Werbung der Öffentlichen Hand! Wozu eigentlich?

50 Mrd Geld

15. April 2025 – (Pressemitteilung der RTR Medien und KommAustria) – 1.463 öffentliche Rechtsträger haben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) für das zweite Halbjahr 2024 Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen in Medien oder Förderleistungen für Medieninhaber mit einem Gesamtvolumen von knapp 307,5 Millionen Euro (EUR 307.471.870) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen davon knapp 221,4 Millionen Euro (EUR 221.383.565). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf 79.134 Werbemaßnahmen und Förderungen. 5.337 Rechtsträger fielen im zweiten Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.874 davon meldeten keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024 hervor.

Die umfangreichen Daten für das erste und zweite Halbjahr 2024 sind seit dem 15. April 2025, 10:00 Uhr unter data.rtr.at auf der Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können. Vorangegangene Meldezeiträume können unter rtr.at Rubrik „Medien, Datenbekanntgabe – bis 2023“ eingesehen werden.

SIEHE AUCH: Regierungspropaganda 1. Halbjahr 2024 und 1. Halbjahr 2025

Nach einer Novelle des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche Rechtsträger seit dem Jahr 2024 ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber halbjährlich, statt zuvor vierteljährlich zu melden. Bei zusätzlicher Berücksichtigung der im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichten Daten für das erste Halbjahr 2024, ist nun erstmals eine Ganzjahresauswertung unter den Vorzeichen der neuen gesetzlichen Regelungen möglich. Anders als zuvor, sind die Aufwendungen seit 2024 ab dem ersten Euro bekanntzugeben. Damit wurde eine sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Auch Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln und Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr erscheinen, gehören nun zu den meldepflichtigen Kommunikationsmaßnahmen. Die Erfassung und Veröffentlichung der Medientransparenzdaten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des Gesetzes im Jahr 2012 der KommAustria.

Neu ist seit 2024 auch eine erweiterte Visualisierung der gemeldeten Daten in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken sowie eine Veranschaulichung von geschalteten Werbe-Sujets von Rechtsträgern, die für derartige Maßnahmen im jeweiligen Halbjahr insgesamt mehr als 10.000 Euro ausgegeben haben. So kann unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at beispielsweise dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat oder welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Außerdem wurden für das zweite Halbjahr 2024 nun 39.144 Werbe-Sujets, also beispielsweise Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots, in die Datenbank der KommAustria aufgenommen.

Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter medientransparenz.at.

Über KommAustria und RTR

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at

ethos.at hat gecheckt, wie viel folgende Organisationen im Gesamtjahr 2024 Angaben in Euro an Werbung in allen Medien ausgegeben haben. Nicht eingerechnet sind eigene Medien, die u.a. Wiener Linien oder die Wirtschaftskammer (wöchentlich!) produzieren.

Wiener Linien GmbH 2,85 Mio

Salzburger Linien Verkersbetriebe GmbH 102.000

Holding Graz 2,68 Mio

Wirtschaftskammer Österrreich 5,1 Mio

Wirtschaftskammern aller 9 Länder gemeinsam 14,3 Mio

Der Gesamtapparat der Wirtschaftskammern steht damit unter den Big Spendern der „öffentlichen Hände“, die aus dem Vollen schöpfen um die eigenen Leistungen ins Rampenlicht zu stellen, an dritter Stelle, hinter der Bundesregierung. Alle Landesregierungen zusammen nehmen in dieser Zweifelhaften Erfolgsmeldung den ersten Platz ein, wobei Wien allein mehr ausgibt, als alle anderen Bundesländer zusammengenommen.

