Endlosschleife Bargeld

focusDE 2023August9

7. August 2023 – Wenn ÖVP-Regierungsmitglieder etwas ankündigen, dann muss man heute bereits davon ausgehen, dass sie das Gegenteil davon erreichen wollen. So hat Kanzler Nehammer vor drei Tagen angekündigt, er wolle Bargeld in der Verfassung verankern. Damit hat er Schlagzeilen nicht nur in Österreichs Medien produziert (z.B. vienna.at), sondern über die Grenzen der Alpenrepbulik hinaus, z.B. in der Schweizer NZZ und in Deutschland; spiegel.de berichtet: „Viele Österreicher zahlen am liebsten bar und fürchten, dass Scheine und Münzen bald abgeschafft werden könnten. Nun will Kanzler Nehammer den Menschen die Sorge nehmen – und der rechten FPÖ ein Aufregerthema stibitzen.“

Bargeld-Umfrage von focus.de, Stand 9. August 2023

Nachdem die lauwarme Erklärung von Nehammer im APA-Interview, er habe „die Erkenntnis gewonnen, dass den Menschen das Thema Bargeld sehr wichtig ist“, von vielen ÖVP-Kapos nicht ernst genommen oder sogar kritisiert wurde (siehe ORF.at 8.8.23), musste heute (Monag, 7.8.23) die Verfassungsministerin Edtstadler nachfassen: „Mit der Verankerung des Bargelds in der Verfassung wollen wir die Wahlfreiheit und Unabhängigkeit des Einzelnen schützen. Jeder soll frei und anonym entscheiden können, wie er bezahlt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, auf derartige Entwicklungen in der Gesetzgebung zu reagieren.“ (Quelle ORF.at, 7.8.23)

Die FPÖ hat bereits im Juni 2019 den parlamentarischen Antrag eingebracht, die Bargeldzahlung in die Verfassung aufzunehmen. Der Antrag der FPÖ wurde in der Sitzung des Nationalrats am 25. September 2019 von allen Parteien außer der FPÖ abgelehnt obwohl Teile der ÖVP ein paar Wochen vor der Abstimmung noch auf den Bargeldzug aufgesprungen sind. So ist es verständlich, aber auch ein bissl hysterisch, wenn Kickl gackert, dass die „Idee“ von Nehammer eigentlich auf dem Mist der FPÖ gewachsen sei: „Ist Ihnen Ihr Ideen-Diebstahl von der ‚bösen und extremen FPÖ‘ eigentlich nicht peinlich? Fällt Ihnen selbst überhaupt gar nichts Vernünftiges ein? “ (Quelle: APA / OTS 4.8.23)

Details zum Thema Bargeld finden sich im Buch „Baustelle Parlament“, das 2020 erschienen ist, konkret im Kapitel „Kann die Verfassung das Bargeld retten? (Das Kapitel in voller Länge auf ethos.at) Eine Anmerkung vorweg: das Bargeld kann keine Wertanlage sein, solange es die Herrschenden x-beliebig devaluieren können. Bargeld selbst ist ein Nebenthema im gesamten finanzindustriellen Sektor, der schon längst die Macht im Westen (und dem Rest der Welt) übernommen hat. Die Bargelddiskussion ist so gesehen lediglich ein Ablenkungsmanöver. Über Strategien zur Eindämmung der Willkürherrschaft des Finanzsektors ist von den Parlamentsparteien nichts zu hören. Auch nicht von der FPÖ.

