Einkommen Umverteilung

Einkommensschere

Vermögen / Reichtum / Superreiche / Umverteilung / Einkommensschere

+ Milliardäre häuften im Jänner mehr Vermögen an, als das ärmste Drittel der Menschheit besitzt

+ Vor G20-Treffen: Internationale Kampagne #TaxTheSuperRich fordert globale Besteuerung des reichsten 1 Prozent

24. Februar 2025 – (Presseinformation von ATTAC) – Das Vermögen der weltweiten Milliardäre stieg allein im Jänner dieses Jahres um 314 Milliarden US-Dollar – das sind etwa 10 Milliarden US-Dollar pro Tag. Die Summe übersteigt das gesamte Vermögen jener 2,8 Milliarden Menschen, die das ärmste Drittel der Menschheit ausmachen. 15 Millionen Arbeitnehmer*innen müssten mit dem globalen Durchschnittseinkommen ein ganzes Jahr lang arbeiten, um diesen Betrag zu verdienen.*

 

Diese Berechnung der weltweiten Kampagne #TaxTheSuperRich wird am 24. Februar anlässlich des Treffens der G20-Finanzminister und -Zentralbankgouverneure in Kapstadt, Südafrika, veröffentlicht.

Die über 50 internationalen Organisationen, darunter Attac, Amnesty International, Earth4All, Fight Inequality Alliance, Greenpeace International, International Trade Union Confederation, Oxfam, Patriotic Millionaires und Public Services International fordern die Staats- und Regierungschefs der G20 auf, die Reichsten endlich effektiv zu besteuern, um die extreme Ungleichheit zu verringern, und in Klima-, Umwelt- und Sozialmaßnahmen zu investieren. Konkret fordern die Organisationen:

● Ein globales Abkommen zur Besteuerung des reichsten 1 Prozent mit Steuersätzen, die hoch genug sind, um die Ungleichheit zu verringern sowie effektive Maßnahmen gegen Steuermissbrauch.

● Die Befürwortung und Unterstützung der aktuellen Verhandlungen für eine UN-Steuerkonvention als integratives und demokratisches Forum für die globale steuerliche Zusammenarbeit.

● Die Verpflichtung, die Einnahmen für die dringendsten Probleme wie Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, Investitionen in öffentliche Dienstleistungen, die Bekämpfung der wachsenden Verschuldung und die Beendigung der extremen Armut zu verwenden.

„Der extreme Reichtum wächst nicht nur – er nimmt mit rasender Geschwindigkeit zu und gibt immer mehr Macht in die Hände einiger weniger. Wenn wir nicht handeln, werden sich die Ungleichheiten verschärfen und die Oligarchen ihre Macht über den Rest der Welt weiter ausbauen können“, erklärt die Wirtschaftswissenschaftlerin Jayati Ghosh, Kommissarin Independent Commission for the Reform of International Corporate Taxation (ICRICT).

„Die extreme Ungleichheit bedroht unsere Demokratien, unsere Volkswirtschaften, unseren Planeten und unsere Gesellschaft. In unserer zunehmend vernetzten Welt ist es ein globales Problem, das globale Lösungen erfordert“, erklärt David Walch von Attac Österreich.

Im Juli 2024 einigten sich die Finanzminister der G20 prinzipiell auf eine Zusammenarbeit, um die Reichsten gerechter zu besteuern. Seither sind die Milliardäre der Welt sogar über 1 Billion Dollar reicher geworden.

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage unter 2.902 Millionär*innen aus den G20-Ländern ergab, dass 70 Prozent der Meinung sind, dass die Steuern für die Reichsten erhöht werden sollten. Zwei Drittel sind der Meinung, dass sich die Superreichen in unangemessener Weise in die US-Wahl eingemischt haben. Über 70 Prozent sind der Meinung, dass sie die öffentliche Meinung durch die Kontrolle der Medien und der sozialen Medien unverhältnismäßig stark beeinflussen, die Gesetze zu ihren Gunsten beeinflussen und sich Zugang zu politischen Entscheidungsträgern erkaufen.

* Hinweise

Die Daten zum Vermögen der Milliardäre stammen aus der Echtzeit-Milliardärsliste von Forbes. Im Jänner 2025 stieg ihr Vermögen von 15,199 Billionen US-Dollar auf 15,513 Billionen US-Dollar. Die Daten zum Vermögen des untersten Drittels der Menschheit und zum durchschnittlichen globalen Einkommen stammen aus der World Inequality Database. Das Gesamtvermögen der ärmsten 35 Prozent der Weltbevölkerung beträgt 241,5 Milliarden US-Dollar.

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Aufruf zum Umdenken

Friedenskultur Käss

+ Friedensappell + Kultur des Friedens + von Helmut Käß

1. Aussage oder Behauptung: Ihr kennt ja das Manifest von Russell und Einstein. Es besagt, dass wir wegen der Atomwaffen keine Kriege mehr führen dürfen bei Strafe des Untergangs. Unter Willy Brandt und Egon Bahr hatten wir eine Regierung, die unter dem Slogan „Gemeinsame Sicherheit“ in Verhandlungen mit der Sowjetunion die Helsinkiverträge und die OSZE ausgehandelt und im weiteren Verlauf mit Gorbatschow den kalten Krieg beendet hatten. In der Folge sanken unsere Militärausgaben und Putin bot in einer deutschen Rede vor dem Bundestag mit standing ovations ein gemeinsames Haus Europa an. Wie ich bei einem Webinar zur Vorbereitung des 8.Mai gestern hörte, ist die Meinung der Russen von den Deutschen durch ihre Medien vermutlich auf Putins Wunsch viel besser als die Meinung der Westdeutschen ihrerseits von den Russen. Dies im Gegensatz zu den Ostdeutschen, die die Russen ja viel näher kennengelernt haben und viel russophiler sind.

