25. Jänner 2026 – Der Finanzausschuss des Parlaments hat am 20.1.26 einen Bericht über die Bekämpfung illegalen Glücksspiels vorgelegt, der eine zunehmende Verflechtung mit organisierter Kriminalität sowie umfangreiche Spenden von Casinos und Lotterien an soziale und gemeinnützige Organisationen dokumentiert. Nach dem Motto, was die Mafia schlecht macht, das kann die Regierung besser, ist ein „Gesetzentwurf zu Beleglotterien“ geplant. Darin ist vorgesehen monatlich 100 Gewinne in der Höhe von jeweils 2.500 Ꞓ unter jenen Personen zu verlosen, die beim Finanzministerium Kassenbelege eingereicht haben. So kommt eine der verruchtesten Maßnahmen der Corona-Herrschaft wieder zurück aufs politische Parkett. Zur Erinnerung: ORF startete am 22.11.2021 seine „Impflotterie Österreich“.
Beim gleichen Spielchen im Auftrag der Regierung wollte der ORF jedoch nicht mitmachen. Noch am 21.1.2022 verlautbarte die damalige Oppositionspartei SPÖ: „Unsere Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner fordert seit Monaten positive Anreize zur Erhöhung der Impfquote. Jetzt haben wir uns durchgesetzt! Im Rahmen einer Impflotterie werden Gutscheine in der Höhe von 500 Euro verlost.“ Nicht mehr als eine Milliarde Euro sollte dafür fließen, wusste derStandard am 15.2.22, während die Salzburger Nachrichten schon am 13.2.22 schrieben: „Impflotterie ist endgültig passé“.
Rückblickende waren die Corona-Maßnahmen von der ersten Stunde an als Impflotterie angelegt. Seit März 2020 verbreiteten Politiker aller Coleurs aller Länder, dass „nur die Impfung“ die Menschheit vor dem Untergang retten könne. Nach unzureichenden Tests wurden Impfungen bereits als „Weihnachtsgeschenk“ 2020 verabreicht. Ob sie wirken, wie sie wirken, welche Nebenwirkungen sie haben – das alles war von Anfang an reines Glückspiel, in anderen Worten: Hasard.
Anmerkung ethos.at: Der Rechnungshof kommt nun – fast sechs Jahre nach Ausbruch der Corona-Herrschaft - zu dem Ergebnis: belastbare Daten über postakute Infektionssyndrome PAIS fehlen. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit. ethos-Chefredakteur HTH kritisierte seit Ausbruch der Corona-Herrschaft die Vernebelung der Datenlage. Insbesondere mit dem Rollout der experimentellen mRNA wäre eine exakte Erhebung über alle Folgewirkungen wissenschaftlich notwendig gewesen. Statt dessen wurden Opfer schwerer Impffolgen als Simulanten brüskiert und leichte Folgen komplett ignoriert. „Keine Nebenwirkungen gemeldet“, wurde von Impfärzten behauptet und den Medien verbreitet. Die Wahrheit war immer: Keine Nebenwirkungen bekannt, weil man sie aufgrund mangelnder Informationen nicht kennen konnte. Die Fakten konnte man nicht kennen, weil man die Daten nicht erheben wollte. Statt exakter Zahlen der Infektionen wurden ominöse Inzidenzen berechnet. Nicht einmal die Zahl der Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen konnte oder wollte man exakt erheben.
Belastungsintoleranz, unverhältnismäßige Müdigkeit, Beeinträchtigungen des Nerven- oder Immunsystems, grippeähnliche Symptome und eine Vielzahl anderer, auch unspezifischer Symptome kennzeichnen postakute Infektionssyndrome, kurz: PAIS. Zu PAIS zählen Erkrankungen wie Long/Post COVID und Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Der Rechnungshof überprüfte die „Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen“ (pdf) und stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht fest: Über eine klare Definition von PAIS gibt es noch keinen (internationalen) Konsens und auch die Datenlage zu PAIS war in Österreich schwierig zu ermitteln. Gesicherte epidemiologische Daten, also darüber, wie häufig und weit verbreitet eine Krankheit ist, wären jedoch wesentlich, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu planen. Weiters notwendig: Es sollte zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung erarbeitet werden. Und: Bei Gutachten zu etwa Berufsunfähigkeit sollen Prozesse festgelegt werden, wie zur Möglichkeit von Hausbesuchen. Der Rechnungshof prüfte das Thema unter anderem aufgrund von Anregungen aus seinem Bürgerbeteiligungsverfahren #zeigenSieauf. Geprüfte Stellen waren das Gesundheitsministerium, das Sozialministeriumservice, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.
Datenlage sollte verbessert werden
Gründe für den Mangel an belastbaren Daten waren unter anderem, dass eine Definition für PAIS fehlte und zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung die verpflichtende Codierung von Diagnosen im niedergelassenen Bereich ausständig war; sie war ab 2026 geplant. Diagnosecodierungen nach einem internationalen Standard (ICD-10) waren nur im Krankenanstalten- und Rehabilitationsbereich (teilweise) verpflichtend. Um Schätzwerte zur Verbreitung von PAIS zu erhalten, wurde auf internationale Studien zurückgegriffen. Diese Schätzwerte wiesen jedoch eine hohe Schwankungsbreite, also Abweichungen der Werte, auf. Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung, unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer geeignete Maßnahmen zu forcieren, um die Datenlage zu PAIS zu verbessern. Dies auch, um den Bedarf an einer zielgerichteten Versorgung der PAIS-Patientinnen und -Patienten auf Basis einer zuverlässigen Versorgungsplanung definieren und diese in der Folge umsetzen zu können.
PAIS-Geschehen in Österreich
Um das PAIS-Geschehen in Österreich vor dem Hintergrund der stark eingeschränkten Datenlage ansatz- beziehungsweise näherungsweise darstellen zu können, zog der Rechnungshof unter anderem Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der ÖGK, Maßnahmen der PVA im Bereich ambulante und stationäre Rehabilitation und Daten aus dem Bereich der Fondskrankenanstalten heran. Er legte seinen Auswertungen drei mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte ICD-10-Codes zugrunde.
So waren bei der ÖGK im Zeitraum Jänner 2020 bis Ende Juni 2024 104.199 abgeschlossene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen mit PAIS-Diagnosen erfasst, davon 90 Prozent in den Jahren 2021 und 2022. Drei Viertel der 104.199 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen dauerten maximal zehn Tage, 90 Prozent maximal 25 Tage. Die erfassten Personen waren durchschnittlich 42 Jahre alt und es waren mehr Frauen (rund 58 Prozent) als Männer betroffen.
Die PVA erfasste von 2019 bis 2024 14.240 Rehabilitationsaufenthalte (2.700 ambulant, 11.540 stationär) mit PAIS-Diagnosen. Ambulante PAIS-Rehabilitationsaufenthalte stiegen von 2021 bis 2024 auf das 3,6-Fache (705 Aufenthalte) an, stationäre PAIS-Rehabilitationsaufenthalte erreichten im Jahr 2022 mit 4.425 Aufenthalten den Höhepunkt und sanken danach stetig. 2024 waren es beispielsweise 1.814 Aufenthalte.
[Anmerkung ethos.at: Im Dezember 2022 verbreiteten Österreichs Medien die Lüge über „50 anerkannte Impfschäden“.]
Aktionsplan wenig konkret, Nationales Referenzzentrum nicht für Daten zuständig
Im Jahr 2024 veröffentlichte das Gesundheitsministerium den Aktionsplan PAIS. Das „strategische Expertenpapier mit Empfehlungscharakter“ wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus über 60 nominierten Mitgliedern, erarbeitet. Der Plan enthält allgemein formulierte Empfehlungen zu acht Handlungsfeldern, aber unter anderem keine Angaben zu den konkreten Kosten der einzelnen Empfehlungen beziehungsweise kaum Angaben zur Finanzierung.
Ebenfalls 2024 wurde das Nationale Referenzzentrum für postvirale Syndrome an der Medizinischen Universität Wien eingerichtet. Es sollte laut Gesundheitsministerium vor allem als zentraler Wissens-Hub und Wissensdrehscheibe dienen. Für Datenmanagement und -analyse etwa war es nicht zuständig, ebenso wenig dafür, ein PAIS-Register zu führen beziehungsweise Patientinnen und Patienten zu versorgen.
Gesamtstrategie für Versorgung sollte erarbeitet werden
Der auch für PAIS geltende Versorgungspfad sieht laut Gesundheitsministerium vor: Eine erste Abklärung soll vor allem im allgemeinmedizinischen niedergelassenen Bereich erfolgen. Falls erforderlich soll weitere Diagnostik beziehungsweise Behandlung etwa im fachärztlichen niedergelassenen Bereich oder in speziellen Versorgungsstrukturen stattfinden. Der Aktionsplan PAIS wies für PAIS-Betroffene unter anderem darauf hin, dass „derzeit […] ihre Versorgung aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt verfügbar“ sei. Zum Handlungsfeld Versorgung empfahl der Aktionsplan zehn Maßnahmen, darunter den Aufbau von spezifischen Versorgungsstrukturen.
Bundesländer überlegten oder planten zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung spezifische PAIS-Versorgungsstrukturen, wobei teilweise unter anderem noch unklar war, wie sie konkret finanziert und ausgestaltet sein sollen. Der Rechnungshof empfiehlt, zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für eine adäquate PAIS-Versorgung zu erarbeiten. Dabei soll auf einen effizienten und effektiven Ressourceneinsatz unter Berücksichtigung bestehender Angebote geachtet werden.
Kriterien für Begutachtungen festlegen
PAIS-Betroffene haben, sofern sie die allgemein gültigen Voraussetzungen erfüllen, auch Anspruch auf Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der Sozialversicherung und des Bundes. Für die Zuerkennung von etwa Pflegegeld, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension oder Behindertenpass ist die medizinische Begutachtung der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die PVA beziehungsweise das Sozialministeriumservice notwendig. Weder die PVA noch das Sozialministeriumservice hatte besondere Vorgaben für die medizinische Begutachtung von Personen mit PAIS.
Das Sozialministeriumservice veranlasst für die Erstellung von Gutachten, mit Ausnahmefällen, keine Hausbesuche. Die PVA führt Begutachtungen zu Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension in Begutachtungskompetenzzentren durch und veranlasst, im Unterschied zum Pflegegeld, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen. Der Rechnungshof empfiehlt, im Interesse der Nachvollziehbarkeit vorab Kriterien schriftlich festzulegen, wann welche Art der Begutachtung – insbesondere persönliche Begutachtungen wie Hausbesuche oder zum Beispiel in Begutachtungskompetenzzentren – grundsätzlich zur Anwendung kommen sollte. Für die zielgerichtete fachliche Fortbildung von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern erachtet der Rechnungshof nicht nur diese selbst, sondern auch die PVA und das Sozialministeriumservice für verantwortlich.
Leistungen unter dem Aspekt von PAIS
Der Rechnungshof analysierte im Rahmen der starken Limitationen – etwa fehlende Definition – und bezogen auf die drei abgestimmten Diagnosecodes ausgewählte Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der ÖGK, der PVA und des Bundes unter dem Aspekt von PAIS. Die analysierten Leistungen unterschieden im Zugang nicht zwischen PAIS-Betroffenen oder anderen Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten. Die Auswertungen zeigten zum Beispiel: Im Zeitraum 2019 bis 2024 wurde 313 PAIS-Betroffenen eine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension zugesprochen. Soweit Diagnosen für die PVA beim Pflegegeld auswertbar waren, stellten sich die Daten wie folgt dar: Im Zeitraum 2019 bis Juni 2024 erhielten 168 PAIS-Betroffene Pflegegeld zuerkannt. Der Behindertenpass diente dem Nachweis einer Behinderung, gewährte selbst aber keine Geld- oder Sachleistungen. PAIS-Diagnosen waren aus den Behindertenpassverfahren elektronisch nicht auswertbar.
Bericht: Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen
Der Rechnungshof überprüfte von Juli 2024 bis März 2025 die Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS). Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, das Sozialministeriumservice, die Österreichische Gesundheitskasse und die Pensionsversicherungsanstalt.
Prüfungsziele waren
• die Darstellung und Beurteilung der Datenlage und -qualität für PAIS,
• die Darstellung und Beurteilung von Maßnahmen des Bundes, unter anderem Aktionsplan zu postakuten Infektionssyndromen (PAIS), Nationales Referenzzentrum für postvirale Syndrome,
• die Erhebung und Darstellung von Versorgungsangeboten für PAIS sowie
• die Analyse ausgewählter sozialrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit PAIS (unter anderem Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Grad der Behinderung und Behindertenpass, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension).
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023. Bei Bedarf ging der Rechnungshof auch auf frühere beziehungsweise spätere Entwicklungen bis Jahresanfang 2025 ein.
Jänner 2026 - Sechs Jahre hat die Metamorphose vom Bonmot zum Buch gedauert. Van der Bellens Coup 2019, bei der Beseitigung der FPÖ aus der Bundesregierung „die Eleganz, ja die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung“ zur alleinigen Maxime seines Handels zu erheben, findet sich nun als Titel eines Sammelbandes mit juristischen und literarischen Beiträgen wieder.
Das schön und elegant designte Buch durfte Ende 2025 in der Manz’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung (MANZ) das Licht der Welt erblicken. Titel: „Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ (Hg. Christoph Bezemek). Der Untertitel „Ein literarischer Kommentar“ ist (diplomatisch formuliert) nicht ganz zutreffend.
1. finden sich im Sammelbad keine literarischen Kommentare, sondern assoziative Literatur aller Art zu einzelnen Artikeln des BVG.
2. finden sich zu den gleichen Artikeln des BVG (vorwiegend B-VG) fundierte juristische Kommentare.
3. Jedenfalls ist das Buch nicht „ein“ Kommentar, sondern die Gesamtheit von 2x21 Beiträgen zuzüglich Vorwort und Einleitung.
So stellt sich die Frage: ergeben drei Halbwahrheiten eine oder mehr als eine Wahrheit oder das Gegenteil, oder was?
Gemeinsam ist allen Beiträgen, dass sie von „führenden“ Schriftstellern (10) und -innen (11) und von „führenden“ Juristen (17) und weniger -innen (4) ausgeführt wurden, so der Herausgeber Christoph Bezemek, der selbst eine kritische Einleitung bzw. „Einordnung“ beisteuerte. Seine Intention „die Bundesverfassung in wesentlichen Passagen für eine breite Bevölkerung zu öffnen“, ist allerdings nicht mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis, denn Bezemek ist der Überzeugung: „die Kenntnis (und Auseinandersetzung mit) der Bundesverfassung ist einer kleinen Zahl von Initiiertenvorbehalten, die im Austausch miteinander die Deutungshoheit über ihren Gehalt beanspruchen.“ Das könnte ironisch gemeint sein; ist es aber nicht angesichts der folgenden Klarstellung: „Das hat in der akademischen Auseinandersetzung und in der richterlichen Rechtsanwendung so auch unbedingt seine Berechtigung.“
Diese juristische Grundhaltung widerspricht der Idee der Aufklärung im Geiste Immanuel Kants (auf den sich Bezemek mehrfach beruft). So eine Haltung kann keine Auswege aus der „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ aufzeigen, sondern führt im Gegenteil in die Sackgasse der Expertokratie. Expertokratie ist - so wie jede Autokratie - das Gegenteil von Demokratie. Dies sollte jeder Mensch, somit auch jeder Jurist, spätestens angesichts der Gesetzgebungs-, Verordnungs- und Exekutivpraxis während der Coronakrise erkannt haben.
Der apodiktische Vorbehalt von der „unbedingten Berechtigung der Deutungshoheit“ wirft ein schiefes Licht auf die Bemühungen eines nicht führenden Philosophen, der unberührt von juridischen Initiations-Riten und ungeführt von den hoheitlichen Deutungen der Verfassungsjuristen, seine Betrachtungen zu Form und Inhalt, sowie Sinn und Zweck von Verfassungen im Allgemeinen sowie unserer Verfassung im Besonderen anstellt. (Beginnend mit „Baustelle Parlament“, 2020)
Die folgenden Anmerkungen über „Die Schönheit und Eleganz…“ können daher nicht als gewöhnliche Rezension, sondern nur als anstandslose Anmaßung gelesen werden. Wem das zu aggressiv erscheint, der kann die folgenden Ausführungen auch als Parallelaktion bezeichnen. Diese folgt chronologisch jenen „ausgewählten Bestimmungen der Bundesverfassung, deren Schönheit, deren Eleganz und deren Gewicht offenkundig scheinen“ (Bezemek). Dabei bleiben die literarischen Beiträge den Geschmäckern der aufgeklärten Leser überlassen, die juristischen Kommentare jedoch sind Gegenstand meiner parallel geführten Kritik, wie ich sie im Geiste von Immanuel Kant verstehe: frei von jeglicher Unmündigkeit bzw. befreit vom „Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ (Was ist Aufklärung?)
31. Dezember 2025 – Von November 1989 bis Juni 1994 erlebte ich die russische Transformation live in Moskau. Auf den Zerfall der Sowjetunion folgten die Unabhängigkeitserklärungen der Sowjetrepubliken, die Loslösung der „Bruderstaaten“ des Ostblocks und das Ende des Militärbündnisses Warschauer Pakt. Auf die politische Transformation folgte die wirtschaftliche. Das bedeutete: erstmals massiver Import von Konsumgütern aus Amerika, Europa und China; danach die Privatisierung unter Jelzin nach dem Modell der „Chikago Boys“ mit dem Ergebnis, dass sich wenige Oligarchen – meist ehemalige Komsomolzen – die Industriebetriebe unter den Nagel gerissen haben. Das Ende des Kommunismus öffnete dem Raubtierkapitalismus Tür und Tor.
2025 erlebte ich das Jahr der deutschen Transformation – wieder mitten drin, denn als EU-Mitglied gilt: mitgehangen und -gefangen. Durch Trump abgenabelt von der Schutzmacht USA, etablierte Deutschlands Kanzler Merz die Kriegshetze gegen Putins Russland als neue Staatsdoktrin. Die Demontage der deutschen Wirtschaft, die bereits zu Beginn dieses Jahrzehnts mit dem EU-Green-Deal (Hauptverantwortliche ist die Deutsche Ursula von der Leyen) eingleitet wurde, erreichte heuer ihren Höhepunkt (früher hätte man gesagt: Tiefpunkt) durch Umstellung auf Kriegswirtschaft und Aufnahme gigantischer zusätzlicher Staatsschulden von 800 Milliarden Euro. Dieser Schuldenberg wurde von der Deutschland-Propaganda umbenannt und umgedeutet zum „Sondervermögen“. George Orwells hat in 1984 die derzeit gültigen Leitsätze vorweg genommen: „Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke.“
Einer der wenigen Staatsmänner, die sich für einen Dialog mit Russland engagieren, ist der frühere Berater von Helmut Kohl, Horst Teltschik. Er hat im Oktober 2025 sein neues Buch „Die 329 Tage zur deutschen Einigung“ vorgestellt und nutzte die Gelegenheit, um die Schlüsselfrage zu stellen: „Wie können wir Präsident Putin gewinnen, eine friedliche Lösung zu akzeptieren und eine gesamteuropäische Friedensperiode einzuleiten?“ Eine Frage, für die sich die Kriegstreiber 2025 nicht nur nicht interessieren; diese Frage wird vielmehr als russische Propaganada, wenn nicht sogar als Verrat an den deutschen Kriegsplänen betrachtet.
Teltschik fordert unbeeindruckt von der herrschenden Kriegsrhetorik: „Ich bin der Meinung, dass wir Wege suchen müssen, um bilateral wie multilateral das Gespräch mit Russland wieder in Gang zu bringen. Ich halte das für unverzichtbar. Es geht nicht darum, ob wir Putin mögen oder nicht. Die Frage ist: Wie können wir es erreichen? Ich würde heute versuchen, eine Gesprächsebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland, zwischen der EU und Russland und der NATO und Russland zu entwickeln.“ (Quelle: Diplo.news)
Mehrfach zitierte Hugo Portisch den ehemaligen Kanzler-Berater in seinem Buch „Russland und wir“, das 2020 erschienen ist. Der Journalist zeichnet den Bogen von der Besiedlung Sibiriens, die er mit der Kolonialisierung Amerikas durch GB, Frankreich, Spanien und Portugal vergleicht, bis in die Gegenwart, die Putin-Ära. Aufschlussreich ist das Urteil von Portisch: „Russland ist Europa“. Sein Buch, das 2020, ein paar Monate vor seinem Tod, erschienen ist, kann nicht als historische Abhandlung, sondern kursorische Sammlung seiner Eindrücke betrachtet werden. 1967 veröffentlichte er das Buch „So sah ich Sibirien“ und 2020 schrieb er: „Wer heute nach Sibirien kommt, hat Europa nicht verlassen, sondern sich nur von einem Punkt Europas nach einem anderen Punkt Europas begeben.“ Er begründet dies mit dem Vordringen der europäischen Russen nach Sibirien bis an den Pazifik in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ab 1853 konnte Gouverneur Murawjow im Bündis mit dem Marineoffizier Newelskoj, der den Amur vom Pazifik kommend aufwärts segelte, riesige Landflächen östlich des Baikalsees für Russland vereinnahmen.
Damals wusste man nicht, welche Schätze sich unter der sibirischen Taiga befinden. So gilt seither und heute umso mehr: Russland ist eine Weltmacht, auch wenn Obama „es offiziell auf den Rang einer ‚Regionalmacht‘ heruntergestuft hat.“ (122) Es folgte die Russland-Politik Bidens, der jegliche Verbindung zwischen EU und Russland kappen wollte. Symptomatisch: die Sprengung der Gas-Pipeline Nordstream kurz vor Inbetriebnahme. 2025 hat Trump eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen und damit die EudSSR ebenso verprellt wie Russland als Weltmacht de facto wieder anerkannt. Typisch Trump: die Anerkennung Russlands als politischen Player hinderte den Alleinherrscher der USA nicht daran, russische Rohstofflieferungen nach Europa weiterhin zu hintertreiben.
Portisch übersieht die demokratischen Schwächen Russlands nicht, betont aber: „Eine ganz schlimme Taktik von Russland-skeptischen Medien und Politikern ist es, Leute, die sich um ein Verständnis mit Putin bemühen, sofort zu verdächtigen, westliche Ideen zu verraten, schon weil sie versuchen, ‚Putin zu verstehen‘. […] Verstehen heißt ja nicht, die gleiche Meinung zu teilen oder alles zu akzeptieren, was man versteht. Aber man muss verstehen, um zu wissen, was bei Verhandlungen wichtig und erreichbar ist.“
[Anmerkung HTH: ich war immer Querdenker, bevor und nachdem dieser Begriff diffamiert wurde. Ich war immer Putinversteher – und mehr als das: ich verstehe 150 Millionen Russen und alle Anghörigen der ehemaligen Sowjetunion, die russisch sprechen.]
In seiner kursorischen Betrachtung ist Portisch leider ein historischer Fehler unterlaufen (und es ist schade, dass im Verlag kein Lektor zu finden war, der diesen Fehler korrigiert hätte): „Als die Sowjetunion vor ihrem Zusammenbruch stand, gab es eine Reihe einflussreicher amerikanischer Berater, die aus der neoliberalen Schule Chicagos kamen, der viel zitierten Chicago-Boys, die Putin vor allem einen grundsätzlichen Rat gaben: Wolle man Russland retten, so müsste man die gesamte verstaatlichte Wirtschaft Russlands über Nacht privatisieren, und danach die Preiskontrollen aufgeben. Das würde schon dafür sorgen, dass sich die Wirtschaft Russlands durch freie Konkurrenz und Tüchtigkeit praktisch über Nacht erhole. Und genau das tat Putin.“
Wahr ist vielmehr, dass Jelzin und sein engster Kreis von 1991 bis 1999 für die Privatisierung mit allen negativen Folgen verantwortlich sind: Preisfreigabe und Hyperinflation, Herausbildung einer Oligarchen-Kaste durch weitgehend unkontrollierte Privatisierung, bei gleichzeitiger Verarmung großer Teile der Bevölkerung. Erst als Jelzin das Ruder am 31. Dezember 1999 an Putin übergab (der erst im Mai 1999 zum Ministerpräsidenten aufstiegen war), konnte Putin beginnen, das Chaos, das die Raubtierkapitalisten angerichtet hatten, wieder aufzuräumen.
Alle Russen, die die Jelzin-Ära noch miterlebt haben, stehen deshalb bis heute hinter Putin, weil er klar gemacht hat, dass sich die Wirtschaft den Interessen der Politik, und somit die Oligarchen den Interessen der Polis unterzuordnen haben. Mit Chodorkowski statuierte Putin ein Exempel. Das war nicht gerecht, aber notwendig. Wer Putin unterstellt, er sei autoritär, hat recht. Wer Putin unterstellt, er sei kein Demokrat, soll zunächst mal erklären, was er unter Demokratie versteht und wie er/sie bislang Demokratie praktiziert hat. Diese Frage richtet sich an alle Politikdarsteller der EU-Staaten, beginnend mit Ursula van der Leyen bis hinunter zu den Abgeordneten aller Parlamente der EU-Staaten.
Sapere aude!
Update 17. Februar 2026 - Bereits 2019 erschien „Russisches Roulette: Vom Kalten Krieg zum Kalten Frieden“ von Horst Teltschik im C.H. Beck Verlag. Für Herbst 2026 ist eine Neuauflage als Taschenbuch geplant; der Verlag verrät jedoch nicht, ob es sich um einer überarbeitete, ergänzte Ausgabe handelt. Was Teltschik schon 2019 zu sagen hatte, verriet er Julia Dudnik, die ihn für russland.news am Rande des Petersburger Dialog in Königswiner interviewte.
https://www.youtube.com/watch?v=8ha6pRmGVrk
Update 24. Februar 2026 - Dr. Daniele Ganser via FB: Vor genau vier Jahren, am 24. Februar 2022, ist Russland in die Ukraine einmarschiert. Das war ein Verstoss gegen das Völkerrecht und das UNO-Gewaltverbot. Wir haben im Westen aber den Fehler gemacht, daraus ein Schwarz-Weiss-Bild zu zeichnen, guter Westen gegen böses Russland. Dieses Bild entsprach nie der Wahrheit, denn die Vorgeschichte des Krieges, also die NATO-Osterweiterung und den illegalen Putsch in Kiew am 20. Februar 2014, mussten dafür ignoriert werden. Die NATO-Osterweiterung war ein Wortbruch. Der Putsch von 2014 wurde durch die USA unterstützt. Dies bedeutet: Die russische Invasion war von den USA und von der NATO provoziert. Der Bürgerkrieg brach 2014 aus und wurde vom Westen angeheizt. CIA-Direktor John Brennan flog nach dem Putsch am 12. April 2014 im Geheimen nach Kiew und traf dort zusammen mit US-Botschafter Geoffrey Pyatt die Mitglieder der neuen ukrainischen Übergangsregierung. Das alles wird im Westen verschwiegen. Man darf nicht darüber sprechen. Wer daran erinnert, wird als «Putin-Versteher» diffamiert, das kenne ich aus eigener Erfahrung. Man darf sich dadurch aber nicht einschüchtern lassen, denn die Kriegspropaganda geht weiter: Bundeskanzler Friedrich Merz postet diese Tage auf X: „Die Geschichte lehrt uns: Beschwichtigung schafft keinen Frieden. Sie ermutigt den Aggressor. Wer heute einem naiven Pazifismus folgt, befördert die Kriege von morgen.“ Damit setzt Merz weiterhin auf Krieg und Konfrontation mit Russland und Waffenlieferungen an die Ukraine. Das ist genau falsch und hat in den vergangenen vier Jahren auch nicht funktioniert. Blackrock hat in Rüstungskonzerne investiert und daher profitiert. Aber das ist nicht im Interesse der Menschheitsfamilie. Es braucht Frieden zwischen Deutschland, Russland und der Ukraine. Es sind schon mehr als 1 Million Menschen gestorben. Das Töten an der Front muss nach vier Jahren aufhören. Waffenlieferungen an Kiew werden nicht zum Sieg der Ukraine führen. Das müsste auch der Bundeskanzler erkennen.
24. Dezember 2025 - (Mitteilung der TKG via APA / OTS) - Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG Think Tank) wünscht allen Menschen in Österreich ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und ein friedvolles Neues Jahr 2026. Weihnachten ist ein Fest, das weit über religiöse Grenzen hinausgeht. Es wird von gläubigen, weniger religiösen und nicht religiösen Menschen gleichermaßen begangen – im Kreis der Familie, unter Freundinnen und Freunden, in einer Atmosphäre der Besinnung und des Zusammenhalts.
Auch zehntausende Menschen mit Wurzeln in der Türkei, die Österreich seit Jahrzehnten als ihre Heimat sehen, teilen diese Freude und Verbundenheit. Gerade vor diesem Hintergrund sieht sich die TKG veranlasst, eine klare gesellschaftspolitische Mahnung auszusprechen.
Mit Sorge beobachtet die TKG öffentliche Darstellungen, die geeignet sind, religiöse oder ethnische Gruppen pauschal zu problematisieren. Solche Kommunikationsformen können das Vertrauen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen und stehen im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich.
In Österreich leben rund 800.000 Musliminnen und Muslime, die seit Jahrzehnten zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Landes beitragen. Sie auf statistische Problemkategorien zu reduzieren, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem Geist der Bundesverfassung der Republik Österreich.
Die TKG betont, dass berechtigte Sicherheitsanliegen in einzelnen Stadtteilen ( siehe Favoriten in Wien) ernst genommen werden müssen, ohne diese Anliegen zur Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen zu instrumentalisieren. Eine demokratische Gesellschaft lebt von Vertrauen, Fairness und gegenseitigem Respekt.
Der abschließende Weihnachtswunsch der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich ist daher klar: Ein Ende politischer Strategien und Kampagnen, die mit hohem Budget und weitreichenden Netzwerken auf internationale Akteure zurückgreifen oder diese gezielt in Österreich einsetzen, um – zum Nachteil der Republik Österreich – verfassungsmäßige Rechte auszuhöhlen und gesellschaftliche Gruppen pauschal zu stigmatisieren. Solche Vorgehensweisen schaden dem gesellschaftlichen Zusammenleben, untergraben das Vertrauen in demokratische Institutionen und leisten dem inneren Frieden unseres Landes keinen Dienst:
– Ein klares Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von Religion oder Herkunft.
– Und eine Integrations- und Sicherheitspolitik, die auf Realitätssinn, Dialog und Rechtsstaatlichkeit basiert – nicht auf Polarisierung.
Veröffentlicht in Wirtschaft von Hubert Thurnhofer
Kommission lanciert umfassendes Paket zur vollständigen Integration der EU-Finanzmärkte
4. Dezember 2025 - (Pressemitteilung der Europäischen Kommission) - Die Europäische Kommission hat heute ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beseitigung von Hindernissen und zur Erschließung des vollen Potenzials des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen angenommen. Dieses Paket ist ein zentraler Bestandteil der Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU), die darauf abzielt, ein integrierteres, effizienteres und wettbewerbsfähigeres Finanzsystem zu schaffen, das den EU-Bürgern bessere Optionen für die Steigerung ihres Wohlstands bietet und Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln unterstützt.
Foto pixabay: Investoren als Sparer
[Anm. HTH: Sparen und Investieren sind so unterschiedliche Dinge wie das Sammeln einer Kanne Heidelbeeren im Wald und das Abholzen eines Quadratkilometer Waldes mit Harvestern. Dass die EU das Sparen der kleinen Leute in der gleichen Abteilung ver- und behandelt wie die finanzindustriellen Investitonen – und nur darum geht es in diesem Paket! - könnte man als „niedlich“ bezeichnen, wenn es sich nicht um arglistige Täuschung handeln würde. Wer die Entwicklung der Finanzindustrie seit 2008 beobachtet hat, kann die Behauptung, „EU-Bürgern bessere Optionen für die Steigerung ihres Wohlstands“ bieten zu wollen, nur als Verhöhnung empfinden.]
Mehr integrierte Kapitalmärkte sind von wesentlicher Bedeutung, um die Wirtschaftskraft der EU zu stärken und strategische Prioritäten wie Wettbewerbsfähigkeit, digitaler und grüner Wandel, Verteidigung und Sicherheit zu erreichen. Eine tiefere Integration der Finanzmärkte ist kein Ziel, sondern ein Mittel, um einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen, der größer ist als die Summe seiner nationalen Teile. Der vereinfachte Zugang zu den Kapitalmärkten senkt die Kosten und macht die Märkte für Investoren und Unternehmen in allen Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Größe attraktiver.
Trotz der jüngsten Fortschritte sind die EU-Finanzmärkte nach wie vor stark fragmentiert, klein und wettbewerbsfähig, wobei potenzielle Größenvorteile und Effizienzgewinne fehlen. Im Jahr 2024 belief sich die Marktkapitalisierung der Börsen auf 73 % des BIP der EU, verglichen mit 270 % in den USA. Finanzinstitute sind nach wie vor mit unterschiedlichen Anforderungen und Praktiken in den Mitgliedstaaten konfrontiert, was grenzüberschreitende Geschäfte behindert und die Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen einschränkt, was sich negativ auf die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirkt.
Das heutige Paket vereinfacht den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der EU erheblich und kommt nur neun Monate nach seiner Ankündigung in der SIU-Strategie, was die politische Bedeutung und Dringlichkeit dieses Themas unterstreicht.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Beseitigung von Hindernissen für die Marktintegration und Nutzung von Skaleneffekten: Das Paket zielt darauf ab, Hindernisse für die Integration in Handel, Nachhandel und Vermögensverwaltung zu beseitigen. Ziel ist es, den Marktteilnehmern ein reibungsloseres Funktionieren zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen und so die Kostenunterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen zu verringern. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören die Verbesserung der Passmöglichkeiten für regulierte Märkte (RM) und Zentralverwahrer (CSD), die Einführung des Status „Pan-European Market Operator“ (PEMO) für Betreiber von Handelsplätzen, um Unternehmensstrukturen und -lizenzen in einem einzigen Rechtsträger oder Lizenzformat zu straffen, und die Straffung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds (OGAW und AIF) in der Union.
Förderung von Innovationen
Das Paket konzentriert sich auf die Beseitigung regulatorischer Innovationshemmnisse im Zusammenhang mit der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Sie passt den Rechtsrahmen zur Unterstützung dieser Technologien an und ändert die DLT-Pilotverordnung (DLTPR), um die Grenzen zu lockern, die Verhältnismäßigkeit und Flexibilität zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, wodurch die Einführung neuer Technologien im Finanzsektor gefördert wird.
Straffung und Verbesserung der Aufsicht
Verbesserungen des Aufsichtsrahmens [Anm. HTH: Verbesserungen für die Player des Finanzmarktes, nicht für die Kontrollore, die ohnehin schon jetzt jeder Entwicklung hinterherlaufen!] stehen in engem Zusammenhang mit der Beseitigung regulatorischer Hindernisse [sic!]. Das Paket zielt darauf ab, Unstimmigkeiten und Komplexitäten aufgrund fragmentierter nationaler Aufsichtsansätze anzugehen, die Aufsicht wirksamer und förderlicher für grenzüberschreitende Tätigkeiten zu machen und gleichzeitig auf neu auftretende Risiken zu reagieren. Dazu gehört die Übertragung direkter Aufsichtsbefugnisse über bedeutende Marktinfrastrukturen wie bestimmte Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs), Zentralverwahrer und alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Stärkung der Koordinierungsfunktion der ESMA für den Vermögensverwaltungssektor.
Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Wie in früheren SIU-Maßnahmen gesehen, wird das Paket den Kapitalmarktrahmen weiter vereinfachen, indem Richtlinien in Verordnungen umgewandelt, die Befugnisse der Stufe 2 gestrafft und die nationalen Optionen und Ermessensspielräume verringert werden, um eine Überregulierung zu verhindern.
Hintergrund
Die Stärkung der Wirtschaft der EU und die Stärkung ihrer internationalen Position sind von zentraler Bedeutung für das Mandat der Europäischen Kommission. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit wird dargelegt, wie diese Ziele erreicht werden können, wobei die Strategie der Spar- und Investitionsunion (SIU) als Schlüsselfaktor für diesen Plan dient. Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, betont der Europäische Rat, wie wichtig es ist, einheitliche und robuste europäische Kapitalmärkte zu schaffen, auf die jeder in der EU zugreifen kann. Im März 2025 ersuchte der Rat die Kommission, sich mit der Kapitalmarktaufsicht und der Verringerung der Fragmentierung zu befassen. Im September 2025 unterstützte das Parlament den Plan der Kommission für neue Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Handels- und Nachhandelssysteme, zur Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse und zur Aktualisierung des Rahmens für neue Technologien.
Nächste Schritte
Die Vorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und gebilligt werden. Diese Komponenten sind miteinander verbunden und bilden zusammen ein kohärentes Paket von Reformen, die für die Schaffung eines echten Binnenmarkts über die gesamte Investitionskette hinweg unerlässlich sind. Die Wahrung der Einheitlichkeit des Pakets ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zusammen, um eine rasche und wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten.
Maria Luís Albuquerque, Mitglied der Kommission für Finanzdienstleistungen sowie für die Spar- und Investitionsunion: „ Zu lange hat Europa eine Zersplitterung toleriert, die unsere Wirtschaft zurückhält. Heute treffen wir eine bewusste Entscheidung, den Kurs zu ändern. Durch den Aufbau eines echten Binnenmarkts werden wir den Menschen bessere Möglichkeiten bieten, ihr Vermögen zu vergrößern, und wir werden eine stärkere Finanzierung für die Prioritäten Europas freisetzen. Die Marktintegration ist keine technische Übung – sie ist ein politischer Imperativ für Europas Wohlstand und globale Relevanz.“
8. Dezember 2025 - Die Friedensforscherin Tanja Stopper, Herausgeberin von Frieden und Diplomatie, hat ein Memorandum über die neuesten Entwicklungen der NATO zusammengestellt. ethos.at bringt Auszüge; das komplette Dossier mit Links auf friedenunddiplomatie.de.
NATO - From Forsight to Warfight
https://www.youtube.com/watch?v=akEotHbbNHc
Im letzten Jahr hat sich nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch bei der NATO, einiges in eine furchterregende Richtung entwickelt. Die Bundeswehr versucht hierzulande mit allen Mitteln, sich in die Mitte der Gesellschaft zu bewegen, zu einer "Normalität" im "Stadtbild" zu werden (in diesem Zusammenhang hätte ich gerne eine Debatte über`s Stadtbild), "gesellschaftliche Präsenz" zu erhöhen mittels ihrer Uniformen und Marschmusik, unsere Kinder direkt aus den Schulen anzuwerben, während sie auch öffentlich immer öfter Fackelrituale abhält, die an dunkelste Zeiten erinnern. Auf NATO-Ebene allerdings (und diese ist ja nicht getrennt von der Bundeswehr zu betrachten) spielen sich Dinge ab, die man sich selbst in den schlimmsten Albträumen nicht ausdenken kann.
Allied Foresight Conference (AFC) - "Morgen fängt heute an"
Die NATO schreibt selbst: "Vom 7. bis 9. Oktober 2025 veranstaltete das NATO Defense College die zweite jährliche Allied Foresight Conference (AFC), die gemeinsam mit Allied Command Transformation (ACT) organisiert wurde. Mit dem Titel "Morgen fängt heute an" brachte diese entscheidende Veranstaltung führende Experten aus alliierten und Partnerländern zusammen, um die sich wandelnde Landschaft von Kriegsführung, Sicherheit und strategischer Voraussicht zu erkunden."
"Morgen beginnt heute" – NATO Allied Foresight Conference 2025 – NATO Defense College. Dieses neue NATO-Imagevideo wurde für deren Treffen im Oktober produziert (Achtung, nichts für schwache Nerven): "NATO: FROM FORESIGHT TO WARFIGHT - YouTube
Wie es aussieht, haben sie es auf mehreren Kanälen verteilt: einmal vom "NATODefenseCollege" (gelistet) und dann vom "NATO ALLIED COMMAND TRANSFORMATION" (nicht gelistet). Darin heißt es u.a.: "...we have to relearn the language of deterrence... Manipulating the opponents emotions and understanding will be just as important as denying access to our spaces. The human mind will be a battlespace in its own right... humans might not have to be in the loop of lethal decisionmaking by AI. Drone swarms coordinates by robot motherships..."
Mit der Musik: "Hold your breath"... Und Florence Gaub (seit Jahren ganz vorne an der verbalen Kriegsfront) gab ihren Namen dafür her...
Übersetzt: "...Wir müssen die Sprache der Abschreckung neu erlernen… Die Emotionen und das Verständnis des Gegners zu manipulieren, wird genauso wichtig sein, wie der Zugang zu unseren Gebieten zu verweigern. Der menschliche Geist wird selbst zum Schlachtfeld… Menschen müssen möglicherweise nicht mehr in die tödlichen Entscheidungen der KI eingebunden sein. Drohnenschwärme werden von Roboter-Mutterschiffen koordiniert…"
Während Tausende, Millionen, nach Deeskalation und Diplomatie rufen, arbeitet die NATO auch mit ihrer "Mission 2044" intensiv am Gegenteil. Und wie es aussieht, ist deren größtes Problem die Gesellschaft, die noch nicht fertig konditioniert wurde.
Weitere Strukturen der NATO:
"Kriegsführungsentwicklungskommando" der NATO
"Strategisches Kriegsführungsentwicklungskommando der NATO":
"Das 2015 (!) gegründete NATO-Kompetenzzentrum für Spionageabwehr (CI COE) feiert dieses Jahr sein zehnjähriges Bestehen und blickt damit auf ein Jahrzehnt stetiger Weiterentwicklung der Spionageabwehr der NATO zurück...
Aktuell konzentrieren sich die Bemühungen darauf, die Auswirkungen künstlicher Intelligenz, Cyberbedrohungen und den wachsenden Einfluss digitaler Ökosysteme auf nachrichtendienstliche Operationen zu verstehen…" https://cicoe.org/
Daraus: "Kognitive Kriegsführung ist nicht das Mittel zum Zweck, sondern der Kampf selbst. Das Gehirn ist sowohl Ziel als auch Waffe im Kampf um die kognitive Überlegenheit. In diesem Umfeld umfassen die Auseinandersetzungen gezielte, synchronisierte militärische und zivile Aktivitäten entlang des gesamten Wettbewerbsspektrums, die darauf abzielen, kognitive Vorteile zu erlangen, zu erhalten und zu schützen..."
Auf dieser Seite gibt es auch einen weiteren Imagefilm dazu - ich empfehle, diesen Gut-Böse-Film anzusehen (man achte auf die Verwendung und Wiederholung der Begriffe "Demokratie", "uns/wir", "Regelbasierte Weltordnung" etc.) und dann direkt im Anschluss zum Vergleich diesen hier:
"GHOSTS IN THE MACHINE"
"Die PSYOP-Kräfte sind Meister des Einflusses – der Kern der Informationskriegsführung. Wir führen Beeinflussungsaktivitäten durch, um psychologische Verwundbarkeiten zu bekämpfen und Risse, Verwirrung und Zweifel in gegnerischen Organisationen zu schaffen oder zu verstärken. Wir nutzen alle verfügbaren Verbreitungsmittel – von sensibel und High-Tech über Low-Tech bis hin zu No-Tech und Methoden von offen über heimlich bis hin zu Täuschung... 6th POB (A) unterstützt Operationen in Europa, die vom United States European Command (EUCOM) durchgeführt werden..."
"Das USEUCOM oder EUCOM, deutsch Europäisches Kommando der Vereinigten Staaten, ist eines von elf Unified Combatant Commands der Streitkräfte der USA. Es hat seinen Sitz in den Patch Barracks in Stuttgart-Vaihingen und war bis zur Einrichtung des US Africa Command 2007 das einzige US-Oberkommando mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten. Im Jahr 2007 standen rund 72.000 Soldaten unter dem Kommando des EUCOM. Im US-amerikanischen Militärjargon werden die Militäreinrichtungen in Europa auch inoffiziell als "US Forces, European Theater" bezeichnet..."
"...Die PSYOP-Einheiten arbeiten in kleinen, autonomen Teams und führen militärische Informationsunterstützungsoperationen durch, begehen Täuschungsoperationen des Verteidigungsministeriums..."
Psychologische Operationen (army.mil)
Es geht im Krieg in erster Linie um die Köpfe - und zwar prioritär um die der eigenen Bevölkerung, um diese eben "kriegstüchtig" zu machen. Ohne sie, die den Krieg ja ausführen soll, wird es keinen Krieg geben. Daher erleben wir diese massive Beeinflussung seit vielen Jahren. Begriffe werden umgedeutet und 24/7 wiederholt, Feindbilder werden konstruiert und massiv geschürt (Gut-Böse), Essentielles wird verschwiegen und Fakten dürfen keine Rolle bei der Emotionalisierung spielen (sie würden auch entgegen sprechen).
"...Wir brauchen mehr solcher kreativer Anwendungen bestehender Technologien. Sie können die physischen, kognitiven und sensorischen Fähigkeiten verbessern... Die Russen und die Chinesen zu besiegen – das macht mir großen Spaß –, aber ich kann es nicht allein schaffen, dafür brauche ich Ihre Unterstützung. Vielen Dank, dass Sie hier sind. Machen Sie weiter so!"
Und er verweist hier selbst auf die "Zusammenfassung der NATO-Strategie für Biotechnologie und Technologien zur Verbesserung des Menschen"
"...Zu den Gründungsmitgliedern des Oracle Defense Ecosystems gehören Arqit, Blackshark.ai, Entanglement, die Fenix Group (jetzt Teil von Nokia Federal Solutions), Koniku, Kraken, Mattermost, Metron, SensusQ und Whitespace.
„Nichts ist wichtiger als die nationale Sicherheit der USA und ihrer Verbündeten, und Oracle ist seit fast 50 Jahren ein Eckpfeiler dieser Mission", sagte Rand Waldron, Vizepräsident von Oracle.
„Oracle und unser Verteidigungsökosystem planen, Innovationen voranzutreiben und zu skalieren, um die USA und ihre Verbündeten bei der Konfliktabwehr und beim Sieg auf physischen und digitalen Schlachtfeldern zu unterstützen."
Mind-Hacking, Social Engineering, Psywar, Mensch-Maschine-Schnittstellen, Cyborgs, Bio-Kampfmittel und KI-gestützte Biowaffenentwicklung? "Spaß am Sieg auf den Schlachtfeldern gegen "DIE" Russen und "DIE" Chinesen"? Das alles geht ja weit über die damalige sog. "Wehrhaftmachung" hinaus! Es ist der totale Wahnsinn.
Wenn diesen strukturellen Bellizisten nicht endlich Einhalt geboten wird, dann werden sie den Krieg komplett eskalieren. Anscheinend glauben sie in ihrer Hybris, sie könnten diesen Krieg erstens begrenzt halten und zweitens gewinnen.
Das ist keine Phantasie, sie sprechen es mittlerweile ganz klar aus, es wird nicht mehr vernebelt. Wir befinden uns am Anfang des Dritten Weltkrieges und es gibt nur eine einzige Möglichkeit, die große Katastrophe noch abzuwenden:
VERWEIGERUNG und BOYKOTT.
Wir dürfen uns nicht für diesen Krieg instrumentalisieren lassen. Wenn Rutte & Co. so viel "Spaß" daran haben, dann sollen sie ihren Krieg doch selbst führen. Das wäre schnell vorbei - genauer gesagt, würde es dann niemals zu einem Krieg kommen.
"Es gäbe keine Kriege, müssten die jeweils Verantwortlichen selbst an die Front!" Michael Johanni, Autor und Menschenrechtsaktivist
SIEHE AUCH "Aber die NATO"
Die Münchner Sicherheitskonferenz, ein Organ der NATO, hat ein Heft herausgegeben: „Aber die NATO! – 10 populäre Mythen über Putins Krieg in der Ukraine“ von Nico Lange. Mit Bezug zum Russland-Ukraine-Krieg werden 10 Thesen von NATO-Kritikern zurückgewiesen. Das Heft versucht zu erklären, warum die gegenwärtige westliche Außenpolitik zum Ukrainekrieg die einzig richtige Vorgehensweise sei und kritische Positionen unhaltbar seien. In dieser Serie bespreche ich das Heft, diskutiere die Thesen und bewerte die von der Münchner Sicherheitskonferenz gemachten Argumente. ZENSURIO hat die NATO-Argumente kritisch untersucht - 12 Videos dazu auf youtube.
7. Dezember 2025 - Bereits im März haben sich Demokratie-Initiativen in Salzburg getroffen, um das „Forum für Demokratiegestaltung – Gemeinsam Verfassung Erneuern“ ins Leben zu rufen. Auf demokratischdenken.eu werden die Infos der Bewegung gesammelt. Hier die Presseinfo vom 25.3. 2025:
Ergebnis der Salzburger Demokratie-Tagung vom 15. und 16. März 2025 ist die Gründung einer gemeinsamen Trägerschaft für die Kampagne „Demokratischer Verfassungskonvent“. Ziel der Kampagne ist die Einberufung eines demokratischen Verfassungskonvents binnen zwei Jahren.
