MutWirt Hellrigl fischt im ORF-Teich - ORF antwortet

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Realsatire ORF

24. April 2023 - Günther Hellrigl hat auch dem ORF seine Meinung gesagt und siehe da, der ORF hat geantwortet. Eine Antwort zum Totlachen! Kein Niavarani und kein anderer Kabarettist des Landes könnte eine derartige Pointe liefern: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk versorgt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufträge die Gesellschaft mit Leistungen, die der Markt nicht erbringen kann."

(Frage am Rande: warum lassen sich alle Privatsender dieses Landes eine derartige Präpotenz, gleichzeitig eine infame Unterstellung, gefallen? Seit Jahren wiederholt ethos.at: Die Bevorzugung des ORF ist verfassungswidrig. Unwidersprochen von allen Rechtsgelehrten des Landes und ORF-Anwälten! Jeder Privatsender könnte mit den Argumenten, publiziert in "Baustelle Parlament", umgehend eine Verfassungsklage einreichen.)

Hier der ORF-Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Hellrigl,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Diese haben wir selbstverständlich für die zuständige Stelle im ORF vermerkt.

Darauf bezugnehmend teilen wir mit, dass „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ nach Meinung des Gesetzgebers (übrigens nicht nur in Österreich, sondern in vielen Teilen der Welt, insbesondere in Europa), ein öffentliches Gut ist, dem ein hoher Wert für die Demokratie beigemessen wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk versorgt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufträge die Gesellschaft mit Leistungen, die der Markt nicht erbringen kann. Daher wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch öffentlich - bisher in Form einer per Gesetz zu zahlenden Gebühr - finanziert.

Der ORF begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2024. Ein ORF-Beitrag ist eine solidarische Lösung zur Finanzierung des ORF, der von 95 Prozent aller Menschen in Österreich genützt wird. Die Melde- und Gebührenpflicht ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und besteht unabhängig von Programm und Nutzung.

Geplant ist eine Einhebung pro Hauptwohnsitz. Nebenwohnsitze sind davon ausgenommen. Wer zudem bisher von der GIS befreit war, soll das auch bleiben. Die genaue Ausgestaltung der geplanten Haushaltsabgabe liegt jedoch beim Gesetzgeber.

Wir sind uns der Erwartungen unseres Publikums bewusst und nehmen auch Kritik ernst. Den ORF-Beitrag sehen wir als Verpflichtung, noch stärker zu einem ORF für alle zu werden – mit mehr Programm-Angeboten für alle Menschen in Österreich.

Weitere Informationen und Details zur angekündigten Haushaltsabgabe sind auf ORF.at abrufbar.

Freundliche Grüße

Nachschlag von Hellrigl am 5. September 2023: Die Unverfrohrenheit kennt keine Grenzen - wer diesen Schwachsinn nicht will sollte sich hier schlau machen.Ich bin 62 Jahre jung meine Kinder alle Erwachsen zw. 36 und 40 Jahre. Eigentlich habe ich nicht mehr vor nochmals Kinder zu zeugen, aber das Gerät dazu habe ich noch Serviciert und gepflegt im Einsatz - Kann ich jetzt deswegen Kindergeld beantragen? Gleichheitsgrundsatz = Egal ob Fernseher oder anderes Empfangsgerät auch wenn Du gar kein Empfangsgerät hast bezahlst Du ab 2024 eine Haushaltsabgabe.

Dann erwarte ich vom Staat, dass ich auch Kindergeld bekomme egal ob ich welche habe oder nicht. Merkt Ihr den Schwachsinn?