Frauen in der Franchise-Branche

Sonnentor

ÖsterreichsFranchise-Branche: Chancen, Vorteile, New Work und Empowerment

8. März 2024 – Weltfrauentag – Pressemitteilung des Österreichischer Franchise-Verband (ÖFV) In der Welt des Franchisings stehen Frauen und Männer gleichermaßen im Rampenlicht. In den vergangenen Jahren ist die berufliche Präsenz von Frauen im Franchise auf allen Ebenen stetig gewachsen.

Foto (c) Sonnentor

Laut des aktuellen Franchise-Berichts aus dem November 2023 beschäftigen Franchise-Unternehmen allein in Österreich 90.400 Menschen, wovon 42 % Frauen sind. Doch das Potenzial von Frauen im Franchising reicht weit über die bloße Beschäftigung hinaus. Mit 29 % der Führungskräfte in Franchise-Systemen zeigen Frauen ihr Engagement und ihre Fähigkeiten auch in leitenden Positionen.

„Trotz dieser positiven Fortschritte bleibt jedoch noch viel zu tun. Unter den Franchise-Partner:innen stellen Frauen bisher 20 Prozent aller 10.100 Partner:innen dar. Im Vergleich zur restlichen Wirtschaft Österreichs ein hoher Faktor, aber im Wirtschaftssektor ‚Franchise‘ wollen wir weit mehr erreichen“, so Karin Kufner-Humer, Generalsekretärin des Österreichischen Franchise-Verbands (ÖFV).

Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt, dass zahlreiche Förderprogramme und Maßnahmen speziell auf Frauen im Franchising ausgerichtet sind. Dazu gehören Weiterbildungsprogramme, die Förderung von internen und externen Frauennetzwerken sowie Unterstützung im Zuge der Implementierung von New-Work-Systemen und der Entwicklung von Karriereplänen.

Einige Franchise-Systeme heben sich besonders hervor, wenn es um die Förderung von Frauen geht.

SONNENTOR ist ein herausragendes Beispiel. Als heimisches Franchise-System konzentriert es sich unter dem Motto „Wir für uns“ nicht nur auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern vor allem auf Gesundheit, Bewegung und einen nachhaltigen Lebensstil mit u.a. speziellen Produkten für Frauen. Aktuell werden 27 SONNENTOR-Standorte in Österreich betrieben; davon zehn von weiblichen Franchise-Partnerinnen. Insgesamt sind circa 95 % aller Mitarbeiter:innen Frauen. „Female Power und Frauengesundheit stehen im Fokus von SONNENTOR. Wir bieten Themenworkshops und Informationsveranstaltungen zu physischer, mentaler und sozialer Stärke und zur Unterstützung in privater und beruflicher Hinsicht – zum Beispiel durch spezielle Gesundheitsförderungen wie unter anderem durch das Brustkrebsvorsorge-Programm“, führt Verena Königsberger, Employer Branding Managerin von SONNENTOR, aus.

Ein weiteres inspirierendes Franchise-System ist Mrs.Sporty. Mit einem klaren Fokus auf Frauen und Gesundheit bietet das Unternehmen nicht nur Fitnessmöglichkeiten, sondern auch eine unterstützende Gemeinschaft für Frauen jeden Alters. Durch die Präsenz in fünf Ländern an über 200 Standorten zeigt Mrs.Sporty, wie erfolgreich und relevant Frauen im Franchising sind.

Aber auch in der „eher“ untypischen Handwerksbranche sind Frauen im Franchise angekommen. So beschäftigt der Sanierungsexperte SOLUTO Frauen in unterschiedlichen Funktionen und auf allen Ebenen der Unternehmensstruktur. „Handwerk wird in Österreich nach wie vor von vielen Männern als deren Domäne gesehen. Mit SOLUTO habe ich das Gegenteil bewiesen“, freut sich Martin Zagler, Gründer und Eigentümer von SOLUTO und Vize-Präsident des Österreichischen Franchise-Verbands; und weiter: „Zusätzlich haben unsere New-Work-Implementierungen zu einer weiteren Entschärfung von Stereotypen im Handwerk geführt. Ich kann jedem Unternehmer zu diesem Schritt raten!“

Frauen im Franchising haben eine starke Präsenz aufgebaut, und es ist an der Zeit, diese Präsenz weiter zu stärken und zu fördern. Mit zunehmenden Möglichkeiten, Unterstützung und inspirierenden Beispielen wie SONNENTOR, Mrs.Sporty, SOLUTO und vielen anderen mehr ist die Zukunft für Frauen im Franchising vielversprechend.

Details: franchise.at

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Domain pulse 2024

Nic Foto Rauchenberger

26. Februar 2024 – nic.at Pressemitteilung – Mehr als 360 Menschen folgten dem Ruf der deutschsprachigen Domain-Registries nic.at, Denic und Switch zum diesjährigen Branchentreffen nach Wien. Unter dem Motto „Vienna Calling: Domain pulse 2024“ wurde der Bogen über die Themen KI, Security und Regulation gespannt.

Mit den Worten „Unsere Branche ist im Umbruch“, eröffnete nic.at Geschäftsführer Richard Wein die zweitägige Veranstaltung im Erste Campus in Wien. Themen, die noch vor wenigen Jahren kaum Beachtung fanden, stehen nun ganz weit oben auf der Prioritätenliste. „Security hat einen immer höheren Stellenwert. Als Registry sind wir Teil der kritischen Infrastruktur. Stabilität und Verlässlichkeit sind für uns nicht nur Schlagwörter“, betonte Wein. Zu den Referenten beim diesjährigen Domain pulse gehörten neben hochkarätigen Branchen-Experten unter anderem Cyber Security Trend Watcher Peter Zinn, Cyborg Neil Harbisson (Foto: c Anna Rauchenberger) sowie Organisationsforscher Prof. Dr. Dr. Ayad Al-Ani.

NIS2 – Konsolidierung in der Domainbranche befürchtet

Am ersten Eventtag gehörte die Bühne den Experten rund um die neue europäische Cybersicherheits-Richtlinie NIS2. „Cybersicherheit soll zur Chefsache werden, Vorstände müssen die Umsetzung der Maßnahmen überwachen“, betonte Vinzenz Heußler, Policy Officer bei der Europäischen Kommission. Bis 17. Oktober 2024 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Arno Spiegel, für das nationale NIS2 Gesetz beim österreichischen Bundeskanzleramt, gab bei der Podiumsdiskussion einen Überblick: „Momentan sind von NIS1 ungefähr 180 Unternehmen in Österreich betroffen, ab Oktober sind es etwa 6.000.“ Viele Firmen werden nun erstmals mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich Informationssicherheit, Datenerfassung und Verifizierung konfrontiert.

Registries und Registrare fallen unabhängig von ihrer Größe unter die zukünftige Richtlinie, bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Die Bedenken sind groß. Thomas Rickert, Anwalt mit Schwerpunkt Domainrecht, sagte beim Panel: „Ich habe Sorge, dass wir einen Flickenteppich an Regularien in Europa bekommen.“ Zudem besteht die Befürchtung, dass vor allem kleinere Unternehmen aufgrund des erhöhten Aufwandes keine DNS-Dienste mehr anbieten und somit eine Marktkonsolidierung stattfinden wird.

Cyber Security – Vorbereitung für den Ernstfall

Auch das Thema Security spielte beim Domain pulse eine große Rolle. Dmytro Kohmanyuk, Systems Integration Engineer bei der ukrainischen Registry .ua, beschrieb, wie die ukrainische Top-Level Domain in Zeiten des Krieges funktioniert. „Es ist wichtig, persönliche Kontakte und Partner zu haben“, betonte Kohmanyuk. Eine Lehre, die er aus der fordernden Zeit zieht: „Es schadet nicht, mehr vorbereitet zu sein als nötig.“

Das sieht auch Alexander Riepl so, Security Analyst beim österreichischen Computer-Notfallteam CERT.at. Etwa 5.000 Aussendungen tätigt CERT.at im Monat. Riepl schilderte dem Publikum den Ablauf einer Cyberattacke auf ein österreichisches Unternehmen. Der Sicherheitsanalyst plädierte für einen fixen Security-Ansprechpartner im Unternehmen – auch in Urlaubszeiten. „CERT.at ist mehr als eine digitale Feuerwehr, wir sehen uns als Informationsdrehscheibe. Wir sind aber auf die Unterstützung der Unternehmen angewiesen“, betonte Riepl.

Blick in die Glaskugel: Nutzung von Domains

Die Experten warfen beim Domain pulse auch einen Blick in die Zukunft. Alexander Mayrhofer, Leiter Research & Development bei nic.at, ging der modernen Nutzung von Domains auf den Grund. Noch werden 75 Prozent aller Domains für Web und E-Mail genutzt. Mit Mastodon und Bluesky gebe es aber bereits zwei soziale Netzwerke, die eigene Domains zur Identifikation und als Username erlauben, so Mayrhofer.

Und wo treffen sich die Menschen künftig? Organisationsforscher Prof. Dr. Dr. Ayad Al-Ani skizzierte den Fluchtpunkt Cyberspace und beschrieb, wie sich Menschen in Zukunft in Netzstaaten zusammenfinden werden. „Man geht von der realen Welt ins Web und gründet einen Staat ohne Territorium. Nationalstaaten entdecken diese Welt und versuchen, eigene Ableger in der Cloud zu gründen“, so Ayad Al-Ani.

