50 „anerkannte“ Impfschäden in Österreich
30. Dezember 2022 - "50 anerkannte Impschäden in Österreich" - So viele gibt es "wirklich" - und alle Medien schreiben es. Ja, dann muss es ganz einfach stimmen.
"Das Impfschadengesetz ermöglicht den Menschen einen Schaden geltend zu machen. Die Menschen beschreiben in ihren Anträgen etwa Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Schwindel, aber auch Thrombosen, Herzmuskelentzündungen oder chronische Müdigkeit, erklärt Katharina Reich, die oberste Gesundheitsbeamte des Landes und Generaldirektorin für die Öffentliche Gesundheit im "Ö1"-Morgenjournal am Freitag. Bisher sind laut Gesundheitsministerium 1.619 Anträge auf Schadenersatz nach dem Impfschadengesetz an den Staat gestellt worden. Davon wurden 50 anerkannt. 38 Personen erhielten eine einmalige Entschädigung über 2.000 Euro, 12 weitere bekommen eine monatliche Rente über 700 Euro. Dass es nur so wenige nachgewiesene Impfschäden gibt, liege laut Reich etwa daran, dass viele Anträge ohne ärztlichen Befund gestellt werden." (zitiert nach meinbezirk.at und derstandard.at)
- Auf welcher Datengrundlage wird da entschieden?
- Auf welcher Definitionsgrundlage wird da entschieden?