24. April 2023 - "Der Nationalrat muss sich mit sieben weiteren Volksbegehren beschäftigen. Alle Initiativen, die bis Montag zur Eintragung auflagen, haben die dafür nötige Hürde von 100.000 Unterschriften genommen",berichtet ORF.at
4. April 2023 - Von 17. bis 24. April 2023 ist die Eintragungswoche von insgesamt sieben Volksbegehren:
- ECHTE Demokratie Volksbegehren / Bevollmächtigter: Mag. Robert Marschall
"Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung echter Demokratie in Österreich beschließen.
1. Echte Demokratie = Absolutes Diktaturverbot!
Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht.
2. Versammlungsfreiheit
3. Volksabstimmungen, die auch durch das Volk einleitbar sind (z.B. durch Volksbegehren)
4. faires Wahlrecht, wo jede Stimme gleich viel zählt (z. B. keine %-Hürden)“
Alle Volksbegehren auf BMI.gv.at
- GIS Gebühren NEIN / Bevollmächtigter: Mag. Marcus Hohenecker
"Die Unterstützer dieses Volksbegehrens sprechen sich für die Abschaffung der Gebühren zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks (GIS-Gebühren) aus. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge sämtliche allgemeinen Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF beseitigen.“
Anmerkung ethos.at: Bereits 2018 hat die Christliche Partei Österreichs "ORF ohne Zwangsgebühren" gefordert und dafür 320.239 Unterstützungserklärungen gesammelt, wie DerStandard.at seinerzeit noch recht ausgewogen berichtete. Vier Jahre später erhielt "GIS Gebühr abschaffen" des Bevollmächtigten Dominik Schmied 365.348 Unterschriften. Die mittlerweile zum Hofberichterstatter mutierte Tageszeitung DerStandard.att schrieb darüber süffisant: "Wie jenes von 2018 muss das aktuelle Volksbegehren zur GIS nun im Nationalrat behandelt werden – das war es aber auch schon." Das "Team Hohenecker" versuchte es nun im dritten Anlauf - und es wird nicht der letzte sein. Am 31.1.23 wurde das Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" registriert. Ein weiteres "ORF Volksbegehren" läuft seit 17.3.23 - der Titel ist historisch aufgeladen, aber der Inhalt so substanzlos wie viele ORF-Sendungen: "Der ORF soll möglichst objektiv berichten und über faire Gebühren finanziert werden."
- Beibehaltung Sommerzeit / Bevollmächtigte: Doris Galbruner
"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung der Sommerzeit zu verankern. Die ursprüngliche Notwendigkeit einer Zeitumstellung ist nicht mehr gegeben. Es wird daher gefordert, die Sommerzeit als “Normalzeit” beizubehalten.“
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN! / Bevollmächtigter: Ing. Werner Bolek
"BARGELD bedeutet Freiheit und darf weder beschränkt noch abgeschafft werden. Die Intentionen der EU und mehrerer Parteien in Österreich, Bargeld-Zahlungen auf 10.000,- bis 15.000,- Euro zu beschränken, sind ein unzulässiger Eingriff in unsere demokratischen Rechte und strikt abzulehnen. Es wird daher der Beschluss eines Bundes(verfassungs)gesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen gefordert!“
- Unabhängige JUSTIZ sichern / Bevollmächtigter: Mag. Marcus Hohenecker
"Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Unabhängigkeit der Justiz sichern. Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens fordern daher Untersuchungsrichter wieder einsetzen (wurde 2008 abgeschafft). Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in die Verfassung. Eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft.“
- Lieferkettengesetz Volksbegehren / Bevollmächtigter: Mag. Marcus Hohenecker
"Der Verfassungsgesetzgeber möge dem Beispiel Deutschlands folgend ein Lieferkettengesetz beschließen, das Unternehmen und Konzerne verpflichtet,
1. den Produktionsprozess inkl. Transportwesen ihrer Waren lückenlos zu dokumentieren und transparent offenzulegen und
2. Menschenrechts-, Arbeits-, Tier- und Umweltschutz entlang der Lieferkette ebenso zu garantieren, wie bei in Österreich produzierten Produkten.
Verletzungen dieser Sorgfaltspflichten müssen wirksame Sanktionen nach sich ziehen.“
- NEHAMMER MUSS WEG / Bevollmächtigter: Mag. Robert Marschall
"Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat die Bundesregierung sofort zu verlassen.
Gründe dafür sind die von ihm angestrebte Impfpflicht, das Vorgehen der Polizei gegen das friedliche Volk und der Terroranschlag vom 2.11.2020 in Wien mit 4 Todesopfern.
Weiters ist Karl Nehammer ein Bruch der Gewaltentrennung vorzuwerfen. Er zog nach der letzten Nationalratswahl 2019 – mit nur 366 Bundes-Vorzugsstimmen – in den Nationalrat (= Legislative) ein, um jetzt Bundeskanzler (= Chef der Exekutive) zu sein.
Karl Nehammer hat das Vertrauen der Wähler und das Vertrauen in die Demokratie grob mißbraucht.
Es wird eine Änderung des Art. 41 Abs. 2 Bundesverfassung derart anregt, dass alle Beschlüsse des Nationalrats auch per Volksbegehren begehrt werden können (wie z.B. ein Mißtrauensbeschluß nach Art. 74 Abs. 1 B-VG gegen Bundeskanzler Karl Nehammer).“
HINTERGRÜNDE:
Wahlberechtige Bürger unseres Landes können diese, aber auch alle angemeldeten Volksbegehren (derzeit insgesamt 94!) unterzeichnen. Im Unterschied zu Unterstützungserklärungen bei Wahlen kann man auf jeder Gemeinde (nicht nur in der Gemeinde, wo man wahlberechtigt ist) unter Vorlage eines Ausweises, unterschreiben. Auch Online-Unterstützung ist möglich!
Langjährige Erfahrungen mit Volksbegehren hat der Aktivist Robert Marschall. Aktuell nimmt er mit zwei Begehren (ECHTE Demokratie und NEHAMMER) an der Eintragungswoche teil, daneben hat er 15 weitere Volksbegehren in der Pipeline. Auf seiner Webseite volksbegehren-oesterreich.at informiert er darüber.
Jedes Volksbegehren braucht neben dem Bevollmächtigten auch vier Stellvertreter. Neben dem "Team Marschall" (gemeinsam mit Gerlinde Wolz, Ing. Andre Hutter, Michael Fichtenbauer, Alexandra Pichler-Geritz) ist derzeit das das "Team Hohenecker" (gemeinsam mit Anatolij Volk, Mag. Iris Friedrich, Josef Andreas Baumgartner, Ing. Werner Bolek) sehr aktiv. Es tritt mit vier Begehren in der kommenden Eintragungswoche an.
Siehe auch HEUTE.at
Ergänzung 14.4.2023: Auch ORF.at berichtet - immerhin eine Anerkennung der demokratischen RELEVANZ durch den "großen Bruder".
Aktionismus oder Dadaismus?
Auf die Inflation der Volksbegehren hat ethos.at bereits am 22. September 22 hingewiesen. Damals waren 57 Volksbegehren angemeldet (nicht alle erreichen die notwendige Zahl von 8.400 Unterstützungserklärungen für die Anmeldung einer Eintragungsfrist). Heute (4.4.23) sind 94 Volksbegehren registriert. Somit eine "Inflationsrate" von 64,9 Prozent in einem halben Jahr!
Angesichts der inflationären Zunahme von Willkürentscheidungen unserer Bundesregierung, ist es kein Wunder, dass immer mehr Gegner dieser Entwicklung die wenigen basisdemokratischen Instrumente immer intensiver nutzen: Auf der Straße oder im Internet, mit Petitionen oder Volksbegehren. Alle diese Mittel der direkten Demokratie sind grundsätzlich zu unterstützen und sollen, wenn man die jeweiligen Forderungen befürwortet, auch unterschrieben werden.
Gleichzeitig muss ein Mensch, der ernsthaft an politischen Veränderungen interessiert ist und solche auch für möglich hält, davor warnen, dass die Basis, das Volk, die Zivilgesellschaft, die Bürger oder die Menschen (zutreffendes ankreuzen!) dazu beitragen, dass diese Instrumente, insbesondere aber das Mittel des Volksbegehrens, zur Farce verkommen. Beispiel:
"Volksbegehren 'BESTES REGIERUNGSSYSTEM EINFÜHREN' - Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um das beste Regierungssystem der Welt für Österreich einzuführen, ähnlich dem Bundesrat der Schweiz. Demnach soll der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin in die Bundesregierung integriert und jährlich als 'Primus inter pares' neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen vom Bundesvolk oder der Bundesversammlung bei einer geheimen Wahl gewählt werden."
Das Begehren ist, wie der Superlativ "das beste Regierungssystem der Welt" nahe legt. eine Parodie, obwohl eine Bundespräsidentenwahl nach dem Modell der Schweiz mehr als eine Überlegung wert wäre! Konkret könnten die Initiatoren das "Projekt: Bestes Österreich - 2023: Das Jahr der Volksbegehren" auf die Schaufel genommen haben.
Georg Packer, der 2022 als Kandidat bei der Wahl des Bundespräsidenten sein Glück versuchte, hat "2023 - das Jahr der Volksbegehren" ausgerufen und selbst als "Projektmanager" im Jänner drei Volksbegehren eingeleitet:
- Bestes Österreich: BÜRGERBETEILIGUNG ( 42,8 KB) (registriert seit 16. Jänner 2023)
- Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR ( 37 KB) (registriert seit 31. Jänner 2023)
- Bestes Österreich: BÜRGER-HUNDERTER ( 37,2 KB) (registriert seit 31. Jänner 2023)
Allesamt Ideen, über die man kontrovers diskutieren kann und soll, die aber so allgemein formuliert sind, dass sie beim Gesetzgeber wie an einer Teflonpfanne abperlen werden, wenn sie die 100.000er Hürde ins Parlament schaffen.
Im Gegensatz dazu liefern die Initiatoren von " KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!" eine klare Forderung: "Kinderpornographie wird aktuell (§207a StGB) fast als Kavaliersdelikt behandelt. Personen, die Material beschaffen oder besitzen, droht lediglich eine skandalös geringe Freiheitsstrafe. Wer pornographische Darstellungen Minderjähriger herstellt, kann mit nur wenigen Monaten davonkommen. In Summe eine Verhöhnung der Opfer! Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert den Strafrahmen für Herstellung, Verbreitung, Beschaffung und Besitz von kinderpornographischem Material deutlich anzuheben."
Dies ist eines der wenigen Volksbegehren, das den Abgeordneten - wenn es den Weg bis ins Parlament schafft - kein Hintertürl offen lässt. Ein brennendes Anliegen verknüpft mit einer konkreten Forderung, bei der die Abgeordneten nicht um den heißen Brei herumreden können.
Ärgerlich ist, wenn manche Aktivisten Volksbegehren initiieren, die mit ähnlichem Wortlaut bereits laufen. Vernetzung - einer der wichtigsten Grundwerte, wenn wir wirklich eine bessere Demokratie aufbauen wollen - sollte in so einem Fall gesucht werden, statt eigenbrötlerisch "sein Ding" durchzuziehen. Auf manche redundante Initiative, auf manche abgedroschene Formulierung kann die Demokratie verzichten. In diesem Sinne verzichtet ethos.at auf die Einbrinung des Volksbegehrens:
Für allumfassende Parteienförderungsmittelaufteilungsgerechtigkeitsgesetzgebung
und ruft statt dessen auf, das Volksbegehren "Parteienförderungen abschaffen" zu unterzeichnen.
Unter vielen aktionistischen Projekten, deren Substanz fragwürdig ist, finden sich auch ein paar Perlen, die sogar dadaistische Qualitäten aufweisen. Beispiel: "Volksbegehren 'Sinnloses Volksbegehren'' - Volksbegehren sind ein zahnloses demokratisches Instrument, das Bürgerbeteiligung vortäuscht, aber nichts ändert. Erfolgreiche Begehren werden kurz im Parlament diskutiert und wandern dann in den Papierkorb. Wenn die Politik unsere Zeit verschwendet, verschwenden wir ihre – Auge um Auge! Der Nationalrat wolle sinnlos über dieses Volksbegehren diskutieren und ein Gesetz beschließen, wonach das Nationalratspräsidium alle zu behandelnden Volksbegehren künftig 'sinnlose Volksbegehren' nennen muss."
Alle Volksbegehren auf BMI.gv.at
Was ist echte Demokratie?
Empirisch betrachtet - im Vergleich von rund 200 Staaten dieser Welt, die fast alle in ihrem Selbstverständnis demokratisch sind - ist es unmöglich, in der Vielfalt dieser Demokratien einen gemeinsamen Nenner zu finden und diesen als "ECHTE Demokratie" zu bezeichnen. Philosophisch betrachtet ist die Frage einfacher zu beantworten: zum Wesen einer ECHTEN Demokratie gehört die Gewaltenteilung von Exekutive, Legislative und Judikative. Das bedeutet nicht nur, dass sie formal in einer demokratischen Verfassung verankert sind, sondern auch, dass diese drei Institutionen real unabhängig voneinander sind und sich gegenseitig kontrollieren. Das sollten wir seit Jean-Jacques Rosusseau wissen, der bereits im 18. Jahrhundert seinen visionären "Gesellschaftsvertrag" publiziert hat.
Dieses Wissen hat Osterreich seit dem historischen Beginn unserer Demokratie mit einer historisch revolutionären Verfassung 1920 niemals in die Tat umgesetzt. Ganz im Gegenteil, nach dem 1. Weltkrieg zwei Machtblöcke, nach dem 2. Weltkrieg (WK2) drei und derzeit fünf Parteien, beanspruchen "die" Macht für sich, obwohl sie laut Verfassung "nur" die Verantwortung für die Gesetzgebung hätten. Wir wählen die Legislative, deren Parteispitzen sich anmaßen, eine Erbpacht auf die Führung der Exekutive inne zu haben. Diese Praxis, auch "Realverfassung" genannt, widerspricht dem Bundesverfassungsgesetz (B-VG), insbesondere den Artikeln 1, 19 und 56.
