Wer sind die Vergewaltiger der wehrlosen Umwelt?

Umweltverschmutzung 800

Denn Gottes Zorn wird vom Himmel her offenbart über alles gottlose Leben und alle Ungerechtigkeit der Menschen, die die Wahrheit durch Ungerechtigkeit niederhalten, heißt es in Römer 1,18.

Niemand soll sich erdreisten, Kreaturen, die aus dem fahrenden Auto (oder sonstwo mitten in der Natur) ihren Mist rausschmeißen, als Rindviecher oder Hornochsen zu bezeichnen. Kein Rindviech und kein Hornochs dieser Welt hat sich diese Beleidigung verdient. Hirnlose, seelenlsoe Kreaturen dieser Art – es fällt schwer sie als „Menschen“ zu bezeichnen“ – haben zu verantworten, dass dem Simmerlbauern bereits zwei Kälber qualvoll krepierten, nachdem sie eine Cola-, Fanta oder Bierdose verschluckt hatten.

Jedes Rindviech, das dort hinscheißt, wo es gerade steht, hat mehr Intelligenz und Empathie, als diese Umweltverschmutzer der übelsten Sorte, die glauben, an jedem beliebigen Ort die wehrlose Umwelt mit ihrer Verantwortungslosigkeit schänden zu dürfen. Dem Autor des Buches „Moral 4.0“ fällt es schwer, in solchen Fällen seinen Zorn zu zügeln. Er erinnert daher sich und die Leser an Römer 12, 19:

Rächt euch nicht selbst, meine Lieben, sondern gebt Raum dem Zorn Gottes; denn es steht geschrieben (5. Mose 32,35): »Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der Herr.«

Siehe auch:

Der größte Vollidiot auf Gottes Erdboden

erschienen am 22.1.2017 auf fischundfleisch + weitere Veröffentlichungen des Textes in in „Der literarische Zaunkönig“ 1/2007 + im Sammelband „Anima. Lyrik und Prosa“ 2018, Herausgegeben von Diana Wiedra.

Plastik vermeiden! Aber wie?

Ein Beitrag zur Wirtschaftsethik, erschienen im September 2016 im Unternehmermagazin a3eco.

Osterputz 2022

Unser Kandidat 2022 bei der Wahl des Bundespräsidenten – Hubert Thurnhofer – ist Naturschützer. Er redet nicht lange, sondern schreitet zur Tat.

STICHWORTE: Forst + Wald + Forstwirtschaft + Umweltschutz + Naturschutz + Achtsamkeit + Verantwortung + Verantwortungsbewusstsein + Handlungsethik + Moral 4.0 + Erich Kästner: „Es gibt nichts Gutes, außer: man tut es.“

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gesundheit-oesterreich.at warnt vor Übermacht der WHO

Update 1. Oktober 2023 – Seit 1.10.2023 ist die Web-Seite www.whoiswho.fail international verfügbar. Hier finden sich u.a. die bisherigen Entwürfe zum Pandemievertrag: +  Zero-Draft vom 1.2.2023 + Draft vom Mai 2023 + Aktueller Draft vom 2.6.2023

Update 19. Juni 2023 – Wie die WHO mit Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften Parlamente und Bürger entmachtet – Eine Analyse der Rechtsanwälte für Grundrechte

15. März 2023 – Am am 6. März 2023 hat die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner in einem ZIB2-Interview auf die Frage, ob die Impfpflicht ein Fehler war, geantwortet: „mit dem heutigen Kenntnisstand würde niemand zustimmen“. Den „Kenntnisstand von heute“ hatten Ende 2021 bereits 180.000 Österreicher und Österreicherinnen, die ihre fundierte Stellungnahme gegen das Impfpflichtgesetz abgegeben haben, darunter auch viele Vertreter der wissenschaftlichen Initiative „Gesundheit für Österreich“, die die Fakten in einem offenen Brief klarstellen.

14. November 2022: gesundheit-oesterreich.at berichtet über einen offenen Brief des Gesundheitsexperten Martin Sprenger an Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Sehr geehrter BM Johannes Rauch,

gestern sind meine Kinder mit dem beigefügten Folder „Wissenswertes zur Corona-Impfung“ von der Schule nach Hause gekommen. Leider erfüllen die Informationen in diesem Folder nicht die österreichischen Kriterien für gute Gesundheitsinformation – https://bit.ly/3Ep1ePM

Begründung anhand der einzelnen Aussagen in chronologischer Reihenfolge:

1) „Die Impfung ist ab dem 5. Lebensjahr empfohlen“ – Das mag zwar in Österreich so sein, trifft aber nicht auf alle Länder in der EU zu. So gibt es in unserem Nachbarland der Schweiz – https://bit.ly/3UK5YVu – oder skandinavischen Ländern dazu keine Empfehlung. Das sollten interessierte Eltern wissen. Auch eine aktuelle Übersichtsarbeit hat mehr Artikel gefunden die sich gegen eine Impfung von Kindern aussprechen als dafür – https://bit.ly/3NVOpiY – Wobei zu bedenken ist, dass eine Impfempfehlung immer das aktuelle Nutzen/Risiko-Verhältnis (Gesundheitszustand, zirkulierende Varianten, Immunstatus, etc.) berücksichtigen muss.

2) „Auch genesene Personen benötigen für den bestmöglichen Schutz eine Grundimmunisierung bzw. Auffrischung“ – Diese Aussage ist nicht evidenzbasiert und widerspricht auch den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden anderer EU-Staaten.

3) „Alle derzeit verfügbaren Impfstoffe sind umfangreich getestet und zeigen einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Long Covid“ – Ob die frühzeitig entblindeten Zulassungsstudien und nach wie vor nicht zugänglichen Rohdaten die Aussage „umfangreich getestet“ zulässig machen, darf debattiert werden – https://bit.ly/3En2Rxf

„Schwere Krankheitsverläufe“ bei Kindern und Jugendlichen sind extrem selten. So mussten gemäß dem Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) – https://bit.ly/3To0YVn – im Zeitraum 01. März 2020 bis 06.11.2022 in 200 Kinderklinischen Zentren exakt 7.217 unter 20-Jährige (entspricht zirka 17 Millionen Personen) wegen COVID-19 auf einer Normalstation und 220 (3%) auf einer Intensivstation versorgt werden. Die Hälfte war 1 bis 2 Jahre alt und auf der Intensivstation hatten zwei Drittel der jungen Patienten Begleiterkrankungen. Aktuell ist das Risiko eines gesunden jungen Menschen an COVID-19 schwer zu erkranken minimal, v.a. wenn sich die Person schon ein- oder mehrmals mit SARS-CoV-2 infiziert hat.

Dass die „verfügbaren Impfstoffe“ „einen guten Schutz“ vor Long Covid bieten ist empirisch nicht belegt – https://go.nature.com/3fXS5Ew – Die verfügbaren Beobachtungsstudien bieten dazu keine verlässliche Datenbasis. Hinzukommt, dass Long Covid bei jungen Menschen ebenfalls nicht gut belegt ist – https://go.nature.com/3GcIF2N – und auch für Erwachsene das Risiko unter Omikron noch einmal deutlich abgenommen hat.

4) „Expertinnen und Experten weltweit sind sich einig“ – ist eine Fehlinformation. Einigkeit in der Wissenschaft ist sehr selten. Nicht einmal die europäischen Gesundheitsbehörden und Impfkommissionen sind sich einig.

5) „COVID-19 ist weiterhin gefährlich“ ist in Bezug auf junge gesunde Menschen eine Fehlinformation, da aktuell das Risiko vergleichbar mit anderen, gesellschaftlich gut akzeptierten Infektionskrankheiten und Gesundheitsrisiken ist.

6) „Die Impfung schützt auch vor möglichen Langzeitfolgen von COVID-19 (Long Covid)“ – Diese Aussage ist nicht evidenzbasiert. Siehe oben.

7) „Eine durchgemachte Infektion schützt nicht vor einem schweren Krankheitsverlauf“ – Diese Aussage ist durch unzählige Studien widerlegt. Sogar aus Österreich – https://bit.ly/3hxQcim

8) „Aktiv werden!“ – Auf Basis der oben angeführten irreführenden und nicht korrekten Informationen aktiv zu werden ist problematisch.

9) „Die Impfung wirkt. Sie kann eine Ansteckung nicht immer verhindern …“ – Ist eine irreführende Information. Der Passus „nicht immer“ suggeriert, dass dies in den meisten Fällen gelingt. Das ist nicht korrekt – https://bit.ly/3EozScH

Fazit: Der Folder der Bundesregierung, des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und der Initiative #GemeinsamGeimpft erfüllt nicht die 15 Kriterien für Gute Gesundheitsinformation, enthält sogar irreführende oder nicht korrekte Informationen. Eine Verbreitung des Folders könnte das Vertrauen in (alle) Impfungen weiter beschädigen. Der Nutzen dieser Kampagne für die Akzeptanz von Impfungen könnte deutlich geringer sein als der damit verbundene Schaden.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Sprenger, Arzt und Gesundheitswissenschaftler, Graz

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Österreicher helfen Ukrainern

Maryna Lopez

Benefizkonzert + La Speranza + Chorkonzert

Lieder für Frieden, Freude, Hoffnung und Verbundenheit

Freitag, 8. April 2022 um 20:00 Uhr

im Saal des Akademikerbundes, Schlösselgasse 11/1 – 1080 Wien

Alle Spenden kommen der ARGE Ukrainisch-Österreichische Partnerschaft zugute.

