Attac kritisiert ISDS Parallel-Justiz

6. Juni 2024 – (Pressemitteilung von Attac Österreich) Konzerne klagten Staaten bislang auf 857 Mrd. Dollar / 114 Mrd. Dollar wurden zugesprochen / Klagen fossiler Investoren nehmen stark zu / Attac fordert nach EU-Austritt auch Ausstieg Österreichs aus dem Energiecharta-Vertrag

Investoren haben bislang versucht, durch Schiedsgerichts-Klagen über die Paralleljustiz ISDS* insgesamt 857 Milliarden US-Dollar von Staaten einzuklagen – zugesprochen wurden ihnen dabei 114 Milliarden US-Dollar. Das zeigt die neue Datenbank „Global ISDS Tracker“, die heute von der Berliner Nichtregierungsorganisation PowerShift, dem Transnational Institute und dem Trade Justice Movement veröffentlicht wird. Bis auf einen Fall aus den 1980er Jahren stammen alle bekanten Klagen aus dem Zeitraum ab 1993. Stark zugenommen haben in den vergangenen Jahren insbesondere die Anzahl der Klagen im Milliardenbereich. Insgesamt wurden 129 Klagen mit einem Streitwert von mindestens einer Milliarde US-Dollar eingereicht.

Klagen fossiler Investoren nehmen stetig zu

Da Klagen in Milliardenhöhe ganze Staaten in den Bankrott treiben können, werden sie oft von fossilen Konzernen genutzt, um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu verzögern. Die Daten belegen, dass die Zahl der Klagen von Investoren in fossile Energien in den letzten drei Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Inzwischen sind insgesamt 261 dieser Fälle bekannt, deren Entschädigungsforderungen sich auf insgesamt 327 Milliarden belaufen. „Die Daten bestätigen, dass ISDS ein Geheimwerkzeug der fossilen Industrie gegen Klimaschutzgesetze ist“, erklärt Tom Wills, Direktor des Trade Justice Movement.

EU steigt aus Energiecharta-Vertrag aus, doch Kocher hält am Klimakiller fest

Vielen der Klagen basieren auf dem Energiecharta-Vertrag, ECT. Da dieser mit den Klimazielen der EU unvereinbar ist, haben die EU-Energieminister erst vergangenen Woche, am 30. Mai, den Ausstieg der EU aus diesem Klimakiller-Vertrag beschlossen. Wirtschaftsminister Martin Kocher hält jedoch weiterhin an einem Verbleib Österreichs im ECT fest. „Es ist dringend nötig, dass Kocher endlich dem Ausstieg aus diesem Klimakiller-Vertrag zustimmt. Ansonsten bleibt Österreich in einem veralteten und gefährlichen Vertrag – und zwar auf Kosten des Klimaschutzes und der Steuerzahler*innen“, erklärt Theresa Kofler von Attac Österreich.

Klagen von Bergbauunternehmen mit katastrophalen Folgen

Doch auch in anderen Sektoren wird geklagt. So nutzen etwa auch Bergbauunternehmen aus dem globalen Norden ISDS-Klagen, um ihre Interessen in rohstoffreichen Ländern durchzusetzen – häufig mit katastrophalen Folgen für die lokale Bevölkerung und Umwelt. „Die Ungerechtigkeit liegt auf der Hand: Die Länder des globalen Südens sind die Hauptopfer von ISDS, während hauptsächlich Investoren aus Europa und Nordamerika davon profitieren. Damit werden öffentliche Gelder in die Hände einiger weniger Konzerne und ihrer Aktionäre transferiert. Das muss aufhören. Es ist höchste Zeit, dass Länder weltweit aus den Verträgen austreten, die ISDS beinhalten“, sagt Fabian Flues, Referent für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift.

„In dieser schwierigen Zeit, in der Staaten dringend verstärkte Klimaschutzmaßnahmen ergreifen müssen, ist es untragbar, dass Konzerne diese Bemühungen zunichtemachen können. Die Abschaffung von Abkommen, die fossile Brennstoffe und Bergbauunternehmen schützen, sollte in den kommenden Jahren unsere höchste Priorität sein“, betont Lucía Bárcena, Expertin für Handelspolitik beim Transnational Institute.

Über die Paralleljustiz für Konzerne, ISDS

Die Paralleljustiz der Investor-Staat-Schiedsverfahren (engl. ISDS) ist in vielen Handels- und Investitionsabkommen enthalten. Sie ermöglicht es ausländischen Investoren Staaten auf Entschädigung zu verklagen, wenn sich Gesetze und Regulierungen, ihre erwarteten Profite eingeschränkt sehen.

Über den Global ISDS Tracker:

Die Global ISDS Tracker Website mit einer integrierten Datenbank enthält Informationen über alle öffentlich bekannten 1362 ISDS-Fälle. Die Informationen werden jährlich aktualisiert.

Die Datenbank ermöglicht es, die große Anzahl von ISDS-Fälle zu navigieren und nach Geografie und Industrien zu filtern. Der Global ISDS Tracker ist eine gemeinsame Initiative des Transnational Institute, des Trade Justice Movement und von PowerShift.

Beispielhafte ISDS Fälle:

Transcanada gegen die Vereinigten Staaten von Amerika

Das kanadische Unternehmen Transcanada fordert 15 Milliarden US-Dollar Schadenersatz von den USA, weil ihnen die Genehmigung für eine Pipeline verweigert wurde, die umweltschädliches Teersandöl aus Kanada an die US-Küste transportieren sollte. Diese Genehmigung wurde nach massiven Protesten von indigenen Gruppen, Landwirten und Klimaaktivisten zurückgezogen. Eine Folgenabschätzung hatte ergeben, dass der Bau der Pipeline den Klimawandel beschleunigen würde. Durch das ISDS-Verfahren versucht Transcanada nun, hypothetische Gewinne, die sie durch die Pipeline erzielt hätten, von den amerikanischen Steuerzahlern zu erstreiten.

Azienda Elettrica Ticinese gegen Deutschland

Das Schweizer Energieunternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET) nutzt den umstrittenen Energiecharta-Vertrag, um Deutschlands Entscheidung, bis 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen, anzufechten. AET klagt auf eine nicht genannte Entschädigungssumme, obwohl das Ausstiegsgesetz bereits Entschädigungen unter bestimmten Bedingungen vorsieht. Sollte AET Erfolg haben, könnte dies andere Investoren weltweit ermutigen, gegen den Kohleausstieg vorzugehen.

Discovery Global gegen die Slowakei

Das Öl- und Gasunternehmen Discovery Global verklagt die Slowakei auf mindestens 500 Millionen US-Dollar auf Basis des bilateralen Investitionsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Slowakei. Das Unternehmen behauptet, dass die Forderung der slowakischen Regierung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bohrstandort durchzuführen, willkürlich und ungerechtfertigt war.

Über das Trade Justice Movement

Das Trade Justice Movement ist ein britisches Bündnis von fast sechzig zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Millionen Einzelmitgliedern, die sich für Handelsregeln einsetzen, die sowohl den Menschen als auch dem Planeten zugutekommen. Zu den Mitgliedern zählen Gewerkschaften, Hilfsorganisationen, Umwelt- und Menschenrechtskampagnen, Fair-Trade-Organisationen sowie Verbrauchergruppen. Gemeinsam fordern sie gerechte Handelsbedingungen statt Freihandel, mit Regeln, die nachhaltige Ergebnisse für Menschen und Umwelt ermöglichen. Weitere Informationen: www.tjm.org.uk

Über das Transnationale Institut

Das Transnational Institute (TNI) ist ein internationales Forschungs- und Interessenvertretungsinstitut mit Sitz in Amsterdam, das sich seit 50 Jahren für eine gerechte, demokratische und nachhaltige Welt einsetzt. TNI dient als einzigartiges Bindeglied zwischen sozialen Bewegungen, engagierten Wissenschaftler*innen und politischen Entscheidungsträger*innen. Weitere Informationen: www.tni.org/en

*Investor–state dispute settlement (ISDS) most often is an instrument of public international law, granting private parties (the foreign investors) the right to sue a sovereign nation in a forum other than that nation’s domestic courts.[1] Investors are granted this right through international investment agreements between the investor’s home nation and the host nation. Such agreements can be found in bilateral investment treaties (BITs), international trade treaties such as the United States–Mexico–Canada Agreement and the proposed Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), or other treaties like the Energy Charter Treaty. Settlement of a dispute by arbitration also can be agreed upon only by the parties concerned.

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Renaturierungs-Gesetz

Gewessler Verfassungsbruch 2024 05 16

ZYNISMUS am Rande: So geht RENATURIERUNG: Ein Jahr nachdem der Stausee von Kachowk im Gebiet Cherson (Ukraine) zerstört wurde, floriert dort die Natur, wie tagesanzeiger.ch (6.6.24) berichtet.