Künstliche Intelligenz ist keine Bedrohung, sondern ein Werkzeug

Wie Mensch und Technik verschmelzen können, zeigte Cyborg-Artist Neil Harbisson. Der Brite kam farbenblind auf die Welt und ließ sich eine Antenne in den Hinterkopf implantieren, die es ihm erlaubt, Farben zu hören und als Vibration zu spüren. Und das auch im Infrarot- und Ultraviolettbereich. Seitdem versteht er, warum Katzen Wände anstarren: Sie beobachten Infrarotsignale. „Mit Technologie zu verschmelzen, bringt einen nicht näher an Maschinen, sondern näher an die Natur“, so Harbisson.

Cyber Security Trend Watcher Peter Zinn beschrieb in seiner Keynote, welchen Einfluss Künstliche Intelligenz auf den Menschen hat. „KI ist weder gut noch schlecht. Es ist ein Werkzeug, das wir nutzen können.“ Zinn stellte die negativen Auswirkungen von KI im Sicherheitsbereich dar. Schon bald sei es möglich, Stimmen zu klonen und missbräuchlich zu nutzen. „Die größte Herausforderung wird es künftig sein, Fake News als solche zu erkennen“, sagte Zinn. Bilder, Videos oder Anrufe werden täuschend echt sein.

Wie KI erfolgreich in der Praxis genutzt wird, veranschaulichte Dr. Norbert Gaus, als Executive Vice President bei Siemens verantwortlich für Research und Predevelopment. Er berichtete dem Publikum über die Digitalstrategie von Siemens und den Einsatz von KI in der Industrie. Im industriellen Metaverse werden die reale und die digitale Welt verknüpft und über den gesamten Lebenszyklus synchronisiert. Der Siemens Xcelerator, ein Ökosystem für die digitale Transformation, bringt unterschiedliche Partner zusammen und ebnet den Weg dahin. Gaus betonte: „Es braucht Zusammenarbeit, keine Firma kann diese Komplexität allein abdecken.“

Weiterhin Wachstum am Domainmarkt

Aber wie geht es am Domainmarkt weiter? Christopher Mondini, Managing Director Europe von ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), sprach über aktuelle Entwicklungen bei ICANN und nannte einen Zeitrahmen für die Umsetzung neuer generischer Top-Level Domains (gTLDs). „Laufe alles nach Plan, könnten im zweiten Quartal 2026 die ersten Bewerbungen für die gTLDs eingereicht werden“, so Mondini.

Michael Riedl, CEO von Team Internet Group, blickt der Zukunft ebenfalls optimistisch entgegen: „Wir glauben daran, dass sich Domainnamen positiv entwickeln. Es wird weiterhin Wachstum geben.“ Das unterschrieb auch nic.at-Geschäftsführer Richard Wein: „Es wird noch viele Jahre Domains geben. Wir verlassen uns als Registry aber nicht nur auf ein Produkt, sondern diversifizieren unser Portfolio mit beispielsweise einem Anycast-Service.“

Am Ende der zweitägigen Veranstaltung wurde auch der Ort des nächsten Domain pulse bekannt gegeben. Das Domain-Branchentreffen findet am 11. und 12. Februar 2025 in der Gläsernen Manufaktur in Dresden statt.

Informationen zum Programm und zu den Vortragenden gibt es unter www.domainpulse.at

Über nic.at
Jede Person, die eine Webseite, Webshop oder Blog betreibt, braucht eine Domain (wie .at., .com, .shop, …). nic.at ist die Vergabestelle (Registry) für Domains mit den Endungen .at, .or.at und .co.at. Seit über 25 Jahren kümmert sich nic.at darum, alle 1,5 Millionen .at-Domains zu verwalten und sicherzustellen, dass jede .at-Domain weltweit immer und überall verfügbar ist. Mehr Informationen unter www.nic.at.

Rückfragehinweis: Mag. (FH) Simone Binder, Leitung PR & Marketing

E-Mail: simone.binder@nic.at + Tel: +43 662 46 69 -580

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Das Opferlamm 2024

SN Kurz Urteil

Politische Ästhetik / Journalismus / Medienkritik

27. Februar 2024 – Die Fastenzeit ist noch lange nicht zu Ende, aber das Opferlamm des Jahres 2024 wurde schon geschlachtet: Der Heilige Sebastian, bekannt als ehemaliger Bundeskanzler Kurz. Hat doch tatsächlich der Richter Michael Radasztics in erster Instanz festgestellt, es gebe keinen Zweifel, dass Kurz und Bonelli im Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020 bewusst falsch ausgesagt haben. Urteil: bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.

 

Dieses Urteil fiel am Freitag, 23. Februar. Es hat keine zwei Tage gedauert, bis die Medien voll waren von Interviews, die vor Selbstmitleid des Ex-Kanzlers troffen und trieften. „Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun“, jammerte er in der Kleinenzeitung.at (25.2.2024)

Abgesehen davon, dass eine bedingte Strafe keine Hinrichtung ist, stehen dem „Opferlamm“ noch weitere Instanzen offen. Jedenfalls kann der ehemalige Strahlemann, Senkrechtstarter und Spitzenkandidat ohne Skrupel, aber mit bester Qualifikation im Fach Mobbing, nicht behaupten, dass er Opfer einer Medienkampagne geworden sei. Ganz im Gegenteil: die Massenmedien fassen ihn immer noch mit Samthandschuhen an.

Beispiele dafür liefert eine gemäßigte Tageszeitung, die sich selbst wohl in der Reihe der Qualitätsmedien einreihen würde: SN, die Salzburger Nachrichten.

23.2.2024 – Bericht über eine ganze Seite. Titel: Kurz wartet auf sein Urteil. Foto: Bastis visionärer Blick in die Zukunft. UT: Nun dürfte im Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz ein Urteil fallen. Wie der Prozess ausgehen könnte.

24.2.2024 – Bericht über eine ganze Seite. Titel: Da stockte Kurz der Atem. Fotos: „Verlegener Ex-Kanzler, argwöhnischer Richter“ [SN Original-Bildtext]. UT: Das Finale im Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz zog sich endlos hin. [Anm.:über das Urteil konnte die Printausgabe nicht berichten, weil es nach dem Redaktionsschluss verkündet wurde.]

26.2.2024 – Bericht halbseitig. Titel: Kurz-Urteil: Wie geht’s weiter? Foto: „Wenn Combeback, dann in weiter Ferne: Sebastian Kurz und sein früherer Kabinettschef Bonelle beim Verlassen des Gerichts“ [SN Original-Bildtext]. UT: Die Nicht rechtskräftige Verurteilung von Altkanzler Kurz wirft Schatten auf die ÖVP im Wahljahr. Zugleich festigte sie aber die Position von ÖVP-Chef Nehammer, sagt eine Parteikennerin. [Anm.: Über das Urteil erfährt der Leser auch in diesem Artikel kein Wort. SN-Redakteure gehen offenbar davon aus, dass Leser der „Qualitätszeitung“ derartig weltbewegende Fakten schon wissen müssen und mit solch nebensächlichen Details nicht weiter behelligt werden wollen. RICHTIGSTELLUNG 28.2.24: In Spalte 1, letzter Absatz findet sich die Auskunft: „Er wurde zu acht Monaten bedingerer Haft verurteilt“,]

Kommentar ethos.at: Dass eine Zeitung an einem Freitag so wenig zu berichten hat, dass sie eine Seite darüber spekulieren muss, wie das Urteil über einen einfachen Bürger, der in keiner politischen Funktion tätig ist, ausfallen wird, ist nicht anzunehmen. Anzunehmen ist vielmehr, dass die SN diese Nicht-Nachricht für wichtig hält! Der Umfang eines Artikels ist bei einer gedruckten Zeitung immer Maßstab für „Wichtigikeit“ eines Themas. Die Qualität der Berichterstattung beginnt nicht erst bei der Ausgewogenheit in einem Bericht selbst, sondern bei der Ausgewogenheit der Auswahl von Themen. In beiden Bereichen hat die SN am Freitag und an den beiden Folgetagen versagt. Das Prädikat „Qualitätszeitung“ verdient ein Medium mit so einer Berichterstattung nicht.

GEGENDARSTELLUNG der SN Salzburger Nachrichten

danke für Ihre Zusendung. Ihre Hinweise sind unvollständig bzw. falsch. Der kritisierte Beitrag am Freitag umfasst alle Möglichkeiten eines Urteils, alle Fakten zum Prozess, alle wesentlichen handelnden Personen, sodass sich die Leserinnen und Leser am Tag der Urteilsverkündung noch einmal ein umfassendes Bild machen konnten. Das um 19 Uhr verkündete Urteil selbst haben wir selbstverständlich in der Salzburg-Ausgabe umfangreich in allen Facetten dargestellt. Titel der Seite 3: Falschaussage, Kurz verurteilt. Auch der dritte von Ihnen angeführte Beitrag enthält ganz klar die Aussage, dass Sebastian Kurz zu acht Monaten bedingt verurteilt worden ist, sein Kabinettschef zu sechs Monaten bedingt. Wir haben zudem rund um die Uhr und sehr ausführlich und faktentreu online kommuniziert. Ich kann daher leider nicht nachvollziehen, worin ein Fehlverhalten der SN gelegen haben soll. Im Gegenteil: ich muss Sie bitten, die falsche Darstellung in Ihrer Auflistung zu korrigieren.

