Die acht Todsünden

Konrad Lorenz 44 77

12. Oktober 2023 – Heute vor genau 50 Jahren wurde bekanntgegeben, dass Konrad Lorenz mit dem Nobelpreis für Medizin ausgezeichnet wurde. Im Februar des Jahres 1973 erschien seine Denkschrift „Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit„, eine Mischung Aus Predigt, Ethik und Wissenschaftskritik, sowie eine Art Prolegomena zum erkenntnistheoretischen BuchDie Rückseite des Spiegels“.

Lorenz selbst bezeichnet „Die acht Todsünden“einleitend als „Jeremiade, eine an die ganze Menschheit gerichtete Aufforderung zu Reue und Umkehr, von der man meinen könnte, daß sie einem Bußprediger, wie dem berühmten Wiener Augustiner Abraham a Santa Clara, besser anstünde als einem Naturforscher. Wir leben aber in einer Zeit, in der es der Naturforscher ist, der gewisse Gefahren besonders klar zu sehen vermag. So wird ihm das Predigen zur Pflicht.“

Dieser Intention folgend hier vorab der Predigt-Teil:

 „Die epidemischen Geisteskrankheiten der Gegenwart pflegen, aus Amerika kommend, in Europa mit einiger Verspätung aufzutreten.

Eine zur allumfassenden Religion gewordene Doktrin gewährt ihren Anhängern die subjektive Befriedigung einer endgültigen Erkenntnis von Offenbarungscharakter. Alle Tatsachen, die ihr widersprechen, werden geleugnet, ignoriert oder aber, was am häufigsten vorkommt, im Sinne Sigmund Freuds verdrängt, d.h. unter die Schwelle des Bewußtseins verbannt. Der Verdrängende setzt jedem Versuch, das Verdrängte wieder bewußt zu machen, einen erbitterten, aufs äußerste affektbesetzten Widerstand entgegen, der um so größer ist, je größer die Änderung wäre, die dies in seinen Anschauungen erheischen würde, vor allem in jenen, die er über sich selbst gebildet hat.

Die Frage, ob Haß, Liebe, Treue, Mißtrauen usw. »gut« oder »schlecht« seien, ist ohne jedes Verständnis für die Systemfunktion dieses Ganzen gestellt und genauso dumm, als früge einer, ob die Schilddrüse nun gut oder schlecht sei. Die landläufige Vorstellung, daß man derartige Leistungen in gute und schlechte einteilen könne, daß Liebe, Treue und Vertrauen an sich gut, Haß, Untreue und Mißtrauen an sich böse seien, stammt nur daher, daß in unserer Gesellschaft im allgemeinen an den ersten Mangel, an den zweiten Überschuß herrscht.

Sicherlich trägt das Zusammengepferchtsein von Menschenmassen in den modernen Großstädten einen großen Teil der Schuld daran, wenn wir in der Phantasmagorie der ewig wechselnden, einander überlagernden und verwischenden Menschenbilder das Antlitz des Nächsten nicht mehr zu erblicken vermögen. Unsere Nächstenliebe wird durch die Massen der Nächsten, der Allzunahen, so verdünnt, daß sie schließlich nicht einmal mehr in Spuren nachweisbar ist.

Mittelbar trägt die Übervölkerung zu sämtlichen Übelständen und Verfallserscheinungen bei, die in den folgenden sieben Kapiteln besprochen werden sollen. Den Glauben, daß man durch entsprechende »Konditionierung« eine neue Sorte von Menschen erzeugen könne, die gegen die üblen Folgen engster Zusammenpferchung gefeit sind, halte ich für einen gefährlichen Wahn.

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, daß »die Natur« unerschöpflich sei. Jede Tier-, Pflanzen- oder Pilzart – denn alle drei Sorten von Lebewesen gehören zum großen Räderwerk – ist an ihre Umgebung angepaßt, und zu dieser Umgebung gehören selbstverständlich nicht nur die anorganischen Bestandteile einer bestimmten Örtlichkeit, sondern ganz ebenso alle ihre anderen lebenden Bewohner

Die Ökologie des Menschen verändert sich um ein Vielfaches schneller als die aller anderen Lebewesen. Das Tempo wird ihr vom Fortschritt seiner Technologie vorgeschrieben, der sich ständig und in geometrischer Proportion verschnellert. Daher kann der Mensch nicht umhin, tiefgreifende Veränderungen und allzuoft den totalen Zusammenbruch der Biozönosen zu verursachen, in und von denen er lebt.

Die Psychologie des »Sofort-haben-Müssens« … macht manche Sparten der chemischen Industrie geradezu verbrecherisch leichtsinnig, was den Vertrieb von Mitteln anlangt, deren Wirkung auf längere Sicht überhaupt nicht absehbar ist. Was die ökologische Zukunft des Ackerbaus betrifft, aber auch in Hinsicht auf medizinische Belange, herrscht eine schier unglaubliche Bedenkenlosigkeit.

Die allgemeine und rasch um sich greifende Entfremdung von der lebenden Natur trägt einen großen Teil der Schuld an der ästhetischen und ethischen Verrohung der Zivilisationsmenschen.

Weiterlesen

BWB Interims-Direktorin nun definitiv

BWB screen ORFat 2023 10 11

11. Oktober 2023 – Zwei Jahre haben die grün-türkisen Postenschacherer gebraucht, um die Geschäftsführung der Bundeswettbewerbsbehörde BWB zu besetzen. Es wurde die interimistische Direktorin Harsdorf-Borsch, die seit seit 2009 für die BWB tätig ist, nun definitiv.

„Seit Dezember 2021 wird die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) interimistisch geleitet. Die Regierungsparteien konnten sich fast zwei Jahre lang nicht einigen, wer an der Spitze jener Behörde stehen soll, die in Zeiten steigender Preise eine zentrale Rolle einnahm. Am Dienstag teilte die Regierung überraschend mit, dass Natalie Harsdorf-Borsch den Job übernehmen wird – und nicht Michael Sachs“, berichtet ORF.at (10.10.23)

Am 21. Juni hat die BWB ihren Jahresbericht 2022 vorgestellt. Die BWB wurde im Jahr 2002 als unabhängige Wettbewerbsbehörde eingerichtet und feierte im Jahr 2022 ihr 20-jähriges Bestehen.

BWB-Bilanz auf einem Blick (Pressemitteilung des BWB, 21.6.23)

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2022 ein besonders erfolgreiches Jahr für die BWB und den Wettbewerb in Österreich war.

„Ich bedanke mich bei meinem Team für das tagtägliche Engagement, den Wettbewerb auf dem österreichischen Markt zu schützen und zu stärken. Gerade jetzt ist die Wettbewerbskontrolle besonders wichtig und wir setzen unseren Einsatz für die Konsumenten bzw. Konsumentinnen und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft fort!“,so a.i. Dr. Natalie Harsdorf-Borsch.

Fusionskontrolle

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 340 nationale Zusammenschlüsse angemeldet. Jeder Case Handler der BWB überprüfte somit durchschnittlich etwa acht Fusionen auf mögliche negative Auswirkungen für den Wettbewerb.

Die zum Vorjahr vergleichsweise etwas geringere Anzahl an Zusammenschlussanmeldungen lässt sich durch die Novellierung des Kartellgesetzes im Jahr 2021 erklären, mit der auf Anregung der BWB die Voraussetzungen für die Anmeldebedürftigkeit von Zusammenschlüssen enger gezogen wurden, um eine treffsichere Prüfung und einen sinnvollen Einsatz der Ressourcen sicherzustellen.

Der am 02.09.2021 bei der BWB angemeldete Zusammenschluss Metro/AGM (Lebensmittelgroßhandel) wurde seitens der BWB dem Kartellgericht zur vertiefenden Prüfung vorgelegt. Dies führte zu wesentlichen Auflagen, um negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu verhindern. Auch bei den Zusammenschlüssen der Salzburger Alpenmilch/Gmundner Molkerei (nicht durchgeführt letztlich) sowie Gmundner Molkerei/Milchwerk konnte die BWB Auflagen erreichen, die insbesondere ein Mindestgarantiepaket für die Situation der Milchbauern und Milchbäuerinnen garantierten.

Kartellverfolgung

Die BWB führte 13 Hausdurchsuchungen per gerichtliche Anordnung im Jahr 2022 durch (ua im Bereich der Getränkewirtschaft, der Pellets und der Abfallwirtschaft). Darunter war erstmals eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Marktmachtmissbrauch. Auf Anträge der BWB an das Kartellgericht wurden mehr als 91 Mio. Euro an Geldbußen wegen Kartellverstößen verhängt. Seit Bestehen der BWB wurden ca. 348 Millionen Euro verhängt.

Insgesamt wurden vier Kronzeugenanträge bei der BWB gestellt und 83 Whistleblowingmeldungen eingebracht. Diese Zahlen zeigen, dass es Vertrauen seitens der Unternehmen und Marktteilnehmer in die BWB und ihre Kooperationsprogramme gibt. Das ist ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Verfolgung von geheimen Absprachen.

Marktuntersuchungen

Die BWB führte im Jahr 2022 mehrere Marktuntersuchungen in unterschiedlichen Märkten durch. Die Marktuntersuchung Kraftstoffmarkt hatte die steigenden Benzin- und Dieselpreise im Fokus und es gelang innerhalb weniger Monate Ergebnisse vorzulegen. Des Weiteren beschäftigte sich die BWB mit dem Markt der E-Ladeinfrastruktur und legte Empfehlungen für einen funktionierenden Wettbewerb in diesem Sektor vor. Von wesentlicher laufender Bedeutung ist die im Herbst 2022 gestartete Untersuchung im Lebensmittelsektor.

Advocacy und Transparenz – Präventionsarbeit der BWB

Darüber hinaus stand auch wieder Advocacy und Präventionsarbeit im Fokus der BWB. Dabei wurden unter anderem wieder Standpunkte zu aktuellen Themen veröffentlicht und Stellungnahmen zu legistischen Vorhaben abgegeben.

Der Kartellrecht Moot Court 2022 konnte wieder in den Räumlichkeiten der BWB gehalten werden. Die Studierenden überzeugten mit hohem Engagement und Wissen.

Jährliche Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts

Die BWB veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Dieser ist nach Anhörung der Wettbewerbskommission vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unverzüglich dem Parlament vorzulegen. Der Tätigkeitsbericht wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie des Parlaments einstimmig angenommen.

Weiterlesen

Aus für „Politik am Ring“

Sobotka Parlaments TV

27. September 2023 – Am 14. Februar 2022 hat die FPÖ eine Anfrage an Parlamentspräsident Sobotka betreffend die Online-Sendung „Politik am Ring „gerichtet. Die Antwort erfolgte am 31. März 2022, u.a. war zu erfahren, dass eine einzige Sendung durchschnittlich 40.108,55 Euro kostet! Nach einer Reaktionszeit von 15 Monaten trat FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker mit Kritik an der teuren Produktion an die Öffentlichkei und kündigte an, die FPÖ werde aus dem Projekt aussteigen.

Nach einer Sitzung im August bestätigt die FPÖ heute, 27.9.23 gegenüber ethos.at, dass die Sendung eingestellt wurde, nachdem die Kosten nach der Anfrage weiter explodiert sind: „Jede einzelne Folge dieser Sendung kostet laut Hafenecker mehr als 50.000 Euro – ‚aber kaum jemand schaut zu‘. Der Freiheitliche beruft sich dabei auf eine jüngst an ihn ergangene Anfragebeantwortung durch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Mit 20 Prozent Umsatzsteuer belaufen sich die Kosten bei zehn Sendungen im Jahr auf 620.000 Euro. Zudem seien die Kosten pro Sendung in nur 15 Monaten um 55 Prozent ‚explodiert‘, so Hafenecker.“ (Quelle: APA / SN.at 12.7.23)

ethos.at hat am 23. April 2022 kommentiert: Mir platzt der Kragen…

Es folgen Auszüge aus der FPÖ-Anfrage und der Beantwortung durch Parlamentspräsident Sobotka. Die Antwort lässt zwei Fragen offen: 1. Was hat die „Initiative Demokratie21“ für dieses Projekt geleistet – und wie viel dafür kassiert? Und 2. Was sind „diskussionstaugliche Sessel“?

RÜCKBLICK

Anfrage vom 24.2.2022

des Abgeordneten Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Parlamentssendung „Politik am Ring“

Jeden dritten Montag im Monat diskutieren die Bereichssprecher der Parlaments-parteien in der Sendung „Politik am Ring“ über aktuelle Gesetzesvorhaben. Ziel ist es, über die nicht öffentlichen Debatten in parlamentarischen Ausschüssen über eine öffentliche Plattform zu informieren und damit den parlamentarischen Prozess transparenter zu gestalten. Initiiert wurde das Format gemeinsam mit der Initiative Demokratie21 und wird vom ehemaligen ORF-Moderator Gerald Groß begleitet. Ausgestrahlt wird die Sendung live ab 21 Uhr aus dem Dachfoyer der Wiener Hofburg und kann zusätzlich über die Mediathek des Parlaments jederzeit abgerufen werden. Die Erstausstrahlung fand am 16.11.2020 statt, was Nationalratspräsident Sobotka (ÖVP) als „einen weiteren Schritt zur Öffnung des Parlaments“[1] bezeichnete.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates folgende Anfrage

1. Wieviele Sendungen wurden bis dato produziert/ausgestrahlt?

2. Wieviele Zuseher verfolgen im Schnitt die Sendung „Politik am Ring“?

3. Was war der Zuseher-Höchstwert bis jetzt?

4. Wieviele Personen haben bis jetzt die Sendungen via Parlaments Mediathek gestreamt/nachgeschaut?

5. Wie hoch sind die Produktionskosten im Schnitt für eine Sendung „Politik am Ring“?

6. Welche Kosten sind für die Studioausstattung und technische Ausstattung der Sendung bis dato angefallen?

7. Wie hoch waren die Produktionskosten seit der Erstausstrahlung bis jetzt?

8. Wie hoch sind die Personalkosten für die Sendung im Durchschnitt, und wie hoch waren diese bis dato gesamt (bitte um Auflistung nach Tätigkeitsbereichen)?

9. Aus wie vielen Personen besteht das Redaktionsteam, und wie setzt sich dieses zusammen?

10. Wer entscheidet über den thematischen Schwerpunkt der Sendung?

11. Können Parlamentsparteien Wünsche zu Themenschwerpunkten äußern und werden diese in irgendeiner Form berücksichtigt?

12. Werden die Parlamentsparteien in irgendeiner anderen Form vorab in die Sendungsorganisation bzw. in den Ablauf mit eingebunden?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn nein, warum nicht?

Anfragebeantwortung Mag. Wolfgang Sobotka

Wien, 31. März 2022 (Auszüge aus 42/ABPR vom 05.04.2022 zu 44/JPR (XXVII. GP)

abrufbar auf parlament.gv.at als PDF

Zu Frage 5:

Die Produktionskosten belaufen sich im Durchschnitt auf € 40.108,55 inkl. MwSt. Davon umfasst sind neben der eigentlichen Produktion auch die Vorproduktion (Sendungsplanung, Erstellung der Zuspieler) sowie Postproduktion und Corona-Vorkehrungen (Schnelltests, FFP2-Masken).

Zu Frage 6:

Die Studioausstattung ist nicht ausschließlich für die Diskussionssendung „Politik am Ring“ angeschafft worden. Das Design des Tisches wurde so gestaltet, dass verschiedene Arrangements möglich sind und vor allem dass der Tisch einerseits im sanierten Parlamentsgebäude eingesetzt werden kann, andererseits auch für andere Sendungen verfügbar gemacht werden kann, etwa auch für Veranstaltungen, Pressekonferenzen oder Podiumsdiskussionen. Die Kosten für die Herstellung des Tisches beliefen sich auf € 50.727,6 inkl. MwSt. Die Anpassung des Tisches an den „Corona-Abstand“ von zwei Metern betrug € 1.465,10 inkl. MwSt. Weiters wurden zehn diskussionstaugliche Sessel um insgesamt € 11.757,84 inkl. MwSt. angeschafft, die aber ebenfalls nicht ausschließlich für „Politik am Ring“ verwendet werden.

Zu Frage 7:

Die Produktionskosten beliefen sich für 14 Folgen auf insgesamt€ 561.519,75 inkl. MwSt. Davon umfasst sind neben der eigentlichen Produktion auch die Vorproduktion (Sendungsplanung, Erstellung der Zuspieler) sowie Postproduktion und Corona-Vorkehrungen (Schnelltests, FFP2-Masken).

Zu Frage 8:

Personalkosten sind in den Produktionskosten enthalten. Seitens der Abteilung 4.1 der Parlamentsdirektion sind vor, während und nach der Sendung durchschnittlich sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig für Organisation, Koordination und Berichterstattung sowie Bewerbung in klassischen und sozialen Medien. Seitens des Facility-Managements, der IKT und der Haustechnik der Parlamentsdirektion erfolgt ebenso eine Routinebetreuung. Sämtliche Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion erfolgen innerhalb der durch Gleitzeit geregelten Arbeitszeiten.

Zu Frage 9:

Das Redaktionsteam besteht aus 11 entscheidungsbefugten Personen, die an der redaktionellen Planung beteiligt sind:

• die Medienverantwortlichen aller fünf Parlamentsklubs (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS)

• die beiden Sendungsleiter/-innen der Produktionsfirma

• der Moderator,

• drei Mitarbeiter der Abteilung 4.1 der Parlamentsdirektion

WEITERS:

… Die Reichweite ist abhängig von der Aktivität der Klubs und der Abgeordneten auf ihren Medienkanälen. Die parlamentarischen Mitarbeiter/-innen der Abgeordneten werden während der Sendung m emem Nebenraum serviciert, wohin die Diskussionssendung auf eine Leinwand übertragen wird. 

… Ausstrahlung auf parlamentsfremden Medienkanälen: Darüber hinaus wurde bisher jede Folge zweimal zeitversetzt auf krone.tv ausgestrahlt (auf eine Stunde gekürzt), und zwar jeweils am Mittwoch und am Samstag nach der Aufnahme. Nach jeder Sendung werden Ausschnitte von der Parlamentsdirektion via AP A-Video-OTS ausgesendet und von verschiedenen elektronischen Medien übernommen.

… Über die Mediathek, Facebook und YouTube wurden bisher 777.463 Views erreicht; durchschnittlich sind das 55.533. Auf Instagram erreichte die Bewerbung der Sendung 62.973 Aufrufe; durchschnittlich pro Sendung waren das 4.498 Aufrufe. Auf Twitter erreichten die Sendungen insgesamt 607.425 Views ; durchschnittlich pro Sendung waren das 43.388 Aufrufe. Mit dem Podcast wurden bisher 1.696 Aufrufe erreicht. Nachdem das Video der Sendung und der daraus generierte Podcast gemeinsam in der Mediathek zu finden sind, beträgt diese Zahl gemeinsam 12.979. Durch alle Werbemaßnahmen auf Facebook wurden bisher 1,250.853 Views erreicht. Pro Sendung sind das durchschnittlich 89.347.

Siehe auch: Kaufhaus Österreich + Selbstbedienungsladen Österreich

Weiterlesen

VfGH prüft Parteien-Einfluss im ORF

ORF screen VfGH 2023 09 26

Update 10.10.2023 –Sensation! Keine zwei Wochen nach der öfffentlichen Verhandlung ist das Urteil fertig: Parteibuchwirtschaft im ORF ist #verfassungswidrig! Im Stiftungsrat und im Publikumsrat. Man darf gespannt sein, wann der VfGH erklärt, dass dieses Unrecht auch in den Redaktionen zu beseitigen ist! Über die Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot nach dem BVG Rundfunk siehe das Erkenntnis im Detail.

27. September 2023 – Wer nicht auf beiden Augen blind ist, der sieht, dass sich die „politische Farbenlehre“ Österreichs nicht nur in den Gremien des ORF (Stiftungsrat, Publikumsrat), sondern in allen Bereichen widerspiegelt. Im März dieses Jahres hat der ORF-Redakteursrat die „Wahl“ der Stiftungsräte kritisiert. Am 26.9.23 kam das Thema auf die Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofs, der es öffentlich verhandelt hat. Überraschend ausführlich und bemüht sachlich informiert ORF.at:

„VfGH beschäftigte sich mit ORF-Gremien. … Schon lange steht die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats in der Kritik. Wegen der publik gewordenen Sideletter zwischen ÖVP und FPÖ sowie zwischen ÖVP und Grünen hatte die Diskussion so richtig Fahrt aufgenommen. Die verschriftlichten Deals über die parteipolitischen Postenbesetzungen waren auch der Grund, warum sich der VfGH mit den Gremien beschäftigen muss. Denn die Landesregierung im Burgenland nahm die Sideletter zum Anlass, um die Höchstrichter und Höchstrichterinnen anzurufen.

Diese müssten prüfen, ob die Zusammensetzung des Stiftungsrats und Publikumsrats gegen die verfassungsmäßige Unabhängigkeit des ORF verstößt. Die Regierung hat nach Ansicht der Landesregierung zu viel Einfluss auf die zu bestellenden Organe. Besonders der Stiftungsrat ist dem Antragssteller ein Dorn im Auge. Denn derzeit würde die satte Mehrheit regierungs- und staatsnah sein. So schicke ja nicht nur die Regierung Personen in den Stiftungsrat, sondern auch das Parlament, in dem die Regierungsparteien eine Mehrheit stellen. Aus den Ländern kommen neun weitere Personen.“

SIEHE AUCH: Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer kommentiert VfGH-Erkenntnis

Weiterlesen

Österreich setzt Impfwahn fort

von Bert Ehgartner

25. September 2023 – Gesundheitsminister Johannes Rauch hat sich mehrfach als absolut naiver Impf-Freak hervorgetan. Auch bei den gefährlichen HPV-Impfungen. Zudem ist er nicht in der Lage, endlich dafür zu sorgen, dass aus dem österreichischen Impfgremium die seit vielen Jahren aktiven Pharma-Lobbyisten raus geschmissen werden. Und so wird halt alles empfohlen, was es gibt. Österreich ist Impf-Europameister. Und viele leichtgläubige Menschen setzen ihre eigene Gesundheit und jene ihrer Kinder aufs Spiel. Österreich entblödet sich nicht, die Covid-Impfung weiterhin für alle Kinder ab 12 Jahren zu empfehlen, die Schweiz empfiehlt ihn nicht mal generell für Erwachsene, sondern nur für einzelne Risikogruppen.
In meinem neuen Buch „Was Sie schon immer über das Impfen wissen wollten“ sind natürlich auch die aktuellen Impfpläne abgedruckt. Besonders auffällig ist der Impfplan Österreichs. Wir hatten große Mühe, ihn auf eine Seite hin zu bekommen. Der Schweizer Plan geht sich hingegen problemlos auf einer dreiviertel Seite aus.
Auch bei den neuen RSV-Impfungen prescht Österreich alleine vor. Weder Deutschland noch die Schweiz haben die beiden zugelassenen Impfstoffe bisher empfohlen. Österreich empfiehlt die 275 Euro teure Impfung hingegen für Erwachsene ab 60 Jahren und sogar die Impfung für Schwangere, die ab Oktober verfügbar ist, wird allgemein empfohlen.
Bei dieser Impfung für Schwangere hat die Herstellerfirma Pfizer in den Studien wieder mal einen bewährten üblen Trick angewendet. Ein Konkurrenzprodukt von GlaxoSmithKline hat in der Kontrollgruppe ein neutrales Salzwasser-Placebo verwendet. Weil in der Verum-Gruppe signifikant mehr Fehlgeburten aufgetreten sind, musste GSK den Impfstoff zurück ziehen.
Der Konzern Pfizer, der ein recht ähnliches Produkt entwickelt hat, verwendete in der Kontrollgruppe kein neutrales Salzwasser-Placebo, sondern eine Substanz, die alle Inhaltsstoffe der Impfung minus den Wirkstoff enthält. Ein altbekannter Trick, denn auch damit werden Nebenwirkungen ausgelöst.
In der Auswertung zeigten sich auch hier mehr Fehlgeburten in der Verumgruppe, allerdings war der Unterschied nicht mehr statistisch signifikant – und somit gaben die Behörden grünes Licht für die Pfizer-Schwangeren-Impfung.
SIEHE AUCH: Post Vac Kundgebung in Wien am 5. Oktober 2023

Weiterlesen

Corona: 35 Mio Tests in Schulen versickert

Rechnungsghof 09 2023 Schultests

Rechnungshof veröffentlichte Bericht: Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie

Positiv, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr stattfanden

15. September 2023 (Offizielle Mitteilung des Österreichischen Rechnungshofes) – Seit Beginn der COVID-19-Pandemie war das Bildungsministerium bestrebt, die Schulen offen zu halten. Es setzte zahlreiche Maßnahmen, um den Schulbetrieb zu ermöglichen. Zu diesen zählten regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an Schulen. Der Rechnungshof sieht es in seinem Bericht „Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie“, der auf Verlangen von FPÖ-Nationalratsabgeordneten erfolgte, als positiv an, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr stattfanden. Denn die Lockdowns und die Phasen des Distance Learnings wirkten sich negativ auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aus und führten auch zu Lernrückständen. Als Belastung für die Schulen und Schulbehörden beurteilen die Prüferinnen und Prüfer den Umstand, dass sich die Rechtslage oft änderte. Herausfordernd war, für rund 1,14 Millionen Schülerinnen und Schüler Antigen- und PCR-Tests zu organisieren. Zudem fehlte ein funktionierendes Monitoring über die Tests. So weiß das Bildungsministerium nicht, wie viele Antigen- Tests an den Schulen tatsächlich verbraucht wurden oder wie viele dort noch lagerten. Überprüft wurden die Jahre 2020 und 2021.

35,23 Millionen Antigen-Tests nicht zuordenbar

Das Bildungsministerium erhielt in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 302,66 Millionen Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Der Großteil der Mittel, 264,07 Millionen Euro, floss in Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie regelmäßige Antigen- und PCR-Tests. Ab Jänner 2021 begannen an den rund 6.000 österreichischen Schulen die Antigen-Selbsttests für rund 1,14 Millionen Schülerinnen und Schüler. Die PCR-Tests über das österreichweite Programm „Alles spült“ und in Wien „Alles gurgelt“ wurden ab dem Schuljahr 2021/22 angeboten.

Der Rechnungshof merkt an, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr erforderlich waren. Die flächendeckenden Tests trugen dazu bei, den Schulbetrieb sicherzustellen. Der Rechnungshof erkennt an, dass es dem Bildungsministerium unter schwierigen Umständen gelungen war, die Schulstandorte mit Masken und Desinfektionsmitteln zu versorgen, um den Schulbetrieb zu ermöglichen.

Ein Monitoring über die Tests erfolgte nicht, weswegen das Bildungsministerium auch nach vier Inventurdurchgängen nicht wusste, wie viele Antigen-Tests eingesetzt wurden. Schließlich bezifferte das Ministerium die Zahl der an die Schulen ausgelieferten Tests nach langwieriger Nachrecherche mit 97,52 Millionen, wobei nur bei 62,29 Millionen Tests der konkrete Verbleib erklärbar war. Die übrigen 35,23 Millionen Antigen-Tests waren nicht zuordenbar.

Vor großen Beschaffungen und Auslieferungen zum Beispiel von Antigen-Tests oder ähnlichen Gütern sind zukünftig konkrete Anweisungen zu erteilen, wie deren Monitoring und Lagerverwaltung erfolgen sollen, empfiehlt der Rechnungshof. Auch hinsichtlich des Verwaltungsaufwands infolge der Tests, als die Schulen eine Vielzahl von Daten an die Bildungsdirektionen melden mussten, empfiehlt der Rechnungshof eine einheitliche Lösung.

In Hinblick auf die Schulschließungen lautet die Empfehlung, bei der Konzeption von Verordnungen und Erlässen auf die Erfahrungen aufzubauen, die während der Pandemie gesammelt wurden. Denn die COVID-19 Schulverordnung 2020/21 wurde 16-mal, die COVID-19 Schulverordnung 2021/22 14-mal geändert.

Die Vergabeverfahren der Beschaffungen, die das Bildungsministerium vornahm, waren gemessen an den vergaberechtlichen Bestimmungen und ressortinternen Beschaffungsvorgaben mangelhaft. Das Bildungsministerium führte bis Ende 2021 Sonderverfahren in Form von Notbeschaffungen durch.

Digitalisierungsschub soll genutzt werden

Die abrupte Umstellung von Präsenzunterricht auf Distance Learning in der COVID-19-Pandemie offenbarte Schwächen der Digitalisierung an Schulen, darunter: fehlende IT-Ausstattung und benutzerunfreundliche Applikationen. Den Digitalisierungsschub, der in der Pandemie einsetzte, gilt es nun fortzusetzen, empfiehlt der Rechnungshof. Dazu gehört etwa die weitere Umsetzung des „8-Punkte-Plans für digitalen Unterricht“, den das Bildungsministerium und das damalige Digitalisierungsministerium im Zuge der Pandemie initiierten. In den Jahren 2020 und 2021 fielen Auszahlungen in Höhe von 8,76 Millionen Euro für IT-Maßnahmen an. Sie flossen zum Großteil in IT-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, beispielsweise in Form von Leihgeräten.

Maßnahmen, um negative Auswirkungen der Lockdowns auf Schülerinnen und Schüler abzufedern

Die Lockdowns und die Phasen des Distance Learnings wirkten sich negativ auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aus. Der Rechnungshof erkennt an, dass das Bildungsministerium zahlreiche Maßnahmen setzte, um den Auswirkungen auf die psychosoziale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken. So wurde etwa zu Beginn des Schuljahres 2021/22 die Anzahl der Schulpsychologinnen und -psychologen aufgestockt. Kostenfaktor: zwei Millionen Euro. Auch finanzielle Mittel für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, um Lernrückstände aufzuholen, stellte der Bund zur Verfügung. Die Schulen konnten die Mittel allerdings wegen des Lehrpersonalmangels nicht zur Gänze abrufen.

Der Rechnungshof-Schul-Bericht als PDF 

SIEHE AUCH: Bericht DiePresse.com (15.9.23)

Weiterlesen

TI: Informations-Freiheit ist ein genuines Recht

Transparenz

14. September 2023 (Presseaussendung von Transparency International – Austrian Chapter (ti-austria.at) – Die Verwaltung ist für die Bürger da. Dass die Bürgerinnen und Bürger wissen dürfen, was ihre Verwaltung auf allen Ebenen macht, ist der natürliche Zustand in einer demokratischen Gesellschaft. Informationsfreiheit ist nicht etwas, das die Verwaltung ihren „Untertanen“ huldvoll gewährt, wenn es nicht zu viel Arbeit ist. Informationsfreiheit ist ein genuines Recht jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin und der Gesellschaft im Gesamten. Die Aufhebung des Amtsgeheimnisses, das zu Zeiten geschaffen wurde, als Zensur und Unterdrückung die Regel und geheimes staatliches Handeln ein Instrument dafür waren, ist ein Schlüsselelement in der Entwicklung einer offenen Gesellschaft. Mehr als 110 Staaten haben bereits Informationsfreiheit geschaffen – nur in Österreich soll das nicht möglich sein? Das ist Unfug.

Zuletzt wehrten sich Gemeinden dagegen, aktiv Informationen veröffentlichen zu müssen. Begründung ist befürchteter zu hoher Aufwand. Diese Begründung ist schon an der Wurzel verfehlt. Eine offene Gesellschaft kann nämlich keine Verwaltung dulden, der Transparenz zu mühsam ist und die sich deshalb weiter in habitueller Geheimniskrämerei wohlfühlen will. Genauso wenig, wie man sagen könnte, dass es zu mühsam ist, etwa die örtliche Veranstaltungspolizei (eine Gemeindeaufgabe) wahrzunehmen, weshalb man lieber erst gar keine Veranstaltungen zulässt, kann man sagen, dass es zu mühsam ist, eine transparente Verwaltung zu sein. Gerade auf Gemeindeebene fängt die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an ihrem Staat, ihrem Gemeinwesen an!

Dass nun im Raum steht, dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (4,7 Mio Menschen leben in solchen Gemeinden) keine Informationen von allgemeinem Interesse (z.B. Studien, Verträge über 100.000 EUR, allgemeinen Pläne etc.) veröffentlichen müssen, ist daher nicht die Lösung. Schon der Begriff der „Information von allgemeinem Interesse“ schreit zurecht nach Veröffentlichung.

Vielmehr soll man sich Gedanken machen, wie man die Veröffentlichungsaufgabe der kleineren Gemeinden vereinfachen kann, damit möglichst wenig Aufwand entsteht (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit). Z.B. könnten sich Gemeinden zusammenschließen, um eine geeignete Person für solche Fragen gemeinsam zu beschäftigen. Auch in anderen Belangen haben sich Gemeindeverbände bewährt. Z.B. könnten IT-Lösungen gefunden werden, die eine Veröffentlichung „auf Knopfdruck“ ermöglichen. Darüber sollten wir diskutieren – nicht darüber, ob Informationen von allgemeinem Interesse weiterhin vor den Bürgerinnen und Bürgern (dem Souverän!) geheim gehalten werden sollen.

TI-Austria hat eine Stellungnahme mit konkreten Empfehlungen für ein effektives Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht: Begutachtungsstellungnahme-Informationsfreiheitsgesetz-1.pdf (ti-austria.at) (Entwurf aus dem Jahr 2021)

Kernelemente sind:

– Der Zugang muss rasch gewährleistet sein – lange Bearbeitungsdauer macht viele Informationen wertlos.

– Die Ausnahmen zur Informationsfreiheit müssen restriktiv geregelt werden – unscharfe Ausnahmen wie „zur Vorbereitung einer Entscheidung“ machen die Informationsfreiheit zunichte.

– Rechtsschutz und Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte in Informationssachen müssen effektiv sein – es darf nicht vom „Good Will“ der verpflichteten Institution abhängen, ob sie eine Information herausgibt.

– Ein/e Informationsbeauftragte/r soll Auskunftssuchenden für Fragen zur Verfügung stehen. Auch für die Beamten und Vertragsbediensteten soll es eine Servicestelle geben.

– TI-Austria fordert schon lange die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Es kommt nun darauf an, dass echte Informationsfreiheit geschaffen wird und nicht wieder ein Amtsgeheimnis in neuem Gewand eingeführt wird. Diverse Ausnahmen würden die Bevölkerung stark in ihrem Recht auf Information beschneiden. Auch auf internationaler Ebene würde Österreich dadurch die Anforderungen von GRECO (Staatengruppe gegen Korruption) und der EU nicht erfüllen.

Kontakt für Rückfragen: Mag. Georg Krakow, MBA, Vorstandsmitglied TI-Austria

E-Mail: office@ti-austria.at

SIEHE AUCH: Kritik an „habitueller Geheimniskrämerei“ (ORF.at 14.9.23)

SIEHE AUCH: Stellungnahme von Mathias Huter, Forum Informationsfreiheit (5.10.23) + 20-seitige Stellungnahme auf parlament.gv.at vom 14. April 2021 

Ergänzung 19. Dezember 2023 Forum Informationsfreiheit appelliert, noch wichtige Anpassungen vorzunehmen und Hintertüren zu schließen, die eine Umgehung der nun verhandelten Regeln ermöglichen oder Recherchen gefährden. Der Gesetzesentwurf müsse noch in vier konkreten Punkte geändert werden. Sonst drohe ein schwer reformierbares Gesetz mit kaum begrenzten Möglichkeiten für Bund und Länder, in weiten Bereichen Amtsgeheimnisse zu schaffen. DETAILS siehe informationsfreiheit.at

Ergänzung 16. September 2023 –ORF.at erfindet das „politische Hochamt“. In einem Bericht über die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses heißt es, dass in einem „Begutachtungsentwurf vom Februar 2021 noch von der ‚Dissenting Opinion‘ (Sondervotum) für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rede. Damit sollen VfGH-Mitglieder die Möglichkeit erhalten, ihre abweichenden Rechtsmeinungen zu veröffentlichen. Während die eine Seite darin eine Chance sieht, die Judikatur weiterzuentwickeln, kritisiert die andere, dass mit Sondervoten die Entscheidungen des VfGH in Zweifel gezogen werden könnten.“

Weiters soll geklärt werden, ob und wann ein Wechsel von der Politik in den VfGH möglich sein soll: ORF.at: „Änderung hätten auch dreijährige Cooling-off-Phasen für VfGH-Mitglieder betroffen. Was aus diesem Vorhaben wird, ist ebenfalls noch unklar. Bis jetzt ist eine Abkühlphase nur für den VfGH-Präsidenten und den Vizepräsidenten vorgesehen. Sie müssen fünf Jahre warten, wenn sie zuvor ein politisches Hochamt innehatten. Auf einfache Mitglieder ist die Regel nicht anzuwenden. So wurde zum Beispiel der frühere ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, kurz nachdem er sein politisches Amt verlassen hatte, als VfGH-Richter angelobt.“

Ergänzung 6. Oktober 2023 – „Jahrelang hat die ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verhandelt. Kompromisse im neuen Gesetz verteidigt sie“, berichtet DerStandard.at

Weiterlesen

Attac: 15 Jahre Lehman-Pleite

zdrahal lizenz zocker

Die Macht des Finanzsektors ist ungebrochen + Die Grundprobleme haben sich verschärft

14. September 2023 (Attac Presseaussendung) – Morgen, am 15. September, jährt sich der Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers zum fünfzehnten Mal. Die richtigen Lehren aus der Finanzkrise von 2008 wurden jedoch nicht gezogen, kritisiert das globalisierungskritische Netzwerk Attac. Trotz zahlreicher neuer Regulierungen haben sich die Grundprobleme des globalen Finanzsystems sogar verschärft. „Die wirtschaftliche und politische Macht des Finanzsektors ist ungebrochen. Das Risiko einer schweren Finanzkrise ist heute nicht geringer als 2008. Und im Ernstfall müssen dann wieder wir die Kosten einer Finanzkrise tragen“, erklärt Attac-Finanzexperte Mario Taschwer.

Illustration: Ernst Zdrahal (Finanzmarkt 008 – Die Lizenz zum Zocken: thurnhofer.cc, November 2008)

Systemrelevante Banken haben weiterhin zu große Macht: Auch 15 Jahre nach der Lehman-Pleite bedrohen global systemrelevante Banken die gesamte Wirtschaft – und sie werden immer größer. Ihre Anzahl ist seit 2011 trotz des Untergangs der Credit Suisse weiter gestiegen. In den USA halten die „Big Six“ (JP Morgan Chase, Citigroup, Wells Fargo, Bank of America, Goldman Sachs und Morgan Stanley) heute fast doppelt so hohe Vermögenswerte wie vor zehn Jahren. „Die Banken machen aktuell Rekordgewinne auf Kosten der breiten Bevölkerung – doch wie der Fall der Credit Suisse beweist, werden sie im Krisenfall von der Allgemeinheit gerettet“, kritisiert Mario Taschwer von Attac.

Banken und Schattenbanken sind eng verflochten und stellen ein Systemrisiko dar: Weiter gewachsen ist seit 2008 auch das Finanzvermögen, das von kaum regulierten Schattenbanken (Non banking financial instiutions) gehalten wird. Es beträgt bereits fast 50 Prozent des weltweiten Finanzvermögens. Zudem sind Banken und Schattenbanken eng verflochten – vor allem über kurzfristige Finanzierungen, die der Absicherung von Spekulation dienen (Repo-Markt). Dieser Repo-Markt betrug 2022 unfassbare 10,4 Billionen Euro – mehr als doppelt so viel wie 2008 (4,6 Billionen). Taschwer: „Kommt es zu einem Liquiditätsengpass im Schattenbankensektor, kann das andere Banken mit in die Krise reißen.“

Eigenkapital der Banken weiterhin viel zu niedrig: Die Eigenkapitalvorschriften der Banken wurden seit der Krise zwar erhöht, sind aber nach wie vor viel zu niedrig, kritisiert Attac. Bei Großbanken in der EU liegt das nicht risikogewichtete Eigenkapital (Leverage Ratio) bei nur 4 bis 5 Prozent, während Nicht-Finanz-Unternehmen oft 25 bis 30 Prozent aufweisen. „Eine Leverage Ratio von mindestens 20 Prozent wäre notwendig, um im Krisenfall eine ausreichende Pufferung zu gewährleisten“, erklärt Taschwer.

Finanzsektor streng regulieren und Banken auf ihre Grundfunktion beschränken: Attac fordert, den Finanzsektor streng zu regulieren und Banken auf ihre Grundfunktion – die Vergabe von Krediten und die sichere Verwaltung von Spareinlagen – zu beschränken. (2021 dienten nur 30 Prozent der Bankbilanzen in der Eurozone der Kreditvergabe an private Haushalte und Nicht-Finanzunternehmen.) Mittelfristig ist ein demokratisches und gemeinwohlorientiertes Bankensystem nötig, in dem Banken nicht profitorientiert arbeiten.

„Ob Zerteilung systemrelevanter Banken, ein Verbot riskanter Finanzprodukte und Geschäftspraktiken – keine dieser Mindestanforderungen für eine strengere Regulierung des Finanzsektors wurde seit 2008 umgesetzt. Auch die Attac-Gründungsforderung, die Finanztransaktionssteuer, wurde erfolgreich von den Finanzlobbys gekillt. Das globale Finanzsystem gleicht weiterhin einem Casino, in dem mit Aktien, Krediten, Wechselkursen und sogar Lebensmitteln spekuliert wird. Das gefährdet Wirtschaft und Gesellschaft“, kritisiert Taschwer.

SIEHE AUCH: Killing the Financial Transaction Tax, von Stephan Schulmeister, 5.8.2014

Rückfragen: David Walch, Pressesprecher Attac Österreich, presse@attac.at

Weiterlesen

aufstehn-Hetze gegen Auf1

Auf1 2023 09 11

12. September 2023 – Aufstehn.at – Verein zur Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation – fabriziert verbale Aufstände in Form von Petitionen am laufenden Band; die neueste Petition (via Newsletter am 12.9.23 versendet) richtet sich gegen den TV-Online-Sender AUF1, der ab sofort auch via Satelliten-TV empfangen werden kann. Schwerwiegender Vorwurf: Auf1 verfolge das Ziel, „Hass und rechte Hetze salonfähig zu machen“.

Diese, sowie weitere Behauptungen des #aufstehn-Teams, verschwenden keine Zeit auf Beweisführung. Anstatt dessen enthalten diese Behauptungen alle Ingredienzien der politischen Propaganda: Pauschalurteile, Unterstellungen, Behauptungen ohne Belege, Verkürzungen, Verschwörungsmythen, bis hin zur offenen Hetze.

#aufstehn-Pauschalurteil: „die Inhalte sind eindeutig mit rechter Propaganda durchsetzt. Der Moderator leugnet den Klimawandel, gibt Jüd_innen die Schuld am Ukraine-Krieg und hetzt offen gegen Minderheiten.“ Wo sind die Belegstellen?

#aufstehn-Unterstellung: Auf1 „möchte seine Verschwörungsmythen in all unsere Haushalte bringen. Mit dem klaren Ziel: Hass und rechte Hetze salonfähig zu machen.“ Wo sind die Beweise? Verfügt aufstehn über ein geheimes, internes Strategie-Papier von Auf1 oder täuscht aufstehn nur investigativen Journalismus vor?

#aufstehn-Behauptung ohne Belege: Auf1 habe sich „vor wenigen Tagen einen Sendeplatz erschlichen.“ Mit welchen Methoden kann man sich einen Sendeplatz „erschleichen“? Gibt es Belege für Bestechung oder gar Erpressung von Beamten? Oder ist dies einer der Verschwörungsmythen, die das aufstehn-Team erfunden hat? 