Update 2. Juli 2024 – Knapp einen Monat nach dem Tagesanzeiger.ch bringt ORF.at (1.7.24) die dramatische Schlagzeile „Umweltschutz unter Lebensgefahr. Vertreter lokaler Behörden und der UNO sowie von NGOs und Teams von Investigativjournalistinnen und -journalisten untersuchen die Folgen der Sprengung des Kachowka-Staudammes vor über einem Jahr im ukrainischen Cherson. Aus strafrechtlichen Gründen, und weil es gilt, die richtigen Maßnahmen zu setzen. Erste Ergebnisse lassen eine Umweltkatastrophe vermuten. Die Arbeit der Ermittler ist lebensgefährlich. Das Reckoning Project, eine ukrainische Redaktion als Kooperationspartner von ORF Topos, hat an Ort und Stelle recherchiert.“ The Reckoning Project Team: “We are lawyers, we are storytellers, we are journalists, we are activists, we are data scientists. We have all come together with a common mission, and that mission is to eradicate impunity.”

Update 16. Juni 2024 – Verfassungsbruch des Monats: Ministerin vertritt EU-Interessen in der EU. Die Interessen der Bundesländer, die sie in dem Fall vertreten müsste, sind ihr völlig egal. „Die Entscheidung ist nicht leicht gefallen“, lautet die Entschuldigung. Nach den Wahlen wird sie zwar aus der Regierung und aus der österreichischen Politik fliegen, aber sicher weich auf irgendeinem EU-Polster landen. Hier Gewesslers Selbstverherrlichung via twitter (16.6.24) Leonore Gewessler @lgewessler „Ohne intakte #Natur gibt es kein gesundes und glückliches Leben. #Naturschutz sichert unsere Zukunft. Das sind wir den nachfolgenden Generationen schuldig. Genau deshalb haben wir intensiv nach einer Lösung beim #Renaturierungsgesetz gesucht und sie gefunden. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass wir diese Chance verstreichen lassen, ohne alles versucht zu haben. Genau deshalb stimme ich morgen beim Rat der EU-Umweltminister:innen diesem #Naturschutzgesetz zu. #Renaturierungsgesetz.  ethos.at kommentiert: wer hätte das gedacht, dass die Klimaglückministerin ein Gewissen hat? Stefan Beig (Redakteur bei eXXpress.at) (18.6.24): „Dass sich eine Ministerin aufgrund ihrer Ideologie („Gewissen“) über Verfassung und Rechtsstaat stellt, weckt Erinnerungen an düstere Zeiten. Sie hat sowohl das Bundesministerien-Gesetz, als auch den schriftlichen (!) und einstimmigen Beschluss der Landeshauptleute ignoriert.“

Update 17. Juni 2024 – Natürlich spekulieren die Medien umgehend über das Ende der Koalition, die sowieso schon längst am Ende ist. Doch Kanzler Nehammer erklärt laut APA: „Die Emotion wäre da“ für ein Koalitionsende, aber er habe „die Verantwortung als Bundeskanzler für einen geordneten Weg“ bis zur Nationalratswahl zu sorgen, sagte Nehammer vor Journalisten. Das Zerwürfnis zwischen den Regierungsparteien ÖVP und Grüne um das EU-Renaturierungsgesetz führt nicht zu einem Ende der türkis-grünen Koalition. Das hat Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Montagnachmittag in Brüssel klargemacht. 

Leonore Gewessler jubelt via twitter @lgewessler: „Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die #Natur. Die Europäische Union stellt sich geeint hinter den Schutz unserer #Lebensgrundlage. Wir geben der wunderbaren #Artenvielfalt unserer Heimat den Platz, der ihr zusteht. #Renaturierungsgesetz.“ Der Kanzler Karl Nehammer twittert daraufhin @karlnehammer: „Ideologie kann niemals über der Verfassung stehen. Die Ministerin hat einen Rechtsbruch begangen, der Konsequenzen haben wird. Meine Verantwortung als Bundeskanzler ist, dass unser Land nicht im Spiel der freien Kräfte im Chaos versinkt und Wahlzuckerl in Milliardenhöhe verteilt.“ ethos.at kommentiert: Die Nehammer-Logik lässt wieder mal nichts zu wünschen übrig. Im Spiel der „freien Kräfte“ (welche Kräfte würden denn frei werden, die bislang unterdrückt sind?) würde das Land „im Chaos“ versinken (weil NUR die ÖVP mit SICHERHEIT garantiert, dass alles bleibt, wie es ist, zumindest im Selbstbedienungsladen Österreich). Und „Wahlzuckerl in Milliardenhöhe“ hat die derzeitige Regierung mit den Coronahilfspaketen, Impfanreizen für Gemeinden, dem „Klimabonus“ , Umweltticket usw. natürlich noch nie verteilt. Damit die Wähler diese Geschenke bei der Wahl nicht vergessen, wurden zusätzlich dreistellige Millionenbeträge für Politpropaganda rausgeschmissen. Jährlich! Nehammer verspricht: er übernimmt VERANTWORTUNG dafür, dass alles genau so bleibt! ERGÄNZUNG 2.7.24: „Die FPÖ wird mit ihrem Misstrauensantrag gegen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) nicht durchkommen. Nicht nur die SPÖ als größte Oppositionsfraktion, sondern auch der große Koalitionspartner ÖVP wird trotz des Konflikts um das EU-Renaturierungsgesetz den Antrag im Nationalrat nicht unterstützen, teilte Klubobmann August Wöginger Dienstagabend mit“, berichtet die APA.

29. Mai 2024 Begriff des Monats: Renaturierungsgesetz der EU. Öffentlichkeitswirksamkeit erlangte das Gesetz, weil die zuständige Ministerin Leonore Gewessler dieses nicht einfach durchwinken konnte. Die Bundesländer als Betroffene haben in der Sache Mitspracherecht – und sie blockierten. Zunächst mit einem einstimmigen Beschluss, von dem jedoch Wien und Kärnten im Wonnemonat Mai abgesprungen sind, wie ORF.at (17.5.24) berichtete. Damit wurde das Gesetz plötzlich zum großen Medienthema und natürlich auch auf Social Media.

Michael Ludwig @BgmLudwig May 17 via twitter: „In Wien zeigen wir schon lange, wie wichtig uns Renaturierung ist – z.B. beim Liesingbach oder dem Wienfluss. Deswegen ersuche ich gemeinsam mit LH @PeterKaiserSP die Landeshauptleutekonferenz darum, der nun vorliegenden EU-Renaturierungs-Verordnung doch näherzutreten.“

+ Franz Schellhorn @FranzSchellhorn May 18: „Das zubetonierte Wien ist also für die EU-Renaturierungs-Verordnung. Das ist nicht ohne Ironie.“

++ HTH via twitter: Re-Betonierung ist das Motto der Wiener: Wo immer es geht, werden Parkplätze zu „Begegnungszonen“. Da wird aufgerissen und wieder zu-betoniert, ohne die Anwohner zu fragen – oder mit Fake-Umfragen!

Renaturierung

Die Grünen Steiermark @GrueneStmk May 25 twittern: „Unser Aufruf für die Natur! In ihrem offenen Brief appelliert unsere Klubobfrau @skrautwaschl an Landeshauptmann Christopher Drexler, die Blockade des Renaturierungsgesetzes endlich zu beenden. Es ist Zeit, dass die Steiermark handelt!“ Sandra Krautwaschl @skrautwaschl: „Wir stehen vor einer historischen Entscheidung, und die Zeit drängt. Es ist nicht nur unsere Verantwortung, sondern auch unsere moralische Pflicht, für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einzutreten!“

kleinezeitung.at (24.5.24) berichtet: „EU-Renaturierungsgesetz: Keine Einigung bei Weißensee-Konferenz. Österreichs Standpunkt bei dem EU-Gesetz ist weiterhin ungeklärt. Umweltministerin Gewessler pocht auf eine Zustimmung, die Länder sind sich uneinig.“ Eine schöne Grafik zeigt, worum es geht:

1. Aufforsten von Wäldern

2. Wiedervernässen von Mooren

3. Natürlichere Flussläufe

4. Mehr Naturräume in Städten

ad 1: Das Aufforsten von Wäldern in Europa zu fordern, wo nachhaltige Forstwirtschaftnicht erst seit gestern, sondern seit über 200 Jahren praktiziert wird, ist geradezu absurd. Den Begriff „Nachhaltigkeit“ hat bereits der kurfürstlich-sächsische Bergrat sowie Oberberghauptmann des Erzgebirges, Hans Carl von Carlowitz, im Jahr 1713 geprägt und dafür gesorgt, das alle gerodeten Waldflächen wieder aufgeforstet werden. DETAILS: Klimawandel, Energiewende und der Wald

Ad 2+3: Es ist klar, dass diese Maßnahmen nur zu einer „künstlichen Natur“ führen können. Schön, wenn man Parklandschaften in Städten erweitert – aber die Natur durch menschliche Eingriffe zu „renaturieren“, ist eine Hybris, die aus dem Geist der Green-Deal-Ideologie entstanden ist. Für Menschen, die am Land leben und nicht in den Betonbauten der Bürokraten, ist es evident, dass nur die Natur sich selbst renaturieren kann. Das jedoch ist nicht Teil des Programms, das – wie immer in der EU – genau Zeitpläne vorschreibt und nicht daran denkt, die Natur der Natur zu überlassen.

Ad 4: Beliebt sind Statistiken, die uns erklären, wie viele Fußballfelder täglich zubetoniert werden. Nirgends aber findet sich eine Auskunft, wie diese Statistiken zustande kommen! Der Wiener Bürgermeister fordert nun scheinheilig mehr Renaturierung, verschweigt aber, wie viel Beton jährlich alleine durch die Ausweitung der „Ohrwaschln“ und „Hügelbauten“ auf Wiener Kreuzungen verbetoniert wird. Und so manche „Begegnungszone“ entsteht lediglich dadurch, dass mehr Beton und Asphalt verbaut wird, als zuvor (Modell Mariahilfer-Straße, das auch in anderen Bezirken umgesetzt werden soll). Man darf davon ausgehen, dass Bürgermeister Ludwig diese Flächen als „Renaturierung“ nach Brüssel meldet.

Bereits im Februar berichtete das Europäische Parlament:

Ja zur Renaturierung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU“

Pressemitteilung PLENARTAGUNG ENVI 27-02-2024

+ EU-Staaten müssen bis 2030 mindestens 30%, bis 2040 60% und bis 2050 90% der Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherstellen.

+ Bestimmungen für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen vorübergehend aussetzbar.

+ Über 80% der Lebensräume in der EU sind in schlechtem Zustand

Allein aufgrund dieser Überschriften ist klar, dass dieses Renaturierungsgesetz nur dem „Ökosystem Bürokratie“ neuen Dünger liefert, für Natur, Tiere und Menschen aber nicht den geringsten Nährwert enthält.

NACHSATZ 25.6.24: Wo ist eigentlich der österreichische Landwirtschaftsminister bei der Debatte geblieben? Und: wie heißt der eigentlich? Über Fehlentwicklung der Agrar-Förderungen berichtet kontrast.at (24.6.24): „Das EU-Fördersystem für Landwirt:innen ist ungerecht. Während die größten Agrarkonzerne rund 80 % der gesamten Förderungen für Landwirtschaft bekommen, gehen Kleinbauern verhältnismäßig leer aus. In Österreich erhielten die 10 % der größten Konzerne in den vergangenen Jahren mehr als die Hälfte der Subventionen. Die Top-Profiteure sind Agrarmarkt Austria und A1 – aber auch Wolfgang Porsche badet in Fördergeldern.“

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Verfassungsschutz-Bericht 2023

DSN Verfassungsschutz Direktor

Konflikte nähren Bedrohungen auch in Österreich

16. Mai 2024 – (Pressemitteilung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst)

Aktuelle geopolitische Verwerfungen stärken die Radikalisierung und Polarisierung, dies hat konkrete Auswirkungen auf die Bedrohungslagen in Österreich. Der Verfassungsschutz legte 2023 den Fokus auf extremistische Aktivitäten sowie auf die Spionageabwehr.

Der Verfassungsschutzbericht (VSB) wird jährlich von der Direktion Staatsschutz und Nachrichten-dienst (DSN) verfasst. Er behandelt die umfangreichen Aufgabengebiete des österreichischen Verfassungsschutzes sowie aktuelle Herausforderungen und mögliche zukünftige Entwicklungen.

Ein zentrales Thema des VSB 2023 ist die geopolitische Lage, die mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und der damit einhergehenden Eskalation der Sicherheitslage im Nahen Osten auch Auswirkungen auf den Verfassungsschutz in Österreich hatte und hat. Im Fokus des Verfassungsschutzes standen im Berichtsjahr vor allem extremistische Aktivitäten sowie Spionageaktivitäten.

„Wir stehen fünf zentralen Herausforderungen gegenüber: dem islamistischen Extremismus, dem neuen und alten Antisemitismus, dem neuen und alten Rechtsextremismus, Spionage und Desinformation sowie gewaltbereiten und radikalen Klimaaktivisten“, erklärte Innenminister Gerhard Karner bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2023 am 16. Mai 2024 in Wien.

Foto: © BMI, Direktor Mag. Omar Haijawi-Pirchner, BA, MA

Omar Haijawi-Pirchner, Direktor der DSN, betonte: „Seit Beginn der Arbeit der DSN ist unser oberster Anspruch, die demokratischen Werte der Republik Österreichs aktiv zu schützen. Die geopolitische Lage stellt uns vor neue Herausforderungen und erschwert die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die Bedrohungen in den einzelnen Bereichen sind groß, sowohl im rechtsextremistischen als auch linksextremistischen und islamistischen Bereich.“

Terror und Spionage: Messenger-Überwachung überfällig

Durch die thematisierten verschiedenen staatspolizeilichen Bedrohungslagen unterstrichen sowohl der Innenminister als auch der Direktor der DSN erneut die unumgängliche Notwendigkeit gezielter Überwachung, nicht nur von Telefonen, sondern auch von modernen Kommunikationskanälen wie Messengerdiensten.

So sah 2023 eine Zunahme an abstrakten und konkreten Gefährdungslagen: Durch das Erstarken von Terrororganisationen wie al-Quaida oder dem IS kam es zu einer Zunahme an Aufrufen zur Umsetzung von Terroranschlägen, auch in Österreich.

Innenminister Karner: „Wir brauchen zeitgemäße und moderne Befugnisse für die Polizei und den Verfassungsschutz. Auch bei Messengerdiensten brauchen wir Überwachungsmöglichkeiten. Dabei handelt es sich nicht um Massenüberwachung, sondern darum, in schweren Fällen nach richterlicher Anordnung zum Schutz der Bevölkerung einzuschreiten.“

„Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen adaptieren müssen. Die Notwendigkeit der Modernisierung der Ermittlungsbefugnisse ist derzeit sichtbarer denn je“, sagte der DSN-Direktor.

Beide unterstrichen neuerlich und eindeutig, dass diese Befugnisse ausschließlich für schwere Straftaten gelten und ausschließlich unter jenen strengen Kriterien angewendet werden sollen, die es für bereits vorhandene Befugnisse gibt und auch schon lange umgesetzt werden (z.B. Observation, „Lauschangriff“ oder das Öffnen von Briefsendungen).

Allgemeine Zunahme extremistischer Aktivitäten: Rechtsextremismus

Im Jahr 2023 kam es zu einer Zunahme extremistischer Aktivitäten im Rechtsextremismus, im Linksextremismus, im Bereich der demokratieablehnenden Szene und im islamistischen Extremismus. Besonders im rechtsextremen Spektrum blieb das Risiko der rechtsextrem-motivierten Tathandlungen und die nachhaltige Radikalisierung konstant erhöht. Die Versammlungstätigkeiten im rechts-extremen Bereich haben sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Im Bereich der „Alten Rechten“ kam es zu konspirativen Vernetzungen im Untergrund und zu einem Anstieg gezielter, politisch motivierter Gewalt. Durch den illegalen und legalen Besitz einer großen Anzahl an Waffen zeigt sich das Gewaltpotenzial als erhöht.

Die Eskalation des Nahostkonflikts im Oktober 2023 diente speziell den „Neuen Rechten“ als Bestätigung ihrer Haltung gegen die Migration und den Islam. Angesichts der Wahlen werden sogenannte „Alternative Medien“ genutzt, um gezielt und aktiv Information und Desinformation zu verbreiten. Darunter fällt auch die verstärkte Verwendung des Kampfbegriffs der „Remigration“, die unter anderem die Terminologie der Gruppierung „Identitäre Bewegung Österreich“ prägt.

Linksextremismus: Gaza-Konflikt als Nährboden für Narrative

Hauptziel des linksextremen Spektrums war im Jahr 2023 der propagierte Kampf gegen Rechtsextremismus und Faschismus in Verbindung mit den zentralen Kernnarrativen Antifaschismus, Antirepression und Antikapitalismus. Hierbei wird von einzelnen Akteuren auch die physische Konfrontation mit rechten oder rechtsextremen Akteuren gesucht, etwa bei Kundgebungen. Im Hinblick auf die Eskalation des Nahostkonflikts äußerten Akteurinnen und Akteure des Linksextremismus offen Sympathie für die palästinensische Seite. Gründe dafür sind die antiimperialistische Haltung und die Solidarisierung mit den Unabhängigkeitsbestrebungen. Dies führte zu intensiver Beteiligung an Kundgebungen und Demonstrationen.

Klimaschutz wird wie zahlreiche andere aktuelle gesellschaftliche Themen vom linksextremen Spektrum aufgegriffen und aufgrund seiner Aktualität und medialen Präsenz zur Rekrutierung genutztEs kann nach den derzeitigen Entwicklungen zwar nicht im Allgemeinen davon gesprochen werden, dass von der „Klimaschutzbewegung“ eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, jedoch ist zu beobachten, dass einzelne Personen und Personenzusammenschlüsse extreme Mittel einsetzen und punktuell die Grenze des „zivilen Ungehorsams“ überschreiten.

Anstieg des islamistischen Extremismus und Terrorismus

Ein besonderes Augenmerk legt der VSB 2023 auf die Entwicklungen im Bereich des islamistischen Extremismus. Österreich verzeichnete analog zu ganz Europa eine Zunahme an abstrakten Gefahren-potenzialen, aber auch an konkreten Gefahrenlagen.

Im Mittelpunkt stand vor allem der „Islamische Staat Provinz Khorasan“ (ISKP), vor dem die DSN bereits gewarnt hatte. Die in Europa agierenden Zellen des ISKP sind gut organisiert und professionell in der Planung und Umsetzung von großen koordinierten Terroranschlägen. Die zentralen Akteure innerhalb der etablierten islamistischen Strukturen stehen in Kontakt mit internationalen Führern des ISKP und erhalten Unterstützung und Anweisungen bezüglich der zu wählenden Methoden und Anschlagszielen. In virtuellen Gruppen wird in weiterer Folge über Anschlagspläne kommuniziert und Anleitungen zur Planung, Waffenbeschaffung sowie der Durchführung von Anschlägen werden geteilt.

Die Entwicklungen im Nahostkonflikt werden weiterhin neue Radikalisierungsprozesse auslösen beziehungsweise bestehende beschleunigen oder verstärken. Der Verfassungsschutz arbeitet kontinuierlich daran, potenzielle Gefährderinnen und Gefährder zu identifizieren und entsprechende Maß-nahmen zu setzen, hierbei hemmt der Faktor der Online-Kommunikation, wo die Sicherheitsbehörden aktuell keinen Einblick haben, die effektive Einschätzung von Bedrohungen jedoch maßgeblich.

Terrororganisationen riefen weltweit zur Begehung von Terroranschlägen auf. Durch gezielte und professionelle, auf junges Publikum adaptierte Online-Propaganda erreichen extremistische Akteure eine breite Reichweite, die Gefährderinnen und Gefährder werden immer jünger. Im Hintergrund agieren streng organisierte extremistische Netzwerke, deren Einflussnahme eine große Auswirkung auf die extremistische Szene in Österreich hat.

„Die zentralen Akteure innerhalb der etablierten Strukturen stehen in Kontakt mit internationalen Führern des IS und erhalten Unterstützung und Anweisungen bezüglich der zu verwendenden Methoden und der Anschlagsziele. Die Kommunikation findet in allen Fällen entweder persönlich oder mit End-to-End-Verschlüsselung statt.“, betonte DSN-Direktor Omar Haijawi-Pirchner.

Wachsende Bedrohung durch Spionage und illegalen Waffenhandel

Insbesondere ausländische Behörden und deren Spionageaktivitäten stellen eine anhaltende Gefahr für die Sicherheit Österreichs dar. Im vergangenen Jahr setzte man sich mit der möglichen Einflussnahme in Hinsicht auf das Wahljahr 2024 auseinander. Das Verbreiten von Desinformation, die un-zulässige ausländische Einflussnahme sowie das Durchführen von Cyberangriffen spielten im Berichtsjahr 2023 eine große Rolle.

Durch die steigende Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich und das Vorhandensein von spezifischem Wissen in Forschung und Technik werden Spionageaktivitäten zunehmen und somit bleibt die Spionageabwehr weiterhin eine bedeutende Aufgabe des Verfassungsschutzes. 

Vorausblickend wird der anhaltende Krieg in der Ukraine im Bereich des internationalen illegalen Waffenhandels unter dem Begriff „Battlefield Collection“ zu einem Nährboden werden. Für kriminelle und terroristische Gruppierungen könnte Österreich als logistisches Zentrum und als Umschlagplatz nach Süd- und Westeuropa genutzt werden, was wiederum die Gefahr eines Einsatzes der entsprechenden Waffen in Österreich erhöht.

Schutz und Prävention: Neue Strategien und Maßnahmen

Zu den Aufgabenbereichen der DSN zählen neben dem Schutz der Bevölkerung vor verfassungsgefährdenden Bedrohungen auch die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit verfassungsmäßiger Einrichtungen sowie der Schutz der Obersten Organe und der Kritischen Infrastruktur.

In diesem Zusammenhang legt der Verfassungsschutz einen besonderen Fokus auf Prävention, wie die stellvertretende Direktorin Sylvia Mayer ausführt: „Durch die Gewinnung, Auswertung und Analyse relevanter Informationen sowie durch Gefährdungs- und Risikoeinschätzungen gewinnen wir einen Überblick über die unterschiedlichsten Gefahrenpotenziale. Den verfassungsschutzrelevanten Bedrohungen kann jedoch nur auf gesamtgesellschaftlicher Ebene vollständig begegnet werden. Aus diesem Bewusstsein heraus misst die DSN der Prävention in all ihren Aufgabenbereichen eine besondere Bedeutung bei.“

Im Zusammenhang mit obersten Organen beurteilt die DSN die entsprechenden Schutz- sowie Sicherheitsmaßnahmen. Im Bereich des Schutzes der kritischen Infrastruktur übernimmt der Verfassungsschutz die operative Umsetzung des österreichischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen mit dem Ziel der Erhöhung der Resilienz.

2023 kam es vereinzelt zu Vorfällen bei kritischen Infrastrukturen, welche die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen gefährden hätten können. Hierbei handelte es sich einerseits um technische Gebrechen ohne Fremdeinwirkung, andererseits aber auch um Sabotageakte oder Drohungen. Mit dem mobilen Präventionsteam ist die DSN österreichweit im Austausch mit Unternehmen, um diese hinsichtlich aller Erscheinungsformen der Wirtschafts- und Industriespionage zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang dient zudem das Cyber Security Center der DSN als Kontaktstelle für kritische Infrastrukturen, verfassungsmäßige Einrichtungen und internationale Organisationen betreffend bedrohungsabhängiger Cyber Threat Intelligence.

Einen besonderen Schwerpunkt im Verfassungsschutz stellt darüber hinaus die Extremismusprävention und Deradikalisierung dar. Die DSN setzt dabei gemeinsam mit den LSE auf die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft. Speziell Schulen spielen bei der Extremismusprävention eine Schlüsselrolle.

Im Jahr 2023 stand die Ausrollung der österreichweiten und standardisierten Ausbildung von Präventionsbediensteten im Bereich der Extremismusprävention im Mittelpunkt. Über 80 Extremismuspräventionsbedienstete wurden ausgebildet und setzen gegenwärtig bereits Präventionsmaßnahmen in den Bundesländern um. Im Rahmen des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED), in dem die DSN mit Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wirtschaft und der Wissenschaft kooperiert, entstand 2023 das Center for Security Analysis and Intelligence Research in der DSN. Dabei handelt es sich um ein Analyse- und Beratungsgremium zur wissenschaftlich fundierten Beratung sowie strategischen Erkennung von Prognosen zu für den Verfassungsschutz relevanten Entwicklungen.

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EU-Wahl: Kommentar zum Appell dreier Präsidenten

EU Wahl It DE A

Gemeinsamer Brief der Präsidenten Deutschlands, Italiens und Österreichs an die Wählerinnen und Wähler der Europawahl 2024.

11. Mai 2024 – Zum ersten Mal veröffentlichen die Präsidenten aus Deutschland, Italien und Österreich einen gemeinsamen Brief. In ihrer Botschaft an die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl 2024 rufen Frank-Walter Steinmeier, Sergio Mattarella und Alexander Van der Bellen dazu auf, mit der Stimmabgabe die europäische Demokratie zu stärken. Gleichzeitig warnen sie davor, die Demokratie als Selbstverständlichkeit zu sehen. Besonders die Länder Deutschland, Italien und Österreich wissen, was passieren kann, wenn die demokratische Ordnung zerstört wird. Der gemeinsame Brief erscheint im Corriere della Sera, im deutschen Tagesspiegel und in Österreich in der Kleinen Zeitung, der Presse, den Oberösterreichischen Nachrichten, den Salzburger Nachrichten, der Tiroler Tageszeitung, den Vorarlberger Nachrichten.

Foto: Sergio Mattarella / Frank-Walter Steinmeier / Alexander Van der Bellen

[Anmerkung ethos.at: es ist geradezu lächerlich, einem allgemein zugänglichen Staatsdokument, das natürlich auch auf der Seite bundesprasident.at abrufbar ist, das Odium des Exklusiven zu verleihen. ethos.at kann nicht umhin, das Papier, das die Kleine Zeitung unter der Headline „Unsere Grundwerte sind bedroht“ publiziert hat, zu kommentieren. Vorab der Originaltext direkt aus der Präsidentschaftskanzlei.]

2024 wird in Ländern, die mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung ausmachen, gewählt.

Für die Demokratie in Europa und in vielen Teilen der Welt wird es ein wichtiges Jahr. In nicht allzu ferner Zukunft könnten wir es sogar als entscheidendes Jahr betrachten, in dem die Weichen für die folgenden Jahrzehnte gestellt wurden.

Über 400 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger können ihre Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament bestimmen, denen sie die Gestaltung unseres künftigen Europas anvertrauen. Wir müssen gemeinsam darüber nachdenken, welche Zukunftsperspektiven wir sichern und wie wir die uns bevorstehenden gewaltigen Herausforderungen angehen wollen.

Als Staatsoberhäupter rufen wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf, sich an dieser Entscheidung zu beteiligen und wählen zu gehen!

Wir sehen weltweit, dass die Grundwerte des Pluralismus, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit – unsere Werte – infrage gestellt, wenn nicht gar offen bedroht werden. Es geht um nicht weniger als die Grundfesten unserer demokratischen Ordnung. Eine Ordnung, in der informierte Bürgerinnen und Bürger von den Regierungen erwarten, dass sie Verantwortung übernehmen, in der starke Institutionen die Rechte aller – insbesondere der Minderheiten – garantieren und in der Politik ein Prozess der Suche nach Lösungen durch eine lebhafte, aber zivilisierte Debatte ist.

Unsere drei Länder wissen, dass die Demokratie, auch nachdem sie einmal erlangt wurde, nicht selbstverständlich ist. Wir wissen, dass Freiheit und Demokratie verteidigt und gefestigt werden müssen, dass eine Konfrontation überzogener Nationalismen zu Krieg führt. Die Geschichte lehrt, dass dort, wo es an Demokratie mangelt, Menschlichkeit und politische Vernunft erstickt werden.

Wir wissen, dass Freiheit und Demokratie verteidigt und gefestigt werden müssen.

Als Präsidenten liberaler Demokratien fühlen wir uns geehrt, unsere vielfältigen Gesellschaften mit ihren zahlreichen Meinungen und Kulturen zu vertreten. Als Präsidenten wissen wir, dass diese Gesellschaften zu vertreten bedeutet, viele Stimmen zu hören und viele Meinungen zusammenzubringen. Daher ist es unerlässlich, die demokratischen Institutionen und Werte, die Freiheitsgarantien, die Unabhängigkeit der Medien, die Rolle der demokratischen politischen Opposition, die Gewaltenteilung und die Bedeutung von Grenzen der Machtausübung zu verteidigen.

Unsere freiheitliche demokratische Ordnung ist eng mit der europäischen Einigung verbunden: Durch unsere Verankerung in einer europäischen Werte- und Rechtsgemeinschaft haben wir der Welt gezeigt, wie ein Zusammenleben auf der Grundlage der demokratischen Ordnung und des Friedens gelingen kann.

Es überrascht nicht, dass jene, die die grundlegenden demokratischen Prinzipien infrage stellen, auch das europäische Projekt infrage stellen. Sie vergessen, dass die europäischen Demokratien in einer Welt, in der die Zahl autoritärer Systeme steigt, wahrhaft geeint sein müssen. Nur in einer starken Europäischen Union werden wir genügend Gewicht haben, um unsere Freiheit und unsere Demokratie in einer zunehmend unsicheren Welt zu verteidigen und uns für eine globale Ordnung einzusetzen, die von Freiheit, der Würde jedes Menschen sowie der Achtung jedes Staates und des Völkerrechts geprägt ist.

Das geeinte Europa ist ohne Demokratie undenkbar, und die europäische Demokratie braucht Demokraten in ganz Europa: Bürgerinnen und Bürger, die die demokratische Freiheit als ihr eigenstes Interesse verstehen.

Wählen zu gehen ist ein einfaches, aber mächtiges Mittel, um dieses Modell zu bestärken und zu konsolidieren.

Die europäische Demokratie braucht Demokraten in ganz Europa.

Es ist ermutigend, dass viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger hart daran arbeiten, das demokratische Gefüge, welches uns im Alltag verbindet, zu stärken und zu verteidigen. Sie stellen ihre Zeit und Kraft freiwillig zur Verfügung, um den Schwächeren zu helfen und übernehmen Verantwortung in Vereinen, Gemeinden und Politik.

Unsere Demokratien sind stark, weil sie von engagierten Bürgerinnen und Bürgern getragen werden. So unterscheiden sie sich radikal von Regimen, die ihre Bürgerinnen und Bürger unterdrücken, Angst in ihren Gesellschaften schüren und ihre Nachbarn bedrohen.

Die kommende Wahl zum Europäischen Parlament bietet die Gelegenheit, Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, die sich für konstruktive Lösungen einsetzen und gleichzeitig die Komplexität des demokratischen Systems akzeptieren. Wir nutzen diese Chance, wenn wir dieses Grundrecht ausüben.

Durch die Teilnahme an der Wahl werden die liberalen Institutionen, der Rechtsstaat, unsere Grundwerte, unsere gemeinsame Freiheit verteidigt.

Wir sind wahrhaft „in Vielfalt geeint“, in unseren Ländern und in unserer Europäischen Union.

Dies hat uns ermöglicht, in einem Europa zu leben, das friedlicher und wohlhabender denn je ist. Es ist ein großes Erbe, das sich durch die Ausübung des demokratischen Wahlrechts zu verteidigen und weiterzuentwickeln lohnt.

Sergio Mattarella, Staatspräsident der Republik Italien

Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

Alexander Van der Bellen, Bundespräsident der Republik Österreich

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Österreich am Wort

Käfer und Menschen

8. Mai 2024 – Völlig überraschend bringt eine Presseaussendung des IHS zutage, dass zur Aufarbeitung der Corona-Politik im Auftrag der Bundesregierung „Österreich am Wort“ war. Mehr noch, sogar ein „Bürger:innen-Rat“ habe sich gebildet. Das IHS hat erforscht: „Dass Büger:innen-Räte wirksam sein können, zeigt unter anderem die Arbeit des Rates ‚Österreich am Wort‘, der von der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Corona-Krise eingesetzt worden ist.“ Mit erstaunen müssen wir feststellen, dass uns Kanzler Nehammer bei der Erfindundung, bei der Durchführung und bei der Präsentation der Ergebnisse der „Versöhnungskommission“ verschwiegen hat, dass dabei über ein „Bürger:innen-Rat“ tätig und „Österreich am Wort“ war!

Der ORF.at (8.5.24) berichtet: „Im Sommer 2023 wurden 15.000 Österreicherinnen und Österreicher angeschrieben. Am Ende nahmen 316 Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern teil. Die Forschungsfragen und das Design wurde durch das IHS zusammen mit ÖAW, Statistik Austria, Universität Southampton, Universität Göttingen, Universität Wien, Medizinischer Universität Wien, Universität Graz und dem Bundeskanzleramt ausgearbeitet.“

Foto (c) HTH: Albertina Modern / Essl Museum

Es wird vermutlich ein ewiges Geheimnis bleiben, was Wissenschafter der Universitäten Southampton und Göttingen zu dieser Untersuchung beigesteuert haben, was die Wissenschafter aus Wien und Graz nicht liefern konnten. Doch wichtiger ist die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der „Bürger:innenrat“ steht und nach welchen Kriterien er sich formiert, gebildet oder eingesetzt wird. Antworten finden sich auf der Webseite der Statistik Austria:

Österreich am Wort ist ein Bürger:innendialog, der im Herbst 2023 vom Bundeskanzleramt, gemeinsam mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Institut für Höhere Studien, durchgeführt wird. Er ist ein wesentlicher Teil des Corona-Aufarbeitungsprozesses der Bundesregierung. Statistik Austria wurde beauftragt, eine repräsentative Stichprobe der österreichischen Bevölkerung – also eine Art „Mini-Österreich“ – einzuladen, an diesem Bürger:innendialog teilzunehmen. Unter allen Personen, die sich anmelden, werden pro Bundesland 40 Bürger:innen, insgesamt also 360 Personen, eingeladen, am Bürger:innendialog in ihrem jeweiligen Bundesland teilzunehmen. Die Bürger:innen werden einen Tag lang auf Basis ihrer eigenen Erfahrungen in der Corona-Pandemie in moderierten Fokusgruppen diskutieren. Gemeinsam werden die Bürger:innen konkrete Empfehlungen formulieren, die das Handeln in zukünftigen Krisen verbessern sollen. Die Ergebnisse fließen in das gesamtstaatliche Krisenmanagement ein. … Ein Fragebogen wird in einer ersten Tranche an 10.000 Personen im Alter von 18 bis 89 Jahren übermittelt. Die Stichprobe wird aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) gezogen und ist zunächst anonymisiert. Vor der Versendung werden die benötigten Namen und Adressen von der Stammzahlenbehörde übermittelt. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. … Personen, die an ‚Österreich am Wort‘ teilnehmen, … wurden per Brief informiert, dass sie für die Erhebung Österreich am Wort ausgewählt wurden.“

Statistik Austria verrät ganz nebenbei, was die Meinungen, Erfahrungen, Bewertungen und Diskussionsbeiträge eines „Bürgerr:innenrats“ den Politikern wert ist, die beispielsweise für ein einstündiges Diskussionsvideo mit je einem Vertreter aller Parlamentsparteien über 50.000 Euro ausgeben: „Wenn Sie zur Teilnahme eingeladen wurden und bei der Veranstaltung mitmachen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro.“ (Quelle: statistik.at)

Im folgenden die weitgehend nichtssagende IHS-Presseinfo, die einleitend (allerdings unfreiwillig!) den Studienzweck des Auftraggebers, also der Regierung, enthüllt: „Bürger:innen-Räte sind ein wirksames Instrument für mehr direkte Demokratie. Eine IHS-Studie hat anhand des Bürger:innen-Rates zur Corona-Aufarbeitung untersucht, wie sie repräsentativer werden können.“

Aus dem ersten Satz geht hervor, dass „mehr direkte Demokratie“ wünschenswert wäre. Tatsache ist, dass sich die „Repräsentanten“ unserer Demokratie, die Abgeordneten der Parlamente, als einzig legitime Vertreter der bestehenden repräsentativen Demokratie sehen, während sie freie Aktivisten und Mitglieder hunderter Kleinparteien als „Schwurbler“ verunglimpfen oder bestenfalls nicht einmal ignorieren. Tatsache ist, dass die Vertreter aller Altparteien nicht das geringste Interesse an „mehr direkter Demokratie“ haben.

Klar ist, dass auch die Regierung, die sich bislang (ohne verfassungsgemäße Grundlage) immer aus den Parteien des Nationalrats formiert hat, nie ein ernsthaftes Interesse an direkter Demokratie entwickeln wird. So kratzt die IHS-Mitteilung die Kurve und prescht mit Vollgas auf das Ziel zu, das die Regierung sicher befriedigen wird, indem sie erklärt, „wie sie [nämlich direkt-demokratische Bewegungen] repräsentativer werden können“; anders gesagt: wie sie sie [nämlich direkt-demokratische Bewegungen] am besten missbraucht werden, um die Wähler zu täuschen und das bestehende System der Parteiendemokratur noch fester einzubetonieren.

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Geldflut für „verlässliche Medien“

RTR Qualitätsjournalismus Förderung

7. Mai 2024 (Pressemitteilung der RTR / KommAustria) – Vielfalt verlässlicher Nachrichtenmedien in Print und Online stärken: KommAustria vergibt erstmals Qualitäts-Journalismus-Förderungen

[Anmerkung HTH: Daraus folgt nicht notwendig, aber faktisch: direkte Benachteiligung und indirekte Unterdrückung von aus Regierungssicht „unzuverlässigen“ Medien.

Förderung für Medieninhaber:innen professioneller, nach journalistischen Grundsätzen und Sorgfaltspflichten hergestellter Text-Informationsangebote

[Anmerkung HTH: 1. die Förderung geht also nicht an die Medien und ihre Mitarbeiter, sondern an die „Medieninhaber:innen„. 2. Dass diese Medien herstellen, die „nach journalistischen Grundsätzen“ arbeiten, muss offenbar – zumal es um die Förderung von „Qualitätsjournalismus“ geht, extra erwähnt werden. 3. Es geht jedenfalls nicht um klassiche journalistische Formate – kritischer Kommentar, aktuelle Nachricht, überregionale Reportagen, Hintergrundberichte oder gar investigative Recherche – sondern um die Herstellung von „Text-Informationsangeboten“.]

Erstmals vergibt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Fördermittel gemäß des Ende 2023 in Kraft getretenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes und veröffentlicht heute die entsprechenden Entscheidungen. Damit erhalten die Fördernehmer:innen jetzt die für das Jahr 2022 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung. Die Förderungen können grundsätzlich erst rückwirkend für ein jeweils abgelaufenes Jahr beantragt werden.

Die bei der Medienbehörde eingerichtete Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien als Grundlage für den demokratiepolitischen Diskurs und für die Meinungsvielfalt zu unterstützen und als vierte Säule einer funktionierenden Demokratie zu stärken.

„Die Medienbranche steht erheblich unter wirtschaftlichem Druck. Werbegelder und Inserate wandern auf Internet-Plattformen ab. Aber qualitativ hochwertiger Journalismus ist personal- und ausbildungsintensiv und damit teuer. An diesem Punkt setzt die neue Förderung an“, so Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria.

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt insbesondere auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Die Höhe der Förderung für die Medieninhaber:innen berechnet sich nach der Anzahl des nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen festangestellten, redaktionellen Personals.

Bonuszahlungen können Medieninhaber:innen im Rahmen der Journalismus-Förderung beispielsweise für Redaktionsstatuten, für Fehlermanagementsysteme zur Richtigstellung von Falschmeldungen, für Qualitätssicherungssysteme oder für Frauenförderpläne beantragen.

„Demokratiepolitisch sind sorgfältig recherchierte, faktenbasierte und unter entsprechenden Arbeitsbedingungen hergestellte Nachrichten ein unverzichtbarer Anker in einer zunehmenden Flut digitaler Informationen, deren Herkunft oder Zielrichtung nicht immer klar erkennbar ist“, erläutert Hohensinn die Bedeutung der Förderung.

Ein weiteres Segment ist die „Inhaltsvielfalts-Förderung“, die regionale, internationale und EU-Berichterstattung belohnt, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß überschreitet.

Darüber hinaus werden deutliche Anreize durch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Journalist:innen sowie für repräsentative Einrichtungen und Maßnahmen zur Bildung von Medienkompetenz gesetzt. Auch repräsentative Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, Presseclubs und Medienforschungs-Projekte können um Förderungen ansuchen.

Demokratiefeindliche Medien, also etwa solche, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen Verhetzung verurteilt worden sind, sind von den Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Einführung der Qualitäts-Journalismus-Förderung hatte sich aufgrund der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission verzögert. Daher werden im Jahr 2024, neben den Fördermitteln für den Beobachtungszeitraum 2022, im Juni auch die Mittel für das Jahr 2023 ausgeschüttet.

Die nun bekanntgegebenen Förderentscheidungen für das Jahr 2022 sind auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) veröffentlicht: www.rtr.at/QJF_Entscheidungen (mit Erläuterungen). Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/qjf/OpenDataQJF.de.html als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet die RTR-Website der Qualitäts-Journalismus-Förderung unter www.rtr.at/QJF.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

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Teure Umrüstung auf Smart Meter

Smart Meter Rechnungshof

+ Smartmeter: Kosten von mindestens 2,18 Milliarden Euro

+ Verbraucher und Netzbetreiber profitierten bisher davon kaum

03. Mai 2024 (Presseinformation des Rechnungshofers) – Bis Ende 2020 hätten 80 Prozent der Stromzähler in der EU durch Smart Meter ersetzt werden sollen. Mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten erreichten dieses Ziel jedoch nicht. So auch Österreich: Ende des Jahres 2022 waren hierzulande erst 68 Prozent aller Smart Meter ausgerollt. Verfehlt wurde somit auch das Ziel, das sich Österreich selbst gesteckt hat – demnach hätten 2019 insgesamt 95 Prozent aller Stromzähler intelligente Messgeräte sein sollen. Hinzu kommt: Nicht alle eingebauten Geräte sind auch tatsächlich „intelligent“; sie können nur eingeschränkt kommunizieren.

Höher als zunächst geschätzt sind zudem die Kosten für die Einführung der Smart Meter. Es ist mit Gesamtkosten von zumindest 2,180 Milliarden Euro zu rechnen. Finanziert wird die Smart-Meter-Einführung von den Netzkunden – via Netzentgelt. Dabei sollte das Monitoring der E-Control für Transparenz sorgen – diesen Auftrag erfüllte sie jedoch nicht vollständig, kritisiert der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022“. Geprüft wurden das Klimaschutzministerium, die E-Control sowie die neun Landes-Netzbetreiber. Prüfungszeitraum waren im Wesentlichen die Jahre 2019 bis Ende 2022.

Die Umstellung auf Smart Meter verzögert sich in Österreich um mindestens fünf Jahre gegenüber dem ursprünglichen Ziel von 2019. Die EU verlängerte die Frist auf Ende 2024. Probleme und Versäumnisse in der Vorbereitungsphase hat der Rechnungshof bereits im 2019 veröffentlichten Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“ umfassend dargestellt. Vor Projektbeginn nicht ausreichend geklärte Fragen – etwa zu den Themen Datenschutz, IT–Sicherheit, Eichwesen und Übertragungstechnologien – wurden im Wesentlichen an die rund 120 Netzbetreiber delegiert. Hinzu kommt: Bis 2016 konnte kein Hersteller intelligente Messgeräte anbieten, die alle in Österreich geltenden Anforderungen erfüllten.

Nutzen für Kunden und Netzbetreiber zeichnete sich nicht ab

Das jeweils für Energiefragen zuständige Ressort übernahm de facto zehn Jahre lang keine Eigentümerrolle bei der Einführung des Smart Meters. Der Nutzen für Endkunden und Netzbetreiber sowie für die Volkswirtschaft zeichnete sich noch nicht ab oder nur in deutlich geringerem Ausmaß als erwartet. Daher empfiehlt der Rechnungshof: Das Klimaschutzministerium sollte die strategische Begleitung der Einführung von Smart Metering in Kooperation mit den Stakeholdern verstärken.

2,180 Milliarden Euro Gesamtkosten – Risiko weiterer Kosten besteht

Die Entscheidung des Wirtschaftsministers 2012, Smart Meter einzuführen, hatte sich auf eine Kosten-Nutzen-Analyse gestützt. Diese schätzte die Investitionskosten auf rund 830 Millionen Euro. Tatsächlich werden sie bei 1,780 Milliarden Euro liegen. Die Summe aus Investitions- und Betriebskosten wird nach einer Berechnung des Rechnungshofes österreichweit 2,180 Milliarden Euro betragen. Netzverlust- und Finanzierungskosten sind darin nicht enthalten. Es besteht das Risiko, dass weitere Kosten anfallen. Im Durchschnitt aller Landes-Netzbetreiber kostet ein Smart Meter in der Einführungsphase 330 Euro.

Nicht immer intelligent

Intelligente Messsysteme bestehen aus drei Komponenten: Einem Strommessgerät (Smart Meter), der Datenübertragung sowie aus IT-Systemen zur Verarbeitung von Daten. Die vom Rechnungshof überprüften neun Landes-Netzbetreiber statteten bis Ende 2022 rund 67 Prozent ihrer Zählpunkte mit einem Smart Meter aus. Jeder siebente Smart Meter kommunizierte nicht. In diesem Zusammenhang bemängelt der Rechnungshof übrigens, dass zur Ausrollungsquote auch „nicht intelligente“ Geräte zählen.

Zeitnahe Rückmeldungen zum Energieverbrauch können Energieeinsparungen wesentlich unterstützen. Eigentlich sollten die Netzbetreiber den Endverbrauchern die täglichen Verbrauchswerte über ein kundenfreundliches Webportal kostenlos zur Verfügung stellen. Für die Monate Juli und August 2022 erhob der Rechnungshof, ob Verbrauchsdaten via Smart Meter verfügbar waren. Das Ergebnis: Fünf Landes-Netzbetreiber erreichten an mehreren Tagen nur etwa 35 Prozent bis 40 Prozent ihrer Zähler. Zwei davon erreichten an mehreren Tagen keine Messgeräte. Keinem Betreiber gelang es, alle erfassten Messgeräte täglich auszulesen.

Bewältigung höherer Datenmengen nicht gesichert

Eine stabile Kommunikation wird vielfach nicht, nicht dauerhaft oder nur mit einem hohen Entstörungsaufwand erreicht. Und das, obwohl das Datenvolumen derzeit noch vergleichsweise niedrig ist. Denn: Per 31. Dezember 2022 nutzten rund 90 Prozent aller Kundinnen und Kunden in Österreich die derzeitige Standardkonfiguration für Smart Meter. Dabei ist lediglich der Verbrauchswert des Vortages ersichtlich. Nur 7,2 Prozent wählten die Viertelstunden-Variante (Opt-in). Hier liegen dem Kunden täglich 96 Messwerte im Abstand von 15 Minuten vor. Bei der Opt-out-Variante wird der Messwert nur einmal jährlich übertragen.

Aufgrund steigender Strompreise und neuer Marktakteure verzeichneten die Landes-Netzbetreiber 2022 eine höhere Nachfrage nach Viertelstundenwerten. Der Rechnungshof empfiehlt, die Wahl der Kommunikationstechnik anhand der bisherigen Erfahrungen sowie mit Blick auf künftig angestrebte Funktionen und Anwendungen neu zu bewerten.

Anforderungen an Netze steigen

Die Dekarbonisierung führt verstärkt zu Elektrifizierung – Stichwort Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen. Damit steigen auch die Anforderungen an die Stromnetze. Die Verteilernetzbetreiber könnten durch Smart Metering laufend genauere Informationen über die Netzsituation gewinnen und diese für Steuerung, Planungen und Prognosen nutzen. Aber: Aufgrund rechtlicher Einschränkungen dürfen sie Messwerte nur eingeschränkt verwenden.

Fehlende Kostentransparenz

Für die Überwachung und das Monitoring des Gesamtvorhabens ist die E-Control zuständig. Der Rechnungshof zeigt hier Versäumnisse auf: So wurden etwa zahlreiche Hinweise auf Probleme bei der Datenübertragung nicht umfassend berichtet. Die angefallenen Kosten erhob die E-Control erst ab 2018. Einen ersten Bericht über Investitionskosten gab es erst im Jahr 2022. Angaben zu den Finanzierungskosten sowie zu Netzverlustkosten aus dem Stromeigenverbrauch der Smart Meter konnte die E-Control nicht machen. Die Umrüstung auf Smart Meter wird über Netzentgelte finanziert, die von den Kunden (Haushalte, Gewerbe, Industrie) zu zahlen sind. Die E-Control überprüft und reguliert die Kosten der Netzbetreiber, um die Höhe der Entgelte zu bemessen. Der Rechnungshof empfiehlt der E-Control, Kosten vollumfänglich darzustellen.

ERGÄNZUNG: Schon am 11. Jänner 2019 kritisierte der Rechnungshof: „Kosten zur Einführung des Smart Meters für Stromkundinnen und Stromkunden intransparent und ungewiss.“

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WKStA ermittelt gegen Ex-FPÖ-Minister

WKStA Logo

29. April 2024 – Presseinformation WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft)

Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Bestechung bzw. Bestechlichkeit gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache und einen Medienunternehmer, sowie Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache, die früheren Bundesminister:innen Norbert Hofer, Herbert Kickl, Mario Kunasek und Beate Hartinger-Klein sowie weitere Personen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vizekanzler und Bundesminister Heinz-Christian Strache, die früheren Bundesminister:innen Norbert Hofer, Herbert Kickl, Mario Kunasek, Mag. Beate Hartinger-Klein und einen Medienunternehmer sowie weitere Personen als Verdächtige eingeleitet.

1. Verdacht der Bestechung bzw. Bestechlichkeit

Demnach soll der Medienunternehmer dem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache wohlwollende Berichterstattung und Imagepflege für dessen damalige Partei versprochen haben. Als Gegenleistung seien in der Folge im Auftrag der jeweiligen Minister:innen durch die Ministerien Inserate auf Kosten der Republik Österreich in Medien im Einflussbereich des Medienunternehmers geschaltet worden.

2. Verdacht der Untreue

Damit besteht weiters der Verdacht der Untreue gegen die genannten ehemaligen Regierungsmitglieder. Sie sollen zwischen Jänner 2018 und Mai 2019 die genannten Inserate in Auftrag gegeben und aus öffentlichen Geldern bezahlen haben lassen, ohne dass tatsächlich ein konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit an den Inhalten dieser Inserate bestanden hätte.

3. Zur Chronologie des Ermittlungsverfahrens

Im Zuge des „Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses“ wurde die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Bundesministerium für Justiz im Auftrag des Nationalrats mit der Auswertung von in anderen Strafverfahren bereits sichergestellten Chats und der Lieferungen der entsprechenden Ergebnisse beauftragt.

Auf Basis der Auswertung wurde eine entsprechende Anfangsverdachtsprüfung durchgeführt und ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde nun das Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nähere Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen bzw. Details zu einzelnen Ermittlungsschritten können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.

ERGÄNZUNG 30.4.24 – Kommentar von Fabian Schmid, derStandard.at (30.4.24) „Causa FPÖ-Inserate: Die Suppe ist dünn. Mit der Weisung an die WKStA, doch zu ermitteln, tut sich die Justiz keinen Gefallen, sondern sorgt für eine schiefe Optik“

Braver Švejk @burschesvejk twittert am 30.4.24: „Kann das sein, dass sich die Justiz gerade als politisches Instrument offenbart? Nennt man das Politjustiz, wenn 5 Jahre alte, bereits eingestellte, Vorerhebungen 5 Monate vor der wichtigsten Wahl der letzten Jahrzehnte neu aufgerollt werden?“

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COFAG Untersuchungsausschuss

Kontrast COFAG U Ausschuss

5. August 2024 –  „COFAG wird aufgelöst. Damit schwinden die Chancen, die zielgerichtete Verschleuderung von 14 Milliarden Euro Steuergeldern aufzuklären. Die Spezis der ÖVP haben ihre Maximalsicherung bekommen. Zur Ablenkung wird die Mindestsicherung angegriffen. So funktioniert das Fluten mit Scheiße, wie man das so nennt, schreibt Peter Pilz (ZackZack.at 4.8.2024)

21. Juni 2024 – COFAG Wirtschaft ruiniert, Freunderl protegiert

Fraktionsbericht der FPÖ zieht Bilanz über die schwarz-grüne COFAG. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat durch die unverhältnismäßigen, teils verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen zusätzlich zum menschlichen Leid, zur Missachtung der Grundrechte und zur Spaltung der Gesellschaft einen immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. … Die Regierung hat mit der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) ein verfassungswidriges Bürokratiemonster ohne parlamentarische Kontrolle geschaffen. Sie hat die Unternehmer zu Bittstellern degradiert – ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Und sie hat den angerichteten Schaden bei weitem nicht zur Gänze ersetzt. Trotz mehr als 15 Milliarden Euro Kosten für den Steuerzahler wurden unzählige Unternehmen in die Schulden falle gelockt oder gar in die Pleite getrieben und tausende Arbeitsplätze dadurch vernichtet.

Der 78 Seiten umfassende Bericht ist auf der Webseite der FPOe.at als PDF abrufbar

26. April 2024 – Bei zwei Anläufen zur Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses ist die FPÖ abgeblitzt. Schon 2020 finden sich in der Parlamentskorrespondenz folgende Anträge:

29.04.2020 – Corona-Krise: FPÖ fordert Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

26.05.2020 – COVID-19-Untersuchungsausschuss: FPÖ blitzt mit Antrag im Geschäftsordnungsausschuss ab

29.05.2020 – Nationalrat: FPÖ pocht auf COVID-19-Untersuchungsausschuss

Das Muster wiederholt sich 2023:

01.03.2023 – Corona-Maßnahmen: FPÖ beantragt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

22.03.2023 – FPÖ blitzt mit Forderung nach Corona-Untersuchungsausschuss bei anderen Fraktionen ab

29.03.2023 – Nationalrat: FPÖ bleibt mit Forderung nach Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses allein

Danach konnte immerhin ein COFAG U-Ausschuss durchgesetzt werden. Laut Parlamentskorrespondenz ein „Untersuchungsausschuss betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss)“, der seit 15. Dezember 2023 tätig ist. Typisch für die Herrschaften unseres Landes: Der Parlamenspräsident Wolfgang Sobotka, der an oberster Stelle dafür Verantwortlich ist, dass das Parlament die COFAG-Konstruktion, die Finanzminsiter Blümel über Nacht aus dem Ärmel geschüttelt hat, einfach durchgewunken hat.

Umfangreiche Dossiers über die Arbeit dieses Ausschusses finden sich auf kontrast.at

SIEHE AUCH: COFAG war verfassungswidrig

Am 25. April 2024 berichtet DerStandard.at: „Der Cofag-U-Ausschuss nähert sich mit großen Schritten seinem Ende. Nachdem am Mittwoch Ministerprominenz befragt wurde, wird es am Donnerstag etwas unspektakulärer. Geladen ist der Finanzministeriumsbeamte , Alfred Lejsek, der im Aufsichtsrat der Cofag sitzt. Der Betriebswirt arbeitete ab 1983 im Finanzministerium und machte dort eine klassische Beamtenkarriere. Als Spitzenbeamte war er des öfteren als Auskunftsperson in U-Ausschüssen. … Zweite Auskunftsperson war Ulrich Zafoschnig: Der Kärntner Jurist und ehemalige ÖVP-Politiker und Exlandesrat ist seit Juni 2022 Co-Geschäftsführer der Cofag. Er hat dort die Nachfolge von Bernhard Perner angetreten, dessen Gehalt und Boni im vergangenen U-Ausschusse für Kritik gesorgt hatten. Der betonte eingangs, dass er eben erst später zur Cofag gestoßen war, daher also nicht an der Richtlinienerstellung für Förderungen mitgewirkt hatte. … Der Aufwand sei groß, für externe Beratungsleistungen seien 2023 rund 43 Millionen Euro ausgegeben worden. Gleichzeitig wurde über Rückforderungen ein Betrag von mehr als hundert Millionen Euro hereingeholt.“

HEUTE.at (25.4.24) berichtet: „249.999,96 Brutto Jahresgehalt und einen Dienstwagen – COFAG-Geschäftsführer Ulrich Zafoschnig, der als Leiter der Covid-19-Finanzierungsagentur am Donnerstag vom eingesetzten U-Ausschuss befragt wurde, verdiente fürstlich mit seinem Job. Enttäuscht zeigten sich die Abgeordneten aber darüber, dass der COFAG-Geschäftsführer offenbar wenige ihrer Fragen beantworten konnte – etwa wie und warum Unternehmen in der Coronakrise mit Millionenhilfen versorgt wurden oder warum es acht (!) externe Firmen alleine für die Antragsbearbeitung brauchte.“

29. Mai 2024 (Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz)

+ COFAG-Untersuchungsausschuss: Erste Befragungsprotokolle online.

+ Aussagen von 15 Auskunftspersonen auf Parlamentswebsite veröffentlicht.

+ Abrufbar auf parlament.gv.at sind: Kommuniqués & Protokolle

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Ulrich Zafoschnig (966/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Alfred Lejsek (965/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Vizekanzler Mag. Werner Kogler (964/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Gernot Blümel, MBA (963/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. (962/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Elisabeth König (961/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dipl.-Kfm. Dr. Eduard Müller, MBA (960/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Matthias Jenewein (959/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Bruno Knapp (958/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Paul Deutschmann, BA (957/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Marc Schimpel, MBA (956/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Dr. Erich Lochmann (955/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Werner Löffler (954/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Erika Reinweber (953/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Präsident Dr. Wolfgang Peschorn (952/KOMM)

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Zehn Millionen Euro RTR-Fernsehfilmförderung

RTR Film 10 Millionen

25. April 2024 – (Presseinformation des Fernsehfonds Austria) Zum 1. Fördertermin 2024 unterstützt die RTR-Fernsehfilmförderung 13 internationale und sechs nationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen sowie 48 Dokumentationen. Mit Zusagen für insgesamt 67 Film-, Serien- und Dokumentar-Projekte bei einem Gesamt-Fördervolumen von knapp 10,3 Millionen Euro, schließt der beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtete FERNSEHFONDS AUSTRIA den ersten Einreichtermin des Jahres 2024 ab. Damit bestätigt sich erneut die starke Wirkung der mit dem Filmstandortgesetz 2023 neu definierten Zuständigkeiten der RTR-Fernsehfilmförderung.

„Der beim FERNSEHFONDS AUSTRIA eingerichtete, sogenannte ´Exzellenzbonus´ behauptet im zweiten Jahr seines Bestehens als Teil unseres Förderengagements seine Anreizwirkung auf internationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen, mit denen internationales Geld und frische, nationale Wertschöpfung in unseren Markt kommen“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien.

„Von den 19 Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen, die mit den heute veröffentlichten Förderentscheidungen einen Exzellenzbonus erhalten, entstehen 13 Produktionen mit internationalen Partnern. Diese 13 Produktionen werden in Österreich mehr als 46 Millionen Euro ausgeben, denen gut 4 Millionen Euro an Förderungen aus dem Exzellenzbonus gegenüberstehen. Für alle 19 Exzellenzbonus-Projekte stellen wir rund 6,3 Millionen Euro zur Verfügung und haben heuer damit unsere Mittel für dieses Fördersegment schon praktisch ausgeschöpft“, so Struber.

Der Exzellenzbonus des FERNSEHFONDS AUSTRIA wird in Kombination mit der beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Filmförderung FISA+ bewilligt und fördert Produktionen mit bis zu 10 % der in Österreich investierten Aufwendungen. Voraussetzung ist die Erfüllung der strengen Kriterien des FERNSEHFONDS, wonach eine besondere Wertschöpfung in Österreich sowie eine im internationalen Vergleich besonders hohe Beteiligung der Filmproduzenten an den Verwertungsrechten belegt sein muss. Kombiniert mit der Förderung FISA+, können die Projekte so eine Förderung von bis zu 40 % der in Österreich anfallenden Kosten erhalten.

„Der Anreizerfolg des Exzellenzbonus auf dem internationalen Parkett kann allerdings auch zur Folge haben, dass wir weitere Erwartungen nicht erfüllen können“, sagt Wolfgang Struber. „Den ungedeckelten Mitteln der Filmförderung FISA+ steht ein seit Jahren gesetzlich auf 13,5 Millionen Euro fixiertes, nicht valorisiertes Jahresbudget des FERNSEHFONDS gegenüber, das wir in etwa zur Hälfte für Fernsehproduktionen mit Gesamtherstellungskosten von bis zu 1,8 Millionen Euro bereithalten, insbesondere für kulturell und bildungspolitisch oft anspruchsvolle Dokumentar-Produktionen“ erläutert Struber.

Im Bereich Dokumentarfilm baut der FERNSEHFONDS AUSTRIA das Engagement weiter aus und erteilt bereits mit dem ersten Einreichtermin dieses Jahres Förderzusagen in Höhe von rund 4 Millionen Euro. Damit ist das Fördervolumen in diesem Segment gegenüber dem ersten Einreichtermin des Vorjahres um mehr als eine halbe Million Euro gestiegen.

Die nach Beratung mit dem Fachbeirat des FERNSEHFONDS AUSTRIA zugesagten Förderungen zum ersten Einreichtermin 2024 in der Gesamthöhe von 10,3 Millionen Euro entfallen zu 61 % auf den Exzellenzbonus und zu 39 % auf die Förderung der Herstellungskosten von Produktionen, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 1,8 Millionen Euro nicht übersteigen (FERNSEHFONDS klassisch).

Die aktuellen Förderentscheidungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA zum ersten Einreichtermin 2024, die geförderten Produktionsfirmen und die einzelnen Fördersummen sind auf der Website der RTR unter www.rtr.at/FFAT-Entscheidungen veröffentlicht. Informationen zu künftigen Einreichterminen werden regelmäßig unter www.rtr.at/Fernsehfonds_Einreichung aktualisiert.

Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA einschließlich des Exzellenzbonus sind unter www.rtr.at/Fernsehfonds_Richtlinien veröffentlicht.

Über den FERNSEHFONDS AUSTRIA

Der FERNSEHFONDS AUSTRIA, eingerichtet beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien), unterstützt als Förderstelle Fernsehproduktionen in Österreich und erleichtert damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget beträgt jährlich 13,5 Mio. Euro. Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS AUSTRIA unter 

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