Gesetz für KI in Verwaltungs-Verfahren
16. September 2026 (ParlamentsKorrespondenz) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien eine Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und zum Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ins Plenum geschickt. Ziel ist es, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren voranzutreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von KI zu schaffen. Unter anderem geht es um die Unterstützung bei der Einbringung von Anträgen durch Chatbots, vollständig automatisierte Erledigungen sowie um die Ermöglichung sogenannter "No-Stop-Verfahren", bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung erbracht werden. Zudem sollen die Formalvorschriften für Anonym- und Organstrafverfügungen adaptiert werden.
Die Opposition lehnte den Gesetzesentwurf zwar nicht grundsätzlich ab, mahnte aber Nachbesserungen ein. Vor allem, dass Behörden die Möglichkeit erhalten sollen, Bescheide künftig mithilfe von KI vollautomatisch auszustellen, sehen FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger und die Grünen-Abgeordneten Süleyman Zorba und Agnes Prammer kritisch. Zorbas Vorschlag, die Beratungen über die Regierungsvorlage zu vertagen und die entsprechenden Bestimmungen noch einmal zu überdenken, fand allerdings keine Mehrheit.