Gegen jede Form des Extremismus

Judit Holofernes Artemisia Gentileschi

24. Februar 2026 (Presseinformation des Bundeskanzleramtes) - "Der Kampf gegen Extremismus und Radikalisierung ist ein wesentlicher Teil unseres gemeinsamen Regierungsprogramms. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus werden wir heute im Ministerrat einen weiteren wichtigen Baustein dieses Regierungsprogramms gerade für den Bereich Innere Sicherheit und für den Bereich Justiz umsetzen", sagte Innenminister Gerhard Karner beim Doorstep vor dem Ministerrat, den er zusammen mit Staatssekretär Jörg Leichtfried und Bildungsminister Christoph Wiederkehr bestritt.

Bild: Artemisia Gentileschi: Judith und Holofernes

Mit einem Ministerratsvortrag startet die Bundesregierung den "Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus". Ziel ist es, Prävention, Strafverfolgung, Resozialisierung und Demokratieförderung konsequent zu verzahnen, um rechtsextremistischen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten und das demokratische System nachhaltig zu stärken. Vorgesehen ist die Erarbeitung von konkret umsetzbaren Handlungsschritten, zusammengefasst in einem verbindlichen Maßnahmenkatalog. Der Nationale Aktionsplan soll Strukturen schaffen, Zuständigkeiten bündeln und somit die Schlagkraft im Kampf gegen Rechtsextremismus erhöhen. Bereits getroffene Maßnahmen im Bereich des Rechtsextremismus werden noch effizienter und wirkungsvoller koordiniert und vernetzt.

Die Umsetzung erfolgt entlang von drei ineinandergreifenden Themenfeldern, für die jeweils ein Ressort die federführende Verantwortung übernimmt:

+ Bildung, Demokratieförderung, Medienkompetenz und gesellschaftliche Resilienz (Bundesministerium für Bildung)

+ Prävention und Früherkennung (Bundesministerium für Inneres)

+ Strafverfolgung und Resozialisierung (Bundesministerium für Justiz)

Die Gesamtkoordinierung liegt bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die dabei auf das von ihr etablierte "Bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED)" zurückgreift.

"Extremismus als besondere Gefährdungslage"

Innenminister Karner erinnerte daran, dass der Verfassungsschutz und die Polizei in den letzten Jahren konsequent gegen jede Form von Extremismus vorgegangen seien. "Wir haben drei wesentliche extremistische Bereiche, in denen besondere Gefährdungslagen bestehen. Dazu gehören der islamistische Extremismus, der Rechtsextremismus sowie der Linksextremismus. 2025 hat es zahlreiche polizeiliche Maßnahmen gegeben – im Bereich des islamistischen Extremismus 40 Festnahmen und 129 Hausdurchsuchungen, im Bereich des Rechtsextremismus 75 Festnahmen und 277 Hausdurchsuchungen sowie im Bereich des Linksextremismus 24 Festnahmen und 6 Hausdurchsuchungen", so der Innenminister.

"Der Staatsschutz und die Polizei gehen ganz konsequent gegen jedwede Form des Extremismus vor. Hier haben der Staatsschutz und die Polizei für die Sicherheit unserer Bevölkerung alle Augen und Ohren geöffnet. Durch die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus werden die bisherigen Maßnahmen gebündelt und die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Bildungsministerium – aber vor allem auch der Zivilgesellschaft – wird noch effizienter gestaltet."

Innenminister Gerhard Karner

Rechtsextremismus setzt auf internationale Vernetzung und wird jünger

Jörg Leichtfried, Staatssekretär für Staatsschutz im Bundesministerium für Inneres, hielt in seinem Statement fest, dass der Rechtsextremismus eine der größten Gefahren für Österreich darstelle: "Rechtsextremismus tritt leider nicht nur in den altbekannten Ausformungen auf, sondern setzt vermehrt auf internationale Vernetzung, gezielte Social Media Nutzung und auf die Etablierung einer Parallelgesellschaft durch eigene Medienkanäle mit einschlägiger Berichterstattung. Er entwickelt sich neu, wird jünger und verzweigt sich in Szenen, von denen man es anfangs nicht vermutet hätte. Wachsamkeit ist unbedingt notwendig."

Als Beispiel nannte er die internationale Kampfsportszene, die von islamistischen Extremisten und Rechtsextremen benutzt werde, um extremistisches Gedankengut unauffällig zu verbreiten.

Toxisch männliche Phänomene des Rechtsextremismus gefährden Gleichstellung in Österreich

Die Zahl der rechtsextremen Straftaten in Österreich sei vom Jahr 2022 auf das Jahr 2024 um 60 Prozent gestiegen. Im ersten Halbjahr 2025 sei die Anzahl noch einmal um 41 Prozent gestiegen. „An den Zahlen sieht man, dass Rechtsextremismus kein Randphänomen ist, sondern eine reale und wachsende Bedrohung für unsere Demokratie“, betonte Leichtfried. Besorgniserregend sei auch, dass das „toxisch männliche Phänomen des Rechtsextremismus und des islamistischen Extremismus“ mit einer „Frauenhasserszene“ einhergehe und somit die Gleichstellung in Österreich und damit die demokratischen Strukturen gefährde.

"Es ist ein Phänomenbereich, der unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat gefährdet. Der Rechtsstaat wird mit diesem Aktionsplan die passende Antwort geben, indem er frühzeitig gegen Radikalisierung wirken soll, insbesondere dort, wo rechtsextreme Ideologien gezielt Anschluss an die Mitte suchen und Diskurse verschieben – über die Verbreitung von Verschwörungstheorien, Desinformation und Propaganda", so der Staatssekretär.

Bildung verhindert Extremismus

Bildungsminister Christoph Wiederkehr hielt in seinem Statement fest: "Der Schutz unserer Demokratie ist eine der größten Herausforderungen und Aufgabe unserer Zeit. Die Freiheit, die wir in unserem demokratischen System besitzen, ist nicht selbstverständlich – sie ist unter Druck." Dieser Druck komme einerseits von außerhalb des demokratischen Systems, beispielsweise durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Gleichzeitig bestehe auch die Gefahr durch Gefährdungen innerhalb des demokratischen Systems, etwa durch extremistische Ansichten politischer oder religiöser Natur.

"Neben dem islamistischen Extremismus, der in Österreich eine starke Gefahr bedeutet, ist auch das Thema Rechtsextremismus besonders ernst zu nehmen. Rechtsextremistische Strömungen, die unsere Demokratie, unsere Art, wie wir leben, unterminieren und damit auch die Demokratie abschaffen wollen, sind ein eklatantes Problem", so Wiederkehr, der betonte, dass neben polizeilichen und Maßnahmen aus dem Justizministerium "besonders die Prävention die wichtigste Maßnahme" sei.

"Bildung verhindert Extremismus. Um diese präventiven Maßnahmen der Bildung in allen Schulformen weiter zu stärken und auszubauen, arbeitet das Bildungsministerium gerade an neuen Lehrplänen."

Bildungsminister Christoph Wiederkehr

Diese sollten Themen wie Demokratie, das Erleben von demokratischen Prozessen sowie auch Fragen der Medienbildung, des kritischen Hinterfragens von Social Media in den Schulen stärker über ein eigenes Schulfach verankern, um die Demokratie zu stärken und gegen Extremismus vorzugehen, erklärte der Bildungsminister: "Bildung hat einen wichtigen präventiven Charakter. Ich freue mich, den Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus gemeinsam voranzubringen und damit unsere Demokratie noch resilienter und auch stärker zu machen."

Wer braucht die APAufsichtsbehörde?

ChatGPT Parlament in EUflagge 800

21. Februar 2026 - Wo es Unternehmen gibt, die als Aktiengesellschaften operieren, gibt es Wirtschaftsprüfer, die deren Bilanzen prüfen müssen. Bei den Hauptversammlungen müssen die Geprüften und die Prüfer den Aktionären Rede und Antwort stehen. Nicht zuletzt kontrollieren die Finanzämter sehr genau die verpflichtenden Jahresabschlüsse der Unternehmen. Man sollte glauben, das sei genug der Kontrollen. Nicht so in Österreich. Da gibt es seit zehn Jahren eine Behörde zur Prüfung der Abschlussprüfer, mit dem klingenden Namen: Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde (APAB), deren Gründung selbstverständlich die Schaffung eines eigenen Gesetzes vorangehen musste. So beschloss der Nationalrat 2016 das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz APAG.

Abbildung: ChatGPT

Hätte der Rechnungshof die APAB nicht zu ihrem zehnjährigen Jubiläum geprüft, würden wir auch noch in zehn Jahren von der Existenz dieser Behörde nichts erfahren gehabt haben.

Die zehn Mitarbeiter der APAB unterstehen dem Finanzministerium, dem bereits die Finanzpolizei zur Prüfung der Unternehmen zur Verfügung steht. Die Finanzpolizei klagt immer wieder über Personalnot. Da stellt sich die Frage (die in unserem Lande nur einem naiven Philosophen einallen kann), warum die Finanzpolizei 2016 nicht um zehn Mitarbeiter aufgestockt wurde, anstatt für einen Teilbereich der Finanzprüfung eine eigene Behörde zu schaffen. Die Antwort ist einfach: mit dieser einfachen Maßnahme hätte man keine zwei zusätzlichen Vorstandsposten schaffen können. Zwei Vorstandsposten sind im Land der Pfründe jedoch wichtiger als die Effizienz der Verwaltung.

Update 23.2.206 – Deutlich effizienter ist das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB), das 2025 messebare Erfolge vorweisen kann; es hat der Republik Österreich im Jahr 2025 mehr als 154 Millionen Euro eingebracht – das ist ein Plus von über 47 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Details siehe: Erfolgreiche Betrugsbekämpfung des ABB (PI des BMF)

Im Folgenden der Wortlaut der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde-Rechnungshofprüfberichts-Pressemitteilung 

- Aufsicht über Abschlussprüfer soll objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen

- Kritik an hoher Marktkonzentration bei Qualitätssicherungsprüfungen

20. Februar 2026 (Presseinformation des Rechnungshofes) - Investoren, Banken, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sind auf korrekte und transparente Finanzinformationen angewiesen. Für die Verlässlichkeit von Jahresabschlüssen ist die Qualität der Abschlussprüfungen wesentlich. Das Aufsichtssystem über die Tätigkeit der Abschlussprüfer inklusive Prüfgesellschaften umfasst in Österreich mehrere Institutionen – unter anderem die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Die Wirksamkeit ihrer Aufgabenerfüllung und ihre Compliance sind unter anderem Thema des heute veröffentlichten Berichts „Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)“. Darin zeigt der Rechnungshof potenzielle Interessenkonflikte auf, kritisiert die hohe Marktkonzentration im Bereich der Qualitätssicherungsprüfungen und pocht auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Behörde. Überprüft wurde im Wesentlichen der Zeitraum 2019 bis 2023.

2016 wurde die APAB als weisungsfreie und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet – die Rechtsaufsicht hat die Finanzministerin beziehungsweise der Finanzminister. Qualitätssicherungsprüfungen – diese sind für Abschlussprüfer verpflichtend – sowie Inspektionen sind die Hauptaufgaben der APAB. Inspektionen führt die APAB bei Abschlussprüfern durch, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen.

Abschlussprüfungen von Vereinen und Stiftungen sind von der Überprüfung durch die APAB ausgenommen. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass Stiftungskonstruktionen geeignet sind, wirtschaftliche Zusammenhänge weniger transparent darzustellen.

Hoheitliche staatliche Aufgabe

Die APAB finanziert sich durch den seit 2016 nicht mehr angepassten Finanzierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 500.000 Euro jährlich, durch Beiträge der Interessen- und Standesvertretungen sowie der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften. Der Rechnungshof erachtet die Aufsichtstätigkeit als eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen sollte. Er weist kritisch darauf hin, dass der Anteil des Bundes an der Finanzierung der APAB weniger als ein Drittel ausmacht.

Gewährung von Prämien hinterfragen

Für die APAB sind zwei Vorstandsmitglieder vorgesehen. Dies erachtet der Rechnungshof im Hinblick auf die geringe Anzahl von Beschäftigten der APAB – weniger als zehn – als unverhältnismäßig.

Für die Vorstände waren Prämien von bis zu 20 Prozent des Grundgehalts möglich. Die mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Ziele – etwa zum Ressourceneinsatz und zum Arbeitsergebnis – wurden stets zu 100 Prozent erfüllt und die Prämien in voller Höhe ausbezahlt. Aber: Das Budget einzuhalten ist Teil der üblichen Vorstandstätigkeit. Der Rechnungshof gibt zu bedenken, dass die APAB als Behörde einen Gesetzesauftrag zu erfüllen hat und daher weder auf Gewinn noch auf Umsatz ausgerichtet ist. Die Gewährung von Prämien ist grundsätzlich zu hinterfragen.

Wegen der damals erwarteten Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in nationales Recht und der damit verbundenen Ausweitung der behördlichen Aufsichtstätigkeit der APAB stiegen ab Juli 2024 die Jahresbruttogehälter der Vorstände um 20 beziehungsweise 26 Prozent. Der Rechnungshof kritisiert die deutliche Gehaltserhöhung. Da die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht noch ausstand und noch kein Mehraufwand vorlag, war sie nicht gerechtfertigt. Die Europäische Kommission leitete im September 2024 aufgrund der Fristversäumnis ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich ein. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde die Richtlinie schließlich in nationales Recht umgesetzt.

Darüber hinaus hält der Rechnungshof kritisch fest, dass die Aufsichtsratsvorsitzende der APAB gleichzeitig auch Leiterin der für die Rechtsaufsicht über die APAB zuständigen Abteilung im Finanzministerium war. Er erkannte darin eine Unvereinbarkeit und einen faktischen Rollenkonflikt.

Ausreichend objektives Verfahren nicht gewährleistet

Ein zu überprüfender Abschlussprüfer muss eine Qualitätssicherungsprüfung bei der APAB beantragen und drei Prüfer vorschlagen. Nach Anhörung der Qualitätsprüfungskommission wird ein Prüfer von der APAB bestellt. Ein ausreichend objektives Verfahren im Sinne der unionsrechtlichen Abschlussprüfungs-Richtlinie ist nicht gewährleistet, unter anderem weil der Geprüfte selbst die Vorauswahl der Prüfer trifft. Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer sind dabei nicht ausgeschlossen.

Hohe Marktkonzentration – Unabhängigkeit stärken

Zudem weist der Rechnungshof auf eine hohe Marktkonzentration hin: In den Jahren 2019 bis 2023 stellten 264 Abschlussprüfer einen Prüfantrag. Insgesamt lagen 795 Angebote von 81 Qualitätssicherungsprüfern vor. Die Hälfte der Bestellungen entfiel auf zwölf Prüfer; diese lukrierten 56 Prozent der Honorarsumme.

Mehrere Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission verfügten über Verbindungen zu Qualitätssicherungsprüfern oder waren selbst als solche tätig. Die APAB betraute auch Kommissionsmitglieder mit diesen Prüfungen. Der Rechnungshof empfiehlt: Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission sollten nicht als Qualitätssicherungsprüfer bestellt werden.

Abseits von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sollte die Qualitätsprüfungskommission auch mit anderen anerkannten Fachleuten besetzt werden, um so die Unabhängigkeit der APAB zu stärken.

Verhängte Sanktionen als wichtige Informationsquelle

Sowohl Inspektionen als auch Qualitätssicherungsprüfungen können in ein sogenanntes Enforcement-Verfahren münden. Dazu zählen Untersuchungen, Sanktionen und Verwaltungsstrafverfahren, mit denen die APAB geltendes Recht durchsetzen und Rechtsverstöße sanktionieren kann. Im überprüften Zeitraum verhängte die APAB in 14 Fällen Sanktionen gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz sowie 208 rechtskräftige Geldstrafen in Höhe von insgesamt 111.000 Euro, die dem Bund zuflossen.

Rechtskräftige Sanktionen muss die APAB auf ihrer Website veröffentlichen – allerdings in anonymisierter Form. Eine nicht anonymisierte Veröffentlichung von Sanktionen wäre eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen bei der Auswahl eines Abschlussprüfers.

HINTERGRUND

"Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde („APAB“) wurde am 27. September 2016 als weisungsfreie und unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts durch die Bestellung des Vorstandes errichtet und nahm ihre behördliche Tätigkeit mit 1. Oktober 2016 auf. Die APAB steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Finanzen und beschäftigt sich mit der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften und unter welchen Voraussetzungen diese zur Durchführung von Abschlussprüfungen berechtigt sind. Sie ist auch Verwaltungsstrafbehörde. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen bilden das APAG (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz) sowie die VO (EU) Nr. 537/2014." Quelle: apab.gv.at

ethos.at kommentiert: Es ist also wieder mal eine EU-Verordnung, die umgehend in nationales Gesetz zu gießen war - mit allen bürokratischen Folgen - und ohne jeglichen Gewinn für die Menschen unseres Landes. Das amtliche Abschlussprüfverfahren wird nicht von den zehn unabhängigen MitarbeiterInnen der Behörde durchgeführt, sondern von drei Abschlussprüfern (im Hautpberuf Wirtschaftsprüfer) die von den geprüften Wirtschaftsprüfern der Behörder vorgeschlagen werden. Der Rechnungshof kommentiert dies gewohnt diplomatisch: "Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer sind dabei nicht ausgeschlossen." ethos.at formuliert offen und direkt: Mauschelein sind dabei vorprogrammiert.

Zusammengefasst: das ABAG ist eine jener EU-Kreationen, die man ersatzlos streichen kann; nein, könnte, wenn die Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen zur Erkenntnis gelangt, dass wir unsere Souveränität nur durch einen ÖXIT zurück gewinnen können.

94.100 fleißige Ukrainer in Österreich

BKA Bauer Wolf 2026 02 19

Integrationsministerin Bauer: Sehr gute Fortschritte der ukrainischen Vertriebenen bei der Integration am Arbeitsmarkt

19. Februar 2026 - (Presseinformation des BKA) - "Es ist fast auf den Tag genau 4 Jahre her, dass der Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat und tausende Menschen vertrieben wurden. Und dennoch gibt es auch Positives zu berichten, nämlich die Integration der Vertriebenen aus der Ukraine bei uns in Österreich: Ukrainische Vertriebene sind mit Abstand die fleißigste Gruppe an Zugewanderten, die neu nach Österreich gekommen sind. Sie nehmen in Summe mittlerweile mehr Deutschkurse in Anspruch als Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte. Sie sind nicht nur die größte Gruppe in den Deutschkursen, sondern sie sind auch sehr gut im Deutschlernen per se und erreichen überdurchschnittlich oft höhere Kursniveaus", hielt Integrationsministerin Claudia Bauer bei einer Pressekonferenz zum Thema Integration von ukrainischen Flüchtigen fest, die sie gemeinsam mit Franz Wolf, Direktor des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), abhielt.

Foto BKA: Claudia Bauer, Franz Wolf

Mit rund 94.100 ukrainischen Staatsangehörigen stelle die Ukraine 2026 eine der größten neueren Zuwanderungsgruppen in Österreich. Mehr als 60 Prozent davon sind weiblich und fast ein Drittel ist unter 20 Jahren alt. Nahezu jede zweite Person lebt in der Bundeshauptstadt. Unmittelbar zeige sich auch, dass die Integrationsmaßnahmen sehr gut angenommen werden und auch gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt überdurchschnittlich gut funktioniere: "Die Hälfte ist bereits erwerbstätig. 9 von 10 Arbeitslosen von der Gruppe der Vertriebenen aus der Ukraine sind auch arbeitssuchend", so Bauer.

Wolf: 60 Prozent der Vertriebenen haben langfristig keine Rückkehrpläne

Franz Wolf hielt in seinem Statement fest, dass die Daten insgesamt eine sehr positive Integrationsdynamik bei den ukrainischen Vertriebenen zeigen. Sie würden die Integrationsangebote intensiv nutzen, überdurchschnittlich häufig höhere Sprachniveaus erreichen und auch bei der Arbeitsmarktintegration deutlich voranschreiten. Laut einer Erhebung der beim Integrationsfonds registrierten Vertriebenen würden 60 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer sagen, dass sie langfristig keine Rückkehrpläne mehr in die Ukraine haben. Das bedeute, dass es auch künftig wichtig sein wird, die Integration der ukrainischen Vertriebenen in Österreich voranzutreiben.

"Ukrainische Vertriebene sind die mit Abstand fleißigste Gruppe unter den Menschen, die neu nach Österreich gekommen sind. Es ist eine Gruppe, die sehr fleißig und erfolgreich Deutsch lernt, die Angebote sehr gewissenhaft in Anspruch nimmt und in der Integration am Arbeitsmarkt sehr gute Fortschritte macht. Heute also einmal gute Nachrichten aus der Integration." Integrationsministerin Claudia Bauer (ehemals Plakolm)

Mittelfristiges Ziel ist die Rückkehr der Vertriebenen

Das mittelfristige Ziel sei selbstverständlich, dass Vertriebene aus der Ukraine in ihre Heimat zurückkehren können, weil der Krieg beendet wird. Die Frage, ob ukrainische Vertriebene nicht gleich hierbleiben sollten, weil sie so gut integriert sind, sollte man aus 2 Perspektiven betrachten.

"Selbstverständlich brauchen wir Menschen, die fleißig sind, die sich am Arbeitsmarkt integrieren, die als Fachkräfte in Österreich Fuß fassen, die auch unsere Sprache lernen. Aber gleichzeitig braucht die Ukraine nach einem hoffentlich baldigen Kriegsende auch diese Menschen, um am Wiederaufbau des Landes zu arbeiten. Für uns als österreichische Bundesregierung hat es oberste Priorität, dass dieser unsägliche Angriffskrieg in der Ukraine ein baldiges Ende findet, dass es Gesprächskanäle in alle Richtungen auch nach Moskau gibt, um diesen Krieg ein Ende zu setzen. Es ist wichtig für die Leidtragenden vor Ort, aber auch für die Vertriebenen, auch hier bei uns in Österreich." Integrationsministerin Claudia Bauer.

Wo versickern die Influenza-Impfstoffe?

ChatGPT Staubsauger impfnadeln

Systemisches Versagen in der Gesundheitspolitik

Grippeimpfung ab sofort verfügbar, meldete Regierungsfunk ORF.at am 7.10.2025:Ärztekammer, Gesundheitskasse und Gesundheitsministerium raten wie im Vorjahr allen Personen zur kostenlosen Grippeimpfung. 2024/2025 nahmen zehn Prozent das Angebot an, der Anteil soll heuer gesteigert werden. Besonders Ältere und Kinder gelten als gefährdet.“

Am 16. Februar 2026 schreibt Didi Hubmann in der kleinenzeitung.at:Und jetzt ist es schon wieder passiert. Hunderttausende Grippeimpfungen sind 2026 verschollen, wie in den Jahren 2024, 2025. Millionen Euro werden in ein Gesundheitssystem versenkt, das zu einer Tragikkomödie verkommt, bei der einem das Lachen im Hals stecken bleibt. Jeder Supermarkt würde pleitegehen, wenn sein Distributionssystem so fahrlässig aufgesetzt wird, dass niemand weiß, wo die Waren, die Impfungen, verblieben sind. Wir reden hier außerdem von einem Gesundheitssystem, das digital werden soll.“

Bert Ehgartner kommentiert auf facebook (16.2.26)

Ich habe mich schon gewundert, warum die Österreicher plötzlich ihre Skepsis gegenüber der Influenza Impfung verloren haben.

Seit 2010 lag die Beteiligung an der heftig beworbenen Impfung immer im einstelligen Bereich - zwischen 5 und 9 Prozent.

Das änderte sich erst mit der Covid-Saison 20/21 als sich wegen der allgemeinen Panikmache plötzlich 22% gegen Grippe impfen ließen. Das war zwar immer noch wenig, im Vergleich zu den Impfstrebern in Skandinavien oder Portugal, die das WHO Ziel einer Quote von 75% auch in normalen Jahren erreichen. Aber immerhin eine Verdreifachung.

Und ausgerechnet in dieser Saison 20/21 waren die Influenzaviren dann komplett verschwunden (oder hatten sich mit Coronaviren fusioniert, wer weiß das schon so genau).

Trotz dieses mentalen Rückschlags werden seither jährlich zweistellige Impfquoten von 13-17% für die Influenza-Impfung gemeldet. Trotz der Covid Blamage, trotz negativer Wirksamkeit, trotz höherer Infekt-Anfälligkeit nach der Grippe-Impfung.

Was ist in die Österreicher - eines der impfkritischsten Völker Europas - gefahren? Lassen die sich jetzt tatsächlich öfter impfen, nur weil das von der Pharmaindustrie gehätschelte Impfgremium kürzlich die Gratis-Impfung für alle in Österreich lebenden Personen eingeführt hat. Und sogar die Arzt- und die Rezeptgebühr vom Steuerzahler übernommen werden.

Das Rätsel konnte - wie wir aus den Nachrichten erfahren - nun endlich gelöst werden. Die Impfungen gehen verloren.

Von 300.000 Influenza-Impfungen fehlt jede Spur, musste Oberimpferin Maria Paulke-Korinek vom Gesundheitsministerium traurig eingestehen. Das ist immerhin ein Viertel der insgesamt eingekauften Menge von 1,2 Millionen Impfdosen. Vielleicht, sagte Paulke-Korinek gegenüber dem ORF, hatten die Leute die e-Card nicht mit. "Oder die Spritzen gehen zu Bruch, weil sie den Impfärzten runter fallen und dann verworfen werden müssen."

Das Phänomen ist nicht neu, erfahren wir erstaunt. Auch in der Vorsaison und in der Vor-Vorsaison sind ähnlich viele Impfdosen verschwunden. Insgesamt sind bereits 1 Million Impfungen abgängig.

Eine Impfung kommt in der Apotheke auf 15 bis 25€. Und auch wenn man einbezieht, dass die ministeriellen Groß-Einkäufer Rabatt bekamen, ist das kein Pappenstiel.

Was steckt dahinter?

Versucht man im Ministerium, die Impfquote künstlich zu pushen, um sich bei der WHO einzuschmeicheln und dort nicht länger als die Lümmel von der Eselsbank rüber zu kommen - mit null Impfdisziplin?

Oder lassen die Impfexperten ganze Chargen verschwinden, um sich damit höhere Boni von den Herstellern zu sichern? Rätsel über Rätsel. Doch eines ist zumindest gelöst: die Verweigerung der Influenza Impfung durch die Bevölkerung hatte keine finanziellen Gründe.

Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte

Polizisten GF Wien

Der Verein „Polizisten für Grund- und Freiheitsrechte“, kurz „PGF“, ist bestrebt, unsere Grund-und Freiheitsrechte, unsere Immerwährende Neutralität, sowie das Vertrauen der Menschen in die Polizei, insbesondere in Polizistinnen und Polizisten, gesichert zu wissen.

Details: https://p-gf.at/ueber-uns/ :

Vorstand: Wolfgang Toth

Schriftführer: Karl (Charly) Handl

Kassierin: Gabriela (Gabi) Braunschmidt

Wir sehen uns der österreichischen Bevölkerung gegenüber verpflichtet, für unser aller Schutz und Rechte zu wahren. Auch wir Polizisten durchlebten die vergangenen Jahre mit Beginn der „Covid-19 Pandemie“ mit gemischten Gefühlen und waren mit Vielem, was unsere Regierung für notwendig erachtete, nicht einverstanden. Wir versuchten trotzdem, unserer Arbeit so gut als möglich und vor allem mit „Herz und Hirn“, nachzugehen. Wenn man bedenkt, wie Vieles „aus dem Ruder gelaufen ist“, ist uns dies größtenteils auch gelungen. Vor allem dann, wenn Teile der Bevölkerung berechtigterweise bei Demonstrationen auf die Straße gingen.

Dies war selbstverständlich der Verdienst vieler Polizistinnen und Polizisten in Österreich, die durch ihr besonnenes Handeln, eine weitere Eskalation der ohnedies schon schwierigen Situation verhinderten und somit „unschöne Bilder“, die durch die öffentlich rechtlichen Medien, aber auch Betreiber privater Mainstream- Medien verbreitet wurden, verhindern konnten.

Auch wir als Polizisten wurden zur Zielscheibe und waren Repressalien von Seiten des Dienstgebers und eigener Kollegen ausgesetzt.

Nachdem ein Punkt erreicht war, an dem definitiv zu viele „rote Linien“ überschritten worden waren, schlossen sich einige Polizistinnen und Polizisten zusammen, und gründeten in der „heißen Phase der Pandemie“, eine vorerst lose Verbindung (Gruppe) in dem sogenannten „sozialen Medium / Telegram“.

Ziel der Vereinigung, deren Bestand von Beginn an, lange vom BM.I (Bundesministerium für Inneres) geleugnet, als nicht existent, oder als „Fake“ bezeichnet wurde, WAR und IST der Schutz der österreichischen Bundesverfassung, der „Immerwährenden Neutralität“, sowie die Achtung, Wahrung und Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte.

Tatsache ist, dass es eine rasche Aufarbeitung der Vorkommnisse der letzten Jahre (2019-2022) geben MUSS und es sollte uns auch allen bewusst sein, dass noch ein weiter Weg vor uns liegt. Wir als PGF nehmen die Herausforderung an. Es gilt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Dies betrifft sowohl Staatsbürger, die Exekutive, die Judikative, Legislative und die Regierenden im Allgemeinen.

Wir stellen uns entschieden gegen ein zunehmend unmenschliches System, das nur Verlierer hervorbringt, im Bewusstsein, dass wir letztendlich der Wahrheit verpflichtet sind.

Wir sehen uns als Vorreiter, Pioniere und Wegbereiter für nachhaltige Veränderung zum Wohle des österreichischen Volkes.

Petition für Latein

sebö Reiterer

9. Februar 2026 – „Promis kämpfen mit Unterschriften für den Lateinunterricht“, berichten die Salzburger Nachrichten (SN 5.2.2026). Unter den Promis finden sich Nobelpreisträger ebenso wie Schauspieler. Bis heute haben sich bereits 34.926 auf #aufstehn.at bereits 34.926 Unterzeichner gefunden; die geplanten 35.000 werden somit bald zusammen sein. „Latein ist kein Luxus, es ist Bildung“, so der Kampfruf der Bildungsbürger.

