WKO Wirtschaftskammer Wahl März 2025

WK Wahl

20. Februar 2025 – „Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat – wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen“, so die WKO auf ihrer Webseite.

Dass die WKO „unbeeinflusst vom Staat“ agiert, muss nach der untertänigsten Erfüllung aller Staatsmaßnahmen während der Corona-Zeit, und  aufgrund der engen Verflechtung von Regierungs- und Leitungsorganen der WKO bezweifelt werden.

ethos.athat den Top 5 wahlwerbenden Gruppen fünf Fragen gestellt:

1. Steirische Wirtschaft – Team Herk / Zenz – Wirtschaftsbund (ÖWB)

2. Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV) – Stimme der EPU und Kleinunternehmen

3. Freiheitliche Wirtschaft (FW) und Unabhängige

4. Grüne Wirtschaft

5. UNOS – Team Unternehmensfreude (NEOS)

1. Hat die WK die Interessen der Unternehmer während der Corona-Herrschaft a) gut, b) schlecht vertreten? Was hat Ihre Fraktion unternommen um zu verhindern, dass Unternehmen genötigt werden, grundrechtswidrige Corona-Kontrollmaßnahmen bei ihren Mitarbeitern durchzuführen?

2. Wie viel hat die WK mit der Verteilung der Corona-Hilfsgelder verdient? Wie hat Ihre Fraktion diese Verteilung kontrolliert?

3. Wie bewerten Sie die Finanzgebarung der WK? Wie hoch sind die Rücklagen der WK?

4. Die WKO gibt jährlich rund 5 Millionen Euro für externe Werbung aus. Dazu kommt noch die wöchentliche Eigenwerbung durch WK-Zeitungen in allen Bundesländern. Wie beurteilt Ihre Fraktion diese Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen? Unterstützt Ihre Fraktion die Idee, alle wöchentlichen WK-Zeitungen abzuschaffen?

5. Was sagt Ihre Fraktion zur Idee, a) die Pflichtbeiträge zu senken, b) die Pflichtmitgliedschaft bei der WKO abzuschaffen?

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Fiskalrat über Klimaschutz-Maßnahmen

Studie im Auftrag des Fiskalrates:

Kosteneffektivität von Klimaschutzmaßnahmen in Österreich

19. Februar 2025 – (Pressemitteilung des Fiskalrates)

Auswahl von Klimaschutzmaßnahmen an Kosteneffektivität ausrichten

• Große Emissionsreduktion nötig, um Klimaziele 2030 zu erreichen

Aktuelle Budgetbelastung durch Klimaschutzmaßnahmen beträgt fast 5 Mrd Euro

• Regulatorische Maßnahmen (z.B. Tempo 100): geringe Budgetbelastung, aber unpopulär

• Kosten-Nutzen-Analyse im Nationalen Energie- und Klimaplan einführen

• Förderungen im Gebäudebereich kosteneffektiv, aber nur bedingt nötig

• Maßnahmen im Verkehrsbereich führen zu relativ geringer Emissionsreduktion (z. B. Klimaticket)

Das Büro des Fiskalrates hat die aktuellen und geplanten staatlichen Klimaschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Kosteneffektivität evaluiert, indem die Kosten der Maßnahmen ihrem Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasen gegenübergestellt wurden. Die aktuelle klimapolitische Strategie Österreichs lässt dem Ziel der Kosteneffektivität klimapolitischer Maßnahmen eine geringe Bedeutung zukommen: Teure Maßnahmen wie das Klimaticket werden umgesetzt, kosteneffektive regulatorische Maßnahmen wie die Reduktion des Tempolimits auf Österreichs Straßen bleiben hingegen unberücksichtigt. Durch die stärkere Nutzung von regulatorischen Maßnahmen und Informationskampagnen könnte die Rückführung der CO2-Emissionen bei geringeren gesamtwirtschaftlichen und budgetären Kosten erreicht werden.

