Migration und Integration 2024

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Präsentation des 14. Integrationsberichtes im Bundeskanzleramt

8. Juli 2024 (Presseinformation der Integrationsministerin Raab) Anzahl der Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie Qualifikation entscheidend für Integration

"Der Integrationsbericht hat sich über die Jahre zu einem ganz wichtigen Kompass für die Integrationslandschaft und auch für die Politik entwickelt: zum einen zur Versachlichung der Integrationsdebatte und zum anderen, um politische Ableitungen zu treffen", sagte Integrationsministerin Susanne Raab bei der Pressekonferenz zur Präsentation des Integrationsberichts 2024, die sie gemeinsam mit Katharina Pabel, Vorsitzende des Expertenrats für Integration, und Tobias Thomas, Generaldirektor von Statistik Austria, im Bundeskanzleramt abhielt.

Die Ministerin verwies in ihrem Statement zunächst auf die in den letzten Jahren aufgebauten Integrationsstrukturen auf Basis des Integrationsgesetzes, wonach alle eingewanderten Personen Deutsch- und Wertekurse sowie Integrationsberatungen verpflichtend absolvieren müssten. Zudem sei die Migration stark zurückgegangen: durch Maßnahmen der Bundesregierung habe sich die Migration innerhalb eines Jahres halbiert. Dieser Weg müsse konsequent weitergegangen werden, "denn für den Erfolg der Integration ist es ganz zentral, wie viele Menschen innerhalb welchen Zeitraums nach Österreich kommen. Kommen zu viele Menschen innerhalb eines kurzen Zeitraums nach Österreich, sind die Systeme überfordert und die Integrationsstrukturen können dieser Anzahl nicht gerecht werden", hielt Integrationsministerin Raab fest. Als die 3 Säulen der Integration nannte sie zum Ersten den Spracherwerb, zum Zweiten den Arbeitsmarkt-Einstieg und zum Dritten die Identifizierung mit den Werten Österreichs.

Unterschiedliche Integrationspfade bei Arbeitsmarktintegration

Neben der Anzahl der Menschen, die nach Österreich kommen, sei auch relevant, über welche Bildung, Qualifikationen und Werte diese verfügen. Der Integrationsbericht zeige, dass die Integrationspfade der unterschiedlichen Herkunftsgruppen sehr unterschiedlich ausfallen. Zum einen haben Flüchtlinge einen sehr hohen Alphabetisierungsbedarf. 65 Prozent der asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, die 2023 anerkannt wurden, hatten Alphabetisierungsbedarf. Diese Menschen benötigen sehr viel länger als etwa Flüchtlinge aus der Ukraine, um Deutsch zu lernen. Dies spiegle sich dann wiederum in der Arbeitsmarktintegration speziell von Frauen wider, die einige Jahre brauche. Zum anderen verhindere die Fluchtkonzentration in den städtischen Ballungszentren eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt. Hier forderte die Ministerin die Bundesländer auf, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz umzusetzen, das einheitliche Standards für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vorsieht.

Künftige Ansätze für die Integrationspolitik

Als langfristiges Ziel nannte Raab eine Reform der Sozialhilfe, die sich am dänischen Modell orientiere. Dieses sehe den vollen Zugang zu Sozialleistungen erst nach 5 Jahren vor: "Das heißt, wenn die Menschen kommen, sollen sie sich eine Zeit lang in Österreich integrieren, Deutsch lernen, am Arbeitsmarkt tätig sein, zuerst etwas ins System einzahlen und dann erst nach einer gewissen Wartefrist auch Anspruch auf die volle Höhe der Sozialleistungen haben", erläuterte die Ministerin.

Weiters sollte angedacht werden, Arbeitssuchende, die noch keine bleibenden Wurzeln in Österreich hätten, nach Bedarf verpflichtend in Bundesländer zu vermitteln. "Wir haben aktuell 46.000 beim AMS gemeldete asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, davon 74 Prozent in Wien. Wir wissen alle, dass gerade im Westen Österreichs händeringend nach Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen und Branchen gesucht wird. Wir brauchen daher ein Modell, in dem eine verpflichtende Vermittlung in den Arbeitsplatz stattfinden kann", so Raab.

Neben der Arbeitsmigration sei es für die Integration unerlässlich, Deutsch zu lernen. Dem Rat der Expertinnen und Experten des Integrationsrates folgend könne neben der Arbeit auch berufsbegleitend der Deutscherwerb weiter vorangetrieben werden. Entsprechende Modelle mit größeren Firmen würden forciert.

Vorintegrationsmaßnahmen und Fokus auf qualifizierte Zuwanderung

Durch die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte sei es gelungen, mehr Fachkräfte nach Österreich zu holen. Auch diese und ihre Familien müssten durch Integrationsangebote unterstützt werden, weswegen Vorintegrationsmaßnahmen für all jene Menschen, die bereits einen Aufenthaltstitel haben, gesetzt werden. Als Beispiele nannte sie etwa Online-Deutschkursangebote, die bereits vorab im Herkunftsland absolviert werden können.