Benefizkonzert für Betroffene am 13. März 2022 um 18:00 

Kirche St. Andreas in Wien Hütteldorf, Linzer Straße 424, 1140 Wien

Programm: Stabat Mater von Giovanni Battista Pergolesi

Gesang: Maryna Lopez (Ukraine) und Anabell Garfio Méndez (Mexiko). Goldmark Quartett in Kooperation mit dem Austrolatin Orchester und Martin Wacks. Dirigent: Luis Carlos Muñoz Segovia

Die MusikerInnen spielen ohne Gagen/Aufwandsentschädigung. Spenden gehen direkt an Betroffene Zivilisten in der Ukraine.

Die Mezzo-Sopranistin Marina Lopez (Bild)schreibt: „Liebe Freunde! Bekannte und Bürger Österreichs! Es ist sehr rührend zu sehen und zu hören wie Sie hier den Ukrainern helfen wollen. Im Namen meines Volkes sage ich: Danke! Ich bin eine österreichische Opernsängerin mit ukrainischer Herkunft. Zu sehen und zu hören was mit meinem Land geschieht, bricht mir das Herz. Dort wuchs ich auf, dort sind meine Eltern, meine Kindheit, unsere Geschichte und alles. In der Ukraine (Lemberg, Dnipropetrowsk, Charkiw, Kiew) trat ich bei vielenKonzerten auf. Meine Familie ist noch immer dort und sie kämpfen mit aller Kraft gegen den russischen Aggressor. Nach vielen Tagen der Überprüfung der sichersten Methode Geld zu überweisen habe ich die sicherste Methode gefunden. Der Kontakt ist die renommierte Sängerin, Politikerin und meine Bekannte Oksana Bilosir. Ihr könnt selber einen Blick auf ihr Profil werfen, falls Ihr Fragen habt, kann ich Euch gerne diese beantworten. Ich werde dorthin spenden und alle Spenden von Benefizveranstaltungen werden dorthin gehen. Das Geld wird direkt auf das ukrainische BankKonto überwiesen und für humanitäre Zwecke verwendet.“

6. März 2022 – Christian Zeitz, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie, ist einer der wenigen unabhängigen politischen Analytiker Österreichs. Wenn die Politiker versagen, wie im Falle eines Krieges, dann muss auch mal der Analytiker Pause machen und der Mensch handeln. Denn nur abgehobene Politologen können Krieg als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“ bezeichnen. Wissenschafter, die Menschen geblieben sind, können jeden Krieg nur als Totalversagen der Politik bezeichnen. Der einzige Schluss, den man daraus ziehen kann lautet: Erste Hilfe!

So hat Christian Zeitz umgehend nach dem Einmarsch der russischen Truppen in Kooperation mit der Initiative Soziales Österreich (ISÖ) die ARGE Ukrainisch-Österreichische Partnerschaft gegründet, die bis heute bereits 50 Frauen und Kinder aus der Ukraine betreut. Im Campus Wienerwald können bis zu 500 Kriegsflüchtlinge aufgenommen werden. Weitere Infos und Spendenkonto siehe isoe.at

Gernot Kranner Hilfslieferung

Auch der Schauspieler Gernot Kranner (Bild) ist umgehend aktiv geworden und hat Sachspenden von Wien an die Ukrainische Grenze gebracht. Auf dem Rückweg nahm er eine vor dem Krieg geflüchtete Mutter und ihre zwei Töchter mit nach Wien. „Untätig herumzusitzen, während in der Ukraine tausende Menschen vor dem Krieg flüchten müssen, habe ich nicht ausgehalten“, erklärt Schauspieler seine Beweggründe zur Ersten Hilfe. Unterstützung bekam er vom „Reisebüro der Menschlichkeit“, Global Family. Weitere Infos und Spendenkonto siehe global-family.net

„Welche Spenden werden in der Ukraine am dringendsten gebraucht? ‚Kleidung weniger. Babynahrung und Kindernahrung ist nötig, aber auch Windeln für Babys und auch Senioren. Bettzeug, Decken und Schlafsäcke. Medikamente und Verbandszeug. Haltbare Lebensmittel‘, sagt Gernot Kranner nach seiner Rettungsfahrt zur ukrainischen Grenze“, berichtet MeinBezirk.at. Die Spenden konnte Kranner in einem Feuerwehrhaus an der polnisch-ukrainischen Grenze einem Verein übergeben, der mit Global Family kooperiert.

11. März 2022 – „Auf der Plattform der Bundesbetreuungsagentur wurden bereits 27.000 Plätze zur Unterbringung angeboten. Unter den Anbietern sind auch 100 Hotels, die gratis Raum zur Verfügung stellen. Diese Quartiere werden den Ländern für deren Kontingente zugeteilt. In den Bundesquartieren ist zumindest vorläufig noch Platz. 3.600 Plätze sind aktuell vergeben, bis zu 3.200 weitere könnte man belegen.“ Details siehe ORF.at Weiters wird berichtet: „Ukrainische Flüchtlinge werden vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. Das hat ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher in einer Pressekonferenz klargestellt. Beschäftigungsbewilligungen werden nach einer Registrierung von Amts wegen möglich sein. Bürokratische Wege sollen für die Vertriebenen kurz gehalten werden. Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) kündigt dafür zentrale Servicestellen an.“ (ORF-Video)

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Ukraine-Krise: Appell für Frieden und Versöhnung

UPF weltfriede at

26. Februar 2022 – Die gegenwärtigen Ereignisse in der Ukraine sind sehr beunruhigend. Die Universal Peace Federation UPF schließt sich anderen Organisationen auf der ganzen Welt an und fordert ein Ende der Gewalt, den Abzug der militärischen Truppen und eine erneute Suche nach einer diplomatischen Lösung.

Die UPF setzt sich weiterhin für die Förderung von gegenseitigem Respekt, Zusammenarbeit und Frieden unter den Völkern und Nationen Europas und Eurasiens ein. Wir rufen unsere politischen Führer, einschließlich der Staatsoberhäupter und Parlamentarier, sowie die Vertreter der Zivilgesellschaft und die religiösen Führer – orthodoxe, katholische, protestantische, jüdische, muslimische und andere – auf, im Dialog zusammenzukommen und ihre Stimme für den Frieden und ein Ende der Gewalt zu erheben.

Die UPF, eine Nichtregierungsorganisation mit Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen, unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen, des Sicherheitsrates und der Generalversammlung, eine diplomatische Lösung für diese Krise herbeizuführen. 

Darüber hinaus ist die UPF und ihr Netzwerk von Ambassadors for Peace entschlossen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, eine rasche Lösung dieses tragischen Konflikts herbeizuführen. Insbesondere ermutigen wir Programme, die sich der Suche nach einem Waffenstillstand, dem Rückzug der militärischen Kräfte und der Rückkehr zum Dialog widmen, und sind bereit, diese zu unterstützen.

Die wichtigsten Vereinigungen der UPF – Internationaler Gipfelrat für den Frieden, Internationale Vereinigung der Parlamentarier für den Frieden und Interreligiöse Vereinigung für Frieden und Entwicklung – sind bereit, sich mit Partnern für dieses Ziel einzusetzen.

Wenn wir uns gemeinsam auf einen konstruktiven, respektvollen Dialog einlassen, können wir etwas bewirken.

Thomas G. Walsh, Vorsitzender, Universal Peace Federation International

Kontakt Österreich: Peter Haider weltfriede.at

ERGÄNZUNG 10. Mai 2022: „Mehr als zwei Monate nach Kriegsbeginn in der Ukraine sind über acht Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden. Insgesamt hätten fast 14 Millionen Menschen ihre Heimatorte verlassen, erklärte die Internationale Organisation für Migration (IOM) heute. Etwa 5,9 Millionen Menschen seien über die Grenzen in andere Länder ausgereist“, berichtet ORF.at

Ukraine Crisis: Appeal for Peace and Reconciliation

The events currently unfolding in Ukraine are deeply troubling. UPF joins with others around the world in calling for an end to violence, the withdrawal of military troops and a renewed effort to search for a diplomatic solution.

UPF remains committed to the promotion of mutual respect, cooperation and peace among the peoples and nations of Europe and Eurasia. We call upon our political leaders, including heads of state and parliamentarians, as well as representatives of civil society, and religious leaders—Orthodox, Catholic, Protestant, Jewish, Muslim and others—to come together in dialogue, raising their voices in a call for peace and an end to the violence.

UPF, an NGO in general consultative status with the Economic and Social Council of the United Nations, affirms the efforts of the United Nations and the Security Council, and the General Assembly, to bring about a diplomatic solution to this crisis.

In addition, the UPF community is committed to doing all that it can to bring about a swift resolution of this tragic conflict. In particular, we encourage, and are prepared to support programs dedicated to the search for a ceasefire, withdrawal of military forces, and a return to dialogue.

UPF’s primary associations—International Summit Council for Peace; International Association of Parliamentarians for Peace; Interreligious Association for Peace and Development—are prepared to engage with partners toward this end.

If we engage together on constructive, respectful dialogue, we can make a difference.

Thomas G. Walsh, Chairman, Universal Peace Federation International

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Union Souveränität gründet Bürger-Gewerkschaft

Screen Union Souveränität

7. Februar 2022: Die Union Souveränität hat eine Bürger-Gewerkschaft gegründet und will damit neue Wege gehen, weil die alten Wege eindeutig versagt haben. Zu den Neuerungen gehört, durch die Einbindung von KMUs in die Union eine neue Form der Partnerschaft von Unternehmern und Mitarbeitern mit gemeinsamen Zielen zu fördern. Gegenüber der Politik und der Staatsbürokratie ist ein gemeinsames Auftreten der gesamten Wirtschaftskraft dieses Landes ein noch nie da gewesener, politischer Machtblock!

Wenn Dir ethos.at wertvolle Informationen liefert, bitte um deine Bewertung via Spende!

