Memorandum: Geistige Landesverteidigung

Thanner geistige LandesV

17. November 2025 – Klaudia Tanner @tannerklaudia via X.com 16.11.2025 „Es ist gut und wichtig, dass die geistige Landesverteidigung wieder verstärkt an den Schulen unterrichtet wird, sie ist elementarer Teil der umfassenden Landesverteidigung. Unsere Informationsoffiziere leisten schon jetzt an den Schulen großartige Arbeit, ihre Besuche werden von Schülerinnen und Schülern sehr geschätzt! #missionvorwärts (KT)“ Der link führt zu einem ORF-Bericht, der „einen von 600 Informationsoffizieren“ bei einem Vortrag in der HTL Linzer Technikum. ORF-O-Ton: „Geistige Landesverteidigung infolge des Ukrainekriegs soll vermehrt in die Schullehrpläne aufgenommen werden. Erstmals werden die Schüler ab kommendem Jahr am Ende der Pflichtschulzeit im Rahmen des Geschichtsunterrichtsunterrichtes in Landesverteidigung unterrichtet.“

ethos.at klärt auf: Grundlage der geistigen Landesverteidigung ist der Zusatzartikel 9a B-VG aus dem Jahr 1975 unter Kanzler Bruno Kreisky. Hier der Wortlaut gemäß ris.gv.at

Artikel 9a.

(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.

(3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.

(4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.

Der ORF/ZIB-Bericht zeigt einen Informationsofizier des Bundesheeres, also einen Vertreter der militärischen Landesverteidigung. Die militärische Landesverteidigung und ihre Aufgaben regelt der Artikel 79 B-VG folgendermaßen:

Artikel 79.

(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt

1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.

(3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.

(4) Welche Behörden und Organe die Mitwirkung des Bundesheeres zu den im Abs. 2 genannten Zwecken unmittelbar in Anspruch nehmen können, bestimmt das Wehrgesetz.

(5) Selbständiges militärisches Einschreiten zu den im Abs. 2 genannten Zwecken ist nur zulässig, wenn entweder die zuständigen Behörden durch höhere Gewalt außerstande gesetzt sind, das militärische Einschreiten herbeizuführen, und bei weiterem Zuwarten ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit eintreten würde, oder wenn es sich um die Zurückweisung eines tätlichen Angriffes oder um die Beseitigung eines gewalttätigen Widerstandes handelt, die gegen eine Abteilung des Bundesheeres gerichtet sind.

Festzuhalten ist, dass das Bundesheer gemäß Artikel 79 weder direkt, noch ferner dazu bestimmt ist, Offiziere in die Schulen zu entsenden. O-Ton ORF: „Das Interesse der Schulen ist stark gestiegen; waren es 2017 rund 220 Veranstaltungen, sind es mittlerweile fast 3.000 (dreitausend). Auch das eine Folge des Krieges in der Ukraine.“ Es ist in Frage zu stellen, ob die massiv zunehmenden Einsätze von Offizieren an unseren Schulen verfassungskonform sind. Damit wird ein Teil, der im Artikel 9a explizit von militärischer Landesverteidigung getrennt wurde, direkt dem Militär unterstellt. Das ist mit Sicherheit nicht verfassungskonform. Zu fordern ist, dass für geistige Landesverteidigung die Vertreter der österreichischen Intelligenzia herangezogen werden.

ethos.at ist bereit und imstande, Bürger unseres Landes zu rekrutieren, die als Vertreter der geistigen, zivilen und wirtschaftlichen Landesverteidigung der Jugend als Gesprächspartner und Vorbild dienen können.

SIEHE AUCH:

50 Jahren wirtschaftliche Landesverteidigung

Broschüre des BMLV über umfassende Landesverteidigung

+ Geistige Landesverteidigung als Teil der Gesamtverteidigung. Vergleich Schweiz/Österreich. Quelle: The Defence Horizon Journal (TDHJ.org 15.9.2025)

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Der neue ORF – Öffentlich. Rechtlich. Frei.

Von Walter O. Siller, für das Mahnwacheteam Dornbirn

13. November 2025 – Warum diese Initiative entstanden ist: Immer mehr Menschen erkennen, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag – alle Menschen sachlich, unabhängig und vollständig zu informieren – oft nicht mehr eingelöst wird. Aus diesem Bewusstsein heraus ist die Initiative „Der neue ORF – Öffentlich. Rechtlich. Frei.“ entstanden.

Wir verstehen uns nicht als Gegner des bestehenden Systems, sondern als Einladung an alle, die Journalismus wieder im ursprünglichen Sinn leben wollen: für Wahrheit, Transparenz und Vertrauen. 

An die Journalistinnen, Reporter und Redakteure, die frei von politischen und wirtschaftlichen Zwängen berichten möchten.

An die Politik, an Entscheidungsträger und an alle Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen, damit Medien wieder ihrer demokratischen Aufgabe gerecht werden.

Diese Initiative zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Berichterstattung im Sinne des Gesetzes und der Menschen gestaltet sein kann – respektvoll, überprüfbar und ohne Spaltung.

Wer sich dieser Vision anschließen möchte, kann über die Mailadresse neuerORF@pm.me Kontakt aufnehmen und aktiv mitgestalten – für einen Journalismus, der wieder Vertrauen verdient.

Themen, die Raum verdient hätten – und wie der neue ORF darüber berichten wird

1. Einwegkunststoffe und neue Preisaufschläge

Ab 2026 werden Hersteller bestimmter Kunststoffprodukte mit 225 € Zusatzkosten pro Tonne belastet.

Der neue ORF erklärt, was hinter dieser Zahl steht, welche Ziele die EU verfolgt und welche Auswirkungen dies für Konsumenten, Betriebe und Umwelt hat. Dazu kommen Stimmen von Ministerium, Industrie, Konsumentenschutz und Umweltorganisationen – gleichwertig, überprüfbar, respektvoll.

2. EU-Pläne für einen eigenen Geheimdienst

Eine geplante europäische Nachrichtendienstagentur im Format des amerikanischen CIA sorgt für Diskussionen.

Der neue ORF hat recherchiert, welche Dokumente tatsächlich existieren, welche Kontrollmechanismen vorgesehen sind und welche Gefahren mangelnder Aufsicht bergen könnten.

Demokratie lebt von Transparenz – daher werden im Beitrag Fragen gestellt, statt Spekulationen zu bedienen.

3. Der MIG-Pilot und ein fast eskalierter Konflikt

Berichte über eine angebliche Geheimdienstaktion, bei der ein russischer Pilot bestochen werden sollte, um mit einer MiG in der EU zu landen, hätten eine gründliche Quellenprüfung verlangt.

Der neue ORF hat alle verfügbaren Fakten offen gelegt – wer berichtet zuerst, was belegt, was widerlegt. So wird klar, wie schnell Fehlinformation gefährliche Dynamik erzeugen kann.

4. Korruption in der Ukraine – und Lehren für den Journalismus

Neue Enthüllungen über Korruption in der Ukraine werfen Fragen an frühere Berichterstattung auf.

Der neue ORF hat offen dargelegt, welche Informationen damals verfügbar waren und welche heute korrigiert werden müssen. Ehrlicher Journalismus heißt auch: (Eigene) Fehler erkennen und transparent berichtigen.

5. Österreichs Wirtschaft zwischen Stagnation und Reformbedarf

Die aktuellen Daten zeigen deutliche Gegensätze: Produktion stagniert, Inflation bleibt hoch, Arbeitslosigkeit steigt – während die Staatsverschuldung weiter wächst.

Der neue ORF hat Zahlen von Statistik Austria, Eurostat, WIFO und OECD zusammengeführt, eingeordnet und für alle verständlich erklärt. Im Studio und in den Beiträgen kamen Wirtschaftsforscher, Unternehmer, Arbeitnehmer und Konsumenten gleichberechtigt zu Wort – Daten statt Meinung. Von den verantwortlichen Politikern forderte der neue ORF klare, überprüfbare Antworten. Auf ausweichende Formulierungen folgten gezielte Nachfragen, bis konkrete, dokumentierte und für die Menschen nachvollziehbare Aussagen vorlagen. Alle Beteiligten – auch Regierungsvertreter – stellten sich offen den Fragen. Der Beitrag zeigte, wie kritischer, aber respektvoller Journalismus Vertrauen schafft.

6. Olympia und Geschlechtergerechtigkeit im Sport

Nach dem Beschluss, Trans-Athleten im Frauensport auszuschließen, hat der neue ORF beide Seiten mit Würde behandelt:

Athletinnen, die faire Bedingungen fordern, und Transpersonen, die Teilhabe wünschen.

Medizinische, sportethische und rechtliche Aspekte werden mit belegten Fakten erklärt.

Ziel: Verständnis statt Spaltung.

Stimmen der Zuschauerinnen und Zuschauer

„Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass wirklich alle Seiten gehört werden – keine Schuldzuweisungen, keine Parolen, nur Fakten und Menschlichkeit.“

„So stelle ich mir Journalismus vor: Wenn ein Politiker ausweicht, wird höflich, aber konsequent nachgefragt. Da fühle ich mich als Bürger endlich ernst genommen.“

„Die Beiträge dieser Woche haben mir gezeigt, dass Information nicht spalten muss. Ich verstehe jetzt besser, warum manche Dinge so sind – und was wir gemeinsam ändern können.“

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Rechnungshof Tipps für Lehrer

Rechnungshof Schulaufsicht

+ Lehrerinnen und Lehrer sollen verstärkt Feedback ihrer Schülerinnen und Schüler einholen

+ Qualitätsmanagement für Schulen soll im Fokus der Tätigkeit von Schulqualitätsmanagerinnen und -managern stehen

07. November 2025 (Presseinformation des Rechnungshof Österreich)  – Die Schulaufsicht in Österreich wurde 2019 grundlegend reformiert: Sie ist seither nicht mehr schulartenspezifisch, sondern schulartenübergreifend organisiert. Aus den ehemaligen Landes- und Pflichtschulinspektorinnen und -inspektoren wurden Schulqualitätsmanagerinnen beziehungsweise -manager (SQM). Im heute veröffentlichten Bericht „Schulaufsicht Neu – Qualitätsmanagement für Schulen“ zeigt der Rechnungshof auf, dass diese fünf Jahre nach der Reform noch nicht optimal implementiert ist. Verbesserungspotenzial gibt es etwa bei der Qualitätskontrolle an den Schulen. Zudem legt der Rechnungshof Einsparungsmöglichkeiten von etwa 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr dar. Geprüft wurden das vormalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bildungsdirektionen für Niederösterreich und Vorarlberg. Außerdem holten die Prüferinnen und Prüfer Informationen bei 14 Schulen ein und führten Gespräche mit SQM. Prüfungszeitraum waren im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Qualitätsmanagement für Schulen soll im Fokus der Tätigkeit von Schulqualitätsmanagerinnen und -managern stehen

Die Kernaufgabe der SQM ist das Qualitätsmanagement für Schulen. Zudem haben sie die Fachaufsicht über die Schulleitungen der ihnen zugewiesenen Schulen. Weiters sind sie im Eskalationsfall für das Krisen- und Beschwerdemanagement zuständig. In Gesprächen mit dem Rechnungshof gaben die SQM jedoch an, dass das Krisen- und Beschwerdemanagement einen Großteil ihrer Arbeitszeit in Anspruch nehme. Weil ihre konkreten Tätigkeiten (Ressourcen) nicht entsprechend erfasst wurden, war auch nicht bekannt, ob das Qualitätsmanagement für Schulen im Fokus ihrer Arbeit stand. Obwohl dem Bildungsministerium bereits vor der Umstrukturierung der Schulaufsicht bekannt war, dass das Krisen- und Beschwerdemanagement ein hohes Ausmaß ihrer Ressourcen band, startete es erst im Jänner 2024 ein Projekt zum Beschwerdemanagement.

Umgerechnet 196 vollzeitbeschäftigte SQM waren über das Schuljahr 2023/24 österreichweit tätig. Ihre Arbeitslast ist zum Teil unausgewogen: So hatten in der Bildungsdirektion für Niederösterreich sechs SQM mehr als 60 Schulen zu betreuen. In der Bildungsregion 4 (Tulln) war eine SQM für 90 Schulen zuständig. Durchschnittlich war eine beziehungsweise ein SQM in Niederösterreich für 41 Schulen zugeteilt. In Vorarlberg betreute eine beziehungsweise ein SQM zwischen acht und 42 Schulen.

Einsparungspotenzial: 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr

Fünf Jahre nach ihrer Einführung standen die Schulleitungen und SQM der schulartenübergreifenden Schulaufsicht ambivalent gegenüber – vor allem gab es Bedenken, dass die schulartenspezifische Expertise verloren gehen könnte. Um die schulartenspezifische Expertise zu verbessern, wurden die Fachstäbe in den Bildungsdirektionen um elf Planstellen aufgestockt. Damit erhöhte sich der Personalaufwand um durchschnittlich 1,37 Millionen Euro pro Jahr. 2023 lag der Personalaufwand für die Schulaufsichtsbediensteten in den Bildungsdirektionen österreichweit bei 25,62 Millionen Euro.

Auch an den Schulen selbst fallen Personalaufwendungen für die Schulaufsicht an. Bei der Abgeltung der Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und -Schulkoordinatoren zeigt der Rechnungshof ein Einsparungs-Potenzial in der Höhe von etwa 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr auf, indem das Belohnungsschema der Pflichtschulen auf die Bundesschulen angewendet wird. Erfreulich: Das nunmehrige Bildungsministerium kündigte an, die Empfehlung des Rechnungshofes umzusetzen.

Daten aus Bildungsmonitoring verwenden

Mit der Umstrukturierung der Schulaufsicht wurde auch ein neues Qualitätsmanagement an den Schulen eingeführt. Die entsprechenden Instrumente standen jedoch erst vier Jahre nach Umstrukturierung der Schulaufsicht zur Verfügung. Das Bildungsministerium verschob unter anderem wegen der COVID-19-Pandemie die verpflichtende Erarbeitung der pädagogischen Leitvorstellungen und des Schulentwicklungsplans durch die Schulen auf Ende Jänner 2023. Der Rechnungshof stellte an den von ihm besuchten Schulen fest, dass die Instrumente vorlagen und großteils genutzt wurden. Er weist aber kritisch darauf hin, dass die Daten aus dem Bildungsmonitoring (etwa Zentralmatura-Ergebnisse oder individuelle Kompetenzmessung PLUS) noch von untergeordneter Bedeutung waren. Die SQM wären dazu anzuhalten, diese Daten zu verwenden.

Feedbacktool: Maßnahmen zur Nutzungssteigerung dringend geboten

Insgesamt hebt der Rechnungshof die Bedeutung von regelmäßigen Feedbacks für die Schul- und Unterrichtsentwicklung hervor. In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der Lizenz- und Wartungskosten von 4,08 Millionen Euro (Schuljahre 2021/22 bis 2026/27) verweist der Rechnungshof kritisch auf das ungenutzte Potenzial eines Evaluations- und Feedbacktools, dessen Zugangsrechte 2021 beschafft wurden. Es dient unter anderem zum Feedback der Schülerinnen und Schüler an die Lehrpersonen und der Lehrpersonen an die Schulleitung. Mindestens 45 Prozent der potenziellen Benutzerinnen und Benutzer hatten es im Schuljahr 2022/23 dafür nachweislich nicht verwendet. Maßnahmen zur Nutzungssteigerung waren daher dringend geboten.

Späte Qualitätskontrolle

Einführung und Umsetzung des neuen Qualitätsmanagements für Schulen bedürfen einer Qualitätskontrolle. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen SQM und Schulleitung sind dafür das zentrale Instrument. In den ersten 14 Monaten nach verpflichtender Einführung wurden diese Gespräche in Niederösterreich an 39 Prozent, in Vorarlberg an 28 Prozent und im Bildungsministerium an 57 Prozent der Schulen geführt. Eine späte Qualitätssicherung am Ende der Frist (Anfang 2026) kann den Umsetzungserfolg der Reform jedoch erheblich verzögern und auch die Akzeptanz bei den Schulleitungen schwächen.

Valide Aussagen darüber, ob das Qualitätsmanagement für Schulen nun Verbesserungen brachte, sind nicht möglich. Der Grund: Das Ministerium hatte keine messbaren Ziele und Indikatoren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in Schulen festgelegt. Der Rechnungshof empfiehlt daher, messbare Ziele und Indikatoren festzulegen.

Externe Beratungskosten senken

In den Jahren 2019 bis 2023 tätigte das Bildungsministerium im Zusammenhang mit der Schulaufsicht Neu und dem Qualitätsmanagement Auszahlungen in Höhe von 6,99 Millionen Euro für den Sachaufwand; Personalaufwand und Overhead schlugen in diesem Zeitraum mit 4,96 Millionen Euro zu Buche.

Von 2019 bis 2023 zahlte das Bildungsministerium an ein Unternehmen 428.000 Euro aus, etwa für Beratungsleistungen bei der Veranstaltung von Schulaufsichtskongressen sowie für die Betreuung der Pilotierung eines regionalen Entwicklungsplans. Um externe Beratungskosten zu senken, empfiehlt der Rechnungshof, für künftige Projekte im Bildungsministerium Projektmanagement-Kompetenzen aufzubauen. Das Ministerium sagte auch die Umsetzung dieser Empfehlung zu.

Bericht: Schulaufsicht Neu – Qualitätsmanagement für Schulen

Der RH überprüfte von April bis Oktober 2024 die Umstrukturierung der Schulaufsicht und das Qualitätsmanagement für Schulen. Die Gebarungsüberprüfung betraf das vormalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Bildungsdirektionen für Niederösterreich und für Vorarlberg. Im Hinblick auf die am 1. April 2025 in Kraft getretene Novelle des Bundesministeriengesetzes richtet der RH seine Empfehlungen an das nunmehr zuständige Bundesministerium für Bildung.

Prüfungsziel war die Beurteilung der Ausgangslage der Schulaufsicht und des Qualitätsmanagements vor der Bildungsreform 2017, des finanziellen Rahmens für die Reformprojekte und ihrer Umsetzung, der Aufgabenwahrnehmung durch die Schulaufsicht sowie der Steuerung der Schul- und Unterrichtsqualität. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 bzw. die Kalenderjahre 2019 bis 2023.

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