"Wir müssen die illegale Migration generell bekämpfen, aber weiterhin für qualifizierte Zuwanderung attraktiv sein. Das ist die Zuwanderung, die wir auch für den Arbeitsmarkt brauchen und bei der wir auch aus Integrationssicht sehen, dass diese Form der Zuwanderung auch den höchsten Erfolg in der Integration bietet", betonte Bundesministerin Raab, die sich abschließend herzlich bei Katharina Pabel und Tobias Thomas für die gute Zusammenarbeit bedankte.

KOMMENTARE der PARTEIEN

FPÖ – Amesbauer: „ÖVP-Integrationsministerin Raab präsentiert in Zahlen gegossenes Versagen der schwarz-grünen Bundesregierung“

NEOS zum Integrationsbericht: Wohnsitzauflage statt Scheinlösungen

VP-Mahrer ad Integrationsbericht 2024:: Wien ist Österreichs Sozial- und Kriminalitätsmagnet


Statistisches Jahrbuch „Migration & Integration“

8. Juli 2024 (Pressemitteilung Österreichischer Integrationsfonds via APA / OTS)

+ Über 27 Prozent der Bevölkerung in Österreich mit Migrationshintergrund

+ Präsentation des Statistischen Jahrbuchs 2024 von Statistik Austria und ÖIF als Ergänzung zum Integrationsbericht

Wien (OTS) - Das Statistische Jahrbuch „Migration & Integration“ von Statistik Austria und dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) ergänzt den jährlichen Integrationsbericht, liefert aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zu zentralen integrationsrelevanten Themenbereichen und bietet damit eine faktenbasierte Grundlage für die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragestellungen zu Migration und Integration.

Im Durchschnitt des Jahres 2023 lebten rund 2,449 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung in Privathaushalten entsprach dies einem Anteil von 27,2 % (2022: 26,4 %). Etwa 1,8 Millionen Menschen gehören der sogenannten „ersten Generation“ an, sie wurden selbst im Ausland geboren und sind nach Österreich zugezogen. Die verbleibenden rund 620.100 Personen mit Migrationshintergrund sind in Österreich geborene Nachkommen von Eltern mit ausländischem Geburtsort („zweite Generation“). Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund stieg in den vergangenen zehn Jahren um ein Drittel bzw. 7,8 Prozentpunkte an (2013: 19,4 %, 2023: 27,2 %). Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen in Österreich lag Anfang 2024 bei rund 1,8 Millionen Personen. Dies entsprach einem Anteil von 19,7 % an der Gesamtbevölkerung. Unter den ausländischen Staatsangehörigen in Österreich sind weiterhin Deutsche die mit Abstand größte Gruppe: Am 1. Jänner 2024 lebten rund 232.700 Deutsche in Österreich, gefolgt von 153.400 rumänischen Staatsangehörigen. Diese liegen vor den türkischen (124.100) und serbischen Staatsangehörigen (122.200). Platz fünf belegt Ungarn (107.300). Auf den Rängen sechs bis zehn finden sich die Staatsangehörigen von Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Syrien, der Ukraine und Polen. In den letzten zehn Jahren gab es in absoluten Zahlen die stärksten Zuwächse bei rumänischen (+93.700), syrischen (+90.900), ukrainischen (+73.200) und deutschen (+67.900) Staatsangehörigen.

Zahl der Asylsuchenden 2023 gesunken / Höchste Anzahl an Asylgewährungen seit 2017

Mit insgesamt 59.200 Asylanträgen suchten 2023 weniger Menschen um Asyl in Österreich an als 2022 (112.300). Der Rückgang von Asylanträgen geht vor allem auf weniger Anträge von indischen, afghanischen und tunesischen Staatsangehörigen zurück, die im Jahr davor vergleichsweise viele Asylanträge gestellt hatten. Die meisten Asylanträge stellten im Jahr 2023 Syrer/innen (21.409), an zweiter und dritter Stelle befanden sich Staatsangehörige Afghanistans (8.567) und der Türkei (7.769). Rund 17.300 Personen wurde 2023 Asyl in Österreich gewährt, das waren um 26 % mehr als im Vorjahr (13.800). Dies entspricht der höchsten Anzahl an Schutzzuerkennungen seit 2017. Die meisten Asylgewährungen erhielten Syrer/innen (13.100) vor Afghan/innen (1.700) und Somalier/innen (600). Österreich verzeichnete im Jahr 2023 nach Deutschland (49.025), Frankreich (40.940) und Griechenland (25.015) die viertmeisten Asylgewährungen in absoluten Zahlen in der gesamten EU.

Anteil an im Ausland geborenen Personen in Wien am höchsten (40,2 %) und im Burgenland am niedrigsten (13,5 %)

Im Bundesländervergleich ist der Anteil der im Ausland geborenen Bevölkerung in Wien (40,2 %) am höchsten, gefolgt von Vorarlberg (23,2 %), Salzburg (21,7 %) und Tirol (20,9 %). Am niedrigsten fällt der Anteil im Burgenland (13,5 %), in Niederösterreich (14,7 %) und in Kärnten (15,0 %) aus. In Wien lebten Anfang 2024 knapp 40 % der Personen mit ausländischem Geburtsort, gegenüber 17 % der in Österreich geborenen Bevölkerung. Am stärksten ist die Konzentration auf Wien bei Staatsangehörigen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak: Rund 53 % der aus diesen Ländern stammenden Menschen in Österreich wohnten in der Bundeshauptstadt. Rund 43 % aller in Österreich Geborenen lebten in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner/innen, im Gegensatz zu nur 18 % der im Ausland Geborenen.

Große Unterschiede je nach Herkunftsland bei Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit

Die Erwerbstätigenquote von Personen mit Migrationshintergrund war 2023 mit 68,5 % um rund 8 Prozentpunkte geringer als jene der erwerbsfähigen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (76,6 %). Bei Personen aus Afghanistan, Syrien oder dem Irak war die Erwerbstätigenquote im Jahr 2023 mit 48 % am geringsten. Besonders niedrig war die Erwerbstätigkeit bei Frauen aus Afghanistan, Syrien bzw. dem Irak mit 32,3 %. Die Arbeitslosenquote unterschied sich 2023 ebenso stark nach Herkunft: Mit 5,3 % fiel die Arbeitslosigkeit unter Österreicher/innen geringer aus als unter ausländischen Staatsangehörigen (9,6 %). Im Vergleich zu 2022 ist die Arbeitslosenquote unter Österreicher/innen um 0,1% gesunken, während sie unter ausländischen Staatsangehörigen um 0,5 % gestiegen ist. Die höchste Arbeitslosenquote wiesen 2023 mit 29,6 % wiederum Personen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak auf. Im Jahr 2022 (letztverfügbare Daten) erhielten 190.000 Personen in Österreich Sozialhilfe oder Mindestsicherung, wobei mit 40 % beinahe so viele Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen wie Österreicher/innen (43 %). 7 % waren Bürger/innen aus der EU, EFTA bzw. dem Vereinigten Königreich, 10 % entfielen auf Drittstaatsangehörige ohne Asylstatus.

9 % der Schüler/innen mit nicht-deutscher Erstsprache verlassen das Schulsystem ohne Pflichtschulabschluss

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit nicht-deutscher Erstsprache ist in den letzten zehn Jahren von 20 % auf 27 % angestiegen. Am höchsten fiel der Anteil der Schüler/innen mit nicht-deutscher Erstsprache im Schuljahr 2022/23 insbesondere in der Sonderschule (42,9 %), in der Polytechnischen Schule (38,9 %) und in der Mittelschule (34,8 %) aus. Am geringsten war dieser in der Berufsschule (13,7 %), der BHS (19,7 %) und der AHS-Oberstufe (20,5 %). Schüler/innen mit nicht-deutscher Erstsprache verlassen das Schulsystem zudem häufiger ohne Pflichtschulabschluss als Schüler/innen mit Deutsch als Erstsprache: 9 % der Schüler/innen mit nicht-deutscher Erstsprache, die zu Beginn des Schuljahres 2019/20 bereits 14 Jahre alt waren, hatten zwei Jahre später die Pflichtschule noch nicht abgeschlossen. Bei Schüler/innen mit Deutsch als Erstsprache waren es 3 %.

Ausländer/innen sind sowohl häufiger Verurteilte als auch Opfer von Straftaten

Im Jahr 2023 wurden von der Polizei insgesamt 330.000 Tatverdächtige erfasst: Davon entfielen 45,6 % auf ausländische Staatsangehörige, wobei 28,2 % in Österreich wohnhaft waren. Im Vergleich zum Anteil der ausländischen Bevölkerung (19,3 %) war der Anteil der in Österreich lebenden ausländischen Tatverdächtigen somit deutlich höher. Unter den 25.000 im Jahr 2023 verurteilten Personen hatten 45,1 % keine österreichische Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Verurteilten lag bei Nicht-Österreicher/innen an der strafmündigen Bevölkerung mit 0,8 % höher als bei Österreicher/innen (0,2 %), wobei Afghan/innen, Syrer/innen und Iraker/innen mit 1,2 % den höchsten Wert aufwiesen. Ausländische Staatsangehörige begehen statistisch häufiger Straftaten und werden auch häufiger Opfer von Straftaten: Im Jahr 2023 waren mehr als ein Drittel (34 %) aller Opfer von Straftaten ausländische Staatsangehörige; bei einem Bevölkerungsanteil von 19,3 % im Jahr 2023 wurden Nicht-Österreicher/innen somit fast doppelt so häufig Opfer von Straftaten wie die Gesamtbevölkerung.

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