Grokipedia gegen Wikipedia

12. November 2025 – Markus Fiedler präsentiert auf seinem youtube-Kanal WIKIHAUSEN Groteskes und Postfaktisches in den Berichten und Methoden von Wikipedia. Er zeigt auf, wie die organisierte Manipulation der Wikipedia die politische Meinungsbildung gefährdet. Neuester Beitrag 112: Grokipedia: Wie gut ist Elon Musks neue K.I.-Enzyklopädie?

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Die dunkle Seite der Wikipedia, 120min, 2015

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Zensur – Die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien, 120min, 2017

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Internationale Situation bei Wikipedia, Interview Helen Buyniski, 53min, 2020

https://youtu.be/FS3K5RaXlGA

Mit Vorsicht zu genießen: Wikipedia (von Bernd Stracke)

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30 Jahre Nationalfonds

Parlament Festakt 2025 11 10

Festakt im Parlament erinnert an die Leistungen des Nationalfonds und blickt in die Zukunft

10. November 2025 (ParlamentsKorrespondenz) [Hervorhebungen ethos.at] – Vor dreißig Jahren, am 27. April 1995, trat zum 50. Jahrestag der Wiederherstellung der Republik das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus in Kraft. Mit einem Festakt im Parlament blickte der Nationalfonds am Ort seiner Entstehung heute auf drei Jahrzehnte der tätigen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zurück. Neben dem Rückblick auf das Geleistete standen die gegenwärtigen und künftigen Aufgaben des Nationalfonds im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Foto (C) ​Johannes Zinner, von rechts: Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), Präsident des Nationalrates a. D. Andreas Khol, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler a. D. Franz Vranitzky, Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner (ÖVP), Vorstand des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds Judith Pfeffer, Parlamentsdirektor Harald Dossi

Zu den Aufgaben des Nationalfonds zählt die Vergabe des Simon-Wiesenthal-Preises an Menschen und Organisationen, die sich gegen Antisemitismus und für Aufklärung über den Holocaust einsetzen. Aktuell läuft die Einreichfrist für 2025. Einzelpersonen und Gruppen aus dem In- und Ausland sind eingeladen, sich bis 19. Dezember 2025 zu bewerben oder können vorgeschlagen werden.

Haubner: Ein Schritt, mit dem Geschichte geschrieben wurde

„Manchmal genügt nur ein Schritt, um Geschichte zu schreiben. Ein einziger Schritt, der nicht nur juristische, sondern vor allem moralische Bedeutung hat.“ Ein solcher Schritt sei mit dem Gesetz über die Errichtung des Nationalfonds gesetzt worden, sagte der Zweite Nationalratspräsident Peter Haubner in seinen Eröffnungsworten. Die Abhaltung des Festaktes im Hohen Haus sei von tiefer Symbolkraft. „Wir müssen gerade deshalb mit hoher Sensibilität darauf achten, welche Art von Veranstaltungen wir hier im Hohen Haus abhalten und welche Signale wir damit aussenden“, mahnte der Zweite Nationalratspräsident. Der Festakt unterstreiche, das Österreich sich mit der Gründung des Nationalfonds dazu bekannt habe, dass das vom NS-Terrorregime verursachte Leid niemals vergessen, relativiert, verdrängt oder verharmlost werden dürfe.

Neben dem Gedenken gelte es auch, das Erinnern lebendig zu halten. Seit seiner Gründung unterstütze der Nationalfonds mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten die Verfolgten des NS-Regimes und trage damit zur individuellen Anerkennung des erlittenen Unrechts bei. 2001 sei auf Grundlage des Washingtoner Abkommens der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet worden, um für zehntausende Menschen offene Fragen über Verluste und Schäden umfassend zu lösen. 2019 sei der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich hinzugekommen.

Als zwei wichtige Projekte, die der Nationalfonds zur Stärkung der österreichischen Gedenkkultur umsetzen konnte, hob Haubner die neue österreichische Länderausstellung im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau und die Errichtung der Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte in Wien hervor. Seit 2021 werde zudem im Parlament der Simon-Wiesenthal-Preis verliehen. 2024 sei mit einer Gesetzesnovelle die Arbeit des Fonds noch stärker auf die Zukunft ausgerichtet worden. Impulse für eine zeitgemäße Präventionsarbeit und zur Wissensvermittlung über den Nationalsozialismus setze die jährliche Konferenz, die der Nationalfonds im Parlament organisiere.

Der Nationalfonds sei zudem mit der Errichtung einer Gedenkstätte für die NS-Opfer aus den Reihen der Roma und Sinti betraut worden. Diese Gedenkstätte unterstreiche die Verantwortung Österreichs, das Unrecht, das dieser Volksgruppe zugefügt wurde, anzuerkennen und alle Opfergruppen der NS-Verfolgung in das kollektive historische Gedächtnis einzubeziehen. Eine umfassende Erinnerungskultur müsse aller Verfolgten gedenken, sei es wegen ihrer politischen Einstellung, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, der sexuellen Orientierung, der körperlichen oder geistigen Behinderung, des Vorwurfs der sogenannten Asozialität oder aus welchen Gründen immer Menschen zu Opfern des typisch nationalsozialistischen Unrechts wurden.

Das 30-Jahr-Jubiläum sei auch ein Moment des Innehaltens, um Danke zu sagen – vor allem den Überlebenden, die den Mut gefunden hätten, ihre Geschichte zu erzählen. Haubner dankte auch allen Akteurinnen und Akteuren, die die Arbeit des Nationalfonds ermöglicht haben und weiter ermöglichen. Seit der Gründung habe der Fonds rund 3.200 Projekte und Programme mit insgesamt über 40 Mio. Ꞓ fördern können.

Deutliche Worte fand Haubner zur Gefahr des Antisemitismus. Dieser stehe den demokratischen Prinzipien diametral entgegen und gefährde ihr moralisches Fundament. „Wer Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Herkunft ausgrenzt, der greift auch das Herz der Demokratie an, er greift die Idee an, dass alle Menschen in gleicher Würde geboren sind“, sagte Haubner. Er gefährde die gesamte Demokratie. Eine wachsame Demokratie stelle sich dieser Gefahr mit Haltung entgegen. 30 Jahre Nationalfonds bedeuten laut Haubner, „die Vergangenheit anerkennen, aber auch die Gegenwart aktiv zu gestalten, um die Zukunft zu sichern“. Nur so könne Erinnerung weitergetragen werden, „als Verpflichtung, als Mahnung und als Quelle unserer Menschlichkeit“, schloss Haubner.

Van der Bellen: Erinnerung bedeutet auch Anerkennung

In seiner Festrede erinnerte Bundespräsident Alexander Van der Bellen an den ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wonach alle Menschen frei und gleich an Würden und Rechten geboren sind. Vor weniger als 100 Jahren sei diese Würde des Menschen aber doch antastbar gewesen, sagte Van der Bellen in Erinnerung an die Novemberpogrome des Jahres 1938. Das NS-Regime habe Verbrechen begangen, die in einem von der Aufklärung geprägten Europa zuvor für undenkbar gegolten hatten. Nach 1945 habe in Österreich darüber lange Schweigen und Verdrängung geherrscht. Erst 1991 habe Bundeskanzler Franz Vranitzky ausdrücklich vor dem Parlament die Mitverantwortung von Österreicherinnen und Österreichern an den NS-Verbrechen einbekannt. „Österreich trägt Verantwortung“, betonte der Bundespräsident. 1995 sei als klares Zeichen dafür der Nationalfonds eingerichtet worden, dessen Auftrag alle Opfergruppen einbeziehe.

Das Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalfonds habe vielen Überlebenden möglich gemacht, sich wieder als Teil Österreichs zu fühlen. „Anerkennung des Leids ist zur Linderung des Traumas von damals unerlässlich“. Er habe immer wieder erfahren, wie wichtig diese späte Anerkennung sei, sagte Van der Bellen. Bei Treffen mit Holocaust-Überlebenden, ihren Kindern und Enkeln spüre er oft eine tiefe Verbundenheit mit der alten Heimat Österreich. Dazu habe der „beständige Brückenbau“ durch den Nationalfonds wesentlich beigetragen. Der Bundespräsident würdigte die „tätige Verantwortung“ des Nationalfonds. Erinnerung an die Ermordeten sei ein Prozess, der nie abgeschlossen sei. Er bedeute auch Anerkennung. Daher hoffe er, dass für alle Opfergruppen ein Ort des würdigen Gedenkens entstehen könne.