Ergänzung 14. August 2023 – „Nationalbank-Boss Robert Holzmann meint zur Cash-Debatte, eine Bargeld-Annahme-Garantie könne national geregelt werden. Er warnt zudem vor der heimlichen Abschaffung“, berichtet Krone.at

Ergänzung 6. September 2023 – ORF-Journalist Jürgen Klatzer twittert: „Das Bargeld in die Verfassung? Ich habe für diesen Artikel viel telefoniert und viele Verordnungsentwürfe, Gesetze, Protokolle und Gesetzesanträge gelesen. Wie ist das Bargeld bisher abgesichert? Was ist rechtlich möglich/nötig? Was will die Politik?“ Das Ergebnis ist sein Artikel „Wahres über Bares“ auf ORF.at

Ergänzung 18. Jänner 2024 “ Es ist keine große Überraschung mehr, aber der jüngste Beschluss zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den EU-Staaten bringt neue Regeln für Bargeldzahlungen nun endgültig auf Schiene, auch wenn beide Seiten dann noch formal zustimmen müssen. Ein Herzstück dieser neuen EU-weiten Vorschriften gegen Geldwäsche: Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der EU künftig verboten. Die neue Verordnung soll frühestens ab Mitte 2026 gelten, berichtet kleinezeitung.at (18.1.24) und erläutert auch, dass diese Grenze nur im B2B-Geschäft gelte. Mehr als 10.000 privat zu verschenken ist somit auch künftig legal.

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Hausdurchsuchungen im „Bundesstaat Preußen“

Verfassungsschutz: Schwerpunktaktion gegen staatsfeindliche Bewegung

26. Juli 2023 (Pressemitteilungn des Bundesministerium Inneres / Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst– Bei einer Schwerpunktaktion gegen die staatsfeindliche Bewegung des fiktiven „Bundesstaats Preußen“ fanden am 26. Juli 2023 acht Hausdurchsuchungen statt. Es wird gegen 41 Personen in fünf Bundesländern ermittelt.

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen gegen die staatsfeindliche Bewegung des fiktiven „Bundesstaats Preußen“ fand am 26. Juli 2023 eine österreichweit koordinierte Schwerpunktaktion des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Kärnten in enger Zusammenarbeit mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und der Staatsanwaltschaft Klagenfurt statt. In den Morgenstunden führte der Verfassungsschutz acht Hausdurchsuchungen durch, 36 Anordnungen zur sofortigen Vernehmung wurden vorgenommen. Österreichweit wird in diesem Zusammenhang gegen 41 Personen ermittelt.

„Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst geht konsequent gegen jede Form von Extremismus vor – ohne Unterschied ob dieser politisch oder religiös motiviert ist“, sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Schwerpunktaktion. „So wurden in den vergangenen Wochen umfangreiche Aktionen und erfolgreiche Zugriffe gegen den Rechtsextremismus und gegen den islamistischen Extremismus abgewickelt.“ Karner ergänzte: „Die aktuellen Ermittlungen richten sich gegen die Szene der Staatsverweigerer. Ziel der extremen Ränder unserer Gesellschaft ist die Gefährdung unseres friedlichen und demokratischen Zusammenlebens. Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen des Verfassungsschutzes, sowohl bei den Ermittlungen, als auch durch Präventionsarbeit, wird ihnen das nicht gelingen.“

„Staatsfeindliche Verbindungen stellen eine bedeutende Bedrohung für die Werte und Freiheiten unserer Demokratie dar. Durch die hohe Zahl der Verdächtigen dieser Aktion wird deutlich, dass die von dieser Szene ausgehende Gefahr ernst zu nehmen ist, und das tut der Verfassungsschutz“, zeigt sich Omar Haijawi-Pirchner, Direktor der DSN, mit der Schwerpunktaktion zufrieden.

Staatsfeindliche Aktionen des „Bundesstaats Preußen“

Bereits seit geraumer Zeit kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen Mitglieder der österreichweit agierenden staatsfeindlichen Bewegung „Bundesstaat Preußen“ gezielt versuchen, die öffentliche Verwaltung in Österreich lahm zu legen: Bei verschiedenen Behörden reichen sie unzählige Schriftstücke ein, die eine ablehnende Haltung gegen den Rechtsstaat ausdrücken. Die Angehörigen der Gruppierung sprechen darin den staatlichen Organen sowie dem geltenden Recht jegliche Legitimation ab. Angehörige der Bewegung sind zudem verdächtig, in mehreren Fällen Straftaten gegen den Staat sowie Drohungen und Nötigungen begangen zu haben.

