Justiz 2023: Strafverschärfung

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9. November 2023 - Die Regierung geht bei der Missachtung der Grundrechte mit schlechtem Beispiel voran, die Parteien haben nicht das geringste Interesse an einem Grundwerte-Dialog (Parteien lehnen Ethik ab!), die Herrschaften dieses Landes finden keine Antworten auf den moralischen Verfall der Gesellschaft. Das liegt in der Logik der politischen Inszenierungen unserer Zeit, denn wenn man keine Antworten sucht, wird man sie nicht finden. Statt Über Möglichkeiten der Prävention nachzudenken werden lediglich die Strafen verschärft.

Verschärfung des Verbotsgesetz

"Die Regierung hat sich auf die Reform des Verbotsgesetzes verständigt. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gibt es vor allem die Änderung, dass die Strafen etwa beim Tragen von NS-Symbolen, aber auch von Zeichen der islamistischen Hamas und der rechtsextremen Identitären drastisch erhöht wurden. Die Bußen werden von 4000 auf 10.000 Euro und im Wiederholungsfall auf 20.000 Euro aufgestockt. Unverändert bleibt, dass auch das Veröffentlichen verbotener Inhalte vom Ausland aus strafbar wird und dass im öffentlichen Dienst der Job nach einer Verurteilung gemäß Verbotsgesetz verloren geht. Weiters wird klargestellt, dass jede Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräuel strafbar ist. Bisher war nur eine „gröbliche“ Verharmlosung vom Gesetz umfasst", berichtet kleinezeitung.at (8.11.23)


14. November 2022 - (Presseinfo des Bundeskanzleramtes, 14.11.22) Neue Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus

"Antisemitismus hat keinen Platz in Österreich. Es darf keine Toleranz bei Antisemitismus geben. Das ist der Grund, warum Österreich seit 2 Jahren eine nationale Strategie gegen jede Form des Antisemitismus verfolgt und hier auch Vorreiter in Europa ist", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bei einer Pressekonferenz, bei der sie gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadić und dem wissenschaftlichen Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, Gerhard Baumgartner, über die "Reform des Verbotsgesetzes – neue Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus" informierte.

"Wir haben erfreulicherweise bei der Präsentation der Halbjahresbilanz der IKG im November einen Rückgang von antisemitischen Vorfällen in Österreich zu verzeichnen. Aber das ist aufgrund des hohen Niveaus weder ein Grund zur Freude und schon gar kein Grund, um hier Entwarnung geben zu können." Daher werde Österreich die konsequente Arbeit im Kampf gegen Antisemitismus fortführen. Es gehe darum, die nationale Strategie gegen Antisemitismus weiter umzusetzen. Mit der Präsentation des Arbeitsgruppenberichts werde nunmehr die Maßnahme 4 "Evaluierung und Überarbeitung des Verbotsgesetzes" zur Umsetzung kommen. Der Bericht gebe "eine ganz klare Handlungsanweisung", so Edtstadler. Aus dem Arbeitsgruppenbericht werde klar, dass Österreich eine deutliche und strenge Rechtslage und einen Tatbestand "Wiederbetätigung" habe. Die Arbeitsgruppe habe keine Strafbarkeitslücken aufgedeckt, zeige aber auf, wie man noch effektiver werden könne. "Seit der Einführung des Verbotsgesetzes im Jahr 1947 hat sich die Welt weitergedreht. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Digitalisierung, das Fortschreiten des Lebens im digitalen Raum und damit einhergehend auch die negativen Auswirkungen dessen", erklärte die Verfassungsministerin.

Es gehe dabei vor allem um Akte, die im Ausland gesetzt werden, die in Österreich aber aufgrund von mangelnder inländischer Gerichtsbarkeit nicht verfolgt werden können. "Es ist mir auch als Europaministerin wichtig, im digitalen Raum Grenzen aufzuzeigen und Regelungen zu forcieren." Auch die Umsetzung des Kommunikationsplattformengesetzes, das seit April 2021 gelte, sei wesentlich, denn dadurch sei Hass im Netz zu löschen. Umfasst von "Hass im Netz" seien klare Tatbestände des Strafgesetzbuchs, aber auch das Verbotsgesetz. Jetzt gehe es darum, Zähne zu zeigen, wenn man diese Handlungen verfolgen wolle. "Dafür brauchen wir die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit, sodass jemand in Österreich verfolgt werden kann, auch wenn er das Posting aus dem Ausland absetzt, es aber Auswirkungen in Österreich hat und schwerwiegende Interessen und die Sicherheit Österreichs gefährdet", betonte Karoline Edtstadler. "Ich halte das für den Kern des Arbeitsgruppenberichts und die wesentliche Konsequenz, damit wir wirklich glaubwürdig jede Form von Antisemitismus bekämpfen können."

Man habe zudem gesehen, dass es etwa bei Corona-Demonstrationen immer wieder zu Vorfällen gekommen und es dann zweifelhaft gewesen sei, ob das geltende Recht ausreicht, um hier Taten entsprechend verfolgen zu können. Man könne mit einfachen Klarstellungen, die auch die Arbeitsgruppe empfehle, zu einer klareren Rechtslage kommen, damit es für die Justiz keine Missverständnisse und keine Zweifel gebe.

Außerdem solle ein neues Grunddelikt mit geringerer Strafandrohung geschaffen werden, damit auch Diversion möglich sei. Das solle nicht nur für Minderjährige gelten, sondern auch für Erwachsene. "Ich sage noch einmal: Null Toleranz. Dennoch gibt es sehr oft junge Straftäter, die zurecht mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert sind und bei denen bisher, insbesondere bei Erwachsenen, eine Diversion nicht möglich war. Auch wenn es Erwachsene sind, sollte man diesen Menschen manchmal eine Chance geben. Ich bin überzeugt davon, dass es in manchen Fällen mehr wirkt, wenn ein Rundgang im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen auferlegt wird und derjenige dann daraus Schlüsse zieht oder gar ein Gespräch mit Zeitzeugen, solange das noch möglich ist, stattfindet, als eine bedingte, wenn auch hohe Freiheitsstrafe", erklärte Edtstadler. Genau dem wolle man jetzt nachkommen, sodass eine Diversion nicht nur bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen möglich sei, sondern auch bei Erwachsenen selbst, wenn diese nicht vorbelastet oder vorbestraft seien.

Ein weiterer Punkt betreffe das Einziehen von Devotionalien, auch wenn sich daraus keine strafrechtliche Verantwortlichkeit ableite. "Diese Dinge haben in der Gesellschaft nichts verloren, die gehören in Museen oder vernichtet. Auch dem trägt dieser Arbeitsgruppenbericht Rechnung", so die Verfassungsministerin. "Nur so können wir dafür Sorge tragen, dass die Welt ein Stück weit besser wird und es ein Stück weit weniger Antisemitismus gibt. Die rechtliche Lage ist wesentlich. Darüber hinaus müssen wir aber auch die Gesellschaft in die Pflicht nehmen. Jede und jeder Einzelne von uns kann dazu beitragen, wenn sie oder er gegen Antisemitismus aufsteht und für unsere Werte eintritt. Das kann den Unterschied machen", bekräftigte Karoline Edtstadler abschließend.


 

12. Oktober 2023 - (Parlamentskorrespondenz - APA / OTS 12.10.23) Justizausschuss: Einstimmigkeit für verschärfte Strafen für Kindesmissbrauchsdarstellungen + Kinderschutzpakete der SPÖ und der FPÖ vertagt

Wien (PK) - Für verschärfte Strafbestimmungen zu "bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial" oder ebensolcher Darstellungen minderjähriger Personen hat sich der Justizausschuss heute einstimmig für eine Regierungsvorlage der Justizministerin ausgesprochen. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch umfassen neben der Neubezeichnung des Tatbestands (der bisher auf "Pornographische Darstellungen Minderjähriger" lautet) auch eine Erhöhung der Strafrahmen sowie die Einführung höherer Strafdrohungen in Bezug auf "viele" Abbildungen oder Darstellungen, was laut Erläuterungen einem Richtwert ab ca. 30 Tatobjekten entspricht. Anträge der SPÖ und der FPÖ für erweiterte Maßnahmen zum Kinderschutz wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Differenziert wird in der Regierungsvorlage zum Kindesmissbrauchsmaterial beim Ausmaß der Strafrahmen zwischen Besitz bzw. wissentlichem Zugriff im Internet gegenüber einer Herstellung und Weitergabe solcher Materialien (2208 d.B.). Bei Letzterem droht in definierten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Im Fall des Besitzes von "vielen" Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen bis zu drei bzw. in jenen Fällen bis zu fünf Jahren vorgesehen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, also laut Justizministerin Alma Zadić für den Fall, dass die Tat besonders junge Kinder betrifft.

"Kein Kind darf Opfer werden", betonte die Justizministerin, dass der Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt für alle oberste Priorität habe. Das vorgelegte Kinderschutzpaket der Bundesregierung bestehe aus drei Säulen. Neben vorbeugenden Schutzmaßnahmen und verstärktem Opferschutz würde heute im Justizausschuss der Justizteil behandelt. Es sei unerlässlich, dass das Unrecht einer solchen Tat zur Geltung komme und dessen Stellenwert in der Gesellschaft mit erhöhten Strafrahmen gezeigt werde, betonte Zadić. Erweitert worden sei auch der Anwendungsbereich des Tätigkeitsverbots in Bereichen mit Kindern. Es betreffe künftig alle und nicht nur diejenigen Täter:innen, die mit Kindern gearbeitet haben. An Prävention werde es verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen sowie ein Qualitätssiegel etwa für Freizeitvereine geben, die ein Kinderschutzkonzept erarbeiten.