Herzlich, Manfred Perterer, Chefredakteur SN

27.2.2024 – SN NACHSATZ (Bericht halbseitig): „Alte Verbundenheit: Die ÖVP übernimmt die Anwaltskosten für Altkanzler Kurz. Das besagt ein ÖVP-Beschluss, der für alle hohen oder ehemals hohen Funktionäre gilt. Aber nicht für Kabinettsmitarbeiter.“

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Werteunion! Welche Werte?

WUnion die Drei

Update 22. November 2025 – Die Akte Maaßen. Der ehemalige Inlandsnachrichtendienstchef und gescheiterte Politiker wird von seinen ehemaligen Mitarbeitern überwacht. Vorgeworfen werden ihm dabei Meinungs- und Sprechdelikte, insbesondere Kritik an der Regierung in Bezug auf die desaströse Migrationspolitik und das allgemeine Niederwirtschaften des Landes betreffend. Er wehrt sich in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diesen einer freiheitlichen Demokratie völlig unwürdigen Vorgang und hat die ihm bisher vorliegenden Dokumente öffentlich gemacht. Siehe: http://die-akte-maassen.de

Update 8. Oktober 2025 – Werteunion ist Geschichte – „Vorsitzender Maaßen und andere Mitglieder treten zurück. Nach internen Machtkämpfen mit Jörg Meuthen und Sylvia Pantel zieht Hans-Georg Maaßen Konsequenzen. Mit seinem Abgang verliert die Partei ihren Gründer“, berichtet berliner-zeitung.de Zitat Maaßen: „Wir hatten mit der Parteigliederung das Ziel verfolgt, durch die Partei Werteunion an einer Politikwende in Deutschland mitzuwirken. Heute stehen wir hinsichtlich der internen Organisation, der Ressourcen und der inneren Geschlossenheit wesentlich schlechter da als noch vor einem Jahr.“

Update 13. Febuar 2025 – mdr.de berichtet: „Die Ziele waren hoch gesteckt: In Thüringen wollte die Werteunion regieren, gar den Ministerpräsidenten stellen. Bei der Landtagswahl scheiterte die Partei jedoch krachend. Zur anstehenden Bundestagswahl tritt die Werteunion im Freistaat nun nicht einmal an.“ zdf.de weiß: „Bei der Bundestagswahl 2025 tritt die Werteunion erstmals bei einer bundesweiten Wahl an (wählbar nur in Nordrhein-Westfalen).“

21. Februar 2024 – ethos.at hat sich darauf spezialisiert, den „ganz normalen Wahnsinn“ Österreichs zu dokumentieren. Doch wenn sich eine neue Partei in Deutschland „Werteunion“ nennt, so muss hier doch die Frage gestellt werden: Welche Werte? Was sind Werte? Wie konstituieren sich Werte, wie werden sie gelebt und wie sollen sie gelebt werden?

Anfang Jänner rumorten die Gerüchte um die neue Wagenknecht-Partei. Am 23. Jänner 2024 wurde bekannt, dass auch die „Rechten“ ihre Spaltung vollzogen haben Die Werte-Union,bislang ein Bündnis innerhalb der CDU/CSU, geht eigene Wege und etabliert die „Union 1.0“, bzw die Werteunion als Partei. Details siehe Epoch-Times (23.1.24)In logischer Konzsequenz ist Parteigründer H.G. Maaßen am 25.1.24 aus der CDU ausgetreten. Invalidenturm“ publizierte sein „Austrittsgesuch“.

Am 17. Februar wurde die Partei mit dem Vorsitzenden Hans-Georg Maaßen gegründet und nur wenige Tage später folgten die ersten prominenten Austritte: „Unternehmer Markus Krall und Ex-AfDler Max Otte waren mit von der Partie. Doch die beiden haben jetzt plötzlich ihren Austritt bekanntgegeben. Beide verkündeten dies auf der Plattform X“, berichtet derwesten.de

Max Otte erklärt demnach: „Die Aussagen aus den Reihen der WerteUnion lassen zweifeln, dass die Partei geeignet ist, die Politikwende in Deutschland mitzugestalten. Sie deuten stattdessen auf erhebliche politische Fehleinschätzungen und Selbstüberschätzung hin.“

ethos.at kann aus der Ferndiagnose mit Sicherheit nur sagen, dass sich hier drei Alphatiere nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Otoe war von 2011 bis 2016 war er als Professor für quantitative und qualitative Unternehmensanalyse und -diagnose an der Karl-Franzens-Universität Graz tätig, war der Kandidat der AfD bei der Wahl des Deutschen Bundespräsidenten 2022 und Versucht sein Glück als Fondsmanager. Krall ist Unternehmensberater und positioniert sich in Vorträgen als Vertreter der Wiener Schule der Nationalökonomie. Maaßen hatte eine mustergültige Beamtenkarriere hinter sich, bis er im November 2018 als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde.

Von Ruhestand wollen die drei Herren, heute alle rund 60 Jahre alt, noch nichts wissen. Doch eine neue Union haben sie nicht einmal zu dritt geschafft, obwohl sie sich wohl schon jahrelang kennen. So könnte das Problem wohl darin liegen, dass sie sich alle mehr für ihre eigenen Interessen und ihre eigene Karriere informieren, als die Frage: Welche Werte? Was sind Werte? Wie konstituieren sich Werte, wie werden sie gelebt und wie sollen sie gelebt bzw. in der Politik umgesetzt werden?

ethos.at bietet an, diese Grundsatzdiskussion zu moderieren. 

1. April 2024 – Hans-Georg Maaßen @HGMaassen via twitter: „Danke, liebe Nancy #Faeser [Anm: Innenministerin Deutschlands], für das ausgezeichnete Abendessen im Borchardt und das gute Gespräch! Es ist wirklich besser, miteinander zu reden als gegeneinander zu klagen. Vieles konnte geklärt und ausgeräumt werden. Respekt, dass Sie überlegen, mich wieder zum Chef des #Verfassungsschutzes zu machen. Vielleicht werden wir beide doch noch #Freunde?“

ethos.at kommentiert: wer volkstümlich sein will, sollte den Unterschied zu volksdümmlich kennen. Ein Politprofi muss wissen, dass derart doofe Aprilscherze noch lang verbreitet werden, wenn sich niemand mehr an den 1. April erinnert. Übrigens liefert Maaßen für den Führer der Wertegemeinschaft eine ziemlich flache Selbstdarstellung auf twitter: „ehem. Präsident Bundesverfassungsschutz. Für eine Welt ohne Sozialismus.“ What else?

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Dissidenten: Assange und Nawalny

Dissidenten Assange Nawalny

UPDATE 25. Juni 2024 – „Wikileaks-Gründer Julian Assang hat sich mit US-Justiz geeinigt und Großbritannien verlassen. Der Whistleblower will sich laut Gerichtsdokumenten teilweise schuldig bekennen, um einer weiteren Haft in den USA zu entgehen. Der Gerichtstermin findet am Mittwoch in einem US-Außengebiet statt. … Assange soll den Plänen zufolge bereits an diesem Mittwoch vor einem Gericht in einem entlegenen US-Außengebiet erscheinen: auf den Marianeninseln. Die Inselgruppe liegt im Westpazifik, nördlich von Assanges Heimat Australien, und steht unter Hoheitsgewalt der USA. Im Anschluss solle er nach Australien weiterreisen. US-Medien zufolge soll Assange zu gut fünf Jahren Haft verurteilt werden – die er aber bereits in Großbritannien verbüßt hat“, berichtet derStandard.at (25.6.24) SIEHE AUCH NZZ.ch (26.6.24)

UPDATE 20. Mai 2024 – „Julian Assange darf wieder hoffen: Der WikiLeaks-Gründer kann gegen seine drohende Auslieferung an die USA noch einmal Berufung einlegen. Der Londoner High Court gab dem Antrag des gebürtigen Australiers am Montag teilweise statt. Damit ist eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA zunächst abgewendet“, berichtet ORF.at (20.5.24)

19. Februar 2024 – Die Schlagzeile „Biden: Putin für Tod von Nawalny verantwortlich“ (ORF.at 16.2.2024) ließ nicht lange auf sich warten. Die Schlagzeile „Putin: Biden für Tod von Assange verantwortlich„, wird noch lange auf sich warten lassen. Zumindest in den Medien „des Westens“ (hier unter Anführungszeichen, weil der Begriff weder geografisch, noch politisch eine homogene Einheit bildet. Außerdem wird der Begriff immer öfter synonym mit „Nato-Staaten“ verwendet, wodurch er für seriöse politische Auseinandersetzungen nicht mehr brauchbar ist.)

Beide Schlagzeilen sind journalistisch fragwürdig, weil sie offensichtlich propagandistischen Intentionen der jeweiligen Seite folgen um der Gegenseite zu schaden. Aber sie sind sie philosophisch wahr, auch wenn Julian Assange (noch) nicht (physisch) hingerichtet wurde und, falls Nawalny nicht „ermordet“ oder „exekutiert“, sondern lediglich „fahrlässig getötet“ wurde.

