Gesetzesreform schränkt Medienfreiheit ein

6. Juli 2023 (Presseaussendung von Attac Österreich) – Im Parlament wird heute eine Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass nur mehr Journalist*innen, Wissenschaftler*innen oder NGOs auf das Register zugreifen können, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

Attac, das Forum Informationsfreiheit und das VIDC kritisieren die neu geschaffenen Zugangshürden für Medien und die Zivilgesellschaft. Zudem wurden bekannte Schlupflöcher des Eigentümerregisters nicht beseitigt. Die Organisationen fordern einen möglichst breiten Zugang zu einem kostenlosen, leicht zu durchsuchenden Register. Durch dieses Register soll, zumindest in der Theorie, nachvollziehbar werden, wer hinter Unternehmen in Österreich steht und diese kontrolliert. Zahlreiche Leaks und Steuerskandale zeigen, dass ein breiter öffentlicher Zugang zu Daten über wirtschaftliches Eigentum von entscheidender Bedeutung ist, um Korruption, Geldwäsche und Steuerbetrug zu erschweren und aufzudecken.

„Das neue Gesetz hingegen schränkt den öffentlichen Zugang unnötig stark ein. Es gibt der Registerbehörde einen viel zu großen Ermessensspielraum bei der Bestimmung, was ein berechtigtes Interesse darstellt und wer Zugang bekommt“, kritisiert Kai Lingnau von Attac Österreich.(1) Selbst für Berechtigte bleibt das Register nur eingeschränkt brauchbar.(2)

„Recherchen durch Zivilgesellschaft und investigative Journalist*innen zu Korruption, Misswirtschaft und anderen Missständen werden unnötig erschwert und damit öffentliche Kontrolle geschwächt. Weiters steht zu befürchten, dass nun erhebliche Personal-Ressourcen dafür verwendet werden müssen, um „berechtigtes Interesse“ und den Zugang zu Informationen zu administrieren und vor Gericht zu klären. Diese Ressourcen könnten besser dafür verwendet werden, die übermittelten Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern zu prüfen“, sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.

Die Organisationen kritisieren zudem, dass die bekannten Schlupflöcher des Registers nicht behoben werden. Eine Meldepflicht besteht weiterhin erst ab einem mehr als 25-prozentigen Anteil an Eigentum. Ist eine Unternehmensebene zwischengeschaltet, sind sogar mehr als 50 Prozent für eine verpflichtende Meldung im Register notwendig. „Zwei zypriotische Briefkastenfirmen reichen also schon, um die Registrierungspflicht zu umgehen“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC. Die Organisationen fordern eine deutliche Senkung des Schwellenwerts. Ideal wäre eine Meldepflicht bereits ab einer Aktie, um Verschleierungskonstruktionen einen Riegel vorzuschieben.

Nächste Überarbeitung steht schon bevor

Die EU-Kommission hat mittlerweile einen Vorschlag für eine neue, sechste Geldwäsche-Richtlinie vorgelegt, der in den nächsten Monaten zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der EU verhandelt werden soll. Attac, das VIDC und das Forum Informationsfreiheit fordern die Regierung auf, sich im Rahmen dieser Überarbeitung für die Behebung der aktuellen Schwächen der Register und für eine einheitliche Umsetzung in allen EU-Staaten einzusetzen.

ANMERKUNGEN

(1) Als Nachweis des „berechtigten Interesses“ sind laut Gesetz ein journalistischer oder wissenschaftlicher Beitrag oder ein entsprechendes Vereinsstatut zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. „erfolgreiche diesbezügliche Aktivitäten“ nötig. Da unklar ist, was das genau bedeutet, besteht die Möglichkeit einer sehr restriktiven Auslegung. Wer mit Recherchen beginnt, kann zudem noch keine „Beiträge“ oder „erfolgreiche Aktivitäten“ vorweisen. Außerdem ist kein expliziter Zugang für Akteur*innen vorgesehen, die zu Transparenz und Rechenschaftspflicht oder zu Geldwäsche-Vortaten arbeiten, darunter etwa Steuerbetrug, Korruption und Kriminalität.

