühren Info Service GmbH (GIS GmbH) als einhebende Gesellschaft für den ORF ab. Die Gesellschaft war und ist eine 100-prozentige Tochter des ORF. Als beliehenes Unternehmen des Finanzministeriums ist sie mit behördlichen Aufgaben betraut. Die Umstellung von einem gerätebasierten Gebührensystem auf ein Haushaltsabgabesystem erweiterte den Kreis der Beitragspflichtigen und reduzierte die Beitragshöhe. Für das erste Jahr nach Systemumstellung erwarteten sich das Finanzministerium sowie die OBS GmbH reduzierte Aufwendungen. Die Aufwendungen der Gesellschaft stiegen von 2023 auf 2024 jedoch um 1,45 Millionen Euro auf 45,48 Millionen Euro. Gründe dafür waren die steigenden Sach- sowie Beratungsaufwendungen der OBS GmbH – wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Einhebung des ORF-Beitrags“ (pdf) feststellt. Wegen unvollständiger Daten im Zentralen Melderegister (ZMR) konnten Beitragspflichtige nicht immer (richtig) ermittelt werden. Anfragen sowie Beschwerden und somit auch der Personalaufwand stiegen. Die OBS GmbH beauftragte eine Vielzahl externer Dienstleister; auch deshalb stiegen die Aufwendungen. Um Kosten zu senken, könnten Kooperationen mit dem ORF-Konzern in Erwägung gezogen werden. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2022 bis 2024 und somit die Neuregelung der Finanzierung des ORF (Systemumstellung).
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Mangelhafte Datenqualität des Zentralen Melderegisters
Die Beitragspflichtigen (3,81 Millionen Haushalte und rund 245.000 Unternehmen) sollten anhand der vom Innenministerium zur Verfügung gestellten Daten aus dem ZMR mit geringem administrativem Aufwand erhoben werden. Jedoch waren die Adressdaten – besonders jene der größeren Städte – unvollständig. Im Jahr 2024 war bei 10,62 Millionen Personenadressen in rund 590.000 Fällen die Türnummer unklar. Die unzureichende Datenqualität zeigte sich der OBS GmbH Ende 2023, als die ersten ZMR-Daten an sie übermittelt wurden.
Bereits 2023 beim Energiekostenausgleich (pdf) machte das Finanzministerium unter anderem die mangelhafte Qualität des ZMR für die geringe Antragszahl verantwortlich. Aus Sicht des Rechnungshofes stellt dieser Umstand bezogen auf das ORF-Beitrags-Gesetz eine Wiederholung eines bekannten Fehlers dar.
Er empfiehlt daher dem Finanzministerium, bei Gesetzesinitiativen, die automatisierte Prozesse vorsehen, bereits im Gesetzwerdungsprozess auf die Umsetzbarkeit zu achten. Weiters empfiehlt er, an das Innenministerium heranzutreten, um einheitliche Regelungen für das ZMR festzulegen. Dabei wären auch die Gemeinden einzubeziehen, um eine bessere Datenqualität in den dem ZMR vorgelagerten Registern zu erreichen.
Vielfältige Beschwerden und hoher Sachaufwand durch Portokosten
ORF-Beitragspflichtige konnten Anfragen an die OBS GmbH online, telefonisch, postalisch, per Fax oder über den persönlichen Kundendienst stellen. Dabei handelte es sich zu einem Großteil um Beschwerden – etwa über eine lange Wartezeit (zum Beispiel in der ORF-Beitragsservice-Hotline), über Zahlungserinnerungen trotz Befreiung vom ORF-Beitrag, über ungerechtfertigte Inkassoschreiben oder über unterbliebene Rückmeldungen der Gesellschaft bei Todesfällen trotz mehrfachen Hochladens von Sterbeurkunden.
Zudem kam es auch zu Beschwerden in Zusammenhang mit der unzureichenden Datenlage im ZMR. So wurden etwa im selben Haushalt lebende Personen aufgrund uneinheitlicher Adresseinträge im ZMR als an unterschiedlichen Hauptwohnsitzen wohnend geführt, wodurch mehrere Zahlungsaufforderungen an Personen an derselben Hauptmeldeadresse versandt wurden. Im Jahr 2024 kostete der Postversand 8,31 Millionen Euro und war somit der höchste Sachaufwand der OBS GmbH. Marktforschungsergebnisse zeigten, dass die Marke „OBS“ so unbekannt war, dass Beitragspflichtige die zugestellte Post teilweise entsorgten.
