SIGNA: Rene Benko tritt ab

Signa Beirat Gusenbauer und Co

3. November 2023 – Genauer gesagt: Benko wurde abgetreten.  „Die Mitgesellschafter der Signa Holding haben Firmengründer Rene Benko diese Woche in einem persönlichen Schreiben aufgefordert, sich aus der Führung der Signa-Gruppe zurückzuziehen und seine Stimmrechte an einen Treuhänder zu übergeben“, berichtet der ORF.at ziemlich salopp. Was heißt da „Führung“? Die Führung eines Unternehmens sind die Mitglieder der Geschäftsführung, das sind bei der Signa Holding Gmbh Marcus Mühlberger und Christoph Stadlhuber. 

Rene Benko war lediglich „Beiratsvorsitzender“ der Signa-Holding. Man darf gespannt sein, wie sich die übrigen Beiräte aus der Affäre ziehen werden. Das Aktienrecht kennt nur den Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Die Holidng als GmbH unterliegt weniger strengen Berichtsregeln als eine AG. Die Beiräte waren wohl so etwas wie die persönlichen Lobbyisten des Senkrechtstarters, allesamt illustre Personen aus Politik und Wirtschaft. Am längsten an Board: Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer.

Die PR-Abteilung von Signa erläutert: „Dieser strategische Beraterkreis von angesehenen Persönlichkeiten aus dem Bankenwesen, aus der Politik und aus der Wirtschaft ist regelmäßig wichtiger Impulsgeber für die Weiterentwicklung der SIGNA und steht dem Group Executive Board sowie den einzelnen Managern bei Bedarf beratend zur Seite. Der Beirat, der erstmals im Jahr 2005 eingesetzt wurde, ist kein statutarisches Organ im herkömmlichen Sinn, sondern vielmehr ein Gremium, dessen Aufgabe es ist, die Strategie und die Weiterentwicklung sowie das Neugeschäft des Unternehmens beratend zu begleiten. Mittlerweile umfasst dieses Gremium neun Persönlichkeiten, neben dem Vorsitzenden René Benko, auch Alfred Gusenbauer, Karl Samstag, Prof. Roland Berger, Walid Chammah, Susanne Riess-Hahn, Karl Stoss, Karl Sevelda und Ernst Tanner. Allen gemein ist die hohe Bindung zu SIGNA sowie ihre langjährige Erfahrung und Expertise in den jeweiligen, unterschiedlichen Gebieten ihres Wirkens.“

Vermutlich wird man diesen Herren und einer beteiligten Dame rechtlich nichts anlasten können, aber aus ethischer Sicht kann man die Frage der (Mit-)Verantwortung von hochkarätigen Managern mit „hoher Bindung zu SIGNA“ nicht einfach unter den Teppich kehren! ethos.at wird die genannten Damen und Herren um eine Stellungnahme bitten.

SIEHE AUCH: Fragen an Beiräte

Updates 2025

8. Jänner 2025 – Der Standard berichtet: „Der Masseverwalter der Signa Prime, Norbert Abel, hat die TPA Steuerberatung GmbH geklagt, vorerst auf rund 11,3 Millionen Euro. Per Anfechtungsklage will er das Honorar der Steuerberater der Signa Prime in der Höhe von 3,15 Millionen Euro (2022 bis Oktober 2023) zurück, zudem geht es um Schadenersatz von zunächst acht Millionen Euro, der endgültige Klagebetrag steht noch nicht fest. Die Vorwürfe des Masseverwalters wiegen schwer. Die TPA soll es unterlassen haben, den Vorstand der Signa Prime rechtzeitig davon zu informieren, dass die materielle Insolvenz bereits eingetreten sei (also vor Ende 2023, Anm.) und er einen Insolvenzantrag hätte einbringen müssen. Durch die Verzögerung sei der Prime großer Schaden entstanden, den man zugunsten ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger ersetzt bekommen möchte. Die beklagte Steuerberatungsgesellschaft weist das alles zurück.“ 

Und Krone.at meldet: „Laut Recherchen von „Krone“ und „News“ sollen auch ehemalige Aufsichtsräte rund um Altkanzler Alfred Gusenbauer kräftig zur Kasse gebeten werden. Sie erhielten eine Woche vor Weihnachten brisante Post: Es geht um eine Milliarde Euro an Ansprüchen, die die Konkursverwalter geltend machen wollen.“

Und es geht noch mehr: „Manager sollen für eine Milliarde Euro haften“, so ORF.at (8.1.25)

Bei der Staatsanwaltschaft wachen die Aufsichtsräte, die jahrelang scheinbar ohne Einsicht in Benkos Geschäftsmethoden waren, auf. Der Reihe nach gelangen Ermittlungsprotokolle an die Öffentlichkeit:

4. Februar 2025 (DerStandard.at) In seiner Zeugeneinvernahme berichtete Signa-Investor Hans Peter Haselsteiner, wie er das Ende der Immo-Gesellschaft erlebte und warum er „zutiefst schockiert und enttäuscht“ von Benko sei

8. Februar 2025 (Kleinezeitung.at) Alfred Gusenbauer belastet ehemaligen Signa-Chef: „War Erst-Entscheider“ Die Beiratssitzung als „Auftrittsbühne“ für René Benko und formale Signa-Geschäftsführer als „Statisten“.

7. Februar 2025 – Benko-Berater Ex-Kanzler Gusenbauer deckte auf, Benko habe nicht nur den Beirat der Holding offiziell geleitet, sondern auch alle untergeordneten Gesellschaften. „Weitere Entscheider hat es nicht gegeben“, so der Ex-Kanzler laut Einvernahme-Protokoll. „Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten bei der Signa Prime habe Gusenbauer im Spätsommer 2023 erstmals wahrgenommen, als eine Finanzierung eines koreanischen Pensionsfonds über 400 Mio. Euro geplatzt sei. Die Mittel hätten anderweitig aufgestellt werden sollen, es sei jedoch keine Finanzierung zustande gekommen – in Folge kam es zur Insolvenz. Von Signa engagierte Berater hätten laut Gusenbauer jedoch noch bis Ende 2023 gesagt, „dass eine Insolvenzgefahr nicht besteht“, berichtet ORF.at (7.2.25). Frage an Radio Erewan: War nicht Gusenbauer einer der Berater?

19. Februar 2025 (Kurier.at): Signa-Investor: „Ich fühle mich betrogen, geschädigt und getäuscht“. Der Schweizer Investor Ernst Tanner, Großaktionär des Schokoladenkonzerns Lindt & Sprüngli, belastet René Benko in der Causa Signa. Dem KURIER liegt das Einvernahmeprotokoll vor.

26. Februar 2025 – „Ich habe nie in meinem Leben eine Bilanz der Signa Holding gesehen“, sagte Gusenbauer im aktuellen Falter. Damit begründet der Ex-Kanzler, dass er ein „reines Gewissen“ habe. So also bestätigt Gusenbauer, dass er Jahre lang fürs Wegschauen bezahlt wurde. Statt sich vor Scham in ein Erdloch zu verziehen hat er noch die Chuzpe, dies öffentlich zu bekennen.

SIEHE AUCH: Gusenbauers Infamoranz (mit Kommentaren auf fischundfleisch.com)

6. März 2025 – Benko und Gusenbauer: Der Ex-Kanzler als Großmeister im Kleinreden (news.at)

18. März 2025 – Wieder ein SIGNA-Opferlamm: „Der Schweizer Investor Arthur Eugster, Hauptaktionär des Kaffeemaschinen-Herstellers Eugster/Frismag AG, beziffert den Schaden, der ihm durch den Signa-Zusammenbruch entstanden sein soll, mit rund 650 Millionen Franken (676 Millionen Euro). Das berichtet der Kurier am Dienstag und zitiert dabei aus dem Protokoll der Zeugeneinvernahme im Ermittlungsverfahren gegen René Benko. Das Schweizer Unternehmen hielt zuletzt 11,5 Prozent an der Signa Holding“, berichtet News.at (18.3.25)

18. September 2025 – „Ein Bericht der Spezialermittler der Soko Signa gibt tiefe Einblicke in das Machtgefüge der Signa-Welt. Keine wesentliche Entscheidung wurde ohne ihn getroffen: René Benko.“ (NEWS.at 18.9.25)

24. September 2025 – „Neue Akten zeigen, wie das Geldkarussell von René Benko funktionierte – und mittendrin: die Bank Julius Bär. Die Privatbank hat mit dem Signa-Gründer hoch gepokert und verloren. Nun fordert der Insolvenzverwalter der wichtigsten Signa-Gesellschaft Geld zurück“, berichtet NZZ.ch (24.9.25)

Weiterlesen

Freiheit leben statt Sesselkleben

Loacker NR Neos

Update 12. Mai 2026 – Wer eine echte Politkarriere macht, hat zwei Möglichkeiten: 1. Sesselkleben, wenn vor dem Sessel ein aus einsreichend großer Schreibtisch steht und der Sessel finanziell weich gepolstert und auf einige Jahre gesichert ist. 2. Die Drehtüre! Der Weg vom Polizeibeamten zum Spitzenfinanzer der Europäischen Investitionsbank (EIB), wofür der Posten eines Bundeskanzlers nur ein kleiner Sidestep ist, bevor die Drehtür direkt zu einem noch größeren Schreibtisch führt und der Arsch auf einem Sessel Platz nehmen kann, der finanziell noch weicher gepostert und vor allem auf Jahre abgesichert ist; im Unterschied zum Schleudersitz eines Kanzlers. So hielt es der FREIHEITSkämpfer Loacker. 

Echte Demokratie @JosefWagne40124  via X.com 12.5.2026 – NEOS wollten einst Postenschacher bekämpfen, jetzt sitzen sie am Futtertrog! Loacker, früher einer der lautesten Kritiker von Postenschacherei, soll nun auf 27000-€-Posten beim EU-Rechnungshof gehoben werden. Aus Kampf gg Günstlingswirtschaft ist Teilhabe am System geworden.

von Gerald Loacker, NR der Neos

30. Oktober 2023 via facebook – Freiheit leben statt Sesselkleben – Gestern vor 10 Jahren bin ich als Abgeordneter zum Nationalrat angelobt worden. Damals war ungewiss, ob unsere junge Partei lange überleben würde. Davon unabhängig habe ich mir einen Horizont von 10 Jahren gesetzt.

Inzwischen habe ich zwei Wiederwahlen geschafft, zuletzt mit 13,6% im Bundesland Vorarlberg; unsere Landespartei konnte nach dem Einzug in den Landtag 2014 beim zweiten Antritt im Jahr 2019 den Klubstatus erreichen, unsere Stadtpartei, die ich noch 2015 selbst in den Wahlkampf geführt hatte, ist 2020 ebenfalls mit einem dritten Sitz gestärkt worden. Die Aufbauarbeit in meinem Heimatbundesland trägt Früchte.

Im Parlament, wo ich in vielen der letzten 10 Jahre der Abgeordnete mit den meisten Anträgen und Anfragen war, um das Maximum für die Wähler herauszuholen, habe ich die #Pensionen öfter zum Thema gemacht, als es den Kollegen außerhalb (und manchmal innerhalb) meiner Fraktion lieb war. Heute weiß fast jeder, was das „schwedische Modell“ ist. Mit meiner Arbeit zu den #Kammern habe ich Details über Millionenvermögen, Inserate und Zusatzpensionen bekannt gemacht, die deren Zwangsmitglieder davor nur erahnen konnten. Und im hochemotionalen Streit um die #Impfpflicht konnte ich zeigen, dass ich das freie Mandat auch lebe, wenn es Kraft erfordert. Unglaublich viel mehr ist in diesen zehn Jahren passiert – vieles davon war gut.

Und doch naht die Zeit für Neues. Ich werde daher 2024 nicht mehr für den Nationalrat kandidieren. „Freiheit leben statt Sesselkleben“ war ein Wahlkampfmotto, mit dem ich 2013 in den Nationalrat eingezogen bin. Es war ein Versprechen den Wählern, aber auch mir selbst gegenüber, eben nicht am Sessel zu kleben, sondern nach einigen Jahren den Platz wieder freizumachen. Dieses Versprechen werde ich einlösen. Unsere Landespartei hat viele tüchtige Leute, die für eine Nachfolge in Frage kommen.

In der Verantwortung meinen Unterstützern und allen meinen Wählern gegenüber habe ich 10 Jahre mein Bestes gegeben – und das werde ich auch in den verbleibenden Monaten weiter tun.

SIEHE AUCH: Loacker über Ethik

Weiterlesen

Israeli ART 2023

Israeli ART in Vernissage 1a

Vernissage: Dienstag, 7. November 2023 um 18:00 Uhr

Dauer der Ausstellung: 7. bis 18. November 2023 

Täglich geöffnet von 13:00 bis 19:00 Uhr

Galerie Contemplor, Kalvarienberggasse 46, 1170 Wien

PREVIEW EXHIBITION

Siehe auch Bericht auf meinbezirk.at + Bericht auf findART.cc

SIEHE AUCH: Kleine Geschichte Israels von Hans Saenger

Die Ausstellung schafft ein Mosaik, das den Multikulturalismus der israelischen Gesellschaft widerspiegelt und von den individuellen Kräften der Künstler geformt wird, die von internen und externen Quellen beeinflusst werden. Durch diese Kräfte präsentieren sie Ideen, persönliche Interpretationen sowie persönliche und allgemeine Perspektiven auf die israelische Gesellschaft und drücken damit die Weltanschauung der Schöpfer aus, die Teil der israelischen Kulturszene sind.

Die in der Ausstellung präsentierten Bilder wurden aus verschiedenen Serien, unterschiedlichen Techniken, innovativen Materialien und dem Einsatz zeitgenössischer Technologie ausgewählt, die zu einem integralen Bestandteil unseres Lebens geworden ist.

Jedes Kunstwerk ist vom kulturellen Kontext und von den unterschiedlichen Stimmen der Künstler inspiriert, die in dieser Ausstellung zusammenkommen und als Ganzes ein einzigartiges Seherlebnis schaffen.

Kuratorin: Menuha Cohn

Ein Projekt der International Cultural Union ICU unter Leitung von Lev Kiperman

Israeli ART in Vernissage 1b

ERÖFFNUNG / Opening / Video von Madge Gill Bukasa

Auch auf OKTO.TV in der Serie Polylog

WEITERE VERANSTALTUNGEN / MORE EVENTS

IN CONTEMPLOR GALLERY

8.11.23 um 18:00 –  Wider den Methoden-Monismus, Vortrag von Nadim Sradj

10.11.23 um 19:00 – Literatur-Konzert mit Marlen-Christine Kühnel und Christian Höller

14.11.23 um 18:00 – Literaturabend mit Sonja Henisch

15.11.23 um 18:00 – JOWAs HertzRaum KONZERT zum Mitmachen & Mitsingen

16.11.23 um 18:00 – Diskurs über Verantwortung in der Politik zum Welttag der Philosophie.

17.11.23 von 13:00 – 17:00- Halbtages-Seminar für Kunstsammler

17.11.23 um 18:00 Lyrik-Abend Begegnungen mit Karl Ebinger

 18.11.23 von 10:00 – 18:00 Finissage / Langer Samstag

Weiterlesen

Gelatin – Die Favoriten Rot-Grüner Herrschaften

jubilaeumsbrunnen wien PID

Wie viel darf ein Wasserbrunnen kosten und: wie viel Wasser darf er verbrauchen?

29. Oktober 2023 „In Favoriten ist der „WirWasser“-Brunnen zur Feier von 150 Jahre Wiener Wasser eröffnet worden. Das Werk des Künstlerkollektivs Gelatin soll ein Symbol für Vielfalt und das friedliche Miteinander sein. 150 Jahre nach der Inbetriebnahme der Ersten Wiener Hochquellwasserleitung ist am Dienstag im Rahmen eines Festakts in Wien-Favoriten der „Jubiläumsbrunnen“ ans Netz gegangen. Bundespräsident Alexander Van der Bellen drehte am Handrad, unterstützt von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Dieser nannte das vom Künstlerkollektiv Gelatin entworfene Werk einen „Brunnen für ein Miteinander“, während Van der Bellen festhielt, dass Wasser und Wien „untrennbare Geschwister“ seien“, berichtet ORF.at (24.10.23).

Wo der Grüne VdB und der Rote Ludwig Hof halten, ist natürlich auch Hofberichterstatter ORF dabei, der bei der Gelegenheit an Franz Josef erinnert: „Am 24. Oktober 1873 schoss das vom Schneeberg-Rax-Gebiet in die Bundeshauptstadt geflossene Nass in Anwesenheit von Kaiser Franz Joseph erstmals aus dem Hochstrahlbrunnen am Wiener Schwarzenbergplatz im Nachbarbezirk Landstraße.“

Rund 100 Millionen Euro investiert Wien in die Sanierung seines Leitungsnetzes, verkündete Bürgermeister Ludwig. Da sind zwei Mille für den Brunnen wohl ein Klax und – wenn man dem Bericht des ORF folgt – bei der Eröffnungsfeier nicht der Rede wert!

„Eine Unterschriftenaktion von Anrainern und FPÖ gegen das völlig überteuerte Brunnenprojekt, für das ursprünglich sogar 2,1 Millionen Euro veranschlagt wurde, blieb ungehört. Wie so oft zeigt sich einmal mehr, dass die Politik völlig auf die Meinung der Bürger pfeift, während sie das hart erwirtschaftete Steuergeld mit beiden Händen zum Fenster hinauswirft“, kommentiert Edith Brötzner von Report24

Wortspenden und technische Daten über den Jubiläumsbrunnen siehe APA / OTS (24.10.23)

WirWasser auf Wien.gv.at (24.10.23)

Weiterlesen

Konjunkturschätzung 2023

27. Oktober 2023 (Pressemitteilung der Statistik Austria als PDF). Für September 2023 zeigen die Konjunktur-Frühschätzungen zu Industrie und Bau von Statistik Austria einen Rückgang der Umsätze um 16,5 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Beschäftigtenindex stieg um 0,2 %, während der Index der geleisteten Arbeitsstunden um 2,5 % zurückging. Das Transportaufkommen auf der Straße sank im 3. Quartal 2023 um 4,4 %.

„Die österreichische Konjunktur hat sich im September 2023 weiter deutlich eingetrübt. Der Umsatz des Produzierenden Bereichs ist im Vergleich zum Vorjahresmonat bereits zum siebenten Mal in Folge zurückgegangen und war einer ersten Schätzung zufolge um deutliche 16,5 % niedriger als im September des Vorjahres. Das Arbeitsvolumen ist um 2,5 % zurückgegangen, bei den Beschäftigten gab es ein Plus von 0,2 %“, so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.

In der Industrie gingen die Umsätze im September 2023 laut Frühschätzung fast um ein Fünftel zurück (−18,4 % im Vergleich zum Vorjahr). Auch der Baubereich entwickelte sich mit −4,1 % negativ. Das Arbeitsvolumen sank im Vorjahresvergleich in der Industrie um 3,0 % und im Bau um 1,1 %. Beim Beschäftigtenindex gab es in der Industrie einen Zuwachs von 0,2 %, im Bau ging der Index im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % zurück (siehe Tabelle 1 / Presseimitteilung als PDF)

Siehe auch: Der Bauwirtschaft droht massive Talfahrt

Weiterlesen

Pelletspreis um ein Drittel günstiger als 10.2022

proPelletsAustria Tschenrechner

[Anmerkung ethos: ... aber immer noch um das Doppelte teurer als 10.2021]

23. Oktober 2023 (Presseinfo ProPellets) – Die Pelletpreise sind im Jahresabstand um 38,7 Prozent gesunken. Im Monatsvergleich sind Pellets, die aktuell 38,84 Cent pro Kilogramm (388 Euro pro Tonne) kosten, um 3,8 Prozent niedriger als im Vormonat. Diesen Preisrückgang zeigt eine aktuelle Auswertung von proPellets Austria, dem Branchenverband der österreichischen Pelletwirtschaft. Pellets sind damit überproportional günstiger als Erdgas und Heizöl.

„Wer sich für Pellets aus Österreich entscheidet, wählt Nachhaltigkeit zu einem fairen und günstigen Preis“, sagt Christian Rakos, Geschäftsführer von proPellets Austria. In Österreich werden Pellets vorrangig aus Säge- und Hobelspänen hergestellt. „Das macht sie zu einem klimafreundlichen Brennstoff, und die Versorgung ist durch moderne Pelletierwerke langfristig gesichert“, wie Rakos betont.

300 Millionen Euro hat die Pelletindustrie in den letzten Jahren in die Energiewende investiert. Diese enormen Investitionen zeigen Wirkung. Heuer wurden schon fünf Pelletierwerke neu in Betrieb genommen. Noch vor dem Winterbeginn werden zwei zusätzliche Produktionsstätten ihren Betrieb aufnehmen. Für die kommenden zwei Jahre sind weitere Werke in Planung. Zudem investiert der Handel in den Bau neuer Pelletlager und in den Erwerb neuer Lieferfahrzeuge.

Im letzten Jahr produzierte Österreich 1,69 Millionen Tonnen Pellets. Rund 250.000 Haushalte in Österreich nutzen Pelletzentralheizungen und Pelletkaminöfen. Der Gesamtverbrauch dieser Haushalte lag bei 1,2 Millionen Tonnen Pellets. [Anm. ethos.at: Damit bestätigt ProPellets, dass Österreich immer Selbstversorger war und Überkapazitäten hatte, die nun weiter ausgebaut wurden. Die Argumente für die exorbitanten Preissteigerungen des Vorjahres wegen angeblicher Engpässe beim Import aus Osteuropa widersprechen diesen Fakten. Siehe: ProPellets und Contra, 10.2022]

Heizöl extraleicht ist aktuell um 68 Prozent teurer als Pellets, Erdgas sogar um 121 Prozent. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht ca. 5,5 Tonnen Pellets im Jahr. Im Vergleich zu Heizöl spart sich dieser aktuell über 1.452 Euro für die Heizsaison. Legt man die aktuellen Durchschnittspreise für Erdgas zugrunde, wäre die Einsparung für die kommende Heizsaison sogar 2.584,54 Euro.

HINTERGRUND:

ethos.at hat die „Pellet-Story“ vom österreichischen Beginn um die Jahrhundertwende als dezentrale Alternative zur Öl- und Gasheizungen, bis zum Einsatz in britischen Großkraftwerken als Ersatz für Kohle in sieben Kapiteln aufgearbeitet. Ein Buch, das nie erschien, aber seit 2022 auf ethos.at veröffentlicht wurde.

Weiterlesen

Volksbegehren Eintragungswoche KW 45

Volksbegehren anonym

Update 17. November 2023: BMI-Mitteilung: Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.340.710.

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“:

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297
• Zahl der Eintragungen: 27.624
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921

Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“:

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091
• Zahl der Eintragungen: 11.561
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652

Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“:

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310
• Zahl der Eintragungen: 17.083
• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren jeweils überschritten worden ist.

6. bis 13. November 2023 – Zur dritten Eintragungswoche von Volksbegehren in 2023 wurden drei Einleitungsanträge gestellt. Diese und 95 weitere Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 6. bis 13. November 2023 in Gemeinden und auf Magistratsämtern (jederzeit auch online) unterschrieben werden.

Gerechtigkeit den Pflegekräften! Bevollmächtigter: René Kališ

COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren. Bevollmächtigter: Robert Marschall

Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren. Bevollmächtigter: Robert Marschall

Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren 

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Handysignatur“ bzw. „ID Austria“) möglich.

Weiterlesen

Kreditflaute und Rezession

Banken zurückhaltender bei Krediten

Update 4. Dezember 2023 – (Pressemitteilung es ifo-Instituts 4.12.23) Die Unternehmen in Deutschland haben ihre Investitionsvorhaben deutlich gekürzt. Das geht aus den Konjunkturumfragen des ifo Instituts hervor. Die ifo Investitionserwartungen für das laufende Jahr sind im November auf 2,2 Punkte gefallen, nach 14,7 Punkten im März. „Das Investitionsklima hat sich spürbar eingetrübt. Das ist Folge der gestiegenen Finanzierungskosten, der schwachen Nachfrage und der wirtschaftspolitischen Unsicherheit“, sagt Lara Zarges, Konjunkturexpertin am ifo Institut. Auch für das kommende Jahr sind die Unternehmen zurückhaltend. Mit einem Saldo von 1,2 Punkten liegen die ifo Investitionserwartungen sogar etwas niedriger als in diesem Jahr.

24. Oktober 2023 – (Pressemitteilung des ifo-Instituts 23.10.23) Für Unternehmen wird es schwieriger, an neue Kredite zu kommen. 29,2% jener Unternehmen, die gegenwärtig Verhandlungen führen, berichteten im September von Zurückhaltung bei den Banken. Im Juni waren es nur 21,3%. „Die Banken erhöhen nach und nach die Kreditzinsen und gehen zurückhaltender bei der Vergabe vor“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen.

„In wirtschaftlich schwächeren Phasen müssen die Unternehmen auch mehr zur Kreditabsicherung beitragen“, fügt er hinzu. Der Anstieg bei der ifo Kredithürde war vor allem auf die Dienstleister (von 21,8 auf 31,5%) und auf die Industrie (von 20,7 auf 27,7%) zurückzuführen. Bei den Herstellern von elektrischen Ausrüstungen sind es knapp 40% der Unternehmen, die von Zurückhaltung bei den Banken berichten. Im Maschinenbau liegt der Anteil bei 31,6%. Aufgrund der schwierigen Lage im Wohnungsbau sind die Banken auch bei Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen vorsichtig (31%). In der Veranstaltungsbranche liegt der Anteil bei rund 35%.

Auch im Einzelhandel ist der Anteil von 20,5 auf 28,2% gestiegen. Die wirtschaftliche Lage vieler Einzelhändler ist aufgrund der Kaufzurückhaltung weiterhin schwierig. Das spiegelt sich auch in den Kreditvergabebedingungen wider. Ähnliches gilt für das Baugewerbe, wo 29,4% (nach 26,9% im Juni) von einer restriktiven Kreditvergabe berichteten. Nur im Großhandel gab es einen Rückgang 22,6 auf 20,2%.

IV-Konjunkturbarometer

(Pressemitteilung der Industriellenvereinigung 24.10.23Die österreichische Industrie befindet sich in der Rezession.

Dieser Befund ist das Resultat mehrerer Faktoren, die simultan die heimische Konjunktur belasten. In den energieintensiven Wirtschaftszweigen wirken sich die gegenüber den Vor-COVID-Jahren gestiegenen, vor allem aber im Vergleich zu Wettbewerbern aus Übersee weitaus höheren Energiepreise in Österreich produktionsmindernd aus. Inländische Aktivitäten vermögen die schwache Nachfrage auf den internationalen Märkten nicht nur nicht auszugleichen, sondern verstärken insbesondere über die sinkenden Hochbauvolumina die rezessive Dynamik zusätzlich. Die dafür mitursächlichen, binnen eines Jahres erheblich gestiegenen Finanzierungskosten lassen nicht nur die Neukreditvergabe für Wohnbauzwecke einbrechen, sondern erhöhen auch die Lagerhaltungskosten der Unternehmen und bedingen einen anhaltenden Lagerabbau.

Zusätzlich wirken – verschärfend zur ohnedies enormen bürokratischen und abgabenbezogenen Belastung der Unternehmen – immer höhere regulatorische Anforderungen und Auflagen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem European Green Deal („Fit-for-55-Paket“), der EU-Taxonomie-Verordnung und dem EU-Lieferkettengesetz kontraktiv.

„Im Ergebnis übersetzt sich der anhaltende Verlust an Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Produktionsstandortes in zunehmendem Maße in eine konjunkturelle Schwäche. Daher ist die Rezession inzwischen nicht mehr auf die Industrie beschränkt, sondern strahlt auf weite Teile der Wirtschaft aus. Sie erweist sich im internationalen Vergleich als in Deutschland und Österreich besonders negativ ausgeprägt“, brachte Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), am heutigen Dienstag in einer Pressekonferenz das derzeitige Konjunkturbild auf den Punkt. „Für Österreich ist daher nicht nur in der produzierenden Wirtschaft, sondern in der Gesamtwirtschaft eine Rezession zu erwarten“, so Neumayer.

Angesichts der aktuellen Lage ist der Ruf nach neuen Steuern und weiteren Belastungen unverständlich und nicht nachvollziehbar, betonte der Generalsekretär: „Menschen sehnen sich nach Sicherheit und Stabilität, schon die Diskussion über neue Steuern schafft breite Verunsicherung – in den Unternehmen, wie auch bei privaten Haushalten. Das ist auch an den Zahlen bereits erkennbar: so sind die aktiven Direktinvestitionen seit 2019 erstmals höher als die passiven Direktinvestitionen in Österreich, der Saldo ist im negativen Bereich – das entspricht einem Kapitalabbau von 18,3 Milliarden Euro – und das mit einem wesentlichen Unterschied zum Vergleichszeitraum von 2014-2018. Diese Entwicklung sehen wir mit großer Sorge“, so Neumayer.

Vor diesem Hintergrund hat die Industriellenvereinigung nun den „Steuerideenzähler“ etabliert, so werden Rufe oder die proaktive Diskussion rund um neue Steuern, Abgaben und Belastungen transparent dokumentiert und auf die Häufigkeit der Diskussion aufmerksam gemacht. „Statt im Wochentakt neue Steuern und Abgaben zu fordern, braucht es eine konsequente Senkung der bestehenden Steuer- und Abgabenquote von derzeit vergleichsweise hohen 43,5 Prozent auf 40 Prozent bis 2030. Während der Budgetrede hat Finanzminister Brunner ein klares Bekenntnis zur Absenkung der Abgabenquote in Richtung 40% des BIP abgegeben, die es nun konsequent umzusetzen gilt“, betont Neumayer.

Die Bundesregierung hat vergangenen Woche auf die konjunkturelle Entwicklung reagiert und ein Konjunkturpaket präsentiert, um vor allem die unter konjunkturellen Druck stehende Bauwirtschaft wieder anzukurbeln. Das ausgewogene Maßnahmenbündel beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Unterstützung von Sanierungen, den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und zur Umsetzung des EU Chips Acts. Die heimische Industrie vermisst jedoch die zeitliche Ausweitung der Strompreiskompensation bis 2030, als zielgerichtete und wettbewerbssichernde Maßnahme.

Zudem könnten gezielt Maßnahmen zur Hebelung privatwirtschaftlicher Investitionen ergriffen werden: „Das Erfolgsrezept der Investitionsprämie hat in Zeiten der COVID-Pandemie zielgerichtet Investitionen gefördert – jeder investierte Euro hat dabei rund 10 Euro an Investitionen mobilisiert“, führt Neumayer aus. Dieses Instrument sollte weiterentwickelt werden und in Verbindung mit höheren Fördersätzen noch stärker fokussiert Investitionen in die ökodigitale Transformation unterstützen.

IV-Konjunkturbarometer: Einschätzung für Geschäftslage in 6 Monaten verschlechtert sich

Die Einschätzung des aktuellen Geschäftsganges durch die Unternehmen fällt nunmehr bereits seit neun (!) Quartalen ununterbrochen und zum aktuellen Termin abermals beschleunigt schwächer aus. Zudem verschlechtert sich die Einschätzung für die Geschäftslage in sechs Monaten drastisch und kommt noch weiter in negativem Terrain zu liegen. Per saldo sinkt das IV-Konjunkturbarometer damit von der Nulllinie um rund 17 Punkte. Es liegt damit lediglich noch exakt drei Punkte oberhalb des historisch schlechten Wertes aus dem ersten Quartal 2020.

„Während der letzten Wochen hat sich die Rezession in der österreichischen Industrie weiter verbreitert. Während zum letzten Termin vor allem die Papier- und Pappeindustrie sowie die hochbaunahen Branchen betroffen waren, hat die rezessive Dynamik inzwischen auch die Kunststoffproduktion und die Hersteller von elektrischen Ausrüstungen und Geräten erfasst. Dies betrifft die gesamte Palette der Indikatoren, angefangen bei den Stimmungsindikatoren über klassische Vorlaufindikatoren wie die Auftragseingänge und -bestände bis zu bereits realisierten Werten von gleich- und nachlaufenden statistischen Größen. Für das heurige Jahr erwarten wir einen Rückgang der realen Industrieproduktion um drei bis vier Prozent. Dementsprechend handelt es sich gesamtwirtschaftlich betrachtet um die stärkste normalzyklische Rezession in Österreich seit einem Dreivierteljahrhundert. Eine weitere konjunkturelle Großkrise kann zwar weiterhin als abgewendet betrachtet werden, sofern kein zusätzlicher exogener Negativschock die europäische Wirtschaft trifft, aber eine allmähliche Erholung ist bestenfalls ab dem zweiten Quartal 2024 zu erwarten“, erläuterte IV-Chefökonom Christian Helmenstein.

Statistik Austria Konjunkturschätzung

27. Oktober 2023 (Pressemitteilung der Statistik Austria

Weiterlesen

COFAG war verfassungswidrig

cofag GF Schimpel u Perner

5. August 2024 – „COFAG wird aufgelöst. Damit schwinden die Chancen, die zielgerichtete Verschleuderung von 14 Milliarden Euro Steuergeldern aufzuklären. Die Spezis der ÖVP haben ihre Maximalsicherung bekommen. Zur Ablenkung wird die Mindestsicherung angegriffen. So funktioniert das Fluten mit Scheiße, wie man das so nennt, schreibt Peter Pilz (ZackZack.at 4.8.2024)

SIEHE AUCH RÜCKBLICK: Was wurde aus 38 Milliarden Corona Hilfsgeldern?

17. Oktober 2023 – „Diese beiden, gut gelaunten Herren haben in diesem Jahr (2020) ihren Lotto-Sexer gemacht: Mag. Marc Schimpel, MBA (links im Bild) und DI Bernhard Perner wurden zu Geschäftsführern der COFAG ernannt, bestellt, berufen wie man so sagt.

COFAG ist die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH“, schrieb HTH am 28.12.2020 auf fischundleisch.com  Am 18. März 2020 hat Finanzminister Blümel der österreichischen Wirtschaft 38 Milliarden Euro zur Unterstützung in der Corona-Krise zugesichert. 15 Milliarden Euro davon, die Mittel aus dem sogenannten Corona-Hilfsfonds, werden von der COFAG „verwaltet“, die der Finanzminister in nur wenigen Tagen aus dem Hut gezaubert hat. Es muss eine Hetz sein 15 Milliarden zu verteilen. Aber richtig sexy ist es wohl, nix zu geben – 25 Prozent der Anfragen auf Umsatzersatz wurden abgelehnt! Bislang? Oder bis auf Nimmerwiedersehen?

