Wien, 9. Dezember 2021 – Anlässlich des Welt-Antikorruptionstags am 9. Dezember und des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember stellte das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren eine breite Allianz aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen vor, die gemeinsam gegen Machtmissbrauch und Korruption antreten.
Von 2. bis 9. Mai ist die Eintragungswoche - auch für sechs weitere Volksbegehren:
- Arbeitslosengeld RAUF!
- NEIN zur Impfpflicht
- Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
- Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
- Mental Health Jugendvolksbegehren
- Stoppt Lebendtier-Transportqual
Neben dem Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren (Martin Kreutner) haben sich Greenpeace Österreich (Alexander Egit), Amnesty International Österreich (Annemarie Schlack), die Österreichische Liga für Menschenrechte (Angelika Watzl), Reporter ohne Grenzen Österreich (Rubina Mörhing), der Presseclub Concordia (Daniela Kraus), das Institut für Interne Revision Österreich (Gottfried Berger), die Initiativen Saubere Hände (Ursula Bittner) und #aufstehn (Maria Mayrhofer), die Demokratiestiftung (Josef Barth), das BürgerInnen Forum Europa (Othmar Karas), das Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte (Maria Berger) sowie das Transitforum Austria-Tirol (Fritz Gurgiser) der Allianz angeschlossen und heute eine gemeinsame Erklärung dazu unterzeichnet. Hier der Wortlaut:
An
den Gesetzgeber der Republik Österreich,
alle im Parlament vertretenen Parteien,
An den Bundeskanzler, den Vizekanzler,
die (jeweilige) Bundesregierung der Republik Österreich,
sowie Entscheidungsträger/-innen der Medien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
nachrichtlich:
An den Herrn Bundespräsidenten
Öffentlicher Appell
Korruption ist kriminell, unmoralisch und ein schwerwiegender Betrug am öffentlichen Vertrauen (UNGS António Guterres, 2020). Korruption ist die Antithese zu den Menschenrechten, Gift für den Rechtsstaat, für Prosperität und nachhaltige Entwicklung, ist das Gegenteil von Fairness und Gleichheit (UN SDG Summit, 2015). Korruption unterminiert die Demokratie, unterhöhlt den Sozialvertrag,
kontaminiert Natur und Klima, untergräbt unabhängige Medien und Kontrolleinrichtungen, sabotiert den Wirtschaftsstandort und die Zivilgesellschaft, treibt die Politikverdrossenheit.
Unser Land hat in seiner jüngeren und längeren Geschichte (viele Verdachtslagen von) systemischer Korruption, von illegaler Postenschacherei, von Bau- und Bankenskandalen, von wahlbeeinflussenden Umfragemanipulationen, grassierender Inseratenkorruption, manipulierten Ausschreibungen sowie von Angriffen auf Ermittlungsbehörden und Kontrollinstanzen erdulden müssen.
Anerkannte Institutionen, wie der Europarat oder die Europäische Union, aber auch viele andere internationale Beobachter haben Österreich deswegen erst jüngst zum Teil vernichtende Testate und Urteile ausgestellt und gravierenden Nachholbedarf in essenziellen Punkten attestiert.
Es ist genug – so wollen wir nicht sein!
Wir haben daher mit heutigem Tag diese breite Allianz gegen Korruption gebildet und richten anlässlich des Welt-Antikorruptionstages am 09. Dezember einen eindringlichen Appell an alle Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen der Gesellschaft, insbesondere aber an alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie alle Vertreterinnen und Vertreter aller im Parlament vertretenen Parteien, die Forderungen und Vorschläge des Rechtsstaat und Antikorruptionsvolksbegehren im jeweiligen Verantwortungsbereich ohne weiteren Verzug, vollinhaltlich und glaubwürdig umzusetzen.
Des Weiteren fordern wir, die Korruptionsbekämpfung für die nächsten drei Jahre zu einem der zentralen und parteienübergreifenden Ziele, insbesondere der Exekutive und der Legislative, zu machen und darüber gegenüber der Bevölkerung, institutionell und individuell, entsprechende Rechenschaft abzulegen. Erste Ergebnisse sollen bereits im 1. Quartal 2022, danach mindestens halbjährlich vorgelegt werden.
Wien, zum 09. Dezember 2021
Die Proponenten des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens
Werner DORALT, emeritierter Universitätsprofessor an der Universität Wien
Franz FIEDLER, ehem. Präsident des Rechnungshofes und Vorsitzender des Österreich-Konvents
Andrea FRIED, Kommunikationsberaterin und ehem. Journalistin
Walter GEYER, ehem. Leiter der WKStA
Irmgard GRISS, ehem. Präsidentin des Obersten Gerichtshofes
Michael IKRATH, ehem. Abgeordneter zum Nationalrat und Justizsprecher der ÖVP
Christina JILEK, Juristin
Martin KREUTNER, Dean Emeritus Internationale Antikorruptions-Akademie (IACA)
Heinz MAYER, ehem. Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
Oliver SCHEIBER, Jurist
Heide SCHMIDT, ehem. dritte Präsidentin des Nationalrates
Hubert SICKINGER, Politikwissenschaftler und Korruptionsforscher
Weitere UntterstützerInnen siehe: TESTIMONIALS
Rechtsstaat und Antikorruptionsvolksbegehrens, siehe: FORDERUNGEN
Ergänzung 2. Mai 2022: Der Initiator des Volksbegehrens, Walter Geyer, gibt NEWs ein ausführliches Interview anlässlich der Eintragungswoche. Zitate: "Sie haben in Ihrer Karriere die Protokolle einer Unzahl abgehörter Telefonate oder abgefangener Nachrichten gesehen. Benutzten die Mächtigen zu Ihrer Zeit auch den Mafia-Slang, bezeichneten sich als "Familie", oder die Bevölkerung als "Pöbel"?
Nein. Die Chats, die jetzt durch Medienberichte bekannt wurden, sind sowohl inhaltlich als auch von der Ausdrucksweise her von einer eigenen "Qualität", einer beunruhigenden.
Woher kommt diese eigene Qualität? Empirisch lässt sich das vermutlich nicht erklären, aber Sie haben sicher eine Meinung dazu.
Es hängt ausschließlich vom moralischen Gerüst der handelnden Personen ab. Der Anlassfall (die Sammlung beschlagnahmter Chats in einem Backup des Smartphones von Ex-ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid, Anm. d. Red.) zeigt, wie groß der Unterschied zwischen der öffentlichen Darstellung mancher Politiker und dem, wie sie wirklich denken, ist. Er bestätigt, was viele ohnedies befürchtet haben, jetzt aber in den Chats nachlesen können: Politik kann ziemlich schmutzig sein. Und er wirft manche grundlegende Frage auf, zum Beispiel, wo die Grenze zwischen Vertraulichkeit und Persönlichkeitsschutz einerseits und dem öffentlichen Interesse andererseits verläuft."