(2) Für Berechtigte ist eine Suche nur nach Firmenwortlaut möglich, nicht aber nach wirtschaftlichen Eigentümer*innen. Bei Geldwäsche und Steuerbetrug laufen aber die entscheidenden Fäden bei Personen zusammen und nicht bei den Rechtsträgern. Daher ist es entscheidend Abfragen auch nach Personen stellen zu können. Die Daten stehen zudem weder in einem durchsuchbaren open data Format zur Verfügung noch ist die Nutzung kostenlos.

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Kommunikations-Bericht 2022 ist online

3. Juli 2023 – (Pressemitteilung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH RTR) Ab sofort ist der Kommunikationsbericht 2022 auf der Website der RTR verfügbar: Auf 276 Seiten wird die behördliche Sacharbeit der in Österreich für die Regulierung der Medien-, Telekommunikations- und Postmärkte zuständigen Einrichtungen Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Telekom-Control-Kommission (TKK), Post-Control-Kommission (PCK) sowie der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für das Berichtsjahr 2022 dokumentiert. Der vorliegende Bericht erfüllt alle Berichtspflichten nach den einschlägigen Gesetzen und bietet für 2022 auch Einblicke in Leistungen, die über die bloße Erfüllung der per Gesetz definierten Regulierungsthemen hinausgehen.

„Die vier Regulierungseinrichtungen agieren mit ihren Aufsichts-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten im Sinne der Märkte und Menschen. Es geht um einen fairen Wettbewerb, aber auch um Erhalt und Ausbau der Angebotsvielfalt. Die hiesigen Marktteilnehmer befinden sich vielfach längst in einem internationalen Wettbewerb mit übermächtigen, ausländischen Konzernen. Hier müssen wir den heimischen Markt auch mit Förderungen in Fortschritt und Digitalisierung unterstützen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.“, sagt Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Medien.

„Mit dem vorliegenden Bericht möchten wir ein hohes Maß an Transparenz für unser breites Aufgabenspektrum unter Zugrundelegung von Objektivität, Qualität und Serviceorientierung gewährleisten. Das war und ist uns seit jeher ein ganz besonderes Anliegen“, ergänzt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. 

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Schüssel diffamiert Neutralität als Ideologie

Schuessel und Putin

SIEHE AUCH: Die Geburt der österreichischen Nation aus dem Geist der Neutralität

2. Juli 2023 – Seit Ausbruch des Russisch-Ukrainischen Krieges haben Österreichs Regierungspolitiker und viele Intellektuelle ein neues Lieblingsthema: die Unterstützung der Ukraine „zur Verteidigung unserer Werte“ und gleichzeitig die Abschaffung eines Grundwertes der österreichischen Souveränität: der Neutralität! Nun bekommt diese Allianz ein neues Mitglied: Ex-Kanzler und Ex-Außenminister Wolfgang Schüssel, der sich im Rotary-Magazin (1.7.23) den Artikel „Neutralität ist kein Schutz“ publiziert hat.

Wenn man schon in einer Zeitschrift publiziert, die niemand kennt, so muss man zumindest „renommierte“ Medien zitieren, um eigenen Argumenten mehr Gewicht zu verleihen. So bringt Schüssel die Unterstellung des Economist: „Jedes Land auf dem Kontinent, das sich in dieser Frage (UkraineKrieg, Anm.) neutral erklärt, bekundet damit, dass ihm seine eigene Sicherheit nicht sonderlich am Herzen liegt.“ Weiters zitiert er die NZZ zustimmend: „Die Welt braucht keine neu trale Schweiz mehr.“ Und was für die Schweiz gilt, das – so Schüssels Implikation – gilt für Österreich ebenso.