Trotz propagandistischer Hintergründe sind beide Schlagzeilen wahr, auch wenn die Tatsachen in ihrer ganzen Komplexität (Vorgeschichte, aktuelle Zusammenhänge, Zuständigkeiten, äußere Umstände, gesundheitliche Verfassung) niemals richtig (allumfassend und objektiv) geklärt bzw. dargestellt werden können. Die Wahrheit der Aussagen bezieht sich auf die Verantwortung für den jeweiligen Fall. (Dies ist eine moralphilosophische Beurteilung. ethos.at distanziert sich explizit von der Polit-Propaganda von Außenminister Schallenberg, der Russland attestiert „Natürlich ein mörderisches Regime“ zu sein. ORF.at, 18.2.24

Wladimir Putin ist verantwortlich, dass Oppositionelle seines Landes (nicht nur Nawalny / Nawalnij ) massiv unterdrückt, aufgrund fadenscheiniger Vorwände inhaftiert und deren Tod in Kauf genommen wird. Die Verantwortung trifft Putin prinzipiell, auch wenn er im Einzelfall keinen „Auftrag“ zum Mord (Nemzow, Politkowskaja) gegeben, oder auch nur „fahrlässige Tötung“ zugelassen hat. Putin, der sich an christlichen Feiertagen gern in orthodoxen Kirchen zeigt, hat das Gebot „du sollst nicht töten“ gebrochen. Es ist müßig, in dem Zusammenhang juristische Haarspalterei über Begriffe (Mord, Hinrichtung oder fahrlässige Tötung) zu betreiben.

Joe Biden ist verantwortlich, dass US-Behörden einen australischen Journalisten, der illegale US-Machenschaften aufgedeckt hat, für alle Zeiten hinter Gitter bringen wollen. Die Verantwortung trifft Biden prinzipiell, auch wenn viele Entwicklungen seine Vorgänger veranlasst oder zumindest nicht verhindert haben. Biden, der (so wie alle Präsidenten davor) sich und die USA als Garanten der Freiheit (nicht nur Amerikas, sondern weltweit), insbesondere der Meinungsfreiheit feiern lässt, der Amerika (so wie alle Präsidenten davor) als „Auserwähltes Land“ (Obama: „A Promised Land) betrachtet, hat das Gebot „Du sollst kein falsches Zeugnis geben“ gebrochen. Es ist müßig, in dem Zusammenhang juristische Haarspalterei über Begriffe (falsches Zeugnis, listige Täuschung, Lüge, Betrug) zu betreiben.

Putin ist der autoritäre Führer einer Oligarchie, Biden ist der willfährige Vollzieher einer Plutokratie. Mit echter Demokratie haben beide Regime nichts zu tun. Die minimalistische Auffassung von Demokratie, dass man frei wählen und die Meinung frei äußern dürfe, trifft auf beide Länder zu – genau so wie auch auf China, und die Länder der EU. Doch dieser Minimalkonsens kann nur bei oberflächlicher Beturteilung als „Definition“ für Demokratie ausreichen. Wenn man nur betrachtet, welche Hürden unabhängigen Kandidaten hier wie dort errichtet werden, um überhaupt in die Nähe einer wählbaren Position zu gelangen, so fällt mir kein Land ein, das man derzeit als wahre Demokratie bezeichnen könnte.

Aus Sicht von Karl Popper gab es zu Beginn des kalten Krieges zwei politische Systeme: 1) offene Gesellschaft = Demokratie + Kapitalismus; 2) geschlossene Gesellschaft = Diktatur + Kommunismus. 35 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs haben sich die Systeme – für Karl Popper nicht vorhersehbar – angenähert: Amerika ist heute eine geschlossene Demokratie, Russland ist eine offene Diktatur.

In der geschlossenen Demokratie USA kann man sich einem von zwei politischen Lagern anschließen, muss aus einer reichen, besser noch superreichen Familie stammen, um eine Finanzierung für den „Wahlkampf“ aufstellen zu können und für eine entscheidende Position „wählbar“ zu werden. Wähler sind nicht automatisch alle Staatsbürger ab einem gewissen Alter, sondern nur jene, die sich vor einer Wahl registrieren lassen, und dabei schon ihre präferierte Partei bekannt geben, was für die dubiosen Vorwahlen von Bedeutung ist. Für US-Wahlen werden mittlerweile Milliarden Dollar ausgegeben, um den Schein einer Demokratie zu wahren. Profiteure sind Lobbyisten, Werbeagenturen und Medien, die logischer Weise nicht das geringste Interesse haben, an diesem geschlossenen System der Eliten, an dieser geschlossenen Demokratie etwas zu ändern.

In der offenen Diktatur Russland gibt es viele Parteien, aber nur eine, die entscheidet. Es gibt seit 24 Jahren einen Präsidenten, dessen Partei alle Wahlen gewinnt. Gegner werden zugelassen, aber alle Wähler wissen schon vorher, wer wie immer die Wahl gewinnen wird. Insofern ist eine russische Wahl offener als eine amerikanische. Russen selbst bezeichnen ihr Regime als autoritär. Es ist kein prinzipieller Unterschied, sondern nur ein gradueller, Russland des Jahres 2024 als Diktatur zu bezeichnen, als offene Diktatur genau genommen. (Offenheit im Sinnen Glasnost aus der Zeit von Gorbatschow: alles darf offen disktiert werden, so lange sich nichts ändert, anders gesagt, damit sich nichts ändert.)

Den russischen Wählern sind offenbar autoritäre Verhältnisse lieber, in denen die Machtverhältnisse offen zur Schau gestellt werden, als Demokratien, die mit Millionenaufwand verschleiern, dass es in Wahrheit keinen freien, offenen Zugang zu Wahlen gibt. Russland wurde oft als „unterentwickelte Demokratie“ bezeichnet. Abgesehen von der Selbstgefälligkeit der Politiker, die solche Urteile fällen und der Medien, die sie verbreiten, müsste man in Analogie dazu die USA als „degenerierte Demokratie“ bezeichnen. Den Begriff „entartet“ darf man nicht verwenden.

Egal, wie Putin und Biden in ihre Positionen gekommen sind, egal, wie sie sich an der Macht halten – für ihr Handeln (und das impliziert ihre Entscheidungen, wie auch die Machenschaften ihrer Handlanger) sind sie verantwortlich, denn Verantwortung kann man nicht delegieren.

Nawalny und Assange sind radikale Kritiker politischer Systems, und somit für die Repräsentanten dieser Systeme Verräter. Die jeweilige Gegenseite negiert diese Einschätzung nicht, bewertet diese nur anders, und zwar als Whistleblower. Verräter zu Whistleblower verhalten sich so wie Terroristen zu Freiheitskämpfern. Aus ethischer Sicht sind Nawalny und Assange weder Verräter, noch Terroristen. Sie haben System-Fehler offen gelegt und damit so manchen verantwortlichen Politiker demaskiert. Das waren und sind – unabhängig vom System, das sie kritisieren und demaskieren, wichtige Beiträge für eine offene Gesellschaft!

Daran muss man heute erinnern, da viele Systemkritiker des Westens dazu neigen, Putin als ihren Verbündeten, ja fast schon als Messias zu betrachten. Umso mehr nach dem so genannten Interview, das Tucker Carlson mit Putin geführt hat. Da hat Putin doch tatsächlich Deutschlands Regierung als inkompetent bezeichnet – eine Erkenntnis, zu der wir ohne Putin nicht gelangen konnten? Er will Polen usw nicht angreifen. Danke, gut so. Aber wollte er das nicht auch in Bezug auf die Ukraine? Und wenn die Nato weiter in der Ukraine bleibt, dann folgt darauf der Weltkrieg! Das ist keine nüchterne Analyse, eines Politologen. Ausgesprochen vom absoluten Herrscher Russlands impliziert das eine unverblümte Drohung. (Das gleiche gilt für die „Befürchtung“ des UNO-Generalsekretärs Antonio Guterres, der im Februar 2023 meinte, „das Risiko eines Atomkriegs“ sei so hoch wie seit Jahrzehnten nicht.) Dazu kommt der Interimspräsident Medwedjew, der offenbar gerne zündelt.

Wie ist das „Interview“ einzuordnen? (Interview unter Anführungszeichen, weil es sich selbstverständlich um eine Inszenierung handelt, bei der Putin der Hauptdarsteller ist und der Journalist zum Statisten degradiert wird.) Tucker Carlson, bei der US-Propaganda medienwirksam in Ungnade gefallen, findet umgehend Anschluss an Russlands Propaganda-Apparat und „bekommt ein Interview“ mit Präsident Putin höchst persönlich. In wenigen Tagen erreicht er damit 100 Millionen Views (wer hat diese Zahl je geprüft?). Im Vergleich zu einer RS-20 eine ziemlich günstige, strategisch offenbar weit überlegene Interkontinentalrakete.

ethos.at hat hundertfach die Methoden der Demokratie-Demontage in Ö, DE und der EU aufgedeckt und kritisch kommentiert, aber dabei nicht übersehen, dass Putin durch Verfassungstricks und Ausschaltung der Opposition bis an sein Lebensende autoritär regieren will. Putin und Selenskij haben letztlich den gleichen Feind: die innere Korruption. Und in dem Punkt – leider nur in dem Punkt – sind sie Verbündete der EU und der USA.