Geplante Umsetzung der Emissionsziele führt zu hoher Budgetbelastung

Österreich ist verpflichtet, bis 2030 seine Treibhausgasemissionen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems gegenüber 2005 um 48% zu reduzieren. Trotz Übererfüllung des Zielpfads in den letzten drei Jahren müssen bis 2030 noch 13,3 Mio Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr oder 24% der Emissionen des Jahres 2005 eingespart werden, was große zusätzliche Anstrengungen notwendig macht. Seit 2019 umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen belasten das gegenwärtige jährliche Budget mit 4,9 Mrd Euro.

Budgetär günstige Klimaschutzmaßnahmen scheitern an politischer Umsetzbarkeit

Klimapolitische Maßnahmen haben neben ihrer Wirkung auf das Klima umfassende budgetäre Effekte und wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen und Haushalte. Regulatorische Maßnahmen sind meist mit geringen budgetären Belastungen verbunden. Sie sind aber gleichzeitig unpopulär und finden daher politisch schwer Umsetzung. Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (in seiner ursprünglichen Fassung mit einem verpflichtenden Ausstieg aus fossilen Heizsystemen) oder die Reduktion von Tempolimits auf Österreichs Autobahnen und Straßen sind Beispiele für solche unpopulären Maßnahmen. Aus budgetärer Sicht gilt es, bei der Wahl des optimalen klimapolitischen Maßnahmenbündels eine Kosten-Nutzen-Betrachtung der Einzelmaßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. In der derzeitigen Budgetsituation mit hohen Budgetdefiziten hat der Fokus auf Kosteneffektivität von Klimapolitik eine besondere Bedeutung.

Kosten-Nutzen-Überlegungen spielen bei der Auswahl klimapolitischer Maßnahmen eine untergeordnete Rolle

Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) beschreibt die in Österreich geplanten Maßnahmen zur Erreichung der EU-Klimaziele. Die Auswahl der Maßnahmen des NEKP ist das Ergebnis politischer Verhandlungen. Kosten-Nutzen-Überlegungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist unter anderem daran zu erkennen, dass die gesamtwirtschaftlichen bzw. budgetären Kosten der einzelnen Klimaschutzmaßnahmen nicht angeführt werden.

Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich kosteneffektiv, aber nur bedingt nötig

Detailinformationen zu Kosten und Nutzen der Sanierungsoffensive bei Gebäuden wurden in einer Kooperation mit dem Umweltbundesamt erhoben. Im Fall des Heizkesseltausches übersteigen die

entstehenden Energieeinsparungen über die Lebensdauer der neuen Heizkessel die Investitionskosten für nahezu alle Gebäudetypen und Heizsysteme. Damit gäbe es auch aus der Sicht der Betroffenen hohe Anreize zum Heizungstausch. Förderungen scheinen in diesem Fall nur bedingt notwendig. Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von Gebäuden mit Mietwohnungen und Informationskampagnen zur Vermittlung der Kosteneinsparungen könnten hier alternativ und budgetschonend genutzt werden. Förderungen zur Sanierung der Gebäudehülle scheinen aus Kosten-Nutzen-Überlegungen sinnvoll und würden Vorteile aus der Anpassung der Heizsysteme noch verstärken.

Teure Maßnahmen im Verkehrsbereich bewirken nur geringe Emissionseinsparung

Die Abschätzung des Fiskalratsbüros zeigt bei allen betrachteten NEKP-Maßnahmen im Verkehrsbereich eine geringere Kosteneffektivität als bei Maßnahmen im Gebäudebereich. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur führt zu hohen Kosten und bewirkt für sich genommen nur geringe Emissionseinsparungen. Eine ausschließlich emissionsorientierte Betrachtung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur wäre aber nicht sinnvoll, da die Verbesserung der Infrastruktur nämlich auch anderen wirtschaftspolitischen Zielen dient, die mitgedacht werden müssen. Im Fall des Klimatickets stehen hohe budgetäre Kosten (2024: 540 Mio Euro) geringen Emissionseinsparungen von lediglich 0,2 Mio Tonnen CO2 pro Jahr gegenüber. Damit zählt das Klimaticket zu den Maßnahmen mit der geringsten Kosteneffektivität. Die Maßnahme müsste durch andere umweltpolitische oder gesellschaftspolitische Ziele gerechtfertigt werden.