Gemäß dem Manifest brauchen wir einen dauerhaften Weltfrieden seit der Existenz von Atomwaffen. Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts, wie Willy Brandt sagte. Wir können von viel Glück sprechen, dass wir noch leben und wir brauchen ein Ende der Gefahr.

2. Aussage oder Behauptung: Albert Einstein versprach uns deutlich höheres menschliches Glück, wenn wir diesen Schritt schaffen. Wir können uns dann Militärkosten durch Verbot von Angriffswaffen weitgehend sparen, so wie es auch bei sicherheitneudenken.de geschrieben wird und können sie für Besseres investieren. Und die Energiekosten werden durch die Erneuerbaren Energien stark zurückgehen und der Arbeitsaufwand durch die Robotsierung. Die Zahl der Menschheit wird auch zurückgehen, wenn der Wohlstand sich entsprechend durchsetzt. Fast alle Länder, z.B. alle europäischen Länder haben eine schrumpfenden Bevölkerung. Das heißt, wir gehen, wenn wir das durchsetzen, herrlichen, entspannten Zeiten entgegen und können uns auf Schönes konzentrieren.

3. Aussage oder Behauptung: Wir müssen das aber weltweit fordern. Das können wir nur, wenn das die Bevölkerung überall durch ihre Zivilgesellschaft durchsetzt. Dieser Kampf findet auch zwischen der Brics-Bewegung und der momentan dominierenden Weltmacht, den USA statt. Eine kranke „Unipolarität“ gegen die von der Charta der Vereinten Nationen gestützte Multipolarität. Dafür brauchen wir eine kraftvolle Minorität, die diese Dinge verlangt und durchsetzt. Die Mehrheit wird sich mangels Interesse fügen. Das heißt, wir brauchen starke Gruppen der Zivilgesellschaft, z.B. in Deutschland sicherheitneudenken.de oder den Friedensrat oder die Friedenskooperation oder in den USA Codepink oder Amy Goodman von Democracy now!. Und diese kraftvolle Minorität werden, wenn die Mehrheit versteht, um was es geht, noch viel stärker und auch zur Majorität werden. Dann können sie jeden Widerstand demokratisch abwählen. Und dann werden wir die ungeheure gegenwärtige Gefahr los und gehen wunderbaren Zeiten entgegen.

4. Aussage oder Behauptung: Ihr müsst dafür nichts Großes tun. Ihr könnt erklären, dass Ihr uns Aktive unterstützt und hinter uns steht und könnt uns helfen, auch unseren Verwandten und Nachbarn gut zureden. Wenn wir als Kernfamilien diese Meinung vertreten, wird sie sich hoffentlich in der ganzen Welt ausbreiten. Denn sie ist logisch und richtig.

Das sollten wir diskutieren und verbreiten!

Herzliche Grüße, Helmut

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Beleidigung von Majestäten, Politikern und Beamten

21. Februar 2025 – EpochTimes.de berichtet via Newsletter: „Braunschweiger Rechtsanwalt musste 3.000 Euro zahlen: „Schande für den freiheitlichen Rechtsstaat“. Nach der aktuellen Debatte um die Grenzen der Meinungsfreiheit, sorgt seit einigen Tagen die Verurteilung des Braunschweiger Rechtsanwalts Markus Roscher wegen Verstoßes gegen den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafgesetzbuch für Schlagzeilen.

Roscher hatte zunächst die Rede von US-Vizepräsident JD Vance auf X unterstützt, der seiner Meinung nach völlig recht habe, dass in Europa und Deutschland die Freiheit und Meinungsäußerung mit Füßen getreten würden. Danach nahm er Bezug auf den 2021 eingeführten § 188 StGB, der eine „Schande für den freiheitlichen Rechtsstaat darstelle“. Laut Roscher habe sich die „sensible Politikerkaste“ ein Sondergesetz geschaffen, „um sich vor der pointierten Kritik der Untertanen zu schützen“.

Seine Verurteilung liegt schon mehr als zwei Jahre zurück. Wie Roscher bestätigte, erhielt er den Strafbefehl zur Zahlung von 60 Tagessätzen à 50 Euro am 13. Januar 2023. Nach einem absehbar erfolglosen Einspruchsverfahren habe er schließlich 3.000 Euro an die Justizkasse bezahlt. Der Paragraf 188 wurde im April 2021 von CDU-SPD-Regierung unter Angela Merkel während der Hochzeit der Corona-Krise eingeführt.“

Wie ist die Lage in Österreich? Rechteasy.at gibt Auskunft: 

„Es gibt keine eigene Strafnorm, welche das Beleidigen von Beamten unter eine besondere Strafandrohung stellt. Es handelt sich um den gewöhnlichen Tatbestand der Beleidigung gemäß dem § 115 StGB. Allerdings wird im zweiten Absatz des § 117 StGB dargelegt, dass (sinngemäß) bei Beleidigungen, welche gegen Beamte ausgesprochen werden, der öffentliche Ankläger (Staatsanwalt) verpflichtet ist, wenn auch die vorgesetzte Stelle des Beamten ihre Einwilligung gibt, diese Tat zu verfolgen. Es handelt sich also um ein eingeschränktes Offizialdelikt. Im vierten Absatz desselben Paragraphen wird erklärt, dass, wenn der Staatsanwalt die Verfolgung einstellen sollte, der Beamte selbst zur weiteren Verfolgung berechtigt ist.“

Österreich und Deutschland im direkten Vergleich

§ 115 StGB Österreich

(1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu verspotten, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

Strafgesetzbuch (StGB) Deutschland

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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WKO Wirtschaftskammer Wahl März 2025

WK Wahl

20. Februar 2025 – „Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat – wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen“, so die WKO auf ihrer Webseite.