#aufstehn-Verkürzungen: „AUF1 lädt regelmäßig Rechtsextreme wie den ehemaligen Identitären-Chef Martin Sellner oder sogar Holocaust-Leugner wie Gottfried Küssel ein [3]. Damit stieg AUF1 innerhalb kürzester Zeit zum reichweitenstärksten Online-Medium der rechten Szene auf.“ Der Beleg [3]verweist auf „Der Standard“ – sicher nicht der Garant unabhängiger, objektiver Berichterstattung in Sachen Auf1. Eine Such-Abfrage auf Auf1.tv ergibt: kein Interview mit Küssel und ein Interview mit Sellner. Das nennt man „regelmäßig“? Und genau „damit stieg AUF1 innerhalb kürzester Zeit zum reichweitenstärksten Online-Medium der rechten Szene auf“?

#aufstehn-Verschwörungsmythen: „Im Programm: Antisemitische Verschwörungsmythen, Falschnachrichten zur Klimakrise und blanker Hass gegen alles, was nicht ins rechte Weltbild passt.“ Es ist bekanntlich nicht möglich, für Verschwörungsmythen Beweise zu fordern, den die Wirkung von Mythen basiert auf Beschwörungsritualien nicht auf Beweisen. Beschwörungen sollen Angst ebenso wie Hoffnung wecken, dazu passt: „Gerade für die anstehende Nationalratswahl ist das gefährlich: Denn je größer die Reichweite von AUF1, desto salonfähiger wird Hass und rechte Hetze. Deshalb müssen wir dringend dafür sorgen, dass der Sender abgeschaltet wird.“

#aufstehn-Hetze: Als Nachschlag folgt die persönliche Diffamierung des Auf1-Chefredakteurs: “ Chefredakteur und AUF1-Gründer Stefan Magnet hat eine lange rechte Laufbahn hinter sich. Er war nicht nur in neonazistischen Gruppen aktiv und ist per DU mit Holocaust-Leugner_innen [4].“ Beweise für die in den Aussagen unterstellten Verbrechen (eventuell wegen Wiederbetätigung) wären rechtskräftige Urteile. Mangels an Beweisen ein Verweis [4] auf die „Faktenchecker“-Plattform correctiv.org, die zu Zeiten der Corona-Herrschaft hinlänglich beweisen hat, dass sie zu den führenden Hofberichterstattern zählt.

Weiterlesen

Kritik mit beschränkter Haftung

Gulnerits NEWS

25. August 2023 – Scheinbar kritisch kommentiert Kathrin Gulnerits: „Beim bevorstehenden Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz geht es um weit mehr als um Strafrecht, Befindlichkeiten und Rechthaberei.“

Bezugnehmend auf einen Kurz-Tweet kritisiert die NEWS-Chefredakteurin: „In den vielen Zeilen ist bemerkenswert viel von ‚wir‘ die Rede. Doch was heißt ‚wir‘? Wir, mein Anwalt und ich? Meine Familie? Wir, die auf der richtigen Seite des juristischen Weges stehen? Absender ist schließlich einer, der in der Vergangenheit vor allem eines praktiziert hat: ‚Ich! Ich! Ich!‘ – und dabei letztlich auch an sich selbst gescheitert ist.“ ethos.at klärt auf: Die Antwort auf die Frage „was heißt wir?“ liegt auf der Hand.

: Wir, das ist die ÖVP: Basti Kurz, der in seinem ganzen Leben mit, in und durch die ÖVP existiert hat, meint bis heute mit „wir“ die ÖVP. So gesehen ist der Verweis auf den egomanischen Charakter des Ex-Kanzlers ein Ablenkungsmanöver. Das übergroße Ich von Kurz haben die „Königsmacher“ der ÖVP genau so lange akzeptiert, wie er ihnen Stimmen brachte. Man darf nie vergessen, dass jede Stimme bei einem Landes- und Bundeswahlgang bares Geld wert ist! (Siehe: Missbrauch mit Parteienförderung)

Als absehbar war, dass die Fortsetzung seiner Kanzlerschaft zu einem Dauerbeschuss der Medien führen würde, wurde Kurz von eben diesen ÖVP-Granden kurz und schmerzlos abserviert. Grund dafür waren nicht nur SMSen oder gefakte Umfragen (welche von Parteien beauftragte Umfragen bringen denn nicht das Ergebnis, das die Partei wünscht?). Grund dafür war die Tatsache, dass Kurz und seine Freunderl nicht mehr länger tragbar waren – so würde das ein Moralist beurteilen. Die Parteiwahrheit sieht anders aus: Kurz und seine Freunderl waren nicht mehr länger tragfähig, sie waren nicht mehr fähig die in sie gesetzten Hoffnungen, gute Wahlergebnisse einzufahren, zu erfüllen. Ihren Wählerbonus und ihr Stimmpotenzial haben Kurz und Co ganz und gar verspielt. Für die Parteigranden zählt der simple Grund: Kurz hat seine Zugkraft verloren, deshalb kann man ihn vor keinen Zug mehr spannen. Vor keinen Regierungszug und noch weniger vor den ÖVP-Zug in die nächste Nationalratswahl.

Wie der vorliegende NEWS-Kommentar beweist, haben die ÖVP-Granden den richtigen Schachzug gemacht. Bis heute beschäftigen sich die Massenmedien des Landes nur mit den Nebensächlichkeiten der Kurz-Ära, z.B. mit einer lächerlichen Million für eine Tageszeitung, die mit jeder Ausgabe den Namen unserer Republik besudelt. Aber kein Wort verlieren die  Medien über dreistellige Millionenbeträge, die in der Kurz-Ära für Corona-Propaganda ausgeschüttet wurden.  Ausgeschüttet an die gefügigen, gleichgeschalteten Massenmedien dieses Land.

Wie News beweist wird weiterhin keine Kritik am System ÖVP, das derzeit Nehammer anführt, geübt. Kein Wort der Kritik an der Alibi-Kommission zur Corona-Aufarbeitung, kein Wort der Kritik an Nehammers Geschichtsfälschung. ethos.at hat die Nehammer-Lüge, wonach uns die Neutralität „aufgezwungen wurde von den Sowjetkommunisten als Preis dafür, dass wir die Freiheit wieder erlangen konnten 1955“, mit Originalquellen widerlegt. NEWS wird darüber solange nicht berichten, wie Nehammer in „Amt und Würden“ ist. Dann aber, ja dann, wird man vielleicht sogar zum Thema machen, dass Nehammers Versuch, das neutrale Österreich an die NATO zu verkaufen, als Hochverrat zu bezeichnen ist. Dass einst ethos.at darüber geschrieben hat, das wird man auch in Zukunft den Lesern von NEWS verschweigen. (Siehe: Die Geburt der österreichischen Nation aus dem Geist der Neutralität).

Weiterlesen