In den Mühlen der Justiz

Ein Schriftverkehr von Cornelia Divoky

Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 15:04

An: Ministerin Justiz <Ministerin.Justiz@bmj.gv.at>

Betreff: projekt NEUFORMIERTES EUROPA/VERFAHREN 84 P 60/12 k VOR DEM BEZIRKSGERICHT INNERE STADT WIEN

sehr geehrte frau bundesministerin dr.in zadic, ll m,

ich erlaube mir, als attachment meine eingabe an das bezirksgericht innere stadt wien zur GZ 84 P 60/12 k vom 17. april 2024 zu übermitteln. diese eingabe wird von mir persönlich in kürze an das zuständige gericht überreicht.

wie gegenständlicher eingabe zu entnehmen, war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023 und deshalb eine NEUORGANISATION derselben empfehlenswert.

ich darf sie, sehr geehrte frau bundesministerin, als ranghohe österreichische juristin, um eine intervention beim bezirksgericht innere stadt wien hinsichtlich der stattgebung meiner – in gegenständlicher eingabe gestellten – anträge ersuchen.

vielen dank im voraus für ihre bemühungen!

beste grüße

cornelia divoky eh

trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft – journalistin – autorin – designerin

Bezirksgericht

Innere Stadt Wien

Marxergasse 1A

1030 Wien 84 P 60/12 k

Einschreiterin: Cornelia Divoky

Trainerin für Berufsorientierung, Kommunikation und Wirtschaft – Journalistin – Autorin – Designerin

(Wohnsitz)

I) URKUNDENVORLAGE

II) BEKANNTGABE

III) ANTRÄGE

einfach

Beilagen ./A – ./B

(in Kopie) einfach

I)

In umseits rubrizierter Pflegschaftssache legt die Einschreiterin folgende Dokumente (in Kopie) vor:

Artikel „Ich wurde verpfuscht und dafür auch noch verklagt“/DIE GANZE WOCHE

Nr 43/12, betreffend Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU), vom 23. Oktober 2012 ./A

International veröffentlichte Projekt-Dokumentation NEUFORMIERTES EUROPA/

ÖSTERREICH-Beitrag vom 2. Jänner 2003 bis 17. Jänner 2023, per Februar 2024 ./B

II)

Die Gerichtsbarkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) war/ist einer der großen Verlierer des Projektes NEUFORMIERTES EUROPA. Die rechtswirksame Beigebung eines (damals) Sachwalters für die Einschreiterin als gesunde Person per 28. April 2014 wurde/wird in Anbetracht der Fälligkeit der Kontoerstgutschrift für die staatliche Alterspension der Einschreiterin per 30. Juni 2014 als gänzlich absurd zurückgewiesen. Per 13. September 2021 waren/sind ausreichend stichhältige schriftliche Beweise – auch im Zusammenhang mit dem Verlassenschaftsverfahren nach dem leiblichen Vater der Einschreiterin, Walter Divoky sen, zur GZ 55 A 20/21 d des Bezirksgerichtes Wien Leopoldstadt – hinsichtlich einer mangelnden Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) für das Projekt NEUFORMIERTES EUROPA gegeben.

III)

Sohin werden gestellt die

A n t r ä g e :

1. Die gesetzeswidrige gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie eventuell eine Vorsorge-Vollmacht oder andere Vertretungen gemäß dem Vier-Säulen-Modell für die Einschreiterin endgültig und rechtswirksam per 13. September 2021 zu beenden.

2. Den bezughabenden Beschluss inklusive Rechtskraft-Bestätigung bis längstens

30. April 2024 (einlangend!) an die Wohnadresse der Einschreiterin in 1110 Wien,

Konrad-Thurnher-Gasse 12/1/4, zu übermitteln.

Wien, 17. April 2024 ——————————————

Cornelia Divoky eh

Gleichlautende Kopie (ohne Beilagen) ergeht an: Bundesministerin Dr.in Alma ZadIc, LL M

REPLY Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 um 15:36 Uhr

Von: III1_BK, Bundesministerium für Justiz Kompetenzstelle III PKRS

RECHTSSCHUTZSTELLE

Sehr geehrte Frau Divoky!

Das Bundesministerium für Justiz ist eine Verwaltungsbehörde des Bundes, die die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Organisation und eine die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen hat, sich aber in konkrete Verfahren aufgrund des Prinzips der Unabhängigkeit der Rechtsprechung nicht einmischen darf, auch die Frau Bundesministerin nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Justiz

Kompetenzstelle III PKRS

www.bmj.gv.at

REPLY von Cornela Divoky

sehr geehrte damen und herren,

vielen dank für ihre – nicht ganz unerwartete – fachspezifische antwort, die abermals die mangelnde rechtsstaatlichkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) sowie eine erforderliche neuorganisation derselben bestätigte/bestätigt.

das (österreichische) bundesministerium für justiz/die derzeit amtierende (österreichische) justizministerin garantierte/garantiert keinesfalls eine – die rechtsschutzinteressen der bevölkerung wahrende rechtspflege – ohne intervention seinerseits/ihrerseits in konkrete verfahren. falls bei konkreten verfahren seitens des zuständigen ministeriums/der zuständigen ministerin nicht eingegriffen wurde/wird, war/ist eben keine unabhängigkeit der rechtsprechung gewährleistet!!

bereits die gerichte erster instanz in der republik österreich/der europäischen union (EU) hatten/haben sodann eine „monopol-stellung“ inne und waren/sind in der lage, willkürlich (!) anhand gefälschter medizinischer gutachten sowie inkorrekter angaben dritter über gesunde menschen ein GESETZESWIDRIGES PFLEGSCHAFTSVERFAHREN zu verhängen. in weiterer folge wurde/wird dadurch ein betrug hinsichtlich der staatlichen alterspension der betreffenden person gewährleistet.

weiterführend gingen/gehen dann – selbst bei bekämpfung dieses GESETZESWIDRIGEN PFLEGSCHAFTSVERFAHRENS durch einen ausgewiesenen rechtsanwalt/eine ausgewiesene rechtsanwältin – die übergeordneten gerichtsinstanzen in der republik österreich/der europäischen union (EU) vorwiegend von einer richtigkeit des vorbringens des gerichtes erster instanz aus.

in meinem konkreten fall/im zuge des projektes NEUFORMIERTES EUROPA war/ist folgende sach- und rechtslage vorherrschend:

AMS-trainer-kollegen und -kolleginnen sowie meine person deckten zu jahresbeginn 2009 – in kooperation mit abg zNR karl öllinger (DIE GRÜNEN) – den betrugsskandal betreffend des AMS-träger-institutes VENETIA (veruntreuung von rund 60 millionen euro laut diverser medien-berichte) auf. in weiterer folge wurde ich im september 2009 vom AMS-träger-institut murad & murad gmbh im september 2009 unberechtigt „fristlos“ im krankenstand entlassen. es folgten weitere juristische malversationen im zusammenhang mit meiner person.

zumal per 30. juni 2014 die kontoerstgutschrift für meine staatliche alterspension fällig war, wurde mir per 28. april 2014 gesetzeswidrig – vom bezirksgericht innere stadt wien – ein (damals) sachwalter beigegeben, welcher für meine person eine berufsunfähigkeits-pension beantragte und bewilligt erhielt. sohin kamen/kommen die republik österreich/die europäische union (EU) seit vielen jahren in den genuss der einvernahme einer berufsunfähigkeits-pension inkl

pflegegeld (!) für eine gesunde person.

das gegenständliche gesetzeswidrige pflegschaftsverfahren wurde durch meinen ausgewiesenen rechtsanwalt, dr heinz edelmann, wien, im zeitraum von 2019 – 2021 ohne erfolg, auch in übergeordneten gerichtsinstanzen bis zum obersten gerichtshof (OGH), bekämpft. zu jahresbeginn 2021 verstarb mein leiblicher vater, walter divoky sen. trotz zahlreicher schriftlicher und fristgerechter interventionen meinerseits beim zuständigen notar/zuständigen verlassenschaftsgericht wurde ich – als gesetzliche erbin zu 50 prozent nach meinem leiblichen vater – vom verlassenschaftsverfahren nach walter divoky sen ausgeschlossen. durch das gesetzeswidrige wirken des – mir gesetzeswidrig beigegebenen – erwachsenenvertreters (vormals sachwalters) wurde ich sodann um gesetzliche pflichtteile nach meinem leiblichen vater zugunsten meines onkels, horst divoky (ebenfalls im gegenständlichen verlassenschaftsverfahren involviert), betrogen.

der guten ordnung halber halte ich fest, dass ich fristgerecht und schriftlich inkl aller erforderlicher unterlagen – knapp vor erreichung meines 60. lebensjahres – im jahre 2020 bei der pensionsversicherungsanstalt (PVA), landesstelle wien, einen antrag auf staatliche alterspension gestellt habe.

aus vorgenannten gründen war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023.

ich sehe einer weiteren fachspezifischen rückantwort ihrerseits mit interesse entgegen!

beste grüße

cornelia divoky eh

trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft – journalistin – autorin – designerin

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Ende der Leistungsgesellschaft?

