Am 22.3.2026 schrieb ethos.at an
BMASGPK Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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BMWET Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (vormals auch für Arbeit zuständig)
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Bundesministerium für Europa, Integration und Familie
Laut § 8 (2) Hausbetreuungsgesetz - HBeG gilt: Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der/die Bundesminister/in für Wirtschaft und Arbeit betraut. Abgesehen von dieser nicht mehr stimmigen Formalität enthält das Gesetz Bestimmungen, die in der Praxis nicht umsetzbar sind! Das führt dazu, dass sich
1. tausende wichtige Pflegehelfer und deren Agenturen ständig strafbar machen
2. innovative Projekte vom AMS abgelehnt werden.
Details finden Sie in folgendem Bericht: AMS Larifari-Weiterbildung
Für konkrete Verbesserungen und Projekte stehe ich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen, HTH
Darauf antwortete das BMWET überhaupt nicht, für das Sozialministerium antwortete ein Avatar namens „Bürger:innenanfragen“ und vom Integrationsministerium kam eine überraschend konstruktive Antwort:
Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer!
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übermittlung Ihres Konzepts.
Integration gelingt vor allem über Sprache und Arbeit. Gerade deshalb sind praxisnahe Projekte, die Qualifizierung und Sprachförderung verbinden, besonders wichtig. In diesem Bereich gibt es bereits viele wertvolle Initiativen, die einen ebenso wichtigen Beitrag leisten – dieses Engagement ist von großer Bedeutung.
Gleichzeitig braucht es natürlich immer wieder neue Ansätze, um vorhandene Potenziale noch besser zu nutzen. Wir haben Ihr Konzept daher gerne an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, um das Konzept zu prüfen. Diese wird auch direkt mit Ihnen in Kontakt treten, um mögliche weitere Schritte zu besprechen.
Am 14. April 2026 erfolgte ein Termin in der Unit II/3/a – European Integration Funding.
Nach Vorstellung der Problemstellung und des Konzepts, das von den beiden Beamten des sehr positiv aufgenommen wurde, wurden wir (Christian Zeitz und HTH) mit der europäischen Beamten-Realität konfrontiert: das Konzept passt genau zum Aufruf AMIF 2027/2028
ABER:
Nach einer zeitaufwändigen Antragstellung und Dutzender Dokumente, die beizubringen sind, gibt es noch lange keine Garantie, dass das Projekt angenommen wird, denn es gibt einen Wettbewerb und die Entscheidung fällt in Brüssel, nicht in Wien. Der Schuss ins Knie der Antragsteller erfolgt allerdings dann, wenn das Projekt angenommen wird. Dann nämlich muss der Antragsteller alle Kosten im Voraus selbst finanzieren und bekommt nur etappenweise mit Zahlungsnachweisen die entsprechenden Beträge refundiert. Zumindest 75 %, denn 25 % sind aus „Eigenmitteln“ oder halt sonstwie aufzubringen.
Anders gesagt: wer keine sozialindustrielle Organisation mit Millionen-Umsätzten betreibt, hat keine Chancen, den Zeitaufwand für die Antragstellung personell zu bewältigen und keine Mittel, die Vorfinanzierung der Projekte zu bewältigen. Nebenbemerkung: Zinskosten werden nicht als Projektkosten anerkannt. Bei einem Projekt-Betrag von mindestens 200.000 Euro kein Klax.
Resümee: Hunderte Pflegedienste karren Monat für Monat tausende 24-Stunden-Betreuer aus den Nachbarländern nach Österreich. (Stand 31.12.2024: Rumänien 31.277 + Slowakei 12.531 + Ungarn 4.103 + Kroatien 3.900 + Bulgarien 1.692 + Ukraine 227; heute schon über 300, aber angesichts von 90.000 Ukraine-Vertriebenen in Österreich eine mickrige Zahl). Das Projekt
Heimhilfeausbildung inkl. Sprachförderung für Ukrainer:innen
könnte jährlich 100 zusätzliche Pflegekräfte bedarfsgerecht ausbilden. Doch unter den gegebenen Bedingungen wird eine einfache Lösung zur Mission Impossible. Statt bürgernahe und bedarfsorientierte Projekte zu ermöglichen, werden ausschließlich Organisationen und Unternehmen, die bereits gut verdienen, gefördert; egal ob im Sozialbereich, in Wirtschaft, Wissenschaft, Medien oder Kunst.
P.S. Zur Unterhaltung eine Kreation, die die KI des Sozialministeriums absondert, wenn im BMASGPK „Bürger:innenanfragen“ einlangen:
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Frau Bundesministerin Korinna Schumann hat das Service für Bürgerinnen und Bürger beauftragt, Ihnen auf Ihr Anliegen zu antworten. Diesem Auftrag kommen wir hiermit gerne nach.
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass kritische Informationen und Hinweise, die an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) herangetragen werden, ernst und dankend angenommen werden. Die aus der Bevölkerung an uns herangetragenen Anregungen und Hinweise bieten wertvolle Denkanstöße für die Überprüfung bestehender Regelungen sowie die Entwicklung und Durchsetzung geeigneter Lösungen
Unser Ressort ist immer bemüht, Anregungen, Informationen und Beschwerden so weit wie möglich in den Arbeitsprozess einzubinden. Daher werden selbstverständlich auch Ihre Anregungen gerne berücksichtigt.
Abschließend dürfen wir uns bei Ihnen nochmals für das Aufzeigen der von Ihnen geschilderten Problemlage bedanken!
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