Mit Hinweis auf die Novelle des Artikel 23j B-VG kommt Schüssel zu der zweifelhaften Schlussfolgerung: „Die Neutralität gilt nicht mehr. Wir haben zwar seit unserem EU-Beitritt 1995 unsere Hausaufgaben gemacht und die förmliche Verpflichtung übernommen, an der Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik der EU (Gasp) mitzuwirken. Mit dem einstimmig verabschiedeten Lissabon-Vertrag (in Kraft seit 2009) wurde eine wechselseitige Beistandsverpflichtung bei einem bewaffneten Angriff vereinbart. In der österreichischen Bundesverfassung wurde dem durch die Novelle des Artikels 23 j Rechnung getragen. Einfach gesagt wird damit die Neutralität für den gesamten Bereich der Gasp und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ohne jede Einschränkung außer Kraft gesetzt. Anders formuliert: Bei jedem EU-Beschluss (wie auch bei einem UN- oder OSZE-Mandat) gilt die Neutralität nicht mehr. Vielleicht wäre es hilfreich, diese Zusammenhänge der Öffentlichkeit deutlicher zu machen. Denn der russische Angriff auf die Ukraine hat wohl endgültig alle Illusionen zunichtegemacht, dass das neutrale Österreich eine ungefährdete friedliche Insel wäre.“

Mit dieser Interpretation der österreichischen Verfassung wird er wohl euphorische Zustimmung bei den Initiatoren von unseresicherheit.org finden, bei der sich die wichtigsten Wichtigmacher der Nation zusammen gefunden haben, unter ihnen Rudolf Fussi, Irmgard Griss, Robert Menasse, Robert Misik, Antonella Mei-Pochtler. Mit zwei öffentlichen Briefen sind sie Anfang 2022 an den Bundesminister, die Bundesregierung, den Nationalrat und sogar an die Bevölkerung getreten (siehe ethos.at 19.5.22) Auch wenn hier eine „offene Debatte über den NATO-Beitritt“ gefordert wird, so determinieren die Argumente der Unterzeichner das Ergebnis, und zwar die Forderung des Beitritts Österreichs zur NATO.

Die Alternativlosigkeit der NATO ist auch das Leitmotiv von Schüssels Artikel: „Schweden und Finnland haben sich innerhalb weniger Wochen nach dem 24. Februar 2022, der die Sicherheitspolitik Europas nachhaltig verändert hat, für die Aufgabe ihrer Bündnisfreiheit und für einen Nato-Beitritt entschieden. […] die enge Kooperation mit EU-Partnern und Synergien in der Zusammenarbeit mit der Nato im Rahmen der Partnership for Peace (PfP) sind jedenfalls unerlässlich.“

Zum Standard der Propaganda-Retorik gehören Formulierungen wie „russischer Überfall“ und das Bekenntnis „Österreich hilft der Ukraine politisch, humanitär und wirtschaftlich und trägt solidarisch alle Sanktionen gegen Russland mit“. Eine infame, und bislang einzigartige Entgleisung in der Diskussion für oder gegen Neutralität ist die Gleichsetzung der Neutralität mit einer Ideologie. Schüssel empfiehlt die Bündsfreiheit „als Weg aus dem Elfenbeinturm der Neu tra li tätsideo lo gie(sic! Genau in dieser Typgrafie, die in dem Kontext kein Fehler der Schreibsoftware sein kann, sondern offenbar ein Versuch der Verschleierung, um den Begriff Neutralitätsideologie unauffindbar für die Suchmaschinen zu machen. Man muss davon ausgehen, dass Schüssel intelligent genug ist, zu wissen, dass er mit seinem Neologismus all jene, die redlich und mit guten Gründen für die Neutralität eintreten, als Vertreter einer ominösen Ideologie diffamiert, und diese Diffamierung mit einem kleinen Trick bewusst verdeckt.)