Flaschen

16. April 2024 – „Schweizerinnen und Schweizer waren bekannt für ihr zwinglianisches Arbeitsethos. Die Zeichen mehren sich, dass diese Tugend verlorengeht. Der Schweiz droht das Ende der Leistungsgeselslchaft“, schreibt Peer Teuwsen in der NZZ.ch (13.4.24) Durch das Corona-Regime haben sich viele an die Vorteile des Home Office gewöhnt. So kommt der neueste „Hernstein Management Report“ zu dem Ergebniss, dass aufgrund langer Arbeitswege und schlechtem Betriebsklima Mitarbeiter lieber im Home-Office als im Büro arbeiten wollen. Johanna Bath, Professorin an der ESB Business School, wendet sich sogar gegen Betriebe, die ihre Mitarbeitenden pauschal an drei Tagen in der Woche zurück in die Büros beordern, berichtet computerwoche.de.

Bild HTH: Wer sind die Flaschen unserer Leistungsgesellschaft? Und wer bezahlt sie?

„Gemeinsam mit ihrer Co-Autorin Katrin Winkler hat Johanna Bath das Buch ‚Hybrid Work – wie Führungskräfte ihre Arbeitsorganisation für die Zukunft transformieren‘ herausgegeben. Eine wichtige Erkenntnis: eine dreitägige Präsenzpflicht für alle Beschäftigten ist kontraproduktiv. Unternehmen, die so vorgehen, seien nicht bereit, sich mit den Tätigkeitsprofilen im Einzelnen zu beschäftigen.“

Mehr privat, weniger Firma – so könnte man eine beliebte Losung der sozialen Marktwirtschaft für die heutige Zeit adaptieren. Der NZZ-Redakteur Teuwsen sieht das kritisch: „Das neue Credo lautet: Es soll einem selbst so gut gehen wie möglich, alles easy, Gym, Wellness, Yoga. Die harten Tieflohnjobs, die sich keine Schweizerin und kein Schweizer mehr antun will, werden von Einwandern erledigt. Und oben chrampfen die Expats. In der Mitte haben sich zu viele von uns bequem eingerichtet. Für caritative Aufgaben oder öffentliche Ämter wie etwa einen Gemeinderat wird es immer schwieriger, geeignete Schweizer zu finden. … Leider können sich viele das süsse Wenigtun leisten. Noch nie wurde so viel vererbt wie heute. Derzeit sind es über 95 Milliarden Franken pro Jahr, 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer profitieren von der Plackerei ihrer Vorfahren, Dank Vorbezügen auch schon in jüngerem Alter. Jeder zweite Vermögensfranken in diesem Land ist geerbt.“

Die Lage, wie sie Teuwsen schildert, spitzt sich zu: „All dieses Wohlfühlgedöns spielt sich mitten in einer brisanten Weltlage ab, einer Lage, wie wir Lebenden, die wir in einer extraordinären Friedenszeit aufgewachsen sind, sie nie gekannt haben. Wollen die Schweizerinnen und Schweizer das Leben nochmals so richtig geniessen, bevor sich die Welt, wie sie sie lieben gelernt haben, ganz verabschiedet? Jedenfalls reagieren die Schweizerinnen und Schweizer auf das prekäre Weltgeschehen nicht mehr mit bewährten Tugenden wie Vorsicht und Sparsamkeit – sondern mit einer ziemlich unschweizerischen Lust am Konsum. … Vielleicht gönnen sich die Schweizerinnen und Schweizer auch wieder mehr, weil sie sich vom Traum der eigenen vier Wände aus Kostengründen verabschieden mussten. … Oder es ist Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit, mit der vielen neuen Freizeit etwas Sinnvolles anzufangen. Beides wäre Grund zur Beunruhigung.“

Der Zustand, wie ihn Teuwsen schildert, ist durchaus bedenklich. Doch um den Ernst der Lage richtig zu beurteilen, wäre es wichtig, den Begriff „Leistung“ genauer unter die Lupe zu nehmen. Teuwsen versteht darunter Fleiß, soziales Engagement, Sparsamkeit damit man sich später etwas (wirklich Wichtiges) leisten kann, Ansporn durch Wettbewerb. Werte, die wir zu Recht einfordern müssen, wenn wir den Zusammenhalt der Gesellschaft gewährleisten wollen. Doch es sind Werte, die schon längst nicht mehr den Wirtschaftsalltag bestimmen, die schon lange vor dem Corona-Regime aus dem Arbeitsalltag verschwunden sind.

Das Leistungsprinzip, das lange schon die Arbeitsmoral dominiert, bekommen auch die einfachsten Arbeiter aus den Wirtschaftsseiten der Zeitungen vermittelt. Das sind Spitzengehälter für Manager, die damit noch nicht genug haben, sondern auch nach dem größten Misserfolg schamlos ihre Boni kassieren, das sind Spekulations-Gewinne von Finanzmanagern, die jenseits der Vorstellungskraft normaler Lohnbezieher liegen. Auf der anderen Seite der Einkommensschere stehen immer öfter Lohnabhängige, die sich mit ihren „Kollektiv-Löhnen“ die einfachsten Bedürfnisse, z.B. Wohnen in Zürich, nicht mehr leisten können. Immer mehr erbringen anständig ihre Leistung und können sich dafür nichts mehr leisten. Die so genannten „Leistungsträger“ dagegen kassieren mehr denn je.

Legendär ist die Frage eines österreichischen Lobbyisten an einen Kooperationspartner, deren Millionen-Rechnung für eine Vermittlungs-„Leistung“ Gegenstand einer Untersuchung wurde: „Was war meine Leistung?“ Die klassische Formel hohe Leistung = hoher Lohn (Gewinn), führt im Umkehrschluss zur Erkenntnis: gar kein Lohn = gar keine Leistung. Wenn für immer mehr Leute gilt, dass sie für eine anständige Leistung fast keinen Lohn mehr bekommen, dann wird es verständlich, dass sie dann lieber gar keine Leistung (in dem derzeit vorherrschenden Sinne) erbringen. Wenn sie sich das als Rentner (nicht nur als Alters-Rentner, sondern auch als Erben) leisten können, so ist es bedenklich. aber kein Grund zu Panik.

Bedenklich sollte sein, bzw bedenken sollten wir:

– Was sind Leistungen, die die Gesellschaft bereichern (nicht nur finanziell, sondern auch kulturell)?

– Wie soll der wachsende Bedarf an Sozialarbeit fair entlohnt werden, ohne das Sozialsystem zu gefährden?

– Wie kann die Umverteilung von unten nach oben gestoppt und umgekehrt werden?

Siehe auch:Arbeit – Fluch oder Segen?

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Klimaschutz ein Menschenrecht?

AK Präs Renate Anderl

10. April 2024 – Man kann der Klimaglückministerin Leonore Gewessler vieles vorwerfen, nur nicht, dass sie zu wenig für den Klimaschutz tut. Sie hat dutzende Maßnahmen vom Umweltticket bis zu den Subventionen für Solaranlagen subventioniert – nichts ist ihr zu teuer! Trotz alldem findet sich Österreich nur an 32 Stelle des von Germanwatch entwickelten „Klimaschutz-Index“

Nun bekommen die Apologeten der „Klimawandel-ist-menschengemacht“-Ideologie Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht gab, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Zwei weitere Klagen wurden abgewiesen, berichtet energiezukunft.eu.