Das Ziel der selbsternannten und international vernetzten Bewegung „Bundesstaat Preußen“ ist, die öffentliche Verwaltung durch grundlose Eingaben in ihrer Funktionalität zu stören und Verfahren zu verschleppen. Aktuell sind vermehrt Aktivitäten wie das Hissen von Fahnen oder die Nutzung von Fahrzeugen mit dem Adler des „Bundesstaates Preußen“ als „Hoheitssymbol“ zu beobachten. Es gibt zudem Hinweise auf eine Verbindung zur Reichsbürgerszene in Deutschland.

Staatsfeindliche Verbindungen wie der „Bundesstaat Preußen“ sind Gruppierungen, die die Existenz der Republik Österreich, deren Institutionen sowie das System des Rechtsstaates nicht anerkennen. Das hoheitsrechtliche Handeln des Staates wird abgelehnt und zudem wird versucht, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern. Besonders im Zuge der COVID-19-Pandemie hat sich in Österreich eine neuartige demokratieablehnende Szene aus den heterogenen Protestgruppierungen der „Corona-Maßnahmen-Gegner“ und einigen Akteurinnen und Akteuren aus dem Milieu der staatsfeindlichen Verbindungen entwickelt.

Acht Hausdurchsuchungen und 36 Anordnungen zur sofortigen Vernehmung

Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und in Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden wurden in den Morgenstunden des 26. Juli 2023 zeitgleich in sechs Kärntner Haushalten Durchsuchungen unter der Leitung des LVT Kärnten umgesetzt. Zugleich erfolgten bei 31 Verdächtigen in Kärnten Anordnungen zur sofortigen Vernehmung. Bei der koordinierten Aktion wurden mehrere Polizeistreifen aus den Bezirken, Kräfte des Einsatzkommandos Cobra und der Einsatzeinheit Kärnten, die Schnellen Reaktionskräfte und Diensthundeführer der Einsatzabteilung der Landespolizeidirektion Kärnten, wie auch Staatsschutzsensoren, Teams zur Spurensicherung und IT-Ermittlerinnen und IT-Ermittler eingesetzt.

Zwei weitere Hausdurchsuchungen sowie fünf Vorführungen zur sofortigen Vernehmung erfolgten zur selben Zeit in den Bundesländern Wien, Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich.

Gegen alle Verdächtigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die Ergebnisse der Durchsuchungen werden aktuell gesichtet und ausgewertet. Fallrelevante Erkenntnisse dieser zeit- und personalintensiven Auswertung teilt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach Analyse der Sicherstellungen mit.

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Neutralität: Petrovic kontert Filzmaier

Krone Petrovic gg Filz

Madeleine Petrovic (Juristin) anwortet auf Peter Filzmaiers (Politikwissenschafter) Ausführungen zur Neutralität in der Krone.at

17. Juli 2023 an die Redaktion der Kronen-Zeitung:

REPLIK VON MADELEINE PETROVIC ZU „FILZMAIER ANALYSIERT – SKY SHIELD: DER SCHUTZSCHIRM UND DIE NEUTRALITÄT“

Im Artikel Sky Shield: Der Schutzschirm und die Neutralität in der Kronenzeitung vom 09.07.2023 widmet sich Peter Filzmaier der Frage, ob der Beitritt zu Sky Shield mit der österreichischen Neutralität vereinbar wäre. In seiner politikwissenschaftlichen Analyse beweist er jedoch ein – gelinde gesagt – eigentümliches Rechtsverständnis, welches ihn schlussendlich zu einem rechtlich unhaltbaren Ergebnis führt

Im Folgenden werden die relevanten Passagen im Detail beleuchtet:

In Punkt 3. stellt Filzmaier die Frage, ob neutrale Länder Sky Shield überhaupt beitreten dürfen und antwortet sogleich „Für Österreich ist die Antwort eindeutig ja – wenn wir das wollen. Was eine politische Frage ist. Denn wir können selbst entscheiden, wie wir unsere Neutralität auslegen. Dabei kann man für oder gegen den Schutzschirm sein. Doch wer behauptet, es würde eine gesetzliche oder sonstige neutralitätsrechtliche Unvereinbarkeit geben, der sagt schlicht die Unwahrheit.“

Die Frage, die sich dem aufmerksamen Leser hier stellt, ist: Wer ist „wir“. Meint er mit „wir“ die gesamte österreichische Bevölkerung, ist ihm hier wohl beizupflichten. Dass die Bevölkerung im Wege eine Volksabstimmung die Neutralität abschaffen bzw. ändern kann, ist die – nahezu unwidersprochen – herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft.

