Endlosschleife Bargeld

focusDE 2023August9

7. August 2023 – Wenn ÖVP-Regierungsmitglieder etwas ankündigen, dann muss man heute bereits davon ausgehen, dass sie das Gegenteil davon erreichen wollen. So hat Kanzler Nehammer vor drei Tagen angekündigt, er wolle Bargeld in der Verfassung verankern. Damit hat er Schlagzeilen nicht nur in Österreichs Medien produziert (z.B. vienna.at), sondern über die Grenzen der Alpenrepbulik hinaus, z.B. in der Schweizer NZZ und in Deutschland; spiegel.de berichtet: „Viele Österreicher zahlen am liebsten bar und fürchten, dass Scheine und Münzen bald abgeschafft werden könnten. Nun will Kanzler Nehammer den Menschen die Sorge nehmen – und der rechten FPÖ ein Aufregerthema stibitzen.“

Bargeld-Umfrage von focus.de, Stand 9. August 2023

Nachdem die lauwarme Erklärung von Nehammer im APA-Interview, er habe „die Erkenntnis gewonnen, dass den Menschen das Thema Bargeld sehr wichtig ist“, von vielen ÖVP-Kapos nicht ernst genommen oder sogar kritisiert wurde (siehe ORF.at 8.8.23), musste heute (Monag, 7.8.23) die Verfassungsministerin Edtstadler nachfassen: „Mit der Verankerung des Bargelds in der Verfassung wollen wir die Wahlfreiheit und Unabhängigkeit des Einzelnen schützen. Jeder soll frei und anonym entscheiden können, wie er bezahlt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, auf derartige Entwicklungen in der Gesetzgebung zu reagieren.“ (Quelle ORF.at, 7.8.23)

Die FPÖ hat bereits im Juni 2019 den parlamentarischen Antrag eingebracht, die Bargeldzahlung in die Verfassung aufzunehmen. Der Antrag der FPÖ wurde in der Sitzung des Nationalrats am 25. September 2019 von allen Parteien außer der FPÖ abgelehnt obwohl Teile der ÖVP ein paar Wochen vor der Abstimmung noch auf den Bargeldzug aufgesprungen sind. So ist es verständlich, aber auch ein bissl hysterisch, wenn Kickl gackert, dass die „Idee“ von Nehammer eigentlich auf dem Mist der FPÖ gewachsen sei: „Ist Ihnen Ihr Ideen-Diebstahl von der ‚bösen und extremen FPÖ‘ eigentlich nicht peinlich? Fällt Ihnen selbst überhaupt gar nichts Vernünftiges ein? “ (Quelle: APA / OTS 4.8.23)

Details zum Thema Bargeld finden sich im Buch „Baustelle Parlament“, das 2020 erschienen ist, konkret im Kapitel „Kann die Verfassung das Bargeld retten? (Das Kapitel in voller Länge auf ethos.at) Eine Anmerkung vorweg: das Bargeld kann keine Wertanlage sein, solange es die Herrschenden x-beliebig devaluieren können. Bargeld selbst ist ein Nebenthema im gesamten finanzindustriellen Sektor, der schon längst die Macht im Westen (und dem Rest der Welt) übernommen hat. Die Bargelddiskussion ist so gesehen lediglich ein Ablenkungsmanöver. Über Strategien zur Eindämmung der Willkürherrschaft des Finanzsektors ist von den Parlamentsparteien nichts zu hören. Auch nicht von der FPÖ.

Ergänzung 14. August 2023 – „Nationalbank-Boss Robert Holzmann meint zur Cash-Debatte, eine Bargeld-Annahme-Garantie könne national geregelt werden. Er warnt zudem vor der heimlichen Abschaffung“, berichtet Krone.at

Ergänzung 6. September 2023 – ORF-Journalist Jürgen Klatzer twittert: „Das Bargeld in die Verfassung? Ich habe für diesen Artikel viel telefoniert und viele Verordnungsentwürfe, Gesetze, Protokolle und Gesetzesanträge gelesen. Wie ist das Bargeld bisher abgesichert? Was ist rechtlich möglich/nötig? Was will die Politik?“ Das Ergebnis ist sein Artikel „Wahres über Bares“ auf ORF.at

Ergänzung 18. Jänner 2024 “ Es ist keine große Überraschung mehr, aber der jüngste Beschluss zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den EU-Staaten bringt neue Regeln für Bargeldzahlungen nun endgültig auf Schiene, auch wenn beide Seiten dann noch formal zustimmen müssen. Ein Herzstück dieser neuen EU-weiten Vorschriften gegen Geldwäsche: Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der EU künftig verboten. Die neue Verordnung soll frühestens ab Mitte 2026 gelten, berichtet kleinezeitung.at (18.1.24) und erläutert auch, dass diese Grenze nur im B2B-Geschäft gelte. Mehr als 10.000 privat zu verschenken ist somit auch künftig legal.

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Wann kommt Eltern-Kind-Außenstelle?

c pressetherapeut

Ärztekammer und Gebietskrankenkasse verbürokratisieren Eröffnung von Eltern-Kind-Außenstelle – PHC Donaustadt will neue Eltern-Kind-Versorgung im 22. Bezirk anbieten, aber die Bürokratie dauert

Wien, 1. August 2023 (Pressemitteilung Primärversorgung Donaustadt)

Kurz vor Sommerpause des Parlaments wurde ein Gesetz verabschiedet, dass die Primärversorgungseinheiten in Wien stärken soll. Die Praxis schaut aber anders aus. Wenn die Leiterin eines Wiener Primärversorgungszentrums selbst aktiv wird, um die Situation fehlender Kinderärzte in Wien zu verbessern, dann bäumt sich der Amtsschimmel auf und verzögert massiv die Nutzung einer seit 1. Juli 2023 unbesetzten Arztpraxis in Wien 22, An den alten Schanzen 23.

Foto Copyright: Pressetherapeut, bereitgestellt von Dr. Regina Ewald

„Ich bin fassungslos! Alle flehen geradezu um zusätzliche Kinderversorgungsmöglichkeiten und wenn jemand dann tatsächlich die Initiative übernimmt und aktiv wird, fällt dem bürokratischen Amtsschimmel nichts anderes ein, als auf stur zu stellen. Ich könnte in wenigen Wochen mit der Eltern-Kind-Außenstelle in Wien 22, An den alten Schanzen 23 starten. Unser Angebot liegt aber derzeit nur auf einer Pseudowarteliste. Monatelanges Warten ist so gut wie sicher. Das darf nicht sein. Der Wiener Gesundheits-Stadtrat Peter Hacker und Gesundheitsminister Johannes Rauch müssen reagieren. Die Kinder im 22. Bezirk warten auf uns, denn eine einzige Kindergruppenpraxis im riesigen jungen 22. Bezirk ist zu wenig“, so die ärztliche Leiterin des Primärversorgungszentrum Donaustadt, Dr. Regina Ewald ärgerlich.