Antisemitismus und Rassismus seien auch im neuen Jahrtausend nicht überwunden. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit würden vor wachsenden Herausforderungen stehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sei 1948 verabschiedet worden, als die Erinnerung an die nationalsozialistischen Gräueltaten noch lebendig war. Auch heute brauche es Institutionen wie den Nationalfonds als Hüter der Erinnerung daran, dass Demokratie und Freiheit nicht selbstverständlich seien. Jede Generation müsse lernen, sie zu bewahren und entschlossen zu verteidigen.

Der Nationalfonds habe in dreißig Jahren viele Menschen erreicht und Beiträge geleistet, Österreich zum Besseren zu verändern und Bewusstsein zu schaffen. Das sei durch die geförderten Projekte, aber vor allem auch durch die persönlichen Kontakte gelungen. Er danke den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr wertvolles Wirken und wünsche ihnen und dem Nationalfonds alles Gute zum Jubiläum.

Gespräch mit Franz Vranitzky und Andreas Khol über die Geschichte des Nationalfonds

Mit der Einrichtung des Nationalfonds im Jahr 1995 setzte die Republik 50 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur ein klares und dauerhaftes Zeichen der Übernahme von historischer Verantwortung. Über die Hintergründe der Entstehung des Fonds und die Bedeutung dieses Schrittes sprachen Nationalratspräsident a.D. Andreas Khol und Bundeskanzler a.D. Franz Vranitzky mit Nationalfonds-Vorständin Hannah Lessing.

Von Lessing auf seine vielbeachtete Rede am 8. Juli 1991 im Nationalrat angesprochen, die einen Paradigmenwechsel in der österreichischen Erinnerungskultur einleitete, erinnerte sich Vranitzky, wie offen der „Opfermythos“ davor gepflegt worden sei. Für ihn kam dieser einer „Lebenslüge“ gleich, auf der der Staat „nicht weiter aufgebaut werden“ könne. Er nahm daher den Jugoslawienkrieg „vor der Haustür“ zum Anlass, um daran zu erinnern, dass derartige Gräueltaten auch in Österreich begangen worden seien, und viele Österreicherinnen und Österreicher Mitschuld daran getragen hätten. Khol sprach von einer „Pioniertat“ Vranitzkys, da ein Großteil der Menschen darüber nicht informiert gewesen sei – auch wenn die international geführte Diskussion über eine Mitschuld Österreichs an der Verbrechen des Nationalsozialismus bereits vor der Wahl Kurt Waldheims zum Bundespräsidenten eingesetzt habe.

Mit dem Nationalfondsgesetz sei Österreich schließlich seiner „moralischen Verpflichtung“ nachgekommen, erklärte Khol und berichtete, wie für dessen Beschluss in allen Fraktionen habe geworben werden müssen. Dessen Beschluss und Inkrafttreten 1995 habe auch Österreichs internationaler Reputation gedient, wie Vranitzky ergänzte, da der Vorwurf, immer noch „verkappte Nazis“ zu sein, an Grundlage verlor. Dazu beigetragen habe laut Khol auch die in Folge beschlossene Rückgabe von geraubten Kunstwerken sowie die Entschädigung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen.

Neben dem Kampf gegen den Antisemitismus, der etwa aufgrund des Gaza-Krieges neue Formen entwickelt habe, gelte es heute, verschiedenen autoritären Tendenzen entgegenzutreten, so Khol. In Anlehnung an das vielzitierte Böckenförde-Theorem, wonach der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren kann, plädierte Khol für die Festigung des demokratischen „Grundwertesockels“. Dies könne etwa über die Förderung politischer Bildung im Rahmen des Grundwehrdienstes bzw. des Zivildienstes an „Schulen der Nation“ geschehen. Aber auch den Medien komme dabei eine wichtige Rolle zu, die oftmals durch „Angstmacherei“, „dem Autoritären den Weg ebne“, kritisierte Khol.

Vranitzky verwies in dieser Hinsicht auf die sozialen Medien, durch die „von niemanden gewählte Techno-Milliardäre“ die Politik beeinflussen würden, was sich zu einem „Todesstoß für die Demokratie“ entwickeln könne. Es dürfe auch nicht „verdrängt“ werden, dass der Kampf gegen den Autoritarismus jeden Tag geführt werden müsse und verschiedenste politische Bereiche betreffe. So schließe etwa die EU aus Angst vor Strafzöllen „gar nicht so unfaule Kompromisse“ mit autoritären Regierungen. „Verdrängt“ werde dabei aber auch, dass Europa an sich eine „Weltmacht“ sei und wenn es sich nicht in einzelne Nationalismen „aufsplittert“, diesen entgegentreten könne, plädierte Vranitzky.

Sarah Gärtner-Horvath über Emmerich Gärtner-Horvath

Den Abschluss bildete eine Lesung von Nachkommen der dritten Generation. Sarah Gärtner-Horvath las aus Erinnerungen ihres Vaters Emmerich Gärtner-Horvath. Er berichtet darin, was ihn bewegte, 2005 am Interviewprojekt zur Geschichte der Burgenland-Roma „Mri Historija“ (Meine Geschichte) teilzunehmen und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen über ihre Erlebnisse während der NS-Zeit zu befragen. Ihr Vater habe drei seiner Geschwister nie kennengelernt, da sie vor seiner Geburt ermordet wurden, berichtete Sarah Gärtner-Horvath. Die Frage, wie so etwas möglich war und warum es so wenig Widerstand dagegen gab, sei für ihn immer drängender geworden.

Das Zeitzeugenprojekt der Burgenland-Roma sei dabei mehr als nur ein Forschungsprojekt. Es sei eine Reise zu den eigenen Wurzeln geworden, unterstrich Gärtner-Horvath. „Es ist ein Erbe und eine Ermutigung, hinzuschauen, wo andere wegsehen. Zu fragen, wenn es bequemer wäre, zu schweigen“, sagte sie. Ihr Vater habe mit denen gesprochen, die zu lange keine Stimme hatten. „Ihre Stimmen sind auch für uns bewahrt – für unsere Generation und jene, die nach uns kommen, damit wir verstehen, wer wir sind, und was es bedeutet, Mensch zu bleiben“.

Yuval Yaary erinnert an seinen Großvater Moshe Jahoda

Yuval Yaary las aus den Erinnerungen seines Großvaters. Moshe Jahoda war Zeuge, wie während des Novemberpogroms 1938 die Synagoge „Turnertempel“ im 15. Wiener Gemeindebezirk brannte und damit ein Stück seiner Kindheit in Flammen aufging. Die Geschichte meines Großvaters habe aber „nicht mit dem Feuer geendet“, betonte Yaary. Sein Leben sei weitergegangen, mit Familie, Kindern und Enkeln wie ihm.

Moshe Jahoda habe nach allem Schmerz und Verlust die Kraft gefunden, nach Österreich zurückzukehren, vor allem dank einer jüngeren Generation von Österreicherinnen und Österreichern, die bereit war, offen über die Vergangenheit zu sprechen, Verantwortung zu übernehmen und Verständnis zu zeigen. „Und ich, sein Nachfahre, bin heute hier, weil er nicht aufgehört hat zu glauben, dass Leben und Würde stärker sind als Hass und Zerstörung. Das ist sein Vermächtnis an uns“, sagte Yaari.

Für die musikalische Umrahmung sorgten Aliosha Biz, Violine, Joschi Schneeberger, Kontrabass und Harri Stojka, Gitarre. (Schluss Festakt) s

Parlament Musiker 2025 11 10

Foto: (c) Parlamentsdirektion/​Johannes Zinner: Musikalische Untermalung. Aliosha Biz – Violine, Harri Stojka – Gitarre, Joschi Schneeberger – Kontrabass

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CoPilot über die „Baustelle Parlament“

Abgerufen am 8. November 2025

Hubert Thurnhofer beurteilt die österreichische Verfassung in seinem Buch „Baustelle Parlament“ äußerst kritisch. Er beschreibt sie als nicht für das 21. Jahrhundert geeignet, veraltet und in vielen Teilen unzeitgemäß. Zu seinen zentralen Kritikpunkten zählen:

Antiquiert und fragmentiert: Die Verfassung von 1920, ergänzt durch zahlreiche spätere Zubauten, ist zu einem Flickwerk geworden, das den heutigen Anforderungen an Demokratie und gesellschaftliche Funktionalität nicht gerecht wird. Thurnhofer bezeichnet sie metaphorisch als „Verfassung in schlechter Verfassung“ oder gar als „Verfassungsruine“.

Fehlende Zweckbestimmung: Sie enthält keine klare Zweckbestimmung, was laut Thurnhofer die Erneuerung der Demokratie auf Basis der bestehenden Verfassung unmöglich macht.

Übermächtige Parteien und Bürokratien: Die Verfassung stützt sich auf mächtige Parteien und staatliche Apparate, wodurch der Bürger in seiner Souveränität eingeschränkt wird.

Inhaltliche Lücken: Themen wie Kunst, Kultur, Bildung, Ethik, Würde und Frieden werden vernachlässigt oder sind nur rudimentär berücksichtigt. Menschenrechte existieren nur in stark eingeschränktem Maße, vergleichbar mit einem „Liliput-Format“.

Unmodern und teilweise dysfunktional: Trotz seines Umfangs von über 600 Seiten enthält das Regelwerk viele bürokratische Vorschriften, während wesentliche gesellschaftliche Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht ausreichend adressiert werden.

Kritik an politischen Akteuren: Thurnhofer betont, dass aktuelle Politiker, Bürokaten und Juristen weder das Format noch die staatsrechtliche Bildung besitzen, um die Verfassung zeitgemäß zu reformieren. Er kritisiert die gängigen Lobpreisungen der „Schönheit“ der Verfassung als realitätsfern.

Seine Schlussfolgerung lautet, dass die bestehende Verfassung völlig neu gedacht und geschrieben werden müsste, um den Anforderungen der modernen Demokratie gerecht zu werden. Thurnhofer schließt jedoch optimistisch, dass das Volk als Souverän die Fähigkeit besitzt, eine bessere, zukunftsfähige Verfassung zu gestalten.

Zusammengefasst betrachtet Thurnhofer die österreichische Verfassung als veraltet, unvollständig, bürokratisch und reformbedürftig, und seine Arbeit ist sowohl eine kritische Analyse als auch ein Aufruf zu demokratischem Handeln.

Was sagt ChatGPT?

Abgerufen am 8. November 2025

Hubert Thurnhofer ist ein österreichischer Philosoph, Publizist und Aktivist, der in seinem Buch „Baustelle Parlament“ (2016) eine ausgesprochen kritische Sicht auf das österreichische politische System und damit auch auf die Bundesverfassung formuliert.
Da ich keine Live-Websuche durchführen kann, stütze ich mich auf den öffentlich dokumentierten Inhalt des Buches und Aussagen Thurnhofers in Interviews und begleitenden Texten.
Zentrale Punkte seiner Verfassungskritik
Thurnhofer betrachtet die österreichische Verfassung nicht als stabiles Fundament, sondern als „Baustelle“, die grundlegende strukturelle Probleme aufweist. Seine Hauptkritikpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Zersplitterung und mangelnde Systematik. Er kritisiert, dass die österreichische Bundesverfassung aus einem Flickwerk von über Jahrzehnte angefügten Einzelbestimmungen besteht, statt aus einem kohärenten Normsystem. Sein Argument: Die Verfassung sei inkonsequent aufgebaut, juristisch schwer durchschaubar, und für Bürger*innen kaum verständlich.

2. Machtkonzentration bei Parteien. Thurnhofer diagnostiziert eine „Parteienherrschaft“ (sein Begriff), die durch die Verfassung begünstigt werde. Die politischen Parteien hätten de facto mehr Einfluss als die verfassungsmäßig vorgesehenen Institutionen. Der Parlamentarismus werde so ausgehöhlt, weil Abgeordnete weitgehend dem Klubzwang folgen.
3. Demokratiedefizite. Er argumentiert, dass die österreichische Demokratie formell, aber nicht funktional gut funktioniert.
Zu seinen Kritikpunkten zählen: geringe direkte Mitbestimmung, mangelnde Transparenz politischer Entscheidungsprozesse, 
schwache Kontrolle der Exekutive.
4. Fehlende Gewaltenteilung in der Praxis. Thurnhofer meint, dass die Verfassung zwar Gewaltenteilung vorsieht, diese aber in der politischen Realität durch Personalverflechtung, Parteibuchlogik und Postenbesetzungen ausgehöhlt werde.
5. Reformbedarf durch eine echte Verfassungskonvention. Er plädiert für eine tiefgreifende Verfassungsreform, die die Macht der Parteien begrenzt, Bürgerbeteiligung stärkt, und eine „Verfassung im eigentlichen Sinn“ schafft – klar strukturiert, verständlich und demokratisch legitimiert.
Zusammengefasst
Hubert Thurnhofer beurteilt die österreichische Verfassung als:
✅ inkonsistent aufgebaut
✅ politisch deformiert durch Parteienmacht
✅ demokratisch verbesserungsbedürftig
✅ reformbedürftig auf systemischer Ebene
Für ihn ist die Verfassung keine stabile Grundlage, sondern tatsächlich eine Baustelle, die grundlegende Modernisierung braucht.

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