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Rechnungshof kritisiert Regierungs-Propaganda

Rechnungshof Medien

Die Regierungspropaganda für Millionenbeträge kritisiert ethos.at seit Jahren. Deshalb hat Chefredakteur HTH aus Protest dem Finanzministerium seinen persönlichen Steuerstreik erklärt. Diese Kritik wird nun vollinhaltlich vom Rechnungshof bestätigt:

09. Februar 2024 (Pressemitteilung des Rechnungshofes)

+ Rechnungshof kritisiert nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei der Medienarbeit in Ministerien

+ Schaltpläne auch zugunsten parteinaher Medien geändert

Der Rechnungshof prüfte die Kostentransparenz in der Medienarbeit im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und im vormaligen Verkehrs- und nunmehrigen Klimaschutzministerium. Insgesamt gaben die drei Ministerien in den Jahren 2019 bis 2021 108,02 Millionen Euro für ihre Medienarbeit aus. Trotz dieses hohen Mitteleinsatzes war nicht ausreichend gewährleistet, dass die verfassungsrechtlich vorgegebenen Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Medienarbeit beachtet wurden. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Klimaschutzministerium“ fest. Dafür nahmen die Prüferinnen und Prüfer ausgewählte Kampagnen und Medienkooperationen unter die Lupe.

Einige der Feststellungen:

+ Das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium änderten Schaltpläne für Anzeigen auch zugunsten parteinaher Medien.

+ Das Finanzministerium beauftragte Agenturen mittels Direktvergabe, ohne Vergleichsangebote einzuholen.

+ Das Klimaschutzministerium hatte keinen konsolidierten Überblick über die wesentlichen Aufwendungen für Medienarbeit. Es beauftragte Agenturen mit Beratungsleistungen zu Klimaticket und Klimarat.

Außerdem hatte keines der drei Ministerien eine Kommunikationsstrategie. Eine Kommunikationsstrategie, die unter anderem die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs vorgibt, würde aber die Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes erhöhen.

Und: Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein, hält der Rechnungshof fest. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2021.

Budget für Medienschaltungen versiebenfacht

Für Schaltungen in Medien, inklusive Anzeigenplanung, zogen die Ministerien Schaltagenturen, also spezialisierte Agenturen, heran. Diese wurden in der Regel über besondere Rahmenvereinbarungen der Bundesbeschaffung GmbH beauftragt. Eine dieser Rahmenvereinbarung für Medienschaltungen umfasste für den Zeitraum von April 2021 bis April 2025 ein Volumen von 180 Millionen Euro. Obwohl sich das Volumen damit im Vergleich zur zeitlich davor liegenden Rahmenvereinbarung mehr als versiebenfachte – deren Volumen hatte sich auf 25 Millionen Euro belaufen –, fehlte eine sachlich nachvollziehbare Grundlage für dieses Auftragsvolumen.

Nachträgliche Buchungen, Änderung von Schaltplänen

Eine zentrale Aufgabe der Schaltagenturen ist es, einen Schaltplan zu erstellen. Dieser legt fest, in welchen Medien, in welchem Umfang und wann beziehungsweise wie lange eine Kampagne geschaltet wird. Das Bundeskanzleramt änderte – unter Mitwirkung der Stabsstelle Medien – in mehreren Fällen ohne weitere Begründung die Schaltpläne, die von den Agenturen vorgeschlagen wurden – auch zugunsten parteinaher Medien. Bei der Stabsstelle Medien stellte der Rechnungshof ebenfalls mangelnde aktenmäßige Dokumentation der Tätigkeit fest, etwa bei der Erstellung einer Broschüre mit Gesundheitsinformationen zu COVID-19 im Juli 2021. Unter anderem war das E-Mail-Postfach der Stabsstelle laut Angaben des Bundeskanzleramts gelöscht worden. Die Stabsstelle Medien wurde Ende 2021 aufgelöst.

Auch das Finanzministerium erweiterte mehrere von der Schaltagentur vorgeschlagene Schaltpläne. Es beauftragte zudem nachträgliche Buchungen in Magazinen, für die zunächst kein Budget vorgesehen war. Unter diesen Buchungen waren auch solche für parteinahe Medien. Eine Begründung dafür dokumentierte das Finanzministerium nicht.

Klimaschutzministerium: Mangelnder Überblick über Aufwendungen

Das Klimaschutzministerium hatte keine konsolidierten Aufzeichnungen zu den wesentlichen Aufwendungen für Medienarbeit. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass sich in diesem Ministerium die Verantwortung für die operative Medienarbeit auf mehrere Organisationseinheiten aufteilte. Es hatte auch keinen Gesamtüberblick über den Aufwand für die 71 Websites, die es Anfang des Jahres 2023 betrieb. Für deren Entwicklung, Wartung, Betrieb und redaktionelle Betreuung setzte es 36 externe Dienstleister ein.

Kommunikationsstrategie fehlte in allen drei Ministerien

In allen drei Ministerien fehlten klare strategische Vorgaben für die Medienarbeit; Kommunikationsziele, Inhalte, Zielgruppen, Kommunikationskanäle und interne Rollen waren nicht festgelegt. Erfolgskontrollen der einzelnen Kampagnen wurden nur vereinzelt vorgenommen. Medienkooperationen wurden, teilweise auch bei Auftragswerten über 100.000 Euro, über Direktvergaben beauftragt. Der Bedarf und die Gründe für die Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners waren nicht durchgängig dokumentiert. Aus Sicht des Rechnungshofes sollten die Ministerien nicht nur eine Kommunikationsstrategie erarbeiten. Sie sollten auch Arbeitsabläufe festlegen, vor allem, um den grundsätzlichen Bedarf einer Medienkampagne und -kooperation und um das konkrete Informationsbedürfnis zu ermitteln. Sie sollten Kommunikationsziele und Zielgruppen sowie Arbeitsabläufe für Erfolgskontrollen definieren. Das würde die Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes erhöhen.

Transparenz des Mitteleinsatzes erhöhen

Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, müssen der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) jedes Quartal melden, in welchen periodischen Medien sie Anzeigen geschaltet und wie viel diese gekostet haben. Schaltungen unter 5.000 Euro pro Quartal und Medium sowie Schaltungen in nicht-periodischen Medien waren von der Meldepflicht ausgenommen. Insgesamt meldeten die überprüften Ministerien von 2019 bis 2021 zwischen acht und elf Prozent der an Medien ausbezahlten Entgelte nicht an die KommAustria. Gründe für die Differenz waren die Ausnahmen von der Meldepflicht und fehlerhafte Meldungen der überprüften Ministerien. Die Änderung des Medientransparenzgesetzes im April 2023 kann dazu beitragen, die Transparenz in diesem Bereich weiter zu erhöhen. Denn nun entfallen unter anderem die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Schaltungen unter 5.000 Euro und in nicht-periodischen Medien.

Medienkampagnen dürfen keine Instrumente der Politikwerbung sein

Das System der Presseförderung war nicht Gegenstand der Gebarungsüberprüfung. Der Rechnungshof hält grundsätzlich fest, dass den Medien in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Rolle zukommt: Sie informieren die Bürgerinnen und Bürger unter anderem über das politische Geschehen und sollen so zu einem von Argumenten getragenen öffentlichen Diskurs über gesellschaftlich relevante Themen beitragen. Zugleich schaffen sie – gleichsam im Sinne einer kontrollierenden vierten Staatsgewalt – Transparenz und Nachvollziehbarkeit im staatlichen Handeln. Das System der Presseförderung hat daher vor allem eine qualitative und auf journalistischer Sorgfalt beruhende Berichterstattung in den Mittelpunkt zu stellen, die die Meinungsvielfalt und den sachlichen öffentlichen Diskurs ermöglicht. Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein. Medienkampagnen und-schaltungen der öffentlichen Hand sind nur bei entsprechendem Bedarf durchzuführen; Inhalt, Umfang und die Wahl des Mediums sind ausschließlich an der für die Zielgruppe gebotenen Information zu orientieren.

Die Kostentransparenz in der Medienarbeit prüft der Rechnungshof auch bei der Stadt Wien. Dazu wird es einen eigenen Bericht geben, der sich mit dem Presse- und Informationsdienst der Stadt befasst.

Der Rechnungshofbericht als PDF

Wie reagieren die NUTZNIESER, die Medien, auf diese Kritik des Rechnungshofes?

ORF.at (9.2.24) Kritik an Medienarbeit der Kurz-Regierung

Der Rechnungshof (RH) hat die Medienarbeit des Bundeskanzleramts sowie des Finanz- und Klimaschutzministeriums der türkis-grünen Regierung unter Sebastian Kurz (ÖVP) zerpflückt. Scharfe Kritik gibt es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht nicht nur an hohen Kosten und mangelnder Wirtschaftlichkeit. Entscheidungen seien nicht nachvollziehbar. Auch Politwerbung orten die Prüfer. Scharfe Kritik kam von der Opposition, ÖVP und Finanzministerium wiesen die Kritik zurück.

DerStandard.at (9.2.24) Rechnungshof kritisiert Medienarbeit unter Kurz-Regierung

Krone.at (9.2.24) bringt eine „Kurzmeldung“ im Doppelten Sinn des Wortes: Rechnungshof kritisiert Medienarbeit unter Kurz

Kurier.at (9.2.24) Rechnungshof: „Nicht nachvollziehbare“ Kosten für Medienarbeit der Kurz-Regierung

Update 8. September 2024 – „Die Werbeausgaben des Klimaministeriums im Jahr 2023 sind gelinde gesagt „interessant“. Das Geld der Österreicher wird mit beiden Händen beim Fenster hinausgeworfen – beispielsweise um die Kampagne „Österreich ist nicht ganz dicht“ zu bewerben. Noch spannender ist aber, wer die Nutznießer sind. Nach den diversen Diensten des ORF, die mit fast einer Million bedient werden, steht Mark Zuckerberg mit Facebook und Instagram auf Platz 2. Er kann sich über 367.616 Steuer-Euro freuen“, berichtet Report24 (7.9.2024)

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NEWS tarnt Hate Speech als FAKTEN

NEWS Hate Speech

Update 12. Juli 2024 – Österreichischer Presserat bestätigt Kritik von ethos.at an NEWS.

Der BESCHEID des Österreichischen Presserates + DerStandard.at berichtet + ORF.at berichtet

Nachsatz 17. Juli 2024 NEWS hat offenbar nicht die Absicht darüber zu berichten, wie Chefredakteurin Kathrin Gulnerits am 16.7.24 ethos.at mitteilte: „Den Senatsbeschluss habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Veröffentlichung des Bescheid obliegt freilich dem Medium – und ist freiwillig. Eine Verpflichtung besteht nicht.“ 

ethos.at kommentiert: Auch so kann man die Glaubwürdigkeit einer Organisation untergraben. Der Wortlaut des Bescheids: „Der Senat stellt daher gemäß § 20 Abs. 2 lit. a der Verfahrensordnung der Beschwerdesenate einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Gemäß § 20 Abs. 4 der VerfO wird die „VGN Medien Holding Gesellschaft m.b.H.“ aufgefordert, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.“ Natürlich ist die „Auforderung“ etwas „freiwillig zu tun“ schon per se widersinnig. Der Österreichische Presserat ist kein Gericht, sondern eine freiwillige Kontrollinstanz der großen Medien des Landes. Umso wichtiger ist es, dass die Player sich an die selbst auferlegten Regeln halten, ansonsten könnte man das Geld gleich in „Wir schreiben immer die Wahrheit“-Propaganda investieren, anstatt umständlich den Schein journalistischer Qualitätsregeln und medien-ethischer Grundsätze zu wahren.

4. Februar 2024 – In der Rubrik „FAKTEN“ fabriziert das Wochenmagazin „NEWS“, Ausgabe 4/2024 vom 25.1.2024 folgendes propagandistische Machwerk: „Berlin, Deutschland: Gut, dass es sich endlich gegen Nazi-Unrat rührt, schlimm allerdings der Anlass. Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat, wird jetzt virulent. Die Krise führt zur Radikalisierung nach rechts, und mittlerweile ist das Pack dank aufmerksamer Beobachter aufgeflogen. Es geht um nichts Gerineres als die Außerkraftsetzung der Grundrechte. Dagegen wird wie hier vor dem Berliner Reichstag ein ganz Deutschland demonstriert. Vielleicht nüchtert das auch hierzulande Machtbesoffene aus.“  

 

Das ist Propagandasprache in der Tradition von DDR 4.0, neudeutsch: Hate Speech! Gerade mal 4 Zeilen, doch der ganzseitige Artikel inklusive Foto und der Suggestion „FAKTEN“ in roten Blockbuchstaben wertet diese vier Zeilen redaktionell als „besonders wichtig“ auf. Demnach ist „Nazi-Unrat … Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat. … mittlerweile ist das Pack … aufgeflogen.“ Angeblich wollen „Machtbesoffene“, die eine „Radikalisierung nach rechts“ vorantreiben, „die Außerkraftsetzung der Grundrechte“.

Ich persönlich habe ab 1. Mai 2020 bei mindestens 20 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmenpolitik „mein Haupt erhoben“ und erachte die pauschale Diffamierung als „Nazi-Unrat“ und „Machtbesoffener“ in diesem Zusammenhang als Hatespeech und persönliche Ehrenbeleidigung gemäß § 115 StGB.

„Das Bundeskanzleramt setzt sich aktiv gegen Hassrede ein. Hassrede bezeichnet Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzen und/oder für bestimmte Gruppen verletzend oder beleidigend sind. Hassreden können in allen Medien (analog/digital) im öffentlichen Raum in Wort und Bild stattfinden“, schreibt das BKA unter dem Titel „No Hate Speech“.

HTH, Chefredakteur von ethos.at, sandte eine entsprechende Mail an:

Kompetenzzentrum Jugend, E-Mail: jugendstrategie@bka.gv.at und erhielt eine

Antwort vom BKA am 9.2.24: „Sehr geehrter Herr Mag. Hubert Thurnhofer,
das Bundeskanzleramt bietet keine individuelle Beratung oder Unterstützung für Betroffene von Hate Speech an. …

… es steht Ihnen die Möglichkeit einer Beschwerde beim Österreichischen Presserat (presserat.at – Zwei Verfahrensarten) offen.

Freundliche Grüße, Team des Kompetenzzentrums Jugend

9.2.24 Weiterleitung der Beschwerde an den Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat
Vereinsregisterzahl (ZVR): 085650650
Präsidium: Eike Kullmann, Präsident + Mag. Gerald Grünberger, Vizepräsident + Dr. Alexander Warzilek, Geschäftsführer

REPLY am 12.2.2024 Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer!

Vielen Dank für Ihre Mitteilung an den Presserat. Wir werden den Fall einem unserer Senate vorlegen, dieser wird sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen. Gerne werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Bitte beachten Sie unseren unten angefügten Hinweis zum Datenschutz.

Beste Grüße, Mag. Edwin Ring

Mitglieder Nationales Komitee „No Hate Speech“
bOJA – Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit
Lilienbrunngasse 18/2/47, 1020 Wien
Tel.: +43-660-6338944 Mail: boja@boja.at

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich wende mich an Sie mit der Bitte um Unterstützung, um gegen diesen Hetz-Artikel, insbesondere gegen die Verantwortlichen im Sinne des Mediengesetzes, Herausgeber DDr. Horst Pirker und Chefredakteurin Kathrin Gulnerits, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Mit besten Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

REPLY von BOJA am 5.2.2024 Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

vielen Dank für Ihre Nachricht an bOJA. Wenn Sie Hate Speech melden wollen, möchte ich Sie gerne auf folgende Seiten weiterverweisen.

ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit

App gegen Hasspostings und Hassverbrechen – BanHate

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit besten Grüßen, Mag.a Naomi Tomsu

Projektmitarbeiterin Beratungsstelle Extremismus, No Hate Speech Komitee

Mobil: +43 6606373324, E-Mail: naomi.tomsu@boja.at

www.beratungsstelleextremismus.at + www.boja.at + www.nohatespeech.at

Die App gegen Hassposting / banhate.com wird verwaltet von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Die Weiterleitung der Beschwerde wurde umgehend beantwortet: 

Reply 6.2.2024 Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

vielen herzlichen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns wenden!

Sehr gerne können wir den von Ihnen gemeldeten Artikel auf strafrechtliche Relevanz überprüfen, allerdings verfügen wir leider über kein Abo der Zeitschrift News. Wäre es möglich, dass Sie uns eine Kopie bzw. einen Scan oder ein Foto des gesamten Artikels zukommen lassen? Leider ist es nicht möglich, nur einen Absatz zu überprüfen, da dieser im Kontext des gesamten Artikels eine andere Interpretation zulassen könnte, als es hier in Ihrer Mail den Anschein macht.

Selbstverständlich kann ich Ihre Meldung auch bei uns dokumentieren, wenn dies für Sie in Ordnung geht?

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen, Mag.ª Sarah Wiesinger, Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Antwort am 16.2.2024 Lieber Herr Thurnhofer,

vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!

Das ist tatsächlich verwunderlich, dass in dieser Kürze über ein derart polarisierendes Thema berichtet wird.

Wie Sie in Ihrer Mail angesprochen haben, kann hier der Straftatbestand der Beleidigung (§ 115 StGB) und/oder jener der üblen Nachrede (§ 111 StGB) überprüft werden. Bei diesen Delikten handelt es sich um Privatanklagedelikte, die von der betroffenen Person selbst zur Anzeige gebracht werden müssten. Allerdings muss im Falle einer sogenannten Kollektivbeleidigung trotzdem eine einzelne Person gemeint oder es zumindest möglich sein muss, dass alle Mitglieder des Kollektivs sich als Opfer des Angriffes auf ihre Ehre angesprochen fühlen. Nach unserer rechtlichen Einschätzung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir hier von einer straffreien Kollektivbeleidigung ausgehen. Nichts desto trotz kann ich Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen!

Vielen Dank für Ihre Zustimmung zur Dokumentation, ich werde dies sehr gerne bei uns im Büro festhalten. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende und hoffe, dass ich Ihnen mit der rechtlichen Einschätzung ein Stück weiterhelfen konnte.

Mit lieben Grüßen, Mag.ª Sarah Wiesinger

Reply HTH am 16.2.2024 Danke, Frau Wiesinger, für Ihre freundliche Antwort!

Ist das die einzige Maßnahme, den Fall zu dokumentieren und zu den Akten zu legen? Diese Aufgabe können wir auch auf ethos.at erfüllen.

Von einer Behörde, die sich BanHate zur Aufgabe macht, hätte ich mir – abseits von strafrechtlicher Relevanz – zumindest irgend eine Form der Abmahnung des betreffenden Mediums erwartet. Abgesehen von persönlicher Betroffenheit liegt aus meiner Sicht ein objektiver Tatbestand von Hate Speech vor, für den, da der Artikel namentlich nicht gezeichnet ist, Chefredakteurin und Herausgeber zur Verantwortung zu ziehen sind.

Wäre es nicht die Aufgabe einer Behörde, dagegen – in welcher Form auch immer – einzuschreiten?

