Abfallwirtschaftskartell Update: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße iHv EUR 7,085 Millionen gegen die Saubermacher Dienstleistungs AG, Trügler Recycling und Transport GesmbH, pink robin gmbh
16.06.2025 (Presseinformation der BWB) - Auf Antrag der BWB hat das Kartellgericht eine Geldbuße in der Höhe von EUR 7,085 Mio. gegen die Unternehmen Saubermacher Dienstleistungs AG, Trügler Recycling und Transport GesmbH und pink robin gmbh (iF SDAG) wegen der Teilnahme an kartellrechtswidrigen Absprachen im Bereich der Abfallwirtschaft verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Kooperation der SDAG
SDAG kooperierte nach den Hausdurchsuchungen im Rahmen des Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Aufgrund dieser Kooperation beantragte die BWB eine geminderte Geldbuße.
Zuwiderhandlungen der SDAG
SDAG nahm an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen im Zeitraum von Juli 2002 bis März 2021 teil. Die Zuwiderhandlung von SDAG war Teil eines österreichweiten Kartells von zumindest Juli 2002 bis März 2021.
Hintergrundinformationen zu den Zuwiderhandlungen in der Abfallwirtschaft
Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig Abfallwirtschaft.
Die Zuwiderhandlungen betrafen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen. Dadurch verhalfen sich die Unternehmen gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen, verringerten Unsicherheiten in Bezug auf ihr künftiges Geschäftsverhalten und sicherten so ihre Marktanteile. Durch die Gebiets- und Kundenaufteilungen schufen die beteiligten Unternehmen ein ineinandergreifendes Konstrukt aus Kartellen, das letztlich ganz Österreich umfasste.
Gegen eine Vielzahl weiterer Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Das im Zuge von Hausdurchsuchungen 2021 und 2022 bei Unternehmen der Abfallwirtschaft gesicherte, umfangreiche Datenmaterial sowie die Kooperation am Kartell beteiligter Unternehmen im Rahmen des Kronzeugenprogramms unterstützen die Ermittlungsarbeit der BWB.
FAQ Abfallwirtschaft Juni 2025
Weiterführende Infos zu den bisherigen Ermittlungen der BWB in der Abfallwirtschaft finden Sie im FAQ Abfallwirtschaft Juni 2025.
Kronzeugenregelung und Absehen von der Verhängung einer Geldstrafe
Gemäß § 11b WettbG kann die BWB unter den dort genannten Voraussetzungen als Gegenleistung für die Mitwirkung eines Unternehmens an der Aufdeckung eines Kartells die zu verhängende Geldbuße mindern oder davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen.