Beschwerde bei RTR gegen ORF

ORF screen russiche Bomben 1

26. April 2023 – ethos.at hat bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eine Beschwerde wegen unzulässiger, manipulativer Berichterstattung des ORF erhoben. Hier der Wortlaut:

Am 26.4.2023 um 0:00 Uhr erschien auf ORF.at der Artikel: „Russland setzt auf umgebaute Lenkbomben Obwohl es den russischen Luftstreitkräften bisher nicht gelungen ist, in der Ukraine die Lufthoheit zu erlangen, bringen sie die Ukraine mit einer neuen Taktik in Bedrängnis. Russland dürfte Berichten zufolge zunehmend auf umgebaute Fliegerbomben setzen, die auch für eine größere Reichweite eingesetzt werden können. Die Ukraine pocht weiterhin auf die Lieferung westlicher Kampfjets – bisher vergeblich.“

Im Rahmen des Artikels erschien ein Foto mit einem völlig davastierten Gebäude (dem Anschein nach ein ehemaliges Wohngebäude, das überall stehen könnte: im Iran, Syrien, Ukraine, Russland) und im Vordergrund eine offensichtlich drapierte „frische“ Bombe, wie neu gekauft im „Supermarkt der Waffenindustrie“ und (wahrscheinlich via Photoshop) dekorativ platziert! Offensichtlich jedenfalls ist, dass die Ruinen des Gebäudes in keinem kausalen Zusammenhang mit der im Vordergrund drapierten Bombe stehen, die im Boden nicht einmal eine Mulde, geschweige denn einen Krater hinterlassen hätte.

ORF screen russische Bomben 2

Dieses Foto erscheint in folgendem unmittelbaren Kontext: über dem Foto steht „Russische Su-35-Jets könnten diese Munition aus einer Entfernung von 50 bis 70 Kilometern von der Kontaktlinie einsetzen.“ Unter dem Foto steht „Fliegerbomben können verheerende Schäden verursachen.“

ethos.at beantragt, der ORF möge unterlassen:

– im Rahmen von Berichten die Publikation (oder in Filmbeiträgen Einblendung) von Fotos (oder Filmsequenzen), die nichts mit dem Inhalt oder Schauplatz des Berichtes zu tun haben

– jegliche Manipulation von Fotos, die den LeserInnen als Dokumentarfotos „verkauft“ werden.

ethos.at beantragt, der ORF möge verpflichtet werden:

– zur korrekten Angaben der Quelle – nicht nur APA/AFP, sondern exakte Angaben über den Fotografen, sowie Ort und Zeitpunkt der Aufnahme.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Bevorzugung des ORF verfassungswidrig ist (Hubert Thurnhofer).

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Nachsatz 30. April 2023: ORF liest ethos! Es geht also doch: mit ungewöhnlcher Genaugkeit setzt ORF die von ethos. vorgebrachte Forderung um: Angaben des Fotografen mit einem Foto vom Schauplatz. Bildinfo: „Reuters/Mikhail Razvozhaev Via Telegram“. Bildtext: „Die Löscharbeiten auf der Krim dauerten Stunden“. ORF.at berichtet: „Kiew: Angriff auf Krim sollte Offensive vorbereiten“.

ORF Krim 2023 04 30 FotoCredit

Ergänzung 17. Mai 2023: Am 8. Mai 2023 hat die Kommunikationsbehörde Austria geantwortet:

„Ihr Schreiben erfüllt nicht die formalen Voraussetzungen einer Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z1 ORF-G.“ Darauf werden die entsprechenden Absätze aus § 36 zitiert und erläutert. Wesentlich ist der Aspekt § 36. (1) „Die Regulierungsbehörde entscheidet neben den anderen in diesem Bundesgesetz und im KommAustria-Gesetz genannten Fällen… 1. auf Grund von Beschwerden a. einer Person, die durch eine Rechtsverletzung unmittelbar geschädigt zu sein behauptet; b. eines die Rundfunkgebühr entrichtenden oder von dieser befreiten Rundfunkteilnehmers im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes, sofern die Beschwerde von mindestens 120 solchen Personen oder Personen, die mit einem die Rundfunkgebühr entrichtenden oder mit einem von dieser Gebühr befreiten Rundfunkteilnehmer im gemeinsamen Haushalt wohnen, unterstützt wird sowie c. eines Unternehmens, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch die behauptete Verletzung berührt werden.“

Das ORF-G in voll Länge: RIS – ORF-Gesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 17.05.2023 (bka.gv.at)

Abschließend heißt es: „Da Ihr Schreiben vom 26.4.2023 nicht alle notwendigen Angaben enthält, werden Sie gemäß § 13 Abs 3 AVG aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens darzulegen, auf welche Bestimmung des § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G sich die Beschwerde stützt… Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird Ihre Beschwerde gemäße § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen.“

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EU Sondermüll-Entsorgung in der Ukraine

WHO EU Coronaimpfung UKraine

Anti-Ästhetik der EU Politelite / Zynismus

23. April 2023 – (TWITTER) WHO/Europe @WHO_Europe – The #EU funded a fleet of 59 buses for immunization drives in 🇺🇦. Each bus has wheelchair access, allowing older people to get on board easily, ensuring they get essential #vaccines. Together with our partners, we are bringing health to people right where they are. #VaccinesWork

Der WHO/EU-Zynismus kennt offenbar keine Grenzen mehr. Nachdem in Europa bereits zehntausende Todesfälle infolge oder wegen der Covid-Impfungen zu beklagen sind, wird nun der Restmüll auf die ukrainische Bevölkerung abgeladen. An oder mit Impfung gestorben wird ewig ein Rätsel bleiben, weil die Fakten (d.h. die Todesurschachen von „plötzlich unerwartet“ Verstorbenen) systematisch nicht untersucht wurden.

Wer die WHO und EU kennt, muss davon ausgehen, dass massenweise abgelaufenes Zeugs „großzügig und selbstlos“ verschenkt wird. Erwarten sich WHO/EU nun – nachdem die undankbaren Schafe des Westens offenbar gar keinen Bock mehr auf die vierte oder fünfte „Auffrischung“ haben – von den Ukrainern besondere Dankbarkeit und demütige Empfängnis des Astra-Moderna-Pfizer-Zeugs?

Diese Invasion bedeutet: EU-Sondermüll Entsorgung nun in der Ukraine! Die alten Menschen, die es gerade noch geschafft haben, von der Ostfront zu flüchten, müssen nur durch die neu eröffnete WHO/EU-West-Front. Und dann ist Frieden. Auf dem Friedhof.

Die WHO-Agenda geht aber offenbar noch weiter. Nach dem Motto: „Wir helfen ALLEN, die sich nicht mehr/noch nicht wehren können“, hier ein Beispiel für die neueste Kampagne in Armenien: WHO/Europe @WHO_Europe am 24. April 2023: During European Immunization Week, let’s remember that while #vaccinating #children is key to protecting their future, vaccinating #adults contributes to #HealthyAgeing and reduces the pressure on #healthcare institutions. #VaccinesWork #EveryDoseCounts

WHO Armenia Campaigning 2023 04 24

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Neutralitätsbruch: Panzertransport durch Österreich

20. April 2023 – (Presseaussendung der Gewerkschafter*innen gegen Atomenergie und Krieg) Am 15./16. April wurden von Italien nach Polen über Österreich per Zug 20 Artillerie-Panzer für die ukrainische Armee transportiert, die von Polen aus weiter an die im Krieg befindliche Ukraine weiter geliefert werden. Das alles geschah ohne Genehmigung oder Protest durch die österreichische Regierung.

Das ist Gesetzes- und Neutralitätsbruch durch oberste Organe des Staates Österreich, der in der Bundesverfassung die immerwährende Neutralität festgeschrieben hat. Laut geltendem Kriegsmaterialiengesetz – mit dem schon vor Jahren eine Aufweichung und Umgehung der Neutralität einhergeht – können nur Transporte zwischen EU-Ländern genehmigungsfrei erfolgen. Eine Weiterführung in – noch dazu im Krieg befindliche – Drittstaaten, diesmal in die Ukraine – ist gesetzes- und neutralitätswidrig.

Obwohl Österreich sowohl von der Art des Panzer-Transportes als auch vom Ziel des Transportes vorab von Italien unterrichtet wurde, haben die österreichischen Behörden den Zug, wie es gemäß Gesetz sein müsste – nicht an der österreichischen Grenze gestoppt, nicht einmal dagegen protestiert. Im Gegenteil, das Innenministerium sprach davon, dass alles ordnungsgemäß gewesen sei.

Damit macht Österreichs Regierung nicht nur bei der EU- und USA/NATO-Kriegspropaganda und beim USA/EU-Wirtschaftskrieg (z.B. Sanktionen) zum Schaden der österreichischen Bevölkerung (z.B. Teuerung) mit, sondern auch schon bei der militärischen Unterstützung von Kriegsparteien. Die Regierung tritt Österreichs Gesetze, die Neutralität und den Willen der Bevölkerung mit Füßen, die zu 90% für die Neutralität und nur zu 21 % für die Weiterführung des Ukraine-Krieges ist. Diese Vorgangsweise der Regierung ist unerhört und inakzeptabel, gefährdet den neutralen Status

Österreichs und damit die Sicherheit Österreichs. Gewerkschafter*innen gegen Atomenergie und Krieg www.atomgegner.at

Mitinitiatorin der Initiative: „Unsere Neutralität – unsere Sicherheit“ www.unsere-neutralität.at

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Der Auto-Kanzler und sein Presse-Konvoi

Bundskanzler bei BMW

So geht Gleichschaltung / Pressearbeit / Regierungspropaganda / Politische Ästhetik

18. April 2023 – Folgende APA-OTS-Aussendung ist eine von hunderten täglich und fällt insofern nicht besonders auf. ethos.at bringt diese Pressemitteilung als LEHR-BEISPIEL, wie die Medien auf Kosten der Steuerzahler gleichgeschaltet werden.

OTS0052, 17. April 2023, 10:30

ACHTUNG TERMINKORREKTUR: Bundeskanzler Nehammer besucht BMW Group Werk Steyr – geänderter Zeitplan
Medientermine am 18. April 2023
Wien (OTS) – Am Dienstag, den 18. April, besucht Bundeskanzler Karl Nehammer das BMW Group Werk Steyr. Am oberösterreichischen Standort entstehen E-Antriebe der nächsten Generationen, die sowohl die Transformation der Mobilität sowie Arbeitsplätze am Standort auch in Zukunft garantieren.
Bei einer Werksführung besichtigt der Bundeskanzler das Ausbildungszentrum, die Motorenmontage und die Baustelle des Neubaus für die E-Antriebsproduktion. Im Anschluss finden Pressestatements des Bundeskanzlers, des Landeshauptmanns Thomas Stelzer sowie des Produktionsvorstands der BMW AG Milan Nedeljković statt.

(c) Fotoservice BKA

Die Medientermine werden später als ursprünglich angekündigt beginnen (siehe unten).Von Wien nach Steyr und zurück bieten wir gerne einen Transfer an. Der Bus wird um 13.00 Uhr vom Ballhausplatz abfahren und gegen 19.45 Uhr dort wieder eintreffen.

Interessierte Medienschaffende bitten wir um vorherige Anmeldung bis spätestens Montag, 17. April um 15.00 Uhr unter federalpressservice@bka.gv.at. Geben Sie dabei bitte die Namen aller Teilnehmer, Ihr Medium sowie Ihre Tätigkeit an und, ob Sie den Bus-Transfer in Anspruch nehmen möchten. Sollten Sie mit dem PKW anreisen, bitte wir um Bekanntgabe Ihres KFZ-Kennzeichens.

Termine für Medien:

13.00 Uhr
Abfahrt Shuttlebus vom Bundeskanzleramt zum BMW Group Werk Steyr (Ankunft um ca. 15.15 Uhr).

15.45 Uhr
Gemeinsame Werksbesichtigung (Eintreffen bis 15.20 Uhr; bei einem verspäteten Eintreffen ist eine Teilnahme aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Wir empfehlen das Tragen von festem Schuhwerk.)

FOTO- und FILMTERMIN

anschl. gemeinsame PRESSESTATEMENTS

Ort: BMW Group Werk Steyr, Tor 1, Hinterbergerstraße 2, 4400 Steyr (Einlass ab 15.20 Uhr)

Ca. 17.30 Uhr Abfahrt Shuttlebus vom BMW Group Werk Steyr zurück zum Bundeskanzleramt (Ankunft um ca. 19.45 Uhr)

Wie üblich wird das Bundeskanzleramt Bilder über seinen Fotoservice unter fotoservice.bundeskanzleramt.at anbieten sowie via Livestream unter www.bundeskanzleramt.gv.at/live übertragen.

Bitte weisen Sie am Eingang Ihre Zutrittsberechtigung (Dauerzutrittskarte Bundeskanzleramt, gültiger Presseausweis oder aktuelles Akkreditiv der Redaktion) vor.

Rückfragen & Kontakt:
Bundespressedienst
Tel: +43 1 53 115 – 204282

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ORF. Landkrimi. Bildungsauftrag?

ORF Landkrimi 2023 04 18

18. April 2023 – Wer nach „ORF-Bildungsauftrag“ sucht, wird fündig: beim ORF. Am 28.11. 2017 wurde die Public-Value-Jahresstudie 2016 „Der Auftrag: Bildung im digitalen Zeitalter„, die der ORF gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk beauftragte, vorgestellt. Als „Labor der Demokratie“ bezeichnet sich der ORF in dem Kontext. Understatement für diese Behörde sui generis, die demokratische Entwicklungen durch ihre Berichterstattung oder Nicht-Berichterstattung massiv beeinflusst, wie die letzte Bundespräsidentenwahl gezeigt hat.

In aufgeblasenem Akademikerstil deklamieren die Studienautoren: „Erkenntnisinteresse des Studienprojektes ist es, Grundlagen für eine Neubewertung des bestehenden Bildungsauftrags des ORF und des BR unter Berücksichtigung neuer Herausforderungen zu liefern, diese im Kontext der digitalen Welt zeitgerecht zu definieren sowie neue Perspektiven und Zielorientierungen zu entwickeln.“

Seither sind mehr als sechs Jahre verstrichen und hier und heute bekommen wir eines der Entwicklungs-Ergebnisse serviert. In einem ganzseitigen Inserat in der Kronenzeitung (andere Zeitungen wie die „Kleine Zeitung“ müssen sich mit kleineren und somit billigeren Anzeigen zufrieden geben) scheut der ORF keine Mühen und Mittel, um UNS folgendes Bildungsprogramm schmackhaft zu machen. „ORF1, ORF.WIE.WIR, LandKrimi Steiermark Streirerangst, Premiere heute 20:15, echt.fesselnd.

Auf welcher Rechtsgrundlage verwendet der ORF das Geld von GIS-Gebührenzahlern, um Sendungen, die nicht den geringsten Bildungs-Anforderungen und -Ansprüchen gerecht werden, zu bewerben? Und: In welchen Medien (bitte um vollständige Aufzählung) hat ORF den heutigen LANDKRIMI beworben und wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Werbemaßnahmen?

ethos.at hat am 18. April nachgefragt und wartet auf die Antwort! Am 4. Mai 2023 erhielten wir folgende „Antwort“:

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

vielen Dank für Ihr E-Mail. Zu Ihrem Anliegen haben wir bei den entsprechenden Stellen für Sie angefragt. Wenn uns konkrete Informationen erreichen, werden wir uns selbstverständlich erneut bei Ihnen melden. Bis dahin müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten.

Freundliche Grüße, Stefan Kranzer

ERGÄNZUNG 18. Mai 2023: Antwort des ORF

„Landkrimis“ werden übrigens auch massiv auf youtube beworben! So bekommen beispielsweise Seher eines Historienfilms, der nichts mit Österreich und nichts mit Krimis zu tun hat, ungefähr zehn mal einen Trailer des Landkrimi Steirerangst eingeblendet. Am Ende wird damit das Angebot von Filmmit beworben. Abgesehen davon, dass 10x das gleich Werbe-Sujet innerhalb von eineinhalb Stunden keine Werbewirkung erzeugt, sondern das Gegenteil, ist die Frage zu stellen, ob Werbung für eine selbstständige GmbH direkt mit Geldern des ORF finanziert werden darf!

Es braucht eine ganze Kompanie von Universitätsprofessoren, um uns zu erklären, dass der ORF mit seinem Bildungsauftrag unersetzlich ist: Hartmut Rosa von der Universität Jena: „Bildung ist gerade im digitalen Zeitalter ein Demokratieauftrag. Öffentlich-rechtliche Medien müssen allen Schichten ein Angebot machen, miteinander zu kommunizieren. Das können private Medien nicht leisten.

Anmerkung ethos.at: Was genau angeblich „private Medien nicht leisten können“, das erfährt man am besten in der ORF-Jubelmeldung über die ORF-Marktanteile. vom 2.1.2023.

Konrad Paul Liessmann: „Facebook und andere soziale Medien können im Internet nicht ausreichend bereitstellen, was es für eine Demokratie braucht.“

Katharine Sarikakis von der Universität Wien: „Den Bildungsauftrag zu erfüllen, bedeutet auch unbequem zu sein. Öffentlich-rechtliche Medien haben die Chance, Demokratie als Lernprozess zu etablieren.“

Der Berliner Mediensoziologe Volker Grassmuck: „Die europäische Jugend US-Konzernen auszuliefern, ist politisch fahrlässig. Es braucht Medien, die weder kommerzielle noch parteipolitische Interessen verfolgen.“

„Weder kommerzielle noch parteipolitische Interessen“ – das trifft natürlich auf jede/n einzelne/n ORF-Mitarbeiter/in zu, bis hinunter zu den Portier/innen. Ende der Ironie. Der Österreichische Regierungs Funk ist derartig parteipolitisch, dass man – in Analogie zu einem aktuellen Volksbegehren – nur noch fordern kann: ORF muss weg!

Ergänzung 29.4.23 – Erst diese Woche hat ethos.at einen Bericht der OÖN über die gesamten Werbeausgaben der „öffentlichen Hände“ Österreichs gefunden. Der ORF scheint auf der Liste, die quaralsweise von RTR publiziert wird, sowohl als  Nehmer, als auch Geber von Werbemillionen auf. Laut OÖN hat er 14,6 Millionen Euro für Werbung ausgegeben und 25.5 Millionen eingenommen – nur von „öffentlichen Händen“ wohlgemerkt, zusätzlich zu rund 600 Millionen Gebührenfinanzierung.

Empfänger der ORF-Werbeausgabe sind österreichs Tageszeitungen aber auch Youtube! So bekommen beispielsweise Seher eines Historienfilms, der nichts mit Österreich und nichts mit Krimis zu tun hat, ungefähr zehn mal einen Trailer des Landkrimi Steirerangst eingeblendet. Am Ende wird damit das Angebot von Filmmit beworben. Abgesehen davon, dass 10x das gleich Werbe-Sujet innerhalb von eineinhalb Studnen keine Werbewirkung erzeugt, sondern das Gegenteil, ist die Frage zu stellen, ob Werbung für eine selbstständige GmbH, auch wenn diese eine 100-prozentige ORF-Tochter ist, direkt mit GIS-Geldern des ORF finanziert werden darf!

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Basti, der China-Experte

Harari Mahrer Kurz

Politische Ästhetik / Bildungsfernsehen / ORF / Hofberichterstattung

15. April 2023 – Wer, wo, warum im ORF präsent ist, das hängt von seiner „Öffentlichkeitswirksamkeit“ und von seiner „politischen Relevanz“ ab, wie ethos.at bereits am 22.7.22 zur Kenntnis nehmen musste. So, und nur so, lässt sich erklären, dass der ORF in seiner kommende Diskussionssendung „Im Zentrum“ (16.4.23 um 22:10 Uhr) Sebastian Kurz zum Thema „Wie groß ist Chinas Macht?“ einlädt.

Die Expertise von Kurz zu dem Thema: 1. Kurz war als Klassenprimus bei der Maturareise mit Herrn Professor Van der Bellen dabei. Über den „Historischen Chinabesuch“ hat nicht nur der ORF (19.3.2018) berichtet, sondern naturgemäß auch andere Hofberichterstatter, wie die Tiroler Tageszeitung (20.3.2018).

Ein Jahr später (im Mai 2019) war der Kurzzeitkanzler, damals noch Reservemessias der ÖVP, beim Gipfeltreffen der Geistesgrößen als Keynotespeaker und „im Gespräch“ mit Yuval Noah Harari und mit WKÖ-Präsident Harald Mahrer als Moderator.

https://www.youtube.com/watch?v=lzbAOE4qfDw

Gründe genug, den abgehalfterten Kanzler, nach langer Absenz wieder einmal in ein ORF-Studio einzuladen. Denn der Exkanzler hat bekanntnlich nix mit dem Schmid-Skandal zu tun Und somit auch nix mit dem Dichand-Skandal, über den der ORF ohne jegliche Nennung von Kurz zu berichten pflegt. Dagegen ist es Teil des Bildungsauftrags des ORF und natürlich auch die einzig mögliche Auslegung aller Objektivitätsgesetze und journalistischen Grundsätze, Basti als China-Experten ins richtige Licht, nämlich ins Licht der ORF-Scheinwerfer zu rücken!

Basti, der gelbe Engel

Über ein „diskretes Hintergrundgespräch“ des Ex-Kanzlers berichtet Christian Nusser in derStandard.at –  eine Realsatire. ZITAT: 

Der Erfolg berauschte, er machte übermütig, der Börserlcrash folgte. Der schwarze Freitag fiel auf einen Donnerstag, es war der 2. Dezember 2021, Kurz, der knapp zwei Monate davor zur Seite getreten war, ging nach hinten ab. … Die ÖVP teilte das in zwei Rudel und tut es heute noch. Die Frage „wie hältst du es mit Sebastian?“ sortiert die Partei. … In der ÖVP fand sich schnell eine abschätzige Bezeichnung für die neue Wirkungsstätte des früheren Leitwolfs: „Mini-BKA“.

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150 Euro Stromgutschein: 1 Jahr danach

Screen Energiekostenausgleich

14. April 2023 – Vor rund einem Jahr wurde das Energiekostenausgleichsgesetz beschlossen, das jedem Haushalt einen Gutschein von 150 Euro versprochen hat. Medien kolportierten damals, dass allein die Administration dieses Gesetzes 30 Millionen Euro koste. Auch wurde angemerkt, dass die Einlösung fallweise erst 2023 möglich sei. ethos.at hat beim Finanzministerium nachgefragt:

1 Wie viele Gutscheine wurden bis 31.3.23 eingelöst, wie viele wurden nicht eingelöst.

2 Wie viel wurde bis 31. März 2023 ausbezahlt und wie viel ist noch ausständig?

3 Bis wann läuft die Frist der Einlösung?

4 Wie viel hat die Administration dieses Gesetzes bis dato (31.3.23) tatsächlich gekostet?

5. Wurden externe Unternehmen zur Umsetzung dieses Gesetzes herangezogen?

Das BMF antwortete mit einer Pressemitteilung vom 17. März 2023:

Energiekostenausgleich: 3 Mio. Gutscheine im Wert von 440 Mio. Euro eingereicht – 375 Mio. Euro bereits bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen

Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Teuerung abzufedern und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Von der Stromkostenbremse bis zur Kalten Progression wurden mehrere Pakete mit einem Gesamtumfang von mehr als 30 Mrd. Euro geschnürt. Eine der ersten Maßnahmen war der Energiekostenausgleich, dessen Einreichfrist mehrmals verlängert wurde.

Bis dato wurden rund 3 Mio. Gutscheine abgegeben, was einem Entlastungsvolumen von 440 Mio. Euro entspricht. Die ursprüngliche Einreichfrist – der 31. Oktober 2022 – wurde zwei Mal verlängert, zunächst bis Jahresende 2022 und dann bis Ende März 2023.

Von den bereits eingereichten Gutscheinen wurden rund 2,5 Millionen bzw. 86 % bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen. Damit wurden bereits 2,5 Mio. Haushalte mit einem Volumen von 375 Mio. Euro entlastet. Von den knapp 3 Mio. eingereichten Gutscheinen mussten rund 365.000 aufgrund von fehlerhaften Angaben zurückgewiesen werden. Diese können jedoch nochmals eingereicht werden.