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Bedenkliche WK2 Gedenken anno 2025

Maria Sacharova

5. April 2025 – (Mitteilung der Russischen Botschaft Wien / Посольство России в Австрии) + Stellungnahme von Maria Sacharowa (Leiterin der Abteilung für Information und Presse des Außenministeriums der Russischen Föderation)

Das deutsche Außenministerium, das nach wie vor von der revanchistischen und neonazistischen Annalena Baerbock geleitet wird, die es sich zudem erlaubt, für das Amt der Vorsitzenden der UN-Generalversammlung im Jahr des 80. Jahrestages des Sieges zu kandidieren, hat empfohlen, offizielle Vertreter von Russland und Belarus nicht zu den Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs einzuladen.

Das ist an sich nichts Neues. Die folgende Anweisung jedoch stellt eindeutig eine Neuerung dar.

Nach Angaben der „Berliner Zeitung“ (.4.4.2025), der ein internes Dokument des deutschen Auswärtigen Amtes vorliegt, wird Russen und Belarussen nicht nur die Teilnahme, sondern sogar die Anwesenheit bei den Feierlichkeiten untersagt. Mehr noch, sie sollen dann gewaltsam weggeschickt werden. Journalistenzitieren das Dokument mit folgendem Wortlaut: „…Keine Einladung an russische und belarussische Vertreter zu Gedenken von Bund, Ländern und Kommunen. Sollten Vertreter von Russland oder Belarus bei Veranstaltungen im Inland unangekündigt erscheinen, können Einrichtungen in eigenem Ermessen und mit Augenmaß von ihrem Hausrecht Gebrauch machen“.

Allein die Tatsache, dass ideologische Erben und direkte Nachkommen der Hitler-Henker heute Russen von Gedenkveranstaltungen zur Feier des Sieges „wegschicken“ wollen, ist bereits eine ungeheure Beleidigung. Doch selbst hier sind Baerbock und ihr Einsatzkommando nicht originell, sondern übernehmen nahezu wortwörtlich die Praxis ihrer Vorgänger. Wollen wir daran erinnern:

Am 21. September 1939, genau drei Wochen nach Beginn des Zweiten Weltkriegs, unterzeichnete der Gestapo-Chef Reinhard Heydrich eine Anordnung zur Errichtung von Ghettos im Westen Polens: „Als erste Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden vom Lande in die größeren Städte“. Die Deutschen wollten unerwünschte Juden aus ihrem Territorium entfernen und Orte für deren konzentriertes Zusammenleben schaffen. Das „Endziel“, über das Heydrich schrieb, wurde damals noch nicht offen ausgesprochen. Bis zur Wannseekonferenz, die die Wege und Methoden der „Endlösung der Judenfrage“ konkret definierte, vergingen noch drei Jahre.

Die Einsatzgruppen der Polizei und ihrer Kollaborateure begannen, wie übrigens auch in den Dokumenten von Heydrich und Baerbock vorgesehen, mit der „Abschiebung“ von Zivilisten nach ethnisch-nationalen Kriterien.

Zwischen 1939 und 1944 errichteten die Deutschen über 1300 Ghettos auf dem gesamten vom Dritten Reich kontrollierten Gebiet, auch in den besetzten Ländern. Die Ghettos dienten für die Deutschen als „vorübergehende Aufenthaltsorte“ für Juden, das Endziel war ihre Vernichtung in Konzentrationslagern.

Im Jahr des 80. Jahrestages des Sieges beleben Annalena Baerbock und ihr Apparat weiterhin die von den Naziseingeführten unmenschlichen Praktiken wieder. Wenn deutsche Sicherheitskräfte tatsächlich Russen, Belarussen, ehemalige Sowjetbürger, darunter auch Juden, der Feierlichkeiten verweisensollten, dann kann man dies nur als Wiederbelebung des Nazismus bezeichnen. Ein „Triumph des Willens“ von Baerbock.

Update 18. April 2025 – Wien. „Zum 80. Jahrestag der Befreiung Wiens von den Nazis fand am 13. April 2025 am Heldendenkmal der Roten Armee am Schwarzenbergplatz in Wien eine Kranzniederlegung statt. An dieser nahmen neben dem russischen Botschafter Dmitrij Ljubinskij auch zahlreiche Botschafter der ehemaligen Sowjetrepubliken teil. Die österreichische Regierung schickte keinen offiziellen Vertreter, um der Befreiung Wiens vom Nationalsozialismus gemeinsam zu gedenken“, berichtet report24 (18.4.2025)

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Volksbegehren im Visier der Antidemokraten

SN Volksbegehren 2025 04 01

+ SN: „Begehren gegen das Begehren“

+ ORF: „Begehrenswert

UPDATE 7. April 2025 – ERGEBNISSE (Mitteilung des BMI via APA OTS, 7.4.2025) – Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.330.682.

Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 102.160 + Zahl der Eintragungen: 17.208

Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 119.368

Volksbegehren „Autovolksbegehren: Kosten runter!“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 45.857 + Zahl der Eintragungen: 12.344

Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 58.201

Volksbegehren „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 15.638 + Zahl der Eintragungen: 17.547

Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 33.185

1. April 2025 – Schon im August 2023 hat die „Krone“, die jährlich neben Millionen an öffentlichen Werbemitteln auch noch Millionenbeträge an staatlichen Subventionen abkassiert, ausgerechnet Betreiber von Volksbegehren als „Abkassierer“ diffamiert. Anlässlich der aktuellen Eintragungswoche haben die „Salzburger Nachrichten“ (1.4.2025) alle Fehlurteile dieses Artikels übernommen, basierend auf den Ausführungen des „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung“, das von dem niederösterreichischen Gemeindebediensteten Manuel Plöchl ausgeht. Da bräuchte man nicht lange zu recherchieren, um zu ergründen, in wessen Partei-Interesse dieser Gemeindebeamte aktiv wurde. Aber solche Recherchen hat die SN-Redakteurin Maria Zimmermann nicht durchgeführt.

 

Der SN-Leser erfährt, dass der „Staat eine Kostenerstattung in fünffacher Höhe dessen, was für die Anmeldung ausgegeben wurde“ ausbezahlt. Was der Leser nicht erfährt:

die Gebühren für die Einreichung werden nicht refundiert, wenn das Volksbegehren die Grenze von 100.000 Unterschriften nicht erreicht. Dass es bei dieser läppischen Summe um „Bereicherung“ bzw ein „lukratives Geschäft“ gehe, wie die Redakteurin in ihrem Kommentar anmerkt, ist angesichts von 250 Millionen Euro an jährlicher (!) Parteienförderungen, die allein die Parteien in Landes- und Bundesparlamenten einstreifen, nicht nur eine Verhöhnung, sondern auch eine Falschmeldung.

Falsch ist diese Behauptung, weil unterschlagen wird, welchen Aufwand die basisdemokratische Überzeugungsarbeit für 100.000 Unterschriften verursacht; dafür müssen die Einbringer tausende Stunden aufbringen. Eine Qualitätszeitung könnte sich mal im Call-Center der eigenen Abo-Abteilung erkundigen, wie viele Anrufe für 100.000 Abschlüsse erforderlich sind, und was das vergleichsweise kostet. Der angebliche „Reingewinn von mehr als 13.600 Euro pro Volksbegehren“ ist somit nicht nur falsch, sondern auch eine Blamage für jede Zeitung, deren Redakteurinnen den banalen Begriff „Reingewinn“ nicht richtig verstehen!

Beispielsweise war das Volksbegehren „Impfpflicht striktes NEIN“ (269.391 UE) ein voller Erfolg, „Impfpflicht notfalls JA (65.729 UE)“ ein Flop. Der Einbringer, „Volksbegehren-Profi“ Anatolij Volk, hat mit dieser Gegenüberstellung besser als jede Meinungsumfrage ein klares Ergebnis erzielt – eine reife demokratische Leistung von A. Volk für das Volk und auf seine Kosten, was das erfolglose Volksbegehren betrifft.

Dagegen muss bezweifelt werden, dass auch nur ein Promille der Parteienförderung im Interesse des Volkes ausgegeben wird. Im Gegenteil, die Vertreter der Altparteien beschweren sich regelmäßig darüber, dass ihnen im Parlament die Mittel fehlen, um qualitative Gesetze einzubringen!! Ein Qualitätsmedium sollte der Frage nachgehen, warum die Repräsentanten des Volkes das objektive Untersuchungsergebnis der beiden Begehren von Anatolij Volk (und weiterer Anti-Impfbegehren u.a. von Robert Marschall) einfach ignorieren und dazu noch weitere 108.000 Stellungnahmen auf parlament.gv.at gegen das Impfpflichtgesetz, um dieses gegen jede Vernunft, aber offenbar im Interesse der Regierung im Parlament durch zu boxen.

Nur eine Aussage des SN-Artikels „Begehren gegen das Begehren“ stimmt: die Anzahl der Volksbegehren ist „inflationär“ gestiegen. Im Vergleich zu früheren Jahrzehnten, ja, aber angesichts der Tatsache, dass ein Volksbegehren das einzige Mittel ist, mit dem ein „einfacher Bürger“ dieses Landes seine „Repräsentanten“ zum Handeln „zwingen“ kann, während bei normalen Gesetzen die Interessen des Volks weitgehend (oder – Vorsicht Verschwörungstheorie – prinzipiell) ignoriert werden, ist die Anzahl der Volksbegehren immer noch sehr niedrig. Auch im direkten Vergleich mit der Schweiz!

Die Diktion „die gesenkten Hürden“ hätten zu einer „Inflation der Volksbegehren“ geführt ist jedoch Ausdruck

1. einer antidemokratischen Grundhaltung (Implikation: Bürger, die allen ernstes die Mittel, die ihnen die Demokratie in die Hand gibt, nutzen, sollen behindert werden; in ihrem Kommentar schreibt die Redakteurin sogar über die „massive Schwächung eines der wenigen direkt-demokratischen Hebel“),

2. einer weiteren falschen Tatsachenbehauptung, denn in Wahrheit hat die ID-Austria zu größeren Hürden geführt als die einfache Handy-Sigtnatur, die jedoch am 4.12.2023 abgeschafft wurde – ein Detail, das der angeblichen Qualitätszeitung SN offenbar nicht bekannt ist.

Während SN fast eine Seite über das „Begehren gegen Begehren“ berichtet, kommen zwei weitere aktuelle Volksbegehren lediglich in einem Nebensatz vor: „ein Autovolksbgehren (‚Kosten runter!‘) und eines gegen die ORF-Haushaltsabgabe.“ Vorsicht Volksbegehren-Verschwörung: wieder einmal war ein „Volksbegehren-Profi“ am Werk: Robert Marschall, der exakte Wortlaut: „ORF-Haushaltsabgabe NEIN … Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine – ab 1 .1.2024 angedachte – ORF-Haushaltsabgabe ab! Haushalte sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haushaltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.“

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Eine kritische journalistische Auseinandersetzung mit Steuerverschwendung sollte bei den Einsparungspotenzialen des ORF beginnen und über die Parteienförderung (auch dagegen hat Robert Marschall vor einem Jahr ein Volksbegehren eingebracht – eines von vier, mit denen er 2024 gescheitert ist. Ein „Reingewinn“ von minus 13.600 Euro!) bis zur Presseförderung führen, insbesondere zur „Qualitätsjournalismusförderung“ und die Förderungen für „digitale Transformation“. Keine einzige Zeitung unseres Landes hat je darüber berichtet. So geht Gleichschaltung! Eines der letzten Reviere des investigativen, garantiert unabhängigen und unbestechlichen Journalismus finden die Österreicher auf ethos.at.

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