Hinter den Schweizer Omas steckt Greenpeace. “Der Europäische Gerichtshof hat heute Geschichte geschrieben: Klimaschutz ist Staatspflicht, das haben wir nun schwarz auf weiß“, freut sich die Greenpeace-Propagandistin Gianna Martini. Auch die Österreichischen Grünen verbreiten eine Jubelmeldung via APA/OTS: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und unterstreicht die Dringlichkeit, die Klimakrise als eine Frage der Menschenrechte zu behandeln. Erstmals bestätigt ein Gericht: Wir Menschen haben ein Recht darauf, dass unsere Lebensgrundlage geschützt wird“, sagen Agnes Prammer, Justizsprecherin, und Lukas Hammer, Klimaschutzsprecher der Grünen.

Wo die Grünen sind, darf Justizministerin Alma Zadic nicht fehlen. Natürlich zwitschert auch sie über „Historisches Urteil! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Es zeigt: Als Staaten haben wir die Pflicht, Menschen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Wir müssen handeln, jetzt! Klimaschutzministerin @lgewessler hat in den letzten 4 ½ Jahren mit mutiger Klimapolitik zur Reduktion der CO2 Emissionen beigetragen. Lasst uns gemeinsam einen nachhaltigen Wandel schaffen! #KlimaschutzIstMenschenrecht.

Auch der ORF berichtet grün-konform, naturgemäß: „Klimapolitik der Regierenden vor Gericht“.

Update 1. Juli 2024 – Die von Kindern und Jugendlichen eingereichte Klimaklage gegen Österreich hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen höheren Status („priority status“) erreicht. … Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Klimaklage zuletzt erneut zurückgewiesen. Die Klage scheiterte wie schon beim ersten Versuch laut dem Höchstgericht an seinen Formulierungen“, berichtet ORF.at (1.7.24)

DerStandard.at (9.4.24) kommentiert: „Gerade in Österreich, wo die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang steht, könnte unter den jahrzehntelangen klimapolitischen Schlendrian nun ein Schlussstrich gezogen werden.“

Dazu passt, dass die AK-Präsidentin Renate Anderl für die laufenden AK-Wahlen mit folgendem Slogan posiert: „Ökobooster. Ausbildungen gegen Klimakrise!“

Kurt Käferböck @kaeferboeck via twitter: Das Strassburger Urteil bezüglich einer Menschenrechtsverletzung der Schweizer Regierung gegenüber den klagenden Senioren ist inakzeptabel! Die SVP verurteilt diese Einmischung fremder Richter aufs Schärfste und fordert den Austritt der Schweiz aus dem Europarat. Ihre dreiste Einmischung in die Schweizer Politik ist für ein souveränes Land inakzeptabel.

Meine Meinung: Wenn der Grundrechtskatalog nicht mehr als echtes und greifbares Recht betrachtet werden kann, weil Gerichte alles hineininterpretieren, wie es ihrer Gesinnung und Ideologie gerade passt, dann können wir den Grundrechtskatalog gleich durch den Schredder laufen lassen, denn als Nächstes beschwere ich mich, weil mein Recht auf Privatleben, durch Kriminelle Zuwanderung verletzt ist und die Regierung zu wenig dagegen unternimmt. Das Urteil ist lächerlich und für mich ein Polit- und Gefälligkeitsurteil. Selbst die Zulassung der Klage sieht für mich willkürlich aus, da wohl kaum ernsthaft eine direkte Betroffenheit nachgewiesen werden kann, geschweige es auch nur annähernd Beweise und Belege gibt, dass noch schärfere Maßnahmen, eine Änderung in den Auswirkungen für die Senioren sichtbar werden würde, eine Zulassung der Klage aber nur für Lebende möglich ist, diese sich also nicht auf zukünftige Generationen berufen können.

#öxit sobald wie möglich. Gerade wir als Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben schon heute unglaublich an Souveränität eingebüßt und es ist traurig mitanzusehen, dass das nur ein kleiner Teil in unserer Bevölkerung mitverfolgen kann.

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Trump. What else?

Bloodbath book

8. April 2024 – Aktueller Fund in einer der größten Wiener Buchhandlungen. Drei Weltmächte nebeneinander: „China und die Neuordnung der Welt“ von Susanne Weigelin-Schwiedrzik, „Neue Weltmacht Indien“ von Oliver Schulz, und dazwischen: „Bloodbath Nation“ über die USA. Die Deutsche Ausgabe des Buches von Paul Auster ist genau einen Monat vor dem ominösen Ausspruch von D.J. Trump erschienen, mit Fotos von Spencer Ostrander. Quintessenz des Buches: auf ein Blutbat müssen die Amerikaner nicht mehr warten, es findet bereits statt: „Jahr für Jahr kommen annähernd vierzigtausend Amerikaner durch Schussverletzungen ums Leben!“ Was Trump wohl dazu sagen wird?

„Wenn ich nicht gewählt werde, wird es ein Blutbad für das ganze Land geben…“. Das hat Donald Trump in einer Wahlkampfrede Mitte März gesagt und die Leitmedien kreischen, er „drohe“ mit einem Blutbad, wenn er nicht gewählt werde. Die alternativen Medien halten dagegen, das sei aus dem Kontext gerissen, und erklären, was er „wirklich“ gemeint habe.

Boris von Morgenstern hat den Kontext auf youtube gebracht und so übersetzt: „China baut jetzt ein paar riesige Fabriken, in denen sie die Autos in Mexiko bauen werden, und sie denken, sie denken, dass sie diese Autos in die Vereinigten Staaten verkaufen werden ohne Steuern an der Grenze zu zahlen. Lassen Sie mich ihnen etwas zu China sagen. Wenn Sie Präsident Xi zuhören, sind Sie und ich Freunde, aber er versteht, wie ich handle. Diese großen Monster-Autofabriken, die sie gerade in Mexiko bauen und von denen Sie glauben, dass Sie sie bekommen, wenn sie keine Amerikaner einstellen und die Autos an uns verkaufen, nein. Wir werden einen 100-prozentigen Zoll auf jedes einzelne Auto erheben, das über die Grenzen kommt. Und ihr werdet nicht in der Lage sein, diese an uns zu verkaufen. Wenn ich gewählt werde.

Wenn ich nicht gewählt werde, wird es ein Blutbad für das ganze Land geben, das ist noch das geringst. Es wird ein Blutbbad für das Land. Das wird das geringst Problem sein. Aber sie werden diese Autos nicht verkaufen und keine riesigen Fabriken bauen.“

Hat Trump den Begriff „Blutbad“ verwendet oder nicht? Ja, er hat. Warum? Weil er es kann. Dabei musste er als Medienprofi ganz genau wissen, welche Lawine das auslöst. „Wenn ein Soziopath wie Donald Trump von Blutbad redet, dann meint er ein Blutbad“, berauscht sich derStandard-Kommentator Hans Rauscher an dem verbalen Exzess und merkt nicht den inneren Widerspruch: typisch für einen Soziopathen ist, dass ihm nicht wirklich bewusst ist, was er sagt und tut.

Sachlich stimmt: Wenn Trump von Blutbad redet, dann meint er ein Blutbad. Wenn er diesen Begriff wählt, so muss ihm als Medienprofi völlig klar sein, dass er mit dem Begriff und noch mehr mit dem Satz „Wenn ich nicht gewählt werde, wird es ein Blutbad für das ganze Land geben,“ eine weltweite Medienlawine lostreten wird. Wenn er es weiß und trotzdem, nein gerade deshalb macht, so muss diese Lawine seine Absicht sein. Genau darin besteht sein Kalkül.

Es ist lächerlich zu deuteln, was er „in Wahrheit“ gemeint haben könnte. Es ist lächerlich, wenn selbsternannte Pflichtverteidiger von Trump erklären, „bloodbath“ sei in businesstalk ein gängiger Begriff, und siehe da, tatsächlich finden sie den Begriff in Reden von führenden Wirtschaftskapitänen – ungefähr drei mal in den vergangen 20 Jahren. Trump hat den Teufel an die Wand gemalt und hat mit Sicherheit damit kalkuliert, dass er dafür verteufelt wird. Trump hat „in Wahrheit“ auch nicht über die US-Autoindustrie geredet, sondern er hat ein Feindbild gezeichnet und dem Teufel einen Namen gegeben: Xi, der Imperator Chinas. „Der Chinese“ will den Amerikanern riesige Autofabriken vor die Tür setzt. Angeblich! Es sei geplant! Der Unternehmer Trump weiß, dass es von der Planung bis zur Umsetzung ein langer Weg ist. Aber Wissen hat ihn noch nie interessiert, wenn es darum geht, Emotionen zu schüren. Und darum, nur darum geht es. Das zeigt auch sein typischer Duktus, bei Ansprachen alle Schlüsselbegriffe mehrfach zu wiederholen. So auch das Keyword „Bloodbath“.

By the way: hat Trump nur einen einzigen konstruktiven Vorschlag gemacht, wie er die US Autoindustrie retten will? Strafzölle für Importautos wird wohl niemand als Lösung für die hausgemachten Probleme der USA bezeichnen. Hat er Zusammenhänge zwischen Öl-, Auto- und Finanzindustrie und deren Machenschaften aufgedeckt? Hat er Geheimnisse im Machtkampf zwischen Bill Gates und Elon Musk enthüllt? Hat er irgendetwas gesagt, was die Amerikaner vorher noch nicht gewusst hatten? Nein, er hat wieder mal nur die Emotionen geschürt, um seine einzige Lösung, sein einziges Konzept und sein einziges Ziel zu propagiern. Und das heißt: EGO.

Newsweek.com (18.3.24)

NBC news (17.3.24)

ERGÄNZUNG: Über die Luftblase von Trumps Börsennotiertem Unternehmen TMTC, das aktuell rund sieben Milliarden Dollar wert sein soll, schreibt Jakob Steinschaden auf trendingtopcs.eu (1.4.24): „Börsen-Blase Trump: 7 Mrd. Dollar Bewertung bei 4 Mio. Dollar Umsatz. … Die Mehrheit an der TMTG, die an der Börse unter dem Kürzel DJT (eh klar, kurz für Donald J. Trump) geführt wird, gehört dem ehemaligen US-Präsidenten – nämlich genau genommen 57,3 Prozent. Deswegen kann sich Trump aktuell – zumindest am Papier – Milliardär nennen. Um die Aktien zu Cash zu machen, müsste er aber einen Dummen finden, der ihm die Aktien abkauft. Denn was wäre das Unternehmen überhaupt noch wert, wenn Trump selbst die Shares abstößt, um an Geld zur Begleichung seiner Schulden zu kommen?“

ERGÄNZUNG: 3.4. 2024 Aaron Rupar @atrupar via twitter: Trump, flanked by cops, closes his event in Michigan: „If we don’t win on November 5, I think our country is going to cease to exist. It could be the last election we ever have. I actually mean that.“

SIEHE AUCH: NZZ.ch (28.6.24)berichtet über das erste TV-Duell Trump-Biden anlässlich der Wahl 2024. Keine Überraschung: Viele demokratische Promis und „die Familie von US-Präsident Joe Biden ermuntert den 81-Jährigen nach seinem Debakel im TV-Duell gegen Herausforderer Donald Trump angeblich dazu, im Rennen um das Weiße Haus zu bleiben“, berichtet ORF.at (1.7.24) Die Nominierung alternativer Kandidaten beim Parteitag der Demokraten im August würde zu einem Chaos führen, berichtet NZZ.ch (28.6.24).

ERGÄNZUNG. 20. /: 2024 – Das einstige Hassobjekt der europäischen Eliten mutierte zum „politischen Genie“. NZZ.ch (20.7.24) hat bei dieser Umwertung der Werte die Pole Position eingenommen: „Der verkannte Donald Trump: Porträt eines politischen Genies. Machtmensch, Maulheld, Meinungsmacher: Die Zeichen stehen gut für eine Wahl von Trump. Es ist an der Zeit, die politischen Künste zu honorieren – ohne seine dunklen Seiten zu vergessen.“

SIEHE AUCH: USA + Demokratie + Präsidentenwahl

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Kunst für Assange

Kunst für Assange

Update 26. Juni 2024 – Nach dieser unfassbar großartigen Überraschung, dass Julian Assange endlich freigelassen wurde und er seinen Geburtstag zu Hause bei seiner Familie verbringen kann, freuen wir uns ganz besonders, dass wir mit ihm feiern werden!

Zu Julian Assanges 53. Geburtstag am 3. Juli starten wir die Veranstaltungsreihe „Kunst für Assange“:
Mi, 3. Juli ab 19 Uhr – Vernissage
So, 7. Juli ab 11 Uhr – Matinee
Fr, 19. Juli ab 19 Uhr – Finissage
Ort: Amerlinghaus Spittelberg, Wien

4. April 2024 – Die Redaktion von „Unsere ZeitenWende – Das Journal fürs FreiSein“ sucht Künstler für das Ausstellungsprojekt „Kunst für Assange“. Anmeldung bis 3. Juni: Die Teilnahme ist kostenfrei und muss bis einen Monat vor der Vernissage angemeldet werden. Ausstellung von 3. bis 19. Juli 2024 im Amerlinghaus (Kulturzentrum Spittelberg, Stiftgasse 8, 1070 Wien.

Teilnahmebedingungen im Detail

Julian Assange, Journalist und Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, ist seit fünf Jahren in London in einem Hochsicherheitsgefängnis, weil er US-Kriegsverbrechen aufgedeckt hat, die geheim bleiben sollten. Zahlreiche weltweite Auszeichnungen, darunter Nominierungen für den Friedensnobelpreis, verdeutlichen, dass Assange mit seinem Wirken eine globale Wichtigkeit erreicht hat. An ihm soll ein Exempel statuiert werden – wer in den Geheimnissen der Mächtigen wühlt, wird hart bestraft. So wurde der Australier, der sich derzeit in Londoner Gefangenschaft befindet, um in die USA ausgeliefert zu werden, zum Stellvertreter für die weltweite Pressefreiheit.

Im November 2023 erhielt Assange die Ehrenbürgerschaft von Rom, berichtet zeitenwende-magazin.at

Siehe auch: Die öffentliche Unterlassung im Fall Julian Assange

UPDATE 20. Maii 2024 – „Julian Assange darf wieder hoffen: Der WikiLeaks-Gründer kann gegen seine drohende Auslieferung an die USA noch einmal Berufung einlegen. Der Londoner High Court gab dem Antrag des gebürtigen Australiers am Montag teilweise statt. Damit ist eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA zunächst abgewendet“, berichtet ORF.at (20.5.24)

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Neue Vorsitzende der Alterssicherungs-Kommission

Mayrhuber Alterssicherung

Vorbemerkung ethos.at: Ende 2021 hat Walter Pöltner die Agenden als Vorsitzender der Alterssicherungskommission zurück gelegt, „da der langjährige Sektionschef das Thema von der Politik zu wenig ernst genommen sah. Seither hatte sich die Koalition nicht auf die Besetzung des Vorsitzes einigen können, und das Gremium war interimistisch von der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet worden. Das ist die Obfrau des Seniorenbunds, Ingrid Korosec“, berichtet ORF.at (4.4.24) Ein Lehrbeispiel für die Anmaßung und den Machtmissbrauch von Ministern, die laut Verfassung „obersten Organe der Vollziehung“ (B-VG Artikel 19) sind, tatsächlich aber unglaublich viel Zeit verschwenden für Postenschacher und Machtspiele einzig und allein zur Durchsetzung von Partei-Interessen!

Bild: Kleine Zeitung

4. April 2024 – (Pressemitteilung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BMSGPK via APA / OTS) – Die Bundesregierung hat sich auf eine neue Vorsitzende der Alterssicherungskommission geeinigt: Christine Mayrhuber, Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO), wird die Funktion im April 2024 übernehmen. Sie war schon bisher Mitglied der Kommission. Mayrhuber beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Struktur und Finanzierung des österreichischen Pensionssystems. Die offizielle Bestellung erfolgt in den kommenden Tagen durch Sozialminister Johannes Rauch. „Ich freue mich, dass wir die wichtige Position mit einer unabhängigen, international anerkannten Expertin besetzen können“, so der Sozialminister. Stellvertretende Vorsitzende bleibt Ingrid Korosec, die das Gremium zuletzt interimistisch geleitet hatte. 

Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme – kurz: Alterssicherungskommission – überwacht die Entwicklung der Bundesausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen. In ihre Berechnungen fließen die Echtdaten der Pensionsversicherungsträger, aktuelle Wirtschaftsprognosen und die demografische Entwicklung ein. Das jährliche Gutachten der Expert:innen beinhaltet jeweils eine Prognose für fünf Jahre. Zusätzlich erstellt die Kommission alle drei Jahre ein Gutachten über die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems.