Diese Gutscheine im Wert von jeweils 150 Euro können beim jeweiligen Stromanbieter zur Reduktion der Jahresabrechnung eingereicht werden. Mit rund 60 % wurde der Großteil aller zugeschickten Gutscheine oIm April 2022 wurden rund 4 Mio. Gutscheine mit einem Gesamtwert von 600 Mio. Euro an die österreichischen Haushalte versendet.nline eingelöst. Einer der Gründe, warum die Online-Quote so hoch ist, ist der nutzerfreundliche QR-Code, mit dem man auf die übersichtlich eingerichtete Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at geleitet wird. Eine Einreichung des Gutscheins über die Webseite wird vom Finanzministerium empfohlen, da es so zu deutlich weniger Fehlern bei der Dateneingabe kommt, als bei der Übermittlung via Post. (ENDE Pressemitteilung)

Unbeantwortet blieben damit die Fragen 4 Wie viel hat die Administration dieses Gesetzes bis dato (31.3.23) tatsächlich gekostet? und 5. Wurden externe Unternehmen zur Umsetzung dieses Gesetzes herangezogen?. Die Antwort von Mag. Stefan Trittner, Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen, erfolgte noch am selben Tag:

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

das Budget für die Auszahlung und Umsetzung des Energiekostenausgleichs beträgt insgesamt 627,8 Mio. EUR. Da Auszahlung und Umsetzung derzeit noch nicht abgeschlossen sind, kann auch noch keine genaue Kostenauskunft gegeben werden. Diese wird erst nach Abschluss der Aktion bzw. Verrechnung aller Gutscheine einschätzbar sein.

Für die entsprechenden technischen Adaptierungen im Zusammenhang mit der Implementierung des Energiekostenausgleichs wird für jeden Stromlieferanten ein pauschaler Betrag von 10.000 Euro vorgesehen. Für die konkrete operative Abwicklung des Energiekostenausgleichs wird jedem Stromlieferanten für die ersten 10.000 eingelösten Gutscheine jeweils ein Betrag von 2,50 Euro gewährt. Für jeden weiteren eingelösten Gutschein sinkt dieser Betrag auf 1,50 Euro als Kostenersatz. Damit wird dem Kostenverlauf Rechnung getragen.

Ein Kostenersatz ist aus rechtlicher Sicht notwendig, da die Stromlieferanten einen administrativen und technischen Aufwand für die Abwicklung des Energiekostenausgleiches haben. Ohne Abgeltung dieser Aufwendungen würden die Energielieferanten eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen, was aus rechtlicher Sicht ohne gesetzliche Grundlage nicht zulässig ist.

Der Kostenersatz für die Stromlieferanten ist im § 9 des Energiekostenausgleichsgesetzes geregelt:

– Kostenersatz

– § 9.

– (1) Der Bund hat den Stromlieferanten die aus der Einlösung des Energiekostenausgleichs unmittelbar entstehenden Kosten zu ersetzen.

– (2) Für die Implementierung der für die Bearbeitung der Energiekostenausgleiche erforderlichen Ablaufprozesse erhält jeder Stromlieferant eine einmalige pauschale Abgeltung in Höhe von 10 000 Euro.

– (3) Für die operativen Aufwendungen der Stromlieferanten in Zusammenhang mit der Einlösung der Energiekostenausgleiche gilt:

a) Für die ersten 10 000 bei einem Stromlieferanten eingelösten Energiekostenausgleiche gebühren diesem jeweils 2,50 Euro;

b) für jeden weiteren bei einem Stromlieferanten eingelösten Energiekostenausgleich gebührt diesem 1,50 Euro.

– (4) Eine über die Abs. 1 bis 3 hinausgehende Abdeckung ist unzulässig.

– (5) Der Kostenersatz gemäß Abs. 1 bis 3 ist von der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und von der Umsatzsteuer befreit.

– (6) Die Rechnungslegung der Stromlieferanten über die erbrachten Leistungen innerhalb eines Kalendermonats hat samt Beilage entsprechender Nachweise bis zum 15. des Folgemonats an das Bundesministerium für Finanzen zu erfolgen. Anschließend hat die Auszahlung des Kostenersatzes innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen.

Gemäß § 4 EKAG hat das BMF die BRZ GmbH – als IT-Dienstleister des Bundes – mit der technischen Umsetzung des EKAG beauftragt. (Nur für die Sicherstellung der Datenschutzsicherheit hat das BMF eine externe Firma beauftragt.) Seitens der BRZ GmbH wurden auch weitere Unternehmen in die Umsetzung einbezogen.

Beste Grüße,

Stefan Trittner

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E-Control: Energiewelt im Multikrisenmodus

econtrol Strompreise 22 23

13. April 2023 – Die österreichische Aufsichtsbehörde für Strom und Gas, e-control, hat ihre Jahresbilanz vorgestellt. Zwei Grafiken zeigen wie sich die Kundenpreise bei Strom und Gas entwickelt haben: In Summe lag der Enverbrauch bei Strom im Jahr 2022 bei 64 TWh, was in 16 Summe ein Minus von 2,8 Prozent bedeutet. Bei Gas lag der Endverbrauch bei 86,4 TWh, 2021 waren es rund 96,3 TWh und selbst im Corona-Krisenjahr 2020 waren es 90,6 TWh.

„Seit Herbst 2022 haben sich sowohl Strom- als auch Gaspreise an den Großhandelsmärkten langsam, aber kontinuierlich nach unten bewegt. Dies hängt einerseits mit den europäisch implementierten Maßnahmen (etwa zur Speicherbefüllung und Gasquellendiversifizierung) zusammen, aber auch mit einem relativ milden Winter und einer gedämpften weltwirtschaftlichen Entwicklung.

econtrol Gaspreise 22 23

Die etwas ruhigeren Großhandelsmärkte zeigen jedoch einen differenzierten Ausblick auf die Preise. Der Gaspreis für zukünftige Lieferungen zeigt noch bis Ende 2024 ein Niveau von 50-60 €/MWh. Danach sollten u.a. zusätzliche Flüssiggasprojekte weltweit zu einem höheren Angebot und damit weiter sinkenden Preisen führen. Strom für den Winter 2023/24 kostet am Großhandel derzeit zwischen 140 und 180 €/MWh mit leicht sinkender Tendenz in den folgenden Jahren. Unsicherheit besteht hier vor allem in Hinblick auf die Erzeugung aus Atomkraftwerken in Europa. Um auch langfristig ein niedrigeres Preisniveau zu bekommen, wird das Erreichen der Erneuerbaren-Ausbau-Ziele ein zentrales Element sein“, erläutert e-control.

Ausblick 2023 Am 15. April 2023 werden in Deutschland die letzten drei Kernkraftwerke vom Netz genommen. Welche Auswirkungen hat dies auf den Stromimport in Österreich? E-Control erklärt: „Die letzten drei deutschen AKWs haben in den letzten Monaten nur mehr etwa 4 bis 5 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms ausgemacht. Diese Menge ist einerseits mit einem durch die Energiekrise beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren (Wind, PV), andererseits durch vorhandene fossile Kapazitäten gut ersetzbar.“

Welche Auswirkungen erwartet E-Control auf den Strompreis in Österreich? „Wir erwarten durch die Abschaltung der drei AKWs keine signifikanten Auswirkungen auf die Import-/Exportsituation oder die Strompreisentwicklung in Österreich.

Ergänzung 17.4.23: Bayerns Ministerpräsident Sder erklärt auf einer Pressekonferenz: „der ganze CSU-Vorstand ist der Meinung, dass das Abschalten der letzten Kernkraftwerke ein schwerer Fehler ist“, berichtet Welt.de (inklusive Video von der PK).

(Weitere Information laut Pressemitteilung der e-control) Das Jahr 2022 hat die E-Control vor große Herausforderungen gestellt. „Doch auch im Jahr 2023 warten zahlreiche wichtige Aufgaben. Das Vertrauen der Konsument:innen in den Markt wieder zu festigen, ist dabei ein wichtiges Thema, Rahmenbedingungen für den Ausbau der Netze zu schaffen ebenso. Bei den Photovoltaikanlagen war im vergangenen Jahr ein regelrechter Boom zu erkennen, was sich 2023 fortsetzen wird. Fragen zu Netzanschlussthemen beschäftigen die E-Control daher massiv. „Ein Actionplan dazu ist derzeit in Ausarbeitung und soll in Kürze präsentiert werden“, erläutert Alfons Haber, Vorstand der e-control.

Ein für die E-Control neues Aufgabengebiet soll zudem durch das neue Energieeffizienzgesetz kommen. Laut ersten Gesetzesentwürfen soll die Regulierungsbehörde künftig Monitoringstelle für Energieeffizienz werden. „Eine Aufgabe, die eine Fülle an neuen Tätigkeiten mit sich bringen wird, die wir aber gerne wahrnehmen und ausfüllen werden“, betont Haber.

Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Österreich: Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Österreich soll dem Ziel des effizienten und fokussierten Einsatzes von Wasserstoff in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren in Österreich und in der EU dienen. Dabei soll die bestehende, gut ausgebaute Gasinfrastruktur in Österreich auf Fernleitungs- und Verteilernetzebene für den Transport von Wasserstoff bestmöglich genutzt werden.

Wie die Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur in Österreich in eine Wasserstoffinfrastruktur aussehen könnten, wurde erstmals in der Infrastrukturplanung 2022 vom Markt- und Verteilergebietsmanager AGGM in einer sog. Wasserstoff-Roadmap bis 2050 entwickelt. In dieser wird dargestellt, wann und wo – basierend auf Daten zur technischen Machbarkeit und den Wasserstoffbedarfen der Kund:innen -, bestehende Gasleitungen umgestellt werden können. Sie zeigt aber auch auf, wo zusätzliche neue Wasserstoffinfrastruktur bis 2050 entstehen sollte, um den Bedarf an Wasserstoff mittel- bis langfristig zu den Verbrauchspunkten transportieren zu können. „Ein erstes Projekt dazu (H2-Kollektor) wird von Netzbetreibern und der AGGM entwickelt und als Planungsprojekt in der diesjährigen Netzentwicklungsplanung (LFiP) enthalten sein und von der E-Control genehmigt werden“, so Alfons Haber.

Auf Fernleitungsebene haben die Fernleitungsnetzbetreiber GCA und TAG Wasserstoffprojekte entwickelt, basierend auf bestehender Gasinfrastruktur. „Diese Projekte der österreichischen Fernleitungsnetzbetreiber werden auch als Planungsprojekte Bestandteil der österreichischen von der E-Control genehmigten Infrastrukturplanung sein“, betont Haber.

Siehe auch: e-control verzeichnet Lawine von Beschwerden 

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Zahnloser Presserat nagt am Hungertuch

Screen DiePresse Presserat

6. April 2023  – „Der Österreichische Presserat versteht sich als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient“, so der Verein in seinem Selbstverständnis. Was nutzen die besten Grundsätze, wenn man sie nicht verwirklicht? Vom Wirken dieses Vereins war in den vergangenen drei Jahren nichts zu bemerken, denn sonst hätte man irgendwann und irgendwo eine Kritik an der Gleichschaltung der Massenmedien durch die Regierung lesen oder hören müssen.

Offenbar sind die dreistelligen Millionenbeträge für Corona-Propaganda am Presserat spurlos vorüber gegangen. So alarmiert diePresse.com (5.4.23): „Die Arbeit des Österreichischen Presserats ist in Gefahr. Das Selbstkontrollorgan sieht sich mit einer finanziellen Schieflage konfrontiert. Zwar soll dessen Förderung per Qualitätsjournalismusförderung von derzeit 150.000 Euro auf 187.500 Euro erhöht werden, doch wären 300.000 Euro nötig, um die kumulierte Inflation der vergangenen Jahre abzudecken und die Arbeit in gegenwärtiger Form fortzuführen, warnte Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek.“

Dieser Warnung nicht genug, folgt noch eine deftige Watschn: „Ein Land, das 30 Millionen Euro für einen absurden Fonds für die angeblichen Opfer der Corona-Politik aufbringt, sollte es schaffen, mit einem Bruchteil dieses Geldes den Presserat ordentlich auszustatten“, spielte Koller auf die jüngste Ankündigung der niederösterreichischen Landesregierung an, so die APA laut Die Presse.

Ehrenkodex für die österreichische Presse

18. April 2023 – In einem offenen Brief wendet sich der Presserat direkt an den Bundeskanzler: „Der Förderbetrag für den Presserat liegt seit 2010 unverändert bei 150.000 €. Im Qualitätsjournalismus-Förderungsgesetz soll er nun um 37.500 € angehoben werden. Wir begrüßen das Bekenntnis zum Presserat, das darin zum Ausdruck kommt. Mit Blick auf die Inflation seit 2010 und den stark gestiegenen Arbeitsaufwand reicht diese Erhöhung jedoch nicht aus, um den ordentlichen Geschäftsbetrieb des Presserats auf derzeitigem Niveau langfristig abzusichern. Umso mehr, als der Gesetzesentwurf vorsieht, dass die Zuständigkeit des Presserats auf reine Onlinemedien ausgeweitet werden soll.“

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Banken sind Krisengewinnler 2022

OeNB EURO Banknoten

Attac fordert gemeinwohlorientiertes Bankensystem

5. April 2023 (Pressemitteilung von Attac Österreich) – Die österreichischen Banken machen in der Teuerungskrise Rekordgewinne: Laut Österreichischer Nationalbank OeNB verdienten die heimischen Banken im vergangenen Jahr 2022 in Summe 10,2 Milliarden Euro – so viel wie noch nie zuvor. Mehr als die Hälfte der Gewinne – nämlich 5,7 Milliarden Euro – entfielen dabei allein auf Zinserträge und Provisionen.

Foto (c) OeNB

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„Die Rekordgewinne der österreichischen Banken zeigen die Absurdität unseres aktuellen profitgetriebenen Bankensystems. Während die Menschen unter den enormen Teuerungen leiden, machen Banken Rekordgewinne für ihre Aktionäre. Ihr oberstes Ziel ist dabei Gewinnmaximierung – auf Kosten der Allgemeinheit“, kritisiert Mario Taschwer von Attac Österreich.

Attac fordert daher ein demokratisches und gemeinwohlorientiertes Bankensystem, in dem Banken nicht profitorientiert arbeiten. „Konten, Zahlungswesen sowie Kredite für sinnvolle Investitionen gehören zur Infrastruktur einer Gesellschaft und dürfen nicht den Interessen und Launen profitorientierter Unternehmen unterliegen“, erklärt Taschwer.

Während Österreichs Banken Rekordgewinne machen, mehren sich auf internationaler Ebene die Anzeichen für eine internationale Bankenkrise. „Gerade hochprofitable, aber dafür riskante Geschäfte erhöhen das Risiko für Bankenpleiten. Dabei müssten auch österreichische ’systemrelevante‘ Banken wieder von der Allgemeinheit gerettet werden – bei der letzten Finanzkrise hat das die Allgemeinheit rund 14 Milliarden Euro gekostet“, kritisiert Taschwer.

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