Die Kampagne für einen demokratischen Verfassungskonvent versteht sich als zivilgesellschaftliche Antwort auf die vielzitierte Krise der Demokratie. Ihr Engagement entspringt dem Bewusstsein, Demokratie verteidigen genügt nicht. Es gilt ihre Defizite zu beheben und sie permanent weiterzuentwickeln. Ihr Herzschlag ist die bürgerliche Partizipation.
Zu dieser Tagung luden die drei Initiativen IG Demokratie, Mehr Demokratie Österreich und das Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen (NVV) ein. Die Teilnehmerinnen der Tagung waren Aktivist:innen sowie Politik- und Rechtswissenschaftler:innen und vertraten mehrere Demokratieinitiativen.
Das Interesse an der Tagung ist anhaltend groß, nicht alle, die eingeladen wurden oder über Medien von ihr erfuhren, konnten kommen. Der Grundtenor lautet: “Wenn, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür – und das Zeitfenster ist knapp.“
Am Samstag wurde der Vorschlag für einen demokratischen Verfassungskonvent von Christoph Aigner und Konrad Steurer (NVV) vorgestellt, gemeinsam unter die Lupe genommen und diskutiert. Der Vorschlag liegt in Form eines Arbeitspapiers vor und geht in die nächste Entwicklungsrunde. Er wird zusammen mit avancierter fachlicher Expertise, insbesondere Politik- und Rechtswissenschaften, weiter ausgearbeitet. Sein genuin demokratischer Ansatz hat sich als tragfähig erwiesen. Weitere Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der Tagung waren Organisationsentwicklung, Aufbau der Trägerschaft, Partizipationsmodule für die Kampagne, Finanzierung und kreative Kampagnenentwicklung.
Das neuartige am Vorschlag des Forums sind der demokratische Aufbau des Verfassungskonvents, die Bürgerpartizipation als gleichberechtigte, die Verfahren der Entscheidungsfindung und gewiss nicht zuletzt: die verfassungsgebende Gewalt verbleibt beim Souverän.
Demokratische Bearbeitung der drei Verfassungsaufgaben
Der Vorschlag konzipiert einen demokratischen Verfassungskonvent, der die Verfassung in ihren drei wesentlichen Aufgaben demokratisiert, ein allgemeines, gleiches und freies Stimmrecht in der Verfassung verankert, ein Verfassungsorgan zur permanenten Weiterentwicklung von Demokratie einrichtet und die strukturelle Transformation, die unsere Gesellschaft zu durchlaufen angefangen hat, verfassungsrechtlich ermöglicht und absichert. Dabei sollten alle drei Aufgaben einer Verfassung berücksichtigt werden. Die Grundwerte unseres Zusammenlebens formulieren, die Spielregeln unseres Zusammenlebens ausverhandeln sowie die Staatsordnung demokratisieren und vereinfachen.
Der demokratische Verfassungskonvent umfasst: themenspezifisch arbeitende Verfassungsräte im Vorfeld einer Verfassungsversammlung, auf der ein Änderungsvorschlag erarbeitet wird, der dem Bundesverfassungsgesetzgeber (Nationalrat) und dem Bundesvolk (Souverän) zur Abstimmung vorgelegt wird. Ziel ist die demokratische Erneuerung der Verfassung, die bereit ist, die derzeitige Krisensituation vollumfänglich anzuerkennen, die es versteht, daraus die richtigen Lehren zu ziehen und die imstande sein wird, eine demokratische Kultur der Sorge mit einer Politik der regenerativen Nachhaltigkeit zu verbinden.
Forum für Demokratiegestaltung – gemeinsam Verfassung erneuern
Herzstück der Kampagne des Forums wird die Partizipation sowie das Üben demokratischer Kultur und Verfahren. Eine Verfassungsänderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Die Kampagne soll partizipativ sein. Sie soll der Bevölkerung die Möglichkeit bieten, die demokratische Erfahrung zu machen.
Ein erster Schritt besteht im Aufbau von Netzwerken mit Personen aus der der Zivilgesellschaft und NGOs, sowie parteiübergreifend aus der repräsentativen Politik, mit Journalist:innen und Expert:innen aus den Wissenschaften und gewiss nicht zuletzt mit Fachleuten in Kunst und Literatur.
Am Sonntag hielt Sigi Ramoser (Sägenvier) einen Impulsvortrag zu kreativer Kampagnengestaltung. Im Anschluss wurde an den Inhalten der Kampagne gearbeitet. Der Prozess versteht sich als kreativer und wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Klar ist, die operative Durchführung der Kampagne muss im Rahmen einer professionellen Struktur erfolgen, sie kann nicht per zivilgesellschaftlichem Ehrenamt allein geleistet werden. Die Möglichkeiten der Finanzierung wurden diskutiert und werden vom Forum für Demokratiegestaltung aufgenommen. Kurzgefasst: Das Forum möchte das knapper werdende Zeitfenster für die demokratische Erneuerung unserer Verfassung auf konstruktive Weise nutzen.
Lektüretipp: „Demokratischer Verfassungskonvent – Arbeitspapier NVV , Stand März 2025; www.demokratischdenken.eu (Unter „Woran arbeiten wir“, Diskurs.)
Veröffentlicht in Wirtschaft von Hubert Thurnhofer
1. Dezember 2025 – (Mitteilung des BMI) - Die Zahl der Cybercrime-Delikte sank zwar 2024 leicht, aber die Gesamtzahl der Straftaten bleibt auf einem hohen Niveau. Eine Herausforderung stellt die rasant wachsende Menge an digitalen Daten dar, die von den Ermittlungsbehörden gesichtet und ausgewertet werden müssen.
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Cyber-Kriminalität ist eine Bedrohung für die Sicherheit in Österreich. Während im Jahr 2024 erstmals seit einem Jahrzehnt ein leichter Rückgang der Anzeigenzahl verzeichnet werden konnte, bleibt die Gesamtzahl der Straftaten auf einem hohen Niveau. Die Entwicklungen zeigen: Cybercrime ist ein dynamisches Feld, das sich ständig verändert und nicht nur die Ermittlungsbehörden, sondern auch die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt.
„Internetkriminalität gehört nach wie vor zu den großen Herausforderungen für die Polizei in Österreich. Durch die Einrichtung von Kriminalassistenzdienststellen in den Bundesländern stehen Spezialisten im Bereich der Prävention, aber auch bei der Aufklärung von Straftaten den Menschen in den Regionen zur Verfügung“, sagt Innenminister Gerhard Karner.
Weniger Anzeigen.
2024 wurden 62.328 Straftaten zur Anzeige gebracht. Das bedeutet einen Rückgang um 5,4 Prozent im Vergleich mit dem Jahr davor (2023: 65.864). Auch wenn dieser Wert den niedrigsten der vergangenen zehn Jahre markiert, bewegt sich die Zahl der Anzeigen auf einem hohen Niveau: Wurden 2015 10.010 Delikte angezeigt, hat sich die Anzahl ein Jahrzehnt später mehr als versechsfacht. Die Aufklärungsquote ist im Vergleich mit dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 31,7 Prozent gestiegen. Bei der Cybercrime-Meldestelle blieben die Eingänge mit über 15.000 Meldungen 2024 auf hohem Niveau.
Eine Herausforderung in der Cybercrime-Bekämpfung stellt die rasant wachsende Menge an digitalen Daten dar, die von den Ermittlungsbehörden gesichtet und ausgewertet werden müssen. In der elektronischen Beweismittelsicherung im Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamtes und in den Landeskriminalämtern wurden 2.075 Terabyte Daten im Berichtsjahr ausgewertet. Im Vergleich: 2023 belief sich die Menge noch auf 1.572 Terabyte.
Rückgang bei Cybercrime im engeren Sinn.
Bei Cybercrime im engeren Sinn – also Angriffe, die sich direkt gegen Informations- und Kommunikationssysteme richten – wurde 2024 mit 20.246 Fällen ein Rückgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr registriert. Die Zahl der Anzeigen wegen widerrechtlichen Zugriffs auf Computersysteme stieg von 1.858 auf 1.991 Fälle. Auch beim Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten gab es eine Zunahme von 305 auf 496 Anzeigen. Die Zahl an Datenbeschädigungen ging von 308 auf 241 Fälle zurück. Cybermobbing blieb mit 462 Anzeigen nahezu gleich.
Internetbetrug als Herausforderung.
Im Berichtsjahr machten Betrügereien mit 31.768 Fällen wieder den größten Anteil der Anzeigen aus. Hier wurde zwar ein Rückgang von 6,8 Prozent gegenüber 2023 registriert, dennoch macht dieses Delikt mehr als die Hälfte aller Cybercrime-Straftaten aus. Besonders stark vertreten sind der Bestellbetrug und unbefugte Abbuchungen von Bankkonten. Durch den Einsatz minimaler Ressourcen können kriminelle Gruppen eine große Anzahl Opfer schnell und einfach erreichen, wodurch hohe finanzielle Gewinne erzielt werden können. 2024 wurde ein starker Anstieg der Zahl bei komplexen Fällen von Investitionsbetrugsformen registriert, besonders beim Cyber-Trading-Fraud, der im Berichtsjahr Schäden von 120 Millionen Euro verursachte.
Ebenso stellt der Einsatz von künstlicher Intelligenz – insbesondere zur Erstellung von Deep Fakes und zur Automatisierung komplexer Betrugsmodelle, neue Herausforderungen dar. Phishing-Angriffe per E-Mail oder SMS waren ebenfalls ein beliebter Modus Operandi. Neben den klassischen Phishing-Versuchen, die auf Bankkunden oder Kreditkarteninhaber abzielten, wurden vermehrt Angriffe auf Kunden alternativer Online-Zahlungsdienstleister sowie Inhaber von Kryptobörsen-Konten verzeichnet.