Dass die WKO „unbeeinflusst vom Staat“ agiert, muss nach der untertänigsten Erfüllung aller Staatsmaßnahmen während der Corona-Zeit, und  aufgrund der engen Verflechtung von Regierungs- und Leitungsorganen der WKO bezweifelt werden.

ethos.athat den Top 5 wahlwerbenden Gruppen fünf Fragen gestellt:

1. Steirische Wirtschaft – Team Herk / Zenz – Wirtschaftsbund (ÖWB)

2. Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV) – Stimme der EPU und Kleinunternehmen

3. Freiheitliche Wirtschaft (FW) und Unabhängige

4. Grüne Wirtschaft

5. UNOS – Team Unternehmensfreude (NEOS)

1. Hat die WK die Interessen der Unternehmer während der Corona-Herrschaft a) gut, b) schlecht vertreten? Was hat Ihre Fraktion unternommen um zu verhindern, dass Unternehmen genötigt werden, grundrechtswidrige Corona-Kontrollmaßnahmen bei ihren Mitarbeitern durchzuführen?

2. Wie viel hat die WK mit der Verteilung der Corona-Hilfsgelder verdient? Wie hat Ihre Fraktion diese Verteilung kontrolliert?

3. Wie bewerten Sie die Finanzgebarung der WK? Wie hoch sind die Rücklagen der WK?

4. Die WKO gibt jährlich rund 5 Millionen Euro für externe Werbung aus. Dazu kommt noch die wöchentliche Eigenwerbung durch WK-Zeitungen in allen Bundesländern. Wie beurteilt Ihre Fraktion diese Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen? Unterstützt Ihre Fraktion die Idee, alle wöchentlichen WK-Zeitungen abzuschaffen?

5. Was sagt Ihre Fraktion zur Idee, a) die Pflichtbeiträge zu senken, b) die Pflichtmitgliedschaft bei der WKO abzuschaffen?

SIEHE AUCH: WKO die Zuschussbehörde

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Fiskalrat über Klimaschutz-Maßnahmen

Studie im Auftrag des Fiskalrates:

Kosteneffektivität von Klimaschutzmaßnahmen in Österreich

19. Februar 2025 – (Pressemitteilung des Fiskalrates)

Auswahl von Klimaschutzmaßnahmen an Kosteneffektivität ausrichten

• Große Emissionsreduktion nötig, um Klimaziele 2030 zu erreichen

Aktuelle Budgetbelastung durch Klimaschutzmaßnahmen beträgt fast 5 Mrd Euro

• Regulatorische Maßnahmen (z.B. Tempo 100): geringe Budgetbelastung, aber unpopulär

• Kosten-Nutzen-Analyse im Nationalen Energie- und Klimaplan einführen

• Förderungen im Gebäudebereich kosteneffektiv, aber nur bedingt nötig

• Maßnahmen im Verkehrsbereich führen zu relativ geringer Emissionsreduktion (z. B. Klimaticket)

Das Büro des Fiskalrates hat die aktuellen und geplanten staatlichen Klimaschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Kosteneffektivität evaluiert, indem die Kosten der Maßnahmen ihrem Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasen gegenübergestellt wurden. Die aktuelle klimapolitische Strategie Österreichs lässt dem Ziel der Kosteneffektivität klimapolitischer Maßnahmen eine geringe Bedeutung zukommen: Teure Maßnahmen wie das Klimaticket werden umgesetzt, kosteneffektive regulatorische Maßnahmen wie die Reduktion des Tempolimits auf Österreichs Straßen bleiben hingegen unberücksichtigt. Durch die stärkere Nutzung von regulatorischen Maßnahmen und Informationskampagnen könnte die Rückführung der CO2-Emissionen bei geringeren gesamtwirtschaftlichen und budgetären Kosten erreicht werden.

Geplante Umsetzung der Emissionsziele führt zu hoher Budgetbelastung

Österreich ist verpflichtet, bis 2030 seine Treibhausgasemissionen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems gegenüber 2005 um 48% zu reduzieren. Trotz Übererfüllung des Zielpfads in den letzten drei Jahren müssen bis 2030 noch 13,3 Mio Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr oder 24% der Emissionen des Jahres 2005 eingespart werden, was große zusätzliche Anstrengungen notwendig macht. Seit 2019 umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen belasten das gegenwärtige jährliche Budget mit 4,9 Mrd Euro.

Budgetär günstige Klimaschutzmaßnahmen scheitern an politischer Umsetzbarkeit

Klimapolitische Maßnahmen haben neben ihrer Wirkung auf das Klima umfassende budgetäre Effekte und wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen und Haushalte. Regulatorische Maßnahmen sind meist mit geringen budgetären Belastungen verbunden. Sie sind aber gleichzeitig unpopulär und finden daher politisch schwer Umsetzung. Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (in seiner ursprünglichen Fassung mit einem verpflichtenden Ausstieg aus fossilen Heizsystemen) oder die Reduktion von Tempolimits auf Österreichs Autobahnen und Straßen sind Beispiele für solche unpopulären Maßnahmen. Aus budgetärer Sicht gilt es, bei der Wahl des optimalen klimapolitischen Maßnahmenbündels eine Kosten-Nutzen-Betrachtung der Einzelmaßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. In der derzeitigen Budgetsituation mit hohen Budgetdefiziten hat der Fokus auf Kosteneffektivität von Klimapolitik eine besondere Bedeutung.