Den Vorsitz der Alterssicherungskommission wird künftig Mag. Christine Mayrhuber übernehmen. Die Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut arbeitet seit 1999 in der Forschungsgruppe „Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit“ und ist seit September 2023 stellvertretende Direktorin am WIFO. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Einkommensentwicklung und Einkommensverteilung, Struktur und Finanzierung der Pensionsversicherung sowie Umverteilungswirkungen sozialstaatlicher Strukturen. Vor ihrem Eintritt in das WIFO absolvierte sie das Studium der Ökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien und war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Höhere Studien. 2013 wurde ihr der Käthe-Leichter-Preis verliehen.

„Die bisherigen Prognosen der Alterssicherungskommission zeigen, dass die langfristige Finanzierung des Systems gesichert ist. Die hohe Inflation, ein geringeres Wirtschaftswachstum und die demografische Entwicklung werden in den kommenden Jahren allerdings zu Mehrausgaben führen. Es ist deshalb wichtig, das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. „Ich freue mich, dass Christine Mayrhuber die Bundesregierung mit ihrer großen Expertise bei den nötigen Schritten beraten wird. Bei Ingrid Korosec bedanke ich mich für die interimistische Leitung der Kommission.”

„Es ist eine Neuerung, dass die Wissenschaft mit dem Vorsitz betraut wird. Die Kompetenzen der Alterssicherungskommission sind gesetzlich festgelegt. Als Vorsitzende und Ökonomin ist es mir wichtig, diese Aufgaben evidenzbasiert zu erfüllen. Schließlich ist die Schaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die langfristige Angemessenheit und Nachhaltigkeit der österreichischen Altersvorsorge von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung”, so Christine Mayrhuber.

Rückfragen & Kontakt:

pressesprecher@sozialministerium.at

sozialministerium.at über die Alterssicherungskommission

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371,1 Mrd. Euro Staatsschulden Österreichs

Statistik Staatsschulden

Österreichs Schulden 2023 um 20,4 Mrd. Euro gestiegen

Defizit mit 2,7 % unter Maastricht-Grenze, Schuldenquote mit 77,8 % darüber

28. März 2024 – (Pressemitteilung Statistik Austria) – Laut vorläufigen Ergebnissen von Statistik Austria betrug das öffentliche Defizit im Jahr 2023 2,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 12,7 Mrd. Euro. Der öffentliche Schuldenstand erhöhte sich um 20,4 Mrd. Euro auf 371,1 Mrd. Euro zu Jahresende 2023. Die Schuldenquote – das Verhältnis der Staatsschulden zur nominellen Wirtschaftsleistung – ging allerdings aufgrund der Entwicklung des BIP (nominell: +6,7 %, real: -0,8 %) von 78,4 % auf 77,8 % zurück.

„Der Österreichische Staat hat im Jahr 2023 mehr Geld ausgegeben als je zuvor. Die Anpassung der Gehälter und Pensionen aufgrund der Teuerung sowie Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise haben die öffentlichen Ausgaben auf einen neuen Rekordwert von 248,8 Mrd. Euro anwachsen lassen. Gleichzeitig haben die inflationsbedingt gestiegenen Einnahmen und das kräftige Wachstum der nominellen Wirtschaftsleistung dazu geführt, dass das Budgetdefizit mit 2,7 % erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie unter der Maastricht-Grenze von 3 % lag; die Schuldenquote ist mit 77,8 % hingegen weiterhin deutlich von den europäischen Vorgaben entfernt“, so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.

Die Staatseinnahmen stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 6,2 % bzw. um 13,9 Mrd. Euro auf 236,1 Mrd. Euro. Die Staatsausgaben erhöhten sich um 5,0 % bzw. um 11,9 Mrd. Euro auf 248,8 Mrd. Euro. Daraus resultiert ein gesamtstaatliches Defizit von 12,7 Mrd. Euro, nach 14,6 Mrd. Euro im Jahr 2022. Gemessen am BIP zu laufenden Preisen lag das öffentliche Defizit 2023 bei 2,7 % (2022: 3,3 % des BIP). Somit verbesserte sich der Finanzierungssaldo 2023 – trotz des Konjunktureinbruchs, den deutlich gestiegenen Mehrausgaben bei den Arbeitnehmerentgelten und den monetären Sozialleistungen – um 2,0 Mrd. Euro (0,6 Prozentpunkte) im Vergleich zum Vorjahr.

Staatsausgaben weiter auf hohem Niveau gestiegen

Die Staatsausgaben stiegen 2023 um 5,0 % bzw. 11,9 Mrd. Euro. Personalaufwand (+8,7 %) und Monetäre Sozialleistungen (+6,8 %) wuchsen dabei aufgrund der inflationsbedingt hohen Gehalts- und Pensionsabschlüsse 2023 überdurchschnittlich. Wie bereits im Vorjahr spiegeln sich in den Ergebnissen die zusätzlichen Ausgaben zur Abmilderung der hohen Energiekosten wider. Diese waren vor allem in den Subventionen enthalten: Im Jahr 2023 entfielen 3,1 Mrd. Euro von insgesamt 11,2 Mrd. Euro Subventionen auf Maßnahmen wie den Energiekostenzuschuss II oder die Stromkostenbremse. Insgesamt sanken die Subventionen zwar durch den Rückgang der COVID-19-Maßnahmen, lagen aber dennoch deutlich über den Ausgaben der Vorkrisenjahre (z. B. 5,8 Mrd. Euro im Jahr 2019).

Die allgemein höheren Finanzierungskosten zeigten sich ebenfalls in den gestiegenen Staatsausgaben: Die Zinsausgaben für die Staatsschulden erhöhten sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mrd. Euro. Der größte Anstieg der absoluten Zinslast konnte auf Bundesebene verzeichnet werden, da auch hier der Großteil der Schulden zu verbuchen war.

Steuereinnahmen deutlich moderater gewachsen als in den Vorjahren

86,7 % der Staatseinnahmen im Jahr 2023 stammten aus Steuern und Sozialbeiträgen, die in Summe 204,8 Mrd. Euro ausmachten. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 5,4 %, bzw. 10,6 Mrd. Euro. Die Steuereinnahmen 2023 waren im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 4,5 % höher.

Die Ergebnisse für das Jahr 2023 zeigen einen deutlich geringeren Einnahmenzuwachs als in den beiden Vorjahren. Vor allem diverse steuerrechtliche Maßnahmen (z. B. die Abschaffung der kalten Progression) und die rezessive wirtschaftliche Entwicklung führten zu deutlich geringeren Einnahmenanstiegen bei den Einkommens- und Vermögensteuern, von nur 2,0 Mrd. Euro (3,1 %) im Vergleich zu 8,0 Mrd. Euro im Vorjahr (14,0 %) bzw. 7,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 (15,2 %). Auch die Produktions- und Importabgaben, mit einem Anstieg von 3,6 Mrd. Euro (5,8 %) im Vergleich zu 5,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 (9,3 %) und 4,6 Mrd. Euro in 2021 (9,0 %), steigerten die Staatseinnahmen – trotz anhaltend hoher Inflation – deutlich weniger als in den Vorjahren.