„Lab-Host“
Die internationale Ermittlungsoperation gegen die Phishing-Plattform „Lab-Host“ gilt als Erfolg in der Bekämpfung von Cybercrime im Jahr 2024. Lab-Host war als „Phishing-as-a-Service“-Modell organisiert und eine der weltweit größten Anbieter auf diesem Sektor. Den Nutzern wurde gegen eine monatliche Gebühr eine professionelle Infrastruktur angeboten und täuschend echte Phishing-Seiten zur Verfügung gestellt, die unter anderem Banken, Post- und Telekommunikationsunternehmen imitierten. Zusätzlich konnten die Täter mit interaktiven Tools direkt mit ihren Opfern kommunizieren, um diese zum Eingeben von sensiblen Daten wie Passwörtern oder Kreditkarteninformationen zu bewegen.
Strafverfolgungsbehörden aus 19 Ländern haben in der einjährigen Operation, die von Europol koordiniert wurde und an der auch das Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamtes teilnahm, die Infrastruktur von Lab-Host offengelegt. Die Ermittlerinnen und Ermittler konnten nachweisen, dass über 40.000 Phishing-Domains mit Lab-Host verknüpft waren und rund 10.000 Nutzer das Service regelmäßig in Anspruch nahmen.
Die Professionalität spiegelte sich im Geschäftsmodell wider: Für 249 US-Dollar pro Monat erhielten Kriminelle Zugang zu illegalen Diensten, die individuell anpassbar und mit wenigen Klicks einsatzbereit waren. Weltweit wurden 70 Objekte durchsucht und 37 Verdächtige festgenommen, darunter die mutmaßlichen Betreiber.
Entwicklungen.
In der sonstigen Kriminalität im Internet zeigte sich ein deutlicher Anstieg: 5.370 Fälle wurden angezeigt, ein Plus von über 16 Prozent (2023: 4.609). Hierzu zählen unter anderem gefährliche Drohungen (§ 107 StGB, von 1.209 auf 1.472), Verhetzung (§ 283 StGB, von 135 auf 309 Anzeigen) und Verstöße gegen das Verbotsgesetz, die von 729 auf 1.222 stiegen. Bei der Online-Erpressung zeigt die Statistik eine deutliche Veränderung: 2024 wurden 2.931 Fälle von Online-Erpressungen angezeigt – ein Rückgang von 25 Prozent. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote von 5 auf 7,8 Prozent. Die Tätergruppen setzen weiterhin auf Sextortion-Mails und gefälschte Polizeimitteilungen, in denen Geldzahlungen gefordert werden. Trotz der positiven Entwicklung bleibt dieses Delikt ein lukratives Geschäftsmodell für internationale Tätergruppen.
Mehr Anfragen an Online-Plattformen.
Die zentrale Anfragestelle für Social Media und Online-Service-Provider (ZASP) hat sich 2024 erneut als unverzichtbares Bindeglied zwischen den Ermittlungsbehörden und Internetplattformen erwiesen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der Anfragen weiter an: 3.343 Anträge wurden über ZASP abgewickelt und dabei 5.432 Accountanfragen gestellt (2023: 3.331 Anträge; 4.913 Accountanfragen). Zu den Tatbeständen zählten Betrug (3.043), Erpressung (970), Nötigung/gefährliche Drohung (268), Cybercrime im engeren Sinn (221) und Verletzung der sexuellen Integrität (143). Durch die Zentralisierung und Vereinheitlichung der Anfragen wurde die Antwortquote gesteigert. So langten im Berichtsjahr von Facebook zu 84 Prozent, Instagram zu 88 Prozent, WhatsApp zu 89 Prozent, Microsoft zu 78 Prozent und von Tiktok zu 63 Prozent ein Ergebnis auf eine Accountanfrage ein.
Rekordhoch bei NCMEC-Verdachtsmeldungen.
Besonders sensibel ist der Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Im Jahr 2024 gingen beim Bundeskriminalamt 18.276 Verdachtsmeldungen von US-Internet-Service-Providern ein – ein Wert, der den letztjährigen Spitzenwert in der Kooperation zwischen dem National Center for Missing & Exploited Children (NCME) und dem Bundeskriminalamt um 2.400 Meldungen übersteigt. Gleichzeitig ist die Zahl der Anzeigen nach § 207a StGB (bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen) erstmals gesunken: von 2.245 auf 1.889 Fälle. Die Aufklärungsquote liegt mit 92,8 Prozent weiterhin auf hohem Niveau. Neu in den Fokus rückte das Phänomen des „Long-Distant-Child-Abuse“. Hier beauftragen Täter aus Österreich über das Internet den Missbrauch von Kindern im Ausland und verfolgen die Taten per Livestream. Ermittlungen führten 2024 unter anderem zur Identifizierung von 15 minderjährigen Opfern auf den Philippinen und zur Festnahme eines österreichischen Täters.
Online-Suchtmittelhandel.
Der Handel mit illegalen Suchtmitteln über das Internet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Dauerbrenner der organisierten Kriminalität entwickelt. Während in der Vergangenheit vor allem Darknet-Marktplätze genutzt wurden, zeigt sich in jüngster Zeit eine Verschiebung in das Clearnet sowie in verschlüsselte Messengerdienste und soziale Netzwerke. Im Berichtsjahr wurden in Österreich 1.416 Postsendungen mit Bezug zu Suchtmitteln sichergestellt. Es wird angenommen, dass ein erheblicher Teil der Lieferungen aus den Niederlanden stammt, auch wenn sie oftmals über Deutschland weitergeleitet werden, um die Herkunft zu verschleiern.
Deaddrop.
Neben dem Versand per Post kommt eine neue Methode immer öfter vor: der „Deaddrop“. Hierbei werden Suchtmittel nicht mehr verschickt, sondern an geheimen Orten im öffentlichen Raum deponiert. Die Käufer erhalten die GPS-Koordinaten und können die Ware dort anonym abholen.
Ransomware-Angriffe blieben 2024 Thema. Mit 109 gemeldeten Fällen sank die Zahl zwar, dennoch verursachten die Angriffe erhebliche Schäden. Besonders aktiv war die Gruppe „Lock-Bit“, bei mehr als einem Drittel der Anzeigen konnte keine spezifische Gruppierung erkannt werden, was die Ermittlungen erschwerte. 90 Prozent der Angriffe fand auf Unternehmen statt. Hier wurde keine bestimmte Zielbranche identifiziert. 29 unterschiedliche Akteure wurden als Angreifer identifiziert.
Handreichung - Manifest - Unverzichtbare Eckpunkte einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung
von Heinrich Wohlmeyer
Juli 2025 - Vorbemerkung: Diese Handreichung kann nicht erschöpfend sein. Sie beschränkt sich auf die wesentlichen, für eine zukunftsfähige Gestaltung der Gesellschaft unverzichtbaren, internationalen und nationalen Rahmensetzungen. Ohne diese drohen alle nationalen Bemühungen und Wohlstandsmodelle ausgehebelt zu werden. Diese Rahmensetzungen sind so verfasst, dass sie weltweit für alle Gemeinwesen anwendbar sein sollten. Österreich wird beispielhaft angeführt. Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.
Die Situation: Dass unsere Welt - die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten - vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn wir dulden, dass die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache. Die Belastungen der Ökosysteme sowie die ökonomischen und sozialen Asymmetrien wachsen in geometrischer Reihe. Sie drohen erstmalig in der Geschichte der Menschheit die ökologischen und gesellschaftlichen Tragfähigkeiten weltweit zu überfordern. Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich. Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und auch den kommenden, gebietet ein unverzügliches Umsteuern, denn die künftigen Probleme drohen gewaltig zu werden.
Was sind nun die Eckpunkte eines realistischen Vorgehens? (Punkte A, B, C, D 1-5)
A) Bewusstmachen der Situation und Verantwortung: Die Mehrheit der Erdenbürger ist derzeit mit ihren aktuellen, persönlichen Problemen beschäftigt und läuft im Hamsterrad der dominierenden Wirtschaftsverfassung. Ihr muss erst die dramatische Entwicklung und die Verantwortung für das „Weitermachen wie bisher“ bewusst gemacht werden – auch die Unzulässigkeit der üblichen entschuldigenden Reaktionen: Sich Wegstehlen (das ist alles so kompliziert / da bin ich überfordert), Verharmlosung und Verdrängung (bisher ist doch alles gut gegangen), Unterdrückung (wir lassen uns von niemandem Angst machen!), Wegschieben (bei künftigen Knappheiten werden die Märkte ohnehin effizient reagieren), Abschieben (die kommenden Generationen müssen - ebenso wie wir - trachten, wie sie zurecht-kommen) und Delegation nach oben (da müssen eben die Vereinten Nationen handeln oder eine Weltregierung gebildet werden). Dasselbe gilt für die Gruppe, die die Gefahren verdrängt (wegleugnet), um ihre Verhaltensmuster nicht ändern zu müssen. Schließlich gibt es auch jene Mitmenschen, die nach dem Motto „hinter mir die Sündflut“ dahinleben. Auch ihnen muss die Verantwortung vor Augen gehalten werden.
[SIEHE AUCH: Hans Jonas, Das Prinzip Verantwortung] B) Renaissance des Völkerrechtes: Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung. Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien und Indonesien, in eine „Weltdemokratie“ unmittelbar demokratisch einbinden? Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerfern und am Ende de-facto-diktatorisch wurden. Sie sind schließlich trotz mächtiger Militärapparate untergegangen. Die Renaissance des „traditionellen Völkerrechtes“ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechtes sind daher der sinnvolle Weg. C) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen: Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die auch Überwachungsmechanismen aufweisen, können flankieren. D) Die Not abwendenden internationalen und nationalen Stellglieder: Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen. Der Haupttreiber hierzu sind die in geometrischer Reihe steigenden Ansprüche der großen Kapitaleigner. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich daher immer mehr und zwar zwischen - sowie auch in - den Staaten. Darüber hinaus drängen immer größere Finanzvermögen zu naturzerstörerischen Kapitalanlagen in Megaprojekten. D 1) Schaffung einer neuen Finanzarchitektur International: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen. Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt. Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Präsident Nixon 1971) ist der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘. Über den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert. Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Erfindung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse anderen Staaten - vor allem den Entwicklungsländern - aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (d.h. Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen Freihandel und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.