Mit besten Grüßen, Hubert Thurnhofer

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Transparency Korruptionsrankings

Schatten und Flaschen

Update 10. Februar 2026 –  Im Korruptionsindex 2025 von Transparency International hat sich Österreich leicht „verbessert“. TI-Austria hat nicht nur dokumentiert, sondern bringt auch drei Forderung, u.a: „Stärkung der Medienunabhängigkeit! Staatliche Förderungen ausbauen und Medienvielfalt sichern, keine finanzielle Verschränkung mit redaktionellen Inhalten!“ + + ethos.at merkt an: Die Massenmedien werden seit 2020 vom Staat mehr gefördert als je zuvor. Zur klassischen Presseförderung kommen ominöse „Qualitätsjournalismusförderungen QJF und Förderungen fürsogenannte „Digitale Transformation“ in jährlich zweistelliger Millionenhöhe. Ausführliche Berichte darüber bringt ethos.at EXKLUSIV (ja, kein anderes Medium des Landes berichtet darüber, warum wohl?) Was sagt TI Austria dazu?

Die komplette Liste der 180 Staaten im Transparency-Ranking

30. Jänner 2024 (Pressemitteilung von TI-AustriaTransparency International präsentiert den Korruptionsindex (CPI) 2023. Für Österreich ist auch das diesjährige Ergebnis ein Armutszeugnis. Trotz stetigen Forderungen nach mehr Transparenz und der Bekämpfung von Korruption, bleibt Österreich mit 71 Punkten auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr. Obwohl Österreich aufgrund des Punktestands in diesem Jahr Rang 20 (im Vorjahr Rang 22) einnimmt, und somit vergleichsweise besser platziert ist, kann sich Österreich damit nicht profilieren.

Dr. Alexander Picker, Vorstandsvorsitzender von TI-Austria, warnt: „Es ist ein ernüchterndes Zeugnis für die Republik! Durch die fehlende Transparenz nimmt die Politikverdrossenheit zu, während das Vertrauen der Bevölkerung sinkt. Dies sind alarmierende Symptome einer Krise, in der Österreich steckt. Zwar wurden wichtige Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel die notwendige Verschärfung des Korruptionsstrafrecht und die Implementierung des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes, jedoch werden sich diese verspäteten Schritte erst in Zukunft im CPI auswirken. Weiters fehlt es noch immer an effektiven Lobbying-Regelungen.“

In den letzten Jahren war die politische Landschaft in Österreich geprägt von zahlreichen Korruptionsskandalen. Weiters wurden effektive Gesetze zur Bekämpfung von systemischen Mängeln von den Verantwortlichen nur mangelhaft umgesetzt. Politiker:innen und Bevölkerung müssen endlich verstehen, dass Wirtschaftsstandort und nationaler Wohlstand durch Korruption geschwächt werden. Und dies gilt es zu verhindern.

Dazu meint Mag. Georg Krakow, Vorstandsmitglied TI-Austria: „Vor 5 Jahren (2019) stand Österreich im internationalen Korruptionsindex noch an 12. Stelle weltweit und 10. Stelle in Europa. Heute sind wir auf den 20. Platz abgerutscht und bestenfalls noch zweitklassig. Ein wesentlicher Grund dafür sind mit Sicherheit die Korruptionsfälle in den letzten Jahren. Wir haben dadurch an Boden verloren. Dabei geht es nicht nur darum, ob tatsächlich strafbares Verhalten gesetzt wurde, sondern es geht vielmehr darum, welches Bild die Politik, Verwaltung und Justiz in unserem Land nach außen und innen bieten. Es ist hoch an der Zeit, dass sich alle verantwortlichen Entscheidungsträger/innen am Riemen reißen und den hohen Anforderungen an die Vorbildfunktion, die sie haben, gerecht werden. Dazu gehört ein Verhalten, das nachvollziehbar ist, das auch nicht den Anschein korruptiven Verhaltens erweckt. Dazu gehört auch, dass man miteinander respektvoll und nicht zerstörerisch umgeht. Dazu gehört auch, dass die Justiz besonnen und unabhängig arbeitet und arbeiten kann,

Dringende Meilensteine auf einem Weg zurück in die Oberklasse sind die Bundesstaatsanwaltschaft, eine Anpassung der Strafprozessordnung an die heutige Technik und einen hohen Rechtsschutzstandard, das Informationsfreiheitsgesetz, eine Verbesserung des Lobbyinggesetzes, um nur einige zu nennen.“

Ergebnis International

Dänemark sichert sich auch dieses Jahr wieder den 1. Rang (90 Punkte) und teilt sich das Podest mit Finnland auf Rang 2 und Neuseeland auf Rang 3. Zum Vergleich: Österreich fehlen auf Dänemark mittlerweile 19 Punkte.

Während sich Österreich im europäischen Vergleich an 13. Stelle befindet, schneiden unsere Nachbarländer Deutschland und die Schweiz deutlich besser ab. Die Schweiz belegt beim CPI 2023 Rang 6 und Deutschland erzielt „ex aequo“ mit Luxemburg den 9 Rang. Als Schlusslichter finden sich dieses Jahr Somalia mit 11 Punkten, sowie Venezuela, Syrien und Südsudan mit je 13 Punkten wieder.

TI-Forderungen für Verbesserungen bei Transparenz & Anti-Korruption

Forderung 1: Unabhängige Ermittlungen! Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist von der Bundesministerin für Justiz zu entkoppeln!

Forderung 2: Ohne Transparenz kein Lobbying! Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten, zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsmitglied TI-Austria, sagt „Wir müssen endlich begreifen, dass Transparenz und Anti-Korruption auch für den Wirtschaftsstandort Österreich von essenzieller Bedeutung sind. Ein Dahindümpeln im europäischen Mittelfeld darf nicht unser Anspruch sein. Im Jahr 2005 war Österreich noch auf Platz 10. TI-Austria engagiert sich vor allem für Projekte mit Jugend, Schulen und Universitäten. Die junge Generation soll mit einem korrekten Verständnis von Integrität und Transparenz helfen den Wandel zu beschleunigen.“

Methodologie

Der Korruptionswahrnehmungsindex bezieht sich auf die letzten drei Jahre und aggregiert Daten aus 13 Datenquellen von 12 verschiedenen Institutionen (u.a. Bertelsmann Stiftung, Economist und World Economic Forum) zur Wahrnehmung des Korruptionsniveaus im öffentlichen Sektor durch Geschäftsleute sowie Länderexpert:innen. Auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) werden die ermittelten Werte dargestellt. Einige der Quellen analysieren auch die verfügbaren Mechanismen zur Verhinderung von Korruption in einem Land, wie zum Beispiel: Rechtsschutz für Whistleblower/innen, Journalist/innen und Ermittler/innen. Der Transparency CPI hat sich als eines der besten Instrumente etabliert, um das schwer greifbare Phänomen Korruption in Zahlen zu fassen und das Niveau in den diversen Staaten zu bewerten. Der CPI umfasst u.a. folgende Erscheinungsformen von Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit, Nepotismus, Untreue im öffentlichen Sektor und die effektive Strafverfolgung von korruptionsverdächtigen Amtsträger/innen sowie wirksame Integritätsmechanismen im öffentlichen Sektor. Expert/innen schätzen die Korruption in einem Staat u.a. anhand von folgender Frage: Inwieweit dämmt die Regierung Korruption erfolgreich ein und inwieweit werden Amtsträger/innen, die ihre Position missbrauchen, strafrechtlich verfolgt oder bestraft?

Anti-Korruptions-Portfolio mit konkreten Lösungsansätzen

Dr. Alexander Picker, Vorstandsvorsitzender TI-Austria: „Neben Forderungen hat TI-Austria zu unterschiedlichen Themenbereichen auch konkrete Stellungnahmen, Publikationen und Empfehlungen präsentiert. Die Expert/innen von TI-Austria werden auch in Zukunft an einem umfangreichen Anti-Korruptions-Portfolio mit konkreten Lösungsansätzen für Österreich arbeiten. Wir bleiben das Work-horse beim Thema Transparenz und Anti-Korruption!“ 

Dokumente zum Download auf TI-Austria.at

– Broschüre zum Thema Interessenkonflikte bei Vergabeverfahren

– Stellungnahme zum Hinweisgeber/innenschutzgesetz

– Broschüre zur Immateriellen Korruption

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Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien

RTR Förderungen für die LUFT

Weitere Millionen für „Digitale Transformation“

Update 4. Juli 2025 – Entscheidungen zum 2. Einreichtermin sowie Gesamtjahresergebnis 2025 der Fonds für privaten und nichtkommerziellen Rundfunk. (Amtliche Mitteilung der RTR)

Update 6. Mai 2024 – RTR Antworten auf Fragen von ethos.at

31. Jänner 2024 – „Neue Richtlinien zu Rundfunkförderungen der RTR Medien betonen Unterstützung regionaler und lokaler TV- und Radio-Vielfalt“, teilte RTR – die Behörde, die sowohl für Kontrolle, als auch Förderung der österreichischen Medien zuständig ist – am 21.12.2023 mit. Mit der Einführung der Haushaltsabgabe als ORF-Zwangsgebühr für alle Österreicher, an der nebenbei auch die meisten Bundesländer mitkassieren, sah sich die Regierung gezwungen, auch alle anderen Medien mit zusätzlichen Mitteln gefügig zu machen. Schweigegeld zur Absicherung der Gleichschaltung der Medien oder einfach nur Geld des Steuerzahlers für die Luft?