Kosten-Nutzen-Überlegungen spielen bei der Auswahl klimapolitischer Maßnahmen eine untergeordnete Rolle

Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) beschreibt die in Österreich geplanten Maßnahmen zur Erreichung der EU-Klimaziele. Die Auswahl der Maßnahmen des NEKP ist das Ergebnis politischer Verhandlungen. Kosten-Nutzen-Überlegungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist unter anderem daran zu erkennen, dass die gesamtwirtschaftlichen bzw. budgetären Kosten der einzelnen Klimaschutzmaßnahmen nicht angeführt werden.

Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich kosteneffektiv, aber nur bedingt nötig

Detailinformationen zu Kosten und Nutzen der Sanierungsoffensive bei Gebäuden wurden in einer Kooperation mit dem Umweltbundesamt erhoben. Im Fall des Heizkesseltausches übersteigen die

entstehenden Energieeinsparungen über die Lebensdauer der neuen Heizkessel die Investitionskosten für nahezu alle Gebäudetypen und Heizsysteme. Damit gäbe es auch aus der Sicht der Betroffenen hohe Anreize zum Heizungstausch. Förderungen scheinen in diesem Fall nur bedingt notwendig. Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von Gebäuden mit Mietwohnungen und Informationskampagnen zur Vermittlung der Kosteneinsparungen könnten hier alternativ und budgetschonend genutzt werden. Förderungen zur Sanierung der Gebäudehülle scheinen aus Kosten-Nutzen-Überlegungen sinnvoll und würden Vorteile aus der Anpassung der Heizsysteme noch verstärken.

Teure Maßnahmen im Verkehrsbereich bewirken nur geringe Emissionseinsparung

Die Abschätzung des Fiskalratsbüros zeigt bei allen betrachteten NEKP-Maßnahmen im Verkehrsbereich eine geringere Kosteneffektivität als bei Maßnahmen im Gebäudebereich. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur führt zu hohen Kosten und bewirkt für sich genommen nur geringe Emissionseinsparungen. Eine ausschließlich emissionsorientierte Betrachtung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur wäre aber nicht sinnvoll, da die Verbesserung der Infrastruktur nämlich auch anderen wirtschaftspolitischen Zielen dient, die mitgedacht werden müssen. Im Fall des Klimatickets stehen hohe budgetäre Kosten (2024: 540 Mio Euro) geringen Emissionseinsparungen von lediglich 0,2 Mio Tonnen CO2 pro Jahr gegenüber. Damit zählt das Klimaticket zu den Maßnahmen mit der geringsten Kosteneffektivität. Die Maßnahme müsste durch andere umweltpolitische oder gesellschaftspolitische Ziele gerechtfertigt werden.

Über den Fiskalrat

Der Fiskalrat ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus 15 weisungsfreien Mitgliedern aus dem Bereich des Finanz- und Budgetwesens zusammensetzt. Zudem nehmen auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und der Budgetdienst des Parlaments mit beratender Stimme sowie weitere einschlägige Expertinnen und Experten an den Sitzungen teil. Durch die Etablierung des Fiskalrates im Jahr 2013 wurden die Bestimmungen des „Twopacks“ und „Fiskalpolitischen Pakts“ in Österreich umgesetzt, die europaweit die Einrichtung bzw. Existenz unabhängiger nationaler Fiskalräte („Independent Fiscal Institutions – IFIs“) vorsehen.

Ein bei der OeNB angesiedeltes Büro mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt den Fiskalrat bei seinen Aufgaben. Die Mitglieder des Fiskalrates werden von der Bundesregierung, der Wirtschaftskammer Österreich im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Bundesarbeitskammer, dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund und der Landeshauptleutekonferenz für die Dauer von sechs Jahren entsandt.

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Gegen WHO-Willkürherrschaft

Petition gg WHO

PETITION von Ernst Prossinger (Initiator von wirmiteinander.at)

NEIN zu den neuen WHO-Gesundheitsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des Nationalrats und Bundesrats!

Wir wenden uns in tiefer Sorge um die Zukunft der österreichischen Demokratie, unserer Rechte und unserer Gesundheit an Sie, denn die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO betreffen die gesamte österreichische Bevölkerung.

Markante Änderungen dieser IGV wurde in der 77. Weltgesundheitsversammlung von 27.5. bis 01.06.24 beschlossen. Aufgrund dieser Änderungen beinhalten die IGV nun viele kritische Punkte, die sie für ein freies, demokratisches Land wie Österreich äußerst gefährlich machen, wie wir in den Quellen am Ende des Textes belegen.

Nachfolgend benennen wir die schwerwiegendsten Änderungen:

+ Der WHO-Generaldirektor allein – und nicht ein Gremium aus Fachleuten – soll in Hinkunft entscheiden, ob eine Pandemie vorliegt und welche Maßnahmen diesbezüglich von den einzelnen Mitgliedstaaten zu ergreifen sind (1).

+ Für diese Entscheidungen des WHO-Generaldirektors ist keinerlei Überprüfungsmöglichkeit durch eine Kontrollinstanz vorgesehen. Das heißt, selbst wenn es eindeutig ist, dass die Entscheidung des WHO-Generaldirektors falsch ist, kann diese nicht angefochten oder außer Kraft gesetzt werden.

+ Dabei ist zu beachten: Die WHO wird überwiegend durch zweckgebundene Spenden finanziert. Im Budget 2024/25 sind dies 70% der gesamten Finanzmittel der WHO (2). Zweckgebunden heißt dabei, dass der Spender bestimmt, wofür seine Spende zu verwenden ist, was den Spendern große Einflussnahme auf die WHO ermöglicht, denn „wer zahlt, schafft an!“

+ Weiters zu beachten ist, dass diese zweckgebundenen Gelder häufig von Privatspendern und NGOs mit Nähe zur Impf- und Pharma-Industrie stammen (3), bei denen Eigeninteressen an der Ausrufung einer Pandemie absolut nicht auszuschließen sind. Im Pandemiefall werden die normalerweise Jahre dauernden Zulassungsfristen für neue Arzneimittel und Impfungen, die in der Pandemie benötigt werden, durch Notzulassungen bzw. teleskopierte Zulassungsverfahren auf wenige Monate herabgesetzt (4). Damit verringern sich aber freilich auch der Aufwand und die Kosten des Zulassungsverfahrens in bedeutendem Umfang. Zudem werden die in einer Pandemie benötigen Arzneimittel und Impfungen in einer Pandemie freilich in enormem Ausmaß verkauft.

