Kriegs-EU? NEIN DANKE!

Petition Nein zu Krieg

9. April 2025 – Engelbert Schönleitner, Partei für Österreich, hat folgende Petition auf openPetition online gestellt:

EU vom Friedensprojekt zur Kriegsunion! EU vom Wohlstand in die Armut.

Dieser Wandel ist nicht nur besorgniserregend, sondern auch symptomatisch für eine Vielzahl von gesellschaftlichen und politischen Irrtümern. Unserer Meinung nach, ursprünglich als Vorhaben geboren, das auf Zusammenarbeit, Verständigung, vermehrtem Wohlstand und den Erhalt von Frieden abzielte, zeigt sich heute ein unserer Meinung nach, umgekehrtes Bild für Österreich.

Wir möchten die Österreicher darüber abstimmen lassen, ob sie Mitglied in einer armutsfördernden Kriegsunion bleiben wollen.

Wir fordern daher die österreichische Bundesregierung auf, eine Volksabstimmung über den EU-Austritt zu beschließen.

LINK zur UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG

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Freie Bestatter-Wahl in Österreich

Lichtblick Sarg

Was viele nicht wissen – und warum es höchste Zeit ist, das zu ändern

von Jörg Bauer

8. April 2025 – Seit über 20 Jahren dürfen Menschen in Österreich frei wählen, welchem Bestattungsunternehmen sie das letzte Geleit ihrer Angehörigen anvertrauen. Doch obwohl das Gesetz seit 2002 klar ist, herrscht vielerorts noch immer ein Informationsnotstand – befeuert durch hartnäckige Mythen, mangelhafte Aufklärung und gezielte Fehlinformation.

„Wir erleben es regelmäßig: Menschen, die sich für Lichtblick entscheiden, werden beim Gang zum Standesamt oder Friedhof mit Aussagen wie ‚Das ist nicht Ihr zuständiger Bestatter‘ verunsichert“, erklärt Jörg Bauer, Gründer von Lichtblick Bestattung. „Das ist schlicht falsch – und rechtlich nicht haltbar.“

Tatsächlich erlaubt das österreichische Bestattungsgesetz die freie Wahl des Bestatters – unabhängig vom Wohn- oder Sterbeort. Dennoch halten sich in vielen Gemeinden alte Denkmuster und stille Monopolstrukturen. Pflegeeinrichtungen, Spitäler oder auch öffentliche Stellen verweisen oft automatisch auf ein „örtliches“ Institut – was viele Angehörige als verpflichtend empfinden.

Information statt Bevormundung

Lichtblick GmbH stellt sich gegen diese Intransparenz – mit Aufklärung, digitalen Tools zur Kostenberechnung und einem klaren Bekenntnis zur freien Entscheidung der Familien. Die neue Website des Unternehmens ermöglicht es Interessierten, Leistungen zu vergleichen, individuelle Wünsche zu formulieren und sich auch jenseits traditioneller Friedhofsvarianten zu orientieren.

„Eine Bestattung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein zutiefst menschlicher Moment“, so Bauer. „Da darf niemand vorgeschrieben bekommen, wer diesen Weg begleiten soll.“

Ein Plädoyer für Selbstbestimmung – auch am Ende des Lebens

Die freie Wahl des Bestatters ist mehr als ein Recht: Sie ist ein Ausdruck von Würde, von Vertrauen und von gelebter Menschlichkeit. Lichtblick Bestattung setzt sich dafür ein, dass dieses Recht auch bei jenen ankommt, für die es gemacht wurde – den Menschen.

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Petition für Neutralität

Petition für Neutralität

4. April 2025 – Die Bürgerinitiative „Die Neutralität Österreichs sichern!“ hat am 30. März 2025 eine Petition zur Sicherung unserer Neutralität gestartet. Unterschreiben auf openPetition

Forderungen:

1) die Bundesregierung zu beauftragen, das Beitrittsgesuch der Bundesministerin für Landesverteidigung zum deutschen Projekt „Sky Shield“ zurückzuziehen;

2) die Außen- und die Verteidigungsministerin im Sinn des § 2 Abs 1 Truppen-aufenthaltsgesetz im Hinblick auf Österreichs Neutralität und seine außenpolitischen Interessen zu beauftragen, während des Krieges in der Ukraine keine Genehmigungen zur Durchfuhr von Waffen und Militärmaterial sowie Truppen oder für Überflüge über Österreichs Luftraum zu erteilen;

3) die Bundesregierung zu beauftragen, im EU-Rat bei Fragen der „Gemeinsamen Außen- u Sicherheitspolitik (GASP)“ bzw in Fragen der Landesverteidigung bzw in Fragen von Ausgaben zur Aufrüstung auf dem Prinzip der Einstimmigkeit zu beharren und gegen neutralitätsgefährdende Beschlüsse ein Veto einzulegen;

4) die Bundesregierung aufzufordern, eine aktive gewaltfreie Friedenspolitik zur Beilegung von militärischen Konflikten (Friede in der Ukraine, Friede im Nahen Osten, …) zu betreiben;

5) zum Neutralitätsgesetz klarzustellen, dass es sich um ein Grundprinzip der österreichischen Verfassung handelt und eine Änderung daher auch einer Volksabstimmung bedarf.

Begründung:

„Österreich ist frei!“ war 1955 die Botschaft nach den Jahren des Nazi-Regimes, des 2. Weltkrieges und der Besatzung Österreichs. Voraussetzung dafür war das Neutralitätsgesetz vom 26.10.1955 mit der Erklärung der „immerwährenden Neutralität“.

