1. März 2023 - Mit dem sonderbaren Aufruf "Kunst und Kultur im und für den ORF müssen garantiert sein", haben sich die IG Autoren Gerhard Ruiss, Thomas Gratzer, Daniel Wisser heute an die Öffentlichkeit gewandt. Demnach würde ein neues Finanzierungsmodell zu Sparmaßnahmen führen " die vor allem Kunst und Kultur betreffen".
Gerhard Ruiss / Foto: Manfred Werner, CC BY-SA 4.0
"Eine Bundesregierung, die die Steuerzahlenden mit dem höchsten Personalstand und den höchsten PR-Kosten der Zweiten Republik belastet, darf nicht gleichzeitig einen öffentlich-rechtlichen Sender mit einem gesetzlich verankerten Bildungsauftrag aushungern. Wir fordern daher:
- Der ORF darf nicht mit Hilfe eines neuen Finanzierungsmodells zugrunde gerichtet werden.
- Der ORF ist als öffentlich-rechtlicher Sender zur Wahrnehmung von Kunst- und Kulturaufgaben unersetzbar.
- Der ORF ist der einzige Garant zur Einlösung öffentlich-rechtlicher Programme im Bereich von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport und Information. Er unterliegt einem öffentlichen Auftrag und der öffentlichen Kontrolle.
- Der ORF muss nicht nur weiterhin in der Lage sein, seinem Bildungs- und Kulturauftrag nachzukommen, sondern diesen angesichts der jüngsten Krisen noch viel mehr als bisher erfüllen.
- Kunst und Kultur im ORF dürfen weder Sparverordnungen noch Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer fallen.
- Auf keine Kunst- und Kultureinrichtung des ORF, weder auf das RSO noch auf eine andere kann verzichtet werden.
- Keine Kunst- und Kultursendung im ORF darf gestrichen, kein Kunst- und Kulturprogramm des ORF darf redaktionell ausgehungert werden."
Kommentar ethos.at: Dass die Parteien in den ORF hineinregieren - und wenn sie es nicht tun, dann berichten die Redakteure des ORF in vorauseilendem Gehorsam nur, was den Herrschaften unserer Parteien konveniert - das ist Faktum nicht erst seit die Frage im Raum steht, wie man den ORF finanziert. Dass er mit einer anderen Form der Finanzierung "zugrunde gerichtet" werde, bzw die bestehende GIS-Finanzierung diesen "nicht zugrunde richte" ist eine ominöse Behauptung, die der Tatsache widerspricht, die lautet: die hoch bezahlten Mitarbeiter des ORF haben diese Institution und ihre Unabhängigkeit schon längst zugrunde gerichtet. Die IG-Autoren sollten sich und uns folgende Fragen beantworten:
- Welche Kunst- und Kulturaufgaben nimmt der ORF derzeit wahr, die nicht genauso gut oder schlecht auch Privatsender wahrnehmen?
- Wie viele der österreichischen Autoren und Autorinnen kommen im ORF mit ihren Beiträgen vor und wie viele NICHT?
- Welche Programme produziert der ORF in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kunst, die nicht genauso gut oder schlecht auch Privatsender produzieren?
- Der Gesetzgeber (oder die Regierung?) soll "Kultur im und für den ORF" garantieren! Wäre es nicht angebracht, Kultur über die Kulturschaffenden für das Publikum zu garantieren?
Dass der ORF "der einzige Garant" für Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultu in Österreich sei, ist eine Feststellung, die mit der Realität nicht im geringsten übereinstimmt. Der ORF ist vielmehr die höchste Instanz, eine Behörde sui generis, die aufgrund von"Relevenz" und "Öffentlichkeitswirksamkeit" (also aufgrund der Quoten) entscheidet, was Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur ist! Im Umkehrschluss gilt: was nicht im ORF vorkommt, ist daher keine Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur! Tausende Autoren und Kulturschaffende - die Spitzen der IG-Literatur wohl ausgenommen - haben diese Erfahrung in ihrem Beruf bereits machen müssen und wurden direkt und indirekt vom ORF in ihrem Wirken und Schaffen behindert, weil Mitarbeiter des ORF das Rundfunkgesetz und damit die Verfassung verletzt haben. Darüber reden die Funktionäre der IG Autoren nicht.
Die IG stellt die wesentlichen Fragen nicht:
- Wozu muss für die Finanzierung des ORF eine private Gesellschaft durchführen und damit extra Kosten für die hochbezahlten Mitarbeiter der GIS produzieren?
- Warum holen sich über die ORF-Finanzierung die Bundesregierung und Bundesländer ein "Körberlgeld" in Millionenhöhe (ca 40 Prozent der GIS-Einnahmen)? Einfach so, ohne Zweckwidmung für Kunst und Kultur!
- Warum wird das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks nur auf den ORF angewendet. Sind Privat-Sender KEIN Rundfunk?
Mit diesen Fragen sollten sich die Medienprofis und selbst ernannten ORF-Pflichtverteidiger der IG Autoren einmal beschäftigen, bevor sie ihren nächsten Aufruf starten. ethos.at wiederholt an der Stelle die Behauptung, der bislang noch kein Jurist dieses Landes widersprochen hat: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig! (Randbemerkung: sonderbarer Weise hat diese Behauptung bislang auch noch kein Anwalt der Privatsender unterstützt - ein Beispiel dafür, dass es in Österreich keine offenen, demokratischen Diskussionen mehr gibt, sondern sich alle wichtigen Player mit den Mächtigen in der Regierung und im Regierungsfunk arrangiert haben.)
Nachsatz 7.3.23: Die Impertinenz des ORegierungsF: Er kassiert Geld aus GIS um einen gesetzlichen Bildungsauftrag zu erfüllen, macht aber Programm nach dem "Gesetz der Quote" und lukriert für seine Quote entsprechend hohe Werbe-Einnahmen (deutlich mehr als ARD). Dazu kommt - pervers: Der ORF monopolisiert das Rundfunkgesetz, so als ob Privat-TV und -Radio kein "Rundfunk" wären. Geradezu absurd: die Privatsender nehmen das einfach hin, anstatt dagegen zu klagen. So bin ich der einsame Rufer in Ö, der seit Jahren UNWIDERSPROCHEN auf ein Faktum verweist: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig.