Babler will Medienförderungen NICHT kürzen!

26. August 2026 RICHTIGSTELLUNG der ursprünglicihen Headline „Babler will Medienförderungen kürzen“ – Die in der Presseinfo (20.7.26) angegebenen Beträge sind lediglich die neuen Positionen, d.h.

+ 22,5 für Zeitungszustellungsförderung

+ 22,5 für Digitale Transformation (die von 2021-26 bereits 134 Millionen Euro verschlungen hat und danach ausgelaufen wäre)

+ 10 Millionen für „Young Media“

ethos.at hat am 25.8.26 nachgefragt, was mit den Millionen, die via Qualitätsjournalismusförderungsgesetz bewilligt wurden, passiert; ob diese gar gestrichen wurden?

Die Pressesprecherin @bmwkms.gv.at> hat am 26.08.2026 11:02 CEST geschrieben:

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

nein, selbstverständlich nicht. Alle anderen Medienförderungen bleiben im selben Ausmaß erhalten. Es handelt sich bei dem Medienpaket um eine Ausweitung der Medienförderung in Österreich.

Freundliche Grüße

Update 28. Juli 2026 – Bablers Gesetz benachteiligt regionale Medien – Steiermark wehrt sich (meinbezirk.at 28.7.2026)

20. Juli 20026 – (Presseinformation des BMWKMS via OTS.at) – Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm trotz des hohen Spardrucks dazu bekannt, den österreichischen Medienstandort zu stärken. Diesem gemeinsamen Bekenntnis folgend wurden nun die neuen Förderungen für die österreichische Medienlandschaft beschlossen und der Weg zur neuen Journalismusförderung geebnet.

„In Zeiten von Fake News, Falschinformationen, Krisen und Algorithmen müssen wir in qualitätsvolle und kritische Medien, in einen unabhängigen Journalismus investieren und für eine vielfältige und resiliente Medienlandschaft, die auch für den Medienkonsum der Zukunft gewappnet ist, einstehen. Mit den neuen Förderungen gehen wir einen guten und richtigen Weg für die Menschen in Österreich. Für die Journalistinnen und Journalisten in unserem Land. Für eine starke und resiliente Demokratie“, so Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler [Bild Mitte].

Journalismusförderung ab 2028

Alle Förderungen im Medienbereich werden ab 2028 schrittweise auf die neue Journalismusförderung umgestellt. Dabei wird die Sicherung von journalistischen Arbeitsplätzen und redaktioneller Leistung im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig werden wir Innovationen, digitale Geschäftsmodelle und Medien-Start-ups fördern.

Die Fördervoraussetzungen sollen so ausgestaltet werden, dass die Qualität der journalistischen Arbeit sowie die dafür notwendigen organisatorischen und professionellen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen, wie redaktionelle Unabhängigkeit, Einhaltung ethischer Richtlinien, professionelles Arbeiten und die Erbringung journalistischer Leistungen im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen soll unter Beachtung des Grundsatzes der journalistischen Selbstregulierung eindeutig, transparent und ohne unverhältnismäßigen Aufwand überprüfbar sein.

Zeitungszustellungsförderung

„Der Wohnort darf bei der Verfügbarkeit von qualitätsvollen und sicheren Informationen keine Rolle spielen. Es muss egal sein, ob jemand am Land lebt oder in der Stadt – alle sollen einen Zugang zu Qualitätsjournalismus erhalten. Mit der Zustellförderung garantieren wir Nachrichten an jede Adresse, an jeden Menschen, für alle gleich“, so Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler.

Deshalb schaffen wir eine gezielte Unterstützung für die Zustellung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen. Wir unterstützen dort, wo die meisten Kosten anfallen – bei der letzten Meile der Hauszustellung.

  • Für 2027 und 2028 stellen wir dafür je 22,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Fonds zur Förderung der digitalen Transformation

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, Medienunternehmen bei der digitalen Transformation weiterhin zu unterstützen. Wir werden den Fokus künftig auf klar definierte, zukunftsrelevante Digitalisierungsprojekte legen. Gleichzeitig schärfen wir die Förderkriterien nach. Uns ist wichtig, dass digitale Innovation und journalistische Qualität künftig noch stärker Hand in Hand gehen.

Um die Medienvielfalt weiter auszubauen, werden mit der Senkung der Mindestbemessungsgrundlage auf 100.000 Euro, zukünftig auch kleinere und nichtkommerzielle Medienunternehmen leichter Zugang zu dieser Förderung erhalten.

  • Für 2027 und 2028 stellen wir dafür je 22,5 Millionen Euro zur Verfügung.

10 Millionen für Medienkompetenz und Fördercall „Young Media“

Vermittlung von Medienkompetenz an junge Menschen gelingt bereits in der Schule und durch viele Initiativen im Bereich Medienbildung. Dass Jugendliche auch tatsächlich von qualitätsvollem Journalismus erreicht werden und Vertrauen in journalistische Medien entwickeln, gelingt bisher noch zu selten.

Deshalb setzen wir einen weiteren Schwerpunkt auf den Auf- und Ausbau von Medienkompetenzmaßnahmen und vor allem auf die Förderung innovativer, journalistischer Jugendformate.

Mit dem neuen Fördercall „Young Media“ wollen wir die besten journalistischen Jugendformate unterstützen. Dabei werden Informationsangebote, die spannend, zeitgemäß und digital für eine junge Zielgruppe aufbereitet sind, gesucht.

  • Ab 2027 werden die Mittel für Medienkompetenz von 700.000 Euro auf 10 Millionen Euro erhöht.
  • Davon werden sieben Millionen über den Fördercall „Young Media“ ausgeschüttet.

Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler „Medienkompetenz ist heute eine Schlüsselkompetenz für eine funktionierende Demokratie. Gerade in Zeiten von Desinformation, Fake News und gezielter Manipulation werden solche Angebote immer wichtiger.“

Klubobmann Ernst Gödl: „Wir setzen heute einen wichtigen Schritt für mediale Vielfalt, redaktionelle Unabhängigkeit und für die langfristige Absicherung des österreichischen Qualitätsjournalismus. Das ist die Grundlage für einen resilienten und starken rot-weiß-roten Medienstandort, zu dem wir uns mit dem Medienpaket klar bekennen.“

Nationalratsabgeordnete und Mediensprecherin Henrike Brandstötter: „Autoritäre Regime wie etwa Putins Russland versuchen, Demokratien zu spalten und das Vertrauen in freie Medien und demokratische Institutionen durch gezielte Desinformationskampagnen zu zerstören. Unsere Antwort heißt: mehr Qualitätsjournalismus, mehr Medienkompetenz, mehr Bildung, mehr Innovation und dadurch mehr demokratische Resilienz.“

 FPÖ-Kritik

20.7.2026 via APA / OTS „Was SPÖ-Medienminister Babler als große Reform der Medienförderung verkauft, ist in Wahrheit der Umbau des österreichischen Medienmarkts in Richtung ehemaliger DDR. Der Staat entscheidet, was ‚Qualität‘ ist, der Staat entscheidet, wer die ‚richtige‘ Gesinnung hat, und der Staat entscheidet, wer Geld bekommt. Das ist keine Medienförderung, das ist Gleichschaltung per Förderprogramm“, erklärte heute FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA zur Präsentation des Medienpakets der Bundesregierung.

Über 100 Millionen Euro Steuergeld würden bis 2028 in die Systemmedien gepumpt – mitten in der größten Budgetkrise der Zweiten Republik. „Während die Bürger den Sparkurs der Verlierer-Ampel bezahlen, während Familien nicht mehr wissen, wie sie Miete und Einkauf stemmen sollen, wird der regierungsfromme Blätterwald mit Millionen durchgefüttert. Und die Chuzpe kennt keine Grenzen. Im vorgestellten Medienpaket steht allen Ernstes, Mehrkosten seien ‚nicht zu erwarten‘. Für die Verlierer-Ampel sind 100 Millionen Euro für Hofberichterstattung offenbar ein Gratisvergnügen“, so Hafenecker.

Der Mechanismus dahinter sei so simpel wie perfide. „Förderfähig ist nur, wer ein staatliches Verfahren durchläuft und die von oben verordneten ‚ethischen Richtlinien‘ erfüllt. Übersetzt heißt das: Wer brav die Regierungslinie nachbetet, bekommt den Steuergeldtropf angehängt. Wer kritische Fragen stellt, wer den Mächtigen auf die Finger schaut, wer nicht ins Weltbild der Einheitspartei passt, wird von der Förderung ausgeschlossen und wirtschaftlich ausgehungert. Im Begründungsteil steht auch schon das Zauberwort, mit dem jede Zensur gerechtfertigt wird: ‚Desinformation‘. Desinformation ist im Sprachgebrauch dieser Regierung alles, was ihr nicht passt“, betonte der freiheitliche Mediensprecher.

Dazu passe auch, dass die schwarz-rot-pinke Bundesregierung dem Debanking kritischer Medien weiter tatenlos zusehe. „Während der regierungsfromme Blätterwald mit Steuermillionen gemästet wird, verlieren unabhängige und kritische Medien in diesem Land ihre Bankkonten und der zuständige Minister hebt keinen Finger. Das ist die zweite Zange des Bablerschen Medienpolitkommissariats. Wer auf Linie ist, bekommt den Fördertropf, wer aus der Reihe tanzt, dem wird die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen. Erst das Konto weg, dann die Förderung verwehrt, am Ende die Stimme verstummt. Vielfalt ist dem Genossen Babler erkennbar ein Dorn im Auge – sein Medienpaket redet von ‚Medienvielfalt‘ und meint die Vielfalt von hundert Zeitungen mit einer Meinung”, so Hafenecker.

Das Ergebnis sei absehbar. „Am Ende dieses Wegs steht ein betreutes Informationswesen, in dem die Systemmedien als verlängerte Pressestelle der Regierung funktionieren – zwangsfinanziert vom Bürger über Gebühren und Steuern, kontrolliert vom Minister über den Fördertopf. Das hat mit freier Presse nichts mehr zu tun, das ist ein Propagandaapparat, wie man ihn aus real existierenden sozialistischen Staaten kennt. Dass ausgerechnet ein SPÖ-Minister diesen Umbau vorantreibt, entbehrt nicht einer gewissen historischen Logik“, betonte der FPÖ-Mediensprecher.

Bezeichnend sei auch der Zeitplan „Das neue Zentralsystem geht 2028 in Betrieb – rechtzeitig, damit die gekaufte Jubelberichterstattung zum nächsten Wahlkampf auf Hochtouren läuft. Babler baut sich einen medienpolitischen Selbstbedienungsladen mit eingebauter Wiederwahlgarantie“, so Hafenecker.

Die FPÖ werde diesem Treiben nicht tatenlos zusehen. „Wir werden im Begutachtungsverfahren, im Parlament und mit allen Kontrollinstrumenten lückenlos aufdecken, wer hier auf Kosten der Bürger bedient wird. Österreich braucht keine staatlich gelenkte Einheitspresse, sondern echte Medienfreiheit und mündige Bürger, die sich ihr Bild selbst machen. Die Antwort auf Bablers Gleichschaltungsfantasien kann nur lauten: Schluss mit den Steuermillionen für Systemmedien, Schluss mit der Bevormundung, ein gesetzlicher Schutz vor politisch motiviertem Debanking und Rückgabe der Informationsfreiheit an die Österreicher“, sagte Hafenecker.

Grüne Kritik

20.7.2026 via APA / OTS „Nach eineinhalb Jahren Ankündigungen legt Medienminister Andreas Babler endlich erste medienpolitische Pläne vor. Doch was heute präsentiert wurde, kommt nicht nur viel zu spät, sondern bleibt auch weit hinter dem zurück, was Österreichs Medien in der aktuellen Krise brauchen. Eine umfassende Reform wird wieder nur angekündigt und soll frühestens 2028 kommen, wenn überhaupt“, kritisiert die stv. Klubobfrau und Mediensprecherin der Grünen, Sigi Maurer.

Besonders unverständlich sei, dass Regionalmedien bei der geplanten Zustellförderung offenbar leer ausgehen sollen. “Für viele Menschen sind Regionalmedien die wichtigste Informationsquelle. Sie berichten über das, was vor der eigenen Haustür passiert: über Schulen, Vereine, Betriebe und das Leben in den Gemeinden. Wer Medienvielfalt ernst nimmt, darf genau diese Medien nicht ausschließen”, so Maurer. Gerade Regionalmedien stünden seit Jahren unter enormem wirtschaftlichem Druck. Steigende Zustell-, Personal- und Produktionskosten sowie die anhaltende Verschiebung von Werbeeinnahmen zu internationalen Digitalkonzernen setzten den heimischen Medien massiv zu.

Auch insgesamt bleibe das Paket deutlich hinter den Erfordernissen zurück, wie Maurer ausführt: “Von den groß angekündigten 30 Millionen für die Medienkompetenz junger Menschen bleibt nur ein Drittel übrig. Ein paar punktuelle Maßnahmen bei Digitalisierung, Jugendförderung und Zustellung werden die strukturellen Probleme der Branche nicht lösen. Die heimischen Medien brauchen eine langfristige, verlässliche und umfassende Medienpolitik statt eines Pakets, das nach eineinhalb Jahren Streit offenbar ein absoluter Minimalkompromiss ist.”

Maurer fordert die Bundesregierung abschließend auf, das Medienpaket grundlegend nachzubessern: „Statt einer gemeinsamen medienpolitischen Strategie erleben wir monatelange Verzögerungen und am Ende einen faulen Kompromiss, bei dem niemand die tatsächlichen Probleme der Branche löst. Leidtragende sind einmal mehr die heimischen Medien und am Ende auch die Demokratie. Österreich braucht keine Stückwerk-Politik, sondern eine klare, langfristige Strategie für Qualitätsjournalismus, Medienvielfalt und Medienkompetenz. Davon ist dieses Paket leider meilenweit entfernt.“

VÖZ Verband Österreichischer Zeitungen

20.7.2026 via APA / OTS – Erfreut reagiert der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) auf das heute präsentierte Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Medienförderung. „Angesichts der äußerst herausfordernden Lage auf dem österreichischen Medienmarkt ist es wichtig und richtig, dass für Medienhäuser verlegerischer Herkunft nun bessere Planungssicherheit gegeben ist“, sagt der neue Präsident des VÖZ, „Die Presse“-Geschäftsführer Rainer Nowak. „Es ist also gut, dass die bereits im Regierungsprogramm festgeschriebenen Medienfördermaßnahmen nun in die Umsetzung gelangen. Unser Dank gilt den Experten und politisch Beteiligten, allen voran den Spezialisten des Medienministers und dem früheren VÖZ-Präsidenten Maximilian Dasch.“

Die Zustellförderung sei ein entscheidendes Instrument, um die Medieninfrastruktur in vielen Regionen des Landes aufrechtzuerhalten. „Die Zustellungswege insbesondere in entlegenere Regionen werden immer kostenintensiver zu bedienen. Wenn die Zustellförderung dazu beiträgt, dass weiterhin alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen mit qualitätsvollem Journalismus versorgt werden können, ist das nicht zuletzt auch demokratiepolitisch relevant“, so der VÖZ-Präsident. „Das hilft uns im laufenden Prozess der Transformation vom teuren Papier in die digitale Abo-Welt, die wir gerade alle erschaffen.“

Neben der Absicherung der bestehenden Medieninfrastruktur sei es aber auch erforderlich, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und abzusichern, wie VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger betont. „Wir stehen einer Übermacht der Big-Tech-Unternehmen gegenüber, die den heimischen Medienstandort unter großen Druck bringt. Vor diesem Hintergrund ist der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation essenziell, um private Medienhäuser dabei zu unterstützen, digitale Reichweiten aufzubauen und digitale Aboangebote zu stärken. Dass dieser nun verlängert wird, ist ein wichtiger Schritt der Bundesregierung, nicht zuletzt zur Sicherung von Arbeitsplätzen“, so Grünberger.

Auch die Aufstockung der finanziellen Mittel für die Stärkung und Förderung der Medienkompetenz junger Menschen wird vonseiten des Verlegerverbands ausdrücklich begrüßt. „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch die nächsten Generationen medienfit zu machen. Der Schwerpunkt auf Förderung der Medienkompetenz ist hierfür ein wichtiger Impuls“, betont VÖZ-Geschäftsführer Grünberger. „Aus unserer Sicht wesentlich ist jedoch, dass mit diesen Mitteln insbesondere bereits etablierte und pädagogisch fundierte Programme gestärkt werden.“

UPDATE 27.8.2026 VÖZ via APA / OTS – Verlegerverband reagiert auf unsachliche Stimmungsmache gegen wichtiges Gesetzesvorhaben und stellt unzutreffende Behauptungen richtig

Mit der Förderung abonnierter gedruckter Zeitungen setzt die Bundesregierung eine wesentliche Maßnahme zur nachhaltigen Absicherung der heimischen Zeitungsbranche um, wie der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ausdrücklich festhält. „Dieses Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das bereits im Regierungsprogramm verankert wurde, ist entscheidend für den Fortbestand gedruckter Zeitungen und damit für die Absicherung der Medienvielfalt in Österreich“, sagt VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.

„Es ist ein demokratiepolitischer Auftrag, alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen mit qualitätsvollem Journalismus und verlässlichen, redaktionell erarbeiteten Informationen zu versorgen. Gerade für ältere und weniger digital affine Menschen bleibt die gedruckte Zeitung dabei von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig ist professioneller Journalismus ein unverzichtbares Gegengewicht zu Desinformation und Fake News in sozialen Medien.“

Diese Versorgung steht aktuell unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, da die Zustellung insbesondere in entlegene Regionen immer kostenintensiver wird. Allein zwischen 2021 und 2025 sind die Kosten für die Zustellung abonnierter Kauftageszeitungen um knapp die Hälfte gestiegen. „Wird hier nicht aktiv gegengesteuert, drohen ein schrittweiser Rückzug aus der Versorgung insbesondere ländlicher Gebiete, eine Verschlechterung der Servicequalität und in weiterer Folge ein Rückgang der Abonnements. Damit würden wichtige Erlösquellen wegbrechen, die wesentlich dazu beitragen, die Redaktionen unserer Mitgliedsmedien unabhängig vom Big-Tech-dominierten Werbemarkt zu finanzieren“, so Grünberger.

Kritik übt der VÖZ an sachlich unrichtigen Behauptungen zum Gesetzesvorhaben im laufenden Begutachtungsprozess, wie sie etwa aus dem Umfeld von Verlagen unentgeltlich verteilter Zeitungen geäußert werden. Grünberger: „Dabei handelt es sich um eine höchst unsachliche Stimmungsmache, die einer genaueren Betrachtung der Tatsachen nicht standhält. Der Vorwurf, das Zeitungs-Zustellungs-Förderungs-Gesetz sei verfassungswidrig, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“

Die geplante Zustellförderung richtet sich explizit an jene Medienunternehmen, die bestellte Zeitungen im Rahmen eines Abonnements zustellen und damit ein konkretes Leistungsversprechen gegenüber ihren Abonnentinnen und Abonnenten zu erfüllen haben. Dem steht das grundlegend unterschiedliche Geschäftsmodell von Gratismedien gegenüber, die flächendeckend ohne Bestellung und ohne Vertragsverhältnis mit den Empfängerinnen und Empfängern verteilt werden.

„Regionale Gratiswochen- und Gratistageszeitungen verfügen über zahlreiche kostengünstigere Alternativen für die Zustellung und sind nicht wie abonnierte Tageszeitungen darauf angewiesen, die kostenintensive Früh-Hauszustellung sicherzustellen. Man kann wesentlich Ungleiches nicht gleich behandeln, nur weil es auf den ersten Blick so erscheinen mag“, betont VÖZ-Geschäftsführer Grünberger abschließend.

Stellungnahme der BWB Bundeswettbewerbsbehörde

21.8.2026 – Betreff: do GZ: 2026-0.602.342; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz – ZZF-G erlassen sowie das KommAustria-Gesetz geändert wird; Stellungnahme der BWB
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme und macht hiermit von dieser Möglichkeit innerhalb offener Frist Gebrauch; aufforderungsgemäß wird die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates direkt zur Kenntnis gebracht.
Zunächst ist anzumerken, dass der unmittelbare Zuständigkeits- und Wirkungsbereich der BWB – Vollzug und Durchsetzung nationalen wie europäischen Wettbewerbsrechts – durch den vor liegenden Entwurf zwar nicht unmittelbar berührt ist. Dennoch existieren gewisse Überschneidungen zwischen den mit dem Entwurf verfolgten Anliegen sowie – innerhalb der Zuständigkeit der BWB – den in der Medienfusionskontrolle verankerten Zielsetzungen (siehe insb § 8 und § 13 KartG, welche zuletzt im Lichte der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2024/1083 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) durch BGBl. I Nr. 20/2026 angepasst wurden). Dies betrifft das Globalziel der Erhaltung der Medienvielfalt, welches durch die Sicherstellung der Verfügbarkeit verschiedenartiger Inhalte bzw Informationen unterstützt wird.

Die BWB begrüßt daher grundsätzlich das Ziel, durch Zuschüsse zu den Zustellkosten, einen Beitrag zu einer Absicherung der Verbreitung bestimmter Printmedien zu leisten. Gemäß § 1 des Entwurfs und den zugehörigen Erläuterungen liegt der Fokus auf der Förderung der Verbreitung aktueller (daher die Einschränkung auf Tages- und Wochenzeitungen) an ein österreichisches Publikum gerichteter Berichterstattung als Universalmedium unter Berücksichtigung qualitativerKriterien gemäß QJF-G.
Diese zunächst auch im Sinne des Gebots der Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Förderungen offen formulierte Zielbestimmung erfährt allerdings in der Folge eine wesentliche Einschränkung, indem die Förderbarkeit an die abonnierte gedruckte Auflage eines Mediums gekoppelt wird. Dadurch kommt es de-facto zu einem Ausschluss von Medien, deren Geschäftsmodell in der Verbreitung von Gratiszeitungen liegt, welche ebenso wie Kaufzeitungen als periodisch erscheinende Tages-/Wochenzeitungen in gedruckter Form im gesamten Bundesgebietexistieren.
Die Kosten der Zustellung sind gerade für Gratiszeitungen ein wesentlicher Teil der mit der Geschäftstätigkeit zwingend verbundenen operativen Kosten, wobei die Kosten der Zustellung – insbesondere im ländlichen Raum – für alle Printmedien hoch sind. Dabei ist nicht zu übersehen, dass Gratismedien, so sie die inhaltlich-qualitativen Anforderungen wie sie in § 3 des Entwurfs zum Ausdruck kommen, ebenso wie Kaufzeitungen einen wichtigen Beitrag zur Medienpluralität und Meinungsvielfalt leisten. Wiederum besonders im ländlichen Raum kommt gerade Gratiszeitungen eine wichtige Rolle zu, dem Entstehen von Nachrichtenwüsten entgegenzuwirken, indem dort ohne Leserentgelt und damit niedrigschwellig Informationen über regionales und lokales Geschehen verbreitet werden.
Aus wettbewerblicher Perspektive ist zudem auf die Überschneidungen zwischen Kauf- und Gratismedien sowohl in Bezug auf die Lesermärkte als auch im Wettbewerb um Werbekunden hin zuweisen. Ein einseitig ausgestaltetes Fördersystem, welches nur ein bestimmtes Geschäftsmodell berücksichtigt, könnte hier wettbewerbsverzerrende Effekte hervorrufen, welche sich in weiterer Folge negativ auf die Medienvielfalt bzw Verfügbarkeit konkurrierender Medien auswirken.
Vor diesem Hintergrund regt die BWB im Sinne des neutral formulierten § 1 des Entwurfs an, den durch das Abonnementerfordernis bewirkten faktischen Ausschluss von Gratismedien zu überdenken und auch deren grundsätzliche Förderbarkeit bei Erfüllung der sonstigen inhaltli chen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Die BWB ersucht um entsprechende Berücksichtigung ihrer Stellungnahme und steht für Rück
fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung.