Insolvenzen 2023: massiver Anstieg

AKV Insolvenzen 2023

9. Jänner 2024 (Presseinfo des AKV Alpenländischen Kreditorenverbandes) Ein Mix aus einer Rekord-Inflation mit gestiegenen Energiepreisen und Kreditzinsen, aus einem schrumpfenden Wirtschaftswachstum, aus einer gestiegenen Arbeitslosigkeit bei einem jedoch gleichzeitig anhaltenden Personalmangel, aus einer gedämpften Kreditnachfrage und damit verbundenen rückläufigen Bauvolumina bzw. Immobilieninvestments führte zwangsläufig zu einem dramatischen Anstieg der Firmeninsolvenzen. Die eröffneten Verfahren liegen um 15,96 % über dem Vorjahresniveau.

Die sieben im Jahr 2023 in Österreich eröffneten Insolvenzen aus dem SIGNA-Konzern führten zu einem in der österreichischen Insolvenzpraxis noch nie da gewesenen explosionsartigen Anstieg der Gesamtverbindlichkeiten auf EUR 13,97 Mrd., davon entfallen EUR 10,44 Mrd. auf die 7 im 4. Quartal 2023 eröffneten Insolvenzverfahren des SIGNA-Konzerns. Eine detaillierte Darstellung der SIGNA Insolvenzen erfolgt im Abschnitt Firmeninsolvenzen.

Um die Dimension zu verdeutlichen, hat der AKV die Gesamtpassiva aller Insolvenzen eines Jahres seit 1991 mit Hilfe des Währungsrechners der österreichischen Nationalbank, welcher vorwiegend auf den Verbrauchpreisindex abstellt, in heutige Werte umgerechnet und gegenübergestellt.

Die eröffneten Firmeninsolvenzen liegen nicht nur um 15,96 % über dem Vorjahreswert, sondern auch über den Werten vor der COVID-Pandemie, und zwar um +10,48 % über den 3.045 eröffneten Firmeninsolvenzen im Jahr 2019 und um 12,85 % über den 2.981 eröffneten Firmeninsolvenzen im Jahr 2018.

Die 8.843 eröffneten Privatinsolvenzen bedeuten zwar ein Plus von 8,17 % gegenüber dem Vorjahr, jedoch liegen wir noch immer unter den Werten vor der COVID-Pandemie. Auch diesbezüglich ermöglichen Ihnen unsere interaktiven Grafiken Vergleichszahlen zu den Vorjahren zu erheben, dies sogar auch auf Bezirksebene.

Einschließlich der Insolvenzabweisungsbeschlüsse liegen für das Gesamtjahr 2023 5.575 (2022: 4.870) Firmeninsolvenzen und 9.758 (2022: 8.960) Privatinsolvenzen vor, das sind somit 15.333 Gesamtinsolvenzen.

Details & Grafiken siehe AKV

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Faschismus-Propaganda im Kino

Hugergames Blond Blau

24. Dezember 2023 – Das ist kein präfaschistisches Gesellschaftsbild, das ist keine postfaschistische Zukunftsvision. Das ist Faschismuspropaganda in Reinkultur – von der ersten Szene bis zum letzten Akt. Vom hungernden Kind, das den Überlebenskampf bei seiner Nahrungssuche im Abfall kennen lernt, bis zum Helden, blond, blauäugig, groß und stark, der am Ende weiß, worum es im Leben wirklich geht: um den Sieg. Den Endsieg, den der blauäugige Strahlemann gegen alle Widerstände, Versuchungen und dank Verrat seines besten Freundes erringen konnte. Dieser Weihnachtsfilm 2023 hat den lyrischen Titel „Ballad of Songbirds and Snakes.

„Im Mittelpunkt der Geschichte steht der junge Coriolanus (Tom Blyth), lange bevor er zum Präsidenten von Panem werden sollte. Er ist die letzte Hoffnung für seine einst stolze Familie Snow, die in Ungnade gefallen ist. Als er zum Mentor von Lucy (Rachel Zegler), einem Mädchen aus dem verarmten Distrikt 12, erwählt wird, sieht er die Chance, sein Schicksal zu ändern. Wir sahen den Fall von Präsident Snow. Nun wird die Welt Zeuge seines Aufstiegs“, so die offizielle Kurzfassung des Films, der nun als „Prequel“ zur Trilogie „Die Tribute von Panem“ erschienen ist, einer dystopische Romanreihe der US-amerikanischen Schriftstellerin Suzanne Collins, die weltweit millionenfach verkauft wurde.

„Im Mai 2020 wurde ein vierter Band in Form eines Prequels veröffentlicht, der also zeitlich vor den ersten drei Bänden angesiedelt ist. Der englische Titel lautet The Ballad of Songbirds and Snakes, in der deutschen Übersetzung Das Lied von Vogel und Schlange. Protagonist des Prequels ist der hier noch jugendliche spätere Präsident von Panem, Coriolanus Snow“, weiß wikipedia.

Mit diesem Wissen kann man sich den Film und die ganze Serie schönreden als Lehrbeispiel vom Aufstieg und Fall des Faschismus. Ein Lehrbeispiel inkludiert eine Lehre und die ist in dieser „Ballade“ eindeutig: Es gibt auch innerhalb der Welt der Reichen und Mächtigen Klassenunterschiede, doch die kann man mit Ehrgeiz, blauen Augen, blonden Haaren und überdurchschnittlicher Kaltschnäuzigkeit überwinden. Es gibt keine Durchlässigkeit zwischen den Klassen (Distrikten), sondern nur die Beherrschung der Besiegten durch die Sieger. Sogar Vögel (Brieftauben, die alles, was sie hören, jenen weiter erzählen, die die richtigen Empfangsgeräte haben) und Schlangen (die nur fremde Menschen beißen und erwürgen, nicht aber jene, deren Geruch sie kennen) sind willfährige Instrumente der Herrenklasse (zu der – politisch korrekt – sowohl Arier, als auch Neger und Asiaten gehören).

Coriolanus, der blonde Held, wird in dem Film nicht kritisch beleuchtet, nein, er wird von der ersten bis zur letzten Szene verherrlicht. Vielleicht hätte man so einen Film noch vor 15 Jahren mit erhobenem Zeigefinger der Jugend zeigen können, etwa mit dem Verweis, was passiert, wenn man den Blendern allzu viel Macht gibt. Doch heute, 2023, kann man ohne ironische Zwischentöne erklären: „Nun wird die Welt Zeuge seines Aufstiegs“. Worauf „die Welt“ schon lange gewartet hat. Fast vier Jahre nach Ausbruch der Corona-Diktatur, Demontage der Demokratie, Machtmissbrauch in Österreich und der EU (und vom „Rest der Welt“ gar nicht zu sprechen), nach den politischen Willkürakten der vergangenen Jahre, die offenbar viele Menschen für „alternativlos“ und viele schon als „Neue Normalität“ akzeptieren, nach so einer Periode kann man „Balladen“ nur als Verniedlichung der gesellschaftlichen Spaltung und als Verherrlichung von Gewalt durch Macht und Reichtum interpretieren. Aus Sicht von 2023 ist dieser Film ein faschistisches Machwerk! Aufgeblasen auf ein zweieinhalb Stunden langes „Epos“.

Die Tribute von Panem / The Ballad of Songbirds & Snakes

Genre: Abenteuer, Action, Drama

Darsteller: Tom Blyth, Rachel Zegler, Viola Davis, Peter Dinklage, Hunter Schafer, Jason Schwartzmann u.a.

Regie: Francis Lawrence

Laufzeit: 158 Minuten

P.S. Die einzige kritische Lesweise, die der Film aus österreichischer Sicht ermöglicht, aber mit Sicherheit nicht die Intention der Autorin und des Regisseurs war:

Tom Blyth als Sebastian Kurz (Coriolanus)

Rachel Ziegler als Thomas Schmid (Lucy Gray Baird)

Viola Davis als Johanna Mikl-Leitner (oberste Spielemacherin)

Peter Dinklage als Wolfgang Sobotka (Dekan Casca Highbottom)

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Jämmerliche Automobilindustrie

zdrahal 2009 Biodiesel

19. Dezember 2023 – Die Autobranche, insbesondere ihre Aktionäre, sind gut im Kassieren hoher Dividenden. Die BMW-Bilanz 2022 weist bei einem Umsatz von 98 Mrd Euro einen Jahresüberschuss von 6,3 Mrd aus und hat davon 5,4 Mrd Euro an die Aktionäre ausgeschüttet. Ähnliche Erfolge haben die anderen großen Autobauer Deutschlands vorzuweisen. Es ist geradezu lächerlich, dass die Autobauer und ihrer Zulieferer jammern, wenn ein paar Euro an Förderungen wegfallen! Mehr noch: es ist wirtschaftlich fahrlässig, dass die Manager dieser Konzerne in unglaublich turbulenten Zeiten keine Vorsorge treffen um für den absehbaren Abschwung gerüstet zu sein (genau dafür kriegt ein Spitzenmanager angeblich seine astronomischen Gehälter und Boni).

„Nach dem abrupten Ende der E-Auto-Förderung hat das sächsische Autozuliefernetzwerk AMZ vor dem Verlust von Arbeitsplätzen gewarnt. Mit ihrer aktuellen Wirtschaftspolitik mache sich die Bundesregierung unglaubwürdig und zerstöre die Autoindustrie, kritisierte Netzwerkmanager Dirk Vogel am Montag. ‚Seit Jahren wird gepredigt, dass der ökologische Umbau nur durch den Wechsel auf E-Fahrzeuge gelingen kann.‘ Die Automobilindustrie habe daraufhin unter hohen Kosten ihre Produktion umgebaut“, berichtet stern.de (18.12.23)

AMZ ist nur die Vorhut des Jammers von BMW und Co, die auch in der Corona-Krise keine Möglichkeit ausgelassen haben, ihre Bilanzen mit staatlichen Kurzarbeitszeitgeldern aufzupolieren. thurnhofer.cc hat bereits 2014 darauf hingewiesen, dass E-Cars deutlich billiger verkauft werden könnten als Benziner. Sogar ein Nicht-Techniker erkennt mit freiem Auge, dass E-Cars wesentlich weniger Technik und somit auch wesentlich weniger Materialkosten verbaut haben als Benziner. Die „Entwicklungskosten“ dürften wohl auch überschaubar sein, denn die Erfindung von Elektromotoren liegt 170 Jahre zurück.

Statt zu jammern sollte die Autoindustrie vorausschauend planen und mit einer offensiven Preispolitik den Verkauf von E-Cars ankurbeln. So zumindest stehts im Lehrbuch für Betriebswirtschaft – aber im Zeitalter der Gewinnmaximierung für Bezieher arbeitsloser Luxusrenten sind Lehrbücher obsolet.

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Goßer Bluff: Mindeststeuer für Konzerne

Konzerne können auch in Zukunft weit weniger als 15 Prozent Steuer zahlen / Steuerwettbewerb wird verschärft

14. Dezember 2023 (Pressemitteilung von Attac) – Der Nationalrat wird heute die Einführung einer Mindeststeuer für Konzerne beschließen, die nach den Vorgaben der OECD und einer entsprechenden EU-Richtlinie ab 2024 in der EU eingeführt wird.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac übt scharfe Kritik an der Mindeststeuer: „Die Mindeststeuer ist ein steuerpolitischer Bluff. Denn anders als behauptet können Konzerne damit auch in Zukunft nicht einmal 15 Prozent Steuern zahlen, sondern deutlich weniger. Grund dafür sind großzügige Ausnahmen sowie die Ermöglichung von Steuergutschriften. Dazu kommt, dass die Mindeststeuer das internationale Steuerdumping zwischen den Staaten paradoxerweise sogar noch weiter anheizt“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.

Mindeststeuer verschärft den Steuerwettbewerb um Realinvestitionen

Die Mindeststeuer bedeutet nicht, dass jedes Land seine Unternehmenssteuern auf mindestens 15 Prozent festsetzen muss. Sie ermöglicht es Staaten aber, Großkonzerne mit über 750 Millionen Euro Umsatz durch eine „nationale Ergänzungssteuer“ mit bis zu 15 Prozent zu besteuern.(1) Davon werden jedoch Gewinne in Höhe von acht Prozent der Lohnsumme und zehn Prozent und der Sachanlagen ausgenommen.(2) Diese Ausnahmen verringern nicht nur den effektiven Steuersatz massiv. Gleichzeitig werden dadurch Verlagerungen realer Investitionen in Niedrigsteuerländer noch attraktiver, da sie die Steuer eben weiter reduzieren. Dass damit der internationale Steuerwettbewerb sogar angeheizt wird, kritisieren neben Attac auch internationale Studien und Ökonomen wie Gabriel Zucman.

Zusätzlich zu den Ausnahmen erlaubt und ermöglicht die Mindeststeuer staatliche Steuergutschriften (Qualified refundable tax credits, QRTC), welche den effektiven Steuersatz weiter erheblich reduzieren können. Wie aktuelle Berichte zeigen, ist dies keinesfalls Theorie. „Steuersümpfe wie Irland, die Niederlande, die Schweiz oder Bermudas arbeiten gerade an neuen Steuerzuckerln für Konzerne, mit denen sie die Mindeststeuer umgehen können“, erklärt Walch.

Belohungsprogramm für Steuersümpfe/ Hochsteuerländer gehen fast leer aus

Für rund 90 Prozent der Unternehmen gilt die Mindeststeuer ohnehin nicht, da sie unter der erforderlichen Schwelle von 750 Millionen Euro Umsatz liegen. „Staaten können die Mehrheit der Unternehmen weiterhin beliebig niedrig besteuern – oder dank der Einnahmen aus der nationalen Ergänzungssteuer ihren „regulären“ Steuersatz noch weiter senken“, erklärt Walch. 3) Große Konzerne haben daher einen großen Anreiz, sich in kleinere Unternehmensgruppen unterhalb dieser Grenze aufzuteilen.

Großteils leer ausgehen werden hingegen bei der Mindeststeuer bisherige Hochsteuerländer – auch wenn sie unter Gewinnverschiebungen leiden. Das belegen auch die ersten Aufkommensschätzungen für Österreich (100 Mio. Euro) oder Deutschland, wo kaum nennenswerte Einnahmen zu erwarten sind. „Die Ausgestaltung der Mindeststeuer belohnt ausgerechnet jene Staaten, die seit Jahrzehnten die Steuerbasis anderer Länder aushöhlen“, kritisiert Walch. Das bestätige auch die Kritik der Mehrheit der UN-Staatengemeinschaft, dass die OECD nicht das geeignete Forum ist, um eine gerechte Besteuerung multinationaler Konzerne zu ermöglichen.

Die Lösung heißt Gesamtkonzernsteuer

Um Konzerne endlich dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, fordert Attac eine sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit ein Ende.

(1) Entscheidet sich ein Niedrigsteuerland gegen die Einführung der nationalen Ergänzungssteuer können jene Staaten, in denen der Hauptsitz des Konzerns ist, die Differenz zum Mindeststeuersatz von 15 Prozent einheben. Auch hier gelten wiederum die angeführten Ausnahmen.

(2) Nach einer Übergangszeit von 10 Jahren sinkt die Regelung auf 5 Prozent des Wertes der Sachanlagen und 5 Prozent der Lohnsumme.

(3) Ungarn mit seinem Steuersatz von 9 Prozent brüstet sich etwa damit, sich in den Verhandlungen zur Mindeststeuer durchgesetzt zu haben.

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IG Autoren für KI-Grundverordung

28. November 2023 – (Aufruf von Gerhard Ruiss, Vorsitzender der IG Autorinnen Autoren) Die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens versuchen derzeit die von der EU geplante Regulierung von generativen Sprachmodellen abzuschwächen. In Frage stehen die Transparenz- und Auskunftspflicht von Anbietern sowie die Kennzeichnung von KI-Produkten. Das Netzwerk Autorenrechte, zu dem auch die IG Autorinnen Autoren gehört, hat deshalb einen Offenen Brief verfasst, mit welchem den Forderungen der Autorinnen und Autoren Nachdruck verliehen werden soll. Wir ersuchen sehr herzlich um die Mitunterzeichnung dieses Offenen Briefs unter Openpetition.de

Das Netzwerk Autorenrechte fordert in einem offenen Brief die Bundesregierung auf, ihre Haltung zur (Nicht-)Regulierung von KI zu überdenken, sich gegen massive schädliche Auswirkungen von unregulierten KI-Anwendungen, die auf Diebstahl basieren, zu positionieren, Deutschlands Bürger und Urheber vor Datenklau und Desinformation zu schützen und sich auf Werte wie Vertrauen, Demokratie und Gerechtigkeit zu besinnen.

++Offener Brief zur Haltung Deutschlands zur geplanten KI-Grundverordnung++

Sehr geehrter Bundeskanzler Olaf Scholz,

Sehr geehrter Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck,

Sehr geehrter Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing,

sehr geehrte Repräsentanten Deutschlands in der EU:

Mit großer Bestürzung nehmen wir, die Mitglieder des Netzwerk Autorenrechte, das sämtliche Autoren und Übersetzer des Buchsektors aus 15 Verbänden der D-A-CH-Region repräsentiert, die neue Haltung Deutschlands zur geplanten KI-Grundverordnung zur Kenntnis, die den zuvor erreichten Konsens der EU-Mitgliedsstaaten zur gesetzlichen Regulierung von KI und insbesondere der Auskunftspflichten und Risikoverantwortung für Entwickler generativer Informatik unterläuft.

Laut den Berichten von Euractiv am 19.11.2023 will Deutschland unter der Meinungsführung des Digitalministeriums gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, und zusammen mit Frankreich und Italien statt einer gesetzlich verpflichtenden Regulierung auf „obligatorische Selbstregulierung“ drängen. Sanktionen für Sicherheitsverletzungen, wie etwa Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen, mangelnde Kennzeichnung und Unterlaufen ethischer Standards, sind in dieser verstörend kultur- und bürgerfeindlichen Haltung der drei Länder nicht vorgesehen.

Begründung

Herr Bundeskanzler, Herr Vizekanzler, Herr Bundesminister:

Wir appellieren an Sie, diese Haltung zugunsten vermeintlicher Wirtschaftsvorteile und zuungunsten nachhaltiger gesetzlicher Regeln aufzugeben. Ihre Haltung transportiert ein fatales Signal an alle Kulturschaffenden, an alle Bürgerinnen und Bürger: Dass Sie bereit sind, ausgerechnet jene technischen Unternehmen zu schützen, die sich für die Entwicklung ihrer Profite von Kulturwerken und Bürgerdaten illegitim bedienen – anstatt jene, ohne deren Arbeitsleistung und Privatdaten sämtliche Basismodelle und generativen Anwendungen gar nicht existierten.

Die Folgen Ihrer Haltung wären verheerend. Generative Informatik bedroht bereits jetzt zahlreiche Arbeitsplätze. Bereits jetzt haben sich zahlreiche schädigende „Geschäftsmodelle“ durch KI-Produkte, die sich in den Markt drängen, und eine Zunahme von Desinformation etabliert. Es wurde nachgewiesen, dass die Grundlagen für generative KI aus nicht rechtmäßig erworbenen Werken bestehen, deren Urheber dieser Nutzung weder zugestimmt haben noch darüber informiert wurden. Ohne gesetzliche Regelung beschleunigen generative Technologien die Ausweitung von Werks- und Datendiebstahl, sie vertiefen Diskriminierung, Informations-Verfälschung inklusive Reputationsschädigung, und leisten massiv der Klimaschädigung Vorschub. Je mehr generative Produkte gesetzlich dereguliert den Markt erreichen, desto irreparabler wird der gesamtgesellschaftliche Vertrauensverlust in Texte, Bilder und Informationen.