Über den Fiskalrat

Der Fiskalrat ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus 15 weisungsfreien Mitgliedern aus dem Bereich des Finanz- und Budgetwesens zusammensetzt. Zudem nehmen auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und der Budgetdienst des Parlaments mit beratender Stimme sowie weitere einschlägige Expertinnen und Experten an den Sitzungen teil. Durch die Etablierung des Fiskalrates im Jahr 2013 wurden die Bestimmungen des „Twopacks“ und „Fiskalpolitischen Pakts“ in Österreich umgesetzt, die europaweit die Einrichtung bzw. Existenz unabhängiger nationaler Fiskalräte („Independent Fiscal Institutions – IFIs“) vorsehen.

Ein bei der OeNB angesiedeltes Büro mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt den Fiskalrat bei seinen Aufgaben. Die Mitglieder des Fiskalrates werden von der Bundesregierung, der Wirtschaftskammer Österreich im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Bundesarbeitskammer, dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund und der Landeshauptleutekonferenz für die Dauer von sechs Jahren entsandt.

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Gegen WHO-Willkürherrschaft

Petition gg WHO

PETITION von Ernst Prossinger (Initiator von wirmiteinander.at)

NEIN zu den neuen WHO-Gesundheitsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des Nationalrats und Bundesrats!

Wir wenden uns in tiefer Sorge um die Zukunft der österreichischen Demokratie, unserer Rechte und unserer Gesundheit an Sie, denn die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO betreffen die gesamte österreichische Bevölkerung.

Markante Änderungen dieser IGV wurde in der 77. Weltgesundheitsversammlung von 27.5. bis 01.06.24 beschlossen. Aufgrund dieser Änderungen beinhalten die IGV nun viele kritische Punkte, die sie für ein freies, demokratisches Land wie Österreich äußerst gefährlich machen, wie wir in den Quellen am Ende des Textes belegen.

Nachfolgend benennen wir die schwerwiegendsten Änderungen:

+ Der WHO-Generaldirektor allein – und nicht ein Gremium aus Fachleuten – soll in Hinkunft entscheiden, ob eine Pandemie vorliegt und welche Maßnahmen diesbezüglich von den einzelnen Mitgliedstaaten zu ergreifen sind (1).

+ Für diese Entscheidungen des WHO-Generaldirektors ist keinerlei Überprüfungsmöglichkeit durch eine Kontrollinstanz vorgesehen. Das heißt, selbst wenn es eindeutig ist, dass die Entscheidung des WHO-Generaldirektors falsch ist, kann diese nicht angefochten oder außer Kraft gesetzt werden.

+ Dabei ist zu beachten: Die WHO wird überwiegend durch zweckgebundene Spenden finanziert. Im Budget 2024/25 sind dies 70% der gesamten Finanzmittel der WHO (2). Zweckgebunden heißt dabei, dass der Spender bestimmt, wofür seine Spende zu verwenden ist, was den Spendern große Einflussnahme auf die WHO ermöglicht, denn „wer zahlt, schafft an!“

+ Weiters zu beachten ist, dass diese zweckgebundenen Gelder häufig von Privatspendern und NGOs mit Nähe zur Impf- und Pharma-Industrie stammen (3), bei denen Eigeninteressen an der Ausrufung einer Pandemie absolut nicht auszuschließen sind. Im Pandemiefall werden die normalerweise Jahre dauernden Zulassungsfristen für neue Arzneimittel und Impfungen, die in der Pandemie benötigt werden, durch Notzulassungen bzw. teleskopierte Zulassungsverfahren auf wenige Monate herabgesetzt (4). Damit verringern sich aber freilich auch der Aufwand und die Kosten des Zulassungsverfahrens in bedeutendem Umfang. Zudem werden die in einer Pandemie benötigen Arzneimittel und Impfungen in einer Pandemie freilich in enormem Ausmaß verkauft.

