Kartellgericht verurteilt Post AG

Postkasten Vertrauen 800

Verstoß gegen Datenschutz

Ergänzung 7.3.2025 – „ Mehr als sechs Jahre nach dem Auffliegen von Datenschutzverstößen durch die Post bei der Verarbeitung von parteipolitischen Präferenzen einzelner Kunden bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun die Strafe – sie wurde mit 16 Millionen Euro auch etwas reduziert. Ganz abgeschlossen ist der Fall aber noch immer nicht, denn die Post lässt den Fall beim Verwaltungsgerichtshof überprüfen“, berichtet SN.at (6.3.25)

Kartellgericht verhängte Geldbuße iHv EUR 9,2 Mio gegen die Österreichische Post Aktiengesellschaft wegen Marktmachtmissbrauch

29. Oktober 2024 (Pressemitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde)

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte in dem Verfahren einen Antrag auf angemessene Geldbuße. Das Kartellgericht verhängte eine Geldbuße iHv EUR 9,2 Mio gegen die Österreichische Post Aktiengesellschaft (iF „Post“) wegen des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen (sog „Info.Mail“). Der Beschluss ist rechtskräftig.

Foto: ethos.at / thurnhofer.cc + SIEHE AUCH: Wahlkampf-Frontbericht: Die Post

Der betroffene Markt: Info.Mail

In die Produktkategorie „Info.Mail“ fallen vom Format und Gewicht idente Sendungen mit werblichem Inhalt und ausschließlich gedruckter Anschrift, von denen mindestens 400 Stück aufgegeben werden. Sie müssen maschinenfähig sein. Es handelt sich um persönlich adressierte Drucksachen, also Direktmarketing-Aussendungen in Briefform, wie etwa adressierte Werbung.

Konsolidierer

Mit den Konsolidierern ist eine Optimierung der Versandkosten der jeweiligen Absender, aber auch der Verarbeitungskosten der Antragsgegnerin verbunden. Die Antragsgegnerin schließt für das Produkt Info.Mail sowohl mit Konsolidierern als auch mit selbsteinliefernden Großkunden längerfristige Vereinbarungen, in der Regel Jahresverträge, ab. In diesen wird festgelegt, unter welchen Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Antragsgegnerin Rabatte gewährt werden. Weiters sind in diesen Vereinbarungen die Versandbedingungen sowie die Rabattstaffeln geregelt.

Verstöße

Die BWB stellte am 23.01.2024 einen Antrag beim Kartellgericht auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen die Post. Diesem Verfahren ist ein Individualverfahren vorausgegangen. Die BWB hat in dem Individualverfahren mehrere Stellungnahmen sowie eine Rekursbeantwortung abgegeben und sah die Rabattpraxis der Österreichischen Post AG als diskriminierend und nicht vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht an. Das Kartellgericht stellte in dem Zusammenhang den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Post auf dem Markt für Info.Mail fest (siehe Pressemitteilung vom 02.02.2024).

Die Post unterliegt, wie alle anderen Marktteilnehmer, dem allgemeinen Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung. Die Benachteiligung von Vertragspartnern im Wettbewerb durch ein marktbeherrschendes Unternehmen durch Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen ist verboten.

Das Unternehmen gewährte Konsolidierern im Zeitraum 2017 bis 20.01.2022 auf das Entgelt für Info.Mail bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden eingeschränkte Rabattstaffeln, geringere Rabatte oder geringere Jahresboni. Ebenso erlegte es eine Geheimhaltungsverpflichtung im Zusammenhang mit Rabattstaffeln und Rabattsätzen (Jahresboni), die mit Großkunden vereinbart waren, für Info.Mail auf.

Das Kartellgericht stellte fest, dass der Marktanteil der Post im Markt Info.Mail über 90% liege und das Unternehmen daher marktbeherrschend ist.

Zum Verschulden hielt das Gericht fest, dass die unterschiedliche Rabattgewährung der Post darauf abzielte, den Wettbewerb zu beeinträchtigen und zwar zu ihren Gunsten vor dem Hintergrund, dass sie den Markteintritt von Konsolidierern im Bereich Info.Mail nicht schätzte.

Kooperation

Die Post kooperierte mit der Bundeswettbewerbsbehörde vollumfänglich und übermittelte ein entsprechendes Anerkenntnis. Somit trug das Unternehmen zur schnelleren Verfahrensbeendigung bei, weshalb die BWB die Verhängung einer geminderten Geldbuße in Höhe von EUR 9,2 Mio beantragte.

Vorausgegangenes Individualverfahren

Mehrere Unternehmen stellten beim Kartellgericht im Jahr 2019 einen Antrag auf Abstellung von missbräuchlichen Verhaltensweisen aufgrund von diskriminierenden Rabattpraktiken gegen die Post. Unternehmen haben im Individualverfahren die Möglichkeit, eigenständig Anträge auf Abstellung beim Kartellgericht zu stellen. Anträge auf einstweilige Verfügung wurden ebenfalls gestellt. Das Kartellgericht wies die Anträge auf einstweilige Verfügung ab, gab allerdings den Abstellungsbegehren statt. Folglich bekämpfte die Post die Entscheidung des Kartellgerichts und brachte einen Rekurs beim Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht ein. Das Kartellobergericht gab dem Rekurs jedoch nicht Folge (siehe Pressemitteilung vom 13.01.2022).

Die BWB hat in dem Individualverfahren mehrere Stellungnahmen sowie eine Rekursbeantwortung abgegeben und sah die Rabattpraxis der Österreichische Post AG als diskriminierend und nicht vereinbar mit dem Wettbewerbsrecht an.

Individualverfahren und von der BWB eingeleitete Verfahren

Das österreichische Kartellgesetz gibt Unternehmen, welche ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer Entscheidung haben, die Möglichkeit, eigenständig Feststellungs- bzw Abstellungsanträge wegen Verstößen an das Kartellgericht zu stellen.

Die Verhängung von Geldbußen kann nach einem abgeschlossenen Individualverfahren nur über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde oder des Bundeskartellanwalts erfolgen. Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes sah die BWB die Stellung eines derartigen Antrages im vorliegenden Fall insbesondere auch aus generalpräventiven Erwägungen als geboten an.

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Regierungs-Korruption: Digitale Transformation

Demokratie erneuern

Die „ganz normale“ Steuergeldverschwendung der Österreichischen Bundesregierung

23. Oktober 2024 – Die Österreichische Bundesregierung missbraucht die Behörde RTR zur Gleichschaltung der Medien mit Schweigegeld und übt damit eine neue Form der Zensur aus. Vor knapp zwei Jahren, am 23.11.2022, berichtete ethos.at erstmals und als einziges Medium in Österreich darüber, dass die Regulierungsbehörde RTR 54 Millionen Euro an Massenmedien ausgeschüttet hatte – unter dem schönen Projekttitel „Digitale Transformation“. Siehe: Regierungsbehörde schüttet Millionen aus.

Die Details der Förderungen hat ethos.at damals nicht analysiert. Allein der Skandal, dass die Regierung für „Business as Usual“ (und nichts anderes ist die laufende digitale Transformation für Massenmedien genauso wie für jedes Unternehmen jeder Branche) 54 Mille „Förderung“ aus dem Ärmel schüttelt, hat damals niemanden interessiert. Auch die Opposition hat dabei kommentarlos zugeschaut. Die Massenmedien als Nutznießer dieser phantastischen Fördersumme haben darüber keine Zeile publiziert. Naturgemäß. Eine Kurzfassung des ethos-Artikels wurde auf fischundfleisch.com publiziert; Titel: 54 Mille zur Gleichschaltung der Medien.

Weder die RTR, noch das letztverantwortliche BKA haben darauf reagiert. Die ethos-Behauptung, die willkürliche Auszahlungen von 54 Millionen Euro an Massenmedien diene der Gleichschaltung derselben, wurde von keiner Seite beanstandet. Die sonst sehr empfindlichen Spitzenpolitiker klagen in solchen Fällen gerne auf Unterlassung. Da nichts dergleichen passiert ist, können wir davon ausgehen, dass das Urteil von ethos.at richtig ist.

Damit nicht genug. Auch kleinere Medien und privater Rundfunk haben schließlich einen enormen Nachholbedarf an „digitaler Transformation“ – RTR veröffentlichte über entsprechende Förderungen eine Pressemitteilung am 21.12.2023 und ethos.at ersuchte um Begründung von ausgewählten 20 Förderfällen.

Am 6. Mai 2024 hat RTR endlich geantwortet und überraschte ethos.at am 7. Mai 2024 mit einer neuen Pressemitteilung:

KommAustria vergibt erstmals Qualitäts-Journalismus-Förderungen

Was KommAustria im Auftrag des BKA unter „Qualitätsjournalismus“ versteht und welche Kriterien dafür zu erfüllen sind, enthüllte ethos.at am 28. August 2024 als einziges Medium in Österreich:  Die „RTR Medien und KommAustria“, eigentlich zuständig für die Kontrolle von Rundfunk und Telekom, ist gleichzeitig die Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die Zuteilung und Ausschüttung von Subventionen übernimmt. In jeder entwickelten Demokratie dieser Welt wäre so eine Praxis aufgrund von Unvereinbarkeitsprinzipien unmöglich. Aber Österreich ist anders. Hier erfindet die Regierung – zur Gleichschaltung der Massenmedien – immer wieder neue Fördertöpfe! Nun die Förderung „Qualitätsjournalismus“. Mehr noch als die Förderschiene „Digitale Transformation“ (als ob die Medien 30 Jahre nach Erfindung des Internets noch nicht digital transformiert wären!) ist diese Förderschiene eine Verhöhnung der Pressefreiheit. Sie ist geradezu die Wiedereinführung der Zensur – nicht durch Verbotsmechanismen, sondern durch Belohnungsmechanismen. Das bedeutet: Die Behörde beurteilt im Nachhinein, welche „Leistungen“ der Massenmedien „Qualitätsjournalismus“ entsprochen haben und verteilt dem entsprechende Belohnungen!

RTR ebenso wie BKA wurden selbstverständlich von ethos.at über diese Beurteilung informiert. Bis heute kamen keine fachlichen, politischen oder rechtlichen Einsprüche; ethos.at darf daher weiterhin behaupten: Die Regierung missbraucht die Behörde RTR zur Gleichschaltung der Medien mit Schweigegeld und übt damit eine neue Form der Zensur aus.

Wer immer in der nächsten Regierung sitzen wird, die Beamten gehen wie gewohnt ihrer Arbeit nach. So erreichte am 18. Oktober 2024 eine neue Pressemitteilung die Redaktion von ethos.at. Titel der Jubelmeldung: Digitale Transformation der Medien: RTR-Förderung bewirkt Kooperationssynergien und verbesserte Förderquoten für Projekte.

Die komplette Liste aller Projekte und die Beträge, die ausgeschüttet wurden.

Ergänzung 26. Oktober 2024 – Anlass für ein willkommenes Ablenkungsmanöver bietet der Rechnungshof-Bericht (25.10.24) über parteipolitische Postings auf offiziellen Instagram-Kanälen der Ministerien von Kogler und Zadic. „Jetzt kommt alles raus: Der Rechnungshof veröffentlichte nun einen Bericht über Ausgaben der Grünen – mit dem Ergebnis, dass es auf einigen „offiziellen Social-Media-Accounts unzulässige Spenden aufgrund parteipolitischer Postings“ gab“, schreibt Heute.at (25.10.24) gewohnt sensansionslüstern. Der Skandal: „In Summe haben die Grünen damit 59.203 Euro an Steuergeld für ihre eigenen Botschaften auf Instagram verbrannt.“ Angesichts dreistelliger Millionen-Beträge die die Minsterien Jahr für Jahr für Regierungspropaganda rausschmeißen, geradezu lächerlich. Aber die Massenmedien plustern sich auf, wenn mal ein Euro nicht in ihre eigenen Taschen fließt.

Ergänzung 31. Oktober 2024 – Abgesehen von der systematischen Gleichschaltung der Medien durch gigantische Subventionen“und direkte Inseratenschaltungen an die Massenmedien aus den Töpfen der Ministerien (sogar das Finanzministerien inseriert in den „Finanzfachblättern“ HEUTE & Co) gibt es noch die „Inseratenaffäre“. Davon hat aber angeblich nur Fellner profitiert, deshalb plustert sich FALTER-Chefredakteur Florian Klenk auf: „Warum werden Sebastian Kurz, die ÖVP und Wolfgang Fellner geschont? Warum schont der Chef der Finanzprokuratur in der Inseratenaffäre den Beschuldigten Sebastian Kurz, die Volkspartei und die belasteten Boulevard-Manager? Wolfgang Peschorns Argumente überzeugen nicht.“ SIEHE Falter.at (30.10.24)

SIEHE AUCH: Zur Lage der Nation 2024

SIEHE AUCH:RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus

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Zur Lage der Nation 2024

Teufelstein800

„Verschweigen, vernebeln oder gegen die eigene Überzeugung reden kann im politischen Kontext manchmal sogar vernünftig und strategisch zielführend sein.“ Alexander Van der Bellen

Der Nationalfeiertag fällt heuer in eine Phase der Regierungsbildung, und diese sieht der Bundespräsident in einer „Patt-Situation“. Auf der einen Seite ein „Volkskanzler“, dessen Partei bei der NR-Wahl mit 29 Prozent der Stimmen als Nummer 1 ins Ziel gelaufen ist, mit dem aber keine andere Partei eine Koalition bilden will; auf der anderen Seite die „Koalition der Verlierer“ SPÖVP, die wahlweise mit Neos oder Grünen eine „Ampel“ bilden kann und das auch will.

Eine Minute nach Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnis begannen die Massenmedien die Menschen mit der Wer-kann-mit-wem-Frage zu bombardieren. VdB erteilte vorerst keinen „Auftrag zur Regierungsbildung“ (der laut Verfassung nicht vorgesehen ist). Nach informellen Gesprächen der Parteiführer trat VdB am 22.10.2024 mit einem Statement an die Öffentlichkeit, das ORF2, ORF III, ORF ON und ORF.at live übertragen haben. Der ORF bestätigt damit einmal mehr das ethos-Urteil: ORF = Österreichischer Regierungsfunk.

Wie zu erwarten, hat VdB den neuen Strahlemann der ÖVP mit der „Regierungsbildung“ beauftragt und ergänzt, dass er Gespräche mit der SPÖ wünsche und allenfalls mit einer dritten Partei! Auf bundesprasident.at findet sich die ganze Ansprache des Staatsoberhauptes. Hier die Gründe, mit denen die FPÖ disqualifiziert wurde, diktiert von ÖVP und SPÖ: „Die Gründe gegen eine Koalition mit der FPÖ unter Herrn Kickl, die mir von den Parteivorsitzenden von ÖVP und SPÖ genannt wurden, waren unter anderem: + Sorgen um die liberale Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung. + Mangelnde pro-europäische Haltung und damit Beschädigung des Wirtschaftsstandortes Österreich. + Russlandpolitik und Putin-Nähe. + Massive Sicherheitsbedenken, da ausländische Geheimdienste die Zusammenarbeit mit Österreich bei einer Regierungsbeteiligung Kickls massiv einschränken würden. + Spaltende und herabwürdigende Sprache sowie mangelnder Respekt. + Rückwärtsgewandtes Frauenbild. + Und fehlende Abgrenzung gegen Rechtsextremismus.“

Kickl reagiert auf Twitter: „Heute hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Bevölkerung wissen lassen, dass er mit den bewährten und normalen Prozessen unserer zweiten Republik bricht und nicht den Wahlgewinner und Erstplatzierten der Nationalratswahl – also die FPÖ – mit der Regierungsbildung beauftragt. Das mag für ganz viele von Euch wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Aber ich verspreche Euch: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“ Das werden die FPÖ-Wähler wohl als Versprechen in die nächste Wahl mitnehmen, alle anderen Wähler werden darin eine Drohung sehen.

Auf fpoe.at wurde indessen ein „Fahrplan für Sondierungsgespräche“ publiziert. Dieser enthält allerdings keine Auskunft darüber, mit wem die FPÖ diese Gespräche führen will. Empfehlung von ethos an Kickl (Vorsicht Zynismus): die FPÖ sollte zu den Sondierungsgesprächen die Bierpartei, KPÖ, LMP, GAZA, MFG Keine und die Ungültig-Wähler (wo immer sie zu finden sind) einladen. Diese haben nämlich zusammen über fünf Prozent der Stimmen errungen. Die Mandate für diese Stimmen hat aber zur Gänze die FPÖ kassiert.

Empfehlung von ethos.at an den Bundespräsidenten: Lesen’s die Verfassung, insbesondere Artikel 19, 56 und 70 B-VG.

Artikel 19. (1) Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen.

Artikel 56. (1) Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.

Artikel 70. (1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt.

Auf dieser Grundlage könnte der Bundespräsident die Positionen der Minister und des Kanzlers – so wie jede Führungspostion im Staate – öffentlich ausschreiben. Damit könnte er den „unüblichen Fall“, die „klassische Pattsituation“ in einen echten Paradigmenwechsel überführen: Erstmals in der Geschichte hätten sich die Menschen, die Medien und alle gewählten Politiker Gedanken machen müssen über Anforderungsprofile an Minister. Man hätte vermutlich in den bestehenden Ministerien aber auch in der Zivilgesellschaft jede Menge an Bewerbern und Bewerberinnen für die obersten Organe der Vollziehung gefunden.