Bezieht sich das „wir“ jedoch auf die parlamentarischen Volksvertreter:innen, die mit 2/3 Mehrheit die Verfassungsmaterie ändern könnten, bewegt er sich zwar im Bereich der herrschenden Meinung, wobei es doch einen Teil der rechtswissenschaftlichen Vertreter:innen gibt, die eine Volksabstimmung für (zwingend) notwendig oder zumindest für geboten erachten. Immerhin handelt es sich bei der Neutralität um eine Staatszielbestimmung, also eine besonders gewichtige verfassungsrechtliche Bestimmung.

Geht Filzmaier jedoch davon aus, dass mit „wir“ die Vertretung der Bevölkerung durch die Regierung oder einzelne Minister gemeint ist, so ist dem klar zu widersprechen. Die Regierung ist Teil der Verwaltung und streng an das Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG) gebunden. Das Prinzip besagt, dass die Verwaltung nur auf Basis von Gesetzen und Verordnungen tätig werden darf. Und es gibt nun einmal ein Neutralitätsgesetz im Verfassungsrang, an welches sich die Regierung zu halten hat. In diesem Sinne handelt es sich hierbei auch nicht ausschließlich um eine politische Frage, sondern vorwiegend um eine juristische.

Wir können auch nicht frei entscheiden, wie wir unsere Neutralität auslegen. In der Rechtswissenschaft gelten Auslegungs- und Interpretationsregelungen. Ein Gesetz kann daher nicht einfach durch eine Uminterpretation der Rechtsbegriffe sinnentleert werden.

Sowohl nach der „Willenstheorie“ (was war der Wille des Gesetzgebers, als die Bestimmung geschaffen wurde), als auch nach der „Theorie der immanenten Gesetzesdeutung“ (welche Bedeutung wohnt dem Gesetz selbst inne) ergibt sich, dass ein Beitritt zur Sky Shield Initiative vom Wortlaut des Neutralitätsgesetzes nicht gedeckt ist. Kurz gesagt: Ohne Verfassungsänderung – und damit der Abschaffung der Neutralität im heutigen Sinne – ist ein Beitritt nicht möglich. Das bedeutet auch, dass die Regierung nicht ohne die Einbindung des Parlaments – konkret mittels 2/3 Mehrheit – bzw. durch eine Volksabstimmung derartige Entscheidungen treffen kann. Ihr fehlt schlichtweg die demokratische und rechtsstaatliche Legitimation dafür. In einem Rechtsstaat gibt es Regeln hinsichtlich der demokratischen Willensbildung, die in Gesetzen ihren Ausdruck findet und diese Regelungen sind penibel zu beachten!

In diesem Sinne muss es – entgegen Filzmaiers Ansicht – heißen: Doch wer behauptet, es würde eine gesetzliche oder sonstige neutralitätsrechtliche Unvereinbarkeit geben, der sagt schlicht die Wahrheit. Denn genau so ist die derzeit gültige Rechtslage.