+ Die Ausrufung einer Pandemie kann daher für die Spender größte wirtschaftliche Vorteile bringen, weshalb eine Beeinflussung des WHO-Generaldirektors über die finanzielle Abhängigkeit der WHO von den Spendern zu deren Vorteil nicht ausgeschlossen werden kann.

+ Dazu kommt, dass der momentane WHO-Generaldirektor, Tedros Adhanom Ghebreyesus, ohnehin bereits ein Naheverhältnis zur Impfindustrie hat, denn er war einst Mitglied in den Vorständen von „GAVI-The Vaccine Alliance“ und „The Global Fund“ (5). Zudem werden ihm als Mitglied der äthiopischen Regierung (2005 – 2016) schwere Vorwürfe wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen gemacht (6). Vor diesem Hintergrund sind die Unabhängigkeit seiner Entscheide und seine moralische Integrität stark anzuzweifeln.

+ Zusätzlich zu all dem verlangen die IGV die Bekämpfung von „Fehl- und Desinformation“ (7). Die WHO will so ein jedenfalls abzulehnendes „Wahrheitsmonopol“ in Gesundheitsfragen erlangen und Zensur ermöglichen (8).

+ Weitere kritische Themen betreffen zudem globale Gesundheitszertifikate (9), eine Finanzierungspflicht für WHO-Aktivitäten (10) sowie Verletzungen der DSGVO (11).

Zu beachten ist, dass die WHO bei den Änderungen der IGV aus dem Jahr 2022 keinerlei Rücksicht auf die Fristen für die Benachrichtigung der Mitgliedstaaten nimmt (11). Es ist daher davon auszugehen, dass auch bei den Änderungen vom 01.06.2024 die Notifizierungsfristen unbeachtet bleiben. Unverzügliches Handeln von Österreich ist daher dringend geboten, um diese Änderungen abzuwehren.

Die Frist, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen, läuft daher am 31.03.2025 (!) aus (Datum laut anwaltlicher Vorsicht).

Sehr geehrte Mitglieder des Nationalrats und Bundesrats, mit Ihrem Mandat haben Sie ein Gelöbnis geleistet, in dem Sie versprochen haben, der Republik Österreich sowie seiner Bevölkerung treu zu dienen und deren Interessen zu vertreten.

Wir rufen Sie daher auf, dass Sie unverzüglich den Widerspruch gegen die am 01.06.2024 beschlossenen Änderungen der IGV beschließen und diese Entscheidung postwendend an die WHO kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ernst Prossinger (Initiator von „wirmiteinander.at“)

Quellen:

  1. IGV 2024, Artikel 12 (Seite 12 bis 13)

  2. WHO-Budget 2024/25;“Voluntary contributions – specified“ in Grün bedeutet eine Zweckbindung

  3. WHO-Spenderliste 2024/25, siehe Plätze 2 und 3; Grün bedeutet eine Zweckbindung

  4. Information über beschleunigte Zulassungsverfahren (AGES)

  5. Positionen von Ghebreyesus in GAVI – The Vaccine Alliance und The Global Fund; die Stiftung von Bill Gates ist Hauptfinanzier von GAVI, siehe die Spendennachweise

  6. Bericht WION, Artikel Daily Star, Artikel Focus, Artikel Frihedslisten

  7. IGV 2024, Anhang 1/A/2/c/vi (Seite 44) und Anhang 1/A/3/i (Seite 45)

  8. Artikel APnews, Befragung US-Kongress, Artikel GGI

  9. IGV 2024, Anhang 6, Absatz 2 bis 4 (Seite 55 bis 57)

  10. IGV 2024, Artikel 44 (Seite 29 bis 30) und Artikel 44bis (Seite 30 bis 31)

  11. IGV 2024, Artikel 10, Absatz 4 (Seite 9) sowie Artikel 11, Absatz 1 (Seite 9 bis 10) sowie Artikel 45, Absatz 2 und 3 (Seite 31 bis 32)

  12. Änderung der IGV 2022 , Artikel 59, Absatz 1 und 2 (auf Seite 3)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ernst Prossinger, Salzburg

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