Ein weiterer Wesenszug einer ECHTEN Demokratie ist ihre Offenheit. Das sollten wir seit Karl Popper wissen, der unmittelbar nach dem WK2 sein Werk "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde" vorgelegt hat. Dieses Standardwerk zum Verständnis einer modernen Demokratie ist längst in Vergessenheit geraten. Die führenden Politiker unseres Landes haben unsere Republik (nicht erst seit Corona, sondern seit Jahrzehnten) zu einer geschlossenen Gesellschaft deformiert, basierend auf geschlossenen Anstalten (= Parlamentsparteien), die sich anmaßen, die einzigen und wahren Vertreter des Volkes zu sein.
Die Verfassung insgesamt (B-VG mit Nebenverfassungsrecht) enthält mehr als 1.000 Artikel. Dazu kommen in einfachen Gesetzen hunderte Paragrafen in Verfassungsrang. Diese Praxis der Verfassungsgesetzgebung ist weltweit einmalig und widerspricht dem Grundsatz, dass eine demokratische Verfassung kompakt, übersichtlich und für alle Staatsbürger verständlich sein muss. Dieser Grundsatz ist unabdingbar für eine ECHTE Demokratie, denn nur wenn das gesamte Volk die Verfassung kennt und sich damit identifiziert, kann diese Verfassung Grundlage einer Demokratie sein. Die derzeitige österreichische Verfassung ist Grundlage einer Expertokratie - drei Jahre Corona-Herrschaft haben sichtbar gemacht, was das bedeutet.
Eine ECHTE Demokratie in Österreich kann sich daher nicht mit folgendem Bekenntnis zufrieden geben:"Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht." Eine ECHTE Demokratie muss mit einer breit angelegten Verfassungsdiskussion in Österreich beginnen, um nach 100 Jahren exzessiver Verfassungsgesetzgebung im alleinigen Interesse der Mehrheitsparteien überhaupt eine demokratische, d.h. vom Volk erstellte und vom Volk angenommene Verfassung als Grundlage für die Zukunft unseres Landes zu erhalten. Das ECHTE-Demokratie-Volksbegehren ist ein Schritt auf diesem Weg und wird deshalb vom Verein Moral 4.0 (www.ethos.at) unterstützt.
WEITERE Unterstützer des ECHTE-Demokratie-Volksbegehrens
PARLAMENTSKORRESPONDENZ NR. 817 VOM 07.07.2023
Nationalrat: Vielfältige Bürgeranliegen in Erster Lesung behandelt
Wien (PK 7. Juli 2023) – Sieben Volksbegehren standen zum Abschluss der Plenarwoche auf der Tagesordnung des Nationalrats. Diese decken ein breites Themenspektrum ab, von der Beibehaltung der Sommerzeit über die abermalige Forderung, die GIS-Gebühren abzuschaffen, bis zur Sicherstellung einer unabhängigen Justiz. Weitere Bürgeranliegen zielten auf ein Lieferkettengesetz, den Erhalt der Bargeldzahlung ohne Obergrenze und den Ausbau der direkten Demokratie ab. Nachdem die Abgeordneten die Volksbegehren ein erstes Mal debattierten, wurden sie zur weiteren parlamentarische Behandlung den jeweiligen Ausschüssen zugewiesen
Noch nicht im Parlament eingelangt sind die jüngsten sechs Volksbegehren, die in der letzten Eintragungswoche die 100.000 Unterschriften erreichten. Darunter finden sich etwa die Volksbegehren "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung" mit 203.831 Unterstützer:innen, "Asylstraftäter sofort abschieben" (197.151) und das "anti-gendern-Volksbegehren" (154.102).
Am Ende des Sitzungstages fasste der Nationalrat mehrheitlich - ohne die Stimmen der SPÖ - den Beschluss, den Bundespräsidenten zu ersuchen, die Tagung 2022/2023 mit Ablauf des 10. Juli 2023 für beendet zu erklären. Über den Sommer weitertagen kann jedoch der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gleichlautende Anträge von ÖVP, Grünen und NEOS auf der einen und der FPÖ auf der anderen Seite wurden einstimmig angenommen.
Keine Mehrheit fanden hingegen Anträge der SPÖ, auch den Bautenausschuss, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss hinsichtlich gewisser Anträge permanent zu erklären. Das gleiche gilt für einen Antrag der FPÖ, der darauf abzielte, dass auch der Innenausschuss seine Arbeit während der tagungsfreien Zeit fortsetzt.
Darüber hinaus setzte der Nationalrat dem Budgetausschuss zur Vorberatung eines erst heute eingebrachten ÖVP-Grünen-Antrags zum COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz eine Frist bis zum 10. Juli. Damit ist sichergestellt, dass die Gesetzesnovelle auf die Tagesordnung der nächsten Nationalratssitzung kommt. Sie soll es der COFAG ermöglichen, Ergänzungsgutachten zur automationsgestützten Risikoanalyse einzuholen, nachdem den Koalitionsparteien zufolge bei einer erheblichen Anzahl von Fällen Zweifel am Ergebnis der Analyse besteht.
Nach der Plenarsitzung trat der Hauptausschuss des Nationalrats heute zusammen, um über die Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank (EIB) abzustimmen. Karin Rysavy und Christian Reininger sollen Österreich in der EIB vertreten.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka nutzte die letzte Sitzung vor Tagungsende dazu, um sich bei den Abgeordneten und den Mitarbeiter:innen des Parlaments zu bedanken. Das Tagungsjahr sei sowohl für den Nationalrat als auch für den Bundesrat ein besonderes gewesen, betonte er und verwies auf die Rückübersiedlung von der Hofburg ins historische Parlamentsgebäude. Durch die Öffnung des Hauses habe sich vieles geändert. Sobotka zufolge haben inzwischen bereits 250.000 Besucher:innen das Parlament besucht.
Volksbegehren "ECHTE Demokratie"
Insgesamt 131.619 Österreicher:innen bzw. 2,07 % der Wahlberechtigten haben das Volksbegehren "ECHTE Demokratie" unterzeichnet, das – inklusive Begründung – 25 Seiten umfasst und ein ganzes Bündel an Forderungen enthält. So werden etwa neben einem "absoluten Diktaturverbot" und einem "fairen Wahlrecht" ohne Prozenthürden die verpflichtende Abhaltung von Volksabstimmungen über erfolgreiche Volksbegehren und die Untersagung von Koalitionen im Parlament samt empfindlicher Strafen ("Kartellverbot") verlangt. Auch die Beendigung der Schuldenpolitik Österreichs, eine Rückkehr zum Schilling, die Abschaffung der Briefwahl, die Verkürzung der Legislaturperiode auf zwei Jahre, eine Begrenzung der Amtszeit von Nationalratsabgeordneten und eine zehnjährige "Abkühlphase" vor einem Wechsel von der Abgeordneten- auf die Regierungsbank gehören zum umfangreichen Forderungskatalog. Entscheidungen durch das Volk würden zwar viel länger dauern, dafür seien Volksentscheidungen "deutlich besser als Politikerentscheidungen", sind die Initiator:innen rund um Robert Marschall überzeugt.
Von Seiten der Abgeordneten setzten sich Georg Bürstmayr (Grüne) und Michael Bernhard (NEOS) kritisch mit dem Volksbegehren auseinander. Er könne den Initiator:innen des Volksbegehrens "keine Blumen streuen", auch wenn er vor allen Menschen Respekt habe, die Volksbegehren unterschreiben, sagte Bürstmayr. Was der Initiator Robert Marschall unter Demokratie verstehe, sei allerdings "doch deutlich etwas anderes", als der Vater der österreichischen Verfassung Hans Kelsen intendiert habe "oder wir im Parlament darunter verstehen". Herrn Marschall gehe es darum, "dass einige tausend Demonstrierende auf der Straße ihren Willen haben" und alles andere sei für den Initiator nicht demokratisch. Bürstmayr stieß sich außerdem an diversen Formulierungen in der Begründung des Volksbegehrens, etwa dass Österreich eine Diktatur auf Zeit wäre oder dass es manipulative Wahlen in Österreich gäbe.
Dem Initiator Robert Marschall gehe es nicht um "echte Demokratie", sondern darum, seine Wunschvorstellungen umzusetzen und "eine parlamentarische Demokratie im Herzen Europas zu destabilisieren", glaubt auch NEOS-Abgeordneter Bernhard. So kann er sich etwa nicht vorstellen, die Legislaturperiode auf zwei Jahre zu verkürzen oder zum Schilling zurückzukehren. Ein Verbot von Koalitionen würde ihm zufolge außerdem stabile Mehrheiten im Parlament, die zur Durchsetzung von Reformen nötig seien, verunmöglichen. Auch lege das Volksbegehren einen Austritt aus der EU nahe. Es seien aber auch konstruktive Vorschläge aus dem Volksbegehren herauslesbar, sagte Bernhard und nannte als Beispiel etwa die Forderung, bestehende Prozenthürden zu überdenken.
Seitens der SPÖ betonte Selma Yildirim, dass sich ihre Fraktion zur repräsentativen Demokratie, ergänzt um Elemente der direkten Demokratie, bekenne. Worin man dem Volksbegehren aber zustimmen müsse, sei, "dass irgendwo Sand im Getriebe ist", meinte sie. Viele Menschen spürten, dass etwas nicht passe. Das zeige sich auch daran, dass Österreich zuletzt in internationalen Demokratie-Rankings abgerutscht sei. Yildirim warf den Regierungsparteien außerdem vor, die Opposition in der Gesetzgebung zu missachten.
Irene Neumann-Hartberger (ÖVP) machte geltend, dass sich seit der Beendigung der vom Nationalrat eingesetzten Enquete-Kommission "Demokratie" einiges getan habe. Ihre Partei sei auch weiterhin an der Weiterentwicklung der Gesellschaft und des politischen Systems interessiert. Maßnahmen, die dazu dienen, die Bürger:innen stärker in den politischen Prozess einzubinden, seien durchaus zu begrüßen, betonte sie. Nach der Ersten Lesung wurde das Volksbegehren dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Volksbegehren "Beibehaltung Sommerzeit"
Die von 120.115 Wahlberechtigten unterstützte Forderung nach Festlegung der Sommerzeit als "Normalzeit" während des gesamten Kalenderjahres wird mit nachteiligen Auswirkungen der regelmäßigen Zeitumstellungen auf den Biorhythmus von Mensch und Tier begründet. Zudem führe der Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit zu einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand, ohne dass der ursprüngliche Zweck der Zeitumstellung, die Energieersparnis, erfüllt werde, geben die Unterzeichner:innen des Volksbegehrens zu bedenken.
Eine rasche Erfüllung des Anliegens zeichnet sich allerdings nicht ab. Zwar sprach sich ein Großteil der Redner:innen dafür aus, die derzeitige Zeitumstellung abzuschaffen, einen Alleingang Österreichs können sich die Fraktionen aber nicht vorstellen. Es sei wichtig, dass es eine einheitliche Regelung in Mitteleuropa gebe, hielt etwa ÖVP-Abgeordneter Franz Hörl fest. Ansonsten drohten Komplikationen und Verwerfungen. Auch Elisabeth Feichtinger (SPÖ) und Walter Rauch (FPÖ) sprachen sich gegen einen "Zeitzonen-Fleckerlteppich" in Europa aus, wiewohl sie persönlich eine einheitliche Sommerzeit begrüßen würden. Die beiden Abgeordneten appellierten in diesem Sinn an die Regierung, sich auf EU-Ebene für eine einheitliche Vorgangsweise einzusetzen.
NEOS-Abgeordnete Julia Seidl erinnerte daran, dass man auf EU-Ebene nicht beschlossen habe, die Sommerzeit beizubehalten, sondern lediglich, die Zeitumstellung abzuschaffen. Sie selber könne nicht sagen, ob die Beibehaltung der Sommerzeit oder der Winterzeit besser wäre, beides habe Vor- und Nachteile. Wie in ihrer Familie gebe es dazu auf EU-Ebene unterschiedliche Meinungen. So hätten Kinder bei der Beibehaltung der Sommerzeit im Winter sehr lange einen Schulweg in Dunkelheit. Auch Martin Litschauer (Grüne) gab zu bedenken, dass die einen eine Beibehaltung der Winterzeit und die anderen eine Beibehaltung der Sommerzeit wollten. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll, eine Entscheidung zu treffen und dann eventuell Arbeits- und Schulbeginn-Zeiten anzupassen. Mit dem Volksbegehren wird sich nun der Wirtschaftsausschuss befassen.
Volksbegehren "GIS-Gebühren NEIN"
Das Volksbegehren " GIS-Gebühren NEIN " ist bereits das dritte, das eine Abschaffung der ORF-Gebühren fordert. Es erhielt 167.406 Unterschriften (2,64 % der Wahlberechtigten) und zielt konkret auf die Beseitigung sämtlicher allgemeiner Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF ab.
Es sei immer populär Gebühren oder Abgaben abschaffen zu wollen, erklärte Martina Diesner-Wais (ÖVP). Doch in Zeiten vermehrter Desinformation müsse es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben, für den mit der Neuregelung des ORF-Gesetzes eine "solidarische Basis" geschaffen worden sei. Die beschlossene Haushaltsabgabe sei fair, transparent, günstiger als die GIS und durch die Möglichkeit zur Befreiung auch sozial ausgewogen.
Diese soziale Ausgewogenheit sah Sabine Schatz (SPÖ) nicht. Auch sie bekannte sich zu einem "starken" öffentlich-rechtlichen Rundfunk, forderte bei der Haushaltsabgabe jedoch Nachschärfungen in Richtung einer sozialen Staffelung.
Eva Blimlinger (Grüne) vermutete, dass Volksbegehren für den Bevollmächtigten ein Geschäftsmodell darstellten, da dieser bereits ähnliche Anliegen eingebracht habe. Ein solche "Funktionalisierung" der Unterzeichner:innen fand sie demokratiepolitisch bedenklich.
NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter wartete mit einer Aufzählung von "medienpolitischen Sündenfällen" der Grünen auf. Für sie zählten dazu Postenabsprachen im ORF in Form von side letters, ein aus ihrer Sicht überhöhtes Budget für "Regierungspropaganda" insbesondere im Klimaministerium, der "Niedergang" der Wiener Zeitung sowie das "verpfuschte" ORF-Gesetz. Das Volksbegehren wird im Verfassungsausschuss weiterbehandelt.