Max Pucher, Gründer und Präsident: „Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Zeit zum Handeln ist gekommen. Es sind nicht nur die aktuellen Corona Maßnahmen und Gesetze unverhältnismäßig und verfassungswidrig, sondern es gibt auch die dringende Notwendigkeit den schleichend außer Kraft gesetzten Rechtsstaat, in dem es de facto keine Gewaltentrennung mehr gibt, wiederherzustellen und der ausufernden Regulation und Bürokratie, auch über die nächsten Wahlen hinaus, entgegenzutreten. Dringende Reformen im Gesundheitssystem, der Bildung, als auch in Österreichs internationalen Beziehungen stehen an. Gehen wir diesen Weg ohne die Einflussnahme der Globalisten, gemeinsam als souveränes Volk – mutig, kraftvoll und vereint.“

Neben Max Pucher vertreten Oiver Roman und Daniel Braunmüller als Vizepräsidenten den Verein.

Ergänzung 9. Mai 2022:  „Mit 70 Teilnehmern war das „Symposium Solidarische Aktion Jetzt!“ der neuen Gewerkschaft Union Souveränität am Freitag, den 6. Mai 2022, ein voller Erfolg. Im regen Austausch mit den Teilnehmern wurden wichtige Weichen für Bürgerrechtsbewegungen in Österreich gestellt. Mit dem ThinkTank SENAT AUSTRIA und dem CONGRESS AUSTRIA werden diese fortan regelmäßig auch weiterhin tatkräftige Unterstützung erfahren“, berichtet Report24.news

Manifest der Union Souveränität

Congress Austria

Mit dem CONGRESS AUSTRIA bietet die Union Souveränität wirksame Aktionen für die vielen in Österreich arbeitenden Vereinen für Bürgerrechte und alternative Strukturen mit einer regelmäßigen Veranstaltung zur Vernetzung.

Am Freitag, den 16. Dezember 2022 feiern wir am 6. Congress Austria, das einjährige Jubiläum der Union Souveränität und laden alle Mitglieder und Partnervereine dazu ein. Es wird auch wieder einige Vorträge zu Themen wie Ukraine, Bildung, Familienpolitik und Sicherheit geben. Wir stellen auch unsere Zusammenarbeit mit der Familienallianz vor und Leni Kesselstatt wird darüber berichten. Die in Gründung befindliche Partei ‚ZIEL – Das Ziel‘ wird von Wolfgang Durst für die NÖ-Wahl vorgestellt. Unsere neue digitale Demokratieplattform ‚CONFIDENCE‘ wird produktiv demonstriert. Die Pläne und Ziele der Union für 2023 werden vorgestellt. Gerald Markel wird mit dem Publikum über seinen Jahresrückblick 2023 diskutieren.

Der Congress AUSTRIA findet in den Studios von Sovereign Media am Alter Wienerweg 12, 2344 Maria Enzersdorf statt und beginnt um 14 Uhr und endet spätestens um 19 Uhr mit dem Abendbuffet.

Kritische Artikel

11.2.2022 – Klaus Schwab – Unsere Partnerkonzerne sind ein essentieller Teil unserer Strategie!

8.2.2022 – Kein Ende in Sicht: Europarat macht Kehrtwendung bei Pflichtimpfung

7.2.2022 – Es braucht Umweltschutz, aber keine Klimarettung!

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MFG-Vorstand kritisiert halbherzige Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Screen MFG 1 Jahr Jubiläum

16. Februar 2022 – „Die Bundesregierung hat die Bevölkerung völlig sinnlos zwei Jahre lang in Geiselhaft genommen und massiv unter Druck gesetzt. Die ungeimpfte Bevölkerung wurde wochenlang in Hausarrest gehalten, gedemütigt und als Bürger zweiter Klasse behandelt. Jetzt, wo der Gesundheitsminister offenbar die Fragen des VfGH nicht schlüssig beantworten kann, versucht man, sich mit Lockerungen aus der Affäre zu stehlen“, sagt RA Dr. Michael Brunner, Bundesobmann der MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte).

Brunner fordert die sofortige Aufhebung der Impfpflicht sowie aller Covid-Maßnahmen. Darüber hinaus soll der Regierung die Möglichkeit entzogen werden, über Verordnungen zu regieren. Letztere sind noch dazu oftmals verfassungswidrig und werden daher im Nachhinein vom VfGH aufgehoben. Überdies soll ein zivilgesellschaftlich getragener und unabhängiger Covid-Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Dieser soll u.a. die Verantwortung für ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen und für zwielichtige Beschaffungsvorgänge rund um die Covid-Maßnahmen-Industrie klären.

Meldung von Impfnebenwirkungen

Brunner verlangt auch eine drastische Verschärfung der Strafbestimmungen für Ärzte, die Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen nicht melden. Diese würden nur in sehr geringen Ausmaß gemeldet und würden so das von der Politik gewünschte Bild einer „sicheren Covid-Impfung“ framen. Diese Nachlässigkeit liegt auch darin begründet, dass Mediziner für diesen bürokratischen Zeitaufwand nicht entschädigt werden. Außerdem könnten sie innerhalb der Ärzteschaft als „Impfgegner“ diffamiert werden. Der Aufwand für Meldungen müsse den Ärzten jedenfalls über die Gesundheitskassen abgegolten werden.

Am Valentinstag feierte die MFG ihren ersten Geburtstag

Siehe Bericht auf der Webseite der jungen Partei.

Ergänzung 18.3.2022: Der mittlerweile dritte Gesundheitsminister seit Ausbruch der Corona-Herrschaft, Johannes Rauch, verschärft neuerdings die Auflagen: erst seit 5. März weitgehend gelockert, soll demnächst wieder die Maskenpflicht eingeführt werden. Der Zickzackkurs ohne Ende und ohne Sinn geht weiter. Details berichtet ORF.at

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Nein zu 2G an der WU Wien

Screen Nein 2G WU Wien

Die Freiheit der Wissenschaft ist im Österreichischen Staatsgrundgesetz, Artikel 17 geregelt: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.“ Punkt. Ohne Wenn und Aber. Dir Rektorin der Wirtschaftsuni Wien, Dr. Edeltraud Hanappi-Egger, sieht das offenbar anders. Ab dem 1. März 2022 soll es innerhalb der gesamten Wirtschaftsuniversität gelten, dass nur mehr die Räumlichkeiten betreten darf, wer nachweisen kann von Covid genesen oder geimpft zu sein (2G). Der Haken: Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden nicht mehr online angeboten, sondern nur in Präsenz.

Auf CitizenGo läuft dagegen seit 3. Februar eine Petition, die zwei Tage später bereits mehr als 5.000 souveräne Bürger dieses Landes unterzeichnet haben!

Für alle ungeimpften Studenten würde das bedeuten, dass wenn sie dank 2G ihre Uni nicht mehr betreten dürfen, sie sich nun zwangsweise von ihrem Studium ausgeschlossen werden und keine und Abschluss erwerben können. Betroffen davon sind etwa 2.100 Studenten, rund 10% der insgesamt Immatrikulierten. Manche am Anfang ihres Studiums, manche gegen Ende. Ihre einzigen Optionen sind Beurlaubung für dieses Semester, mit der Hoffnung ihr Studium eines Tages fortsetzen zu können, oder Studienabbruch.

Doch nicht nur die Studenten sind von der neuen Regelung betroffen. Auch viele Mitarbeiter der Universität sind betroffen und werden, falls 2G dort wirklich in Kraft treten sollte un die Arbeitslosigkeit gezwungen.

Dies ist offene Diskriminierung Ungeimpfter und ein Verlust vieler Personen, die unsere Gesellschaft fördern.

Damit ist die WU Wien die einzige Hochschule in ganz Österreich, welche einer Gruppe von Personen den Zugang zur höheren Bildung verwehrt. Denn auch wenn die Universität Klagenfurt bereits im November 2021 2G einführte, so geben sie dort zumindest allen Studenten, die 2G nicht nachweisen können, die Möglichkeit im Distance Learning zu bleiben und auch Prüfungen abzulegen. Die WU Wien bietet diese Möglichkeit explizit nicht an und beruft sich auf die allgemeine Covid-Impfpflicht. Obwohl diese nicht die Verwehrung auf Bildung einschließt und es auch allen Universitäten freisteht, ihre Maßnahmen selbst zu regeln.

So ist es sogar in vielen Hochschulen der Fall, dass allein auf 3G und FFP2-Maskenpflicht gesetzt wird. Die WU Wien überschreitet mit ihrer Form der Einführung von 2G sämtliche roten Linien und wurde dafür auch medial kritisiert. Unzählige Verfassungsrechtler kommentierten die Problematik ihrer Regelung, darunter auch z.B. Heinz Mayer gegenüber der APA: „Ohne Ersatzangebote Personen vom Studium auszuschließen, ist höchst problematisch“.

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Sophia Benedict: „Ich werde in die Enge getrieben!“

Diana Wiedra 800

Die Autorin Sophia Benedict ist in der Sowjetunion geboren und lebt seit mehr als dreißig Jahren in Österreich. Die Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre erinnern sie an die finsteren Zeiten der Sowjetunion: „Ich gestehe, dass ich sogar in der UdSSR nie eine solche Angst erlebt habe, wie in den letzten Monaten in Österreich. Ich werde in die Enge getrieben“, schreibt sie.

„Die Bundesregierung hat ihre Ankündigung wahrgemacht, … sie hat das österreichische Volk verpflichtet, sich zwangsweise einer experimentellen Gentherapie zu unterziehen. … Diese Impfpflicht ist verfassungswidrig, was bereits die letzten Aussagen des Bundeskanzlers und Gesundheitsministers beweisen, die uns unverblümt mitgeteilt haben, dass sich die Impfpflicht nicht gegen Omikron, sondern irgendwelche zukünftigen Mutationen richten sollen, die noch gar nicht bekannt sind.“ Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung.