Spätestens mit dem EU-Beitritt Österreichs begann eine Aushöhlung der Neutralität. Die Beistandspflicht bei Angriff auf einen EU-Mitgliedsstaat, die Teilnahme an der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) und das Mittragen von Budgets zur „Kriegstauglichkeit“ stehen im Konflikt mit der Neutralität. Die Mehrheit im Nationalrat und die Regierung gehen dagegen davon aus, dies sei mit der Neutralität vereinbar.

Der Beitritt zu „Sky Shield“ ist nunmehr jedoch der nächste Schritt der militärischen Integration des Bundesheeres in eine NATO/EU-Armee. Der Transport von Waffen und Truppen der NATO durch Österreich sowie Überflüge über Österreich sind ein direkter Verstoß gegen die militärische Neutralität, da die NATO in der Ukraine längst indirekt Kriegspartei in einem blutigen Stellvertreterkrieg ist. Die ungeheure Kriegshysterie in Deutschland, Frankreich und der EU und deren Medien droht zu einem großen Krieg zu führen.

Halten wir Österreich da heraus! Österreich wird von keinem Staat bedroht. Das soll so bleiben. Machen wir Österreich nicht durch eine Integration in eine NATO/EU zum Kriegsziel in geopolitischen Herrschaftsstreitigkeiten.

Update 20.9.2025 – Österreichische Neutralität als Schild gegen die Kriegstreiberei der westlichen Eliten. Ein Essay von Wilhelm Langthaler

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Franz Schuh über die Welt im Aufruhr

Von Wilfried Seywald

27. März 2025 – Für den bekannten Essayisten und Autor Franz Schuh sind die aktuellen weltpolitischen Entwicklungen kein Grund zu Besorgnis und die Parallelen zu den Jahren des aufkommenden Faschismus sehr theoretisch. Allerdings erscheint die Diskrepanz zwischen dem, was geschieht, und dem, was der Einzelne erleidet, unüberbrückbar. Schuh mit einem Niklas-Luhmann-Zitat: „Wir leben so, dass jeden Tag alles anders werden kann, und gleichzeitig kann ich nichts ändern.“

Beim Europaforum der Toleranzgespräche im Club Carinthia der Oberbank Wien zeigte sich Franz Schuh hinsichtlich möglicher historischer Parallelen unserer Zeit zu den 1930er-Jahren zurückhaltend. Es bestehe ein Riesenunterschied zwischen dem, was eventuell eine Zukunft hat, und dem, was einmal gewesen ist. „Die Gegenwärtigkeit tut uns weh – im Unterschied zur Vergangenheit, die man thematisieren, kommentieren kann, aus der man Filme machen kann, die dann aber oft überhaupt nichts zur Aufklärung beizutragen scheinen und die Rätsel der Vergangenheit auch nicht lösen.“

Gegenwärtigkeit tut weh

Im Gespräch mit Claus Reitan sagte Schuh: „Man muss wissen, dass die Aufklärung bei gewissen Problemen eine beschränkte Wirkung haben kann. Warum das so ist, ist eine eigene Frage. Aber eine Antwort wäre, dass im moralischen Horizont das Vergangene am leichtesten zu vergessen ist, wohingegen das Gegenwärtige wehtut.“ Im Grunde habe die Dialektik der Aufklärung sehr viel mit dem zu tun, was in einem Schiller-Gedicht steht, sagte Schuh: „Die Zeit des Schönen, Wahren und Guten ist vorüber.“

Das Gespräch im Club Carinthia war dem Titel „Welt im Aufruhr – Frohgemut in den Wahnsinn“ gewidmet. Schuh stellte dazu die rhetorische Frage „Kleiner Mann, was nun?“ und gab einige Einsichten und Aussichten preis, ohne – angesichts der globalen Turbulenzen – in Depression zu verfallen. Nicht nur die Weltpolitik habe Schlagseite, auch „der bürgerliche Mensch in seinem an der Pflicht ausgerichteten Denken und Handeln ist heute im Wesentlichen eine Erinnerung“, zitierte Reitan aus dem „Magazin des Glücks“ von Franz Schuh.

Untergang ist faszinierend

Schuh stellte dazu die Frage: „Warum ist der Untergang so faszinierend?“ Man würde antworten, weil da wenigstens was los ist. Denn man habe ja bereits bei verschiedenen Gelegenheiten gesehen, dass die Akzeptanz sehr gut sei, wenn was los ist. Untergehen könne man allein, aber das sei eine gemütliche Metapher für ein gescheitertes Leben. „Wenn aber ein Kollektiv untergeht, dann ist das faszinierend, weil Menschen im Untergang eine Gemeinsamkeit finden und haben.“

Schuh in Richtung Publikum: „Es hat nie Zeiten gegeben, in denen man sich nicht auf das Schlimmste gefasst machen musste und gleichzeitig auf das Beste hoffen konnte. Das ist so eine Strategie, mit der wir gut leben können.“ Die Replik von Reitan: „Die Lage ist paradox, aber wenn wir weiter zuhören, können wir damit leben.“

SIEHE AUCH JAHRESTHEMA ethos.at: Der Untergang des Abendlandes

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Teilerfolge für geringfügig Beschäftigte

Vorerst gute Nachrichten für mehrfach geringfügig Beschäftigte

24. März 2025 – (Pressemitteilung des Kulturrats Österreich) Ministeriumsweisung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) teilweise zurückgewiesen, darin angeordnete Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld sind rechtswidrig. + Schlechte Nachrichten warten im Regierungsprogramm

Mehrfach geringfügig Beschäftigte hatten jahrelang keinen Zugang mehr zur Arbeitslosenversicherung. Bereits 2022 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass dies rechtswidrig ist und eine großzügige Reparaturfrist bis 31.3.2024 gesetzt. Mit dieser Entscheidung hob der VfGH ein Detail im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) auf und stellte fest, dass zur praktischen Anwendung gesetzliche Regelungen zu treffen sein werden. Das ist nicht passiert. Stattdessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Frühling 2024 eine nicht öffentliche Durchführungsweisung erlassen, die weiter gehende Verschärfungen enthielt. Auch Teile davon sind rechtswidrig, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt hat.

Schon das Bundesverwaltungsgericht (eine juristische Ebene darunter) hatte zum Teil drastische Worte für die Vorgehensweise des Arbeitsministeriums und zu dessen Durchführungsweisung an das AMS: „Diese behördliche Argumentation, die auf den gegenständlichen Fall zutrifft, ist vor dem Hintergrund des Gesetzestextes jedoch denkunmöglich. […] Abschließend scheint aufgrund dieser Ausführungen behördenintern hinterfragenswert, ob die Mitarbeiter der belangten Behörde durch solche Handlungsanleitungen oder die aktenkundige Durchführungsweisung des BMAW überhaupt bei der Durchführung ihrer Arbeitstätigkeit gebunden werden können.“

Was bedeutet die neue Rechtsentscheidung praktisch? Schluss mit bestimmten AMS-Ausschlüssen.

Mehrfach geringfügig Beschäftigte, die aus diesen Beschäftigungen in einem Kalendermonat insgesamt mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 Euro) verdienen, sind seit 1.4.2024 auch arbeitslosenversichert. Das führt zu Änderungen sowohl im Zugang zu Arbeitslosengeld als auch in Bezug auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Mit seiner Entscheidung hebt der VwGH einen besonders perfiden Teil der ersten Durchführungsweisung vom Frühling 2024 als rechtswidrig auf. Das AMS muss bestimmte Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld beenden, die das Arbeitsministerium im Frühling 2024 per Durchführungsweisung angeordnet hatte. Das gilt auch rückwirkend ab dem 1.4.2024.

Eine geringfügige Beschäftigung, bei der zumindest einen Tag Arbeitslosenversicherung anfiel, darf nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen, solange diese geringfügige Beschäftigung noch aufrecht ist. Was bedeutet das praktisch? Wird beispielsweise eine Teil- oder Vollzeitanstellung beendet, muss eine dazu parallele geringfügige Beschäftigung nicht gekündigt werden, um als arbeitslos zu gelten und Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können.

Neue Durchführungsweisung wieder nicht öffentlich. Kulturrat veröffentlicht Infoseite.

Die jüngsten Änderungen sind bislang nicht öffentlich nachvollziehbar. Auch die neuen dem AMS vorgeschriebenen Durchführungsweisungen sind nicht veröffentlicht. Schnipsel finden sich auf den Websites des AMS (nicht auf allen aktualisiert), nicht aber z. B. bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als zuständige Sozialversicherungsanstalt. Der Kulturrat Österreich hat eine Informationsseite zum praktischen Stand der Dinge zusammengestellt.

Weitere Informationen: Änderungen bei mehrfach geringfügig Beschäftigten

Nächste Probleme durch Regierungsprogramm angekündigt

Der geringfügigen Beschäftigung (u.a. als möglicher Zuverdienst zu AMS-Geldleistungen) will die neue Bundesregierung an den Kragen. Im aktuellen Regierungsprogramm sind nun – noch kryptisch – Maßnahmen angekündigt, die sehr viel weitreichendere Auswirkungen auf Existenzsicherung und Jobsuche während eines Arbeitslosengeldbezugs haben werden als die aktuellen Umsetzungen.

Wir sagen klar: Zuverdienst am AMS stärken, nicht schwächen! Zuverdienstmöglichkeiten zu AMS-Bezügen sind existenziell notwendig. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass neben vielen anderen auch Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen kontinuierlich in ihren Branchen tätig sein können – in einem Umfeld, in dem es in der Regel darauf ankommt, präsent zu bleiben, manchmal auch nur mit kleinen, kurzfristigen Jobs.

Zum besseren Verständnis der Reihe nach. Was ist hier passiert? Eine Chronologie.

2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft, in der Folge vertritt die ÖGK die Rechtsansicht, dass mehrfach geringfügig Beschäftigte nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzubinden sind auch wenn sie innerhalb eines Kalendermonats die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Die Arbeiterkammer Wien unterstützt Betroffene, sich auf dem Rechtsweg dagegen zu wehren – erfolgreich.

2022 entscheidet schließlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass diese Praxis rechtswidrig ist und setzt eine großzügige Reparaturfrist bis 31.3.2024. Eine Rechtsänderung findet jedoch nicht statt.

Frühling 2024: Im letzten Moment vor Fristablauf erlässt das Arbeitsministerium die erwähnte Durchführungsweisung, erneute Verschärfungen und Ausschlüsse inklusive. Die Durchführungsweisung ist nicht öffentlich. Nicht nur der Kulturrat Österreich protestiert, siehe z. B. hier und hier.

November 2024: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hebt einen besonders perfiden Teil dieser ersten Durchführungsweisung vom Frühling 2024 als rechtswidrig auf. Eine geringfügige Beschäftigung, bei der zumindest einen Tag Arbeitslosenversicherung anfiel, darf nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen. Was bedeutet das praktisch? Wenn also beispielsweise eine Teil- oder Vollzeitanstellung beendet wurde, wäre die Arbeitslosigkeit erst eingetreten, wenn auch eine dazu parallele geringfügige Beschäftigung gekündigt wird.