Die Agentur arbeitet hart und zieht am Sonntag (!) 27. Dezember 2020 Bilanz mit der Pressemeldung: Nachfrage nach Lockdown-Umsatzersatz ist groß. Was man den beiden Feschaks auf Anhieb ansieht: Sie verstehen was von PR und Selbstdarstellung. Für so einen Titel in einer Zwischenbilanz braucht es einen Diplomingeniör und einen MagMba, ein Geschäftsführer allein schafft das nicht.“

Heute, 17.10.2023 schreibt der Verfassungsgerichtshof: „Aufgabenübertragung an die COVID-19-Finanzierungsagentur verstößt gegen die Verfassung. Auch Richtlinien des Finanzministers zur Auszahlung von Finanzhilfen teilweise gesetzwidrig“

Kuriosität am Rande: „Seit November 2020 waren ‚Umsatzersätze‘ an Bordellbetreiber durch Verordnung verboten. Trotzdem kassierte die Rotlicht-Branche mehr als 16 Millionen Euro von der COFAG des Finanzministers“, berichet ZackZack am 14.9.2023

Frage am Rande: Wann wird eigentlich die Rolle der WKÖ / WKO / Wirtschaftskammer Österreichs bei der Auszahlung der Coronagelder untersucht?

Kuriosität am Rande: Anstatt die COFAG so schnell wie möglich abzuwickeln, fühlt sich das Finanzministerium (evi.gv.at 17.10.23) bemüßigt, die Stelle eines neuen Geschäftsführers auszuschreiben. Vertragsbeginn: 1. Januar 2024.
Die letzte COFAG-Presseinfo stammt vom 21. Juni 2022: „Ulrich Zafoschnig neuer COFAG-Geschäftsführer. Die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) bekommt mit 21. Juni 2022 einen neuen Geschäftsführer: Der Kärntner Jurist Ulrich Zafoschnig (55) tritt damit die Nachfolge von Bernhard Perner an, der die Funktion nach mehr als zwei Jahren abgibt.“ Über die Tätigkeit dieses gut bezahlten Geschäftsführers hat COFAG.at bislang (Stand 29. Mai 2024) nichts mitgeteilt.

Im Folgenden die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Österreich VfGH, 17.10.2023

Der VfGH hat mehrere Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes (ABBAG-Gesetz) als verfassungswidrig aufgehoben. Neben diesen Bestimmungen zur COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) hat der VfGH auch Teile der als Verordnungen erlassenen Richtlinien als gesetzwidrig aufgehoben, die die Auszahlung von Finanzhilfen durch die COFAG regeln.

Anlass für die Prüfung des ABBAG-Gesetzes war ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH, nachdem die COFAG einen vom Unternehmen beantragten Fixkostenzuschuss nicht gewährt hatte.

Im Rahmen dieser Gesetzesprüfung hat der VfGH entschieden, dass die Regelungen betreffend die COFAG im ABBAG-Gesetz teilweise verfassungswidrig sind, da die Art und Weise der Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH (Ausgliederung) unsachlich war (siehe in der Folge Punkt I.1.) und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen haben.

Die Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2024 in Kraft. Diese Fristsetzung erachtet der VfGH als notwendig, weil der Bundesgesetzgeber infolge der Aufhebung sowohl für die weitere Tätigkeit der COFAG als auch für die voraussichtlich notwendige Abwicklung dieser Gesellschaft nähere Regelungen erlassen muss.

Bis zur Erlassung derartiger gesetzlicher Regelungen kann die COFAG weiterhin die ihr durch das ABBAG-Gesetz übertragenen Aufgaben besorgen und daher auch Finanzhilfen auszahlen.

In weiteren Verfahren wurden auch Teile der als Verordnungen erlassenen Richtlinien für die Auszahlung von Finanzhilfen durch die COFAG als gesetzwidrig aufgehoben, da die in den Verordnungen erfolgte Freistellung der COFAG von Weisungen gegen das Gesetz verstößt (unten Punkt II.2.) und die Regelungen betreffend finanzstrafrechtliche Sanktionen als Ausschlussgrund für Finanzhilfen durch die COFAG gleichheitswidrig sind (unten Punkt II.3).

Keine Bedenken hat der VfGH gegen den Ausschluss öffentlicher Unternehmen von Finanzhilfen (siehe II.1).

Erwägungen des VfGH im Detail

I. Zur Aufgabenübertragung an die COVID-19-Finanzierungsagentur und zum Rechtsanspruch auf Finanzhilfen (ABBAG-Gesetz)

Das ABBAG-Gesetz ermöglicht „finanzielle Maßnahmen“ zugunsten von Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Zu diesem Zweck wurde die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet und vom Bund finanziell so ausgestattet, dass sie Finanzhilfen bis zu einem Höchstbetrag von 19 Mrd. Euro gewähren kann. Die COFAG ist bei ihrer Tätigkeit an Richtlinien gebunden, die vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler als Verordnungen erlassen werden. Weitere Vorgaben ergeben sich aus einem (zivilrechtlichen) Geschäftsbesorgungsvertrag, den die COFAG mit dem Bund, vertreten durch den Finanzminister, abgeschlossen hat.

I.1. Voraussetzungen für eine Ausgliederung sind bei der COFAG nur teilweise gegeben:

Auch wenn der Gesetzgeber Aufgaben der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung auf den privaten Rechtsträger COFAG übertragen hat, stellt die Tätigkeit der COFAG (im Sinne des Art. 20 Abs. 1 B-VG) staatliche Verwaltung dar. Die COFAG steht nämlich sowohl in einem spezifischen organisatorischen Naheverhältnis zum Bund (dieser ist mittelbarer Alleingesellschafter der COFAG) als auch (auf Grund der zu besorgenden Aufgaben) in einem spezifischen funktionellen Naheverhältnis zum Bund.

Im Hinblick darauf muss die Ausgliederung in einen privaten Rechtsträger wie die COFAG bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Die Aufgabenübertragung muss dem verfassungsrechtlichen Effizienz- und Sachlichkeitsgebot entsprechen.

Es darf sich nur um „einzelne Aufgaben“ und keinesfalls um Kernaufgaben des Staates handeln.

Ferner muss die Leitungsbefugnis der obersten Organe der Exekutive (hier: des Finanzministers) durch entsprechende Steuerungsmöglichkeiten sichergestellt werden, die im Gesetz verankert sein müssen.

Vor diesem Hintergrund verstößt die Ausgliederung gegen das Sachlichkeitsgebot:

Die COFAG verfügte nicht über die notwendige eigene Sachausstattung, insbesondere nicht die technische Ausstattung, um ihre Aufgaben in einer Art und Weise besorgen zu können, die der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch staatliche Organe gleichwertig ist.

Die COFAG hat im Ergebnis keine wesentlichen, selbständig zu erledigenden Aufgaben; die Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen war und ist nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz im Wesentlichen den Finanzämtern übertragen.