Wir appellieren an Sie, sich auf die Werte von Vertrauen, Demokratie und Gerechtigkeit zu besinnen. Wir stehen an der Schwelle einer Evolution, an einem der entscheidendsten Momente der künftigen Geschichte. Regulieren wir Maschinen, die sich von Menschen bedienen, um Menschen zu ersetzen – oder wählen wir die kurzsichtige Ideologie des Geldes.

Wir hoffen auf Ihr politisches Rückgrat, das Richtige zu tun.

Berlin, den 21. November 2023

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Netzwerk Autorenrechte aus Berlin

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Greenwashing: Zeitgemäß schönfärben

PI Auswirkungen Greenwashing

Baden, 28. November 2023 (Presseaussendung von Marketagent.com) Greenwashing, also der gezielte Versuch von Unternehmen, sich ein umweltfreundliches und nachhaltiges Image zu verleihen, obwohl dies mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun hat, ist mittlerweile zu einer beliebten Marketingmasche geworden. Wie hoch die Dunkelziffer der Grünfärberei in der österreichischen Unternehmenslandschaft laut Expertenschätzung ist, welche Methoden bevorzugt zum Einsatz kommen und was entlarvtes Greenwashing für ein Unternehmen bedeutet, hat das digitale Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent in einer Studie unter 570 Marketingentscheidern in Österreich erhoben. Das Fazit: Die Branche stellt insgesamt kein gutes Zeugnis aus. 50 Prozent der österreichischen Top 500 Unternehmen wird Greenwashing angelastet. Wer entlarvt wird, hat aber wenig zu befürchten.

50 Prozent der heimischen Top 500 Unternehmen wird Greenwashing angelastet

Heimische Kommunikations-Experten gehen davon aus, dass die Hälfte der österreichischen Top 500 Unternehmen Greenwashing betreibt, sich also nach außen umweltfreundlich und nachhaltig präsentieren, obwohl dies mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun hat. Allen voran wird der Mode- (74%), Energie- (71%), Nahrungsmittel- (71%) und Automobilbranche (68%) am stärksten die gezielte Schönfärberei angelastet. Am weitesten verbreitet sind dabei nach Experteneinschätzung Marketingmaschen und Methoden wie übertriebene oder unrealistische Nachhaltigkeitsbehauptungen (45%), das einseitige Investieren von Zeit und Geld in die Vermarktung statt in die Umsetzung von Umweltprojekten (44%) und die gezielte Verschleierung von Informationen über Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen (41%). Aber auch die überdimensionale Inszenierung von in Wahrheit kleinen Nachhaltigkeitsmaßnahmen (39%) sowie grüne Behauptungen ohne jegliche Umsetzung (38%) werden als gängige Methoden gesehen.

Entlarvte Greenwasher kommen mit blauem Auge davon

Ein knappes Viertel der befragten Marketing-Entscheidern war nach eigenen Angaben selbst schon einmal in ein Greenwashing-Projekt involviert. Ein besseres Marken-Image (71%), höhere Preisbereitschaft (64%) sowie Vertrauensaufbau (56%) beim Kunden stehen dabei als Motive für das Vorgaukeln von „grünem Verhalten“ des Unternehmens im Vordergrund. Dass entlarvtes Greenwashing nachhaltig dem Unternehmensimage schadet, glaubt nur etwas mehr als ein Viertel. 45 Prozent der heimischen Kommunikations-Experten gehen eher nur von einem kurzfristigen Vertrauensverlust aus.

Moral in Umfrageergebnis: Ruf nach Sanktionen laut

Überraschend ist der starke Ruf nach Sanktionen innerhalb der Branche. „Zumindest in der Umfragesituation ist die Moral hoch“, so Thomas Schwabl, Geschäftsführer von Marketagent. „88 Prozent der heimischen Kommunikationsexpertinnen und -experten sprechen sich für eine rechtliche Sanktionierung von Greenwashing aus. Dies verdeutlicht, wie schwierig es für Unternehmen in der Praxis ist, dem Teufelskreis der gelebten Schönfärberei zu entkommen und eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie durchzusetzen.“

Greenwashing nicht nur für Konsumenten kaum zu durchschauen

Am problematischsten in Zusammenhang mit Greenwashing sehen die heimischen Marketingentscheider, dass es für Konsumenten immer schwieriger wird, zwischen tatsächlichen und vermeintlich nachhaltigen Produkten zu unterscheiden (80%) und dass echte, ehrliche Umweltinitiativen und nachhaltige Produkte nicht mehr ernst genommen werden (77%). Die Methoden des Vorgaukelns von grünem Verhalten sind jedoch nicht nur für Konsumentinnen kaum zu erkennen. Nur drei von zehn Marketingentscheidern sehen sich selbst in der Lage, Greenwashing zu durchschauen (30%). Konsumenten bescheinigt nur jeder Neunte diese Fähigkeit (11%), während knapp 60 Prozent der befragten Insidern davon ausgehen, dass es für Kunden eher bis sehr schwer ist, die gezielte Irreführung zu realisieren.

„Die klare Positionierung gehört zu den wesentlichen Fundamenten des Marketings, damit verbunden soll das Versprechen für die angesprochene Zielgruppe glaubhaft sein. Besonders wichtig ist die nachvollziehbare und ehrliche Kommunikation in Verbindung mit Nachhaltigkeit. Die hohe Einschätzung von „Greenwashing“ in der Branche durch Experten ist ernüchternd. Die Studie soll Anlass für mehr Ehrlichkeit in der Kommunikation sein“, so das Fazit des Marketing-Professors Harald Rametsteiner zu den vorliegenden Umfrageergebnissen.

Rückfragehinweis: Mag. Andrea Berger

02252 909 009 / a.berger@marketagent.com

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UN-Resolution ermöglicht Steuer-Revolution

Tax Justice screen

Erstmals können alle Staaten gleichberechtigt ein globales Steuerabkommen aushandeln

23. November 2023 – (Presseaussendung von Attac Österreich) Die UN-Generalversammlung hat gestern Abend in New York mit großer Mehrheit eine historische Resolution über die zukünftige internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen verabschiedet. Sie sieht vor, Verhandlungen über ein UN-Rahmenübereinkommen im Steuerbereich aufzunehmen. Damit können erstmals alle Staaten gleichberechtigt innerhalb der UNO über die künftige internationale Steuerpolitik und ein faires, globales Steuerabkommen verhandeln.