+ Die Ausrufung einer Pandemie kann daher für die Spender größte wirtschaftliche Vorteile bringen, weshalb eine Beeinflussung des WHO-Generaldirektors über die finanzielle Abhängigkeit der WHO von den Spendern zu deren Vorteil nicht ausgeschlossen werden kann.

+ Dazu kommt, dass der momentane WHO-Generaldirektor, Tedros Adhanom Ghebreyesus, ohnehin bereits ein Naheverhältnis zur Impfindustrie hat, denn er war einst Mitglied in den Vorständen von „GAVI-The Vaccine Alliance“ und „The Global Fund“ (5). Zudem werden ihm als Mitglied der äthiopischen Regierung (2005 – 2016) schwere Vorwürfe wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen gemacht (6). Vor diesem Hintergrund sind die Unabhängigkeit seiner Entscheide und seine moralische Integrität stark anzuzweifeln.

+ Zusätzlich zu all dem verlangen die IGV die Bekämpfung von „Fehl- und Desinformation“ (7). Die WHO will so ein jedenfalls abzulehnendes „Wahrheitsmonopol“ in Gesundheitsfragen erlangen und Zensur ermöglichen (8).

+ Weitere kritische Themen betreffen zudem globale Gesundheitszertifikate (9), eine Finanzierungspflicht für WHO-Aktivitäten (10) sowie Verletzungen der DSGVO (11).

Zu beachten ist, dass die WHO bei den Änderungen der IGV aus dem Jahr 2022 keinerlei Rücksicht auf die Fristen für die Benachrichtigung der Mitgliedstaaten nimmt (11). Es ist daher davon auszugehen, dass auch bei den Änderungen vom 01.06.2024 die Notifizierungsfristen unbeachtet bleiben. Unverzügliches Handeln von Österreich ist daher dringend geboten, um diese Änderungen abzuwehren.

Die Frist, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen, läuft daher am 31.03.2025 (!) aus (Datum laut anwaltlicher Vorsicht).

Sehr geehrte Mitglieder des Nationalrats und Bundesrats, mit Ihrem Mandat haben Sie ein Gelöbnis geleistet, in dem Sie versprochen haben, der Republik Österreich sowie seiner Bevölkerung treu zu dienen und deren Interessen zu vertreten.

Wir rufen Sie daher auf, dass Sie unverzüglich den Widerspruch gegen die am 01.06.2024 beschlossenen Änderungen der IGV beschließen und diese Entscheidung postwendend an die WHO kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ernst Prossinger (Initiator von „wirmiteinander.at“)

Quellen:

  1. IGV 2024, Artikel 12 (Seite 12 bis 13)

  2. WHO-Budget 2024/25;“Voluntary contributions – specified“ in Grün bedeutet eine Zweckbindung

  3. WHO-Spenderliste 2024/25, siehe Plätze 2 und 3; Grün bedeutet eine Zweckbindung

  4. Information über beschleunigte Zulassungsverfahren (AGES)

  5. Positionen von Ghebreyesus in GAVI – The Vaccine Alliance und The Global Fund; die Stiftung von Bill Gates ist Hauptfinanzier von GAVI, siehe die Spendennachweise

  6. Bericht WION, Artikel Daily Star, Artikel Focus, Artikel Frihedslisten

  7. IGV 2024, Anhang 1/A/2/c/vi (Seite 44) und Anhang 1/A/3/i (Seite 45)

  8. Artikel APnews, Befragung US-Kongress, Artikel GGI

  9. IGV 2024, Anhang 6, Absatz 2 bis 4 (Seite 55 bis 57)

  10. IGV 2024, Artikel 44 (Seite 29 bis 30) und Artikel 44bis (Seite 30 bis 31)

  11. IGV 2024, Artikel 10, Absatz 4 (Seite 9) sowie Artikel 11, Absatz 1 (Seite 9 bis 10) sowie Artikel 45, Absatz 2 und 3 (Seite 31 bis 32)

  12. Änderung der IGV 2022 , Artikel 59, Absatz 1 und 2 (auf Seite 3)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ernst Prossinger, Salzburg

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Waldfonds: 450 Mille für was eigentlich?

Wald 2022

14. Februar 2025 – Mit Wald, Forstwirtschaft und Energie aus Holzpellets und Hackschnitzel hat sich HTH 2021 beschäftigt (Siehe: Die Pellets-Story). Österreichs Wadlfonds hat HTH trotz recht intensiver Recherchen damals nicht entdeckt. Nun erst kommt die Existenz dieses Fonds durch einen Rechnungshof-Bericht ans Licht (hier abrufbar als pdf).

AUSZÜGE aus der Presseinfo:

Der Waldfonds wurde für die Jahre 2021 und 2022 auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums errichtet. Er war zunächst mit 350 Millionen Euro dotiert und wurde 2023 um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt. Nach knapp drei Jahren Laufzeit des Waldfonds waren – bis Ende 2023 – 175,99 Millionen Euro ausbezahlt. Weder bei der erstmaligen Dotierung des Fonds noch bei seiner Aufstockung lagen umfassende nachvollziehbare Bedarfsanalysen vor.