„Wir sind auf Grund unserer Ausbildung und unseres Wissens davon überzeugt, dass die humanistische Bildung, die den Blick über Jahrtausende der Geistesgeschichte ermöglicht, einen unverzichtbaren Beitrag zur Heranbildung mündiger, selbst denkender Staatsbürger:innen leistet. Das gilt in mindestens ebensolchem Ausmaß für die Literatur, die seit der Jahrtausendwende ihre Bedeutung in den Lehrplänen verloren hat“, schreibt Initiatorin Nina Hoppe mit höchster Unterstützung von Österreichs Nobelpreisträgern Elfriede Jelinek, Peter Handke und Anton Zeilinger.

Revolutionären Widerstand gegen dieses Ansinnen artikulierte Albert F. Reiterer auf sebö (8.2.2026)

„Das ganze reaktionäre Geschmeiß kriecht aus dem verwesenden 'Abendland' heraus. Die Jelinek, Köhlmeier, der Alt-Bundespräsident Fischer, der Alt-Kanzler Vranitzky. Aber auch Peter Handke ist dabei – schämt er sich nicht? Aber wo denn: Er zeigt, wohin er wirklich gehört. Denn es geht um die Klassen-Position dieser Menschen. Das Latein ist ihre „Distinktion“. Es geht um die Bildung jener Schicht, welche die Gesellschaft in ihrer Geiselhaft halten möchte und um ihre Hegemonie zittert. Die Linksliberalen, wie sie halt sind. […] Das ganze reaktionäre Geschmeiß kriecht aus dem verwesenden „Abendland“ heraus. Die Jelinek, Köhlmeier, der Alt-Bundespräsident Fischer, der Alt-Kanzler Vranitzky. Aber auch Peter Handke ist dabei – schämt er sich nicht? Aber wo denn: Er zeigt, wohin er wirklich gehört. Denn es geht um die Klassen-Position dieser Menschen. Das Latein ist ihre „Distinktion“. Es geht um die Bildung jener Schicht, welche die Gesellschaft in ihrer Geiselhaft halten möchte und um ihre Hegemonie zittert. Die Linksliberalen, wie sie halt sind.“

Gemäßigt äußert sich Bernadette Hörmann, Bildungswissenschafterin an der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz: „Ob tot oder nicht, jede Srache ist ein Kulturgut. […] Wir haben derzeit ein sehr stark kompetenzorientiertes Paradigma in unseren Lehrplänen. Dabei setzt man sehr stark darauf, dass auch definiert wird, wie wir Wissen anzuwenden haben. Wenn es darum geht, in unseren Schülerinnen und Schülern wieder mehhr Bewusstsein für problematische Zusammenhänge zu erwecke, sollten wir viel mehr über Inhalte und weniger über Anwendungen einzelner fachlciher Fähigkeiten sprechen. […] Der konkrete Vorschlag [von Bildungsminister Christoph Wiederkehr, Latein-Stunden im Gymnasium zu kürzen und durch KI oder Demokratiebildung zu ersetzen; siehe ORF.at 31.1.2026] betrifft die Oberstufe des Gymnasiums. Wenn es unser Anliegen ist, dass alle Schülerinnen un Schüler ein kritisches Bewusstsein lernen sollen, dann müssen wir darüber sprechen, wie das in früheren Schulstufen möglich ist.“ (Quelle: Interview in SN, 6.2.2026)

Anmerkung ethos.at: Kritisches Bewusstsein der Schüler? Ein Anliegen von uns? Ja, von uns, aber sicher nicht von den führenden Politdarstellern des Landes, die all zu gerne von „wir und uns“ sprechen, wann immer sie sich anmaßen, uns zu repräsentieren, und wann immer sie daran arbeiten, kritische Stimmen zu verhindern!

Venture Clienting

inits Venture Clienting

INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH lädt ein

Venture Clienting – Innovationen mit Start-ups schneller und mit geringem Risiko umsetzen

Innovation Meetup am 18. Februar 2026

(pressetext.com pts008/05.02.2026) - Wie können Unternehmen neue Technologien und Lösungen von Start-ups nutzen, ohne sofort in Beteiligungen, lange Integrationsprojekte oder hohe Vorabinvestitionen einzusteigen? Venture Clienting ist ein Innovationsansatz, bei dem Corporates nicht als Investor auftreten, sondern als zahlender Kunde: Eine Lösung wird in klar abgegrenzten Pilotprojekten getestet und bei Erfolg skaliert. Damit rückt der konkrete Business Impact in den Vordergrund und Risiken bleiben besser steuerbar als bei rein kapitalgetriebenen Modellen.

INiTS zeigt beim Innovation Meetup "Venture Clienting", wie dieses Modell in der Praxis funktioniert, welche Voraussetzungen es braucht und wie die Zusammenarbeit zwischen Start-up-Tempo und Corporate-Realität tatsächlich gelingt. Im Mittelpunkt stehen reale Use Cases, Learnings aus der Umsetzung und die Frage, was Organisationen konkret tun müssen, um aus Kooperationen messbare Ergebnisse zu machen.

Das erwartet Sie beim Meetup:

Zwischen Start-up-Tempo und Corporate-Realität: Venture Clienting richtig nutzen

Keynote von Viktoria Ilger, Sustainable Transformers

Partnerschaft auf Augenhöhe: Zug-um-Zug gemeinsam wachsen

Markus Pietzka, INiTS

Praxisbeispiele & Use Cases aus der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Startups:

Startup Kooperationen - wie holt man die Organisation ins Boot?

Natalie Hammerich, Frequentis

Digitale Klientengeldverwaltung und Zahlungslösung mit Pflegenavi

Rainer Schuster, Pflegenavi und Patrik Lindenthal, Caritas

Vom Startup zum strategischen Partner: Wie Compass und Data Science Service gemeinsam neue Märkte erschließen

Wolfgang A. Brunauer, Data Science Services und Hermann Futter, Compass Verlag

Podiumsdiskussion: "Was brauchen wir, damit Venture Clienting erfolgreich funktioniert?"

Moderation: Michael Hähnle, INiTS. Mit: Viktoria Ilger, Natalie Hammerich, Rainer Schuster, Hermann Futter und Nina Eibl, Health Hub Vienna

Networking & Buffet

Warum Venture Clienting relevant ist

Viele Unternehmen suchen nach Wegen, Innovation schnell, nah am Kerngeschäft und mit überschaubarem Risiko umzusetzen. Venture Clienting setzt genau dort an: Statt auf Prognosen und Portfolio-Logik zu bauen, wird die Eignung einer Startup-Lösung über einen realen Anwendungsfall validiert. Das verkürzt Entscheidungswege und erhöht die Chance, dass aus einem Pilot auch tatsächlich eine skalierbare Zusammenarbeit wird.

Stiftungsfonds sind nicht immer konservativ

Fianzbildungsstrategie

(pressetext.com pts019/05.02.2026) - Stiftungsfonds können sich nicht nur für Stiftungen eignen, sondern auch für private Anleger – Doch die Produktkategorie ist hinsichtlich Anlagestil sowie Asset-Klassen-Auswahl und -Gewichtung sehr heterogen – Professionelle Unterstützung bei der Fondsauswahl ist deshalb empfehlenswert

SIEHE AUCH: Finanzbildungsstrategie Österreichs

Eine ausgewogene Asset Allokation, mindestens Kapitalerhalt und regelmäßige Ausschüttungen: Das sind typische Merkmale von Stiftungsfonds. Entstanden sind diese Investmentlösungen ursprünglich, weil vor allem kleinere Stiftungen sich keine individuelle Verwaltung des Stiftungsvermögens leisten können. Die ausschüttenden Fonds waren und sind somit eine standardisierte Antwort auf die Bedürfnisse der Stiftungen. Denn immerhin rund ein Drittel der mittlerweile mehr als 25.000 Stiftungen in Deutschland verfügen über ein Vermögen von weniger als 100.000 Euro.

Das Ziel ist zum einen, ordentliche Erträge zu erwirtschaften, um die jeweiligen Stiftungszwecke auch erfüllen zu können. Zum anderen geht es aber auch darum, das investierte Kapital keinen zu großen Risiken auszusetzen, damit das Stiftungsvermögen idealerweise in jedem Marktumfeld erhalten bleibt. Bei vielen Produkten handelt es sich daher um defensive bis ausgewogene Mischfonds mit möglichst festen, regelmäßigen Ausschüttungen. Daneben gibt es aber auch durchaus offensiver ausgerichtete Stiftungsfonds – mit Aktienquoten von 50 Prozent und mehr.

Anders als es der Name vermuten lässt, eignet sich die Fondskategorie aber nicht nur für Stiftungen. Auch immer mehr private Investoren, die ihr Vermögen professionell und breit diversifiziert managen lassen wollen, entdecken die Vorzüge der Stiftungsfonds. Das Angebot wächst, weil in den vergangenen Jahren immer mehr Asset Manager ihre Fonds auch für geringe Mindestanlagesummen zugänglich gemacht haben.

Möglichst nur ein Baustein von mehreren

"Ein optimal geschütztes Vermögen besteht aus einem gesunden Mix aus mehreren Asset-Klassen. Insofern können Stiftungsfonds durchaus ein geeignetes Instrument für die Vermögensstrukturierung darstellen", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland. Allerdings sollte diese Produktkategorie für private Anleger nur ein Baustein eines gut austarierten Portfolios sein.

Tilmes weist darauf hin, dass der Begriff "Stiftungsfonds" nicht geschützt ist. Das hat zur Folge, dass sich die rund 40 in Deutschland unter dieser Bezeichnung erhältlichen Fonds zum Teil sehr stark unterscheiden, weil sie sich nicht an standardisierte Vorgaben zum Investmentansatz oder Anlagestil halten müssen. Während einige sehr defensiv aufgestellt sind, sind andere aufgrund hoher Aktienquoten sowie der Beimischung von Hochzinsanleihen und/oder Alternativen Assets nur für risikobereitere Investoren geeignet. "Und eine echte Garantie, keine Verluste zu produzieren, bieten die Fonds auch nicht", berichtet der FPSB-Vorstand. Schließlich können sich selbst gute Fondsmanager auftretenden Marktverwerfungen nicht komplett entziehen.

Auch wenn die Produkte keine Renditeturbos sind, so können die zumeist in der Kategorie defensive Mischfonds angesiedelten Stiftungsfonds insbesondere für Anleger, die verlässliche Ausschüttungen wollen, interessant sein. Zudem legen viele der Stiftungsfonds ein Hauptaugenmerk auf nachhaltige Auswahlkriterien – weil Nachhaltigkeit von jeher bei Stiftungen eine große Rolle spielt. Auch dies könnte ein Beweggrund sein, sich die Produkte näher anzuschauen.

Kosten im Auge behalten

Nach Ansicht von Prof. Tilmes sollten aber auch die Kosten bei der Auswahl eine große Rolle spielen. Gebühren sollten schließlich möglichst niedrig gehalten werden, da sie die Rendite signifikant beeinflussen. "Kosten zwischen 1,5 oder 2 Prozent und manchmal sogar noch deutlich darüber muss ein Fondsmanager gerade bei defensiven Fondsstrukturen erst einmal wieder hereinholen", sagt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist.

Um die anspruchsvolle Fondsauswahl möglichst gut zu bewältigen, sollten sich Anleger unabhängige Unterstützung bei denen vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals holen. Sie können Anlegern dabei helfen, ein passendes Fondsportfolio aufzubauen. Die Professionals entwickeln zunächst mit ihren Kunden eine genaue individuelle Bedarfsanalyse, die sich am Risikoprofil des Anlegers und dessen persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnissen orientiert. Auf Basis dieser Analyse können sie ihre Kunden dann entsprechend beraten, so dass diese eine langfristige Vermögensaufteilung mit den richtigen Produkten aufbauen können, die auch zu ihrer individuellen Situation passt.

Professionals leisten wichtige Unterstützung

Ganz wichtig dabei: Die Professionals sind aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung in der Lage, die gesamte finanzielle Situation des Anlegers zu überblicken und entsprechend darauf zu reagieren – und das in einem persönlichen Gespräch. Diese ganzheitliche und vernetzte Beratungsphilosophie grenzt sich deutlich von den oft dominierenden produkt- und vertriebsorientierten Beratungsansätzen ab.

10 Gebote für weniger Bürokratie

BMEIA Schellhorn

Von Entbürokratisierungsstaatsekretär Sepp Schellhorn

6. Februar 2026 – (Ursprünglich in DerStandard.at 31.1.26) Entbürokratisierung ist weder ein Angriff auf die Verwaltung noch ein Abbau von Schutzstandards. Sie ist eine Frage staatlicher Handlungsfähigkeit. Vielleicht hilft es, sie nicht als Schlagwort, sondern als Haltung zu begreifen. In diesem Sinne möchte ich zehn Leitgedanken formulieren:

Erstens: Du sollst die Realität höher achten als das Formular. Regeln müssen dem Alltag dienen – nicht umgekehrt. Der österreichische Rechtsbestand ist seit 1970 von rund 8.400 auf über 56.000 Paragrafen angewachsen. Nicht alles davon ist heute noch zweckmäßig.

Zweitens: Du sollst Komplexität nicht mit Überregulierung verwechseln. Komplexe Wirklichkeit braucht kluge Regeln, nicht immer neue. Genehmigungsverfahren dauern hierzulande im Schnitt 222 Tage – mit hohen Kosten für Verwaltung und Wirtschaft.

Drittens: Du sollst schlechte Regeln nicht digitalisieren. Digitalisierung wirkt nur dort entlastend, wo Verfahren zuvor vereinfacht wurden. Analoge Komplexität bleibt auch digital komplex.

Viertens: Du sollst Lebenszeit als politische Währung achten. Bürokratie kostet nicht nur Geld, sondern Zeit. Für Bürgerinnen und Bürger summieren sich Formulare von Minuten zu Tagen; volkswirtschaftlich bedeutet das Milliarden Euro an verlorener Produktivität.

Fünftens: Du sollst Verantwortung nicht hinter Vorschriften verstecken. Regeln dürfen Entscheidungen leiten, aber nicht das Denken ersetzen. Wo Verantwortung zerfällt, verliert der Staat an Wirksamkeit.

Sechstens: Du sollst Kontrolle verhältnismäßig einsetzen. Kontrolle ist unverzichtbar, dort, wo sie Leben schützt und Sicherheit gewährleistet. Problematisch wird sie, wenn formale Nachweise und parallele Berichtspflichten echte Aufsicht ersetzen. Nicht mehr Kontrolle macht Systeme sicherer, sondern bessere.

Siebtens: Du sollst anerkennen, dass Bürokratie meist gut gemeint ist. Gerade deshalb ist sie so schwer abzubauen. Entbürokratisierung ist kein Angriff, sondern ein Lernprozess.