Nachsatz 1: Schüssel hat nach Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges erklärt, dass er sein Mandat bei dem russischen Erdöl-Konzern Lukoil nicht zurücklegen werde. Das Unternehmen sei an der Londoner Börse notiert und keine Staatsfirma (Quelle: ORF.at 24.2.22) Bis 4. März 2022 hat der Ex-Kanzler, der mit seiner Pension offenbar nicht das Auslangen findet, gebraucht, um sich neu zu orientieren und seine gut bezahlte Position doch aufzugeben. Ein Bericht in der Wiener-Zeitung darüber ist zwar noch auf google auffindbar, aber auf der Seite wienerzeitung.at nicht mehr abrufbar. Das Wahrheitsministerium, das seit 1. Juli die Wiener Zeitung regiert, hat damit dem Ex-Kanzler, der in der Neutralitäts- und NATO-Frage auf Regierungslinie ist, die Referenz erwiesen: „Seite wurde entfernt. Diese Seite ist nicht mehr verfügbar.“

Update 4. Juli 2023 zu Nachsatz 1 von Dieter Knoflach via fischundfleisch: „Hier der angeblich nicht-existente Artikel der Wiener Zeitung über Schüssels Ausscheiden bei Lukoil:

https://www.tagblatt-wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2139794-Ex-Bundeskanzler-Schuessel-scheidet-bei-Lukoil-aus.html

Dieser Artikel enthält auch die Passage: „Als „in höchstem Maße überfällig“ bezeichnete die SPÖ den angekündigten Schritt. „Dass Ex-Kanzler Schüssel neun Tage gebraucht hat, um sein höchst umstrittenes Engagement bei Lukoil endlich zu beenden, lässt tief blicken“, so Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch, der den „enormen Druck der Öffentlichkeit“ als Grund für das Ausscheiden des früheren Kanzlers sieht. (apa)“. So gesehen ist es keineswegs so, dass die Wiener Zeitung nun zensuriert würde, oder einer angeblichen ÖVP-Message-Control unterworfen wurde.

Resümee (ethos.at 19.5.22): Die NATO wurde als Abwehr des Westens gegen die militärische Macht des Ostblocks geschaffen. Den Warschauer Pakt gibt es seit mehr als 30 Jahren nicht mehr. Bis zum Fall des eisernen Vorhangs hatte die NATO 16 Mitglieder, seit 1999 sind 14 neue Mitglieder dazu gekommen, die meisten davon EU-Mitglieder. Wer eine wirklich offene Diskussion will, sollte auch die Option ins Auge fassen, dass sich die gesamte EU von der US-dominierten NATO verabschiedet und endlich ein eigenes Verteidigungsbündnis entwickelt.

Siehe auch: Neutralitätsbruch: Panzertransport durch Österreich 20.4.2023 – (Presseaussendung der Gewerkschafter*innen gegen Atomenergie und Krieg)

Siehe auch: Unendliche Geschichte: Eurofighter (5.5.23 ethos.at)

Nachsatz 2: Man darf gespannt sein, wer dem Ex-Kanzler applaudiert. Erste Ovationen erteilen die NEOS, konkret Lukas Sustala, Direktor des NEOS Lab (Parteiakademie der NEOS): „Den Unterschied zwischen Wolfgang Schüssel und der heutigen ÖVP in Sachen Sicherheitspolitik möchte ich Klavierspielen können. (Quelle Twitter) 

Nachsatz 3: Ziemlich genau 40 Jahre nach Ronald Reagans „Star-Wars-Program“ SDI Strategic Defense Initiative hat die EU ihre Sky Shield Initiative erfunden. Es passt genau zu diesem Artikel, dass die österreichische Regierung Anfang Juli diese Initiative propagiert, u.a. mit der Aussage von Außenminister Schallenberg, dass Sky Shield mit der österreichischen Neutralität vereinbar sei (Quelle: ORF.at 2.7.23)

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