Sie will mit Ihrer Initiative die medizinische Versorgung von Kindern in Wien verbessern und fordert daher die Politik auf, zu vermitteln und unmittelbar zu intervenieren. „Kranke Kinder im 22. Bezirk brauchen uns jetzt und nicht erst irgendwann – oder wenn überhaupt, dann erst im nächsten Jahr“

Die aktuelle Situation ist verfahren und die Bewilligung der neuen Eltern-Kind-Außenstelle im 22. Bezirk kommt nicht vom Fleck. „Ich habe bereits vor einiger Zeit meinen Wunsch zur erweiterten medizinischen Versorgung der Wiener Bevölkerung durch eine Außenstelle der Primärversorgung Donaustadt im 22. Bezirk kundgetan und auf dem offiziellen Weg auch eingebracht. Derzeit steht ich unser Angebot aber nur auf einer Warteliste des Invertragnahmeausschuss, das ist das beschlussfähige gemeinsame Gremium der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse. Aus Erfahrung weiß ich, dass das eine lange Wartezeit bedeutet, falls es dann überhaupt zu einer Entscheidung oder einer Genehmigung der Eltern-Kind-Außenstelle für diese Standort gibt“, so Dr. Ewald.

Bezirksleitung und Menschen im 22. Bezirk sollen sich für eine zusätzliche Außenstelle einsetzen

„Meine Forderung geht nicht nur an die Politik,namentlich an den Wiener Gesundheits-Stadtrat Hacker und an Gesundheitsminister Johannes Rauch, sondern auch an alle Eltern im 22. Bezirk, die eine zusätzliche ärztliche Versorgung ihrer Kinder wollen. Ich lade auch die Bezirksleitung und den Bezirksvorsteher des 22. Bezirkes, Ernst Nevrivy, ein, uns und meine Initiative für eine zusätzlicheKinderversorgungin Wien 22 zu unterstützen“, so Dr. Regina Ewald.

Pressekontakt: Primärversorgung Donaustadt, Dr. Regina Ewald

1220 Wien, Zschokkegasse 140/33, an der U2-Station „Donauspital“

E-Mail: ordination@phc-donaustadt.at

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VdB: Verlassen Sie Ihre Blase!

VdB Salzburger Festspiele 2023

29. Juli 2023 – Krone.at berichtet über die Rede von VdB zur Eröffnung der Salzburger Festspiele: „Van der Bellen stellte dabei vor allem den Umgang mit sozialen Medien in den Fokus. Zu oft vermisse er darin den respektvollen Umgang miteinander. „Andere Meinungen werden nicht akzeptiert.“ Sein Appell an die Internet-User: ‚Folgen Sie den Menschen, denen Sie nicht folgen würden. Besuchen Sie einmal die benachbarte Blase. Bringen Sie Ihre eigene Blase zum Platzen.‘ … Symbolisch dafür zückte Van der Bellen vor dem Publikum sein Smartphone und ‚abonnierte‘ den Instagram-Account seines ehemaligen Konkurrenten um die Präsidentschaft, Norbert Hofer (FPÖ). „

ethos.at appelliert an VdB: Bitte beenden Sie Ihre Schmierenkomödie, mit der Sie die Würde des Bundespräsidentenamtes mit Füßen treten und all jene Vorurteile bestätigen, dass Politik nur noch eine Show ist! Eine drittklassige noch dazu!

VdB fordert: „Besuchen Sie einmal die benachbarte Blase. Bringen Sie Ihre eigene Blase zum Platzen.“

ethos.at antwortet: Wann hatten Sie, Herr VdB, das letzte Mal einen persönlichen Kontakt, der nicht von ihrer Präisdentschaftskanzlei vorbereitet war, wann eine Information verarbeitet, die nicht von Ihrer Kanzlei gefiltert, wann eine Rede gehalten, die nicht von Mitarbeitern Ihrer Kanzlei geschrieben wurde. Wann werden Sie es wagen, die Blase der Präsidentschaftskanzlei zu verlassen?

VdB fordert: Reden Sie mit Leuten, die Sie nicht kennen. Die nicht zu „Ihrer Gruppe“ gehören.

ethos.at antwortet: Der Verein Moral 4.0 lädt Sie zu einem Gespräch über die offene Gesellschaft und ihre Feinde – insbesondere die Feinde der offenen Gesellschaft in Regierungsämtern!

VdB fordert: „Lesen Sie morgen ein digitales Medium, das Sie noch nie gelesen haben.“

ethos.at antwortet: Wir empfehlen Ihnen ethos.at. Wenn Sie lieber Bücher lesen, dann darf es auch „Baustelle Parlament“ sein, das sich in der Bibliothek der Präsidentschaftskanzlei befindet.

VdB fordert: „Und nutzen Sie die 4. Gewalt im Staat. Unabhängige Medien berichten über Inhalte und Fakten. Und nicht über sich selbstverstärkende Fake-News aus den Bubbles.“

ethos.at bitte höflichst um Auskunft: In welcher Verfassung haben Sie von der „4. Gewalt im Staat“ gelesen und welches der vom Staat insbesondere mit Corona-Propaganda angefütterten Medien halten Sie für unabhängig?

Der Wortlaut der Bundespräsidentenrede zur Eröffnung der Salzburger Festspiele am 27. Juli 2023

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Hausdurchsuchungen im „Bundesstaat Preußen“

Verfassungsschutz: Schwerpunktaktion gegen staatsfeindliche Bewegung

26. Juli 2023 (Pressemitteilungn des Bundesministerium Inneres / Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst– Bei einer Schwerpunktaktion gegen die staatsfeindliche Bewegung des fiktiven „Bundesstaats Preußen“ fanden am 26. Juli 2023 acht Hausdurchsuchungen statt. Es wird gegen 41 Personen in fünf Bundesländern ermittelt.

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen gegen die staatsfeindliche Bewegung des fiktiven „Bundesstaats Preußen“ fand am 26. Juli 2023 eine österreichweit koordinierte Schwerpunktaktion des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Kärnten in enger Zusammenarbeit mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und der Staatsanwaltschaft Klagenfurt statt. In den Morgenstunden führte der Verfassungsschutz acht Hausdurchsuchungen durch, 36 Anordnungen zur sofortigen Vernehmung wurden vorgenommen. Österreichweit wird in diesem Zusammenhang gegen 41 Personen ermittelt.

„Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst geht konsequent gegen jede Form von Extremismus vor – ohne Unterschied ob dieser politisch oder religiös motiviert ist“, sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Schwerpunktaktion. „So wurden in den vergangenen Wochen umfangreiche Aktionen und erfolgreiche Zugriffe gegen den Rechtsextremismus und gegen den islamistischen Extremismus abgewickelt.“ Karner ergänzte: „Die aktuellen Ermittlungen richten sich gegen die Szene der Staatsverweigerer. Ziel der extremen Ränder unserer Gesellschaft ist die Gefährdung unseres friedlichen und demokratischen Zusammenlebens. Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen des Verfassungsschutzes, sowohl bei den Ermittlungen, als auch durch Präventionsarbeit, wird ihnen das nicht gelingen.“

„Staatsfeindliche Verbindungen stellen eine bedeutende Bedrohung für die Werte und Freiheiten unserer Demokratie dar. Durch die hohe Zahl der Verdächtigen dieser Aktion wird deutlich, dass die von dieser Szene ausgehende Gefahr ernst zu nehmen ist, und das tut der Verfassungsschutz“, zeigt sich Omar Haijawi-Pirchner, Direktor der DSN, mit der Schwerpunktaktion zufrieden.

Staatsfeindliche Aktionen des „Bundesstaats Preußen“

Bereits seit geraumer Zeit kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen Mitglieder der österreichweit agierenden staatsfeindlichen Bewegung „Bundesstaat Preußen“ gezielt versuchen, die öffentliche Verwaltung in Österreich lahm zu legen: Bei verschiedenen Behörden reichen sie unzählige Schriftstücke ein, die eine ablehnende Haltung gegen den Rechtsstaat ausdrücken. Die Angehörigen der Gruppierung sprechen darin den staatlichen Organen sowie dem geltenden Recht jegliche Legitimation ab. Angehörige der Bewegung sind zudem verdächtig, in mehreren Fällen Straftaten gegen den Staat sowie Drohungen und Nötigungen begangen zu haben.

Das Ziel der selbsternannten und international vernetzten Bewegung „Bundesstaat Preußen“ ist, die öffentliche Verwaltung durch grundlose Eingaben in ihrer Funktionalität zu stören und Verfahren zu verschleppen. Aktuell sind vermehrt Aktivitäten wie das Hissen von Fahnen oder die Nutzung von Fahrzeugen mit dem Adler des „Bundesstaates Preußen“ als „Hoheitssymbol“ zu beobachten. Es gibt zudem Hinweise auf eine Verbindung zur Reichsbürgerszene in Deutschland.

Staatsfeindliche Verbindungen wie der „Bundesstaat Preußen“ sind Gruppierungen, die die Existenz der Republik Österreich, deren Institutionen sowie das System des Rechtsstaates nicht anerkennen. Das hoheitsrechtliche Handeln des Staates wird abgelehnt und zudem wird versucht, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern. Besonders im Zuge der COVID-19-Pandemie hat sich in Österreich eine neuartige demokratieablehnende Szene aus den heterogenen Protestgruppierungen der „Corona-Maßnahmen-Gegner“ und einigen Akteurinnen und Akteuren aus dem Milieu der staatsfeindlichen Verbindungen entwickelt.

Acht Hausdurchsuchungen und 36 Anordnungen zur sofortigen Vernehmung

Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und in Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden wurden in den Morgenstunden des 26. Juli 2023 zeitgleich in sechs Kärntner Haushalten Durchsuchungen unter der Leitung des LVT Kärnten umgesetzt. Zugleich erfolgten bei 31 Verdächtigen in Kärnten Anordnungen zur sofortigen Vernehmung. Bei der koordinierten Aktion wurden mehrere Polizeistreifen aus den Bezirken, Kräfte des Einsatzkommandos Cobra und der Einsatzeinheit Kärnten, die Schnellen Reaktionskräfte und Diensthundeführer der Einsatzabteilung der Landespolizeidirektion Kärnten, wie auch Staatsschutzsensoren, Teams zur Spurensicherung und IT-Ermittlerinnen und IT-Ermittler eingesetzt.

Zwei weitere Hausdurchsuchungen sowie fünf Vorführungen zur sofortigen Vernehmung erfolgten zur selben Zeit in den Bundesländern Wien, Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich.

Gegen alle Verdächtigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die Ergebnisse der Durchsuchungen werden aktuell gesichtet und ausgewertet. Fallrelevante Erkenntnisse dieser zeit- und personalintensiven Auswertung teilt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach Analyse der Sicherstellungen mit.

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Neutralität: Petrovic kontert Filzmaier

Krone Petrovic gg Filz

Madeleine Petrovic (Juristin) anwortet auf Peter Filzmaiers (Politikwissenschafter) Ausführungen zur Neutralität in der Krone.at

17. Juli 2023 an die Redaktion der Kronen-Zeitung:

REPLIK VON MADELEINE PETROVIC ZU „FILZMAIER ANALYSIERT – SKY SHIELD: DER SCHUTZSCHIRM UND DIE NEUTRALITÄT“

Im Artikel Sky Shield: Der Schutzschirm und die Neutralität in der Kronenzeitung vom 09.07.2023 widmet sich Peter Filzmaier der Frage, ob der Beitritt zu Sky Shield mit der österreichischen Neutralität vereinbar wäre. In seiner politikwissenschaftlichen Analyse beweist er jedoch ein – gelinde gesagt – eigentümliches Rechtsverständnis, welches ihn schlussendlich zu einem rechtlich unhaltbaren Ergebnis führt

Im Folgenden werden die relevanten Passagen im Detail beleuchtet:

In Punkt 3. stellt Filzmaier die Frage, ob neutrale Länder Sky Shield überhaupt beitreten dürfen und antwortet sogleich „Für Österreich ist die Antwort eindeutig ja – wenn wir das wollen. Was eine politische Frage ist. Denn wir können selbst entscheiden, wie wir unsere Neutralität auslegen. Dabei kann man für oder gegen den Schutzschirm sein. Doch wer behauptet, es würde eine gesetzliche oder sonstige neutralitätsrechtliche Unvereinbarkeit geben, der sagt schlicht die Unwahrheit.“

Die Frage, die sich dem aufmerksamen Leser hier stellt, ist: Wer ist „wir“. Meint er mit „wir“ die gesamte österreichische Bevölkerung, ist ihm hier wohl beizupflichten. Dass die Bevölkerung im Wege eine Volksabstimmung die Neutralität abschaffen bzw. ändern kann, ist die – nahezu unwidersprochen – herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft.

Bezieht sich das „wir“ jedoch auf die parlamentarischen Volksvertreter:innen, die mit 2/3 Mehrheit die Verfassungsmaterie ändern könnten, bewegt er sich zwar im Bereich der herrschenden Meinung, wobei es doch einen Teil der rechtswissenschaftlichen Vertreter:innen gibt, die eine Volksabstimmung für (zwingend) notwendig oder zumindest für geboten erachten. Immerhin handelt es sich bei der Neutralität um eine Staatszielbestimmung, also eine besonders gewichtige verfassungsrechtliche Bestimmung.

Geht Filzmaier jedoch davon aus, dass mit „wir“ die Vertretung der Bevölkerung durch die Regierung oder einzelne Minister gemeint ist, so ist dem klar zu widersprechen. Die Regierung ist Teil der Verwaltung und streng an das Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG) gebunden. Das Prinzip besagt, dass die Verwaltung nur auf Basis von Gesetzen und Verordnungen tätig werden darf. Und es gibt nun einmal ein Neutralitätsgesetz im Verfassungsrang, an welches sich die Regierung zu halten hat. In diesem Sinne handelt es sich hierbei auch nicht ausschließlich um eine politische Frage, sondern vorwiegend um eine juristische.

Wir können auch nicht frei entscheiden, wie wir unsere Neutralität auslegen. In der Rechtswissenschaft gelten Auslegungs- und Interpretationsregelungen. Ein Gesetz kann daher nicht einfach durch eine Uminterpretation der Rechtsbegriffe sinnentleert werden.

Sowohl nach der „Willenstheorie“ (was war der Wille des Gesetzgebers, als die Bestimmung geschaffen wurde), als auch nach der „Theorie der immanenten Gesetzesdeutung“ (welche Bedeutung wohnt dem Gesetz selbst inne) ergibt sich, dass ein Beitritt zur Sky Shield Initiative vom Wortlaut des Neutralitätsgesetzes nicht gedeckt ist. Kurz gesagt: Ohne Verfassungsänderung – und damit der Abschaffung der Neutralität im heutigen Sinne – ist ein Beitritt nicht möglich. Das bedeutet auch, dass die Regierung nicht ohne die Einbindung des Parlaments – konkret mittels 2/3 Mehrheit – bzw. durch eine Volksabstimmung derartige Entscheidungen treffen kann. Ihr fehlt schlichtweg die demokratische und rechtsstaatliche Legitimation dafür. In einem Rechtsstaat gibt es Regeln hinsichtlich der demokratischen Willensbildung, die in Gesetzen ihren Ausdruck findet und diese Regelungen sind penibel zu beachten!

In diesem Sinne muss es – entgegen Filzmaiers Ansicht – heißen: Doch wer behauptet, es würde eine gesetzliche oder sonstige neutralitätsrechtliche Unvereinbarkeit geben, der sagt schlicht die Wahrheit. Denn genau so ist die derzeit gültige Rechtslage.

Im 4. Punkt führt Filzmaier aus: „*Es ist sowohl kompliziert als auch letztlich sehr einfach. Im Neutralitätsgesetz steht, dass Österreich immerwährend neutral sei. Das klingt nach bis in alle Ewigkeit. Was insofern falsch ist, als man die Neutralität abschaffen kann. **Weil wir sie ja eigenständig beschlossen haben. Österreich hat sich keinem anderen Staat gegenüber dazu verpflichtet. Die eigene Meinung bzw. Beschlusslage kann und darf aber jeder jederzeit ändern.“

Es mag heute die vorherrschende juristische Meinung sein, dass Österreich die Neutralität jederzeit abschaffen kann, da diese eigenständig beschlossen worden wäre – doch diesbezüglich gibt es eine juristische Mindermeinung, die eine andere Rechtsansicht vertritt. In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick ins Archiv. Im Moskauer Memorandum 1955 wurden die Verhandlungsergebnisse zum österreichischen Staatsvertrag festgehalten.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Frage der österreichischen Neutralität. Die Sowjetunion befürchtete eine Vereinnahmung Österreichs durch die Alliierten (Frankreich, Großbritannien, USA) und machte diese deshalb zur Bedingung.

Wörtlich heißt es in dem Dokument „(…)wird die österreichische Bundesregierung eine Deklaration in einer Form abgeben, die Österreich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.“

Die Vertreter beider Staaten unterzeichneten das Dokument. Die Neutralität in Österreich wurde umgesetzt und verfassungsrechtlich verankert. Dass sich Österreich keinem anderen Staat gegenüber dazu verpflichtet habe, ist also historisch gesehen falsch.

„Die eigene Meinung bzw. Beschlusslage kann und darf aber jeder jederzeit ändern.“, so der letzte Satz des Absatzes. Auch das ist unrichtig. Die eigene Meinung kann zwar jederzeit geändert werden, jedoch ist eine bestehende Beschlusslage nur dann abänderbar, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Mehrheiten, Kriterien und Verfahren eingehalten werden. Das nennt man „Rechtsstaat“.

Weiter ergänzt Filzmaier unter Punkt 5: „Anders formuliert: Niemand auf der Welt hat irgendwo unserer Neutralität extra zugestimmt. Das bedeutet, dass kein Land die Neutralität mit oder für uns verteidigen muss. Genauso darf sich freilich kein Russe oder Amerikaner darüber aufregen, wenn wir sie wieder abschaffen. Noch weniger haben die genannten oder irgendwelche Nationen eine Beschwerdemöglichkeit, wenn Österreich seine Neutralität freiwillig so versteht, dass man unter den Sky Shield schlüpfen kann.“

Nun, dass sich kein Staat über die Aufgabe der Neutralität aufregen dürfe, ist im Völkerrecht doch eine einigermaßen irrelevante Feststellung. Denn auch Russland durfte keinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beginnen, und auch die USA hätten z.B. keinen Angriffskrieg gegen den Irak (der die als Kriegsgrund vorgeschützten „weapons of mass destruction“ nicht besaß) beginnen dürfen, ginge es nach dem Völkerrecht.

Und ob ein Herr Filzmaier Russland das Recht abspricht, sich über die Aufgabe der österreichischen Neutralität aufzuregen, wird einem Putin in der geostrategischen Realpolitik herzlich egal sein. Denn dort regiert – leider – die Macht des Stärkeren. Auch wenn dies mit dem Völkerrecht nicht im Einklang steht. Daher hat die russische Interpretation der Entscheidung für Österreich unmittelbare, geopolitische Relevanz – unabhängig davon, ob wir die Interpretation teilen oder nicht.

Zumindest gesteht Filzmaier im 9. Punkt zu: „Unbestritten ist derzeit einzig und allein, dass gemäß Neutralitätsgesetz Österreich keinen Militärbündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen darf. Ein via Satellit gesteuerter Schutzschirm gegen anfliegende Raketen ist weder das eine noch das andere.“

So richtig und wahr der erste Satz, so falsch ist der zweite. Die European Sky Shield Initiative ist zweifelsohne ein Militärbündnis. Ein Militärbündnis ist ein zwischen verschiedenen Staaten geschlossenes Bündnis mit dem Zweck, militärisch zu kooperieren. Ein solches Bündnis kann materielle Bestimmungen etwa über die Koordination der Sicherheitspolitik, gemeinsame Manöver, den Austausch von Militärtechnik oder die Verpflichtung zu kollektiver Verteidigung umfassen, darüber hinaus aber auch formell eine Organisation wie NATO oder CSTO schaffen.

Filzmaiers Rechtsmeinung widerspricht zudem der Rechtsmeinung des Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. So schreibt Grabenwarter in seinem Kommentar zur österreichischen Bundesverfassung „Art I Abs 1 BVG über die Neutralität Österreichs betont die immerwährende Neutralität Österreichs zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und der Unverletzlichkeit seines Gebiets. Auch verpflichtet es Österreich zur Enthaltsamkeit im Bereich internationaler militärischer Zusammenarbeit.“ (1) Österreich hat sich also der militärischen Zusammenarbeit zu enthalten, das bedeutet, es darf an einer Zusammenarbeit nicht teilnehmen.

Im Rahmen des EU-Beitritts wurde die Neutralität in ihrer Bedeutung eingeschränkt. Dies jedoch korrekterweise im Zuge einer Volksabstimmung. Erhalten blieb ihr militärischer Kern – die Nichtteilnahme an Kriegen, die Freiheit von militärischen Bündnissen sowie die Verhinderung fremder militärischer Präsenz im Inland. (2) Es ist der Wesenskern der Neutralität, dass neutrale Staaten ihre Landesverteidigung eigenständig und unabhängig organisieren. Ein Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Verteidigung, wie es die Sky Shield Initiative darstellt, steht dem fundamental entgegen.

Will die österreichische Regierung daher in die Neutralität eingreifen und Sky Shield beitreten, muss sie sich diesbezüglich um die erforderliche Verfassungsmehrheit bemühen. Der Umgang mit dem hier erörterten Vorhaben birgt aber noch mehr Gefahren als die einer Verletzung des Verfassungsrechts in sich.

Gerade weil es um eine umstrittene Thematik geht, weil sich sehr, sehr viele „normale“ Menschen in Österreich Sorgen um die Neutralität bzw. deren scheibchenweise Demontage machen, halte ich ausführliche Debatten in der Öffentlichkeit für unerlässlich.

Insbesondere geht es meines Erachtens nicht an, dass es auch in dieser Frage kaum ausführliche und kontrovers besetzte Diskussionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen gibt. Ganz offenkundig scheint die Devise zu sein, bloß „keine Wellen“ zu erzeugen. Ein zentraler Aspekt der Neutralität soll offenbar möglichst rasch und ohne Aufsehen entsorgt und vollendete Tatsachen geschaffen werden. Vordergründig mag das einfach erscheinen, demokratiepolitisch verstärkt es das Misstrauen gegen Regierungspolitik und Medien einmal mehr. Auch ohne fundierte rechtliche Kenntnisse ahnen immer mehr Menschen, dass sie eingelullt und beschwichtigt werden. Eine moderne, pluralistische und weltoffene Demokratie sieht anders aus!

Dr.in Madeleine Petrovic

(1) Grabenwarter/Frank, B-VG Art 9a Rz 1 (Stand 20.6.2020, rdb.at)

(2) Grabenwarter/Frank, B-VG Art 9a Rz 2 (Stand 20.6.2020, rdb.at)

SIEHE AUCH: Peter Filzmaier, Der Zug der Lemminge

SIEHE AUCH: Norbert Stock: Die österreichische Neutralität als Spielball imperialistischer Geopolitik

Die Frage des Fortbestands der österreichischen Neutralität ist aktuell wohl die wichtigste Frage, deren Beantwortung über das Schicksal Österreichs in naher Zukunft entscheiden wird und es ist eine der wenigen essenziellen Fragestellungen, die die Politik nicht im Alleingang eines Quasi-Einparteiensystems entscheiden kann, ohne sich auf einen breiten Konsens in der österreichischen Bevölkerung zu stützen. (DETAILS: norbertstock.substack.com)

+ Madeleine Petrovic, seit Gründung vor zwei Jahren Mitglied der GGI, im Visier der Medien:

22.11.2021 DerStandard.at über Petrovics bei Impfgegner-Demo

18.1.2022 DiePresse.com: „Madeleine Petrovic setzt sich bei den Impfgegnern in Szene. Grüne Abgeordnete kritisieren ihre Auftritte, die Parteiführung versucht, den Konflikt zu begrenzen.“

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Der Bauwirtschaft droht eine massive Talfahrt

Pflastersteine

13. Jui 2023 (Mitteilung der WKO.at/news) – Die Auftragsbücher leeren sich und Banken verzeichnen ein Rekordminus bei Neukrediten. 

Die schwierige konjunkturelle Lage schlägt sich besonders in der Bauwirtschaft nieder: Dort leeren sich nach und nach die Auftragsbücher. Das wahre Ausmaß der Entwicklung offenbart nun eine aktuelle Erhebung des Instituts für Wirtschafts- und Standortentwicklung (IWS), demnach „steht dem traditionell starken Baugewerbe ein massiver Einbruch bevor“, so IWS-Leiter Ewald Verhounig. Die meisten Salden liegen demnach tief im negativen Bereich – etwa das erwartete Wirtschaftsklima (-65,7 Prozentpunkte), die Umsatzerwartungen (-40,5 PP) oder Auftragslage (-30 PP). „Die Stimmung im Bau ist insgesamt sehr negativ, die Unsicherheit ist groß“, so Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk. Ähnlich dramatisch sind die Zahlen im Baunebenbereich, wie deren Branchenvertreter berichten. Allerdings treffe der Einbruch dort zeitverzögert ein.

Die größten Hürden liegen für die Unternehmen im Bereich der Preissteigerungen und Finanzierung: So ist für 63,9 Prozent der befragten Betriebe die Inflation die größte Herausforderung, gefolgt vom Arbeits- und Fachkräftemangel (61,9 Prozent) sowie den Arbeitskosten (51,1 Prozent). An vierter Stelle rangieren die Finanzierungskonditionen (43,4 Prozent), knapp gefolgt von den Preisen für Energie, Rohstoffe und Vorleistungen (43,3 Prozent).

Die Finanzierung ist es auch, die vielen Häuslbauern bei der Realisierung ihres Projekts einen Strich durch die Rechnung macht. „Seit Inkrafttreten der KIM-Verordnung ist die Nachfrage um bis zu 70 Prozent gesunken“, sagt Martin Schaller, Obmann der Sparte Bank und Versicherung.

Die Branchenvertreter pochen nun auf Maßnahmen wie die ersatzlose Streichung der KIM-Verordnung sowie vernünftige KV-Abschlüsse – Stichwort „Mehr Netto vom Brutto“, etwa die Senkung der Lohnnebenkosten beim 13. und 14. Gehalt. Beim Energiekostenzuschuss 2 wird eine quartalsweise Antragstellung und damit eine zeitnähere Auszahlung gefordert.

