Landtagswahl Burgenland 2025

Update 19. Jänner 2025 – „Die Landtagswahl im Burgenland ist geschlagen. Die SPÖ verlor laut vorläufigem amtlichen Endergebnis zwar die absolute Mehrheit im Landtag, ist aber in der komfortablen Position, aus drei Partnern wählen zu können. Mit FPÖ oder ÖVP hätte sie sogar eine Zweidrittelmehrheit“, berichtet ORF.at im Liveticker.

Ergebnis (Hochrechnung 18:26 Uhr)

SPÖ 46,4%     -3,6%
ÖVP 22,0%     -8,6%
FPÖ 23,1%    +13,3%
GRÜNE 5,7%  -1,1%
NEOS 2,1%    +0,4%
HAUS 0,8%

(Amtliche Mitteilungen burgenland.at) Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 07. Oktober 2024 die Verordnung über die Ausschreibung der Landtagswahl 2025 beschlossen. Danach ist der Wahltag der 19. Jänner 2025. Als Stichtag wurde der 29. Oktober 2024 festgelegt. Die Verordnung über die Wahlausschreibung wurde im LGBl. Nr. 75/2024 vom 29. Oktober 2024 kundgemacht.

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 31. Mai 2023, LGBl. Nr. 43/2023.

Das Land Burgenland wird zum Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.

Laut ORF.at (23.12.2024) treten sechs Parteien an: „Liste Doskozil – SPÖ Burgenland (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE), NEOS – Die Kontrollkraft für dein Burgenland (NEOS) sowie die Liste Hausverstand (HAUS). Alle wahlwerbenden Parteien treten in den sieben Wahlkreisen an und haben auch einen Landeswahlvorschlag eingebracht.“

ORF-Landesstudio Burgenland bringt Interviews mit allen Spitzenkandiaten:

Donnerstag, 2. Jänner 2025: Gezá Molnár (Liste HAUSverstand)

Freitag, 3. Jänner 2025: Christoph Schneider (NEOS)

Samstag, 4. Jänner 2025: Anja Haider-Wallner (GRÜNE)

Montag, 6. Jänner 2025: Norbert Hofer (FPÖ)

Dienstag, 7. Jänner 2025: Christian Sagartz (ÖVP)

Mittwoch, 8. Jänner 2025: Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Ausgangslage: Ergebnisse 2020 und 2015

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KommAustria gegen Auf1

Auf Anti WEF

+ KommAustria verhängt Verwaltungsstrafen über Verantwortliche von zwei Mediendiensteanbietern

+ Strafgründe „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“

18. Dezember 2024 – (Pressemitteilung RTR Medien)

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Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat Verwaltungsstrafen über zwei strafrechtlich Verantwortliche eines Audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf sowie über einen strafrechtlich Verantwortlichen eines Fernsehveranstalters verhängt. Die Fälle stehen in einem engen Zusammenhang. Die Strafen ahnden Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen des „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes“ (AMD-G).

Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, richten sich die Straferkenntnisse gegen den Obmann und den ehemals stellvertretenden Obmann des „Vereins für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ (kurz: der Verein), der den bei der KommAustria angezeigten Online-Mediendienst www. auf1. tv betreibt. Die Straferkenntnisse der Medienbehörde stellen fest, dass der Verein im Jahr 2022 über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des auf den RTV Regionalfernsehen e.U. zugelassenen und über Antenne im Großraum Linz verbreiteten Programms „RTV“ täglich und an den Wochentagen mehrmals ein Fensterprogramm ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine Zulassung zu verfügen. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängt die KommAustria gegen den Obmann des Vereins eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro zuzüglich 500,00 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Obmann-Stellvertreter wird eine Geldstrafe von 2.000,00 Euro zuzüglich 200,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag verhängt.

Im Fall des Fernsehveranstalters ist der Geschäftsinhaber des RTV Regionalfernsehen e.U. als Verantwortlicher betroffen. Der eingetragene Unternehmer veranstaltet mit Zulassung der KommAustria das Fernsehprogramm RTV und verbreitet es im Großraum Linz digital über Antenne. Durch das Überlassen der Sendezeiten an den Verein, veränderte er die in der Zulassung für RTV festgelegte Programmdauer und Programmgattung wesentlich. Diese Änderungen hätte er nach dem AMD-G zuvor von der KommAustria genehmigen lassen müssen. Für diese Verwaltungsübertretungen setzt die KommAustria eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.000,00 Euro zuzüglich 100,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag fest.

Hintergrund

Die mit den hier gegenständlichen Straferkenntnissen geahndeten Verwaltungsübertretungen wurden von der Medienbehörde KommAustria in Entscheidungen aus dem Jahr 2023 festgestellt:

Der Bescheid der Behörde vom 19.04.2023 zur Rechtsverletzung durch den „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ auf der Website der Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) unter https://www.rtr.at/medien/aktuelles/entscheidungen/Entscheidungen/KOA_2.300-23-016.de.html veröffentlicht. Der Bescheid ist nach Widerspruch durch den Verein noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig und daher nicht rechtskräftig. Die KommAustria hat das Verwaltungsstrafverfahren dennoch durchgeführt, um einer möglichen Verjährung des Rechtsbruches vorzubeugen.

Unter https://www.rtr.at/migration/decisions/823f5baca5774c488da7320154af2da2 ist der rechtskräftige Rechtsverletzungsbescheid der KommAustria vom 22.06.2023 gegen den RTV Regionalfernsehen e.U. veröffentlicht.

Straferkenntnisse

Die heute veröffentlichten Straferkenntnisse sind noch nicht rechtskräftig. Sie sind ebenfalls auf der Website der RTR veröffentlicht:

https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-024

https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-025

https://www.rtr.at/KOA-2.300/24-016

Diese Information über die Straferkenntnisse der KommAustria erfolgt aufgrund des anhaltenden, breiten öffentlichen Interesses an den gegenständlichen Verfahren.

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Fußi Fussi der Saubermann

ORF fussi 2024 10 09

2. Frebruar 2025: Was ist eigentlich aus der Fussi-Partei geworden? Hat die einen Einstellplatz auf dem Ponyhof bekommen? Diese Frage an @rudifussi blieb leider unbeantwortet. Auf seinem x-Account, wo er noch bis Ende 2024 mehrmals täglich Kritiken und gute Ratschläge verteilte, findet sich seit Jahresbeginn nix mehr über Politik, sondern nur noch Reposts anderer X-Teilnehmer. Auf bei bussifussi gibt es keine zweckdienlichen Hinweise.

22. Dezember 2024 – „Fußi hat 46.000 Unterschriften: Babler wird Geschichte sein“ berichtet oe24.at über die letzte großspurige Ansage des Politprofis, der sich auch mit Politkabarett den einen oder anderen Euro verdient. Am gleichen Tag lässt er über die Presse.com eine andere Bombe platzen: „Rudi Fußi will mit eigener Partei bei Wahlen antreten.“ Dann kam Weihnachten, dann kam Silvester und dann kam nichts mehr. ethos.at erinnert an „Die Kanzlerrede“, die Bussi Fussi am 2. Dezember 2021 inszeniert hat.

29. Oktober 2024 – Als junger Revoluzzer konnte Rudolf Fußi 2002 mit dem Volksbegehren gegen Abfangjäger exakt 624.807 Unterstützer mobilisieren. Das war der Höhepunkt seiner politischen Karriere, darauf folgten nur noch Tiefpunkte. Nach seiner Hetzjagd gegen Corona-Impfkritiker (Im Nov. 21 empfahl er via twitter; „Impfverweigerer müssen bei Arzt unterschreiben, dass sie auf Spitalsbehandlung im Falle einer Infektion verzichten. Und schon würden die Nadeln glühen“), dann sein Kampf für Österreichs NATO-Beitritt an forderster Front, folgt nun seit 9. Oktober als Dauerbrenner sein Programm „ICH kandidiere für den Vorsitz der SPÖ, um diese von Grund auf zu erneuern!“ Den geplanten Solo-Auftritt am 9.10. hat ihm niemand Geringerer als VdB versaut, der akkurat zur gleichen Zeit kurzfristig mit eine Ansage zur Regierungsbildung alle verfügbaren Kanäle blockierte. Fußi Fussi informierte via OTS, „dass die Persönliche Erklärung Rudolf Fußis erst nach der Rede des Bundespräsidenten abgegeben wird. Das gebietet die Höflichkeit und der Respekt vor unserem Staatsoberhaupt.“

ORF.at hat den artigen SPÖ-Zögling dafür belohnt und schenkte ihm 52 Minuten und 45 Sekunden Sendezeit seinen Auftritt. Die Rede war gut vorbereitet und exzellent vorgetragen. Sie wäre nur besser bei den Staatskünstlern Ster&Grissemann in „Willkommen Österreich“ aufgehoben gewesen.

Nächste Ansage via APA/OTS am 15.10.24: „Wir erlauben uns zur Vorstellung der Neuen Asyl- und Migrationspolitik von Vorsitzkandidat Rudolf Fußi einzuladen. Fußi: “Ich habe mich bewusst für den Auftakt der inhaltlichen Erklärungen für das umstrittenste Thema entschieden, weil hier das Versagen von ÖVP und SPÖ am größten war und bis heute auch ist. Auch in diesem Bereich wird es zu einem völligen Neustart kommen. Ebenso werde ich zu diesem Kapitel auch meine Koalitionsbedingungen nennen, ohne die es keine Regierungsbeteiligung der SPÖ unter meiner Führung geben wird.”

Mindestens einmal wöchentlich will der PR-Profi, dessen Agentur mindworker.at gerade mal ein Impressum uns sonst keine Inhalte zustande gebracht hat, mit Schlagzeilen in die Öffenlichkeit. Sein Vehikel ist APA/OTS. So fordert er am 22.10.24: Doris Bures muss ihr Scheitern bekennen und zurücktreten.“

Die nächste Rücktrittsforderung richtet Fußi Fussi am 25.10.24 an die gesamte SPÖ-Bundesgeschäftsführung, denn: „Inkompetenz ein Garant für steten Misserfolg“.

Am 29. Oktober 2024 geht Fußi Fussi aber aufs Ganze – er will die Spitze der SPÖ-Wienpartei und den gesamten Gewerkschaftsbund sowie die Arbeiterkammer eliminieren. Nur so kann man nämlich folgende Ansage verstehen: „Werde Korruption in SPÖ und Republik ohne Rücksicht auf Verluste bekämpfen!

HIER DER WORTLAUT der APA/OTS Presseaussendung vom 29.10.24

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