Beschwerdemanagement nicht an Systemumstellung angepasst
Der Kundendienst kommunizierte manchen Kunden widersprüchliche Sachverhalte, wie etwa Befreiungen vom ORF-Beitrag und am Folgetag zugestellte Zahlungserinnerungen. Dies und teils erhebliche Wartezeiten auf die Beantwortung von Anfragen führten wiederum zu erhöhtem Arbeitsaufkommen im Kundendienst, da Kunden ihre Anfragen an die Gesellschaft wiederholten.
Der Rechnungshof stellte fest, dass der OBS GmbH die Mängel im Kundendienst bereits aus den Jahren vor der Systemumstellung bekannt waren. Zudem hätte sie den Prozess des Beschwerdemanagements für die herausfordernde Systemumstellung 2024 anpassen und professionell aufsetzen können.
Zusätzlicher Personalaufwand aufgrund gestiegener Anfragen
Zur Bearbeitung der gestiegenen Anfragen stockte die Gesellschaft den internen Kundendienst auf und der Personalaufwand stieg bis Ende 2024 im Vergleich zu 2022. Dies stand im Widerspruch zur Annahme des Finanzministeriums, die von einer Aufwandsreduktion im Personalbereich ausging. Zudem griff die Gesellschaft auf Leihpersonal zurück und beauftragte ein externes Callcenter. Außerdem erfolgte keine konzerninterne Unterstützung, etwa durch den Kundendienst des ORF. Durch solche Kooperationen und Prozessoptimierungen könnte Aufwand eingespart werden.
Überlastung der IT-Systeme
ORF und Finanzministerium gingen davon aus, dass die Kosten der OBS GmbH durch Automatisierung und Digitalisierung deutlich gesenkt werden könnten. Der Rechnungshof stellte jedoch kritisch fest, dass die Kernsysteme der Gesellschaft am Ende ihres Lebenszyklus waren und sie dadurch überlastet und funktionseingeschränkt waren.
Zahlreiche Anfragen im Kundendienst waren auf technische Schwachstellen zurückzuführen.
Externe Dienstleister für Kerngeschäft
Die OBS GmbH zog externe Dienstleister der Eigenleistung vor. Insbesondere die Auslagerungen für Tätigkeiten im Kerngeschäft – wie die Beitragspflichtigen zu ermitteln oder die Öffentlichkeit über die Beitragspflicht umfassend zu informieren – sah der Rechnungshof kritisch. Durch die externen Beauftragungen wurden Abhängigkeiten von Dritten geschaffen und eine nachhaltig wirksame Qualifizierung des eigenen Personals vernachlässigt.
Zudem vergab die OBS GmbH zahlreiche Dienstleistungen direkt und holte kaum Vergleichsangebote ein. Sie verfügte über eine Einkaufsrichtlinie und überarbeitete diese aufgrund der vom Rechnungshof festgestellten Mängel noch während seiner Prüfung.
Mitte 2025 (nach der Rechnungshofprüfung) kam es zu einem Wechsel der Geschäftsführung der OBS GmbH.
Bericht: Einhebung des ORF-Beitrags zum Download
Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2024 bis März 2025 die Einhebung des ORF-Beitrags. Die Prüfung umfasste die ORF-Beitrags Service GmbH, den Österreichischen Rundfunk und das Bundesministerium für Finanzen. Ziele der Gebarungsüberprüfung waren insbesondere die Darstellung und Beurteilung
• der Rahmenbedingungen und Auswirkungen des neuen Finanzierungssystems,
• der Umsetzung von Effizienzpotenzialen bei der Beitragserhebung und -befreiung
• der Aufgabenerfüllung durch die ORF-Beitrags Service GmbH.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2022 bis 2024 und somit die Neuregelung der Finanzierung des Österreichischen Rundfunks.
ORF-Stellungnahme zum Rechnungshof-Bericht zur OBS
6. März 2026, 14.26 Uhr
Der Rechnungshof prüfte zwischen Oktober 2024 und März 2025 die Einhebung des ORF-Beitrags. ORF und OBS bedanken sich für die konstruktive Zusammenarbeit.
Mit 1. Jänner 2024 ersetzte der mit 15,30 EUR günstigere ORF-Beitrag das bisherige Programmentgelt (GIS). Die kurzfristige Umstellung des Finanzierungssystems des ORF von einem gerätebasierten Gebührenmodell auf ein Haushaltsabgabe-System in Form des ORF-Beitrags in nur vier Monaten stellte die OBS wie den ORF vor große Herausforderungen. Für ähnliche Umstellungen in der Schweiz oder in Deutschland standen im Vergleich mehrere Jahre zu Verfügung.
RH-Empfehlungen größtenteils bereits umgesetzt
ORF und OBS analysierten den Rechnungshof-Rohbericht von August 2025 genau. Dabei wurden sämtliche Empfehlungen auf Umsetzbarkeit geprüft und zwischenzeitlich bereits umgesetzt bzw. wurde mit der Umsetzung begonnen.
Umfassendes Maßnahmenpaket in Umsetzung
ORF und OBS teilen die Auffassung des Rechnungshofes in den allermeisten Fällen. Der ORF hat schon vor Vorliegen des Rohberichtes nach interner Evaluierung im Rahmen einer Task-Force Maßnahmen ergriffen, die zu einem großen Teil deckungsgleich mit den Empfehlungen des Rechnungshofes sind.
So wurde bereits im Sommer 2025 eine neue OBS-Geschäftsführung eingesetzt.
Alle Beratungsverträge wurden evaluiert und gekündigt, wenn diese nicht zweckmäßig waren.
Die OBS hat den Aufbau internen Know-hows vor allem in den Bereichen IT und Kommunikation bereits umgesetzt.
Die Nutzung von Synergien zwischen ORF und OBS wurde in allen Bereichen verstärkt, von der IT über den Einkauf bis zur Kundenkommunikation.
Das Kundenservice der OBS wurde verstärkt und der Fokus auf Kundenorientierung und Klarheit in der Information gelegt.
Der vom Rechnungshof angemerkte Anstieg der Aufwendungen der OBS erklärt sich unter anderem aus der Kurzfristigkeit der Umstellung sowie der mangelhaften Datenqualität des Zentralen Melderegisters (ZMR) und des Unternehmensserviceportals (USP). Durch die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen ist sichergestellt, dass die Aufwendungen der OBS in den kommenden Jahren sinken werden.
Kurzfristigkeit der Umstellung:
Mit rund vier Monaten (von der Ratifizierung des Gesetzes am 8. September 2023 bis zum Inkrafttreten am 1. Jänner 2024) war die für die Umstellung zur Verfügung stehende Frist äußerst knapp bemessen. In Deutschland und in der Schweiz standen für vergleichbare Systemumstellungen mehrere Jahre zur Verfügung. Eine umfassende Anpassung etwa der IT-Systeme war in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Die Systemumstellung musste auf Basis der bestehenden IT-Infrastruktur und Prozesse – die dafür nicht ausgelegt waren – sowie im laufenden Betrieb vorgenommen werden. In der Zwischenzeit wurde die Erneuerung der technischen Infrastruktur der OBS bereits eingeleitet.
Mangelhafte Datenqualität ZMR und USP
Wie der Rechnungshof richtig erkennt, musste im Zuge der Umstellung festgestellt werden, dass die Qualität der angelieferten Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Unternehmensserviceportal (USP) nicht den Anforderungen für eine effiziente Einhebung des ORF-Beitrags entsprochen hat. Dies führte zu wesentlich mehr Interaktionen mit den Beitragspflichtigen als erwartet und damit zu Rückständen in der Bearbeitung. Zwischenzeitlich konnten die Rückstände merklich reduziert werden und das Service der OBS verfügt wieder über gute Erreichbarkeit.