Infolge der Entscheidung gibt es eine neue Durchführungsweisung des Arbeitsministeriums. Diese ist erneut nicht öffentlich. Aktuelle Informationen haben wir hier zusammengetragen.

KOMMENTAR von Peter Weingärtner

Sehr geehrte Damen und Herren +++ !

Danke für Ihre Initiative zur Stärkung der Teilzeitarbeit! Ich betrachte die „Ideen“ der Regierung dazu als unmittelbaren Angriff auf Alleinerziehende, Journalisten und Kulturschaffende!

Seit 2012 versuche ich ALLEN Parteien (außer F, die benutzen Wording oft für Ihre Zwecke) ein Modell zur Notstandshilfe zu unterbreiten, das verfassungskonform, praktikabel und realistischer wäre.

Vereinfacht: für jeden Hunderter, den man mehr verdient, bekommt man 50 Euro weniger. (kleiner Polster unten, kleine Belohnung für Vollzeit inklusive). Die Zahlen sind durchaus brauchbar, anstatt Zwangsarbeit wird auf positive Motivation gesetzt. Bis jetzt ist es mir nicht einmal gelungen ein Gespräch mit einem Hinterbänkler Experten zu bekommen…

Gerne würde ich darüber mit Euch in den Austausch eintreten.

Freundliche Grüße, Peter Weingärtner

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Die Zukunft der Personenbetreuung

Award Personenbetreuer 2025

Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Österreich hat nach 2024 zum zweiten Mal den „DAHEIM BETREUT AWARD“ ausgeschrieben und verleiht die Auszeichnungen an je zwei Gewinner aus jedem Bundesland am 3. April 2025 in Wien. Zur Vorstellung des Projekts, bei dem rund 500 Bewerbungen eingereicht wurden, kamen:

+ Toni Faber, Dompfarrer zu St. Stephan (wird bei der Award Verleihung die Festansprache halten)

+ Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes

+ Karin Hamminger, Vorsitzende der „Daheim Betreut Award“ Jury

+ Andreas Herz, Obmann des Fachverbands Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich

Moderation: Stefan Ratzenberger

Karin Hamminger führte die Bedeutung des „DAHEIM BETREUT AWARDs“ aus und erläuterte die Arbeit der Jury, die aus über 500 Bewerbungen 19 Gewinner:innen nominierte (pro Bundesland zwei Personen; mit der Ausnahme Vorarlberg, da hier drei Gewinner:innen ausgezeichnet werden).  „Die Sichtbarkeit der Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in der öffentlichen Wahrnehmung werde dank des ‚DAHEIM BETREUT AWARDs‘ deutlich gesteigert und das Verständnis für diese wertvolle Arbeit geschärft“, führt Karin Hamminger aus.

Der Dompfarrer zu St. Stephan, Toni Faber, verwies auf die ethische Verpflichtung der Betreuung der Nächsten, die in unserer schnelllebigen Welt stark eingebüßt hat, aber aufgrund der immer älter werden Generationen eine so sehr wichtige Arbeit an und für die Gesellschaft darstellt. „Wir müssen uns des Umstandes bewusst sein, dass die alten Betreuungszyklen des Mehrgenerationenhaushalts nicht mehr existieren. Immer mehr Menschen leben in Single-Haushalten. Diese große Herausforderung wird nicht nur im urbanen, sondern auch ruralem Umfeld auf uns zukommen“, so Dompfarrer Toni Faber.

Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, sieht in der 24-Stunden-Betreuung ein „Betreuungsmodell der Zukunft“, weil es nicht nur das Gesundheits- und Pflegesystem finanziell und strukturell entlaste, sondern vor allem die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen und Familien besser berücksichtige: „Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen Lebensqualität. Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass jeder Mensch – und wir sprechen hier nicht nur von älteren Menschen – so betreut bzw. gepflegt wird, wie und wo er bzw. sie es möchte.“

Sie verlangt daher dringend verbesserte Rahmenbedingungen: „24-Stunden-Pflege darf kein Luxus sein. Die Politik ist gefordert, die Einkommensgrenzen für Förderungen von 2.500 EUR auf mindestens 3.500 EUR anzuheben, jährlich zu valorisieren und die Förderung von 800 Euro auf 1500 zu erhöhen.“

„Mit dem DAHEIM BETREUT AWARD bekommt diese unverzichtbare, aber zu oft unsichtbare Stütze unserer Gesellschaft verdiente Aufmerksamkeit und notwendige Relevanz in der breiten Öffentlichkeit“, betont Korosec.

„In den vergangenen Jahren konnte die Wirtschaftskammer Österreich wichtige und wesentliche Weichen für die Zukunft und für die Erleichterung der Arbeit der Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer im Interesse aller zu betreuenden Personen und deren Angehörigen stellen“, führt Fachverbandsobmann Andreas Herz aus; und weiter: „Es bedarf einer überparteilichen und zielführenden Strategie für die Personenbetreuung in Österreich – denn der Bedarf wird durch die demographische Entwicklung vorgezeigt.“ Über die Webseite daheimbetreut.at bietet die WKO Infos für Pflegkräfte in 12 Sprachen.

HINTERGRUND

Empathie, Geduld, Flexibilität, Vertrauenswürdigkeit, Einfühlungsvermögen, Teamarbeit, Verlässlichkeit und Selbstfürsorge sind nur einige, aber so sehr entscheidende Attribute, um verlässliche Betreuung und Unterstützung für Menschen in meist fordernden Lebenssituationen zu gewährleisten. Diese Attribute beschreiben jene Frauen und Männer, die die stetig steigende Zahl der zu betreuenden Menschen in Österreich in der umgangssprachlichen „24-Stunden-Pflege“ umsorgen.

Korrekt werden sie „Personenbetreuer:innen“ genannt; sind selbstständig erwerbstätig, stammen zumeist aus osteuropäischen EU-Ländern und erfüllen jene Tätigkeiten der Obsorge im Familienverbund, die ebendieser nicht ausüben kann.

Die Betätigungsfelder reichen von punktueller, respektive temporärer Unterstützung bis hin zu umfassenden Betreuungsleistungen über längere Zeiträume und Betreuungszyklen. Die Personenbetreuer:innen decken flexibel und maßgeschneidert ein breites Spektrum von Anforderungen und Bedürfnissen ab.

Derzeit arbeiten knapp 57.000 Personenbetreuer:innen in Österreich; um rund fünf Prozent weniger, als noch im Jahr 2020. Damals waren es noch mehr als 60.000 Personenbetreuer:innen. Für das Jahr 2030 wird mit einem Bedarf von bis zu 80.000 Personenbetreuer:innen zu rechnen sein. Der stete Abwärtstrend und der damit verbundene Rückgang der zur Verfügung stehenden Personenbetreuer:innen stellt eine große Herausforderung für die zu betreuenden Personen in Österreich dar, da die demographische Entwicklung deutlich zeigt, dass ein Zuwachs an Personenbetreuer:innen dringend von Nöten ist.

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Schnittstelle KI und Neurowissenschaften

„Die Antrittsvorlesungen von Nina Hubig und Jie Mei markieren einen Meilenstein in der interdisziplinären Forschung an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz (KI), Neurowissenschaften und Medizin. Sie zeigten eindrucksvoll, wie erklärbare KI dazu beitragen kann, die komplexen Prozesse des Gehirns besser zu verstehen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Insbesondere kann KI die frühzeitige Erkennung und Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen wie Parkinson revolutionieren. Gleichzeitig eröffnet die enge Zusammenarbeit dieser Disziplinen neue Möglichkeiten für präzisere Diagnosen und personalisierte Therapieansätze – ein entscheidender Fortschritt, der jedoch nur mit transparenten und nachvollziehbaren KI-Entscheidungsprozessen realisiert werden kann“, so IT:U-Gründungspräsidentin Stefanie Lindstaedt.

Vierte Antrittsvorlesung an der IT:U

Linz (APA / OTS 19. März 2025) – Wie Künstliche Intelligenz hilft, das Gehirn besser zu verstehen + Verständlichkeit Künstlicher Intelligenz als Schlüssel für Fortschritt in der Medizin und der Erforschung neurodegenerativer Erkrankungen

Am Dienstag, 18. März 2025, fand an der IT:U Interdisciplinary Transformation University Austria ein weiterer Abend der Serie der „First Lectures“ statt. Die beiden IT:U Gründungsprofessorinnen Nina Hubig, Assistent Professor of Explainable Artificial Intelligence, und Jie Mei, Assistant Professor of Computational Neuroscience, widmeten sich „Neuro-(X)AI“ und der „Black Box of Minds and Machines“ und stellten damit die Erklärbarkeit Künstlicher Intelligenz (KI) und ihre Bedeutung für die Neurowissenschaften in den Mittelpunkt. Besonders in der Erforschung des menschlichen Gehirns kann KI dazu beitragen, komplexe neuronale Prozesse besser zu verstehen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen.

Ein zentrales Anwendungsfeld ist die frühzeitige Erkennung neurodegenerativer Erkrankungen wie Parkinson, was sowohl für die Forschung als auch für die medizinische Praxis bahnbrechende Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig kann KI die Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen und die Patientenkommunikation unterstützen – jedoch nur, wenn ihre Prozesse transparent und nachvollziehbar sind.

Erklärbare KI in Hochrisiko-Entscheidungen

IT:U Gründungsprofessorin Nina Hubig legte in ihrer Antrittsvorlesung dar, wie Künstliche Intelligenz die Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen und in der Patientenkommunikation verbessern kann – aber nur, wenn Menschen dem Entscheidungsprozess gut folgen und vertrauen können. Sie betonte, dass KI klare, verständliche Erklärungen liefern muss – das ist auch ein zentrales Prinzip im KI-Gesetz der EU. Von Bedeutung ist das insbesondere in risikobehafteten Bereichen wie etwa der Medizin. Anwendung findet KI hier etwa in der Kardiologie, um auf Basis von Patient:innendaten den Erfolg von Eingriffen vorauszusagen. Nina Hubig untersucht, wie Erklärbarkeit Kardiolog:innen helfen kann, Risikovorhersagen zu interpretieren, während gleichzeitig eine patientenzentrierte Kommunikation sichergestellt wird.

„„KI spiegelt die Gesellschaft wider und damit auch unsere Werte, Vorurteile und Komplexitäten. Letztlich geht es nicht nur darum, KI zu verstehen oder zu erklären, sondern darum, unser Verständnis von uns selbst und davon, wer wir sein wollen, zu vertiefen““, so Nina Hubig, Assistent Professor of Explainable Artificial Intelligence.