Öffentlicher Schuldenstand Ende 2023 bei 371,1 Mrd. Euro

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug der öffentliche Schuldenstand 371,1 Mrd. Euro, dies sind 20,4 Mrd. Euro mehr als am Ende des Vorjahres. Nach der Art der Verschuldung aufgeteilt entfielen Ende 2023 vom Schuldenstand 326,8 Mrd. Euro auf Anleihen, 42,4 Mrd. Euro auf Kredite und 1,9 Mrd. Euro auf Einlagen. Der größte Anteil des Anstiegs des öffentlichen Schuldenstands entfiel auf den Bundessektor mit 16,6 Mrd. Euro. Der Anstieg im Bundessektor wurde durch die anderen Teilsektoren um 3,9 Mrd. Euro noch verstärkt, besonders durch eine Schuldenerhöhung im Landes- und Gemeindesektor. Den größten Teil der Erhöhung der Schulden des Bundessektors machte die Kerneinheit Bund aus, da mit den neu aufgenommenen Schulden vor allem die Abdeckung des laufenden Defizits finanziert wurde. Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu den öffentlichen Finanzen finden sich auf unserer WEBSEITE

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Leitkultur made in Austria

BM Raab und Experten

+ Bundesministerin Susanne Raab: Österreichische Identität ist mehr als die Summe der Gesetze

+ Runde mit Expertinnen und Experten – „Grundkonsens des Zusammenlebens operativ umsetzen“

28. März 2024 – (Mitteilung des Bundesinisteriums für Frauen, Familie und Integration) – 

Im Rahmen eines Gesprächs mit Expertinnen und Experten zur österreichischen Identität und Leitkultur gab Integrationsministerin Susanne Raab eine Stellungnahme im Bundeskanzleramt ab. „Die Wertediskussion ist für uns im Integrationsbereich nichts Neues. Wir arbeiten dabei in vielen Bereichen auf 3 Ebenen: Deutsch, Arbeit und Wertevermittlung. Mittlerweile ist es völlig normal, dass man sich im Zuwanderungsbereich mit Werten auseinandersetzt“, hielt Bundesministerin Raab fest.

Foto BKA, ohne Angaben, wer die Experten neben Min. Raab sind, woher sie kommen und wohin sie gehen.

„Wenn wir über Werte des Zusammenlebens sprechen, geht es um Grundprinzipien, auch solche, die sich aus der Verfassung ableiten: Dass wir in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie leben. Dass wir die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft haben oder auch die Pressefreiheit“, betonte Raab. Das seien für Menschen aus anderen Kulturen und Sozialisationen keine selbstverständlichen Werte, wo zum Beispiel Frauen oft weniger wert seien als Männer. „Es ist klar, dass kulturelle Praktiken, die in anderen Ländern erlaubt oder gang und gäbe sind, in Österreich verboten sind, etwa, dass Mädchen genitalverstümmelt oder zwangsverheiratet werden. Oder auch, dass man antisemitische Parolen äußert“, ergänzte die Integrationsministerin.

Auseinandersetzung mit Identität, Leitkultur und Werten

„Darüber hinaus ist die österreichische Identität mehr als die Summe der Gesetze, die unser Land ausmachen. Es geht um einen klaren Grundkonsens im Zusammenleben. Daher ist es wichtig darüber nachzudenken, wie wir diese Grundhaltung in Österreich stärken und in allen Phasen der Integrationsarbeit verankern können“, so Susanne Raab. „Österreich ist ein vielfältiges Land. Vielfalt kann bereichernd sein, sofern es einen gemeinsamen Grundkonsens gibt, der auch eingehalten wird. Nur so kann man sicherstellen, dass es kein Nebeneinander, sondern ein Miteinander gibt. Daher ist dieser Prozess der Auseinandersetzung mit der Identität, der Leitkultur und den Werten so wichtig“, erläuterte die Bundesministerin.

„Zuletzt möchte ich mit den Expertinnen und Experten besprechen, wie man den Grundkonsens des Zusammenlebens auch operativ umsetzen kann. Also wie man etwa den Lehrkräften, Ärztinnen sowie Polizistinnen den Rücken stärken kann. Und wie man Hebel in Familien- und Sozialleistungen sowie im Schulsystem und der Mitwirkungspflicht der Eltern nutzen kann, um diese Wertehaltung, die unser Zusammenleben trägt, auch klar zu kommunizieren und gegebenenfalls auch zu sanktionieren“, so Integrationsministerin Raab. Sie freue sich auf einen intensiven Austausch darüber mit den Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Lebensbereichen.

ethos-Kommentar am Rande: Das Kompetenz-Wirrwarr dieser und aller vorhergehenden Regierungen, aufgrund der verfassungsmäßig nicht verankerten Ministeriums-Strukturen, personifiziert Susannen Raab: „MMag.a Dr.in Susanne Raab wurde am 29. Jänner 2020 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt angelobt.

Von 1. Februar 2021 bis 4. Jänner 2022 war Susanne Raab Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt.

Seit 5. Jänner 2022 ist Susanne Raab Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt.“ (Quelle BKA)

Ergänzung 31. März 2024 – APA berichtet: „Zu Ostern hat sich die katholische Kirche in die von der ÖVP ausgelöste Leitkultur-Debatte eingeschaltet. Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler plädierte in seiner Predigt für eine „österliche Leitkultur“. Diese müsse den Blick „über die eigenen Interessen und Befindlichkeiten“ wagen: „Eine österliche Leitkultur ermutigt Menschen, Begegnungen zu suchen, niemanden auszuschließen oder fertigzumachen, wie dies im harten Diskurs der politischen Debatten immer öfter vorkommt.“

Mehr als Kirchenfürsten sagt uns der Regisseur Franco Zeffirelli in seinem Film-Epos „Jesus Nazareth“ aus dem Jahr 1977 über christliche Moral, Psychologie der Massen und Spiele der Mächtigen.

Version in voller Länge (ca 6 Stunden)

Jesus von Nazareth – Franco Zeffirelli -Deutsche Sprache HD (youtube.com)

https://www.youtube.com/watch?v=GBAlaGxG22Y

Neuschnitt (ca 2 Stunden)

„Jesus von Nazareth“ (1977) – Neuschnitt, Deutsch (youtube.com)

https://www.youtube.com/watch?v=HSXpQ22MrkA

Ergänzung 5. April 2024 – „Sozialwissenschafter Kenan Güngör hat nach der ersten Sitzung des Expertenrats für Leitkultur von ÖVP-Ministerin Raab entschieden, nicht mitzuwirken. Grund sei die ‚rechtspopulistische Kampagne der ÖVP‘ mit Slogans wie ‚Leitkultur statt Multikulti‘, so Güngör“, berichtet HEUTE (5.4.24)

Ergänzung 11. April 2024 – Die Ethnologin Elsbeth Wallnöfer fordert in einem Standard-Gastkommentar: Schluss mit „Leitkultur“ und Anna Gasteiger / NEWS.at (10.4.24) kommt zu dem Schluss: „Die ÖVP verheddert sich unter dem Einfluss schlechter alter Angewohnheiten in eine ebenso unselige wie unsinnige Werte-Debatte. … Was erwarten wir von den Menschen, die nach Österreich kommen, und was sind wir bereit, ihnen zu bieten? Welche Regeln sind unbedingt einzuhalten und wie setzen wir diese Einhaltung durch? Solange die Kanzlerpartei unter dem Einfluss des Kurz’schen Populismus steht, finden solche Debatten nicht statt. Schade.“

Ergänzung 25. Juli 2024 – „Der Weg zur österreichischen Leitkultur ist steinig und erfordert fantasievolle Auftritte. Diese Erfahrung mussten am Donnerstag im Bundeskanzleramt gleich drei Rednerinnen und Redner machen: eine Ministerin, die viel über Maßnahmen sprach, die sie nicht umsetzen kann. Ein Statistiker, der eine halbfertige Studie ohne jegliche Zahlen präsentierte. Und ein Jurist, der über einen Begriff referierte, mit dessen Definition keinerlei rechtlichen Konsequenzen verbunden sind“, berichtet DerStandard.at (25.7.24)

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Promis sorgen sich um ORF. Warum wohl?

aufstehn ORF FPÖ

12. März 2024 – „Raus mit der Politik aus dem ORF.“ Diese Petition kann man derzeit bei aufstehn.at unterzeichnen, und bereits 19.568 Menschen haben das getan (Stand 12.3.24). Immer dann, wenn die FPÖ in die Nähe der Regierungsmacht kommt, entdecken all jene, die bislang regelmäßig und gut vom ORF gehätschelt und gefüttert wurden, dass die Regierung sich künftig nicht mehr in den ORF einmischen solle.

+ Lukas Resetarits hat Angst um den ORF. Am 8. März twittert der Kabarettist: „Je näher die #nrw24 (Nationalratswahl) rückt, desto klarer wird, wie die FPÖ den #ORF umkrempeln möchte. Wir müssen den @orf davor schützen! Darum fordere ich Medienministerin @susanneraab_at auf: Sichern Sie die Unabhängigkeit des ORF! Unterzeichnet hier: @aufstehnat

ethos.at antwortet: Wie kann man sichern, was nicht existiert?? ORF = Österreichischer Regierungsfunk. Von Unabhängigkeit weit und breit keine Spur!