Volksbegehren "Lieferkettengesetz"
Für die Sicherstellung einer lückenlosen Dokumentation von Lieferketten sowie die Einhaltung umfassender Rechtsstandards bei Warenproduktion und -transport setzen sich 120.397 Wahlberechtigte mit ihrer Unterschrift des Volksbegehrens " Lieferkettengesetz " ein. Gefordert wird ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen und Konzerne dazu verpflichtet, bei ihren Waren sämtliche Produktionsprozesse und Transportwege offenzulegen. Importierte Produkte sollen dabei laut Proponent:innen den gleichen hohen Rechtsstandards hinsichtlich der Menschenrechte sowie des Arbeits-, Tier- und Umweltschutzes entsprechen wie in Österreich hergestellte Waren. Verletzungen dieser Sorgfaltspflichten seien mit wirksamen Sanktionen zu ahnden.
Maria Theresia Niss (ÖVP) unterstützte die Wahrung der Menschenrechte sowie hoher sozialer und ökologischer Standards in der Produktion, wandte sich jedoch gegen eine pauschale Verurteilung der österreichischen Unternehmer:innen. Diese nähmen ihre Sorgfaltspflichten großteils "vorbildhaft" wahr. Zudem seien einige Forderungen des Volksbegehrens "realitätsfern". Sowohl Niss, als auch Elisabeth Götze (Grüne) und Henrike Brandstötter (NEOS) pochten auf umsetzbare Regelungen, die vor allem die Möglichkeiten kleiner Unternehmen berücksichtigten und plädierten für Lösungen auf europäischer Ebene. Julia Elisabeth Herr (SPÖ) warf ein, dass Österreich diese europäische Lösung jedoch nicht blockieren dürfe. Nationalratspräsident Sobotka wies das Volksbegehren dem Wirtschaftsausschuss zu.
Volksbegehren "Unabhängige Justiz sichern"
Für die Sicherstellung einer unabhängigen Justiz in Österreich machen sich in einem diesbezüglichen Volksbegehren 143.217 Wahlberechtigte stark. Zur Gewährleistung politisch unbeeinflusster Strafverfahren wird gefordert, die 2008 abgeschafften Untersuchungsrichter:innen wieder einzusetzen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in die Verfassung aufzunehmen sowie eine von Kontinuität gekennzeichneten Bundes- bzw. Generalstaatsanwaltschaft einzusetzen. Deren personelle Unabhängigkeit sei schon im Bestellungsverfahren maßgeblich. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dem Parlament gegenüber verantwortlich zu sein, allerdings nur im Hinblick auf Auskünfte über bereits abgeschlossene Verfahren. Dadurch soll bereits dem Anschein politischer Einflussnahme auf laufende Ermittlungen entgegengewirkt werden, so die Erklärung der Forderung.
Das Volksbegehren zeige, dass es in der Justiz "Einiges abzuarbeiten" gebe, meinte Corinna Scharzenberger (ÖVP). Es sei Teil des Regierungsprogramms, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu fördern, doch stehe sie im Gegensatz zum Volksbegehren eher für eine Ausdehnung der parlamentarischen Kontrolle und nicht für deren Einschränkung. Auch hinsichtlich der WKStA sah sie "Optimierungsbedarf", was etwa das Management von Großverfahren oder die Beschuldigtenrechte betreffe.
Selma Yildirim (SPÖ) hinterfragte generell den Bestellmodus von Staatsanwält:innen, der ihrer Ansicht nach über Personalsenate und nicht über "den verlängerten Arm der politischen Führung" erfolgen sollte. Die WKStA müsse mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, um unabhängig und effizient handeln zu können.
Für Agnes Sirkka Prammer von den Grünen widersprachen sich die Forderungen des Volksbegehrens. Sie fragte, warum die WKStA in die Verfassung aufgenommen werden müsse, wenn sie mit Wiedereinführung der Untersuchungsrichter:innen ohnehin nur mehr ein Anklageorgan und keine Ermittlungsbehörde mehr darstelle.
Angesichts einer großteils funktionierenden Staatsanwaltschaft sei es problematisch das "Rad der Zeit" wieder vor 2008 zurückdrehen zu wollen, meinte Johannes Margreiter (NEOS). Er wies auf den Widerspruch zwischen der geforderten Stärkung der Beschuldigtenrechte und den Anregungen der DSN-Spitze anlässlich der verhinderten Attentats auf die Pride-Parade hin. Das Volksbegehren wurde dem Justizausschuss zugewiesen.