Das Landwirtschaftsministerium hatte in wesentlichen Bereichen keine bundesweit einheitlichen, verbindlichen Vorgaben gemacht. Auch fehlte ein Überblick über die länderspezifischen Vorgaben zur Abwicklung des Waldfonds.

Die Abwicklung der Forstförderungen im Waldfonds erfolgte parallel zu teils inhaltlich weitgehend vergleichbaren EU-finanzierten Förderungen. Der Rechnungshof weist auf die unterschiedlichen Fördervorgaben hin. Durch parallele Fördermöglichkeiten erhöhten sich der Verwaltungsaufwand und die Abwicklungskosten.

Das Landwirtschaftsministerium legte in der Sonderrichtlinie Waldfonds keine angemessenen und wirksamen risikobasierten Kontrollverfahren fest. Dadurch urden in Vorarlberg teilweise Anträge von Vor-Ort-Kontrollen ausgeschlossen und zu wenige Fälle dafür ausgewählt. In der Steiermark kam es zu Verzögerungen: Die bewilligende Stelle hatte rund 30 Prozent der Vor-Ort-Kontrollen noch nicht durchgeführt und zum Teil bereits durchgeführte Kontrollen noch nicht bewertet.

ethos.at kommentiert: Der übliche Standard der Österreichischen Innenpolitik: eine Interessensgruppe erhält Mittel für Aktivitäten, die sie sowieso macht. Hier der Reihen nach gemäß Angaben auf waldfonds.at: + Wiederaufforstung + Errichtung klimafitter Wälder + Lagerstätten für Schadholz + Mechanische Entrindung + Waldbrandprävention + Förderung von Biodiversität. Allein die Abgeltung von Borkenkäferschäden wäre ohne Mittel aus dem Fonds vielleicht schwieriger zu bekommen – allerdings muss nachgewiesen werden (wie eigenntlich?), dass diese „durch den Klimawandel verursacht“ wurden. Das allerdings ist schon Geschichte: „Die Antragstellung erfolgte online und war unter Einbezug von 2020 bis 1. Juli 2022 möglich“, erfährt der Borkenkäfergeschädigte auf der Webseite des BML.

„Im Übrigen findet sich der Fonds bereits in Abwicklung; darüber schreibt der RH: „Zum Waldfonds hält der Rechnungshof kritisch fest, dass die zur Abdeckung von Abwicklungskosten vorgesehenen Mittel bereits vor einer zweiten Verlängerung des Fonds in Summe über 21 Millionen Euro betrugen. Er weist darauf hin, dass sich die Abwicklungskosten aufgrund der – im November 2023 beschlossenen – nochmaligen Verlängerung des Waldfonds um zwei Jahre weiter erhöhen werden.“ Zusammengefasst: Um Projektkosten von 450 Millionen abzuwickeln, braucht eine anständige, zeitgemäße staatliche Einrichtungen nochmals 21 Mille, also knapp (oder wie RH befürcht mehr als) 5 Prozent des gesamten Fondsvolumens!

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Petition: Corona Aufarbeitung

citizenGO CoronaAufarbeitung

Im September 2024 startete CitizenGO Österreich die Petition

Aufarbeitung für die Corona-Maßnahmen in Österreich!

an Präsident Alexander van der Bellen und die österreichische Regierung

Bis dato (14. Februar 2025) haben 10.191 Menschen unterzeichnet.

Immer mehr Geständnisse bringen ans Licht, dass die Covid-Maßnahmen keine wissenschaftliche Grundlage hatten. Mit den jüngsten Enthüllungen in Deutschland liegt es nahe, dass auch die österreichische Regierung entgegen sachlicher Empfehlungen gehandelt hat. Jedoch braucht ein solcher Verdacht auch fundierte Untermauerung, weshalb es einer unabhängigen, transparenten Aufarbeitung bedarf, um geschehenes Unrecht zu vergelten und weitere Tyrannei im Keim zu ersticken.

Die Covid-19-Maßnahmen in Österreich hielten drei lange Jahre an, obwohl längst klar war, dass ihnen jegliche Grundlage fehlte. Die Politiker, die diese Entscheidungen getroffen haben, sind weiterhin an der Macht und werden wahrscheinlich unabhängig vom Wahlergebnis Teil ihrer jeweiligen Parteispitze bleiben. Sogar Präsident Alexander Van der Bellen ist noch immer im Amt – obwohl er an Feiern teilnahm, während wir normalen Bürger uns nicht treffen durften.

Erinnern Sie sich, was Sie alles durchmachen mussten:

+ Familien wurden auseinander gerissen.

+ Niemand durfte Kranke besuchen, und sogar Sterbende wurden allein gelassen.

+ Endlose Propaganda und Verleumdungen gegen Alle, die die Maßnahmen in Frage stellten.

+ Die Kinder verloren mehr als ein ganzes Schuljahr an Bildung.

Und so vieles mehr.

Unsere politische Führung hat nicht nur einen ungetesteten Impfstoff zugelassen, sondern auch sozialen Druck ausgeübt, um die Menschen an die Nadel zu zwingen und, schlimmer noch, sie dazu zu bringen, andere ebenfalls dazu zu drängen. Dies entwickelte sich zu einer gesellschaftlichen Beschämungstaktik. Wenn wir nicht wachsam sind, werden die Verantwortlichen diesen angeblichen „Zeitgeist“ als Entschuldigung anführen – und so tun, als hätten sie nicht selbst diesen Zeitgeist erzeugt.

An einer Impfpflicht mit Kontrollen und Strafen schrammte Österreich nur knapp vorbei: Das Gesetz dazu trat in Kraft, aber wurde nach zahlreichen Protesten zuerst ausgesetzt, dann abgeschafft.

Die Regierung hofft, dass es den meisten Bürgern mittlerweile lieber ist, diese schmerzhafte Zeit zu vergessen und hinter sich zu lassen. Dass wir Gras über die Sache wachsen lassen. Aber wo bleibt dann die Gerechtigkeit? Und wer verhindert, dass es bei der nächsten ansteckenden Krankheit wieder genauso geht?

Unterzeichnen Sie unsere Petition, in der Präsident Alexander Van der Bellen und die österreichische Regierung aufgefordert werden, eine offene Untersuchung zu ermöglichen. Wir Bürger wollen wissen, wer in der Corona-Zeit welche Entscheidungen getroffen hat, und wer die Politiker beraten hat. Und vor allem wollen wir diese Personen für ihr Handeln zur Verantwortung ziehen.

Unsere Bemühungen können einen Unterschied machen, wie wir in Nachbarländern und weltweit sehen. Schließen wir uns diesem internationalen Ruf nach Gerechtigkeit und Transparenz an.

Wir brauchen eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse, um sicherzustellen, dass unsere Grundrechte in Zukunft vor derartigen Eingriffen sicher sein werden. Und diejenigen Bürger, die am meisten von der jahrelangen Tyrannei betroffen waren, verdienen Gerechtigkeit.

Schließen Sie sich uns an und fordern Sie, dass die österreichische Regierung offenlegt, wer was, wann und warum bezüglich der Covid-Maßnahmen entschieden hat. Wir müssen sicherstellen, dass eine solche Verletzung der Grundrechte nie wieder vorkommt.

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KI AI – Hype oder Drop?

Zdrahal Industrie4.0

10. Februar 2025 – „Trump announces a $500 billion AI infrastructure investment in the US“, so CNN.com (21.1.2025). Da darf Europa nicht kleckern! So ruft der französische Präsident Emmanuel Macron einen internationalen KI-Gipfel ein und klotzt bei der Gelegenheit mit der Ankündigung, dass Frankreich KI-Investionen in Höhe von 109 Milliarden Euro in den nächsten Jahren plane (Details ORF.at 10.2.2025). Kein Klotz, sondern ein Klax im Vergleich zum neuesten Vorstoß von Elon Musk, der allein für OpenAI 100 Milliarden bietet. (siehe futurezone.at 11.2.2025)

Illustration: Ernst Zdrahal, 2016

Weder die Amis, noch die Franzosen geben Details über die geplanten „Investitionen“ und „Infrastrukturen“ an. Keine Angaben darüber, woher das Geld kommen, noch wohin es fließen soll. Vielmehr geht es in Zeiten der Manipulation der Menschen und Monetarisierung der Welt nur darum, Zukunfts-Stories zu kreieren und mit Phantasiezahlen zu unterlegen, damit niemand auf die Idee kommt, die Blasen zu hinterfragen. Der Ballon, der heute mit zwei Buchstaben „KI“ oder englisch „AI“ auskommt, wird seit der Jahrtausendwende immer wieder von neuem mit heißer Luft gefüllt. Die „Buzzwords“, die immer wieder kommen: e-commerce, sozial-media, new economy, Internet 2.0, Internet 4.0, IoT (Internet of Things) Digitalisierung und KI/AI.

SIEHE AUCH:

+ Monatsrückblick Mai mit AI KI Schwerpunkt

+ Sepp Hochreiter über die Grenzen der KI

+ René Pfeiffer, DeepSec GmbH den Artikel „IT-Welt im KI-Wahn

+ Techtrends 2026: Gartner kennt diese schon im Oktober 2025; sechs von zehn Trends betreffen AI / KI. Details siehe computerwoche.de (22.10.25)

Schon 2016 publizierte ethos-CR HTH Aritkel über AI und IT-Trends im Unternehmermagazin (Auflage 60.000), die wir hier nochmals im Originalwortlaut wiedergeben. 

+ Hype oder Drop: Industrie 4.0 (a3eco 10/2016)

+ Utopia und Digitalia (a3eco 12/2016)

Big Data: Nicht alles ist Gold (a3eco 5/2017), 

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X, Y and Zee vs Babygirl

9. Februar 2025 – Seit „Basic Instinct“ (1992) wird in Hollywood immer weniger Fleisch gezeigt. Wollte man mit Babygirl die Grenzen ausloten, wie weit man 2024 noch gehen darf? Die erste Frage nach einem wenig befriedigenden Filmabend: wird die ein paar Sekunden ganzkörpernackte Romy (Nicole Kidman) zum Skandalon des Jahres, oder die Tatsache, dass sie und ihr Liebhaber Samuel (Harris Dickinson) dem Laster des Rauchens frönen? Nichts von dem, meint Kurier.at: „In dem fesselnden Film sorgt vor allem eine ganz bestimmte Szene für Aufruhr. Dabei spielt ein Glas Milch eine bedeutende Rolle.“ (Kurier.at 7.2.25)

Wer sich Spannung und Erotic wie in Basic Instinct erwartet, wird enttäuscht.

Auch die Schablone Ältere-Dame-Jugendlicher-Liebhaber, Aufreger seit der „Reifeprüfung (The Graduate)“ 1967 und „Liebe ist nur ein Wort“ (Roman von J.M. Simmel aus dem Jahr 1963, verfilmt 1971) ist als Skandolon nicht mehr geeignet. So bleibt von dem Film „Babygirl“ nur eine Aneinanderreihung von Andeutungen und Vorspielen zu Sexszenen, mit ziemlich oberflächlichen Dialogen als Verbindungsglieder. Sogar das Standardbild der Roboterfirma, der Romy vorsteht (die Firmenchefin hat nicht einmal einen Familiennamen, man spricht sich nur mit Vornamen an) ist eine Schablone: eine flache Aufsicht auf ein Roboter gesteuertes Stapellager. In Zeiten, in denen bereits „lebensechte“ Sex-Roboter hergestellt werden, ist dieser Schauplatz Ausdruck von Phantasielosigkeit oder einer ziemlich prüden Phantasie.

