Volksbegehren Eintragungswoche KW 16 - Moral 4.0 für ECHTE Demokratie

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Was ist echte Demokratie?

Empirisch betrachtet - im Vergleich von rund 200 Staaten dieser Welt, die fast alle in ihrem Selbstverständnis demokratisch sind - ist es unmöglich, in der Vielfalt dieser Demokratien einen gemeinsamen Nenner zu finden und diesen als "ECHTE Demokratie" zu bezeichnen. Philosophisch betrachtet ist die Frage einfacher zu beantworten: zum Wesen einer ECHTEN Demokratie gehört die Gewaltenteilung von Exekutive, Legislative und Judikative. Das bedeutet nicht nur, dass sie formal in einer demokratischen Verfassung verankert sind, sondern auch, dass diese drei Institutionen real unabhängig voneinander sind und sich gegenseitig kontrollieren. Das sollten wir seit Jean-Jacques Rosusseau wissen, der bereits im 18. Jahrhundert seinen visionären "Gesellschaftsvertrag" publiziert hat.

Dieses Wissen hat Osterreich seit dem historischen Beginn unserer Demokratie mit einer historisch revolutionären Verfassung 1920 niemals in die Tat umgesetzt. Ganz im Gegenteil, nach dem 1. Weltkrieg zwei Machtblöcke, nach dem 2. Weltkrieg (WK2) drei und derzeit fünf Parteien, beanspruchen "die" Macht für sich, obwohl sie laut Verfassung "nur" die Verantwortung für die Gesetzgebung hätten. Wir wählen die Legislative, deren Parteispitzen sich anmaßen, eine Erbpacht auf die Führung der Exekutive inne zu haben. Diese Praxis, auch "Realverfassung" genannt, widerspricht dem Bundesverfassungsgesetz (B-VG), insbesondere den Artikeln 1, 19 und 56.

Ein weiterer Wesenszug einer ECHTEN Demokratie ist ihre Offenheit. Das sollten wir seit Karl Popper wissen, der unmittelbar nach dem WK2 sein Werk "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde" vorgelegt hat. Dieses Standardwerk zum Verständnis einer modernen Demokratie ist längst in Vergessenheit geraten. Die führenden Politiker unseres Landes haben unsere Republik (nicht erst seit Corona, sondern seit Jahrzehnten) zu einer geschlossenen Gesellschaft deformiert, basierend auf geschlossenen Anstalten (= Parlamentsparteien), die sich anmaßen, die einzigen und wahren Vertreter des Volkes zu sein.

Die Verfassung insgesamt (B-VG mit Nebenverfassungsrecht) enthält mehr als 1.000 Artikel. Dazu kommen in einfachen Gesetzen hunderte Paragrafen in Verfassungsrang. Diese Praxis der Verfassungsgesetzgebung ist weltweit einmalig und widerspricht dem Grundsatz, dass eine demokratische Verfassung kompakt, übersichtlich und für alle Staatsbürger verständlich sein muss. Dieser Grundsatz ist unabdingbar für eine ECHTE Demokratie, denn nur wenn das gesamte Volk die Verfassung kennt und sich damit identifiziert, kann diese Verfassung Grundlage einer Demokratie sein. Die derzeitige österreichische Verfassung ist Grundlage einer Expertokratie - drei Jahre Corona-Herrschaft haben sichtbar gemacht, was das bedeutet.

Eine ECHTE Demokratie in Österreich kann sich daher nicht mit folgendem Bekenntnis zufrieden geben:"Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht." Eine ECHTE Demokratie muss mit einer breit angelegten Verfassungsdiskussion in Österreich beginnen, um nach 100 Jahren exzessiver Verfassungsgesetzgebung im alleinigen Interesse der Mehrheitsparteien überhaupt eine demokratische, d.h. vom Volk erstellte und vom Volk angenommene Verfassung als Grundlage für die Zukunft unseres Landes zu erhalten. Das ECHTE-Demokratie-Volksbegehren ist ein Schritt auf diesem Weg und wird deshalb vom Verein Moral 4.0 (www.ethos.at) unterstützt.

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