Die Leitungs- und Aufsichtsbefugnis des Finanzministers ist jedoch nach dem Gesetz gegeben:

Als Tochtergesellschaft der Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) unterliegt die COFAG zwar nicht direkt der Leitungs- und Aufsichtsbefugnis des Finanzministers. Dieser kann aber im Wege der ABBAG, welche eine im Alleineigentum des Bundes stehende GmbH ist, auf die Geschäftsführung der in der Rechtsform einer GmbH gegründeten COFAG Einfluss nehmen. Diese Möglichkeit entspricht den Anforderungen der Verfassung.

I.2. Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Finanzhilfen:

Als sachlich nicht gerechtfertigt und daher verfassungswidrig hat der VfGH zudem die Bestimmung aufgehoben, dass auf die Gewährung von COVID-19-Ausgleichsleistungen kein Rechtsanspruch besteht (§ 3b Abs. 2 ABBAG-Gesetz). Dies, weil die Finanzhilfen als Entschädigung für Nachteile anzusehen sind, die Unternehmen durch epidemierechtliche Maßnahmen (z.B. Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote) erlitten haben. In einem solchen Fall muss es aber einen Rechtsanspruch geben.

I.3. Frist für die Gesetzesaufhebung:

Die Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2024 in Kraft. Diese Fristsetzung erachtet der VfGH als notwendig, weil der Bundesgesetzgeber infolge der Aufhebung sowohl für die weitere Tätigkeit der COFAG als auch für die voraussichtlich notwendige Abwicklung dieser Gesellschaft nähere Regelungen erlassen muss.

Bis zur Erlassung derartiger gesetzlicher Regelungen kann die COFAG weiterhin die ihr durch das ABBAG-Gesetz übertragenen Aufgaben besorgen und daher auch Finanzhilfen auszahlen.

(G 265/2022)

II. Entscheidungen des VfGH betreffend Richtlinien (Verordnungen) zur Auszahlung von COVID-19-Finanzhilfen

Nach dem ABBAG-Gesetz obliegt es dem Bundesminister für Finanzen, im Einvernehmen mit dem Vizekanzler durch Verordnung Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Maßnahmen an Unternehmen zu erlassen. In diesen Richtlinien ist auch der Kreis der begünstigten Unternehmen festzulegen. Gegen diese Festlegungen richteten sich mehrere Anträge von Unternehmen, deren Antrag auf Zuerkennung von Finanzhilfen abgelehnt worden ist.

II.1 Keine Bedenken gegen den Ausschluss öffentlicher Unternehmen von Finanzhilfen

Der Bundesminister für Finanzen verfügt über den Regelungsspielraum, zwischen privaten Unternehmen und solchen im alleinigen Eigentum der öffentlichen Hand zu differenzieren sowie letztere ganz von Finanzhilfen auszuschließen. Der Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH, die im alleinigen Eigentum der Stadt Wien steht und deren Antrag das Gesetzesprüfungsverfahren (oben I.1.) ausgelöst hatte, wurde daher ebenso abgewiesen wie die Anträge mehrerer anderer Gesellschaften, die im (unmittelbaren oder mittelbaren) Alleineigentum von Bundesländern oder Gemeinden stehen.

(V 139/2022 u.a. Zlen.)

II.2 Freistellung der COFAG von Weisungen verstößt gegen das Gesetz

Wie der VfGH im Fall G 265/2022 ausgesprochen hat, besorgt die COFAG staatliche Verwaltung. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, die COFAG der Leitungs- und Aufsichtsbefugnis eines obersten Organs der Vollziehung (des Bundesministers für Finanzen) zu unterstellen.

Die vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler durch Verordnungen erlassenen Richtlinien sehen hingegen vor, dass die Organe der COFAG innerhalb dieser Richtlinien bei ihrer Entscheidung weisungsfrei sind. Diese Freistellung verstößt gegen das ABBAG-Gesetz.

(V 236/2022 u.a. Zlen.)

II.3 Anknüpfung des Ausschlusses von Finanzhilfen an den Zeitpunkt der Verhängung finanzstrafrechtlicher Sanktionen ist gleichheitswidrig

Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Unternehmen allein deshalb von COVID-19-Hilfsmaßnahmen auszuschließen, weil über das Unternehmen oder seine geschäftsführenden Organe in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzdeliktes rechtskräftig eine 10.000 Euro übersteigende Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße verhängt worden ist.

Zwar liegt es im Regelungsspielraum des Gesetzgebers, Förderungen an steuerliches Wohlverhalten zu knüpfen. Der vorliegende Ausschlussgrund knüpft jedoch an den Zeitpunkt der Verhängung einer finanzstrafrechtlichen Sanktion (Strafe oder Geldbuße) und nicht an den Tatzeitpunkt des Finanzvergehens an.

Unternehmen sind daher auch dann vom Anspruch ausgeschlossen, wenn die Begehung des Finanzdeliktes viele Jahre zurückliegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verjährung von Finanzdelikten, zu deren Bestrafung die ordentlichen Gerichte zuständig sind, für die Dauer des Strafverfahrens gehemmt ist; damit können auch weit in der Vergangenheit liegende vorsätzlich begangene Finanzdelikte dazu führen, dass kein Anspruch auf Finanzhilfen besteht. Die entsprechenden Regelungen in den Richtlinien zum Fixkostenzuschuss, zum Ausfallsbonus sowie zum Lockdown-Umsatzersatz wurden daher als verfassungswidrig aufgehoben, ebenso die für COVID-19-Förderungen allgemein geltende Regelung im „Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19 Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“.

(V 145/2022 u.a. Zlen., G 172/2022 u.a. Zlen.)

II.4 Frist für die Aufhebung der Richtlinien

Die Aufhebung der gesetzwidrigen Bestimmungen der Richtlinien tritt mit Ablauf des 15. April 2024 in Kraft. Bei Verordnungen beträgt die Höchstfrist für das Außerkrafttreten grundsätzlich sechs Monate.

SIEHE AUCH: Was wurde aus Corona-Hilfsgeldern?

NACHSATZ: Bereits im Juli 2020 publizierten Peter Brandner und Heinrich Traumueller im Fachmagazin SWK (Steuer- und Wirtschaftskartei) ihre Bedenken gegen die COVAG-Konstruktion. „Die neu gegründete „COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH“ (COFAG) soll den „Corona-Hilfsfonds“ abwickeln, der mit 15 Mrd Euro dotiert ist. Weiters soll die COFAG sogenannte „Fixkostenzuschüsse“ mit einem Gesamtrahmen von 8 Mrd Euro abwickeln. Unserer Einschätzung nach wirft die vorliegende Gestaltung der COFAG jedoch erhebliche rechtsstaatliche, demokratiepolitische und ökonomische Probleme auf, die einer breiten politischen Diskussion sowie einer noch zu überarbeitenden juristischen und ökonomischen Lösung bedürfen.“ Der Artikel kann auf der Seite weissewirtschaft.at herunter geladen werden. Download: SWK-Heft 19 10. Juli 2020

NACHSATZ 21. Juni 2024 – COFAG Wirtschaft ruiniert, Freunderl protegiert / Fraktionsbericht der FPÖ zieht Bilanz über die schwarz-grüne COFAG. 