Bislang wurde internationale Steuerpolitik in der OECD, dem Club der Industriestaaten, verhandelt – obwohl diese kein globales Verhandlungsforum ist. Viele internationale Steuerregeln spiegeln daher die Interessen der Industrienationen wider – und nicht jene der Schwellen- und Entwicklungsländer. (1)

Weniger Einfluss für finanzstarke Lobbygruppen

Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist die Resolution ein historischer Moment in der internationalen Steuerpolitik. „Wir erleben den Beginn einer demokratischen Steuerrevolution. Denn im Gegensatz zur OECD verlaufen die Verhandlungen in der UNO demokratisch und transparent. Das stärkt die Rechenschaftspflichten der Regierungen gegenüber der Zivilgesellschaft und schwächt den Einfluss finanzstarker Lobbygruppen“, erklärt David Walch von Attac Österreich. „Die Resolution eröffnet die Chance für ein gerechtes globales Steuersystem, in dem Steuermissbrauch und Steuerbetrug endlich wirksam im Interesse aller Länder bekämpft werden“, erklärt Martina Neuwirth vom VIDC.

Höhepunkt jahrelanger Bemühungen

Die UN-Resolution ist der vorläufige Höhepunkt langjähriger Bemühungen zahlreicher Staaten und der internationalen Zivilgesellschaft für eine Stärkung der UNO im Steuerwesen. Der Beschluss wird von der Global Alliance for Tax Justice, hunderten internationalen Organisationen sowie einer Reihe prominenter Ökonom*innen, wie Joseph Stiglitz, Thomas Piketty oder dem Direktor des EU Tax Observatory, Gabriel Zucman, begrüßt. Auch zahlreiche österreichische NGOs hatten erst vergangene Woche einen Brief an die Regierung verfasst, mit der Forderung, die Resolution zu unterstützen.

OECD-Staaten, EU und Österreich müssen sich endlich konstruktiv beteiligen

Heftiger Widerstand gegen eine Stärkung der UNO kam bis zuletzt von den OECD-Staaten, insbesondere von der EU und Großbritannien. Mit einer Ausnahme stimmten die OECD-Staaten geschlossen gegen die Resolution, darunter auch die EU-Staaten und Österreich. Die Resolution wurde dennoch mit 125 zu 48 Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

„Um die globalen Steuerregeln weiter in ihrem Interesse innerhalb der OECD zu gestalten, versuchen die Industriestaaten leider seit Jahren den UN-Prozess zu torpedieren“, kritisiert Walch. „Die EU und damit auch Österreich sind aufgefordert, sich endlich konstruktiv an einer Demokratisierung der internationalen Steuerpolitik zu beteiligen. Dies gilt umso mehr in Zeiten einer zunehmenden geopolitischen Fragmentierung.“

Das Mandat für das UN-Rahmenübereinkommen soll im Laufe des nächsten Jahres ausverhandelt werden. Dabei wird es darum gehen, die Themen einer kommenden UN-Steuerkonvention festzulegen: etwa die Besteuerung multinationaler Konzerne, Steuertransparenz oder die globale Besteuerung von Offshore-Vermögen.

Anmerkung (1): Die OECD besteht lediglich aus 38 Mitgliedsländern, vorrangig Industrienationen. Keines der bestehenden internationalen Steuerabkommen wurde jemals weltweit gebilligt. Zwar hat die OECD auch Nichtmitgliedern die Teilnahme an ihren Steuerverhandlungen ermöglicht, allerdings waren diese dabei keineswegs gleichberechtigte Partner. Zudem konnten sie nur unter der Bedingung teilnehmen, dass sie – entgegen ihren eigenen Interessen – bisherige OECD-Reformvereinbarungen im Bereich der Konzernbesteuerung umsetzen. Letztlich nahmen die Hälfte der afrikanischen Staaten und zwei Drittel der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder nicht an den OECD-Verhandlungen teil.

Bester Beweis für die bisherige Vorherrschaft der Interessen der Industriestaaten ist die aktuelle OECD-Reform der globalen Konzernbesteuerung. Sie benachteiligt ärmere Staaten massiv. Länder wie die USA, Irland oder die Schweiz haben etwa die globale Mindeststeuer zu einem Belohnungsprogramm für Steuersümpfe umfunktioniert.

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Skyshield: Absichtserklärung oder Beitrittserklärung?

Krone at Skyshield 2023 11 14

28. Mai 2024 – Nun ist es definitiv: Österreich ist Luftabwehr-Initiative Sky Shield beigetreten, berichten die Medien unisono.

17. November 2023 – Schon am Dienstag, 14.11.23 wusste Krone.at: „Wie die Krone aus Kreisen der Bundesregierung erfuhr, wird das Bundesheer im Rahmen der europäischen Abwehrinitiative Sky Shield nicht nur Mittelstreckenraketen, sondern auch Langstreckenwaffen mit bis 200 Kilometern Reichweite angeschafft werden. … Im morgigen Ministerrat soll die Planung zur Anschaffung der Systeme bereits beschlossen werden.“

Unmitelbar nach dem Ministerrat berichtet derStandard.at (15.11.23): „Im Sommer hat Österreich die Absichtserklärung zur Beteiligung am europäischen Luftabwehrsystem Sky Shield unterzeichnet. Anvisiert wurde damals die Anschaffung von Kurz- und Mittelstreckenraketen, wobei man sich auch eine Ausweitung dieser Beschaffungspläne offenhielt. Seit heute ist klar: Österreich wird – erstmals in der Geschichte der Republik – auch Langstrecken-Luftabwehrraketen kaufen. Die Grundlage dafür lieferte ein Ministerratsbeschluss am Mittwoch.“

SIEHE AUCH: Mahnwache gegen Skyshield

Die Bombe aber lässt Kanzler Nehammer platzen, der laut Pressedienst des BKA beim Pressefoyer nach dem Ministerrat festhielt: „Im Sommer hat Österreich die Beitrittserklärung zum Raketenschutzschirm Sky Shield unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Innovation und einen großen Fortschritt, wenn es darum geht, unser neutrales Land schützen zu können.“

„Absichtserklärung“ oder „Beitrittserklärung“? Ein Kanzler, der beide Begriffe nicht unterscheiden kann, hat an der Spitze der Regierung nichts verloren und ist eine Gefahr für die Demokratie unseres Landes. Ein Kanzler, der bewusst mit den Begriffen jongliert, um die Hofberichterstatter und in ihrem Gefolge die Bevölkerung in die Irre zu führen, agiert nicht mehr im Sinne unserer demokratisch-republikanischen Verfassung! Einmal mehr diktiert Nehammer dem Parlament, wie es über ein Projekt, das die Regierung auf Schiene gebracht hat, abzustimmen hat. Eine weitere Selbstermächtigung der Regierung und Selbstentmächtigung des Parlaments, wie sie Regierung und Parlament bereits beim Beschluss des Impfpflichtgesetzes exerziert haben.