KI zur Entschlüsselung der Neurowissenschaften

Die Forschung von IT:U Gründungsprofessorin Jie Mei verbindet Künstliche Intelligenz und Neurowissenschaften. Sie setzt KI ein, um die Gehirnforschung zu verbessern und optimiert KI-Modelle mit neurowissenschaftlichen Prinzipien. Sie hob hervor, dass die Neurowissenschaften ein sich entwickelndes Feld bleiben, das mit Unsicherheiten besetzt ist, die den Herausforderungen in der KI-Forschung entsprechen. Ihre Arbeit trägt zu Fortschritten in beiden Bereichen bei, so kann KI etwa zur frühzeitigen Erkennung neurodegenerativer Erkrankungen beitragen: KI-Modelle könnten eine frühere Erkennung der Parkinson-Krankheit durch Veränderungen des Geruchssinns als Indikator ermöglichen. Sie helfen auch dabei, Gehirnregionen zu identifizieren, die durch den Fortschritt der Parkinson-Krankheit betroffen sind.

„Neurowissenschaften sind ein junges Feld, das erst vor etwa 60 Jahren benannt wurde, und es sucht immer noch nach einer einheitlichen Theorie. Für mich liegt die Schönheit nicht nur in der Komplexität des Gehirns, sondern auch in den vielen Unsicherheiten, denen wir gegenüberstehen – der Unsicherheit darüber, was wir nicht wissen, der Unsicherheit darüber, welche Teile unseres Wissens möglicherweise falsch sind und der Unsicherheit darüber, welche Ansätze besser geeignet sind, um das Gehirn zu erforschen““, beschreibt Jie Mei, Assistant Professor of Computational Neuroscience.

Die Professorinnen

Nina Hubig, Assistent Professor of Explainable Artificial Intelligence:

https://it-u.at/en/research/professors/nina-hubig/

Jie Mei, Assistant Professor of Computational Neuroscience:

https://it-u.at/en/research/professors/jie-mei/

Die „First Lectures“ – ein neues Format – innovativ, interdisziplinär und interaktiv

Das Format der „First Lecture“ bietet spannende Einblicke in die elf Forschungsgruppen der IT:U, Österreichs jüngster Technischer Universität, die sich – basierend auf interdisziplinärer Forschung und projektbasiertem, personalisiertem Lernen – der digitalen Transformation widmet, diese proaktiv gestaltet und lösungsorientiert vorantreibt. Alle Termine werden über www.it-u.at sowie auf Social Media vorab bekanntgegeben und laden mit Voranmeldung zur Teilnahme vor Ort sowie online ein.

Alle Antrittsvorlesungen zum Nachsehen: Inaugural Lecture – YouTube

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Die nächste Massenpsychose

von Bert Ehgartner

25.3.25 – Es läuft stets nach demselben Prinzip: wenn etwas Krasses passiert und uns in der Folge ein starkes Narrativ – eine überzeugende Geschichte – präsentiert wird, kann daraufhin ALLES unternommen werden, was davor tabu war. Wir – also die breite Masse der Bevölkerung – fallen immer darauf herein.

Und dann ist alles anders als zuvor. Das Begann mit 9/11 und gab den Anlass den „Krieg gegen den Terror“ auszurufen. Das klang gut und bot den USA die Gelegenheit, einen Schurkenstaat nach dem anderen anzugreifen, dessen Regierung zu stürzen und sich nebenher noch möglichst viele Ressourcen dieser Länder (Öl und andere Bodenschätze) zu krallen.

Dasselbe passierte mit Corona.

Ein lebensgefährliches Virus bedroht die Menschheit. Wir mussten diesem Narrativ alles unterordnen. Unser Leben geriet in den Ausnahmezustand. Die Bevölkerung war vollständig verängstigt.

Und nun wurde eine Maßnahme nach der anderen umgesetzt, die von mächtigen globalen Playern schon lange vorbereitet worden sind: Die mRNA Technologie, die bisher ein Milliardengrab für Investitionen war, konnte endlich aufblühen und wurde regelrecht mit Geld zugeschüttet. Nicht umsonst lautet die Adresse von BionTech „An der Goldgrube“. Die Pharmabranche und ihre Shareholder jubelten.

Gleichzeitig gaben die Bankenlobby und die Finanzmärkte die Devise aus, dass es nun höchste Zeit sei, die Wirtschaft zu retten. Ein Slogan, der überall auf fruchtbaren Boden fiel. Nichts ist verführerischer für Politiker, als das Füllhorn auszuschütten. In der Folge wurden Abermilliarden an Coronahilfen verschenkt. Die EU gab dafür grünes Licht und niemand dachte – im Angesicht der realen Katastrophe – an morgen. Die Notenpressen liefen 24/7 durch. Und endlich konnte damit wieder eine Inflation gestartet werden. Die von der Finanzwirtschaft ungeliebte lange Phase der Nullzinspolitik war endlich vorüber. Und entsprechend schreiben die Banken seither wieder Rekordgewinne.

Dann folgte der Ukrainekrieg. Russland hatte seit langem davor gewarnt, dass es eine rote Linie bedeuten würde, wenn nach all den gebrochenen Versprechen nun auch noch die Ukraine unter den Einfluss der USA gerät. Für deren Strategen war die Ukraine aber die ideale Marionette, um einen Spaltkeil zwischen Russland und Europa zu treiben. Außerdem besaßen die Ukraine so viele Bodenschätze, dass die Gier jegliche Mäßigung overrulte.

Also wurden Milliarden an Mitteln für Propaganda und Aufrüstung investiert und eine USA-hörige Regierung installiert. Und die Provokationen – unter anderem mit täglichem Beschuss der abtrünnigen Ostprovinzen – laufend erhöht.