Im 4. Punkt führt Filzmaier aus: „*Es ist sowohl kompliziert als auch letztlich sehr einfach. Im Neutralitätsgesetz steht, dass Österreich immerwährend neutral sei. Das klingt nach bis in alle Ewigkeit. Was insofern falsch ist, als man die Neutralität abschaffen kann. **Weil wir sie ja eigenständig beschlossen haben. Österreich hat sich keinem anderen Staat gegenüber dazu verpflichtet. Die eigene Meinung bzw. Beschlusslage kann und darf aber jeder jederzeit ändern.“

Es mag heute die vorherrschende juristische Meinung sein, dass Österreich die Neutralität jederzeit abschaffen kann, da diese eigenständig beschlossen worden wäre – doch diesbezüglich gibt es eine juristische Mindermeinung, die eine andere Rechtsansicht vertritt. In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick ins Archiv. Im Moskauer Memorandum 1955 wurden die Verhandlungsergebnisse zum österreichischen Staatsvertrag festgehalten.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Frage der österreichischen Neutralität. Die Sowjetunion befürchtete eine Vereinnahmung Österreichs durch die Alliierten (Frankreich, Großbritannien, USA) und machte diese deshalb zur Bedingung.

Wörtlich heißt es in dem Dokument „(…)wird die österreichische Bundesregierung eine Deklaration in einer Form abgeben, die Österreich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.“

Die Vertreter beider Staaten unterzeichneten das Dokument. Die Neutralität in Österreich wurde umgesetzt und verfassungsrechtlich verankert. Dass sich Österreich keinem anderen Staat gegenüber dazu verpflichtet habe, ist also historisch gesehen falsch.

„Die eigene Meinung bzw. Beschlusslage kann und darf aber jeder jederzeit ändern.“, so der letzte Satz des Absatzes. Auch das ist unrichtig. Die eigene Meinung kann zwar jederzeit geändert werden, jedoch ist eine bestehende Beschlusslage nur dann abänderbar, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Mehrheiten, Kriterien und Verfahren eingehalten werden. Das nennt man „Rechtsstaat“.

Weiter ergänzt Filzmaier unter Punkt 5: „Anders formuliert: Niemand auf der Welt hat irgendwo unserer Neutralität extra zugestimmt. Das bedeutet, dass kein Land die Neutralität mit oder für uns verteidigen muss. Genauso darf sich freilich kein Russe oder Amerikaner darüber aufregen, wenn wir sie wieder abschaffen. Noch weniger haben die genannten oder irgendwelche Nationen eine Beschwerdemöglichkeit, wenn Österreich seine Neutralität freiwillig so versteht, dass man unter den Sky Shield schlüpfen kann.“

Nun, dass sich kein Staat über die Aufgabe der Neutralität aufregen dürfe, ist im Völkerrecht doch eine einigermaßen irrelevante Feststellung. Denn auch Russland durfte keinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beginnen, und auch die USA hätten z.B. keinen Angriffskrieg gegen den Irak (der die als Kriegsgrund vorgeschützten „weapons of mass destruction“ nicht besaß) beginnen dürfen, ginge es nach dem Völkerrecht.

Und ob ein Herr Filzmaier Russland das Recht abspricht, sich über die Aufgabe der österreichischen Neutralität aufzuregen, wird einem Putin in der geostrategischen Realpolitik herzlich egal sein. Denn dort regiert – leider – die Macht des Stärkeren. Auch wenn dies mit dem Völkerrecht nicht im Einklang steht. Daher hat die russische Interpretation der Entscheidung für Österreich unmittelbare, geopolitische Relevanz – unabhängig davon, ob wir die Interpretation teilen oder nicht.

Zumindest gesteht Filzmaier im 9. Punkt zu: „Unbestritten ist derzeit einzig und allein, dass gemäß Neutralitätsgesetz Österreich keinen Militärbündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen darf. Ein via Satellit gesteuerter Schutzschirm gegen anfliegende Raketen ist weder das eine noch das andere.“

So richtig und wahr der erste Satz, so falsch ist der zweite. Die European Sky Shield Initiative ist zweifelsohne ein Militärbündnis. Ein Militärbündnis ist ein zwischen verschiedenen Staaten geschlossenes Bündnis mit dem Zweck, militärisch zu kooperieren. Ein solches Bündnis kann materielle Bestimmungen etwa über die Koordination der Sicherheitspolitik, gemeinsame Manöver, den Austausch von Militärtechnik oder die Verpflichtung zu kollektiver Verteidigung umfassen, darüber hinaus aber auch formell eine Organisation wie NATO oder CSTO schaffen.

