9. Oktober 2025 - Es gibt kein Recht auf Gerechtigkeit. Es gibt nur ein Recht auf Rechtsprechung (d.h. Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren). Soweit die Erkenntnisse des Autors des Buches „Moral 4.0“ im Jahre 2017.
Derselbe Autor, heute Chefredakteur von ethos.at, gelangte zu neuen Erkenntnissen: es gibt ein Recht auf Umgehung der Rechtsprechung, sofern der Angeklagte prominent oder mächtig genug ist.
oesterreich.gv.at informiert: „Die Diversion wurde im Jahr 2000 auch für das Erwachsenenstrafrecht eingeführt – bis zu diesem Zeitpunkt fand sie ausschließlich im Jugendstrafrecht Verwendung. Eine Vielzahl von Strafverfahren wird heute mittels Diversion beendet. Wenn ein Betroffener ein derartiges Angebot erhält, sollte er Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.
Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit).
Die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist somit nicht mehr die einzig mögliche Reaktion des Staates auf eine geklärte Straftat. Dank der Diversion muss die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin jedem Verdacht der Begehung eines Offizialdeliktes nachgehen, aber nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen.
Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.“
Ergänzend dazu muss man wissen, dass rund 90 Prozent der angezeigten „mutmaßlichen“ Straftaten gar nicht bis zur Verhandlung gelangen, weil Staatsanwälte im Vorfeld die Chance auf Verurteilung für sehr gering einschätzen.
(SIEHE: Patrick Burow: Inside Strafjustiz)
Justizgroteske Wöginger
Gegen den nunmehrigen Klubobman der ÖVP, August Wöginger, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schon im Februar 2022 Untersuchungen aufgenommen. Es stand der Vorwurf im Raum, er habe einen Parteifreund zum Chef des Finanzamts Braunau befördert. In letzter Minute schwenkten Wöginger und zwei Mitangeklagte um und simulierten Reue. „Nicht einmal drei Stunden musste ÖVP-Klubchef August Wöginger als Angeklagter vor Gericht verbringen. Kurz nach Aufruf der Strafsache kam er zu Wort und entschuldigte sich für sein Verhalten. Die Mitangeklagten hatten das schon zuvor schriftlich getan. Das Signal war klar: Man will eine Diversion“, berichtet DerStandard.at (8.10.25)
So funktioniert Freunderlwirtschaft bzw Postenschacher wie’s in Österreich „gute alte Tradition“ ist. Das bestätigt sogar Wöginger mit seiner Ausrede: „Er sprach davon, dass sich das Politikverständnis seit seinem Einzug in den Nationalrat vor mehr als zwanzig Jahren geändert habe. Es tue ihm ‚ehrlich Leid‘, was der unterlegenen Bewerberin Christa Scharf passiert sei.“ (Quelle: DerStandard.at)
Das Ergebnis: „Sowohl für das Schöffengericht als auch für die WKStA kam die Diversion "gerade noch" infrage. Konkret muss der Erstangeklagte 17.000 Euro zahlen, der Zweitangeklagte 22.000 Euro und Wöginger 44.000 Euro. Zudem soll jeder einen symbolischen Betrag von 500 Euro an eine benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau überweisen. Die Angeklagten nahmen das Angebot des Gerichts an“, so OÖN / nachrichten.at (7.10.25)
Und weitere Konsequenzen? Die ÖVP-Granden jubeln! "Dass August Wöginger den Gerichtssaal heute als unbescholtener Mann verlässt und das Strafverfahren damit beendet ist, freut mich nicht nur als sein Freund, sondern auch als Bundesparteiobmann der Volkspartei sehr", so Parteichef Christian Stocker, nebstbei Bundeskanzler der Republik.
Bleibt die Frage offen, ob sich Wöginger die Strafe von seinem kärglichen Klubobmanns-Salär abzwacken wird, oder ob der Betrag aus der Klubkassa beglichen wird. Man fragt sich ohnehin, wozu eigentlich die üppigen Klubfördermillionen sonst noch gebraucht werden!
Justizgroteske Thurnhofer
Weil ethos-Chefredakteur HTH am Tag der NR-Wahl 2024, bei der er als Kandidat der LMP „passiv“ teilgenommen hat, über einen Bahnsteig der Wiener Linien gegangen ist, ohne einen Fahrschein zu lösen (weil er keine Bahn benutzt hatte und nicht die Absicht hegte, das zu tun), kam es im Mai 2025 zur Verhandlung am Bezirksgericht Mürzzuschlag.
Details: Wie Wien (h)intrum gegen uns vorgeht.