Die Schlagzeile der Krone der Hofberichterstattung enthüllt bei genauer Analyse die Strategie Nehammers: „Milliardendeal geplant: Österreich bekommt erstmals Langstrecken-Abwehr“ – was nun: Planung oder bereits vereinbarte Lieferung? Und auf welcher Rechtsgrundlage? „oe24“ (Printausgabe 16.11.23) verleiht dem Ministerrat sogar quasireligöse Autorität: „Abgesegnet. Ab 2027 kommt Skyshield„.

Offenbar will Nehammer das Volk wieder einmal vor vollendete Tatsachen stellen. Da Nehammer zwar manchmal besoffene Sprüche liefert, aber sicher nicht dumm ist, muss er wohl einen Plan haben, den er aber nicht transparent offenlegt, sondern bewusst im Dunkeln lässt. Der Plan – das ist eine Verschwörungstheorie! – könnte lauten: Verkauf Österreichs an die Nato. Das wäre Hochverrat (Auslieferung seines Landes an eine fremde Macht). In entwickelten Demokratien würden die zuständigen Behörden beim Verdacht auf Hochverrat Untersuchungen einleiten. In Österreich wird jemand, der den Verdacht auf eine Verschwörung ausspricht, diffamiert oder ganz einfach vom Kanzleramt abgekanzelt. 

Im folgenden die Pressemitteilungen des BKA zum Thema Skyshield:

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BWB beendet Pellets-Untersuchungen

BWB schließt das Verfahren im Markt für Pellets mit Compliance Verpflichtungen ab

15. November 2023 (Pressemitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde BWBIm Oktober 2022 führte die BWB Hausdurchsuchungen im Markt für Pellets aufgrund des Verdachts von Preisabsprachen, Kundenaufteilungen sowie Absprachen über den Absatz von Pellets durch. Von Ermittlungen waren Unternehmen sowie ein Interessensverband in den Bundesländern Wien, Kärnten und Tirol betroffen.

Untersuchung durch die BWB im Markt für Pellets

Seit Anfang Februar 2022 erhielt die BWB insgesamt 94 Beschwerden zu mutmaßlich kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen. In den Beschwerden wurde neben den massiven Preissteigerungen ua geschildert, dass es zunehmend schwieriger sei, Pellets überhaupt zu bekommen, da Pelletshändler vorwiegend an Stammkunden bzw. Stammkundinnen, und nur in Ausnahmefällen an andere Kunden und Kundinnen Holzpellets verkaufen würden. Zudem würden viele Händler:innen mit der Begründung von Liefer-, Kapazitäts- und Lagerengpässen nur überlange Lieferzeiten anbieten und dies nur zu dem bei der Lieferung aktuellen Tagespreis.

Es wurden vielfach dahinterliegende Vereinbarungen zwischen Unternehmen vermutet. Die Arbeiterkammer stellte der BWB ebenfalls Daten zur Verfügung, die im Rahmen der Beobachtung und Erhebung der Verkaufspreise von Pellets in einigen Bundesländern in den letzten Jahren gesammelt wurden und leitete neun anonymisierte Konsumentenbeschwerden an die BWB weiter.

Die konkreten Verdachtsmomente waren insbesondere: Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, teilweise unter Beteiligung und Koordinierung durch den Interessensverband und künstliche Verknappung des Angebotes durch koordiniertes Zurückhalten von Waren („Lagerhortung“).

Hausdurchsuchungen

Die BWB führte aufgrund von Beschlüssen des Kartellgerichts am 18.10.2022 Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen und einem Verband in Wien, Kärnten und Tirol durch (Pressemitteilung vom 20.10.2022). Eine Hausdurchsuchung darf auf Anordnung durch das Kartellgericht von der BWB nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar und nachvollziehbar geschlossen werden kann, dass eine Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsbestimmungen besteht.

Eine Unternehmensgruppe erhob Rechtsmittel gegen den Hausdurchsuchungsbefehl. Das Kartellobergericht wies den Rekurs ab und bestätigte, dass ein begründeter Verdacht vorlag (Pressemitteilung vom 15.02.2023). Aufgrund der Einbringung des Rechtsmittels erfolgte ein Teil der Datenauswertung erst nach Entscheidung des Kartellobergerichts.

Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden neben physischen Unterlagen auch elektronische Daten im Terabyte-Umfang sichergestellt, wobei ca. 11.000 Datensätze geprüft wurden, die als potentiell relevant identifiziert wurden. Ebenfalls wurden neun Datenkopien von Mobiltelefonen ausgewertet. Parallel dazu wurden die eingelangten Eingaben von Hinweisgeber:innen und Beschwerdeführer:innen (davon 8 Whistleblower-Eingaben) geprüft und versucht, die geäußerten Verdachtsmomente zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Reihe von Einvernahmen von Einzelpersonen durchgeführt.

Ergebnis der BWB-Ermittlungen

Der Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen hat sich im Ergebnis nicht gerichtsfest erhärtet. Eine damit verbundene (Preis-)Koordinierung, etwa durch den Verband selbst oder die Unternehmen untereinander, konnte nicht festgestellt werden. Ebenso wurde der Verdacht auf kartellrechtswidrigen Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen nicht erhärtet. Aus diesen Gründen hat die BWB die Verfahren gegen die Unternehmen und den Verband proPellets eingestellt. Sollten sich neue Verdachtsmomente ergeben, kann die Bundeswettbewerbsbehörde ein neues Ermittlungsverfahren einleiten. Die BWB wird den Markt für Pellets weiterhin monitoren.

Dazu im Folgenden: Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs – Selbstverpflichtungserklärung des Verbands proPellets

Wichtig ist, dass ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt wird. In diesem Sinne hat der Verband proPellets unter Einbindung der BWB ein Fairnesspaket mit Compliance Maßnahmen erarbeitet. Der Verband proPellets gab im Rahmen einer Kooperation mit der BWB eine Selbstverpflichtungserklärung ab mit dem Ziel bei den Verbandsmitgliedern und Verbandsmitarbeiter:innen das Bewusstsein zur Einhaltung des Kartellrechts zu stärken. Der Verband hat 85 Verbandsmitglieder.

Der Verband proPellets verpflichtet sich unter anderem zu Folgendem:

– Begleitung der Generalversammlung durch Kartellrechtsexperten bzw. Kartellrechtsexpertinnen,

– Abhaltung einer Kartellrechtsschulung für Verbandsmitglieder,

– Erstellung eines praxistauglichen Compliance-Leitfaden zur Einhaltung des Kartellrechts

– Einrichtung eines Compliance-Beauftragten

– regelmäßige jährliche Berichterstattung an die BWB bis inkl. das Jahr 2026 über die umgesetzten und beabsichtigten Compliance-Maßnahmen.

