Unser Heer verletzt Neutralität

Für NEUtralität immer

9. September 2024 – „Unser Heer“ alias Bundesministerium für Landesverteidigung, informierte die Öffentlickeit am 12.8.2024 via APA / OTS ganz ungeniert über laufende Verfassungsbrüche, insbesondere die Verletzung des Neutralitätsgesetzes:

US-Militärtransite: Konvois durchqueren Österreich

Vorbereitung auf internationale NATO-Übung „Saber Junction“ in Deutschland

Wien (OTS) – Von 13. bis 23. August 2024 erfolgen Transite der US-Streitkräfte durch Österreich. Grund dafür ist die „Saber Junction“ – eine internationale Übung in Deutschland, an der mehrere Armeen teilnehmen; Die NATO-Übung „Saber Junction“ – geleitet von der US Army Europe and Africa – findet jährlich statt. Daran nehmen NATO-Länder sowie Partnerländer – darunter Albanien, Belgien, Georgien und Rumänien – teil. Österreich ist nicht beteiligt.

Im genannten Zeitraum durchqueren ca. 300 Fahrzeuge Österreich. Die Einreise der ersten Fahrzeuge wird über den Grenzübergang Thörl-Maglern (Kärnten) passieren. Die Ausreise nach Deutschland erfolgt über den Grenzübergang Suben (Oberösterreich). Seit dem 29. Juli finden bereits vorbereitende Verlegungen in kleinerem Ausmaß statt. Gegen mögliche Verkehrsbehinderungen werden Maßnahmen getroffen.

Das Bundesheer unterstützt den Transit im Bereich des Transportmanagements. Durch die Unterstützung des Transits generiert das Bundesheer einen Mehrwert in den Bereichen der logistischen Aus-, Fort- und Weiterbildung und nutzt die Gelegenheit für ein „On the Job Training“ des österreichischen „National Movement and Coordination Center“ und involvierter Truppenteile. Der Ausbildungs- und Erfahrungsgewinn ist vor allem für einen Einsatz und für die Zusammenarbeit im multinationalen Verbund im Rahmen von Auslandseinsätzen von hohem Wert. Die dem Bundesheer im Zusammenhang mit dem Transit entstehenden Kosten werden von den ausländischen Truppen refundiert.

Transits von Angehörigen anderer Streitkräfte durch österreichisches Hoheitsgebiet werden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Basis des Truppenaufenthaltsgesetzes 2001 nach gestelltem Antrag geprüft und im Einklang mit der militärischen Neutralität gestattet. Gemäß der oben zitierten gesetzlichen Grundlage können jedoch konkrete Auflagen durch das BMLV erteilt werden. Zudem erfolgt im Falle einer erteilten Genehmigung auch die Koordinierung mit dem Bundesministerium für Inneres.

(Ende OTS „Unser Heer“)

In Österreich als DDR 4.0 fällt offenbar niemandem in der Presseabteilung des Bundesheeres auf, dass die Einleitung „Transite der US-Streitkräfte durch Österreich“ und „Österreich ist nicht beteiligt“ einen eklatanten Widerspruch enthalten. Tausende Genehmigungen ohne zu hinterfragen, ob die Transporte Kriegszwecken dienen und ob sie damit unsere Neutralität verletzen – das also ist „keine Beteiligung“. Auf der Webseite https://www.stimmenfuerneutralitaet.at/artikel/ ist unter dem Titel „Österreich lässt tausende NATO-Militärtransporte über sein Territorium zu“ folgender Kommentar zu lesen:

„Im Jahr 2023 erfolgten 4.584 ausländische Militärtransporte durch Österreich sowie 6.245 Überflüge ausländischer Militärflugzeuge durch den österreichischen Luftraum. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hervor. Es handelt sich somit um nicht weniger als zwölf Militärtransporte und 17 Überflüge pro Tag.

Bei den Transporten bedeuteten die aktuellen Zahlen zudem gegenüber dem Jahr 2022 ein Plus von 84. Die meisten Militärtransporte über österreichisches Staatsgebiet entfallen auf die USA (1.017), dahinter folgen Deutschland (980) und Slowenien (593). Die Überflüge sind im Vergleich minimal zurückgegangen (minus fünf), allerdings waren gleich 19 davon nicht genehmigt, also schlichtweg illegal.

Transporte und Überflüge geschahen aus zweierlei Gründen: Einerseits zur Verlegung von NATO-Kontingenten zu Manöverzwecken sowie zum Aufmarsch in östlichen Grenzstaaten. Andererseits ging es um den Transit von Panzern, Waffen, Munition und anderen Rüstungsgütern, die seitens der NATO für den Kriegseinsatz durch die ukrainische Armee bestimmt sind.

Während Tanner und Außenminister Schallenberg (ÖVP) nichts dabei finden, die SPÖ schweigt, handelt es sich um eine geradezu skandalöse Praxis der österreichischen Bundesregierung, die der verfassungsmäßigen Neutralität Österreichs schweren Schaden zufügt.

Truppen- und Waffentransporte der NATO, um an der Grenze zur Ukraine, zu Weißrussland und Russland zu provozieren und potenziell zu eskalieren, stehen nicht im Interesse des Friedens. Luftraumverletzungen, erst recht mit Militärmaschinen, sind eindeutig zu unterbinden. Offensichtlich haben ÖVP und Grüne die staatliche Souveränität der Republik Österreich aufgegeben und einen stillen NATO-Anschluss vollzogen.“

Update 24. 11.2024 – Ao.Univ.Prof.i.R. Dr. Michael Geistlinger hat am 23. Mai 2024 ein 99-seitiges Gutachten verfasst und kürzlich freigegeben. Der Titel lautet: «Die Beteiligung Österreichs an der European Sky Shield Initiative (ESSI) und die immerwährende Neutralität Österreichs». In seiner Beurteilung bezieht er viele Stellungnahmen und völkerrechtlich relevante Organisationen mit ein. Die Bürgerinitiative NFÖ hat das Gutachten publiziert.

Update 20.9.2025 Österreichische Neutralität als Schild gegen die Kriegstreiberei der westlichen Eliten. Ein Essay von Wilhelm Langthaler

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RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus

RTR Qualitätsjournalismus

Verfassungswidrige Förderpraxis der Bundesregierung und ihrer Behörden

28. August 2024 (Updates 29.8.24, 13:30) – Die „RTR Medien und KommAustria“, eigentlich zuständig für die Kontrolle von Rundfunk und Telekom, ist gleichzeitig die Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die Zuteilung und Ausschüttung von Subventionen übernimmt. In jeder entwickelten Demokratie dieser Welt wäre so eine Praxis aufgrund von Unvereinbarkeitsprinzipien unmöglich. Aber Österreich ist anders. Hier erfindet die Regierung – zur Gleichschaltung der Massenmedien – immer wieder neue Fördertöpfe! Nun die Förderung „Qualitätsjournalismus“.

Mehr noch als die Förderschiene „Digitale Transformation“ (als ob die Medien 30 Jahre nach Erfindung des Internets noch nicht digital transformiert wären!) ist diese Förderschiene eine Verhöhnung der Pressefreiheit. Sie ist geradezu die Wiedereinführung der Zensur – nicht durch Verbotsmechanismen, sondern durch Belohnungsmechanismen. Das bedeutet: Die Behörde beurteilt im Nachhinein, welche „Leistungen“ der Massenmedien „Qualitätsjournalismus“ entsprochen haben und verteilt dem entsprechende Belohnungen!

SIEHE AUCH: Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien

Zur scheinbaren Objektivierung des Verfahrens gibt es mehrere Belohnungs-Kategorien: Inahltsvielfaltsförderung, Journalismusförderung, Verteilung von Schülerabos (vorbei an allen gesetzlichen Regelungen für Lehrbücher), Ausbildung von Nachwuchs, Presseclubs, Einrichtungen der Aus- und Fortbildung.

Zur Ausschüttung kommen nun die Belohnungen für 2023, während für 2022 in der ersten Jahreshälfte (nach Verzögerungen aufgrund von EU-Einwendungen) ausbezahlt wurde. Laut Verfassung gilt: „Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessionssystem beschränkt werden.“ (StGG Artikel 13) Und: „Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang zur zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.“ (EMRK Ariktel 10 Absatz 1)

Es ist offensichtlich dass die Förderpraxis der Bundesregierung verfassungswidrig ist! Die von RTR ausgeschütteten Förderungen (egal ob unter dem Titel „Qualitätsjournalismus“ oder „Digitiale Transformation“) sind eindeutig „Konzessionssysteme“, die durch massive Bevorzugung einzelner Medien zur direkten Benachteiligung andere Medien führen! Außerdem handelt es sich offensichtlich um „Eingriffe öffentlicher Behörden“ – wie immer diese auch im Sinne der „Meinungsvielfalt“ schöngeredet werden, das Ergebnis ist eindeutig: verfassungswidrige Benachteiligung kleiner Medien und die übermäßige Bevorzugung staatsnaher Massenmedien! Einmalig und einzigartig: Förderungen sind normaler Weise eine Vorfinanzierung für kommerziell nicht gesicherte oder technisch innovative Projekte. Hier wird nachträglich beurteilt, ob Kriterien des „Qualitätsjournalismus“ erfüllt wurden. So produziert man regierungshörige Medien, das ist: Zensur.

Nur ein Beispiel der regressiven Zensur 2022 + 2023, die Ausschüttungen für die wichtigste „Qualitätszeitung“ unseres Landes: Kronenzeitung 423.795 + 1.833.810,63 + 5014,43 (für Schüerabos) + 50.000 (Nachwuchsjournalismus) + 404.108,77 (Inhaltsvielfalt !!) + 1.821.656,26 + 31771,35 (Schülerabos) = 4.146.361,44 (in Worten: 4,1 Millionen) Euro.

Kommentar zum QJF-G

Schon in Abschnitt 1 § 2. wird die Diskriminierung hunderter kritischer Kleinmedien festgeschrieben. Förderwürdig sind demnach Medien mit hauptberuflich tätigen Journalisten, welche nach dem Kollektivvertrag entlohnt werden, oder Online-Medien, die im Durchschnitt zumindest 150.000 Unique User pro Monat nachweisen können.

Laut finanz.at wird über die schon lange bestehende Pressseförderung ein Betrag von 8,7 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Förderungen aus „Digitaler Transformation“ und nun aus OJF-G (siehe §3) übertreffen jeweils ein Vielfaches dieser Beträge und sind mit „Sicherung der Medienvielfalt“ oder gar „Qualitätsförderung“ nicht begründbar. Die Intention des Gesetzes wird spätestens mit dem § 23 klar: § 23. „Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.“ Der Bundeskanzler höchst persönlich, nicht etwa das Bundeskanzleramt oder die im BKA angesiedelte „Medienministerin“. Damit wird auch klar, wer das alleinige Sagen in der „Kontrollbehörde“ KommAustria hat, die laut Abschnitt 7 § 17 für Einbringung und Abwicklung zuständig ist.

Mit einem „Fachbeirat“ hängt sich die Regierung – wie üblich in Österreich – das Mascherl der Objektivität und Sachlichkeit um. Von welchem Fach müssen die Beiräte sein? Darüber findet sich nichts im Gesetz. § 19. (1) besagt lediglich: „Zur Beratung der KommAustria bei der Vergabe von Mitteln nach diesem Bundesgesetz und der Erstellung sowie Aktualisierung der diesbezüglichen Förderrichtlinien wird ein Fachbeirat eingerichtet, der von der KommAustria einzuberufen ist.“ Kein Wort über die Qualifikation der Fachbeiräte oder die Modalitäten der „Einrichtung“. So bleibt offen, ob das Büro der Fachbeiräte oder die Fachbeiräte selbst zuerst eingerichtet werden.

Absatz (4) des § 19 besagt: „Die Tätigkeit im Fachbeirat ist ehrenamtlich.“ Wer die österreichische Realverfassung kennt, kann aufgrund dieser Erkenntnisse 1 + 1 zusammenzählen:

1. Der Bundeskanzler ist mit der Vollziehung betraut.

1. Nur best versorgte Freunde des Bundeskanzlers dürften bereit sein, „ehrenamtlich“ Aktivitäten (de facto Scheinaktivitäten) zu entfalten, die allein dazu da sind, den Kanzler höchst persönlich von allfälligen Vorwürfen der Einflussnahme freizusprechen.

1 + 1 = 1, das ist die österreichische Realverfassung: alles Eins, alles Einerlei, alles Einheitspartei. Wie die Parlamentskorrespondenz (PK vom 24.11.2023) bestätigt, hat dem Gesetz im Nationalrat „eine breite Mehrheit“ zugestimmt.

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NR-Wahl: Wie Österreich wirklich wählt

NRwahl top5

Update 30. September 2024: ALLE WAHLERGEBNISSE

Mehrheit der Wähler entscheidet in letzter Minute

26. August 2024 (Pressemitteilung von marketagent.com) – Das heimische Superwahljahr steuert auf die heiße Phase zu – am 29. September findet die Nationalratswahl statt. Marketagent, das führende Online Markt- und Meinungs-forschungsinstitut Österreichs, hat in einer Umfrage unter rund 1.000 Befragten untersucht, wie aktiv die Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht ausüben, wie stark ihre Parteibindung ist, wann sie ihre Wahlentscheidung treffen und welchen Einfluss dabei Prognosen wie die Sonntagsfrage haben. Das Fazit: Obwohl das politische Interesse nur mittelmäßig ist, nimmt der Großteil der Österreicher*innen sein Stimmrecht aktiv wahr. Die Stammwählerschaft ist zwar ein stabiler Anker, macht aber nur rund ein Viertel der Wahlberechtigten im Alter zwischen 16 und 75 Jahren aus. Die Mehrheit bleibt beim Urnengang flexibel und entscheidet erst kurz vor der Wahl, wem sie ihre Stimme gibt. Wahlprognosen werden zwar als interessant, aber für die eigene Entscheidung irrelevant eingeschätzt.

Zeitpunkt Wahlentscheidung

Politikinteresse: Zwischen verhaltener Leidenschaft und stabiler Gleichgültigkeit

Das politische Interesse lässt sich hierzulande ganz österreichisch als „so mittel“ beschreiben. Nur jede*r fünfte Teilnehmer*in der Marketagent-Umfrage bezeichnet sich selbst als sehr (20%), 3 von 10 als zumindest eher interessiert. Insgesamt also gerade einmal die Hälfte der Bevölkerung, die eine Passion für Politik bekundet. Weitere 30% ordnen sich diplomatisch in der neutralen Mitte ein, während sich die restlichen 20% wenig bis gar nicht zugänglich für dieses Thema zeigen. Spannend dabei: Die Österreicherinnen und Österreicher, die sich eher an den politischen Rändern beheimatet fühlen – und das sowohl links (55%) als auch rechts (60%) – lassen deutlich mehr Interesse erkennen als jene, die sich in der Mitte einordnen (46%).

Wer jetzt zunehmende Politikverdrossenheit aufgrund der Skandale der letzten Jahre vermutet, dem sei versichert, dass das Interesse – oder eher Desinteresse – an Regierung, Parteienlandschaft und Co. hierzulande relativ stabil ist. Bereits 2015, also vor knapp 10 Jahren, outete sich nur knapp die Hälfte (48%) als sehr oder eher politisch interessiert.

Österreich bleibt flexibel: Wechselwähler*innen dominieren

Nur ein gutes Viertel der Befragten im Alter von 16 bis 75 Jahren ordnet sich selbst der Gruppe der Stammwähler*innen zu, die also bei jeder Wahl der gleichen Partei ihre Stimme geben (28%). Die große Mehrheit (62%) verortet sich in die Fraktion der fallweisen Wechselwähler*innen. Die restlichen 10% wechseln häufig die Partei, der sie in der Wahlkabine ihr Kreuzchen anvertrauen. Den höchsten Anteil an Stammwählerinnen und -wählern weist dabei das Spektrum rechts der Mitte auf (44%). Auch lassen Personen ohne Matura eine deutlich stärkere Parteiloyalität erkennen als jene mit höherer schulischer Ausbildung.

Stammwählerschaft als stabiler Anker

Obwohl das politische Interesse nicht überbordend ist, übt doch ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher regelmäßig ihr Wahlrecht aus. Fast zwei Drittel berichten in der vorliegenden Umfrage, dass sie bei jeder Wahl ihre Stimme abgeben (65%). Demgegenüber stehen 6%, die sich als grundsätzliche Nicht-Wähler outen. Besonders aktiv beim Urnengang zeigen sich die älteren Generationen: In der Gruppe der GenX und der Babyboomer nehmen jeweils fast 8 von 10 Befragten an allen Wahlen teil. Zum Vergleich: Bei den Millennials liegt dieser Anteil nur bei 58%.

Hier zeigen die Daten auch klare Unterschiede in Hinblick auf die Parteiloyalität. Stammwähler*innen berichten eine besonders hohe Wahlbeteiligung (75%). Das ist wenig überraschend. Sie fühlen sich für gewöhnlich stark mit „ihrer“ Partei verbunden und sehen es als ihre Pflicht an, diese bei jedem Urnengang zu unterstützen. Die Wechselwählerschaft lässt hingegen deutlich weniger Wahl-Motivation erkennen. Diese Gruppe ist oft kritischer und weniger loyal gegenüber Parteien, was sie potenziell seltener zur Wahlurne treibt, wenn sie das Angebot als unattraktiv empfindet.

Wahlumfragen: Stimmungsmache oder verlässlicher Blick in die Zukunft?

Ein beliebter Gradmesser, um die politische Stimmung im Land einzuschätzen, ist die Sonntagsfrage. Die Antwort auf die Frage, welcher Partei man sein Kreuzchen geben würde, wenn am kommenden Sonntag Wahlen wären, gibt Aufschluss über die momentanen Parteipräferenzen in der Bevölkerung und wird oft genutzt, um Trends und Veränderungen in der Wählergunst zu beobachten. „Dabei ist die Sonntagfrage ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite bietet sie einen wertvollen Einblick in aktuelle politische Stimmungen und Trends und kann Parteien und Wähler*innen mobilisieren. Auf der anderen Seite ist die Aussagekraft der Sonntagsfrage begrenzt. Da sie nur eine Momentaufnahme darstellt, kann sie kurzfristige Emotionen widerspiegeln, die nicht unbedingt bis zum Wahltag Bestand haben“, erläutert Thomas Schwabl, Gründer und Geschäftsführer von Marketagent.

Auch die vorliegenden Umfrageergebnisse lassen erkennen, dass die Sonntagsfrage für die Österreicherinnen und Österreicher zwar von Interesse (40%), in der Wahlentscheidung aber wenig relevant ist. Stamm- und Nicht-Wähler*innen stehen dem Stimmungsbarometer dabei besonders indifferent gegenüber. Am ehesten scheinen sich noch die Gelegenheitswählerinnen und -wähler, also jene, die ohnehin stärker zum Urnengang motiviert werden müssen, von den Prognosen der Sonntagsfrage leiten zu lassen.

Die geringe Relevanz lässt sich wohl auch auf das eingeschränkte Vertrauen in die Aussagekraft von politischen Umfragen zurückführen. Lediglich 19% der Österreicherinnen und Österreicher glauben, dass die Ergebnisse der Sonntagsfrage das tatsächliche Wahlverhalten widerspiegeln. 29% zweifeln die Realitätsnähe stark an. Gut die Hälfte wählt auch hier die diplomatische neutrale Mitte (52%). Mehr als jede*r Zweite hält es außerdem für gut möglich, dass Wahlumfragen gezielt von Parteien eingesetzt werden, um die öffentliche Meinung zu lenken (53%).

Späte Entscheidung: Wechselwähler*innen und Junge zögern bis kurz vor die Wahl

Ihre eigene Wahlentscheidung treffen die Österreicherinnen und Österreich relativ spät. Mehr als die Hälfte (53%) der Wechselwählerschaft weiß erst frühestens in der Woche vor dem Urnengang, bei wem sie ihr Kreuzchen setzen werden.

Wechselwählerschaft: Zeitpunkt der Entscheidung

Wenn ich in der Wahlkabine stehe 7,2%

Am Tag der Wahl 12,7%

In der Woche vor der Wahl 32,7%

In dem Monat vor der Wahl 21,8%

2 – 6 Monate vor der Wahl 17,6%

Mehr als 6 Monate vor der Wahl 8,1%

n = 669 I Personen, die zumindest fallweise wählen gehen & nicht immer die gleiche Partei wählen

Spätentschlossen sind insbesondere die Jung- und Erstwähler*innen (61%) und die Gelegenheitswählerinnen und -wähler. Die Wechselwähler*innen in der politischen Mitte lassen sich für ihre Entscheidung ebenfalls länger Zeit (56%) als die stärker links- bzw. rechtsgerichteten. Auch bei der anstehenden Nationalratswahl werden die österreichischen Parteien daher bis zur letzten Minute um die Gunst der Spät- und Unentschlossenen ringen. Nach dem heißen August verspricht der September gleichermaßen hitzig zu werden.

Rückfragehinweis: Marketagent.com online reSEARCH GmbH

Mag. Andrea Berger / 02252 909 009 – 25 / a.berger@marketagent.com

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