Volksbegehren "Nehammer muss weg"
Mit 106.440 Unterschriften knapp die 100.000er-Hürde übersprungen hat das Volksbegehren " Nehammer muss weg ", das wie das Volksbegehren "ECHTE Demokratie" von Robert Marschall initiiert wurde. Unter Verweis etwa auf den Terroranschlag in Wien, das Vorgehen der Polizei "gegen das friedliche Volk bei Kundgebungen" während der Corona-Pandemie, die Einführung der Impfpflicht und die ihrer Meinung nach verfehlte Russland-Politik der Regierung konstatieren die Proponent:innen, dass Bundeskanzler Karl Nehammer das Vertrauen der Wähler:innen und das Vertrauen in die Demokratie grob missbraucht habe. Nehammer sei zudem nie vom Volk zum Bundeskanzler gewählt worden und habe mit seinem Wechsel vom Nationalrat in die Regierung "einen Bruch der Gewaltentrennung" begangen, heißt es im Volksbegehren. Konkret gefordert wird, Artikel 41 der Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass alle Beschlüsse des Nationalrats und damit auch Misstrauensbeschlüsse gegen Bundeskanzler Karl Nehammer per Volksbegehren begehrt werden können.
Ein gegen eine Person gerichtetes Volksbegehren hielt Nikolaus Berlakovich (ÖVP) generell für problematisch. Es fuße auf einer "politischen Parole" und führe das demokratische Instrument ad absurdum. Für SPÖ-Mandatarin Muna Duzdar war das Volksbegehren, dessen Stoßrichtung sie nicht teile, Ausdruck eines Bedürfnisses nach demokratischer Teilhabe. Es demonstriere "Frustration", die sich unter anderem aus fehlenden Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Teuerung speise. Korruptionsvorwürfe hätten stark am Ruf der österreichischen Demokratie "genagt" und die Pandemie habe ihre "Spuren hinterlassen", erklärte Olga Voglauer (Grüne) den Hintergrund des Volksbegehrens. Nun gelte es, einander zuzuhören und sich nicht aufgrund divergierender Meinungen spalten zu lassen. Weiterbehandelt wird das Volksbegehren im Verfassungsausschuss.
Volksbegehren "Bargeld-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
Das Volksbegehren " Bargeld-Zahlung: Obergrenze NEIN! " setzt sich schließlich generell gegen eine Beschränkung oder Abschaffung von Bargeld sowie konkret gegen eine Beschränkung von Bargeldzahlungen auf 10.000 bis 15.000 € ein. Aus Sicht des Bevollmächtigten Werner Bolek bedeutet Bargeld Freiheit und darf weder beschränkt noch abgeschafft werden. Die Intentionen der EU und mehrerer Parteien in Österreich, Bargeld-Zahlungen zu beschränken, empfinden die Proponent:innen als unzulässigen Eingriff in die demokratischen Rechte und lehnen sie daher strikt ab. 121.350 Unterzeichner:innen fordern daher den Beschluss eines Bundesverfassungsgesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen.
"Bargeld bedeutet Freiheit" zeigte sich Angela Baumgartner (ÖVP) mit dem Proponent:innen des Volksbegehrens einig. Sie sah diese Freiheit jedoch weder auf nationalstaatlicher noch auf EU-Ebene gefährdet. Es werde ganz im Gegenteil eher über die Annahmepflicht von Bargeld diskutiert. Beschränkungen würden lediglich auf die Abwehr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abzielen, so Baumgartner.
Die Bargeldzahlung werde weniger aufgrund politischer Beschlüsse eingeschränkt, sondern eher "schleichend" wegen dem Fehlen von Bankomaten – besonders in ländlichen Regionen – oder durch die Weigerung von Geschäften, Bargeld anzunehmen, warf Kai Jan Krainer (SPÖ) ein. Diesen Entwicklungen müsse Einhalt geboten werden. Beschränkungen zur Kriminalitätsbekämpfung erachtete er als sinnvoll.
FPÖ-Abgeordneter Walter Rauch wies zudem auf die Tendenz hin, dass etwa bei Bargeldbehebungen zunehmend mit Gebühren "gedroht" werde. Er äußerte auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bei Kartenzahlungen. Karin Doppelbauer (NEOS) wehrte sich dagegen, Menschen die gerne bar bezahlen in ein "kriminelles Eck" zu stellen und wandte sich auch gegen eine Obergrenze. Mit diesem Volksbegehren wird sich der Finanzausschuss weiterbefassen.
Mitglieder für Verwaltungsrat der EIB vom Hauptausschuss nominiert
Im Hauptausschuss stimmten die Abgeordneten einstimmig für den Vorschlag des Bundeskanzlers, Karin Rysavy als ordentliches Mitglied und mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich Christian Reininger als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank zu nominieren. Rysavy hat bereits in der vorangegangenen Funktionsperiode seit 2017 Österreich im Verwaltungsrat der EIB vertreten, Reininger war seit 2020 stellvertretendes Mitglied. Die Volkswirt:innen sind im Finanzministerium tätig. (Schluss Nationalrat) gs/keg/wit