Ergänzung 21. August 2023 – Stornierungswelle trifft Baubranche – ifo: „Es braut sich ein Sturm zusammen“, berichtet Epoch Times

Ergänzung 23. Oktober 2023 – „Die Anzahl der Firmenpleiten in Österreich ist in den ersten drei Quartalen gegenüber 2022 dem Vorjahr kräftig gestiegen – bis Ende September gab es 4.059 Insolvenzen, das ist ein Anstieg um fast 13 Prozent und der höchste Wert der letzten fünf Jahre, wie aus der aktuellen Statistik des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV) hervorgeht. Die Anzahl der Firmenpleiten in Österreich ist in den ersten drei Quartalen gegenüber 2022 dem Vorjahr kräftig gestiegen – bis Ende September gab es 4.059 Insolvenzen, das ist ein Anstieg um fast 13 Prozent und der höchste Wert der letzten fünf Jahre, wie aus der aktuellen Statistik des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV) hervorgeht. … Am häufigsten war heuer die Baubranche mit 607 Insolvenzfällen betroffen, gefolgt von der Handelsbranche (604)“, berichtet ORF.at

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Gesetzesreform schränkt Medienfreiheit ein

6. Juli 2023 (Presseaussendung von Attac Österreich) – Im Parlament wird heute eine Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass nur mehr Journalist*innen, Wissenschaftler*innen oder NGOs auf das Register zugreifen können, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

Attac, das Forum Informationsfreiheit und das VIDC kritisieren die neu geschaffenen Zugangshürden für Medien und die Zivilgesellschaft. Zudem wurden bekannte Schlupflöcher des Eigentümerregisters nicht beseitigt. Die Organisationen fordern einen möglichst breiten Zugang zu einem kostenlosen, leicht zu durchsuchenden Register. Durch dieses Register soll, zumindest in der Theorie, nachvollziehbar werden, wer hinter Unternehmen in Österreich steht und diese kontrolliert. Zahlreiche Leaks und Steuerskandale zeigen, dass ein breiter öffentlicher Zugang zu Daten über wirtschaftliches Eigentum von entscheidender Bedeutung ist, um Korruption, Geldwäsche und Steuerbetrug zu erschweren und aufzudecken.

„Das neue Gesetz hingegen schränkt den öffentlichen Zugang unnötig stark ein. Es gibt der Registerbehörde einen viel zu großen Ermessensspielraum bei der Bestimmung, was ein berechtigtes Interesse darstellt und wer Zugang bekommt“, kritisiert Kai Lingnau von Attac Österreich.(1) Selbst für Berechtigte bleibt das Register nur eingeschränkt brauchbar.(2)

„Recherchen durch Zivilgesellschaft und investigative Journalist*innen zu Korruption, Misswirtschaft und anderen Missständen werden unnötig erschwert und damit öffentliche Kontrolle geschwächt. Weiters steht zu befürchten, dass nun erhebliche Personal-Ressourcen dafür verwendet werden müssen, um „berechtigtes Interesse“ und den Zugang zu Informationen zu administrieren und vor Gericht zu klären. Diese Ressourcen könnten besser dafür verwendet werden, die übermittelten Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern zu prüfen“, sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.

Die Organisationen kritisieren zudem, dass die bekannten Schlupflöcher des Registers nicht behoben werden. Eine Meldepflicht besteht weiterhin erst ab einem mehr als 25-prozentigen Anteil an Eigentum. Ist eine Unternehmensebene zwischengeschaltet, sind sogar mehr als 50 Prozent für eine verpflichtende Meldung im Register notwendig. „Zwei zypriotische Briefkastenfirmen reichen also schon, um die Registrierungspflicht zu umgehen“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC. Die Organisationen fordern eine deutliche Senkung des Schwellenwerts. Ideal wäre eine Meldepflicht bereits ab einer Aktie, um Verschleierungskonstruktionen einen Riegel vorzuschieben.

Nächste Überarbeitung steht schon bevor

Die EU-Kommission hat mittlerweile einen Vorschlag für eine neue, sechste Geldwäsche-Richtlinie vorgelegt, der in den nächsten Monaten zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der EU verhandelt werden soll. Attac, das VIDC und das Forum Informationsfreiheit fordern die Regierung auf, sich im Rahmen dieser Überarbeitung für die Behebung der aktuellen Schwächen der Register und für eine einheitliche Umsetzung in allen EU-Staaten einzusetzen.

ANMERKUNGEN

(1) Als Nachweis des „berechtigten Interesses“ sind laut Gesetz ein journalistischer oder wissenschaftlicher Beitrag oder ein entsprechendes Vereinsstatut zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. „erfolgreiche diesbezügliche Aktivitäten“ nötig. Da unklar ist, was das genau bedeutet, besteht die Möglichkeit einer sehr restriktiven Auslegung. Wer mit Recherchen beginnt, kann zudem noch keine „Beiträge“ oder „erfolgreiche Aktivitäten“ vorweisen. Außerdem ist kein expliziter Zugang für Akteur*innen vorgesehen, die zu Transparenz und Rechenschaftspflicht oder zu Geldwäsche-Vortaten arbeiten, darunter etwa Steuerbetrug, Korruption und Kriminalität.

(2) Für Berechtigte ist eine Suche nur nach Firmenwortlaut möglich, nicht aber nach wirtschaftlichen Eigentümer*innen. Bei Geldwäsche und Steuerbetrug laufen aber die entscheidenden Fäden bei Personen zusammen und nicht bei den Rechtsträgern. Daher ist es entscheidend Abfragen auch nach Personen stellen zu können. Die Daten stehen zudem weder in einem durchsuchbaren open data Format zur Verfügung noch ist die Nutzung kostenlos.

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Fishing KlimaTicket

Facebook hat seine Plattform nicht mehr unter Kontrolle + Fishing

Update 28. Februar 2024 – Brief an Klimaministerin Gewessler:

Kabinett der Frau Bundesminister: kbm@bmk.gv.at

Sehr geehrte Frau Klimaministerin!

Derzeit läuft eine Fishing-Aktion mit Ihrem Foto und Klima-Ticket-Logo auf facebook! (Siehe Screenshot.)

Ich selbst halte mir zugute, einer der letzten kritischen Journalisten dieses Landes zu sein. Allein aufgrund von bisherigen Maßnahmen wie Klimaticket-Tätowierung schien mir diese Aktion so plausibel, dass ich selbst unkritisch mitgespielt habe. Und reingefallen bin! Dabei hatte ich Glück im Unglück, dass der Mastercard Identity Check nicht akzeptiert wurde.

Bitte um Info, was das Klimaministerium

1. gegen die Betrüger

2. gegen Facebook, das diesen Betrug ermöglicht und für Geld promotet

unternehmen wird!