Durch die Kündigung des In Eisen gekleideten (Iron clad Agreement) Petrodollar-Abkommens durch Saudi Arabien am 9. Juni 2024 ist nun der USD nur mehr militärisch ‚gedeckt‘. Daher ist die Gefahr der militärischen ‚Finanz-Notwehr‘ der USA und damit eines großen Krieges gegeben. Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z.B. von Eichhorn und Solte) ergaben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten. Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch weiteres „Leitwährungsgeld-drucken“ flankiert mit militärischen Maßnahmen birgt - wie erwähnt - Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich. Der Ausweg ist ein von der internationalen Gemeinschaft erwirkter möglichst „ehrenvoller“ Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition. Dieser Schritt müsste folgende sechs Kernpunkte enthalten: 1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung (genannt Union-Dollar, um die USA nicht unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU). 2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte. 3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten (Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen). 4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in eine demokratisch legitimierte gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU. 5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbankpraxis keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (wie: ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben). 6) Gleiches Stimmrecht der Staaten. Um zu verhindern, dass die kleinen sozialen Einheiten von den starken Nationen majorisiert werden und dadurch abermals ein unausgewogenes, die gewachsen Wirklichkeiten benachteiligendes Regime entsteht, sollten alle Staaten das gleiche Stimmrecht haben.
National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.
Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen (gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung) Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl. Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht (Prof. J. Huber, Buch: Monetäre Modernisierung 6. Aufl. 2018).
Die hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerecht-fertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt und zinsfreies Geld zu Verfügung steht. Durch diese Reform sind auch „Bankruns“ ausgeschlossen. Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion (=Verwaltung) der Zentralbank und die Geldschöpfung. Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen). Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweich-Manövern vorgebeugt.
D 2) Schaffung einer gerechteren Welthandelsordnung a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang. b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D.h., um freien Marktzutritt zu bekommen muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden. Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen Entwicklungsfonds aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben. c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein. d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung).
e) Renaissance der internat. Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern u. Pufferlagern. D 3) Erschließung jener Steuerquellen, die einen angemessenen Ertrag zur Finanzierung der Gemeinwesen erbringen, ohne negative Wirtschaftsanreize zu bewirken. Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch um-setzbaren Maßnahmen zur Sanierung u. nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen. Punkte a) bis d) a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rund $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rund drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (rd. 0,5% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 15 Mrd. Das ist das Zweifache des derzeitigen Schuldendienstes. b) Eine Internetabgabe von 1 Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie der Grundversorgung (insbesonders Ernährung, Energie, Reparatur u. Instandhaltung) und der Einräumung von kostenfreien Freivolumina je Bürger/in - also vor allem durch die Belastung der überbordenden ‚Spams‘ (Informationsmüll) für Österreich die Summe von rund € 30 Mrd. erbringen, dies wären rund 24% - des Bundesbudgets. Es ist nicht einzusehen, dass Post- und andere Kommunikationsdienstleistungen einer Besteuerung unterliegen, dass aber IT-Dienste mit der Begründung der „Kommunikationsfreiheit“ unbelastet bleiben. Der kanadische Ökonom A. J. Cordell, der den einen Cent je Megabit vorgeschlagen hat, meinte zur Internetabgabe, dass man Abgaben für die Benützung von Autobahnen als notwendig akzeptiere - bei einer Belastung der modernen ‚Datenautobahnen‘ aber den Untergang ausrufe. c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die fast das dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (derzeit $ 305 Billionen) mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5% betragende Verzinsung würde rund $ 7,6 Billionen erbringen; umgelegt auf Österreich ebenfalls rund $ 38 Mrd. oder rund € 32 Mrd.. d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rund $ 512 Billionen) mit dem gleichen Abgabensatz würde sogar fast 13 Billionen erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 64 Mrd., das sind derzeit auch € 54 Mrd.. Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den „Budget-Tisch“ so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte. Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas. D 4) Zukunft der Arbeit Vorbemerkung: Die steigende Arbeitslosigkeit und die offenkundige und bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht. Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden. Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben, denn jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung. Die gegenwärtige Situation ist erdrückend: Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff. Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation, Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet lediglich zum ‚internationalen Gladiatorenkampf‘ in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben. Die Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D.h. Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt. Das nachstehende erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es, wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch absichert wird. a) Die immer wieder geforderte - aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorhin angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur, Instandhaltung und eine vielfältige Landbewirtschaftung werden leistbar. b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe von Waren und Dienstleistungen, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben. Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich. c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar. d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip), sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) und bildungspolitisch (Gemeinwohlethik) abgesichert werden. Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung gepaart mit guten fachlichen Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück u. das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden. e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre. Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkte sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material, die Kreislaufführung der bewegten Materialien, das Streben nach hoher ökologsicher Vielfalt (=Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität sowie beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Initiative „Village Industries“ für ein Milliardenvolk vorausgedacht. f) In Europa muss auch noch das Asylantenproblem angesprochen werden: Obwohl insbesondere Afrika nicht übervölkert ist und reichlich über Land- und Rohstoffreserven verfügt, wird keine angepasste Entwicklungspolitik betrieben. Vielmehr wird zugesehen oder mitgewirkt, wenn lokale Konflikte entfacht, Bevölkerungen vertrieben und lokale Rohstoffe ausgebeutet werden, sowie fruchtbares Land enteignend aufgekauft wird (‚land grabbing‘) . Südlich der Sahara wurden bereits über 17 Mio ha Agrarland enteignet und rd. 240 Mio Menschen hungern. Die flüchtenden Menschen werden unter falschen Vorspiegelungen nach Europa geschleust und drohen nicht nur das soziale Netz, sondern auch den Arbeitsmarkt zum Einsturz zu bringen. Bei strukturell steigender Arbeitslosigkeit sind Hundertausende von meist ungelernten Arbeitskräften in den klassische Erwerbsarbeitsmarkt nicht mehr integrierbar und überlasten dadurch das Sozialsystem. Auch hier baut sich eine gesellschaftliche Bombe auf, die durch folgende Maßnahmen entschärft werden muss: 1) Bodenreform (Rückverteilung des Landes an die indigene Bevölkerung) gepaart mit der Einführung des Grundbuches (Rechtssicherheit und Öffnung des Hypothekenmarktes) sowie flächendeckende Gründung von Kredit-, Produktions- und Verwertungsgenossenschaften. 2) Ausbau des Schulwesens – insbesondere auch der Berufsschulen – und des Beratungswesens. 3) Bindung des Gratisstudiums an Schulen, Hochschulen und Universitäten im Ausland an die Rückkehr in die Heimat. 4) Demokratische Reorganisation der Gemeinwesen nach dem Subsidiaritätsprinzip (den lokalen Bürgern eine Stimme geben). 5) Einrichtung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit mit ‚benutzerfreundlichem‘ Zugang der Bürger gepaart mit einer vereinheitlichenden Kodifizierung der oft widersprüchlichen Rechtsebenen (Stammesrecht, altes Kolonialrecht, neu erlassene Gesetze und Verordnungen). Derzeit herrscht in den meisten Ländern extreme Rechtsunsicherheit. 6) Praxis und Schulung von Politikern, Beamten und Lehrern in Gruppen in unseren Gemeinwesen (einer alleine richtet zuhause meist kaum etwas aus). 7) Umpolung der Militärbudgets in Richtung Bildung und Infrastruktur zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele. 8) Rückübereignung der Bodenschätze an die Gemeinwesen (allenfalls unter Aufsicht des Internationalen Gerichtshofes). Dasselbe sollte für die Wälder und Wasserressourcen gelten. 9) Reorganisation des Geldwesens unter Einbindung in eine Internationale Währungsunion (Rückführung der Geldschöpfung an den Staat und internationale Kontrolle). 10) Längerfristige Zuerkennung von Schutzzöllen für die aufzubauenden lokalen Produktions- und Versorgungsstrukturen.
D 5) Bodenordnung Die breite Streuung des Eigentums an Grund und Boden ist ein gesellschaftliches Desiderat (wünschenswertes Gut); dies nicht nur, weil wir Territorialwesen sind, die sich nach Eigenbesitz sehnen, sondern auch deshalb, weil die künftige Ernährungssicherung eine kleinräumig standortorientierte, vielfältige Landbewirtschaftung nach gärtnerischen Mustern erfordert (siehe IAASTD - Weltagrarbericht 2008 – Landwirtschaft am Scheideweg). Gegenwärtig spielt sich weltweit eine unerwünschte Konzentration des Grundeigentums ab. Einer der Hauptgründe hierfür ist die Flucht aus der Finanzblase in den Bereich der Realgüter. Im Agrarbereich kommen noch andere Treiber hinzu: Die Regeln am Weltmarkt zugunsten nicht zukunftsfähig wirtschaftender Großsysteme (‚Agrarindustrien‘) und die dadurch vorgegebene Preisituation, sowie der großflächige Erwerb von fruchtbarem Land im Ausland zur eigenen Ernährungssicherung (siehe oben). Der Aufkauf der Kleinbetriebe in den Industrieländern und das großräumige ‚Land-Grabbing‘ in den Entwicklungs- und Transformationsländern bewirkt nicht nur, dass eine nachhaltige Intensivierung nach gärtnerischen Mustern künftig unmöglich wird, sondern auch, dass der für eine nachhaltige Agrikultur essentielle innige Kontakt der Bewirtschafter zum Boden, zu den Pflanzen und zu den Tieren verloren geht. Eine Umsteuerung in Richtung intelligent vernetzter Kleinstrukturen erscheint daher geboten. Hierbei sollte neben der künftigen Ernährungssicherung auch bedacht werden, dass dezentral neue Dauerarbeitsplätze entstehen.
Möge diese Handlungsanleitung von den Politikern - aber auch von jedem einzelnen Bürger - angenommen werden. Jeder kann in seinem Wirkungsbereich zur Umsetzung beitragen. Die grundsätzliche Reform steht an. Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf! Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar.
Zahlen aktualisiert 1. 7. 2025
[SIEHE AUCH: Prof. Dipl.-Ing. nat. techn. Dr. iur., Dipl. in Law Heinrich Wohlmeyer, Globales Schafe Scheren]
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