Filzmaiers Rechtsmeinung widerspricht zudem der Rechtsmeinung des Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. So schreibt Grabenwarter in seinem Kommentar zur österreichischen Bundesverfassung „Art I Abs 1 BVG über die Neutralität Österreichs betont die immerwährende Neutralität Österreichs zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und der Unverletzlichkeit seines Gebiets. Auch verpflichtet es Österreich zur Enthaltsamkeit im Bereich internationaler militärischer Zusammenarbeit.“ (1) Österreich hat sich also der militärischen Zusammenarbeit zu enthalten, das bedeutet, es darf an einer Zusammenarbeit nicht teilnehmen.

Im Rahmen des EU-Beitritts wurde die Neutralität in ihrer Bedeutung eingeschränkt. Dies jedoch korrekterweise im Zuge einer Volksabstimmung. Erhalten blieb ihr militärischer Kern – die Nichtteilnahme an Kriegen, die Freiheit von militärischen Bündnissen sowie die Verhinderung fremder militärischer Präsenz im Inland. (2) Es ist der Wesenskern der Neutralität, dass neutrale Staaten ihre Landesverteidigung eigenständig und unabhängig organisieren. Ein Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Verteidigung, wie es die Sky Shield Initiative darstellt, steht dem fundamental entgegen.

Will die österreichische Regierung daher in die Neutralität eingreifen und Sky Shield beitreten, muss sie sich diesbezüglich um die erforderliche Verfassungsmehrheit bemühen. Der Umgang mit dem hier erörterten Vorhaben birgt aber noch mehr Gefahren als die einer Verletzung des Verfassungsrechts in sich.

Gerade weil es um eine umstrittene Thematik geht, weil sich sehr, sehr viele „normale“ Menschen in Österreich Sorgen um die Neutralität bzw. deren scheibchenweise Demontage machen, halte ich ausführliche Debatten in der Öffentlichkeit für unerlässlich.

Insbesondere geht es meines Erachtens nicht an, dass es auch in dieser Frage kaum ausführliche und kontrovers besetzte Diskussionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen gibt. Ganz offenkundig scheint die Devise zu sein, bloß „keine Wellen“ zu erzeugen. Ein zentraler Aspekt der Neutralität soll offenbar möglichst rasch und ohne Aufsehen entsorgt und vollendete Tatsachen geschaffen werden. Vordergründig mag das einfach erscheinen, demokratiepolitisch verstärkt es das Misstrauen gegen Regierungspolitik und Medien einmal mehr. Auch ohne fundierte rechtliche Kenntnisse ahnen immer mehr Menschen, dass sie eingelullt und beschwichtigt werden. Eine moderne, pluralistische und weltoffene Demokratie sieht anders aus!

Dr.in Madeleine Petrovic

(1) Grabenwarter/Frank, B-VG Art 9a Rz 1 (Stand 20.6.2020, rdb.at)

(2) Grabenwarter/Frank, B-VG Art 9a Rz 2 (Stand 20.6.2020, rdb.at)

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Die Frage des Fortbestands der österreichischen Neutralität ist aktuell wohl die wichtigste Frage, deren Beantwortung über das Schicksal Österreichs in naher Zukunft entscheiden wird und es ist eine der wenigen essenziellen Fragestellungen, die die Politik nicht im Alleingang eines Quasi-Einparteiensystems entscheiden kann, ohne sich auf einen breiten Konsens in der österreichischen Bevölkerung zu stützen. (DETAILS: norbertstock.substack.com)

+ Madeleine Petrovic, seit Gründung vor zwei Jahren Mitglied der GGI, im Visier der Medien:

22.11.2021 DerStandard.at über Petrovics bei Impfgegner-Demo

18.1.2022 DiePresse.com: „Madeleine Petrovic setzt sich bei den Impfgegnern in Szene. Grüne Abgeordnete kritisieren ihre Auftritte, die Parteiführung versucht, den Konflikt zu begrenzen.“

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