An explosive game of seduction“, verspricht der Trailer. Die Wahrnehmung von HTH: Roboterhaft, vielleicht sogar von AI generiert, erscheinen die Dialoge und der schematische, erwartbare Ablauf der Szenen: vom Praktikanten Samuel, der sich beim ersten Zusammentreffen mit CEO Romy mit einer blöden Frage bemerkbar macht, über die Machtspielchen und absehbaren Probleme aufgrund der Vermischung der beruflichen und privaten Interessen, bis zur Schlägerei Samuels mit Romys Ehemann Jacob (Antonia Banderas), ist kein Platz für Überraschungen oder unerwartete (Ein-)Stellungen.

Es gibt nur drei Geschichten, die geradlinig ablaufen: Romy und ihre Family, Romy und ihre Sexphantasien, Romy und ihre Firma. Diese drei Linien werden künstlich zu einem Dreieck verbunden, daraus entwickelt sich aber keine (kunst)sinnige oder sinnliche Dreiecksgeschichte.

„Babygirl“ ist ein Film über Sex, der ohne Erotik, ja sogar ohne Verbalerotik auskommt. Die Verführung ins Bett ist genauso prickelnd wie die Verführung zur Zigarette. Eine Brise „Freud für Dummies“ mit Andeutungen prägender Kindheitserlebnisse, kann den Film nicht retten, sondern nur bestätigen, dass es hier nicht darum geht, Grenzen auszuloten, sondern innerhalb der bestehenden Grenzen alle Klischees des 2020er Jahrzehnts „politisch korrekt“ zu bedienen.

1972, als die Trends der sexuellen Aufklärung auch in Österreich, das damals noch mit 90 Prozent Katholiken besiedelt war, langsam Einzug hielten, kam der Film „X, Y and ZEE“ in die Kinos, der eine Dreiecksbeziehung (reicher Ehemann + streitsüchtige Ehefrau + sensible, alleinerziehende Mutter) mit Leben füllt, obwohl auch die Figuren dieses Films nur Schablonen sind. Doch diese Figuren werden wie drei transparente Farbkreise ineinander und übereinander verschoben, so dass der Film ohne jegliche Sexszene zu einem schrillen, traurigen und amüsanten Drama wird. Nicht nur dank Eliszabeth Taylor (als Zee Blakely), Michael Caine (als Robert Blakely) und Sunnah York (Stella) in den Hauptrollen, sondern auch aufgrund eines Drehbuchs der irischen Autorin Josephine Edna O’Brien.

https://www.youtube.com/watch?v=lumdJkNMfOY

Medienresonanz:. Elle.de schreibt über Babygirl: „Eine Sexologin erklärt, wieso junge Männer offener für Sexspiele sind und nicht nur erfolgreiche Frauen sich im Bett dominieren lassen.“ Hier wird zumindest klar gestellt, dass „Babygirl“ keineswegs – wie Kurier.at behauptet – „fesselnd“ ist: „Lustvolle Unterwerfung – das ist ein weiteres altes Vorurteil – hat nämlich erst mal nichts mit BDSM (kurz für Bondage & Discipline, Dominance & Submission, Sadism & Masochism) zu tun. Auch im Film gibt es keine Fesselspiele, Schläge oder Peitschen.“

Natürlich darf die Feminismus-Frage in dem Artikel nicht fehlen: „Und wie verträgt sich das mit dem modernen weiblichen Selbstverständnis? Mit dem Feminismus? ‚Der Wunsch, sich im Bett zu unterwerfen, ist eine klassische Frauen-Sexfantasie‘, erklärt die dänische Paartherapeutin und Sexologin Ann-Marlene Henning. ‚Sogar eine der häufigsten.‘ Wahrscheinlich ranken sich deshalb um sie viele falsche Klischees. Romys erotische Sehnsüchte, die Zügel aus der Hand zu geben, hätten beispielsweise nichts mit ihrem beruflichen Erfolg zu tun. Und auch unfeministisch seien ihre Wünsche nicht. ‚Im Bett dürfen wir frei sein. Im besten Fall ist es eine große Spielwiese‘, sagt die Sexologin.“

Diese Freiheitsdefinition – genauer gesagt die Einschränkung des Freiraums auf die Spielwiese im Bett – wird von den wenigen Feministinnen, die ihre Bewegung noch als politische betrachten, sicher zurückgewiesen werden. Da war die Neudefinition von Barbie als Feministin (Barbie, 2023 mit Margot Robbie in der Hauptrolle) noch progressiver und vergleichsweise revolutionär. Immerhin hat Barbie die (politische) Idee des Matriarchats neu belebt und mit Humor und Ironie auch besser kommuniziert, als das sterile Lehrstück mit dem Lehrsatz: auch Frauen müssen ihre sexuellen Phantasien ausleben dürfen.

Update 10.2.25 ORF.at berichtet über die Steinzeit, in der möglicher Weise über Jahrtausende Matriarchate herrschten: „Die 30.000 Jahre alte Venus von Willendorf ist nur eine, die Venus vom Hohle Fels, mit 40.000 Jahren älteste bekannte Menschenfigur, eine zweite: Nur wenig bekannt ist, dass die Darstellungen von Menschen im Paläolithikum aller Regel nach weiblich waren. Aus dem Zeitraum bis zum Ende der Kaltzeit vor 10.000 Jahren wurden weltweit – von Indonesien bis Österreich – insgesamt 700 Menschendarstellungen gefunden, darunter nur 70 vermutlich männliche. Die Mehrheit: 630 oft selbstbewusste, teils üppige, eindeutig als Frauen erkennbare Figurinen.“

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