Parlamentskorrespondenz Nr. 188 vom 25.03.2025
+ ORF: Haushaltsabgabe bleibt bis 2029 eingefroren, Stiftungs- und Publikumsrat werden neu bestellt
+ Verfassungsausschuss schickt Novelle zum ORF-Gesetz mit Koalitionsmehrheit ins Plenum
Wien (PK) – Seit der Umstellung der GIS-Gebühr auf eine Haushaltsabgabe muss jeder österreichische Haushalt 15,30 € pro Monat für das ORF-Programm zahlen. Dieser Beitrag soll nun bis Ende 2029 eingefroren bleiben. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute einen entsprechenden Beschluss gefasst. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS schickte er eine Novelle zum ORF-Gesetz ins Plenum, der zufolge die derzeit bis Ende 2026 geltende Beitragsbeschränkung um drei Jahre verlängert wird. Gleichzeitig werden infolge eines VfGH-Urteils Änderungen bei der Bestellung des Stiftungsrats und des Publikumsrats vorgenommen. Kritik am "Reförmchen" kommt von der Opposition, die Forderung der FPÖ nach einer vollständigen Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe fand jedoch ebenso wenig eine Mehrheit wie ein Entschließungsantrag der Grünen.
Vizekanzler Andreas Babler betonte im Ausschuss, dass mit der Gesetzesnovelle nicht nur das VfGH-Erkenntnis zu den ORF-Gremien umgesetzt werde. Er sieht dadurch auch die Unabhängigkeit des ORF gestärkt und dessen finanzielle Basis – bei gleichzeitiger Bedachtnahme auf den Spargedanken – gesichert. Babler bekräftigte außerdem das Vorhaben der Regierung, die Inseratenausgaben zu senken.
Weniger Gewicht der Regierung im Stiftungsrat und im Publikumsrat
Technisch eingebaut wurden die neuen gesetzlichen Bestimmungen in einen gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS, der ursprünglich nur die Beseitigung eines Redaktionsversehens zum Inhalt hatte. Mit der Änderung der Modalitäten für die Bestellung des ORF-Stiftungsrats und des ORF-Publikumsrats kommen die Koalitionsparteien einem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nach. Dieser hatte bereits im Oktober 2023 festgestellt, dass die Bundesregierung zu viel Gewicht und zu viel Entscheidungsspielraum bei der Besetzung der beiden Gremien hat und somit der gebotene Pluralismusaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werde.
Nun wird die Zahl der von der Regierung bestellten Stiftungsrät:innen von neun auf sechs reduziert, während der Publikumsrat künftig neun Mitglieder statt bisher sechs in das 35-köpfige Gremium entsenden kann. Außerdem muss die Regierung bei der Bestellung "ihrer" Stiftungsrät:innen künftig stärker auf einschlägige fachliche Qualifikationen und Ausbildungen sowie auf fachliche Ausgewogenheit im Stiftungsrat achten. Die Interessentensuche ist laut Gesetz öffentlich auszuschreiben. Die übrigen Stiftungsrät:innen werden wie bisher von den Bundesländern (9), den Parlamentsparteien (6) und dem Zentralbetriebsrat (5) bestellt, wobei auch hier die Qualitätsanforderungen ein wenig nachgeschärft werden.
Ändern wird sich darüber hinaus auch die Zusammensetzung des Publikumsrats: Statt 30 Mitglieder wird er nur noch 28 haben, wobei die Bundesregierung – auf Vorschlag verschiedener Einrichtungen und Organisationen – künftig genau die Hälfte davon bestimmt, also 14 statt wie bisher 17. Vorschlagsberechtigt dafür sind wie bisher Einrichtungen und Organisationen, die repräsentativ für bestimmte Bereiche oder Gruppen wie Hochschulen, Bildung, Sport, Jugend, ältere Menschen und Umweltschutz stehen, wobei sie künftig zur Vorlage von Dreiervorschlägen angehalten sind. Die übrigen Publikumsrät:innen werden weiterhin von diversen Interessenvertretungen, der römisch-katholischen Kirche, der evangelischen Kirche, den Parteiakademien und der Akademie der Wissenschaften bestellt, dazu kommt neu ein fixes vom Dachverband der Sozialversicherungsträger zu bestellendes Mitglied.