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

ANTWORT am 4. März 2024

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

vielen Dank, dass Sie uns auf dieses ernste Problem aufmerksam gemacht haben. Wir sind uns der betrügerischen Werbung, die im Namen des KlimaTickets auf Facebook erscheint, bewusst und teilen Ihre Besorgnis über die potenziellen Risiken, denen die Nutzer:innen ausgesetzt sind.

Das Klimaschutzministerium arbeitet bereits daran, solche betrügerischen Aktivitäten zu identifizieren und durch rechtliche Schritte zu bekämpfen. Darüber hinaus ist bereits eine Meldung erfolgt, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für solche Betrugsversuche führen soll – um die Nutzer:innen zu informieren und zu schützen. Dies ist auch bereits von Seiten der KlimaTicket-Kolleg:innen erfolgt. Ein entsprechender Screenshot ist beigefügt.

Wir sind hier leider bis zu einem gewissen Grad von den Plattformen abhängig – setzen aber alles daran, dass hier wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

Wir verstehen, dass dies für die Betroffenen frustrierend sein kann und möchten Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, um solche Betrügereien zu bekämpfen und die Sicherheit der Nutzer:innen zu gewährleisten. Wir empfehlen allen Nutzer:innen, bei der Eingabe persönlicher Daten im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und verdächtige Aktivitäten sofort zu melden.

Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Wachsamkeit und dafür, dass Sie dieses Problem zur Sprache gebracht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Cajetan Perwein

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Kabinett Bundesministerin Leonore Gewessler, BA, Cajetan Perwein, Digitale Kommunikation

Update 18. Jänner 2024 – Neuer Fake auf Facebook! Diesmal findet sich die Landingpage mit dem kopierten Layout von orf.at unter der Domain oesterreichnewSS.com

ORF fake Grissemann

 Update 30. Oktober 2023 – Zweifelhafte Werbungen auf Facebook häufen sich. Nicht nur auf FB, sondern überall im Internet. Aber FB findet Mittel und Wege, unliebsame Infos langjähriger User zu blockieren – offenbar aber nicht Perversionen der folgenden Art: „Daniela Spera: Kein Kommentar“. Wer darauf klickt landet auf einer Landingpage auf soctequita.com, die dem Design von oe24 nachgebaut ist, mit einem hanebüchenen „Interview“, das angeblich Christoph Grissemann in seiner Sendung „Willkommen Österreich“ mit Danielle Spera geführt hat.

facebook Spera Schwachsinn 

Da es hier um große Player der Medienszene geht, hat ethos.at nachgefragt, wie sie gegen solche Machenschaften vorgehen… und (Update 18.1.24) von Danielle Spera, Christoph Grissemann,  oe24 / Österreich, ORF, facebook (Bemerkung am Rande: versuche mal auf facebook ein Impressum zu finden!) Abwegig: die Landingpage im Fakelayout von oe24 ist bis dato (18.1.24) online.

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Kommunikations-Bericht 2022 ist online

3. Juli 2023 – (Pressemitteilung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH RTR) Ab sofort ist der Kommunikationsbericht 2022 auf der Website der RTR verfügbar: Auf 276 Seiten wird die behördliche Sacharbeit der in Österreich für die Regulierung der Medien-, Telekommunikations- und Postmärkte zuständigen Einrichtungen Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Telekom-Control-Kommission (TKK), Post-Control-Kommission (PCK) sowie der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für das Berichtsjahr 2022 dokumentiert. Der vorliegende Bericht erfüllt alle Berichtspflichten nach den einschlägigen Gesetzen und bietet für 2022 auch Einblicke in Leistungen, die über die bloße Erfüllung der per Gesetz definierten Regulierungsthemen hinausgehen.

„Die vier Regulierungseinrichtungen agieren mit ihren Aufsichts-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten im Sinne der Märkte und Menschen. Es geht um einen fairen Wettbewerb, aber auch um Erhalt und Ausbau der Angebotsvielfalt. Die hiesigen Marktteilnehmer befinden sich vielfach längst in einem internationalen Wettbewerb mit übermächtigen, ausländischen Konzernen. Hier müssen wir den heimischen Markt auch mit Förderungen in Fortschritt und Digitalisierung unterstützen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.“, sagt Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Medien.

„Mit dem vorliegenden Bericht möchten wir ein hohes Maß an Transparenz für unser breites Aufgabenspektrum unter Zugrundelegung von Objektivität, Qualität und Serviceorientierung gewährleisten. Das war und ist uns seit jeher ein ganz besonderes Anliegen“, ergänzt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. 

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Schüssel diffamiert Neutralität als Ideologie

Schuessel und Putin

SIEHE AUCH: Die Geburt der österreichischen Nation aus dem Geist der Neutralität

2. Juli 2023 – Seit Ausbruch des Russisch-Ukrainischen Krieges haben Österreichs Regierungspolitiker und viele Intellektuelle ein neues Lieblingsthema: die Unterstützung der Ukraine „zur Verteidigung unserer Werte“ und gleichzeitig die Abschaffung eines Grundwertes der österreichischen Souveränität: der Neutralität! Nun bekommt diese Allianz ein neues Mitglied: Ex-Kanzler und Ex-Außenminister Wolfgang Schüssel, der sich im Rotary-Magazin (1.7.23) den Artikel „Neutralität ist kein Schutz“ publiziert hat.

Wenn man schon in einer Zeitschrift publiziert, die niemand kennt, so muss man zumindest „renommierte“ Medien zitieren, um eigenen Argumenten mehr Gewicht zu verleihen. So bringt Schüssel die Unterstellung des Economist: „Jedes Land auf dem Kontinent, das sich in dieser Frage (UkraineKrieg, Anm.) neutral erklärt, bekundet damit, dass ihm seine eigene Sicherheit nicht sonderlich am Herzen liegt.“ Weiters zitiert er die NZZ zustimmend: „Die Welt braucht keine neu trale Schweiz mehr.“ Und was für die Schweiz gilt, das – so Schüssels Implikation – gilt für Österreich ebenso.

Mit Hinweis auf die Novelle des Artikel 23j B-VG kommt Schüssel zu der zweifelhaften Schlussfolgerung: „Die Neutralität gilt nicht mehr. Wir haben zwar seit unserem EU-Beitritt 1995 unsere Hausaufgaben gemacht und die förmliche Verpflichtung übernommen, an der Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik der EU (Gasp) mitzuwirken. Mit dem einstimmig verabschiedeten Lissabon-Vertrag (in Kraft seit 2009) wurde eine wechselseitige Beistandsverpflichtung bei einem bewaffneten Angriff vereinbart. In der österreichischen Bundesverfassung wurde dem durch die Novelle des Artikels 23 j Rechnung getragen. Einfach gesagt wird damit die Neutralität für den gesamten Bereich der Gasp und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ohne jede Einschränkung außer Kraft gesetzt. Anders formuliert: Bei jedem EU-Beschluss (wie auch bei einem UN- oder OSZE-Mandat) gilt die Neutralität nicht mehr. Vielleicht wäre es hilfreich, diese Zusammenhänge der Öffentlichkeit deutlicher zu machen. Denn der russische Angriff auf die Ukraine hat wohl endgültig alle Illusionen zunichtegemacht, dass das neutrale Österreich eine ungefährdete friedliche Insel wäre.“

Mit dieser Interpretation der österreichischen Verfassung wird er wohl euphorische Zustimmung bei den Initiatoren von unseresicherheit.org finden, bei der sich die wichtigsten Wichtigmacher der Nation zusammen gefunden haben, unter ihnen Rudolf Fussi, Irmgard Griss, Robert Menasse, Robert Misik, Antonella Mei-Pochtler. Mit zwei öffentlichen Briefen sind sie Anfang 2022 an den Bundesminister, die Bundesregierung, den Nationalrat und sogar an die Bevölkerung getreten (siehe ethos.at 19.5.22) Auch wenn hier eine „offene Debatte über den NATO-Beitritt“ gefordert wird, so determinieren die Argumente der Unterzeichner das Ergebnis, und zwar die Forderung des Beitritts Österreichs zur NATO.

Die Alternativlosigkeit der NATO ist auch das Leitmotiv von Schüssels Artikel: „Schweden und Finnland haben sich innerhalb weniger Wochen nach dem 24. Februar 2022, der die Sicherheitspolitik Europas nachhaltig verändert hat, für die Aufgabe ihrer Bündnisfreiheit und für einen Nato-Beitritt entschieden. […] die enge Kooperation mit EU-Partnern und Synergien in der Zusammenarbeit mit der Nato im Rahmen der Partnership for Peace (PfP) sind jedenfalls unerlässlich.“

Zum Standard der Propaganda-Retorik gehören Formulierungen wie „russischer Überfall“ und das Bekenntnis „Österreich hilft der Ukraine politisch, humanitär und wirtschaftlich und trägt solidarisch alle Sanktionen gegen Russland mit“. Eine infame, und bislang einzigartige Entgleisung in der Diskussion für oder gegen Neutralität ist die Gleichsetzung der Neutralität mit einer Ideologie. Schüssel empfiehlt die Bündsfreiheit „als Weg aus dem Elfenbeinturm der Neu tra li tätsideo lo gie(sic! Genau in dieser Typgrafie, die in dem Kontext kein Fehler der Schreibsoftware sein kann, sondern offenbar ein Versuch der Verschleierung, um den Begriff Neutralitätsideologie unauffindbar für die Suchmaschinen zu machen. Man muss davon ausgehen, dass Schüssel intelligent genug ist, zu wissen, dass er mit seinem Neologismus all jene, die redlich und mit guten Gründen für die Neutralität eintreten, als Vertreter einer ominösen Ideologie diffamiert, und diese Diffamierung mit einem kleinen Trick bewusst verdeckt.)

Nachsatz 1: Schüssel hat nach Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges erklärt, dass er sein Mandat bei dem russischen Erdöl-Konzern Lukoil nicht zurücklegen werde. Das Unternehmen sei an der Londoner Börse notiert und keine Staatsfirma (Quelle: ORF.at 24.2.22) Bis 4. März 2022 hat der Ex-Kanzler, der mit seiner Pension offenbar nicht das Auslangen findet, gebraucht, um sich neu zu orientieren und seine gut bezahlte Position doch aufzugeben. Ein Bericht in der Wiener-Zeitung darüber ist zwar noch auf google auffindbar, aber auf der Seite wienerzeitung.at nicht mehr abrufbar. Das Wahrheitsministerium, das seit 1. Juli die Wiener Zeitung regiert, hat damit dem Ex-Kanzler, der in der Neutralitäts- und NATO-Frage auf Regierungslinie ist, die Referenz erwiesen: „Seite wurde entfernt. Diese Seite ist nicht mehr verfügbar.“

Update 4. Juli 2023 zu Nachsatz 1 von Dieter Knoflach via fischundfleisch: „Hier der angeblich nicht-existente Artikel der Wiener Zeitung über Schüssels Ausscheiden bei Lukoil:

https://www.tagblatt-wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2139794-Ex-Bundeskanzler-Schuessel-scheidet-bei-Lukoil-aus.html

Dieser Artikel enthält auch die Passage: „Als „in höchstem Maße überfällig“ bezeichnete die SPÖ den angekündigten Schritt. „Dass Ex-Kanzler Schüssel neun Tage gebraucht hat, um sein höchst umstrittenes Engagement bei Lukoil endlich zu beenden, lässt tief blicken“, so Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch, der den „enormen Druck der Öffentlichkeit“ als Grund für das Ausscheiden des früheren Kanzlers sieht. (apa)“. So gesehen ist es keineswegs so, dass die Wiener Zeitung nun zensuriert würde, oder einer angeblichen ÖVP-Message-Control unterworfen wurde.

Resümee (ethos.at 19.5.22): Die NATO wurde als Abwehr des Westens gegen die militärische Macht des Ostblocks geschaffen. Den Warschauer Pakt gibt es seit mehr als 30 Jahren nicht mehr. Bis zum Fall des eisernen Vorhangs hatte die NATO 16 Mitglieder, seit 1999 sind 14 neue Mitglieder dazu gekommen, die meisten davon EU-Mitglieder. Wer eine wirklich offene Diskussion will, sollte auch die Option ins Auge fassen, dass sich die gesamte EU von der US-dominierten NATO verabschiedet und endlich ein eigenes Verteidigungsbündnis entwickelt.

Siehe auch: Neutralitätsbruch: Panzertransport durch Österreich 20.4.2023 – (Presseaussendung der Gewerkschafter*innen gegen Atomenergie und Krieg)

Siehe auch: Unendliche Geschichte: Eurofighter (5.5.23 ethos.at)

Nachsatz 2: Man darf gespannt sein, wer dem Ex-Kanzler applaudiert. Erste Ovationen erteilen die NEOS, konkret Lukas Sustala, Direktor des NEOS Lab (Parteiakademie der NEOS): „Den Unterschied zwischen Wolfgang Schüssel und der heutigen ÖVP in Sachen Sicherheitspolitik möchte ich Klavierspielen können. (Quelle Twitter) 

Nachsatz 3: Ziemlich genau 40 Jahre nach Ronald Reagans „Star-Wars-Program“ SDI Strategic Defense Initiative hat die EU ihre Sky Shield Initiative erfunden. Es passt genau zu diesem Artikel, dass die österreichische Regierung Anfang Juli diese Initiative propagiert, u.a. mit der Aussage von Außenminister Schallenberg, dass Sky Shield mit der österreichischen Neutralität vereinbar sei (Quelle: ORF.at 2.7.23)

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