Der Bundespräsident hätte gleichzeitig den Parlamentariern bewusst machen müssen, was der Artikel 1 B-VG bedeutet: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Die eigentliche Macht des Landes liegt bei den Nationalratsabgeordneten als gewählte Repräsentanten des Volkes; nicht bei den Ministern und genauso wenig beim Bundeskanzler! Das ist die Essenz der repräsentativen Demokratie. Das ist die Essenz des Artikel 1.

Das ganze Ritual der „Regierungsbildung“ um vorab „eine stabile Mehrheiten im Parlament“ zu sichern, um ein „Regierungsprogramm“ zu erstellen, um die Interessen der Parteien bei der Besetzung der Ministerposten zu befriedigen – all diese Sandkastenspielchen könnte der Bundespräsident ein für alle Mal beenden. Nicht nur temporär, wie er es mit der Ernennung der „Expertenregierung“ 2019 gemacht hat, sondern dauerhaft – gemäß Verfassung – als Beitrag zu einer besseren Demokratie, insbesondere als Beitrag zur Durchsetzung der Gewaltenteilung. Mit dieser Lösung müsste sogar Herbert Kickl einverstanden sein. Als Führer der größten Partei hätte er damit die Macht in der Hand, in jeder Sitzung des Parlaments „das letzte Wort“ zu sprechen.

Angesichts mangelnder Visionen des Bundespräsidenten, angesichts der Selbstherrlichkeit der Altparteien und ihrer gängigen Haltung, dass sie die einzigen legitimierten Vertreter der Demokratie seien, wird es zu dieser neuartigen Regierung nicht kommen. Am Ende wird es eine „Ampel“ geben. In diesem Fall werden drei Tests zeigen, ob die kommenden Jahre Veränderungen ermöglichen, oder ob die Elefanten (gemäß ORF-Elefantenrunden) weiter jede demokratische Pflanze zertrampeln, noch bevor diese richtig sprießen konnte.

Ethiktest 1: Umgehende Abschaffung des „Krisensicherheitsgesetzes. Eines der wenigen Gesetze, bei dem im Juli alle damaligen Oppostionsparteien dagegen waren. Diese haben nun eine komfortable Mehrheit, um diesen Unsinn zu stoppen.

Ethiktest 2: Andi Babler bleibt als Partei- und Klubobmann im Parlament und schickt einen Wiener SP-Bonzen als Vizekanzler in die Regierung.

Ethiktest 3: Das Parlament beschließt, den Mitarbeiterstab des Bundespräsidenten zu halbieren, die Zahl der Ministerien zu reduzieren und Staatssekretäre abzuschaffen. Beispiele für Einsparungspotenziale: Europa- und Verfassungsministerium kann aufgeteilt werden zwischen Außen- und Justizministerium. Beamtenministerium ist obsolet, weil jedes Ministerium mit seinen eigenen Beamten zurecht kommen muss. Kunst & Kultur kann vom Bildungsministerium übernommen werden. Landwirtschaft braucht kein eigenes Ministerium (wie die vergangene Legislaturperiode bewiesen hat, in der es kein einziges Mal öffentlich aufgefallen ist), sondern ist Teil der Wirtschaft.

Anekdote am Rande: Am 24. Mai 2022 hat „Unser Kandidat 2022“ das berühmt-berüchtigte Zitat von VdB, das aus seinem Buch „Kunst der Freiheit“ stammt,auf Tiktok zitiert. Einen Tag danach hat Herbert Kickl bei einem Interview mit den Salzburger Nachrichten dieses Buch hervorgeholt mit der Behauptung, er habe es als 2016 Wahlkampfleiter von Norbert Hofer „gelesen“.

Warum erinnert er sich an die Stelle, die ER vor Jahren angeblich gelesen hat, ausgerechnet einen Tag, nachdem „Unser Kandidat 2022“ sie publik gemacht hat? Ein anständiger Parteiführer, der sicher hervorragende Mitarbeiter hat, die ihn coachen, hätte gesagt: „Ein unabhängiger Bürger unseres Landes hat mich auf ein Zitat von VdB hingewiesen!“ Kickl hätte damit bewiesen, dass sich die FPÖ subsanziell von den anderen Parteien entscheidet. So aber hat er nur bewiesen, dass die FPÖ wie alle anderen Parteien eine geschlossene Anstalt ist, die sich selbst für den Mittelpunkt des Landes hält. Nach der letzten Wahl mit mehr Millionen aus der (vom Volk nie bewilligten) Parteienförderung als je zuvor.

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