Huschpfusch Gesetzgebung - Kritik von Manfred Matzka

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Manfred Matzka: Kommentar in Der Standard am 7.4.2020

Der langjährige Spitzenbeamte im Kanzleramt, Manfred Matzka, hat bereits am 7. April 2020 in Der Standard die massiven Mängel der Corona-Gesetzgebung aufgezeigt. Beginnend mit dem Ermächtigungsgesetz: "Die Regierung wird ermächtigt, während der Dauer der durch Covid-19 hervorgerufenen außerordentlichen Verhältnisse durch Verordnung die notwendigen Verfügungen zur Förderung und Wiederaufrichtung der gesundheitlichen Versorgung, zur Abwehr wirtschaftlicher Schädigungen und zur Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen und Bedarfsgegenständen zu treffen. In den zu erlassenden Verordnungen können Geldstrafen … festgesetzt werden."

Matzka: "Das kommt uns doch bekannt vor? Das ist doch die Basis der derzeitigen Maßnahmen der Bundesregierung? Mitnichten. Das ist der Text des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917, nur das Wort Krieg wurde durch Covid-19 und wirtschaftlich durch gesundheitlich ersetzt. Jener Gesetzestext also, mit dem 1933 der Rechtsstaat ausgehebelt, die Demokratie zerschlagen wurde und der Austrofaschismus die Macht ergriff.

Auffällige Parallele Die auffällige Parallele sollte zu denken geben. Es schien auch 1917 klar und von der Bevölkerung mitgetragen, dass eine schwierige Situation außerordentliche Maßnahmen erforderte. Es war plausibel, dass die Regierung rasch aktionsfähig sein musste und man keine überlangen Diskussionen im Parlament brauchen konnte. Man war beruhigt, weil die Verordnungen zeitlich befristet und nur auf ein konkretes Sachgebiet beschränkt waren. Ermächtigungsgesetze haben aber ein gefährliches Potenzial, das unter bestimmten Bedingungen so exponentiell ansteigen kann wie eine Infektion. Man muss also sehr genau auf erste, kleinste Anzeichen der Kurve achten – und die sind nicht beruhigend."

Weiters übt Matzka Kritik an der Praxis, über "aberwitzige Sammelgesetze" und Erlässe (nicht einmal Verordnungen) das Land zu regieren: "Der nächste Akt waren zahllose 'Erlässe' vor allem des Gesundheitsministers. Alleine das Wort ist ein schwerer Angriff auf den Rechtsstaat, denn ein Minister hat mit anfechtbaren korrekten Verordnungen zu arbeiten, die eindeutig auf ein Gesetz gestützt sind, und nicht mit nebulosen Anordnungen – eigentlich nur Weisungen an die Beamten –, die man beliebig und willkürlich von heute auf morgen schreiben, korrigieren, auslegen und bei Kritik auch wieder verräumen kann. Der schöne Artikel 18 der Bundesverfassung sei da ins Stammbuch geschrieben: 'Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.'

Es folgte das 1. Covid-Maßnahmengesetz mit einer völlig undeterminierten Blanko-Ermächtigung an den Minister, Betretungsverbote zu erlassen, wo und wie immer er es für erforderlich hält. Es wurden dabei keine objektiv nachprüfbaren Parameter genannt, wann die Erforderlichkeit gegeben und wie sie objektiv zu begründen ist. Es handelt sich hier aber immerhin um einen Grundrechtseingriff".