Selma Yildirim (SPÖ) sprach sich für das Paket aus, wiewohl es aus ihrer Sicht bundesweit mehr Maßnahmen zum Kinderschutz brauche, damit es zu möglichst keinem Missbrauchsfall mehr komme. Sie wies dazu auf die Forderungen des SPÖ-Antrags hin, sprach sich aber für die Regierungsvorlage zur Verdeutlichung des Unrechtsgehalts und im Sinne einer Generalprävention aus. Zum sogenannten "Sexting", wo Jugendliche untereinander Sexbilder produzieren, brauche es aus ihrer Sicht aber noch eine klare Trennung. Mit ihrem Antrag (3566/A(E)) forderte die SPÖ ein umfassendes Bundes-Kinderschutzgesetz und eine Reihe an zusätzlichen Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem im Bereich Prävention und Sensibilisierung verpflichtende Kinderschutzkonzepte für alle Institutionen, Vereine und Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, sowie für den gesamten elementarpädagogischen Bereich.

Auch die FPÖ werde der Regierungsvorlage zustimmen, wiewohl man sich noch härtere Strafen gewünscht hätte, so Harald Stefan (FPÖ). Die FPÖ fordert mit ihrem Antrag (3605/A(E)) etwa ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Kindermissbrauchstäter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten. Außerdem brauche es unter anderem eine drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft und einen lebenslangen Strafregistereintrag.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) wies ihrerseits auf ergänzende Maßnahmen aus dem Kinderschutzpaket der Bundesregierung wie etwa verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen bzw. die Zertifizierung von Freizeitvereinen hin. Dadurch müssten sich Vereine tatsächlich mit den Konzepten befassen - eine reine Verpflichtung wäre dort aus ihrer Sicht nicht ausreichend, meinte sie gegenüber der SPÖ. Mit der Erhöhung der Strafrahmen für Täter:innen werde jedenfalls der Unwert abgebildet, den die Gesellschaft solchen Taten beimisst. Johanna Jachs (ÖVP) zufolge sind die Verurteilungen und Anzeigen in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen. Umso wichtiger sei es, die Strafverschärfungen heute zu beschließen. Auch für die Ausweitung des Tätigkeitsverbots wie es jetzt erfolge sei es höchst an der Zeit. Eine Forderung der FPÖ nach einem Verbot von Kindersexpuppen würde das Ministerium derzeit gerade prüfen.

Johannes Margreiter (NEOS) schloss sich Yildirim an, dass man Probleme schon viel früher und über das Strafrecht hinaus angehen müsse - im Sinne von Prävention, wie Nikolaus Scherak (NEOS) ausführte. Das Kinderschutzpaket sei ein erster Schritt in diese Richtung und werde von den NEOS begrüßt. In der Regierungsvorlage heute werde der Unrechtsgehalt der Taten widergespiegelt und damit ein Wertungswiderspruch aufgelöst, so Scherak. Die Verschärfung des Tätigkeitsverbots sei ein wesentlicher Punkt, meinte Margreiter. Allerdings widersprach er der FPÖ insofern, dass aus seiner Sicht Straftäter:innen auch die Möglichkeit einer Resozialisierung bleiben müsse. Beim "Sexting" sieht er noch legistischen Handlungsbedarf für den Fall, wenn Jugendliche untereinander "nur Blödsinn machen".

Justizministerin Zadić erläuterte, dass zusätzlich auch andere Ansätze - etwa für eine raschere Strafverfolgung im Internet - gewählt würden. Es mache einen gewaltigen Unterschied im Sinn der Abschreckung, wenn Daten rasch ausgewertet werden können und es rascher zur Anklage komme. Was "Sexting" betrifft werde es einen Erlass geben, um klarzustellen, dass in solchen Fällen von einer Strafverfolgung Jugendlicher abzusehen sei.

Annahmeerklärung für Beitritte Tunesiens und der Philippinen zu zivilrechtlichem Kindesentführung-Übereinkommen

Einstimmigkeit gab es im Justizausschuss auch für die Erklärung der Republik Österreich zur Annahme der Beitritte Tunesiens und der Philippinen zum "Haager Übereinkommen" über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (2135 d.B.). Das multinationale Abkommen hat eine Erleichterung der Zusammenarbeit in Fällen internationaler Kindesentführungen zum Ziel. Durch die Abgabe der österreichischen Annahmeerklärung wird das Übereinkommen auch zwischen Österreich und Tunesien sowie zwischen Österreich und den Philippinen anwendbar, wie Justizministerin Zadić erläuterte.