Verzopfte Verfassungsjudikatur
UPDATE 22.5.2026 - „Das Verteidigungsministerium hat die Regeln für die Haarlänge von Soldatinnen und Soldaten neu geregelt. Auslöser war die Beschwerde eines Vorarlberger Offiziers, der wegen eines langen Zopfes eine Strafe erhalten hatte. Lange Haare müssen künftig entweder als Dutt oder als geflochtener Zopf getragen werden", berichtet ORF.at
Anmerkung ethos.at: Der Ausdruck „Dutt“ leitet sich vom norddeutschen Wort für Knäuel oder Knoten ab. VORSICHT SATIRE: Dies ist offenbar ein Annäherungsversuch an die NATO! Ein aufrechter, neutraler, österreichischer Soldat müsste sich einen Knödl auf sein Haupt binden. Als Bekenntnis zur Neutralität nach Schweizer Vorbild könnten wir auch Huppi, Pfürzi oder Bürzi unter den Helm zwängen! Laut ORF sind also Knödel und Zöpfe erlaubt, was wiederum Spielraum für die nächste Verfassungsklage gibt, denn Schnecken oder Ohrschnecken – zu Knödeln gebundene Zöpfe – sind nicht explizit erlaubt.
2. April 2026 - Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Urteile publiziert - wohl bedacht am 2. und nicht am 1. April, denn sonst würden sich wohl die üblichen Scherze darüber häufen:
1. Erlass des Verteidigungsministers über die Haartracht von Soldaten ist gesetzwidrig
2. Für das Verbot der Schutzhundeausbildung war der Bund nicht zuständig
Beide Urteile beweisen einmal mehr, dass die österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht mehr geeignet ist (so der Untertitel des Buches "Baustelle Parlament.")