Achtens: Du sollst die vielen kleinen Reibungsverluste ernst nehmen. Nicht der große Fels blockiert Systeme, sondern tausend kleine Kiesel. Rund 72 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen berichten von deutlich gestiegenem Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren.

Neuntens: Du sollst den Rechtsstaat nicht mit Unverständlichkeit verwechseln. Ein verständlicher Staat ist kein schwächerer Staat. Eurobarometer-Daten zeigen: Verständlichkeit stärkt Vertrauen – Österreich liegt hier nur im Mittelfeld.

Zehntens: Du sollst den Staat als Ermöglicher denken. Entbürokratisierung bedeutet nicht Rückzug, sondern Konzentration auf das Wesentliche – damit Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gedeihen können.

Genau zwischen Bürokratie-Bashing und Bürokratie-Verklärung liegt unsere Verantwortung. Ein moderner Rechtsstaat misst sich nicht an der Menge seiner Regeln, sondern an ihrer Verständlichkeit und Umsetzbarkeit. Daran arbeite ich – nicht mit der Kettensäge, sondern mit Präzision. (Sepp Schellhorn, 31.1.2026)

CFU stellt ihr Programm vor

Gehring li Ebner re

29. Jänner 2026 (Pressemitteilung der CFU Christlich Freisinnige Union) - Die Gründer Dr. Rudolf Gehring und Mag. Christian Ebner, bislang mit eigenen Parteien aktiv, haben ihre Vereinigung bekannt gegeben und ihr Programm vorgestellt. 

Foto: Rudolf Gehring (li) und Christian Ebner (re)

Mut und Zuversicht für einen Neubeginn

 Wie Freisinnige und CPÖ zueinander gefunden haben

2024 waren die Freisinnigen und die CPÖ (Christliche Partei Österreichs) tragende Säulen des Öxit-Bündnisses, das trotz erheblicher Hürden fast die Schwelle der erforderlichen 2.600 Unterstützungserklärungen erreichte. Aus dieser Zusammenarbeit sind Freundschaften und ein politischer Dialog entstanden. Im Rahmen dieses Dialogs hat sich gezeigt, dass wir einander gut verstehen und inhaltlich ergänzen. Daraus ist bei Rudolf Gehring (CPÖ) und Christian Ebner (Freisinnige) die Idee eines Zusammenschlusses entstanden, um für künftige Wahlantritte mit einer breiteren Basis gerüstet zu sein.
Rasch wurde eine Einigung auf ein gemeinsames Parteiprogramm erzielt. Auf dieser Grundlage haben die Gremien der beiden Parteien den Zusammenschluss zur Christlich Freisinnigen Union (CFU) beschlossen.

Gemeinsames Ziel ist ein neuer Weg für Österreich!

Die CFU will Politik auf der Grundlage christlicher und freisinniger Werte gestalten.
Der Staat muss die Freiheit und die Selbstbestimmung der Bürger gewährleisten und soll sie mit möglichst wenigen Vorschriften belasten. In der Wirtschaft bekennt sich die CFU zur freien Marktwirtschaft. Die Sozialpolitik basiert auf der christlichen Soziallehre.

Die Familie ist die wichtigste soziale Gemeinschaft und soll in allen Bereichen gestärkt werden.
Ohne starke Familien gibt es kein starkes Land.

Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe.

Der Staat hat die Grenzen zu sichern, für Recht und Ordnung zu sorgen und den Bürgern bei der Bewältigung von Notsituation zu helfen, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können.

Wir treten für Österreichs nationale Selbstbestimmung und Souveränität unter Beachtung der immerwährenden Neutralität ein.

Zentrale Anliegen der CFU

1. Der Staat soll dem Bürger politisch neutral gegenübertreten.

Weder im öffentlichen Raum, noch an Schulen, sollen Ideologien beworben werden. Non-Governmental sollte auch „kein Steuergeld“ heißen. Insbesondere politische NGOs sollten kein Steuergeld erhalten und Spenden an solche Organisationen sollten nicht steuerbegünstigt sein. Wenn politische Parteien bestimmte Inhalte bewerben wollen, dann sollen sie das mit Parteimitteln tun, nicht mit Steuergeld.

2. Wir wollen, dass sich Arbeiten mehr lohnt und dass Nichtstun nicht mehr belohnt wird.
Deshalb wollen wir eine Flat Tax, so wie es sie z. B. in Estland oder in Ungarn gibt. Wir wollen, dass Sozialleistungen und erhaltene Unterhaltszahlungen, die familieninterne Sozialleistungen sind, ebenso wie Bruttopensionen die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer erhöhen. Umgekehrt sollen geleistete Unterhaltszahlungen die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer reduzieren. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung abschaffen. Die Sozialhilfe soll durch ein Bürgergeld ersetzt werden, das sich mit steigendem Einkommen gleitend reduziert, sodass mehr Arbeit immer zu mehr Nettoeinkommen führt. Bürgergeld-Bezieher sollen von keinen Gebühren befreit sein.

3. Die christliche Soziallehre basiert auf freiwilliger Solidarität, nicht auf sozialistischem Zwang.
Wir stehen für Hilfe zur Selbsthilfe, die soziale Hängematte lehnen wir ab. Wie in der Schweiz soll man sich die Krankenversicherung aussuchen dürfen. Auch bei den Pensionen soll es, wie in der Schweiz, weniger Staat und mehr Eigenvorsorge geben, d. h. die Eigenvorsorge soll ebenso viel Gewicht wie das Umlagesystem haben.
Wir wollen keine Form von Planwirtschaft und lehnen jeden „Grün-Sozialismus“ ab.

4. Österreich braucht mehr Kinder.
Eltern sollen weniger Steuern und Abgaben bezahlen als Kinderlose mit gleich hohem Bruttoeinkommen. Ein Kinderfreibetrag in Höhe einer fiktiven Unterhaltszahlung soll das zentrale Instrument der Familienförderung werden. Bei Betreuung zuhause soll dieser Freibetrag höher sein, denn schließlich erspart sich der Staat Kindergarten-Kosten. Pro unterhaltspflichtigem Kind sollen sich die Beiträge zur Pensionsversicherung um 10% reduzieren. Damit jene, die innerhalb der Familie Kinder oder Ältere betreuen, hinsichtlich der Pension nicht benachteiligt werden, soll es während der Betreuungsjahre ein automatisches Pensionsbeitragssplitting unter Ehegatten geben. Folglich werden familieninterne Arbeiten wie Kinderbetreuung oder Pflege der Angehörigen pensionsrechtlich der Erwerbsarbeit gleichgestellt.

5. Wir wollen einen schlanken, sparsamen Staat.
Der Staat ist nicht der Erziehungsberechtigte der Bürger und der Unternehmen. Der Dschungel der Vorschriften sollte radikal durchforstet werden. Die Steuerlast soll deutlich niedriger sein, der Staat soll aber deutlich weniger an Zuschüssen und Förderungen verteilen. Die Pflichtmitgliedschaften bei den Kammern sollen abgeschafft werden.

6. Das Leben ist uns heilig.

Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch soll nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, der die Abtreibung durchführt und an dieser verdient. Diese Beratung sollte von jener qualifizierten, neutralen Stelle durchgeführt werden, die der betroffenen Frau am geeignetsten erscheint, um sie bei dieser schwerwiegenden und unwiderruflichen Entscheidung zu unterstützen (z.B. kirchliche Beratungsstellen oder Lebens- und Sozialberater). Zwischen Beratung und Abtreibung sollte eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen eingeführt werden.
Analog zum Sterilisationsverbot sollen irreversible, geschlechtsverstümmelnde, operative Eingriffe und Hormonbehandlungen erst ab dem 25. Lebensjahr und nach ärztlicher Aufklärung zulässig sein.
Dem Geist des hippokratischen Eides folgend, lehnen wir Sterbehilfe ab.

7. Österreich muss wieder das Recht haben sich die Zuwanderer auszusuchen.
Wobei eine zahlenmäßig beschränkte Zuwanderung von gut integrierbaren Personen in den Arbeitsmarkt durchaus sinnvoll ist. Die Asyl-Zuwanderung ist hingegen schädlich. Der Familiennachzug sollte beendet werden und die Zusatzvereinbarung zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967 aufgekündigt werden. Zudem sollte eine Volksabstimmung über die Aufkündigung der beim Europarat angesiedelten EMRK (gem. Art. 58 der EMRK) und deren Streichung aus der Verfassung abgehalten werden. Das Problem des EU-Asylrechts könnte durch einen in den EU-Verträgen verankerten Ausstieg aus der EU-Asyl-Politik (auf EU-Chinesisch „Opt-out“ genannt) oder durch einen EU-Austritt (Öxit) gelöst werden.

8. Österreich muss wieder sicherer und gerechter werden.
Die Strafmündigkeit sollte auf 12 Jahre gesenkt werden. Das Recht auf Selbstverteidigung muss gestärkt werden - wer mit einem Messer angegriffen wird, soll sich mit einer Pistole verteidigen dürfen.
Die Justiz darf für den Staat kein Geschäft sein, Gerichtsgebühren sollen lediglich kostendeckend sein.
Verfassungsrichter sollen ebenso wie der Bundespräsident vom Volk gewählt werden.

9. Es braucht eine neue Verfassung für ein demokratischeres Österreich.
Die Verfassung wurde im Laufe der Jahrzehnte völlig überfrachtet.
Es braucht eine neue Verfassung, die sich darauf beschränkt, die Säulen unserer Demokratie zu definieren. Die neue Verfassung soll Vorrang vor internationalen Vereinbarungen haben (inkl. EU-Recht, EMRK und UNO).
Österreich sollte eine direkte Demokratie, eine Schuldenbremse und einen eigenverantwortlichen Föderalismus, wie in der Schweiz, einführen.
Es sollte ein faires Wahlrecht eingeführt werden, bei dem jede Stimme gleich viel wert ist. Das Briefwahlrecht und die Prozenthürden sollten abgeschafft werden.

Der Kanzler soll nicht mehr das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen sein, der gewählte Präsident soll auch Regierungschef sein, wie in den USA.
Die Neutralität sollte weiterhin in der Verfassung verankert sein.
Das Volk soll über die neue Verfassung abstimmen und jegliche zukünftige Verfassungsänderungen sollen nur mehr mittels Volksabstimmung möglich sein.

10. Die EU ist völlig falsch abgebogen, daher: EU-Kurswechsel oder Öxit.
Die gesamte EU sollte zu einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft umgebaut werden - einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik, die so wie die EFTA funktioniert, der Österreich von 1960 bis 1994 angehörte. Man könnte sich diesem Ziel annähern, indem man eine Reihe von Opt-outs aus dem EU-Recht verhandelt, wie z. B. aus der Asyl-Politik, der Klima- und Energiepolitik oder der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Auf solch grundlegende Reformen werden sich die 27 Mitgliedstaaten, wenn überhaupt, nur einigen können, wenn mehrere Staaten die Abhaltung von Austritts-Volksabstimmungen beschließen. D. h. für eine Lösung der EU-Probleme braucht es jedenfalls eine Öxit-Volksabstimmung, die entweder zu einer großen EU-Reform oder zum Öxit führen kann. Im Fall des Öxits sollten wir wieder der EFTA beitreten, die einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik sowie Freihandelsverträge mit Drittstaaten bietet.

11. Aktive Friedenspolitik statt Krieg.
Der Nationalrat wird aufgefordert, den Frieden für Österreich und die Sicherheit unseres Landes durch gesetzliche Maßnahmen und aktives politisches Handeln zu gewährleisten.
Davon umfasst sind alle verteidigungspolitischen Fragen wie Waffenlieferungen, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche Sanktionen oder die Beteiligung österreichischer Soldaten.
Österreich setzt sich unter Wahrung der immerwährenden Neutralität gemäß den Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes 1955 weltweit für den Frieden ein und beteiligt sich an keinen Kriegen oder kriegsfördernden Programmen.

Das vollständige Parteiprogramm ist unter www.christlich-freisinnige-union.at abrufbar.

Unfähige Regierung, falsch abgebogene EU

Die Österreicher leiden unter der höchsten Steuerlast der Geschichte, trotzdem ist das Budgetdefizit völlig außer Kontrolle.

Die Österreicher werden immer ärmer: Das reale BIP pro Kopf war 2025 um 1,1 % niedriger als 2019 (!). Das sind 6 verlorene Jahre, die wir den unfähigen Regierungskoalitionen von ÖVP-Grüne, ÖVP-SPÖ-NEOS und der politisch völlig falsch abgebogenen EU verdanken.

Die überwuchernden Vorschriften der EU sind nicht nur kleine Ärgernisse, sie treiben die Preise in die Höhe und sorgen dafür, dass unsere Wirtschaft immer mehr an Wettbewerbsfähigkeit verliert und folglich auch die Arbeitsplätze verloren gehen. Die EU höhlt unsere Neutralität aus, der wir 70 Jahre Frieden verdanken. Die EU beschneidet unsere demokratische Selbstbestimmung. Die nicht gewählten Bürokraten der EU-Kommission geben den Ton an. Die EU hat ein Zensur-Regime errichtet und die Meinungsfreiheit wird immer mehr zurückgedrängt.

Symptomatisch zeigt sich das Bild bei Betrachtung der Inflation: Im Nicht-EU-Land Schweiz beträgt die Inflation 0 %, in der Eurozone 2 %, in Österreich 3,9%.

Die Österreicher riskieren, zu einer Minderheit im eigenen Land zu werden. Die Islamisierung schreitet voran und die Christen werden zunehmend zum Ziel von Angriffen. Das liegt einerseits an der linken Asyl-Politik der EU und anderseits daran, dass die Österreicher zu wenige Kinder bekommen, was auch an der familien- und kinderfeindlichen Politik liegt.

Die fortschreitende Überfremdung wird an den immer schlechter werdenden öffentlichen Schulen besonders dramatisch erkennbar. In Wien sprechen die Hälfte der Schulanfänger nur unzureichend Deutsch.

Auch das Gesundheitssystem ist überlastet, weil immer mehr Menschen, die keine Beiträge einzahlen, Leistungen konsumieren und weil wir keine Regierung haben, die über die nötige Kompetenz verfügt, um eine große Gesundheitsreform umzusetzen. Während immer mehr Menschen in Österreich leben, ist die Anzahl der Kassenärzte in Österreich sogar gesunken.

Die CFU ist zur Übernahme von Verantwortung bereit

Das erste Ziel ist der Antritt bei der EU-Wahl im Frühjahr 2029 und das aus drei Gründen:
1. Bei der EU-Wahl ist es leichter als bei Landtagswahlen oder Nationalratswahlen, die nötigen beglaubigten Unterstützungserklärungen für einen Wahlantritt zu sammeln.
2. Bei der EU-Wahl sind die Menschen eher geneigt, neue Parteien zu wählen.
3. Beim Thema EU unterscheidet sich die CFU besonders stark von den anderen Parteien.
Bei einem Erfolg bei der EU-Wahl im Frühjahr 2029 ist auch ein Erfolg bei der Nationalratswahl im Herbst 2029 möglich. Einen vorherigen Antritt bei Landtagswahlen würden wir nur unter besonders günstigen Umständen wagen.