Fallbericht Markt für Pellets, 2023

RÜCKBLICK: proPellets und Contra (ethos.at)

proPellets 5.4.23: “ „Kriegsbedingte Lieferausfälle in Europa. Gleichzeitig ist als Folge des Kriegs in der Ukraine der Pelletimport aus Russland, Weißrussland und der Ukraine nach Europa unterbrochen worden. Die Pellets aus diesen drei Ländern wurden nach Italien, Deutschland, England, in die Benelux-Länder und nach Frankreich exportiert. So fehlt nun eine Menge von 3,5 Millionen Tonnen, rund 10 % des Bedarfs am europäischen Markt.“

BWB 15.1123 stellt klar, das der Import aus den drei Ländern für Österreich an der Grenze der Wahrnehmbarkeit, für die Preisentwicklung somit Bedeutungslos ist: „Festzuhalten ist die Tatsache, dass die Erhöhung der Preise bereits im Jänner 2022 und damit vor Beginn des Ukraine-Krieges und den damit einhergehenden Sanktionen gegen Pelletsimporte aus Russland (Start April 2022) eingesetzt hatten.“

ethos.at im April 23 über die proPellets Argumente, es gebe „Preissteigerungen in ganz Europa, die sich indirekt auch auf Österreich auswirken“ und „Kriegsbedingte Lieferausfälle in Europa“ – Diese treffen auf Österreich in keiner Weise! In aller Klarheit: die Lieferausfälle in Europa und die Preissteigerungen in Österreich stehen in keinem kausalen Zusammenhang, das Wörtchen „indirekt“ beweist dies! Es gibt keinen direkten Zusammenhang!

BWB 15.11.23: „Allerdings ist das Argument, dass Ausfälle an Importen aus der Ukraine und Russland einen preistreibenden Effekt für Österreich hätten insofern nicht schlüssig, weil Österreich ein Netto-Exportland von Pellets ist und die Importe aus den genannten Gebieten einen zu vernachlässigenden Anteil an der Gesamtmenge ausmachen.“

Mehr noch: „Importe aus der Ukraine stiegen von 2.203 t in 2021 auf 6.998 t im Jahr 2022 an. Die Importe aus den Gebieten der russischen Föderation wuchsen von 1,06 t im Jahr 2021 auf 42 t im Jahr 2022. Pellets aus Russland oder der Ukraine machten weniger als 1 % der österreichischen Importe insgesamt aus.“

ethos.at 10.2022: Sägespäne sind ein Abfallprodukt. Wenn die Sägewerke am Verkauf von Bau- und Möbelholz deutlich mehr verdienen als vor 2020, so ist davon auszugehen, dass die gestiegenen Holzpreise und Produktionskosten in die Preise für Bau- und Möbelholz eingerechnet wurden. Demnach ist ein Preisanstieg für das Abfallprodukt Sägespäne nicht nachvollziehbar.

BWB 15.11.23: „Auch die enorme Preisvolatilität, die bei Pelletsbestellungen in Österreich im Sommer und Herbst 2022 herrschte, ist nicht durch diese oben beschriebenen, allgemeinen Entwicklungen erklärbar. Pellets werden aus Sägespänen, die bei der Holzproduktion als Abfallprodukt anfallen, weiterverarbeitet. Weder die für die Produktion verwendeten Sägespäne noch die Energiekosten sind so volatil, dass eine tagesweise Änderung des Preises bzw. eine Bekanntgabe des Preises erst bei Lieferung rechtfertigen würde.“

HTH-Resümee Aprll 2023: Alle branchen-internen Angaben von proPellets sprechen dafür, dass die Pelletproduzenten die derzeitige Weltwirtschaftskrise nutzen, um ihre Preise illegitimer Weise nach oben zu treiben. Als Moralphilosoph lehne ich diese Preistreiberei ab und fordere eine sofortige Rückkehr zum Preisniveau von 2021! Selbst wenn es keine Preisabsprachen gegeben hat, so ist das Marktversagen offensichtlich. Um den Markt wieder herzustellen braucht es einen Eingriff! Das mag Anhänger des Wirtschaftsliberalismus stören, es ist aber die logische Antwort auf das Marktversagen, wenn man Wirtschaft nicht auf Profitgier und Gewinnmaximierung reduziert! Am besten wäre eine radikale Selbst-Regulierung der Branche. Und zwar jetzt! 

Nun, gut ein Jahr später, gibt es die Selbstverpflichtungserklärung des proPellets Verbands!

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Wo Österreich bei Menschenrechten säumig ist

Zwischenbericht der Zivilgesellschaft an UNO + Liga für Menschenrechte und Volksanwaltschaft präsentieren Tool + ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit fordert Aktionsplan

7. November 2023 – (Pressemitteilung der Volksanwaltschaft APA / OTS) – „Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der Republik Österreich. Hier ist der Menschenrechtsbeirat angesiedelt. Wir sind für die Präventive Menschenrechtskontrolle in Gefängnissen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zuständig, und wir bringen uns aktiv in die Menschenrechtskontrolle der UNO ein, zuletzt, als überprüft wurde, ob Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention einhält“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Wir arbeiten aber auch eng mit der Zivilgesellschaft zusammen. Jetzt haben wir in einer Wissenschaftskooperation mit der Österreichischen Liga für Menschenrechte ein Online-Monitoring-Tool entwickelt, das mit ein paar Mausklicks zeigt, wo Österreich in Sachen Menschenrechte säumig ist. Und es zeigt, dass dabei enormer Handlungsbedarf besteht.“

Die Österreichische Liga für Menschenrechte koordiniert das Universal Periodic Review (UPR), den Lagebericht der österreichischen Zivilgesellschaft. Der UPR-Prozess ist ein Instrument des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, das geschaffen wurde, um die Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten zu überprüfen. Die Liga bringt am 7. November den Zwischenbericht der österreichischen Zivilgesellschaft zum UPR bei der UNO ein.

Liga für Menschenrechte: „Bilanz der Regierung ernüchternd“

Die Österreichische Liga für Menschenrechte hat im sogenannten „Universal Periodic Review“-Prozess (UPR) beim Menschenrechtsrat der UNO einen Zwischenbericht („Midterm-Report“) über den Umsetzungsstand der Empfehlungen eingebracht. Der UPR ist ein zyklischer Prozess, der alle fünf Jahre einen umfassenden Stand der Menschenrechtslage erhebt. Derzeit befinden wir uns in der Mitte des aktuellen Zyklus, was sowohl der Republik als auch der Zivilgesellschaft Zwischenberichte ermöglicht. Die Österreichische Liga für Menschenrechte koordiniert dabei mehr als 250 Organisationen der österreichischen Zivilgesellschaft über deren Dachorganisationen.

„Die Zivilgesellschaft hat in ihrem Zwischenbericht aus den 317 menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich zu 45 Themen-Clustern Einschätzungen abgegeben. Die Bilanz fällt dabei ernüchternd aus“, fasst Florian Horn zusammen, der den Zwischenbericht koordiniert hat: „Von diesen 45 Themen-Clustern ist nur bei 18 – also bei 40 Prozent – ein Fortschritt in unterschiedlichen Umsetzungsstadien festzustellen, bei 27 – das heißt bei 60 Prozent – gab es überhaupt keine wirksamen Umsetzungsbemühungen.“

„Es müssen daher in den folgenden zwei Jahren noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, wenn Österreich überhaupt eine Chance auf einen adäquaten Abschluss des aktuellen Zyklus des UPR haben will“, sagt Horn. Diese Umsetzung ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene notwendig. Die Zivilgesellschaft wird zwar im aktuellen URP-Zyklus wieder vermehrt eingebunden, was erfreulich ist. Für mehr Effizienz, bedarf es weiterer Verbesserungen. Horn: „So müsste die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Expertinnen und Experten in Gesetzesinitiativen deutlich früher erfolgen.“ Auch einer langjährigen Forderung der Zivilgesellschaft und mehrerer Staaten der UNO an Österreich nach einem generellen, strategischen und übergeordneten Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte bleibt weiterhin unerfüllt. Ein echtes Commitment und ein strategischer Plan der Regierung zu den Menschenrechten wäre wünschenswert und dem aktuellen „Flickwerk“ vorzuziehen.

Derzeit gibt es zudem keine ausreichende staatliche Initiative, ein effektives Menschenrechts-Monitoring einzuführen. Um diese Situation zu verbessern, hat die Liga aus einer Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft und mit Teilfinanzierung durch den Zukunftsfonds ein Online-Monitoring-Tool auf der Webseite www.liga.or.at/upr ins Leben gerufen, das in Zukunft einen jederzeit aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich bieten wird.

ZARA: Gegen Rassismus vereint: Ein Nationaler Aktionsplan in Sicht?

An wirksamen Umsetzungsbemühungen der Republik Österreich mangelt es auch bei vielen Forderungen im UPR aus dem Bereich der Anti-Diskriminierung, wie etwa dem immer noch fehlenden Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus.

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und andere zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich haben längst erkannt, dass struktureller Rassismus in jedem Bereich unserer Gesellschaft vorherrscht, insbesondere in der Arbeitswelt, bei Bildung, im Gesundheitswesen und beim Wohnen. „Und doch ist eine Lösung zur Reduzierung struktureller Ungleichheiten in allen neun Bundesländern nicht in Sicht“, sagt ZARA-Geschäftsführerin Rita Isiba.

Seit 2001 fordert ZARA von der österreichischen Bundesregierung die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, der Ziele und Maßnahmen enthält, die Rassismus auf struktureller und institutioneller Ebene bekämpfen.

Seit 24 Jahren veröffentlicht ZARA jährlich den Rassismus Report, in dem rassistische Übergriffe, die an ZARA gemeldet wurden, und die dahinterliegenden rassistischen Strukturen analysiert werden. Die bisher veröffentlichten 23 Rassismus Reports enthalten Daten zu den bei ZARA eingegangenen Meldungen und zeigen, wie viele Menschen, die direkt von Rassismus betroffen sind oder die als Zeug*innen einen rassistischen Vorfall gemeldet haben, und wie viele Menschen ZARA beraten hat. Isiba sagt: „Es ist ein Fehler zu denken, dass Rassismus nur aus einzelnen Fällen pro Jahr besteht. Rassismus ist ein tiefes Problem, das schon immer da war und überall im täglichen Leben vorkommt. ZARA will zeigen, dass man Rassismus nicht einfach durch Zahlen von einem Jahr zum nächsten messen kann.“

Die Bekämpfung von Rassismus erfordert eine Gesamtstrategie, die die Entwicklung und Umsetzung eines strategischen Ansatzes fördert. ZARA und verschiedene Communities sowie zivilgesellschaftliche Organisationen haben basierend auf ihren Erfahrungen in der Antirassismusarbeit und auf systematischen Analysen bereits viel Vorarbeit für Ziele und Maßnahmen geleistet, die in einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufgenommen werden sollten.

Rückfragen & Kontakte: Volksanwaltschaft, 

Florian Kräftner, Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

+43 664 301 60 96 / florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at

Österreichische Liga für Menschenrechte

Team UPR upr@liga.or.at

ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Ramazan Yıldız, MSc ramazan.yildiz@zara.or.at

Kommentar HTH: Die Ausführungen sind sehr allgemeint gehalten. Deshalb hat ethos.at die Liga der Menschenrechte (Präsidentin Barbara Helige) um Präzisierung gebeten: Die Infos sind sehr allgemein gehalten. Bitte um Auskunft, welche aus Sicht der LIGA in den vergangenen drei Jahren die drei schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in Österreich waren.

Florian Horn antwortet am 21.11.23: „Wir möchten hier nicht unbedingt werten, weil Menschenrechte an sich universell und unteilbar sind. Wenn Sie Themengebiete suchen, wo es sehr konkrete Säumnisse gibt, dann wären da aus meiner Sicht tatsächlich der fehlende Nationale Aktionsplan gegen Rassismus zu nennen mit allen Aspekten, die ZARA bei der Pressekonferenz vorgetragen hatte. Weiters gibt es Rückschritte bei der Inklusion von Kindern mit Behinderungen in den Schulen (siehe hier: https://liga.or.at/upr?assignee=UPR-Empfehlungen&cycle=3&number=139.143&number-id=139.143). Und besonders medial augenscheinliche Verletzungen waren auch Abschiebung von integrierten Kindern und Jugendlichen ins Ausland ohne ausreichende Wahrung der Kinderrechte, auch wenn dies im konkret eingebrachten UPR keine ausdrückliche Forderung an Österreich war.“

ethos.at hat auch die Volksanwaltschaft um Präzisierung gebeten und die gleichen Fragen gestellt.

Florian Kräftner antwortet am 10.11.23: „Leider können wir kein Ranking der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen anbieten. Die Volksanwaltschaft hat keinen Überblick über sämtliche Fälle. Beim Pressegespräch diese Woche wurde auch der UPR-Zwischenbericht der Liga für Menschenrechte präsentiert, der über den Umsetzungsstand einzelner Empfehlungen berichtet. Sie finden ihn hier als Download.

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.

Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, um Eingriffe in die Menschenrechte zu vermeiden.

Hier finden Sie die Feststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft. 

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