Update 3.5..2024 – „Stolz blicken wir auf die gestrige Aktion vor dem Bundeskanzleramt zurück: Über hundert Menschen haben anlässlich des Tages der Pressefreiheit ihre Schirme aufgespannt, um den ORF symbolisch vor politischen Angriffen zu schützen“, jubelt Christian Haslinger im #aufstehn Newsletter (3.5.24)

Update 25.4.2024 – #aufstehen-Aufruf: „30.000 Menschen wollen den ORF vor den Angriffen der FPÖ schützen und fordern Medienministerin Raab auf, noch vor der Wahl die Unabhängigkeit des ORF sicherzustellen. Um uns bei Raab & Co Gehör zu verschaffen, planen wir nächste Woche (2. Mai) eine medienwirksame Aktion vor dem Bundeskanzleramt.“ Es gab wohl noch nie in der Geschichte eine derart abstruse Petition. Ausgerechnet ein Ministerium der Partei, die dafür verantwortlich ist, dass die Abkürzung ORF nur noch als „Österreichischer RegierungsFunk“ gelesen werden kann, soll für die Zukunft die „Unabhängigkeit“ dieser geschlossenen Anstalt sicher stellen.

Update 16. April 2024 – Stiftungsrat Peter Westenthaler diskutiert im CLUB 3 mit Meinungsforscher und Politikanalyst Christoph Haselmayer sowie „Krone“-Journalist Erich Vogl über den ORF u.a. aktuelle Themen der Woche. Durch die Sendung führt Moderatorin Tanja Pfaffeneder.

+ Stephan Schulmeister. Am 9. März twittert der Wirtschaftsforscher, Uni-Lektor, Hobby-Journalist (Selbsteinschätzung): „Raus mit der Politik aus dem @ORF. Gemeinsam mit @aufstehnat fordere ich @susanneraab_at & die Reg. auf, endlich ein Gesetz umzusetzen, das die Unabhängigkeit des ORF sichert. Unterschreibt jetzt auch aufstehn…

ethos.at antwortet: Die Unabhängigkeit des ORF könnten eigentlich tausende ORF-Mitarbeiter täglich praktizieren! Wer hindert sie daran. Das ORF-Gesetz sicher nicht!!

@StSchulmeister Replying to @huberthurnhofer @ORF and 2 others: „Sehr viele ORF-Mitarbeiter stehen ein für ihre Unabhängigkeit und kämpfen dafür, mag diese Haltung auch schwächeln, je höher die Position ist. Als täglich von Ö1 bereicherter Hörer oder als ZIB2-Seher darf ich das bekunden.“

Cornelius Obonya: Am 10. März zwitschert der erfolgsverwöhnte Schauspieler: „Seit Jahren attackiert die FPÖ den #ORF. Nun will sie ihn umzukrempeln – falls sie in die Reg. kommt. Das müssen wir verhindern! Deshalb fordere ich @susanneraab_at & die Reg. auf: Sichert die Unabhängigkeit des ORF! Jetzt unterzeichnen: via @aufstehnat

Andrea Kampelmühler, Evangelische Engagierte für Schöpfung und Umwelt, Politik (SPÖ BO06), Gewerkschaft (ehem. Betriebsrätin). Arbeitend mit der Sicht aufs Systemische Ganze. Mar 8. „Seit Jahren attackiert die FPÖ den #ORF. Nun will sie ihn umzukrempeln – falls sie in die Reg. kommt. Das müssen wir verhindern! Deshalb fordere ich @susanneraab_at & die Reg. auf: Sichert die Unabhängigkeit des ORF!

Im Übrigen ist ethos-CR der Meinung, dass die Bevorzugung des ORF verfassungswidrig ist.

Ergänzung 26. März 2024 – „Der von der FPÖ entsandte Stiftungsrat Peter Westenthaler warnte vor großem Ungemach, das möglicherweise auf den ORF zukommen könnte: „Zwei Wiener Anwälte haben in einem Schreiben an alle ORF-Stiftungsräte darauf hingewiesen, dass im ORF-Gesetz schwere handwerkliche Fehler enthalten sind. Aktuell werden mehrerer Verfahren gegen die ORF-Haushaltsabgabe geführt und nehmen genau darauf Bezug. Wenn nur ein Verfahren zugunsten des Klägers entschieden wird, bedeutet das, dass die Haushaltabgabe Geschichte ist und dass der ORF alle bisher eingenommenen Beiträge rückerstatten muss. Das würde den ORF in schwere wirtschaftliche Turbulenzen bringen.“ Westenthaler hat deshalb einen Antrag zur Einberufung einer Sondersitzung des ORF-Stiftungsrats gestellt: „Die Stiftungsräte haften mit ihrem Privatvermögen, falls beim ORF irgendetwas schiefgeht. Es ist daher im Sinne aller Stiftungsräte, dass wir dieses Problem so rasch wie möglich behandeln.“ (Pressemitteilung der FPÖ via APA / OTS, 26.3.24) Darüber berichtet ORF.at (sogar präziser als die FPÖ): „Der auf einem FPÖ-Ticket jüngst in den ORF-Stiftungsrat entsandte Peter Westenthaler hält die mit 1. Jänner eingeführte Haushaltsabgabe in der geltenden Form für rechtswidrig. In einer Pressekonferenz heute berief er sich auf ein unter anderen vom ehemaligen BZÖ-Stiftungsrat Alexander Scheer gezeichnetes Anwaltsschreiben und verlangte eine Sondersitzung des ORF-Gremiums. Es gebe keinen gesetzeskonformen ORF-Beitrag, weil bei der Reform des Gesetzes das Prozedere zur Festlegung der Höhe nicht geändert worden sei bzw. der Stiftungsrat die Höhe nicht bestimmt habe. Monatlich 15,30 Euro seien nur als Obergrenze definiert worden, heißt es in dem Brief.“

Ergänzung 30. März 2024 – Der ORF-Redaktionsrat, der vor zwei Jahren die parteipolitische Zusammensetzung des Stiftungsrates kritisiert hat, jammert nun in einer APA / OTS-Aussendung:

„ORF-Redaktionsrat zu FPÖ-Chats

Politische Parteien, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterwandern und ruinieren wollen, schaden der Demokratie

Zu den jetzt bekannt gewordenen internen Chats der FPÖ zum ORF hält der Redaktionsrat fest:
Die Chats zeigen ein trauriges Sittenbild, wie wenig politische Parteien – allen voran die FPÖ – von unabhängigem Journalismus halten. Der ORF soll von Leuten, die der Partei genehm sind, geführt werden – oder aber zusammengestutzt. Das war in Zeiten der FPÖ-Regierungsbeteiligung so und das ist auch heute noch so, wie zahlreiche öffentliche Stellungnahmen der FPÖ in letzter Zeit belegen. Wer unabhängigen Journalismus ruiniert, schadet der Demokratie.
Einmal mehr zeigt sich, dass öffentliche Forderungen der Politik – etwa das Ende der Parteipolitik im ORF – nichts damit zu tun haben, was dann tatsächlich im Geheimen vorangetrieben wird. Nämlich eigene Parteiinteressen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchzusetzen.
Bedauerlich ist, dass es immer wieder Leute gibt, die sich bei Parteien anbiedern und sich dadurch eine Karriere im ORF erhoffen. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Journalistinnen und Journalisten im ORF, die für kritische, objektive und unabhängige Berichterstattung stehen.
Der ORF-Redaktionsrat 
Dieter Bornemann, Simone Leonhartsberger, Peter Daser, Margit Schuschou“

Kontakt: Dieter Bornemann, M.A., Vorsitzender des Redaktionsrates, dieter.bornemann@orf.at

Die STORY dahinter bringt ORF.at (29.3.24) – „Nun veröffentlichte Chats aus den Jahren 2017 bis 2019 belegen, wie die damalige Regierungspartei FPÖ beim ORF personell umrühren wollte – ehe das im Mai 2019 veröffentlichte „Ibiza“-Video die Koalition platzen ließ. Die Chats stammen aus dem von der ÖVP initiierten Untersuchungsausschuss über „rot-blauen Machtmissbrauch“ und liegen dem Standard, profil und dem ORF vor.“

Da darf auch die Entrüstung von Josef Broukal nicht fehlen, der twittert: „Ich weiß, es haben schon viele gelesen, aber es ist so ungeheuer, dass man es staunend immer wieder lesen muss.“ Der Rote Josef, der als ORF-Promi wegrationalisiert wurde und umgehend auf einem SPÖ-Ticket ins Parlament wechselte.