Nach dem „Erfolg“ in Syrien fühlte Russland sich schließlich stark genug. Und Putin gab den Angriffsbefehl, um die „Nazis in Kiew“ auszuschalten und den Terror zu beenden. Ein schwerer Fehler, der hundertausenden Soldaten das Leben kostete, Elend, Tod und Verwüstung im Zivilleben bedeutete. Putin war, wie sich in der Folge zeigte, strategisch herein gelegt worden. Er hatte den dümmstmöglichen Zug gemacht.

Denn nun jubelten die nächsten globalen Lobbys. Rüstung und Energie. Europa wurde in dem Spiel zum Bauernopfer erkoren. Und es gab – aufgrund des starken Narrativs vom „russischen Angriffskrieg“ kaum noch Stimmen, die davor warnten eine Wirtschaftssanktion nach der anderen zu verhängen. Alle fühlten sich moralisch erhöht – Vernunft wurde öffentlich verhöhnt. Politiker stiegen im Ansehen, je mehr sie auf Krieg gegen Putin setzten.

Und hier stehen wir nun. Die Energiepreise sind enorm gestiegen. Die Inflation hat die Wähler in die Arme der Populisten getrieben. Europas Wirtschaft ist zunehmend ein Trümmerfeld. Wir haben sie mit den Russland Sanktionen selbst zerstört. [Anmerkung HTH: Dagegen haben die Sanktionen Russland mehr genutzt als geschadet. Dass die Oligarchen ihre Milliarden nicht mehr in den Westen verschieben sondern nun im eigenen Land investieren, hat zum Aufschwung Russlands beigetragen.]

Doch wenn wir die Medien konsumieren, wird uns ein ganz anderes Bild vermittelt. Experten rätseln an den Ursachen herum. Die Ereignisse werden dargestellt wie Naturphänomene. Als sei ein Vulkan ausgebrochen oder ein Tsunami übers Land gefegt. Und nun gehts ans Aufräumen. Ohne wirkliche Analyse der tatsächlichen Ursachen. Wie eine Schar Hühner, die sich nicht wundert, wenn plötzlich die Hälfte fehlt und dann auch noch gierig die Reste vom Festschmaus der Herrschaft frisst.

Nun sind wir in der nächsten Massenpsychose angelangt. Diesmal lautet das Narrativ „Der durchgeknallte Trump packelt mit Putin und lässt uns Europäer mitsamt den armen Ukrainern schutzlos zurück.“ Der Reflex lautet Aufrüsten. Die Ukraine weiter unterstützen. Bis Russland unserem Druck nachgibt. Und wieder starten wir eine Inflation. Wieder stürzen wir uns in Schulden, die noch Generationen ausbaden müssen. Als wäre es der Vorsatz, den Rechtspopulisten, deren Sieg bei den nächsten Wahlen man sowieso nicht verhindern kann, eine möglichst unlösbare Katastrophe zu hinterlassen.

Die Medien sehen ihre Rolle in diesem Horrormovie als Claqueure und Brandbeschleuniger und spielen gnadenlos mit.

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ORF unser!

ORF unser

15. März 2025 – Sigrid Pilz ruft via @sigridpilz.bsky.social und @PilzSigrid auf: „Bitte unterzeichnen Sie diese wichtige Petition! Wir dürfen nicht zulassen, dass der ORF zerstört wird! Unser ORF – unsere Demokratie“. „Unser ORF – Unsere Demokratie“ bedeutet nicht: ORF minus Demokratie, sondern soll wohl suggerieren: ORF = Demokratie.

Dass alle Staatskünstler, die seit Jahren und Jahrzehnten gut vom ORF leben, als Aushängeschilder für diese Petition auftreten, ist nicht überraschend. Wirklich revolutionär ist jedoch der Slogan: „Jetzt die Zukunft des ORF mitgestalten und Ideen für ‚ORF 2032‘ einbringen“. An wen, außer an „die Künstlerinnen für den ORF“ ist die Aufforderung, Ideen einzubringen, wohl gerichtet? Sicher nicht an tausende Autoren, deren Krimis nicht verfilmt werden, sicher nicht an zehntausende Schauspieler und Musiker, die noch nie einen Auftritt im ORF hatten und auch nie bekommen werden! All die können jetzt Ideen einbringen! Und sie können sich sicher sein, dass der ORF alle diese Ideen mangels Budget oder aufgrund andere Mängel wie Sendezeit oder Publikumsinteresse, ablehnen, nein, ned amoi ignorieren wird!

Abgesehen von der basisdemokratischen Aufforderung, die mit Sicherheit in Willkür-Entscheidungen der „unabhängigen“ Redaktionen münden wird, was eh schon längst alle wissen – erfahren wir dank dieser Petition auch, dass „die Zukunft“ 2032 beginnt; also in magischen sieben Jahren! Was bis dahin im und mit dem ORF passieren soll und warum gerade 2032 und nicht 2030 oder 2035 die Zukunft des ORF – und damit zwangsbeglückt und zwangsweise unsere Zukunft beginnt, das bleibt im Ungewissen.

Die „PETITION ‚Unser ORF – unsere Demokratie‘ #unserORF“ im Wortlaut: „Wir fordern die politischen Entscheidungsträger, insbesondere die ÖVP und FPÖ, auf, den unabhängigen und öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich nicht zu zerstören. Der ORF muss weiterhin unabhängig, vielfältig und umfassend informieren, unterhalten und bilden können.“ Der Inhalt ist zwar politischer Firlefanz, er legt aber Zeugnis davon ab, in welcher Realität die Staatskünstler als Initiatoren dieser Petition leben: außerhalb dieser Blase wird man wohl keine Österreicher und Österreicherinnen finden, die der Meinung sind, der ORF würde sie „unabhängig, vielfältig und umfassend informieren, unterhalten und bilden“.