„Mit den heute veröffentlichten Entscheidungen des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) für Förderungen aus dem Privatrundfunkfonds und dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds für das Jahr 2024, kommen überarbeitete Richtlinien des Privatrundfunkfonds zum Tragen. Damit wird der 2023 eingeschlagene Kurs zu einer bedarfsgerechteren Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt in TV und Radio geschärft. Im Ergebnis bedeutet das eine angemessene Anhebung des Förderanteils für Informationsprogramme im Hörfunk insgesamt und für regionale und lokale Fernseh- und Radiosendungen, deren Angebot auf einem zunehmend globalisierten Medienmarkt demokratiepolitisch wertvoll ist, aber in wirtschaftlicher Hinsicht für die Veranstalter auch eine besondere Herausforderung darstellt.“ Details siehe RTR-Pressemitteilung (21.12.23)

SIEHE AUCH: Regulierungsbehörde schüttet Millionen aus (ethos.at 23.11.22)

Auch die Printmedien werden mit Millionenbeträgen vollgestopft. Weiterhin unter dem absurden Vorwand, die „Digitale Transformation“ zu fördern. Man muss immer wieder daran erinnern: 30 JAHRE nach Einführung des Internet, 20 Jahre nachdem alle Medien ihren Internetauftritt etabliert haben, schüttet Österreichs Regierung, die offenbar in der digitalen Steinzeit lebt, für „Digitalisierungsmaßnahmen“ Geld aus. Je einflussreicher die Medien, umso größer die Mittel, die ihnen zugeschoben werden. Dafür werden fadenscheinige Projekte aus dem Ärmel geschüttelt:

An erster Stelle der glücklichen Empfänger steht der AAHV Verlag mit fünf Projekten, u.a. „HEUTE reloaded“ Anreizförderung (sic!) 354.982,- Euro + „HEUTE – Deine PERSÖNLICHE Nachrichtenplattform“Projektförderung Digitale Transformation: 310.510,- Euro + „HEUTE KI-gestützter Journalismus“Projektförderung Digital-Journalismus: 140.876,- Euro, in Summe: 864.750 Euro.

Rekordhalter KURIER schlägt alle anderen Medien mit 21 Projekten, für die RTR 1,3 Millionen Euro ausschüttet. Zweiter bei den eingereichten Projekten und bei der Summe an Förderungen ist Österreich/oe24 mit 1,13 Millionen Euro. Die KRONE macht es sich leichter und reicht nur sieben Projekte ein, erhält dafür aber 1,52 Millionen Euro. In der Liga kann auch DER STANDARD mitspielen, der für sieben projekte 1,17 Millionen Euro überwiesen bekommt. DIE PRESSE erhält „nur“ 950.887 Euro.

PRESSE, KLEINE und FURCHE sind zwar formal eigenständige Gmbh&CoKG, gehören aber bekanntlich alle ins Boot des Styria Verlags, der so in Summe 2,17 Millionen Euro kassiert. Der ehemaliger Styria-Manager und nunmehrige Chef der VGN Medien Holding mit den Magazinen NEW, TREND, TV-Media und AUTOrevue bringt es lediglich auf 274.466 Euro.

Was für Wien gilt, gilt auch fürs Ländle: auch hier kassieren die größten, einflussreichsten und finanzkräftigsten Medien die größten Beträge an „Förderungen“. So fließen an den monopolistischen Vorarlberger Russmedia Verlag über acht Projekte 1,035 Millionen Euro.

„GEWINN Contenterweiterung“ Projektförderung Digitale Transformation: 60.809,- Euro

„Modernisierung GEWINN-Homepage“ Projektförderung Digitale Transformation: 12.774 Euro

Das „Gourmet-Magazin“ Falstaff übertrifft GEWINN mit vier Projekten zu einem Gesamtpreis von knapp 100.000 Euro.

In demütiger Bescheidenheit verlangt die Kirchenzeitung für „Digitaloffensive KirchenZeitung 3.0“ nur 7.356 Euro. Weniger bescheiden ist der Wiener Domverlag, der sich für „KiZmedia akademie/Aus- und Weiterbildung Digitaljournalismus für Mitarbeitende der Kirchenzeitungen“ 122.088 Euro auszahlen lässt.

Der „Landwirt“ sahnt für vier Projekte (Content-Strategie, Abo-Verwaltung, Webinare, Content-Hub) rund 185.000 Euro ab.

Auch das Red Bull Media House / Servus TV beteiligt sich an dem abgeschmackten Spiel mit neun Projekten und kassiert dafür 312.101 Euro. Für das wohl reichste Unternehmen unseres Landes nicht mehr als das Trinkgeld für die Reinigungskräfte, aber gut genug, um Kritik gegen die Regierung nur schaumgebremst auszusenden.

Biber Verlagsgesellschaft – das Jugendmagazin wurde im Dezember 2023 eingestellt erhällt für zwei Projekte 41.622 + 14.788 Euro.

exxpress, dessen Millionen-Förderungen 2022 im Vorjahr heftig von allen Medien kritisiert wurde, ist bei diesem Durchgang durch den Rost gefallen. Doch diese Förderung wird nicht die letzte gewesen sein und für die Mehrheitsgesellschafterin Eva Schütz (2018/2019 stellvertretende Kabinettchefin des Finanzministers) noch nicht aller Tage Abend. Ein mögliches Förder-Hinderniss, Chefredakteur Richard Schmitt, der oftmals auch regierungskritisch berichten ließ, ist bereits aus dem Weg geräumt.

ethos.at nimmt jetzt bereits Wetten an, dass exxpress bei den nächsten Förderungen wieder vorne mit dabei sein wird. Ganz nach dem Motto: Medienpolitik in Österreich ist ein Glücksspiel, bei dem der Staat das Casino ist, die Medien die Gewinner und die Steuerzahler die Verlierer sind. Und zwar immer in der und nur in der Reihenfolge.

SIEHE AUCH: Regulierungsbehörde schüttet Millionen aus (23.11.2022)

19,4 Millionen für 2024 vergeben. Das ist offenbar nicht genug: „Zeitungsverband fordert Verdreifachung der Digitalförderung“, berichtet DerStandard.at (29.9.23)

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Militärische Bedrohungsszenarien 2024

c Militaer Aktuell Zacharias

29. Jänner 2024 – „Bundesheer: Hohes Risiko für Konfrontation mit Russland“, so der Titel von ORF.at (29.1.24) zum Bericht des Bundesheeres über die Bedrohungsszenarien 2024. Das offizielle Dokument Risikobild 2024 wurde auf der Seite der Generaldirektion Verteidigungs-Politik (Sektion I) auf verteidigungspolitik.at publiziert.

Foto (c) Militär aktuell. Generalmajor Peter Vorhofer legte den Schwerpunkt seiner Präsentation auf die acht größten Risiken für Österreich.

https://aufbruchoesterreich.at/2024/02/24/soll-das-friedensprojekt-europa-kriegstauglich-werden/

Update 1. März 2024 – GENERAL I.R. DI MAG. GÜNTHER GREINDL 

untersucht die Frage: Soll das Friedensprojekt Europa kriegstauglich werden? (Aufbruch Österreich, 24. Februar 2024)

militaeraktuell.at präzisiert, dass Generalmajor Peter Vorhofer insgesamt acht mögliche Bedrohungen herausgearbeitet hat: „Die von Vorhofer abgeleiteten größten Risiken für Österreich sind:

– militärische Konflikte mit Auswirkungen auf Österreich,

– eine mögliche Konfrontation von Russland und der EU,

– eine eingeschränkte Strategiefähigkeit sowie

– Störungen der Lieferketten.

– Weitere Risiken bestehen in Migrationsströmen nach Österreich und in Richtung der EU,

– in Informations- und Desinformationskampagnen internationaler Akteure (Generalmajor Vorhofer: „Es war noch nie so billig und noch nie so leicht, synthetische Inhalte zu kreieren und damit demokratische Länder und Strukturen zu unterminieren.”)

– in Cyberangriffen und dem Kampf in Computernetzwerken,

– sowie in der Schwächung der europäischen Integration durch gezielte Angriffe und Zwangsausübung von externen Akteuren.“

„Für Günter Hofbauer, den Chefplaner des Heeres, geht es nun darum, dass sich die Grundausrichtung ändert. ‚Das Bundesheer muss kriegsfähig gemacht werden‘, sagt der Generalmajor“, schreibt Kurier.at (29.1.24) und erklärt untertänigst die Notwendigkeit dieser Forderung: „weil der Krieg als Methode des Politikmachens zurückkommt, und weil es auf internationalen Ebene zunehmend Kräfte gibt, die sich nicht an Moral oder Recht orientieren, sondern ihren Willen notfalls mit Gewalt durchsetzen, müssen auch Österreichs Streitkräfte umdenken – internationale UNO-Missionen und die Hilfe bei Naturkatastrophen sind nicht ihr wichtigster Job.“ Zwei Tage später übermittelt der Kurier des Chefplaners diese „Forderung, die von vielen Seiten auch an die Europäische Union gestellt wird“, und holt sich eine Wortspende von General Robert Brieger, dem Vorsitzenden des EU-Militärausschusses und damit höchstem General in der Europäischen Union. Und welche Überraschung, Brieger hält es für wichtig, „die europäischen Streitkräfte tatsächlich wieder personell und materiell so zu verstärken, dass sie in der Lage sind, robuste Operationen zu bewältigen“, so Kurier.at (31.1.24) 

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