Sowohl der Stiftungsrat als auch der Publikumsrat sollen nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen neu konstituiert werden, wobei die neue Funktionsperiode laut Gesetzentwurf mit 17. Juni 2025 beginnen soll. Aufgabe des Stiftungsrats ist unter anderem die Wahl des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirketorin sowie die Genehmigung von Finanzplänen und langfristigen Programmplänen. Der Publikumsrat soll die Interessen der Hörer:innen und Seher:innen wahren.
FPÖ pocht auf Abschaffung des ORF-Beitrags
Kritik sowohl am Inhalt der Gesetzesreparatur als auch an der Vorgangsweise der Regierung äußerten sowohl FPÖ als auch Grüne. Sie habe den Abänderungsantrag von "Heute" und von "Österreich" bekommen, sagte die geschäftsführende Klubobfrau der Grünen Sigrid Maurer: "Die hatten den Antrag und wir nicht." Laut FPÖ-Abgeordnetem Christian Hafenecker wurde er den Ausschussmitgliedern erst um 17.16 Uhr und damit weniger als zwei Stunden vor dem Ausschuss übermittelt. Das sei eine Praxis, die man nicht tolerieren könne. Angesichts der Vorgangsweise forderten die Grünen eine Vertagung der Beratungen, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
Auch inhaltlich kann Hafenecker dem Antrag nicht viel abgewinnen. Das sei keine Reform, sondern ein "Reförmchen", monierte er. Politik und Kammern würden weiterhin großen Einfluss auf den ORF haben. Laut Hafenecker bräuchte es eine "Totalreform" des ORF, zudem müsse man weg vom "Zwangsgebührensystem". Ein dazu vorliegender FPÖ-Entschließungsantrag (80/A(E)) fand allerdings keine Mehrheit. Hafenecker und sein Fraktionskollege Michael Schilchegger schlagen darin vor, den ORF statt über eine Haushaltsabgabe über das Budget zu finanzieren. Schon jetzt erhalte der ORF zusätzlich zu den ORF-Beiträgen und zu Werbeeinnahmen Geld aus dem Budget, machte Schilchegger geltend.
Grüne für mehr Unabhängigkeit der ORF-Gremien
Auch die geschäftsführende Klubobfrau der Grünen bezweifelt, dass mit den neuen Bestimmungen der politische Einfluss auf den ORF reduziert wird. Vielmehr sprach sie von einer "Minimalstlösung mit einigen Kuriositäten". So hinterfragte sie etwa das neue Prozedere zur Bestellung von Publikumsrät:innen. Zudem ist es für sie unverständlich, warum beispielsweise Autofahrerorganisationen ein Mitglied des Publikumsrats nominieren könnten, Lehrlinge aber nicht. Ebenso vermisst sie gesetzliche Bestimmungen zur Geschlechterparität in den Gremien sowie eine Absicherung des Radioprogramms FM4 und des Radio-Symphonieorchesters (RSO).
Maurer selbst trat dafür ein, den Stiftungsrat zu verkleinern und geheime Abstimmungen zu ermöglichen. Zudem sollten bei wichtigen Entscheidungen qualifizierte Mehrheiten notwendig sein. Das würde den ORF in seiner Unabhängigkeit stärken, ist sie überzeugt. Für einen entsprechenden Entschließungsantrag (107/A(E)) konnten die Grünen aber keine andere Fraktion gewinnen. Er hätte auch eine zwingende Geschlechterparität sowohl im Stiftungsrat als auch im Publikumsrat und die Einrichtung einer Ombudsstelle für Anliegen des Publikums vorgesehen.
NEOS gegen Budgetfinanzierung des ORF
Eingebracht wurde der Abänderungsantrag der Koalitionsparteien von Abgeordnetem Klaus Seltenheim (SPÖ). Er freue sich, dass es gelungen sei, einen Ausschusstermin zu finden, sagte er und entschuldigte sich gleichzeitig, wie auch mehrere andere Abgeordnete, für die späte Zustellung des Abänderungsantrags. Mit der Gesetzesnovelle würde unter anderem der Publikumsrat gestärkt, zudem würden die Qualifikationsanforderungen erhöht. Auch die Neubestellungsmöglichkeit nach einem Regierungswechsel sei gestrichen worden.