Bis heute (15.3.25) haben 43.001 Staatskünstler und ihre Apologeten diese Petition unterzeichnet. So viele Menschen beten täglich: ORF unser! Geheiligt werden dein Name, dein Reich bleibe wie es immer war, dein Wille geschehe jetzt und in alle Ewigkeiten. Amen!

Höchst interessant das Impressum von unser-orf.at: „Medieninhaber: Die Zivilgesellschaft Österreichs, vertreten durch z.B. Robert Seyfriedsberger, Wien (in seiner Rolle als Privatperson und Teil der Zivilgesellschaft, kein Mitglied einer Partei oder Mitarbeiter des ORF)“. Kommentar HTH: ich erlaube mir als Vertreter der Zivilgesellschaft, als private und öffentliche Person, darauf hinzuweisen, dass mich niemand gefragt hat, in meinem Namen zu beten und zu petitionieren. Diese verschleierte aber offensichtliche ORF-Propaganda wird von keinem einzigen Vertreter der Zivilgesellschaft, mit denen ich täglich zu tun habe, unterstützt. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Bevorzugung des ORF verfassungswidrig ist.

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EU-Projekt CERTAIN

26. Februar 2025 – (Pressemitteilung der FH St. Pölten) Ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten arbeitet im EU-Projekt CERTAIN an neuen Maßstäben zur Sicherstellung ethischer und regulatorischer Standards in der Künstlichen Intelligenz. Es sollen Lösungen entwickelt werden, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für KI-Entwicklung und verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

Künstliche Intelligenz (KI) transformiert derzeit sämtliche Bereiche unseres Lebens. Viele Prozesse werden in Zukunft teilweise oder vollständig durch KI gesteuert. Umso wichtiger ist es, ein Rahmenwerk als Orientierungshilfe für eine verantwortungsvolle Entwicklung von KI-Anwendungen zu schaffen. Dieses Ziel verfolgt das Team des neuen EU-Projekts CERTAIN (Certification for Ethical and Regulatory Transparency in Artificial Intelligence).

„In CERTAIN wollen wir Werkzeuge entwickeln, die Transparenz und Überprüfbarkeit von KI-Systemen im Einklang mit den Anforderungen des ‚EU-AI-Acts‘ ermöglichen. Unser Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die Unternehmen helfen, regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen und das Vertrauen in KI-Technologien nachhaltig zu stärken“, betont Sebastian Neumaier, Projektleiter und Senior Researcher am Institut für IT Sicherheitsforschung der FH St. Pölten.

Mehr Transparenz, mehr Innovation

Im Projekt sollen umfassende Leitlinien sowie digitale Tools, unter Einhaltung der bestehenden europäischen Rechtsgrundlagen zu künstlicher Intelligenz (z. B. dem „AI Act“ der EU), entwickelt werden. In CERTAIN sollen benutzer*innenfreundliche Lösungen für den öffentlichen Sektor wie für Unternehmen erarbeitet werden. Diese Maßnahmen sollen dabei unterstützen, komplexen Vorschriften im Bereich KI zu verstehen, die Vorteile fortschrittlicher Technologien und Innovationen zu erkennen und für sich zu nutzen.

Umgang mit Daten

CERTAIN möchte gemeinsame Standards etablieren, die die Kooperation im Bereich der Datenverarbeitung und KI stärken und nachhaltiges Wachstum fördern. Durch die Einführung von Normen für Dateninteroperabilität und die Einhaltung bestehender Regularien trägt das Projekt zur Schaffung offener und vertrauenswürdiger europäischer Datenräume bei. Dabei werden transparente und datenschutzfreundliche Lösungen entwickelt, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten und Ressourcen gewährleisten.

KI & Nachhaltigkeit

Neben der Einhaltung von Vorschriften befasst sich CERTAIN auch mit den ökologischen Herausforderungen der KI-Wertschöpfungskette. Im Einklang mit dem EU-Programm „Green Deal“ legt CERTAIN besonderen Wert auf energieeffiziente KI und nachhaltige Methoden der Datenbewirtschaftung.

Praxisorientierter Austausch

Das Projektteam der FH St. Pölten ist stets im Austausch mit unterschiedlichen Akteur*innen. Mit starker Praxisorientierung arbeiten bei CERTAIN Forschende, Unternehmen und Nutzer*innen zusammen, um neue Ideen, Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu testen und fortlaufend zu optimieren. Gleichzeitig informiert das Projektteam Stakeholder, Partner*innen, Rechtsexpert*innen sowie KI-Anbieter*innen in rechtlichen, ethischen und technischen Belangen und ist zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Zertifizierung.

Über das EU-Projekt CERTAIN

Das Forschungsprojekt „CERTAIN – Certification for Ethical and Regulatory Transparency in Artificial Intelligence“ wird unter der externen Leitung von Idemia Identity & Security France gemeinsam mit der Fachhochschule St. Pölten sowie 19 Partner*innen aus 10 europäischen Ländern umgesetzt. Das Projekt bringt ein vielfältiges Konsortium aus führenden Industrieunternehmen, akademischen Einrichtungen und Forschungsorganisationen zusammen.

Ein Kick-Off-Meeting aller Konsortialpartner*innen fand in Osny (Frankreich) im Jänner 2025 statt.

CERTAIN ist eine Innovationsmaßnahme, die durch das Programm Horizon Europe – Cluster 4: Digitalisierung, Industrie & Weltraum der Europäischen Kommission ab Januar 2025 finanziert wird.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten:

FH-Forschungswebsite

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