Schlussplädoyer von Dr. Andreas Sönnichsen
vor dem Bezirksgericht Salzburg am 9.2.2023. Die Anklage lautete auf Betrug und Amtsanmaßung. Andreas Sönnichsen wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
“Obwohl für die COVID-„Impfstoffe“ aufgrund fehlender Sicherheitsdaten nur eine bedingte Zulassung vorlag, wurde am 27. Dezember 2020 die österreichische Impfkampagne gestartet. Die „Impfung“ wurde wider besseres Wissen als 95% effektiv und 100% sicher angepriesen, basierend auf einer durchschnittlichen Beobachtungszeit von nicht einmal acht Wochen in den Zulassungsstudien. Es stellte sich schnell heraus, dass die „Impfung“ weder Ansteckung und Weitergabe der Erkrankung noch die Infektion an sich verhindert. Zudem wurde sehr schnell über zahlreiche schwere Nebenwirkungen und Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der „Impfung“ berichtet. Aus ethischen Gründen und wegen eines negativen Nutzen-Schaden-Verhältnisses für die meisten Menschen hätte die Zulassung für die „Impfstoffe“ spätestens nach Vorliegen der ersten Sicherheitsberichte der Pharmakovigilanz im Frühjahr 2021 widerrufen werden müssen.
Trotzdem verabschiedete die österreichische Bundesregierung am 4. Februar 2022 das Impfpflichtgesetz. Ausnahmen von der Impfpflicht durften nur Amtsärzte und sogenannte Epidemieärzte erteilen. Die Wartezeiten, um bei diesen Ärzten einen Termin zu bekommen betrugen teilweise mehrere Monate, sodass sich verzweifelte Menschen an mich wandten und um eine zumindest vorläufige Befreiung von der Impfpflicht baten.
Nachdem jegliche Injektion gegen den Willen des Betroffenen eine schwere Körperverletzung darstellt, und zudem die COVID-Impfung mit erheblichen Risiken verbunden ist, gebot mir als Arzt der von mir abgelegte hippokratische Eid, diesen Menschen beizustehen. Nach einem Jahr Gängelung, Ausgrenzung und Diffamierung waren Ungeimpfte, die berechtigte Angst vor der Spritze hatten, nun auch noch drakonischen Strafen ausgesetzt. Nachdem die Amts- und Epidemieärzte überlastet und unwillens waren, ihre Aufgaben zum Schutz der Menschen wahrzunehmen, wurde Liberation-Express ins Leben gerufen.
Das Attest wurde mit wenigen nicht gerechtfertigten Ausnahmen überall anerkannt. Der Bundesregierung und der Ärztekammer war Liberation-Express ab Januar 2022 bekannt. Es wurde nach meinem Interview in ZiB-2 am 2.2.2022 von Bundesregierung und Ärztekammer angekündigt, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es geschah aber nichts. Die Webseite ist nach wie vor online und wird auch genutzt. Erst vor wenigen Tagen habe ich wieder ein Attest ausgestellt, um einer ungeimpften Frau die Reise nach den USA zu ermöglichen. Wenn denn das Attest also einen Betrug darstellen soll, so fragt man sich, warum die Bundesregierung nichts unternommen hat, um die Seite vom Netz zu nehmen. Es wurde nicht einmal versucht.
Das Attest wurde dankbar angenommen. Als Beispiel erlaube ich mir, ein kurzes Schreiben von einem Nutzer zu verlesen:
„Sehr geehrter Herr Dr. Sönnichsen,
auf Anraten meiner Frau habe ich auch die Impfunfähigkeitsbescheinigung heruntergeladen. Seit Corona sind mir ja generell meine seelsorgerlichen Dienste in Altersheimen und Krankenhäusern nicht mehr möglich gewesen. Ich habe heute einen schwerkranken Mann im Krankenhaus besucht. Mit ihrer Bescheinigung war es kein Problem hineinzukommen. Dafür bin ich dankbar. Und mein Besuch auch. Wenn ich nun noch mit der Gondel auf den Berg kann, hebe ich innerlich ab. Ich wünsche uns allen sehr, dass der Blindflug bald ein Ende hat. Alles Gute für Sie, Ihr….. „
Derartige Bekundungen erhielt ich in großer Zahl. Man fragt sich also, wie ich diese Menschen betrogen haben soll.
Liberation-Express ist ein Angebot im Internet. Es besteht eine Service-Hotline, bei der sich Kunden, die mit dem erworbenen Produkt nicht zufrieden sind, beschweren können. Der normale Weg wäre es, wenn ich mit einem Produkt nicht zufrieden bin, dass ich es dann zurückweise und mein Geld zurückverlange, nicht dass ich Anzeige wegen Betrugs erstatte. Das haben die Zeugen aber beide nicht gemacht. Offenbar fühlten sie sich gar nicht betrogen. Das Attest steht gerade für das, was drinsteht: es ist eine medizinisch begründete vorläufige Bescheinigung ohne amtsärztliches Siegel. Darauf wird explizit hingewiesen. Wo soll da die Amtsanmaßung sein?
Ich weise sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurück und werde auch zukünftig meinem ärztlichen Gewissen folgen. Daran wird mich auch der österreichische Staat nicht hindern, der seit zwei Jahren seine Bürger belügt, nicht linientreue Menschen ausgrenzt und diffamiert und auch vor der Strafverfolgung Unschuldiger nicht zurückschreckt.
Ich möchte schließen mit einem leicht abgewandelten Zitat, das Berthold Brecht zugeschrieben wird: Wo Unrecht zu Recht und Recht zu Unrecht gemacht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Wenn das, was ich getan habe, um Menschen vor einer gefährlichen und unnützen „Impfung“ zu bewahren, Betrug ist, so kündige ich schon heute an, dass ich auch weiterhin dem hippokratischen Eid folgen und „betrügen“ werde.”
Salzburg, 9.2.2023 Dr. med. Andreas Sönnichsen
Wie gesundheit-oesterreich am 16.2.23 berichtet, haben zahlreiche Medien weiterhin mit Falschaussagen die Reputation des Wissenschafters diskreditiert. Dr. Sönnichsen fordert Richtigstelllungen via gesundheit-oesterreich