Seuchenkolumne von Armin Thurnher

25. Juni 2024 - Seit Ausbruch der Corona-Herrschaft, welcher Falter-Chefredakteur und -Herausgeber ergebenst als Hofberichterstatter gedient haben, publiziert Armin Thurnher täglich eine „Seuchenkolumne“. Nun wurde ja die Seuche Ende Juni 2023 offiziell für beendet erklärt, doch die „Seuchenkolumne“ geht weiter, diese Woche mit dem „Fall Gewessler“. Man muss also davon ausgehen, dass Thurnher die österreichische Politik insgesamt als Seuche betrachtet. Der Subtitel „Nachrichten aus der vervirten Welt“ soll wohl eine ironische Anspielung auf „verwirrt“ sein, doch im Kern geht es um die Diagnose, dass wir in einem kranken System leben. Dass manche gut von einem kranken System leben, sei hier nur am Rande erwähnt, und hat natürlich nichts mit Faltern, sondern nur mit Raupen zu tun.

In der „Seuchenkolumne 1312 (22.6.24)“ schreibt ein „ alter Freund Sven Hartberger, langjähriger Intendant des Klangforum Wien. … Ich gewähre Sven Hartberger gern politisches Asyl und publiziere hier seinen Text“, um klarzustellen, „Wer hier die Rechtsbrecher sind. … Die Denunziation von BM Leonore Gewessler als eidbrüchige Verletzerin des Verfassungsrechts und als Straftäterin verströmt überdeutlich den strengen Geruch von übler Nachrede (§ 111 StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB). Dem Generalsekretär der ÖVP, Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Stocker, und der karenzierten Richterin BM Mag. iur. Karoline Edtstadler, muss auf Grund ihrer juristischen Qualifikation klar sein, dass BM Gewessler die ihr unterstellte Straftat des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB nicht begangen hat.“

 

Zwei Tage später, in der „Seuchenkolumne 1313 (24.6.24)“, publiziert Thurnher folgende Mitteilung Hartbergers: „Herr RA Dr. Stefan Kovacsevich hat in meinem Auftrag eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Begehung der Straftaten nach den §§ 297 und 302 StGB gegen die Herren Nehammer (§§ 297, 302 StGB), Stocker (§ 297) und Posch (§ 302 StGB), sowie gegen Frau Edtstadler (§ 302 StGB) bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht.“

In dieser Anzeige findet man folgende Passage: „Es besteht (…) der dringende Verdacht, dass die Genannten die Einbringung der Strafanzeige gegen die Bundesministerin ausschließlich zur Erlangung eines Vorteils für ihre eigene politische Partei betrieben haben, obwohl sie wissen, dass auf Grund der Sach- und Rechtslage keine Anklage, geschweige denn eine Verurteilung der angezeigten Person in Betracht kommt. Es liegt daher der Verdacht der wissentlichen Schädigung der Frau Bundesministerin Leonore Gewessler, BA, mit Hilfe eines Missbrauchs der österreichischen Justiz zu politischen Propagandazwecken vor. Die Bestätigung dieses Verdachts würde den Tatbestand des § 297 StGB (Verleumdung) erfüllen (…)“

Thurnher weiter: „Man wird sehen, welche Aussicht auf Erfolg diese Anzeige hat; vermutlich den gleichen wie jene der Regierung. Ich verstehe und billige aber Hartbergers Absicht: ‚Es geht nicht an, dass Gewessler jetzt monatelang als tatverdächtige Straftäterin durch die Medienlandschaft gezerrt wird, und die ÖVP sich als gesetzestreue Hüterin des Rechtsstaates gerieren kann.‘ Insofern erwarte ich nun eine mediale Ausgleichsoffensive zur justitiellen Propagandawalze der ÖVP. Ich denke, der Boulevard wird sich an ihre Spitze setzen, ich frage mich nur, ob Heute oder doch eher oe24 den Anfang macht.“ Seit wann appelliert der linke Falter-Herausgeber an die rechten Boulevar-Medien? Offenbar ist er noch fähig, die eigene Wirkmacht realistisch einzuschätzen. Nur zur Info, keine unbezahlte Schleichwerbung, die Selbsteinschätzung des Falter-Herausgebers, die jede „Seuchenkolumne“ beschließt: „Er ist die beste Wochenzeitung des Landes. Der Falter. Lesen Sie ihn.“

Zur Abrundung no comment zur „Seuchenkolumne.1310 (20.6.24)" des Hofberichterstatters: Eloge auf Leonore Gewessler