Ehrlich gesagt habe ich in der Hoffnung auf den Sieg des gesunden Menschenverstandes nicht geglaubt, dass dieses Gesetz angenommen wird. Insbesondere nachdem der britische Premierminister Boris Johnson am 19. Januar die Abschaffung von Covid-Pässen und anderen Beschränkungen in England angekündigt hatte, mit Ausnahme natürlich der Selbstisolation der Kranken. Seit dem 25. Januar ist das Tragen von Masken in England nicht mehr erforderlich, sehr bald werden sie COVID-19 als einfache Erkältung behandeln, was logisch ist, da die Epidemie weltweit rückläufig ist; und England ist nicht das einzige Land, das einen vernünftigen Weg eingeschlagen hat. Aber ich habe mich getäuscht!

Die Entscheidung des österreichischen Parlaments, Impfungen zu erzwingen, weckte in mir alte Ängste. Als ich in der Zeitung las, dass mehrere österreichische Parlamentarier, die das Selbstbestimmungsrecht der Bürger bei Impfungen verteidigt hatten, nicht zur Sitzung des Parlaments erschienen sind, um nicht mit Nein stimmen zu müssen, erinnerte ich mich das an eine Geschichte, die mit dem Fall der Schriftsteller Sinjawski und Daniel zusammenhängt.

In der UdSSR wurden sie zu Haftstrafen verurteilt, weil sie ihre Manuskripte unter Umgehung der sowjetischen Zensur in den Westen geschickt hatten, und natürlich wurden sie aus dem Verband der sowjetischen Schriftsteller ausgeschlossen. Dazu wurde eine Mitgliederversammlung der Schriftstellervereinigung einberufen. Natürlich stellte niemand Fragen – die Partei sagte, es sei notwendig, der Schriftstellerverband antwortete mit Ja -, und die Versammlung stimmte brav dafür, obwohl viele über diese Entscheidung empört waren. Nichts desto trotz gab es ein paar Draufgänger, die protestierten, indem sie nicht an dem Treffen teilnahmen, darunter die berühmteste Dichterin der damaligen Zeit, Bella Akhmadulina. Als Akhmadullina streng nach dem Grund ihrer Abwesenheit gefragt wurde, sagte sie schnippisch, dass eine Frau das Recht habe, sich einmal im Monat krank zu melden.

Nun also frage ich mich, hatten die österreichischen Parlamentarier, die bei der genannten Sitzung nicht erschienen sind, auch ihre Periode? Unter der Diktatur der UdSSR drohten bei Abstimmungen „gegen“ die Linie der Partei und Regierung Berufsverbot, aber wovor hatten die Abgeordneten im demokratischen Österreich Angst? In letzter Zeit erinnert mich Österreich immer mehr an die UdSSR, wo die wichtigsten Entscheidungen von der Regierung getroffen wurden und die Abgeordneten nur die Hand hoben.

Hängt in Österreich noch irgendetwas von den Stimmen derer ab, die versuchen, der Wahrheit in die Augen zu schauen und diese Wahrheit offen zum Ausdruck zu bringen? Fragen zu stellen ist sinnlos geworden, auf Fragen gibt niemand eine Antworten, außerdem werden diese Menschen („Rechtsradikale“ oder „Covid-Leugner“) genau so abgestempelt, wie es in der Sowjetunion gemacht wurde.

In der UdSSR waren einige Impfungen verpflichtend, aber erstens waren diese Impfungen nicht experimentell, und zweitens wurde kein Geimpfter danach krank und starb vor allem nicht an den Nebenwirkungen des Impfstoffs. Es ist bekannt, dass in der UdSSR während der Diktatur Menschen, beispielsweise mit Geschlechtskrankheiten oder Tuberkulose, in geschlossenen, von der Polizei bewachten Krankenhäusern zwangsweise behandelt wurden, zu einer Zeit als nach österreichischem Recht sogar Behinderte mit psychischen Störungen nicht ohne ihr Einverständnis medizinisch behandelt werden durften; und selbst Patienten, zum Beispiel mit tödlichem AIDS, beabsichtigte nie jemand hinter Schloss und Riegel zu bringen!

Und wo, frage ich Sie, ist dieses österreichische Gesetz geblieben, was ist daraus geworden, wenn man gesunden Menschen zwangsweise experimentelle Medikamente verabreicht? Hätte ich mir vorstellen können, ein derart absurdes Gesetz im demokratischen Österreich noch zu erleben, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Epidemie weltweit rückläufig ist und viele Länder jegliche Beschränkungen aufgeben.

Auch diese Impfung selbst ist absurd, wenn selbst dreimal Geimpfte ansteckend sind und an Covid erkranken, ganz zu schweigen davon, dass niemand weiß, was die Langzeitfolgen sind. Es ist kein Geheimnis, dass sehr viele Menschen an den Folgen dieser Impfung sterben, und unter den Toten sind absolut gesunde junge Menschen. Und gleichzeitig hört man von manchen Ärzten, dass ja jedes Medikament seine Nebenwirkungen habe, man an jedem Medikament sterben könne, aber nur ein kleiner Prozentsatz daran tatsächlich sterbe.

Wie bitte?! Was bedeutet ein kleiner Prozentsatz? Auch wenn nur eine Person stirbt, ist das viel oder wenig, wenn diese Person Ihr Vater oder Ihr Kind ist? Außerdem ist es eine Sache, wenn ich an einem Medikament sterbe, das ich freiwillig genommen habe, mit allen Informationen darüber, und eine ganz andere, wenn ich dazu gezwungen wurde. Denn das ist Mord, und jeder Anwalt wird Ihnen das bestätigen.

Aber die Mitglieder der österreichischen Regierung haben offensichtlich keine sehr gute juristische Bildung, und ihr Blick auf ihr Volk ist durch und durch pharmakologisch – tote Versuchstiere werden in der Pharmakologie als „Abfallmaterial“ bezeichnet. Es scheint, dass für unsere Politiker das Abfallmaterial diejenigen sind, die an experimentellen Impfstoffen gestorben sind; und wenn diese Impfstoffe überhaupt einen Nutzen haben, dann nur für ihre Hersteller und jene, die mit ihnen in direkter Verbindung stehen. Das ist auch die Antwort auf die Frage, wer davon profitiert, wohin die staatlichen Gelder fließen und vor allem jene Mittel, die für die Gesundheitsversorgung vorgesehen waren. Es ist kein Zufall, dass die Regierung bereits aktiv an neuen Gesetzen arbeitet, die eines der weltweit gerechtesten Gesundheitssysteme zerstören, auf das dieses Land zu Recht stolz war. Infolgedessen, meine Herrschaften, wird die Behandlung nur für die Reichen verfügbar sein, wie in dem Land, das Euch den Löwenanteil der Impfstoffe liefert!

Ich gestehe, dass ich sogar in der UdSSR nie eine solche Angst erlebt habe, wie in den letzten Monaten in Österreich. Ich werde in die Enge getrieben! Vernünftige Argumente bedeuten hierzulande nichts mehr, Österreich kehrt in seine dunkelsten Zeiten zurück, als Menschenleben und Freiheit des Geistes einer verrückten Idee geopfert wurden.

Was die Zerstörung der Wirtschaft des Landes betrifft, lohnt es sich, auf Experten zu hören, die uns allen eine alles andere als glänzende Zukunft vorhersagen. Orwell ist Schall und Rauch, seine wildesten Phantasien sind nicht konkurrenzfähig mit der Realität, die bereits eingetreten ist– wie wir sehen, ist ein System in Aktion getreten, für das der Mensch nur noch Objekt der Beeinflussung und Werkzeug zur Zielerreichung ist.

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Impfpflicht und Verfassungsputsch

Das Ende der 2. Republik? Eine Analyse von Christian Zeitz

I. Der emotionale Vordergrund

Es war der bisherige Tiefpunkt an parlamentarischer Kultur in der Geschichte der Republik Österreich. Am 20. Jänner 2022 wurde im Österreichischen Nationalrat das „Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)“ beschlossen. Allein das Quorum – 137 Abgeordnete stimmten zu, bloß 33 dagegen, 13 blieben fern – muß befremden, sprechen sich doch derzeit rund der Hälfte aller Bürger trotz massiver Propaganda und medialer Gleichschaltungsversuche gegen den Impfzwang aus. Aber das Abstimmungsverhalten ist nicht der einzige Indikator, der die völlige Abgehobenheit zahlloser Mandatare von den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Wähler signalisiert. Noch viel erschreckender ist das Gehabe, der Sprachduktus und die Ausdrucksweise vieler sogenannter Volksvertreter. Wenn es bei dieser Abstimmung tatsächlich um eine Sachfrage aus dem Bereich der Gesundheitspolitik gegangen sein sollte, so fragt man sich, warum nicht nur die Einpeitscher der türkis-grün-rot-pinken vaterländischen Einheitsfront, sondern auch deren sonst so verschlafene Hinterbänkler sich gerierten wie Prüflinge eines NLP-Kurses. 

Der Haß, der Geifer und der Widerwillen, der den impfkritischen FPÖ-Abgeordneten entgegenschlug, überstieg ein Vielfaches des Emotionsniveaus, mit dem selbst hochideologische Plenardebatten in „Friedenszeiten“ normalerweise geführt werden. Abfällige Gesten, angewidertes Körperräkeln und Augenrollen signalisierten, dass sich hier offenbar ein verhetzter Politiker-Pöbel am Vorabend seiner bevorstehenden totalen Machtübernahme wähnt, der nur mehr die körperliche Beseitigung unbelehrbarer Saboteure der Neuen Ordnung entgegensteht. Nach den Anstrengungen der pandemischen Inszenierung der letzten 20 Monate und der Errichtung einer hübschen Fassade für den inszenierten Legitimationsmythos des Corona-Zwangsmaßnahmen-Regimes hat die parteiübergreifende neue Elite keine Geduld mehr mit den unbelehrbaren „Fake-News“-Produzenten“, „Gesellschaftsspaltern“ und „Impfmythen“-Verbreitern: Schämen Sie sich, absolut zynisch, antisemitische „Codes“!

II. Mythos „Verhältnismäßigkeit“

In der Sache selbst überrascht, dass die Hauptargumente und deren Datenbasis sowohl der Impfzwang-Befürworter als auch der -gegner gleich, zumindest strukturell identisch sind. Dies hat sich bereits im Begutachtungsverfahren des Covid-Impfzwang-Gesetzes abgezeichnet. Beide Seiten bezogen sich mehr oder weniger auf dieselbe Datenbasis (von kaum ins Gewicht fallenden quantitativen Abweichungen abgesehen) und argumentieren mit demselben Rechtsgrundsatz, nämlich mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Lediglich das Ergebnis der Anwendung dieses Prinzips unterscheidet die Befürworter von den Gegnern. Die Befürworter des Impfzwanges argumentieren, dass die dokumentierte Mortalität von Covid 19, der bestehende Grad an „Knappheit“ der „Intensivbetten“, das relative Ausmaß der Wirkung der „Impfungen“ und dasjenige der Neben- und Folgewirkungen eine Verletzung bzw. Einschränkung verfassungsrechtlich garantierter Grund- und Freiheitsrechte rechtfertigen würde, während die Gegner das genaue Gegenteil behaupten. Beide begründen ihre Postion aber gleichermaßen mit dem „Verhältnismäßigkeitsprinzip“.

Der Mythos der Verhältnismäßigkeit hat sich sowohl bei den energischesten Befürwortern als auch der Gegnern des Impfzwanges eingeschlichen. Kaum jemand sieht, dass der Begriff der „Verhältnismäßigkeit“ ein Nicht-Wort, ein Wort ohne jede operative juristische Bedeutung, ohne qualitative oder gar quantitative Bestimmbarkeit, ohne auch nur einen Ansatz von praktisch feststellbarem objektivem Sinn und Inhalt ist. Jeder glaubt, für sich zu wissen, ob eine Maßnahme „verhältnismäßig“ ist oder nicht, aber bereits zwei Personen sind nicht imstande, zum Ausdruck zu bringen, ob und warum ihre gemeinsame oder divergierende Einschätzung der Maßnahmenfolgen „Verhältismäßigkeit“ begründen oder eben nicht. Der Begriff der Verhältnismäßigkeit ist juristisch völlig wertlos, da er zur Abbildung intersubjektiver Wertschätzungen und deren Rangordnungen absolut ungeeignet ist. 

Diese Behauptung muß aber im nächsten Schritt dieser Analyse objektiviert werden. Tatsächlich sieht die verfassungsrechtliche bzw. rechts-faktische Situation des Spannungsfeldes von Verhältnismäßigkeitsprinzip und Grundrechten folgendermaßen aus:

III. Rechts-faktische Situation in Österreich

A. Legalitätsprinzip und potentielle Grundrechte-Konflikte

1. Zunächst ist mit Nachdruck darauf zu verweisen, dass der Staat/die Exekutive Gewalt/die politische Ebene grundsätzlich niemals handeln darf, wenn er/sie dazu keinen gesetzlichen Handlungsauftrag hat. Die bloße Wünschbarkeit, (vermeintliche) Nützlichkeit oder irgendeine Art des politischen Konsensus ist dazu nicht ausreichend. Das ist es, was als „Legalitätsprinzip“ (Art 18 B-VG) unumstößlich und sozusagen in Stein gegossen ist. 

2. Wenn Grund- und Freiheitsrechte (Freizügigkeit der Person Art 4 StGG, Freiheit der Person Art 8 StGG, Hausrecht Art 9 StGG usw.) eingeschränkt werden sollen, bedarf es zweier Voraussetzungen:

a. eines den Grund- und Freiheitsrechten konkurrierenden, verfassungsrechtlich gesicherten Höchstwertes (z.B. Schutz des Lebens oder Schutz der Gesundheit)  

b. eines verfassungsrechtlich gesicherten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der die Exekutive bzw. den einfachen Gesetzgeber berechtigt bzw. verpflichtet, zwischen den Ansprüchen, die sich aus konkurrierenden verfassungsmäßigen Rechten ergeben, ausgleichend zu vermitteln, und zwar nicht auf willkürliche Weise oder nach eigenem Ermessen, sondern nach Maßgabe eines vorgegebenen Prinzips. (ein bloßer Gesetzesvorbehalt genügt nicht, s.o.). 

B. Recht oder Prinzip der Verhältnismäßigkeit ?

Beide Voraussetzungen a. und b. existieren in der österreichischen Rechtsordnung im Hinblick auf die gegenständliche Materie nicht: Es gibt kein „Recht auf Leben“ oder „Recht auf Gesundheit“ im Grundrechtskatalog oder sonst irgendwo, und es gibt keine wie immer geartete, verfassungsrechtlich relevante Norm, die als „Verhältnismäßigkeitsrecht“ bezeichnet oder als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ interpretiert werden könnte. (Die Existenz des Verhältnismäßigkeitsprinzips in anderen, einfachgesetzlichen Rechtsmaterien, wie z.B. dem Sicherheitspolizeigesetz oder der Strafprozeßordnung, berechtigt keinesfalls zur Lösung interpretativer Probleme auf der verfassungsrechtlichen Ebene.)

C. Recht auf Leben und/oder Recht auf Gesundheit?

Genau aus diesem Grund wird gerne auf die supranationale Grundrechtsebene verwiesen: Die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) wurde von Österreich ratifiziert und steht im Verfassungsrang. Dies scheint einen formal stimmigen Zutritt zu ermöglichen. Der Art 2 der EMRK heißt immerhin explizit „Recht auf Leben“. Dieser Artikel Art. 2 wird daher regelmäßig als Beleg für ein vermeintliches Recht auf Leben bzw. Gesundheit im Sinne einer staatlichen Letzt-Verantwortung für die Gesundheitsobsorge herangezogen. Dies geht an der Intention des Art 2 allerdings weit vorbei, was mit der Lektüre des Texts zweifelsfrei erkennbar wird. Dieser lautet: 

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.

(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:

a) um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;

b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;

c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder Aufstand zu unterdrücken

Art. 2 MRK gibt somit nicht im Ansatz auch nur den leisesten Anhaltspunkt für eine Schutzpflicht des Staats betreffend das Leben bzw. die Gesundheit der Bürger her. Er formuliert eine strenge Unterlassungsverpflichtung („status negativus“: Der Staat hat aktive Eingriffe bzw. Übergriffe zu unterlassen) und läßt keinen Interpretationsspielraum für eine aktive Leistung des Staates („status positivus“) zur Erhaltung der Gesundheit zu.

D. Folter

Bekannt ist hingegen das Verbot der Folter, und zwar auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene:
Art 3 der EMRK sagt: „Niemand darf der Folter oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Die explizite Verwendung des Wortes „Behandlung“ umfasst zweifellos auch medizinische oder hygienische Maßnahmen, die gegen den Willen betreffender Personen zur Anwendung gelangen (sollen).
312a StGB (Folter) sagt:
(1) Wer als Amtsträger nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b oder c, auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
(3) Amtsträger im Sinne dieser Bestimmung ist auch, wer im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch als Amtsträger handelt.

E. Fazit: Kondensat der „harten“ legistischen bzw. juristischen Fakten

a. Das Legalitätsprinzip gilt stets und unabdingbar: Ohne rechtlich begründeten Handlungsauftrag keine politische/behördliche Maßnahme.

b. Es gibt kein verfassungsrechtlich begründetes „Recht auf Leben“. Es gibt kein „Recht auf Gesundheit“.

c. Es gibt keinen (verfassungs-)rechtlich begründeten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

e. Der Begriff der „Folter“ umfaßt auf verfassungsrechtlicher Ebene (EMRK) auch den Vorgang einer Behandlung, der man „unterworfen“ wird.

Alles zusammen ergibt zwingend: Die Einführung einer Impfpflicht als Ausdruck einer staatlichen Pflicht zum Lebensschutz bzw. zur Gesundheitsvorsorge ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

IV. Jahrzehntelange Empörung gegen das Recht: Der Mißbrauch von Judikatur und Forschung

Seit vielen Jahren haben linke Agitatoren und deren universitäre Verbindungsleute bemängelt, dass es nur „negative Grundrechte“ geben würde, die den (liberalen) Staat am Eingriff gegenüber dem Bürger hindern, aber keine „positiven Grundrechte“ („soziale Grundrechte“) geben würde, die einen Rechtsanspruch des Bürgers auf Leistungen des Staates begründen und diesen zu aktivem Handeln sozusagen zwingen würden. Diese wären eine Voraussetzung der „sozialen Demokratie“. 

Rechtliche Faktizität ist aber bekanntlich kein Hinderungsgrund zur Entfaltung systemüberwindender politischer Vorhaben: Das sozialistisch motivierte Projekt eines Umbaus des Staates von einem liberalen Rechtsstaat zu einem planwirtschaftlichen Versorgungsstaat begründet die Strategie, staatliche Zuwendungen und Leistungen möglichst auf allen Ebenen zu einem Rechtsanspruch zu stilisieren und damit gegen politische Opponenten immun zu machen. Diese Attitüde hat im Verlauf der letzten fünf Jahrzehnte die „Sozialisten in allen Parteien“ (Hayek) infiziert, welche mit einem angeblichen gesellschaftlichen Höchstwert den Allzuständigkeitsanspruch der Politik legitimieren und damit zu einem Transformationsprozeß in die Diktatur beitragen. Die Suggestivkraft des Anspruchs auf Durchsetzung von Schutz, Fürsorge, Wohlbefinden und Sicherheit ist so groß, dass sich nicht selten die moralisch Redlichsten von der angeblich raschen, weil energisch konzertierten Lösbarkeit von Problemen hypnotisieren lassen. Dies trifft neben der Geistlichkeit auch auf den Richterstand. Besonders eine Generation von Richtern, die in ihrer Ausbildung nie mit den Grundlagen einer Herrschaft unter dem Recht vertraut gemacht wurden, mußte für die Idee der politischen Machbarkeit im Dienste menschlicher Ziele anfällig werden. Es war nur eine Frage der Zeit, dass diese Mode-Vorstellungen auch vor den Höchstrichtern nicht Halt gemacht hat. 

Dies gilt auch für die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs, der in den letzten Jahren immer weder die Tendenz erkennen ließ, Recht nicht anzuwenden bzw. zu interpretieren, sondern es aktiv umzugestalten und damit selbst zu einer rechtsschöpfenden Kraft zu werden. Um der Impfpflicht den Anschein von Verfassungskonformität zu verleihen, wird immer wieder auf VfGH-Erkenntnisse wie dasjenige vom 1.12.2012 (B 567/11 ua) verwiesen. Dort wurde unter Bezug auf Art 2 EMRK argumentiert, dass „es eine unabweisbare Verpflichtung jeden Staates sei, Personen auf seinem Territorium vor Lebensbedrohung zu schützen.“ In diesem Zusammenhang hat der VfGH ausdrücklich auf die Beachtung des „Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ verwiesen, freilich ohne zu zeigen, wo in der österreichischen (Verfassungs-)Rechtsordnung ein solcher Grundsatz verankert sei. Der VfGH spricht von „positiver Schutzpflicht des Staates“, ohne die Verfassungsnorm zu zitieren, in der eine solche verfügt oder abgeleitet werden.

V. Die gezielte Verschiebung des Referenzsystems und die Corona-Krise als Treiber für „soziale Grundrechte“

Mit Beiträgen dieses Stils und Inhalts ist jedoch über Jahre hinweg ein Referenzsystem aufgebaut worden, das heute als Kulisse für die widerstandslose Errichtung der Gesundheitsdiktatur fungiert. Ein Set von mehr oder weniger geschickt zusammengesetzten Mosaiksteinen, von denen keiner für sich genommen einen rechtlich schlüssigen Beleg für die Grundlegung eines aktiven staatlichen Gesundheitsschutzes darstellt, fingiert einen (nicht näher beschriebenen) Evolutionssprung, der ein staatlich garantiertes „Recht auf Leben und Gesundheit“ irgendwie herbeizuzaubern scheint. 0 + 0 + 0 … = 1. 

Als diesbezüglich einschlägig und repräsentativ kann die Diplomarbeit von Katharina Schabhütl begriffen werden, die bereits in der „Pandemie“-Zeit verfaßt wurde und verbreitet als wissenschaftlicher Beleg für den Nachweis eines verfassungsrechtlichen Fundaments eines „Rechts auf staatlichen Gesundheitsschutz“ herumgereicht wird. Die Technik, aus 3 Mal 0 „eins“ zu machen, funktioniert so (Zitate aus der genannten Diplomarbeit): 

1. „Art 12 des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, BGBl 1978/590 („Sozialpakt“) abzuleiten, in dessen Abs 1 normiert ist, dass die Vertragsstaaten „das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“190 anerkennen191. (S. 20)“ Der zitierte Pakt ist ein UNO-Dokument, das die Vertragsstaaten als Richtlinie für die Bemühungen zukünftiger legistischer Projekte berücksichtigen sollen. Er ist nicht Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung. Verbindlichkeit daher: Null.

2. „Die WHO hat es sich in ihrer Satzung zum Ziel gesetzt, dass „der Genuss des höchsten erreichbaren Gesundheitsstandards (…) eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens“193 grundlegend angestrebt wird. Überdies hätten „die Regierungen für die Gesundheit ihrer Völker die Verantwortung, welcher nur durch die Vorkehrung entsprechender gesundheitlicher und sozialer Maßnahmen Genüge geleistet werden kann“194 (Z 9 dieser Satzung). Sowohl der Pakt als auch die WHO-Satzung anerkennen daher ein Recht auf Gesundheit und sehen auch die staatliche Verpflichtung zur aktiven Setzung von Maßnahmen für die Gewährleistung dieses Rechts vor.“ (S. 20) Auch die WHO-Satzung ist nicht Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung; sie enthält ausschließlich Empfehlungen. Verbindlichkeit daher: Null. 

3. „Dennoch ist Art 2 EMRK grundsätzlich eine taugliche Rechtsgrundlage, auf Basis derer staatliche Handlungspflichten in Bezug auf die Gesundheit der individuellen Grundrechtsträger angenommen werden können.“ (S. 23) Dieser Satz ist faktisch unwahr, was bereits oben belegt wurde. Dies wird hier an anderer Stelle auch zugegeben: „Ein Recht auf Gesundheit ist in den Bestimmungen der EMRK weder ausdrücklich normiert noch kann ein solches … aus diesen abgeleitet werden.“ (S. 21f) Verbindlichkeit daher: Null.  

Fazit: 3 x 0 = Null

Das gilt jedenfalls für eine juristische Befundung. Aber politische Agenda-Träger lassen sich durch legistische Restriktionen nicht beirren. Und die aktuell erfolgreich tätigen Agenda-Träger wissen, wie sie die Kapazitäten ihrer Gegner binden und auf welcher Ebene sie die Instrumentalisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips doch noch durch die Hintertür in Stellung bringen können. 

Wenn man die rhetorischen Zwiebelschalen entfernt, die die Propaganda umhüllen, nach der es eine Rechtsgrundlage für die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte durch ein bestehendes „Recht auf Gesundheit und Leben“ geben würde, bleibt zunächst noch eine nebulose Vorstellung vom endlos strapazierten „Verhältnismäßigkeitsprinzip“. 

Wer sich zum Zweck der Beurteilung einer Berechtigung der Impfpflicht auf die Reflexion und Beurteilung der virologischen, epidemiologischen und medizinischen Eigenschaften und der Spezifika des Virus (Infektiosität, Krankheitsverläufe, Letalität) sowie der Daten des Gesundheits- bzw. Spitalsbetriebes (Versorgungskapazitäten, Bettenbelegungen) und schließlich auf eine Diskussion der therapeutischen Wirkung und der Nebenwirkungen („Impfschäden“) der sogenannten Impfungen einläßt, hat den Kampf  „Durchsetzung oder Verhinderung“ der „Impfpflicht“ bereits verloren. Denn eine solche Diskussion bzw. eine Abwägung ist mit der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und seiner impliziten Akzeptanz ident und ist damit bereits verloren, bevor sie begonnen wird. Da es keinen wie immer gearteten objektiven Maßstab dafür gibt, ob eine Maßnahme im Hinblick auf ein bestimmtes Bedrohungspotential „verhältnismäßig“ ist oder nicht, obliegt es allein der willkürlichen Beurteilung durch die Vollzugsbehörde, das Vorliegen von Verhältnismäßigkeit zu behaupten. Schachmatt. Die Forderung nach „Verhältnismäßigkeit“ spielt immer den Herrschern in die Hand, niemals den Beherrschten.

VI. Der langjährige sozialphilosophische Hintergrund: Ein Weg zur Knechtschaft

Das Versagen formaler Verteidigungsmechanismen der Freiheit gegen den Planungssozialismus ist keine neue Errungenschaft, sondern hat eine lange Vorgeschichte des Mangels an Traditionen zugunsten einer Gesellschaft freier Menschen. Etatismus und Staatsgläubigkeit haben gerade in Österreich, natürlich auch in anderen Ländern, schon oft zu großen Schäden und Benachteiligungen gerade der vulnerablen und nicht-privilegierten Gruppen der Bevölkerung geführt. Dass es seit nunmehr über eineinhalb Jahren möglich ist, die Menschen angesichts einer neuartigen (angeblichen) existentiellen Bedrohung durch einen Virus von der Notwendigkeit eines einheitlich verordneten Regimes totalitärer Zwangsmaßnahmen zu überzeugen, belegt, dass sie die Lehren aus dem katastrophalen Versagen der Diktaturen des zwanzigsten Jahrhunderts vergessen oder niemals verstanden haben. Diktaturen sind ökonomisch gesehen nämlich in erster Linie sozialistische Planwirtschaften, denn sie verordnen angesichts des Auftretens eines Problems bzw. einer Bedrohung stets die zentral verfügte Abarbeitung eines in sich geschlossenen Planes von Ziel-Mittel-Beziehungen. Sie schließen damit die parallel zueinander verlaufenden Versuche der Mobilisierung unterschiedlicher Problemlösungsmechanismen aus. Marktwirtschaft heißt „Wettbewerb als Entdeckungsverfahren“ (Hayek) zur Mobilisierung von Kreativität, Engagement und der Optimierung des Ressourceneinsatzes. „Sozialismus“ heißt die Fokussierung auf ein vermeintlich gesellschaftliches Problem und die politische Monopolisierung aller Ressourcen zum Zweck der zentral gesteuerten kollektiven Lösung des Problems. 

Der Kampf der Paradigmen von Sozialismus und Marktwirtschaft ist einer um die Auswahlkompetenz betreffend die Ziele des Wirtschaftens, aber noch viel mehr einer um die Methode der Koordination der am Wirtschaftsprozeß teilnehmenden Individuen. Besonders die Geschichte des 20. Jahrhunderts hat bewiesen, dass die konkurrierenden Versuche dezentral und in Eigenverantwortung agierender Handlungsträger wesentlich mehr Wissen und verwertbare Problemlösungen auffinden bzw. entwickeln, als die Mühen der Befehlsempfänger hierarchisch gegliederter bürokratischer Apparate. Im ersten Fall passen die Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ihre Produkte an den gewünschten Nutzwert der Nachfrager an, weil ihnen die erzielbaren Preise signalisieren, welche Produkte die Probleme der Verbraucher lösen und welche nicht. Im zweiten Fall arbeitet eine Kette von Befehlsempfängern an der Umsetzung der Pläne der Obrigkeit, die sich anmaßt, kraft ihrer formalen politischen Autorität im Besitz einer alternativenlosen Problemlösugskompetenz zu sein.

VII. Corona-Maßnahmenpolitik als Antithese zur marktwirtschaftlichen Ordnung

Es zeugt von der geistigen Engführung und Verantwortungslosigkeit der Eliten dieses Landes, dass diese es für selbstverständlich halten, angesichts der Bedrohung durch ein grassierendes Virus alles auf die unsichere Karte eines zentralistisch-planwirtschaftlichen Zwangsregimes zu setzen. Und es ist beängstigend, dass sich nahezu die gesamte politische Nomenklatura mit der Arbeitsweise einer sozialistischen Kommandowirtschaft identifiziert. Zu Recht wird dies seit eineinhalb Jahren als radikale Antithese zur Idee der Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenwürde gesehen. Doch fast nie wird darüber gesprochen, dass mit der Beseitigung der „Freiheit als Menschenrecht“ auch die Freiheit der Ideen, der Kreativität, des Experiments, der Invention, der Kooperation, der Investition, der Information sowie der Freiheit, mit der Problemlösung der Menschen vom Markt mit Gewinn belohnt zu werden, zerstört wird. Ja, die erfolgreiche Behandlung einer Krankheit ist eine medizinische Leistung. Aber die Entwicklung und Bereitstellung der dafür erforderlichen Wirkstoffe und Pharmazeutika sowie der unabdingbaren medizintechnischen und logistischen Strukturen ist ein wirtschaftliches bzw. wirtschaftsorganisatorisches Problem, ein Problem der Auffindung und Mobilisierung verstreuten Wissen und seiner Koordination. Mehrere tausend Jahre Kulturgeschichte und die Debakel der großen Planwirtschaften des 20. Jahrhunderts haben bewiesen, dass sich eine Gesellschaft sehr viel Zeit und Geld sowie Tragödien erspart, wenn sie den Methodenpluralismus privater Konkurrenten zuläßt, anstatt sich dem Diktat des politischen Monopols zu unterwerfen. Wenn eine Gesellschaft ein komplexes akutes Problem lösen muß, hat sie dafür grundsätzlich zwei Modelle zur Auswahl: Sie kann die verstreuten Informationen und Kenntnisse vieler dezentral agierender Kenntnisträger mobilisieren und zulassen, dass sich die Beiträge von einigen dieser Akteure sich als fehlerhaft oder nutzlos erweisen, während andere Beiträge das Problems lösen oder gar – durch Wissen oder Zufall – auf eine umfassende Problemlösung stoßen. Oder sie kann alle Ressourcen und Kompetenzen in den Händen einiger Machtträger konzentrieren und diesen die willkürliche Auswahl einer einheitlichen Monopollösung übertragen. Die Überlegenheit der dezentralen, marktkoordinierten Lösung gegenüber der machtgetragenen Monopollösung ist sowohl zahlreiche Male historisch als auch modelltheoretisch, d.h. in der ökonomischen Theorie bewiesen worden. Das gilt im Übrigen auch und besonders für den Zusammenhang von Gesundheitsökonomie und medizinischem Erfolg, wie eindrucksvoll die Zeit zwischen 1945 und 1989 beweist, als die Lebenserwartung in den planwirtschaftlich-kommunistischen Ländern stets um viele Jahre hinter derjenigen in marktwirtschaftlich-kapitalistischen Ländern zurückblieb. 

Von dieser wirtschaftsgesetzlich belegten Überlegenheit der dezentral aufgebauten, freiwillig koordinierten, marktwirtschaftlichen Problemlösungs- und Produktionsmethode gibt es in der Tat eine Ausnahme: die Waffenproduktion und -bereitstellung im Kriegsfall. Hier geht es nicht um die Optimierung der Problemlösung, sondern um die Geschwindigkeit der Hervorbringung der Waffen und die Endgültigkeit ihrer Wirkung. Muß die Inszenierung der Pandemie als Krieg der Eliten gegen die rechtsunterworfenen Bürger und die Impfung als ultimative Waffe zu deren Unterwerfung begriffen werden?

VIII. Der Krieg und die Gesundheitsdiktatur drängen zum Äußersten

Die Diktatur wendet stets einiges an Subsidien auf, um in der Sichtweise der von ihr Unterworfenen auf „Samtpfoten daherzukommen“. Paternalistisch wohlwollender Obsorge geht tyrannischer Bevormundung immer voraus. Das Totalitäre ist in der Anfangsphase niemals das explizite Ziel sondern nur die notwendig scheinende Methode, um mit einer großen aktullen Bedrängnis fertig zu werden. Die Diktatur hat zu Anfang immer ein „gutes Ziel“. Ein dem Staat gegenüber einforderbares „Recht auf Leben und Gesundheit“ scheint ein solches zu sein und  beseitigt jeden Zweifel an der Lauterkeit seiner Betreiber. Wer ein dem Staat gegenüber einforderbares Recht auf Gesundheit und Leben wünscht, muß ihm allerdings auch die Macht und die Mittel zuerkennen, die ihn in die Lage versetzen, diesen Rechtsanspruch auch tatsächlich zu erfüllen. Wenn sich der Bürger auf einen Rechtsanspruch auf Gesundheit und Leben berufen kann, hat der Staat subsequenterweise die Pflicht, die dafür erforderlichen Ressourcen bereitzuhalten und den dazu notwendigen Durchsetzungsanspruch sicherzustellen. Aus dieser Pflicht des Staates ergibt sich die Pflicht der Bürger, dem Staat die erforderlichen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Nun liegt es im Wesen gerade des Rechtsgutes „Gesundheit“ und des Anspruchs auf „Leben“, dass beide keine objektiv angebbare Sättigungsobergrenze kennen. Gesundheit und Leben hat man nie zu viel. Und daraus folgt, dass es keine angebbare Obergrenze des erforderlichen Mitteleinsatzes für die Durchsetzung des Rechtes auf Gesundheit und Leben gibt. 

Wenn diese Büchse der Pandora erst einmal geöffnet ist – und sie wird ganz genau mit der Erzwingung der Impfpflicht geöffnet – gibt es á la longue kein Halten. „Der Krieg drängt zum Äußersten“ (Clausewitz). Und die Gesundheitsdiktatur drängt zum Äußersten, weil sie ein Krieg gegen die eigene Bevölkerung ist. Gegen die Gesundheitsdiktatur ist jede andere Diktatur ein Kinderfasching. Der Gesundheitskrieg drängt zum Äußersten.

Er  muß aus seinen inneren Zwängen heraus über kurz oder lang zu Ressourcenkonzentration, totalitärer Befehls- und Zwangsgewalt, zentraler Gesellschafts- und Wirtschaftslenkung, Willkür als Konstruktionsprinzip, einem Verfügungsrecht des Staats über den Körper der Menschen … und schließlich einem Verfügungsrecht des Staates über den Geist führen.

Und das alles schreitet voran, wenn wir mit der Akzeptanz und politischen Durchsetzung eines rechtlich nicht existierenden „Verhältnismäßigkeitsprinzips“ die Grundsätze des Rechtsstaats und der Herrschaft unter dem Recht außer Kraft setzen. Tatsächlich würde „Verhältnismäßigkeit“ im Vollzug nichts anderes bedeuten, als dass es allein politischen Instanzen anheim gestellt wird, das „Maß“ zu bestimmen mit dem politischer Zwang am „Verhältnis“ ideologischer Wertungen ausgerichtet wird. „Verhältnismäßigkeit“ ist ein Begriff aus der Sphäre kommunistischer Planwirtschaft, in der politische Ziele hierarchisch gegliedert und dabei die Rechte der Bürger systematisch beseitigt werden. 

IX. Kollektive „Verhältnismäßigkeit“ erzeugt Diktatur

Die Interpretationshoheit über die Anwendung der Verhältnismäßigkeit hat stets ein politisches Exekutivorgan inne: Die Regierung, ein Ministerium, ein vom Bundeskanzler eingesetzter „Expertenstab“ legt fest, ob eine Maßnahme oder ein Bündel von Maßnahmen „verhältnismäßig“ ist oder nicht. Genau das ist seit über zwanzig Monaten der Fall. Und genau das erfolgt mit der Normierung der Impfpflicht und mit ihrer Durchsetzung durch die Behörde mit der bisher folgenreichsten Konsequenz. 

Bereits in den letzten eineinhalb Jahren hat die Bundesregierung mit ihren Covid-Maßnahmenpaketen im geradezu industriellen Stil gegen bestehendes Verfassungsrecht verstoßen und das Land damit in einen despotisch betriebenen Kasernenhof verwandelt. Der Verfassungsgerichtshof hat zahlreiche rechtswidrige Maßnahmenverordnungen aufgehoben, allerdings jeweils zu einem Zeitpunkt, zu dem die Regierung schon wieder die Folge-Verordnung in Kraft gesetzt hatte. Durch dieses unwürdige pseudolegistische Kettensystem wurde die Republik in eine Zustand des dauerhaften gesellschaftlichen Ausnahmezustand versetzt, was zu einer Zerstörung zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Subsysteme des Landes geführt hat. 

Die Durchsetzung der verfassungswidrigen Impfpflicht unter der Propagandafahne der „Verhältnismäßigkeit“ verwirklicht aber eine neue Qualität der Transformation des politischen Systems: Wenn der Verfassungsgerichtshof seiner Pflicht, also der Notwendigkeit zur Aufhebung des am 20. Jänner im Nationalrat beschlossenen Covid 19-Impfpflichtgesetzes nicht nachkommen sollte, bedeutet dies nicht einfach, dass die Verfassung dauerhaft verletzt wird. Vielmehr muß dann zur Kenntnis genommen werden, dass mit der dauerhaften Zerstörung zentraler Konstruktionsprinzipien der Verfassung, dem persistenten Verstoß gegen elementare Grund- und Freiheitsrechte sowie der faktischen Selbstauflösung des Verfassungsgerichtshofes die österreichische Bundesverfassung insgesamt außer Kraft gesetzt werden würde – als automatisches Nebenprodukt des geschilderten Vorganges. Dies würde die Überführung der Republik Österreich in eine offene zentralplanwirtschaftliche Diktatur bedeuten. 

X. Restauration der Freiheit – Untergang oder Neubeginn?

In einer Gesellschaft freier Menschen ist „Verhältnismäßigkeit“ – wie oben dargestellt – ein Konzept, das stets nur auf der Ebene des handeln Individuums Sinn ergibt und Berechtigung besitzt, niemals auf der politisch-kollektivistischen Ebene. Ob eine Maßnahme angesichts einer Reihe möglicher Vorteile, Nachteile und Risiken „verhältnismäßig“ ist oder nicht, beurteilen verschiedene Personen angesichts höchst unterschiedlicher körperlicher und psychischer Zustände und Lebenserwartungen, angesichts höchst unterschiedlicher Risikopräferenzfunktionen, Zeitpräferenzfunktionen und Wertsysteme und angesichts der völlig divergierenden Einschätzungen der Glaubwürdigkeit und Kompetenz politischer Entscheidungsträger und medialer Informationskanäle vollständig unterschiedlich. Aus diesem unumstößliche Faktum kann es in einer rechtsstaatlichen Ordnung freier Menschen nur eine Konsequenz geben: Wie ein freier Bürger mit dem Risiko der Bedrohung durch eine epidemisch grassierende Viruserkrankung umgeht, ist ausschließlich seine eigene Angelegenheit. Der Staat kann und muß die Gesundheitssysteme und deren Infrastruktur stärken und verbessern, Schutz und Hilfe – besonders für Vulnerable – anbieten und finanzieren, zur Ausarbeitung unterschiedlicher Behandlungsprotokolle und zur Entwicklung einer Vielzahl konkurrierender medizinischer und pharmakologischer Problemlösungsansätze ermutigen, Logistikketten (allenfalls militärisch) sichern und unterstützen, Forschungsmittel bereitstellen, Informationssysteme unterstützen oder anbieten, Prämien für dezentral-privatwirtschaftliche Bemühungen zur Problemlösung ausloben, Fälle des Krisenmißbrauchs (strafrechtlich) verfolgen, all das durch Einsatz seines internationalen Beziehungsgefüges unterstützen, und vieles andere mehr. Keinesfalls aber darf er diese und ähnliche Maßnahmen politisch monopolisieren und deren Anwendung mit Zwang und Gewaltandrohung durchzusetzen versuchen. 

Österreich ist im Verstoß gegen die vorstehenden Prinzipien sehr weit fortgeschritten. Und es ist zu befürchten, dass die regierende und behördliche Obrigkeit diesen Weg in die paternalistische Gesundheitsdiktatur nicht ausschließlich oder nicht primär aus Sorge um das gesundheitliche Wohlergehen der Menschen, sondern aufgrund einer Mischung aus Angst vor internationalem Druck und vor Isolation, Opportunismus, systemischem Profitinteresse, der erotischen Magie der Machtausübung und der Faszination, an einem kollektivistisch und kultursozialistisch ausgerichteten Transformationsprojekt der Weltgesellschaft mitwirken zu können. 

Noch ist dieser ultimative „Weg zur Knechtschaft“ (Hayek) nicht abgeschlossen, wenngleich bereits ein beängstigend großer Streckenabschnitt zurückgelegt ist. Es wird vom beherzten Einsatz mutiger Aktivisten, von der Widerstandsfähigkeit der Institutionen der Zivilgesellschaft, vom Mut einzelner Politiker und – in der Frage des verfassungswidrigen Impfzwangsgesetzes ganz besonders – von der Entschlossenheit und der Auftragstreue des Verfassungsgerichtshofes abhängen, ob es Österreich nochmals gelingt, sich selbst einer Wiedergeburt als Gesellschaft freier, in Würde lebender Menschen zuzuführen.

„Untergang oder Neubeginn“ – beides ist möglich. Gott schütze Österreich!

Zur Person: Dr. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie,  gesellschaftspolitischer Beauftragter des Wiener Akademikerbundes, sowie Kritiker der Corona-Maßnahmenpolitik der ersten Stunde. Schon am 24. März 2020 publizierte FREILICH. Das Magazin für Selbstdenker seine Abhandlung mit dem Titel „Droht die Corona-Diktatur?“ Im Jänner 2021 veröffentlichtethurnhofer.cc von Christian Zeitz den Essay „Glaube, Ethik und Politik in Zeiten der Corona-Herrschaft“. 

Link zum Covid-19-Impfpflichtgesetz in der Fassung vom 4. Februar 2022, wie es trotz aller Widerstände und gegen tausende fundierte Expertisen von der Regierung durchgeboxt und vom Nationalrat und Bundespräsident durchgewunken wurde. „Demokratie schaut anders aus“, kommentiert unser Kandidat 2022, der als Bundespräsident dieses Gesetz nicht unterzeichnet hätte, weil es eindeutig verfassungswidrig Zustande gekommen ist.

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Im Stich gelassen

screen ServusTV Im Stich gelassen

19.1.2022 Zuerst wird vielen Menschen ohne seriöse Aufklärung ein Stich verpasst – mit unzureichend getesteten Impfstoffen. Wenn dann schwere Nebenwirkungen auftauchen, wollen die Ärzte nicht glauben, dass diese von der Impfung stammen (denn, so wie immer, wissen könne sie es offenbar nicht).

Noch nie wurden den Behörden so viele Nebenwirkungen gemeldet wie bei den Covid-Impfungen. Dass genau diese Impfung nun gesetzlich verpflichtend werden soll, stößt in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Unverständnis. Die Angst vieler Menschen vor der Impfung wird nicht ernst genommen. Diese Reportage zeigt Schicksale von Impfgeschädigten und spricht mit Experten, die die aktuelle Lage einschätzen. Und viele stellen sich die Frage, wer haftet für Impfschäden? Eine klare Antwort darauf gibt weder die Ärztekammer noch die Bundesregierung

Der Film von Regisseur Bert Ehgartner Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer ist auf ServusTV aubrufbar

Covid-Impfopfer – Geschädigte, die es nicht geben darf

Der zweite Teil der Servus Reportage portraitiert weitere Impfgeschädigte und ihre Angehörigen, die von ihrer Leidensgeschichte berichten und ihre Erfahrungen nach der Covid-Impfung schildern. Regie: Andreas Mannsberger / Produziert von: Mabon Film GmbH. Der Film ist auf ServusTV abrufbar

Christine Scharinger

Mail an office@ethos.at am 21.1.2022 – Ich habe beschlossen, dass ich eine Eintragung in das Widerspruchsregister für Organ-, und/oder Gewebe-, und/oder Zellentnahme veranlasse. Bin ich der österreichischen Regierung und Gesellschaft als genesener Mensch nicht gut genug, benötigen sie dann auch nicht meine Organe. Ich rufe auf diese Maßnahme zu publizieren und ebenfalls umzusetzen.

Weiters habe ich 180 Nationalratsabgeordnete angeschrieben, Stellungnahmen für die Gesetzesentwürfe zur Impfpflicht und des ArzneimittelG auf die Parlamentshomepage gestellt, die Gesundheitssprecher bekamen kurz vor der Abstimmung im Nationalrat auch noch ein Email.

Sie müssen wissen, dass ich eine Allergie auf sehr viele Medikamente habe. Ich muss die Beipacktexte sehr genau lesen, andernfalls bezahle ich es mit meinem Leben. Nun habe ich am 24.1. einen Termin in einem Allergielabor damit ich meinen Allergieausweis aktualisiere, da ich letztes Jahr bei der Verabreichung eines Schmerzmittel reanimiert wurde. Somit sehe ich die Impfung sehr kritisch und bin schon sehr gespannt wie Ärzte reagieren, wenn ich auf der Bildfläche erscheine. Ohne Gefahr für Gesundheit und Leben werde ich sicher nicht so einfach geimpft werden können und ich denke, dass es eine gute Maßnahme sein kann, dies zuvor in einem Allergielabor austesten zu lassen. Ich bin für viele Impfskeptiker und Allergiker der Vortester und kann Ihnen gerne meine Erfahrungen weiterleiten. Klarstellen möchte ich auch, dass ich mir keine gentechnisch veränderte Organismen verabreichen lassen werde.

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