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EMFA Gesetz für Medien Freiheit?

BKA free media

9. März 2024 – Noch im März soll das EMFA, Europäisches Medien-Freiheitsgesetz (European Media Freedom Act) vom EU-Parlament beschlossen werden. „Es ist Orwellscher Neusprech, also die Verdrehung von Begriffen. Denn das EMFA bewirkt genau das Gegenteil dessen, was es vorgibt zu wollen. Mit diesem in Ausarbeitung befindlichen EU-Gesetz würde die Meinungsäußerung in den sozialen Netzen weiter eingeschränkt“, berichtet unzensuriert.at (9.3.24)

15. März 2024 – Jubelmeldung des Presseclub Concordia

„Liebe Freund*innen der Concordia, liebe Mitglieder, am Mittwoch wurde im EU-Parlament der European Media Freedom Act beschlossen. Die Verordnung schafft umfassende Mindeststandards für den Schutz vor politischer Einflussnahme in Redaktionen. Wir begrüßen das Paket, da es einige unserer zentralen medienpolitischen Forderungen bekräftigt – etwa Transparenz für öffentliche Inseratenvergabe, Schutz des Redaktionsgeheimnisses und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU

16. September 2022 – (Europa Aktuell. Ein Beitrag auf bundeskanzleram.gv.atVorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz – Vorschriften sollen die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und diese vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen.

Am 16. September 2022 hat die Europäische Kommission Vorschriften zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU präsentiert. Der Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz sieht unter anderem Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung vor. Der Schwerpunkt soll auf der Unabhängigkeit und stabilen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf der Transparenz von Medieneigentum und der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben liegen.

Ferner werden Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteurinnen und Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten vorgeschlagen. Zudem soll mit dem Gesetz das Thema Medienkonzentrationen aufgegriffen und ein neues unabhängiges „Europäisches Gremium für Mediendienste“ geschaffen werden. Darüber hinaus hat die Kommission eine ergänzende Empfehlung zur Förderung interner Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit angenommen.

Vizepräsidentin Jourová: „Erstmals Vorschlag für gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU“

„Wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie auf unterschiedliche Weise Druck auf die Medien ausgeübt wird. Es ist höchste Zeit zu handeln. Wir müssen klare Grundsätze festlegen: Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht wegen ihres Berufs ausspioniert werden. Öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht zu Sprachrohren der Propaganda gemacht werden. Daher schlagen wir erstmals gemeinsame Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien in der EU vor“, erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová.

Eckpunkte des vorgeschlagenen europäischen Medienfreiheitsgesetzes

Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.

Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit: Kein Eingriff in redaktionelle Entscheidungen der Medien, Verbesserung des Schutzes journalistischer Quellen, Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Seiten der Mediendiensteanbieter (Offenlegung entsprechender Informationen, Maßnahmen zur Gewährleistung individueller redaktioneller Entscheidungen)

Kein Einsatz von Überwachungs-Software gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie deren Familien;

Unabhängige und angemessen sowie stabil finanzierte öffentlich-rechtliche Medien, Ernennung der Managements in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise;

Transparente und faire Systeme für die Publikumsmessung (mit Auswirkungen auf Werbeeinnahmen, insbesondere im Internet) und transparente Zuweisung staatlicher Werbung;

Besserer Schutz der Medien vor ungerechtfertigter Entfernung von Medieninhalten im Internet;

Prüfung des Medienpluralismus: Bewertung von Marktkonzentrationen und Anforderungen an nationale Maßnahmen, die sich auf die Medien auswirken;

Neues Nutzerinnen- und Nutzerrecht zur individuellen Anpassung des Medienangebots: Einführung eines Rechts auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten, so dass Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen können.

Der Vorschlag wird von einer Empfehlung begleitet, in der eine Reihe freiwilliger Best Practice-Beispiele aus der Branche dargelegt wird, welche auf die Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit und größerer Transparenz der Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sind.

Die Kommission schlägt zudem die Einrichtung eines neuen unabhängigen „Europäischen Gremiums für Mediendienste“ vor, das sich aus den Medienregulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Dieses Gremium soll mit folgenden Aufgaben befasst sein:

Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die Medien, insbesondere durch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu Medienregulierungsfragen;

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und Entscheidungen, die sich auf die Medienmärkte und Medienmarktkonzentrationen auswirken;

Koordination nationaler Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Medien aus Drittländern, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, damit diese in der EU geltende Vorschriften nicht umgehen;

Organisation eines strukturierten Dialogs zwischen sehr großen Online-Plattformen und dem Mediensektor, um den Zugang zu verschiedenen Medienangeboten zu fördern und um zu überwachen, ob die Plattformen Selbstregulierungsinitiativen wie den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation einhalten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlaments und die EU-Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Nach der Verabschiedung soll das Gesetz unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten.

Die Kommission wird – insbesondere im Rahmen des Europäischen Nachrichtenmedienforums – Diskussionen über freiwillige Maßnahmen von Medienunternehmen im Zusammenhang mit der begleitenden Empfehlung anregen.

Hintergrund: Bedeutung unabhängiger Medien

Unabhängige Medien erfüllen eine öffentliche Kontrollfunktion und sind eine tragende Säule der Demokratie und der freien Marktwirtschaft. Weltweit ist die EU nach wie vor eine Hochburg der freien Medien und setzt globale Standards. Gleichzeitig gibt es in der gesamten EU auch besorgniserregende Tendenzen. Die Kommission hat all diese Entwicklungen im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und anderer Instrumente wie des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus aufmerksam verfolgt sowie Initiativen wie die Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und zu Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sogenannte SLAPP-Klagen) ergriffen.

Das europäische Medienfreiheitsgesetz war von Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer „Rede zur Lage der Union“ 2021 angekündigt worden. Von der Leyen hatte 2021 betont: „Medienhäuser sind nicht einfach x-beliebige Wirtschaftsunternehmen. Ihre Unabhängigkeit ist essenziell. Deshalb braucht Europa ein Gesetz, das diese Unabhängigkeit sichert.“ Das europäische Medienfreiheitsgesetz baut auf den Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission und auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf. Der Vorschlag ergänzt die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalistinnen und Journalisten und die Richtlinie zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch.

Ergänzung 16. September 2024: „Auslöser für das neue Gesetz zum Schutz der Medien waren allerdings nicht ARD-interne Probleme, sondern die Tatsache, dass vor allem osteuropäische Regierungen Journalisten drangsalieren, die Pressefreiheit einschränken und ganze Medienkonzerne von Regierungsfreunden aufkaufen lassen. Ungarn, Polen und die Slowakei gelten als die Länder, die bei den Überprüfungen der Medienfreiheit regelmäßig durchfallen. Deshalb will die Kommission in Brüssel eine neue Medienaufsicht einrichten. Diese soll staatliche Einflussnahme begrenzen und einschreiten, wenn Journalisten in Gefahr geraten.“ So die Sicht der ARD tagesschau.de (16.9.24)

Ergänzung 11. August 2025 – „Das neue EU-Medienfreiheitsgesetz (EMFA) klingt nach einem Schutzschild für Journalisten, doch der Teufel liegt im Detail. Ausnahmen im „öffentlichen Interesse“ erlauben Verhaftungen und Überwachung – definiert von EU-Eliten und nationalen Regierungen. Was bedeutet das für regierungskritische Stimmen? Die Parallelen zu autoritären Systemen sind unübersehbar“, analysiert Chris Veber auf report24.news

„Dieses Gesetz ist kein Schutzschild für Medienfreiheit, sondern ein Einfallstor für Brüsseler Kontrolle und Bevormundung“, warnt die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger. + + ethos.at kommentiert: Seit den Aufständen 1848 haben sich in Europa Medienrechte und die Pressefreiheit durchgesetzt, in Österreich bereits 1867, festgeschrieben im Staatsgrundgesetz, das bis heute gültig ist (StGG Artikel 13). Das „Medienfreiheitsgesetz“ ist, wenn in Europa 2025 lange etablierte Grundrechte gelten, überflüssig. Wenn diese Grundrechte in Europa 2025 aber nicht mehr gelten, dann umso mehr!

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