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat durch die unverhältnismäßigen, teils verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen zusätzlich zum menschlichen Leid, zur Missachtung der Grundrechte und zur Spaltung der Gesellschaft einen immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. … Die Regierung hat mit der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) ein verfassungswidriges Bürokratiemonster ohne parlamentarische Kontrolle geschaffen. Sie hat die Unternehmer zu Bittstellern degradiert – ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Und sie hat den angerichteten Schaden bei weitem nicht zur Gänze ersetzt. Trotz mehr als 15 Milliarden Euro Kosten für den Steuerzahler wurden unzählige Unternehmen in die Schulden falle gelockt oder gar in die Pleite getrieben und tausende Arbeitsplätze dadurch vernichtet.

Der 78 Seiten umfassende Bericht ist auf der Webseite der FPOe.at als PDF abrufbar

ethos.at fragt: Wann wird eigentlich die Rolle der WKÖ / WKO / Wirtschaftskammer Österreichs bei der Auszahlung der Coronagelder untersucht?

Weiterlesen

Lehofer kommentiert VfGH-Erkenntnis zu ORF-Gremien

Lehofer Blog Screen

Thurnhofer kommentiert Lehofers Blog

17. Oktoberr 2023 – Der Verwaltungsrichter und Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer @hplehofer hat auf seinem Blog eine erste – sehr vorläufige – Einordnung“ des VfGH-Erkenntnisses zu den ORF-Gremien gegeben: Demnach postuliere der VfGH eine „Bestandsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ und zwar mit Bezug auf das Rundfunkgesetz in Verfassungsrang, aber auch aufgrund von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK. (Siehe auch: VfGH prüft Parteien-Einfluss im ORF)

Lehofer kommentiert: „Der VfGH hat mit diesem Erkenntnis einen weiteren Eckpunkt seiner rundfunkrechtlichen Rechtsprechung gesetzt und nach dem ORF-Finanzierungserkenntnis neuerlich die Funktionsverantwortung des Staates für die Ausgestaltung der Rundfunkordnung betont. Er erkennt ausdrücklich eine aus dem BVG Rundfunk und Art. 10 EMRK abgeleitete Verpflichtung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass eine den Grundsätzen des Art. I Abs. 2 zweiter Satz BVG Rundfunk entsprechende öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstaltung gewährleistet ist und damit untrennbar zusammenhängend eine „institutionelle Verpflichtung, diese Programmveranstaltung durch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu organisieren“ – das ist eine überraschend klare Ansage in Richtung einer verfassungsrechtlich abgesicherten Bestandsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die umso bemerkenswerter ist, als sie im konkreten Kontext zur Entscheidung der Rechtssache nicht zwingend erforderlich gewesen wäre.“

Was auch immer man unter einer „Rundfunkveranstaltung“ zu verstehen hat – das BVG-Rundfunk Artikel 1 Absatz 1 definiert klar und deutlich „Rundfunk“ – ohne jegliche Eingrenzung bezüglich der Eigentusverhältnisse und somit ohne Ausgrenzung der Privatrundfunkanstalten: „Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.“

Und EMRK Artikel 10 für all jene, die dieses Gesetz nicht täglich anstelle der Morgenzeitung lesen: EMRK Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung EMRK – Europäische Menschenrechtskonvention (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.10.2023)

„(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.

(2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.“

Kommentar ethos.at: Es ist offenbar Usus unter Experten, auf Gesetzestexte zu verweisen, aber nicht zu begründen, warum diese für die Behandlung eines Falles relevant sind. Das BVG-Rundfunk ist selbstverständlich relevant, aber antiquiert. Es stammt aus den 1970er Jahren, als Privat-TV und Privat-Radio in Österreich schlicht und ergreifend nicht denkbar waren. 20 Jahre später kam das Privatrundfunkgesetz, und jede Menge Privatsender versuchten ihr Glück. Es ist für keinen „Hausverstand“ dieses Landes nachvollziehbar, warum Privat-TV und -Radio KEIN RUNDFUNK sein sollen, das BVG-Rundfunk auf diese demnach nicht anzuwenden sein soll, oder darf.

Das Zauberwort juristischer Exegese, „duale Rundfunkordnung“, schreibt zwar die Trennung zwischen privat und „öffentlich-rechtlich“ bis in alle Ewigkeit fort, kann aber die simple technische Tatsache nicht aus der Welt schaffen, dass gemäß Definition Rundfunk (öffentlich-rechtlich) gleich Rundfunk (privat) ist. Wenn dann der ORF auf Kosten der Gebührenzahler Heerscharen von „Medienexperten“ bemüht, um zu beweisen, der „öffentlich rechtliche“ könne redaktionelle Leistungen erbringen, oder gar journalistische Grundsätze verwirklichen, zu denen private nicht fähig seien, dann ist das immer noch keine zureichende Begründung dafür, die Anwendung des BVG-Rundfunk auf den „öffentlich-rechtlichen“ zu beschränken – mit allen Konsequenzen bezüglich Finanzierung, Bereistellung der technischen Voraussetzungen (Frequenzen) und nicht zuletzt Gewährleistung journalistischen Grundsätze, wie Freiheit der Meinungsäußerung gemäß EMRK 10. 

Dass der VfGH en passant EMRK 10 in die Argumentation einbaut, ist ein Beispiel für die Willkür der Judikatur. Warum ausgerechnet EMRK 10 und nicht GRC Charta der Grundrechte Artikel 11, oder Staatsvertrag Artikel 6, und nicht zuletzt sondern vor allem StGG 13? In all diesen Artikeln im Verfassungsrang geht es allgemein um Menschenrechte und insbesondere um die Gewährleistung der Meinungsfreiheit. In keinem dieser Artikel geht es um Rundfunk. In keinem dieser Artikel wird postuliert, dass ein „öffentlich-rechtlicher“ Rundfunk die condition sine qua non für die Gewährung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung sei oder gar sein müsse! Die Formulierung „Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen“ impliziert nicht ansatzweise die Aufforderung, einen staatlichen Rundfunk in alle Ewigkeit zu alimentieren. Sollte diese Forderung (Notwendigkeit?) aus dem EMRK Artikel 10 abgeleitet werden, müsste die EU bzw EuGH Verfahren gegen jene Länder einleiten, die keine öffentliche Finanzierung des Rundfunks vorsehen, das sind Estland, Spanien und Rumänien.

So bleibt dem Autor dieser Zeilen (ethos-Chefredakteur HTH) abschließend nur, daran zu erinnern: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig. Diese Erkenntnis, dutzendfach publiziert, steht nun bereits seit mehreren Jahren unwidersprochen im medialen Raum, also dürfen die Leser von ethos.at davon ausgehen, dass sie richtig ist.

SIEHE u.a.

Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig, thurnhofer.cc 26.3.2019

Baustelle Parlament, S 68 ff, Buch erschienen 2020. Das entsprechende Kapitel ist seit 17.3.2022 abrufbar auf ethos.at

Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig, 17.3.2023 pressetext.com

Recht / Verfassung / Medien / Rundfunkgesetz / ORF / Privatradio / Privatfernsehen / Staatsfunk / Regierungsfunk

Weiterlesen