Henrike Brandstötter (NEOS) wies darauf hin, dass sich die Koalitionsparteien darauf verständigt hätten, die ORF-Reform in zwei Teile zu teilen. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle würden nur dringliche Maßnahmen umgesetzt, wobei sie sich davon auch mehr Professionalität im Stiftungsrat erwartet. In weiterer Folge gehe es unter anderem darum, den ORF schlanker und digitaler zu machen. Dieser Prozess müsse aber "ordentlich aufgestellt werden". Zur Forderung der FPÖ nach einer Budgetfinanzierung des ORF merkte Brandstötter an, die Haushaltsabgabe sei zwar nicht perfekt, aber immer noch besser als eine Budgetfinanzierung. Der ORF solle sich schließlich weniger an der Politik ausrichten, sondern an den Bürgerinnen und Bürgern.
ÖVP sieht ORF-Gremiensystem durch VfGH bestätigt
Seitens der ÖVP machte die frühere Medienministerin Susanne Raab geltend, dass der Verfassungsgerichtshof das "seit vielen Jahrzehnten" bestehende ORF-Gremiensystem in weiten Teilen bestätigt habe. Sowohl die Zusammensetzung des Stiftungsrats als auch jene des Publikumsrats sei in den Grundsätzen als verfassungskonform bewertet worden. Jene Aufträge, die der VfGH der Politik erteilt habe, würden nun umgesetzt. Es gehe darum, mehr Gleichgewicht herzustellen. Durch den Publikumsrat komme "die Breite der Gesellschaft in den Stiftungsrat", meinte sie. Ihr Parteikollege Kurt Egger hob hervor, dass die schwarz-grüne Regierung in den vergangenen Jahren einiges zustande gebracht habe, um den Medienstandort zu sichern.
Zu den Anmerkungen von Grün-Abgeordneter Maurer hielt Vizekanzler Babler fest, dass man sich in der Koalition darauf geeinigt habe, an jenen Gruppen und Bereichen, die Vorschläge für den ORF-Publikumsrat einbringen können, nichts zu ändern. Das Radioprogramm FM4 stehe im ORF-Gesetz, auch das RSO sei bis 2026 gesichert.
Grüne fordern Verdreifachung der Förderung für qualitätsvollen Journalismus
Vertagt hat der Verfassungsausschuss die Beratungen über einen Antrag der Grünen (108/A(E)), der auf eine Verdreifachung der Förderung für qualitätsvollen Journalismus im Print- und Onlinebereich abzielt. Da der Abfluss von Werbegeldern zu internationalen Digitalkonzernen große Löcher in die Budgets heimischer Medienbetriebe reiße, brauche es weitere Förderungen zur Sicherstellung von Medienvielfalt, argumentieren sie.
Finanziert werden könnte die zusätzliche Förderung nach Meinung von Abgeordneter Maurer durch die Beendigung von "Sinnlos-Inseraten" zur Bewerbung der Bundesregierung. Mit Inseraten sollten Informationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden, dieser gesetzlichen Vorgabe werde aber nicht immer Rechnung getragen, kritisierte sie. Stattdessen würde Geld in Imagekampagnen gesteckt.
Babler: Bei Qualitätsjournalismus-Förderung wird Regierung nicht sparen
Dass der Forderung der Grünen in absehbarer Zeit Rechnung getragen wird, damit ist aber nicht zu rechnen. Sabine Schatz (SPÖ) wies auf die bestehenden budgetären Herausforderungen hin, die auch die Medien-Pläne der Regierungsparteien wie Abo- und Start-up-Förderungen betreffen würden. Bei der Qualitätsjournalismus-Förderung werde man aber nicht sparen, versicherte Vizekanzler Andreas Babler. Gleichzeitig bekräftigte er das Regierungsvorhaben, das Inseratenbudget um 10 % zu reduzieren.
Nichts von einer Ausweitung der Qualitätsförderung für Medien hält FPÖ-Abgeordneter Hafenecker. Das geltende Gesetz fördere Medienvielfalt nicht, ist er überzeugt. Vielmehr würden damit nur "Systemmedien" in einem "geschlossenen Kreislauf" gehalten. Wer ein Qualitätsmedium sei, entscheide die KommAustria. (Schluss) gs
